Fachbeiträge & Kommentare zu Corporate Governance

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Geschäftsordnung des Prüfungsausschusses

Rz. 391 [Autor/Zitation] § 324 selbst enthält nur rudimentäre Regelungen zur Einrichtung und Organisation des eigenständigen Prüfungsausschusses (Begr.RegE BilMoG, BT-Drucks. 16/10067, 94). Schon die Begründung des BilMoG empfiehlt daher den Gesellschaften, selbst diesbezügliche Bestimmungen in ihrer Satzung oder ihrem Gesellschaftsvertrag aufzustellen (Begr.RegE BilMoG, BT-D...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. Verpflichteter Personenkreis (Abs. 1)

Rz. 17 [Autor/Zitation] Die besonderen Pflichten des § 323 legt das Gesetz demjenigen Personenkreis auf, der mit der Durchführung der Abschlussprüfung befass ist, nämlich dem Abschlussprüfer und Vertragspartner der prüfpflichtigen Gesellschaft selbst, den mit der Prüfung befassten Gehilfen und den bei der Prüfung mitwirkenden gesetzlichen Vertretern einer Prüfungsgesellschaft. ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (1) Gegenstand und Maßstäbe der Überwachung

Rz. 229 [Autor/Zitation] § 107 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AktG-E setzt in knappen Worten Art. 39 Abs. 6 Buchst. b APrRL 2006/43/EG idF CSRD (EU) 2022/2464 um. Nach dieser gemeinschaftsrechtlichen Vorgabe gehört es (künftig) zu den Aufgaben des (regulären) Prüfungsausschusses, den Rechnungslegungsprozess und ggf. den Nachhaltigkeitsberichterstattungsprozess, einschließlich des Prozes...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Angabe der angewendeten Prüfungsgrundsätze (Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1)

Rz. 152 [Autor/Zitation] Als anzuwendende Prüfungsgrundsätze sieht § 317 Abs. 5 die internationalen Prüfungsstandards (ISA) vor, allerdings erst, wenn diese von der Europäischen Kommission nach dem in Art. 26 Abs. 3 APrRL (2006/43/EG) beschriebenen Verfahren angenommen worden sind. Das ist gegenwärtig nicht der Fall. Der Anwendung der ISA als Mindestprüfungsstandards bei alle...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 340a Abs. 1 Halbs. 1 iVm. § 264 Abs. 1 Satz 3 definiert, nach welchen Regelungen Unternehmen, die vom Anwendungsbereich des § 340 erfasst sind (nachfolgend vereinfacht: Institute, vgl. § 340 Rz. 1, 81 ff.) Rechnung zu legen haben. Sie werden grds. rechtsformunabhängig als große KapGes. behandelt und sind somit rechnungslegungs- und prüfungspflichtig (...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (3) Europäische Aktiengesellschaft

Rz. 116 [Autor/Zitation] Die gesetzlichen Bestimmungen zur Corporate Governance einer Societas Europaea (SE) mit Sitz im Inland (§ 1 SEAG) sehen eine HV der Aktionäre (Art. 38 Buchst. a SE-VO) sowie – entsprechend der in der Satzung gewählten Form – über ein dualistisches oder monistisches Führungssystem (Art. 38 Buchst. b SE-VO). Beim dualistischen Modell, das im Kern der Ve...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / dd) Beispiele aus der Abschlussprüfungspraxis

Rz. 421 [Autor/Zitation] Beispiele für Einschränkungen des Prüfungsurteils zum Lage- bzw. Konzernlagebericht, weil dieser nicht in allen wesentlichen Belangen den für seine Aufstellung geltenden gesetzlichen Vorschriften entspricht bzw. nicht insgesamt ein zutreffendes Bild der Lage des jeweiligen Unternehmens oder Konzerns vermittelt (vgl. IDW PS 350 nF Rz. A111 f.; IDW PS 4...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Fachqualifikation: Begriff Rechnungsleger

Rz. 52 [Autor/Zitation] Die Vorstellung der Legislative über die fachliche Kompetenz der "Rechnungsleger" ergibt sich aus der Gesetzesbegründung: "Rechnungsleger sind dabei alle Personen, die als Diplom-Kaufmann bzw. Kauffrau, Diplom-Volkswirt oder mit entsprechender Qualifikation die Handelsbücher oder die sonstigen in § 257 Abs. 1 Nr. 1 bezeichneten Unterlagen für Kapitalge...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Umfang des Informationsrechts (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 429 [Autor/Zitation] Der Umfang des Informationsrechts nach Abs. 3 Satz 1 wird durch die zugrunde liegende Aufgabenstellung gem. Art. 27 Abs. 1 Buchst. c APrVO (EU) 537/2014 begrenzt (Bormann in BeckOGK HGB, § 324 Rz. 124, 126 [10/2023]; Schüppen in Heidel/Schall4, § 324 HGB Rz. 31; Habersack in Großkomm. HGB6, § 324 Rz. 30), die ihrerseits (nur) zur regelmäßigen Überwach...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (4) Ausschluss des Ausschussvorsitzenden von der Geschäftsführung (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 186 [Autor/Zitation] Die Unabhängigkeit des Ausschussvorsitzenden wird von § 324 – teils explizit und teils implizit – an zwei Stellen angesprochen. Entsprechend Art. 39 Abs. 1 UAbs. 4 APrRL 2006/43/EG idF der APrÄRL 2014/56/EU bestimmt Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 zum einen ausdrücklich, dass der Vorsitzende unabhängig sein muss. Zum anderen legt Abs. 2 Satz 3 fest, dass der V...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (1) Gegenstand und Zusammenhang der Führungssysteme

Rz. 254 [Autor/Zitation] Mit dem Verweis auf § 107 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 AktG-E ordnet Abs. 1 Satz 1 dem Prüfungsausschuss ferner die Aufgabe zu, sich mit dem Kerngerüst der unternehmerischen Managementsysteme aus internem Kontrollsystem (IKS), Risikomanagementsystem (RMS) und internem Revisionssystem (IRS) zu befassen. Hinzu kommt das gesetzlich nicht explizit angesprochene, n...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Gloeckner, Die zivilrechtliche Haftung des Wirtschaftsprüfers, 1967 (zitiert "Haftung"); Schulze-Osterloh, Zur öffentlichen Funktion des Abschlußprüfers, ZGR 1976, 411; Forster, Die Praxis der Zusätze zum Bestätigungsvermerk, WPg 1980, 573; Leffson, Der Einfluß einer erkennbaren Gefährdung der Unternehmung auf die Aussagen im Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk, WPg 1980...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Organisation des Nachhaltig... / 12.5 Governance, Risiko und Compliance

Unternehmen müssen inmitten von Ungewissheit und Veränderungen die Aufrechterhaltung des eigenen Betriebes sicherstellen. Um dies zu gewährleisten, muss zum einen der Governance-Rahmen verbessert werden, also die wichtigsten Akteure, Rollen und Zuständigkeiten, delegierte Befugnisse, Entscheidungsstrukturen und -abläufe festgelegt werden. Zum anderen ist es essenziell, ESG-b...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nachhaltigkeitsziele in der... / 6 Literaturverzeichnis

Alter, Strategisches Controlling, 3. Aufl., 2023. Apitz et al., Nachhaltigkeitsorientiertes Investitionscontrolling, in: Controlling, 35. Jg., Heft 1, 2023, S. 20-27. Arbeitskreis "Corporate Governance Reporting" der Schmalenbach-Gesellschaft für Betriebswirtschaft e.V. (2025), Nichtumsetzung der CSRD zum 31.12.2024: Konsequenzen für die Tätigkeit des Aufsichtsrats, in: DB, 78...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nachhaltigkeitsziele in der... / 1 Nachhaltigkeitszielbezogene Berichterstattung nach CSRD

Um die externe Berichterstattung über Nachhaltigkeit (in den Dimensionen Ökologie, Soziales und Governance) zu standardisieren und zu verbessern, hat die EU 2022 die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verabschiedet. Allerdings ist die Überführung in deutsches Recht infolge des Zerbrechens der "Ampel-Koalition" unterblieben. Damit sind in Deutschland die Vors...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / H. Rechtsfolgen der Größenklassen für Jahresabschluss, Lagebericht, Abschlussprüfung und Corporate Governance

Rz. 41 [Autor/Zitation] Aus der Funktion der Finanzberichterstattung von Unternehmen im Rahmen des Interessenschutzes für Kapitalgeber und des Funktionenschutzes für den Kapitalmarkt ergeben sich größenabhängige Pflichten in Bezug auf den Umfang der Berichtspflichten, die Art und den Umfang von Publizitätspflichten einschließlich Publizitätsmedien (Handelsregister, ad-hoc-Beric...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Lentfer/Weber, Das Corporate Governance Statement als neues Publizitätsinstrument, DB 2006, 2357; Bischof/Selch, Neuerungen für den Lagebericht nach dem Regierungsentwurf eines Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG), WPg 2008, 1021; Kuthe/Geiser, Die neue Corporate Governance Erklärung – Neuerung des BilMoG in § 289a HGB-RE, NZG 2008, 172; Böcking/Eibelshäuser, Die Erk...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Entsprechenserklärung iSv. § 161 AktG (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 66 [Autor/Zitation] Eine Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex gem. § 161 AktG muss eine börsennotierte AG, KGaA und SE sowie (andere) kapitalmarktorientierte AG, die ausschließlich andere Wertpapiere als Aktien zum Handeln an einem organisierten Markt ausgegeben hat und deren ausgegebene Aktien auf eigene Veranlassung über ein multilaterales Handelssystem ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 2 [Autor/Zitation] Die Einführung der Erklärung zur Unternehmensführung war Teil des Aktionsplans der Europäischen Kommission, der Maßnahmen zur Modernisierung des Gesellschaftsrechts und zur Verbesserung der Corporate Governance in der EU forcierte. Ziel war es, die Offenlegung im Bereich Unternehmensführungspraktiken zu verbessern, mehr Transparenz zu schaffen und die E...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 6 [Autor/Zitation] § 289f regelt die Informationspflichten von bestimmten Gesellschaften (Abs. 1 und 3) in Bezug auf ihre Corporate Governance (Abs. 2 Nr. 1, 2 und 3), Organvergütung (Abs. 2 Nr. 1a) und Diversität leitender bzw. überwachender Organe (Abs. 2 Nr. 4, 5, 5a und 6). Rz. 7 [Autor/Zitation] Die Informationen sind als "Erklärung zur Unternehmensführung" in einem ge...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Überblick und Einordnung

Rz. 61 [Autor/Zitation] Die Inhalte über die Erklärung zur Unternehmensführung werden in Abs. 2 konkretisiert. Bei den Inhalten ist eine Dreiteilung erkennbar: Corporate-Governance-Informationen in Nr. 1, 2 und 3; Informationen zur Organvergütung in Nr. 1a; Informationen zur Diversität in Nr. 4, 5, 5a und 6. Rz. 62 [Autor/Zitation] Mit den Berichtsinhalten der Erklärung zur Untern...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Unternehmensführungspraktiken (Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 82 [Autor/Zitation] Die Erklärung zur Unternehmensführung nach Abs. 2 Nr. 2 zu den Unternehmensführungspraktiken verweist nicht – wie beim Corporate Governance Kodex (Nr. 1) oder bei der Organvergütung (Nr. 1a) – auf bestehende Erklärungs- und Offenlegungspflichten im Aktienrecht. Der Kreis der verpflichteten Unternehmen wird nach den Vorschriften des Abs. 1 bestimmt und ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Die in §§ 264 ff. normierten Pflichten bezüglich Rechnungslegung, Lagebericht und Corporate Governance Normen, insbes. bezüglich Prüfung und Offenlegung, gelten grds. für alle KapGes. (lex generalis). Sie stellen einen Kompromiss dar zwischen den Informationsanforderungen der (Eigen- und Fremd-)Kapitalgeber sowie weiterer Stakeholder-Gruppen einerseits ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / XIX. Angabe der Erklärung nach § 161 AktG (Nr. 16)

Rz. 291 [Autor/Zitation] Die Berichtspflicht wurde durch das TransPuG eingeführt und im Zuge des BilMoG neu gefasst. Nr. 16 diente ursprünglich der Umsetzung von Art. 46a der mittlerweile abgelösten 4. EG-RL idF der Abänderungs-RL (2006/46/EG) (vgl. Begr.RegE BilMoG, BT-Drucks. 16/10067, 39). Der Anwendungsbereich von Nr. 16 bestimmt sich nach dem Anwendungsbereich von § 289f...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Moxter, Die Jahresabschlußaufgaben nach der EG-Bilanzrichtlinie – Zur Auslegung von Art 2 EG-Bilanzrichtlinie, AG 1979, 141; Kuhn, Die Berichterstattung über Forschung und Entwicklung im Lagebericht, DStR 1993, 491; Fey, Die Angabe bestehender Zweigniederlassungen im Lagebericht nach § 289 Abs. 2 Nr. 4 HGB, DB 1994, 485; Veit, Funktion und Aufbau des Berichts zu Zweigniederl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nachhaltigkeitsstrategie (E... / 4.1 Der Purpose im ESG-Kontext – Ein starkes ‚WARUM?‘ für die Resilienz des Unternehmens

Der (Corporate-)Purpose beschreibt den eigentlichen übergeordneten Unternehmenszweck und -sinn, welchen ein Unternehmen verfolgt – also das "Warum ist unser Unternehmen wichtig – was ist der SINN?". Diese Fragestellung nach dem "Warum?" wird so oft wiederholt, bis man im eigentlichen Kern und Sinn des Unternehmens angekommen ist. Für die Nachhaltigkeit bzw. für ESG ergeben s...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Diversitätskonzept und dessen Umsetzung (Abs. 2 Nr. 6)

Rz. 130 [Autor/Zitation] Nach § 289f Abs. 2 Nr. 6 müssen börsennotierte AG, KGaA und Europäische Aktiengesellschaften (SE), die gem. § 267 Abs. 3 Satz 1 als "groß" gelten, Angaben zum Diversitätskonzept für ihre Leitungs- und Überwachungsorgane machen. Auf diese Weise soll die Vielfalt erhöht werden, um durch ein Überwinden von Gruppendenken die Corporate Governance zu verbes...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 10 [Autor/Zitation] Die Berichtspflicht wurde durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) v. 25.5.2009 (BGBl. I 2009, 1102) eingeführt und war erstmals für nach dem 31.12.2008 begonnene GJ anzuwenden (Art. 66 Abs. 2 EGHGB). Sie enthielt zunächst nur die bereits damals in § 289a HGB aF und auch heute in Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1, 2 und 3 enthaltenen Regelungen (vgl....mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Schäfer, Wichtige Links für Rechnungswesenpraktiker – online-Fachinfos zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, BC 2009, 265; Zwirner/Künkele, Kein Raum für die Anwendung der IFRS für SMEs in Deutschland, IRZ 2009, 463; Zwirner/Froschhammer, Geplante Reform der EU-Bilanz- und Konzernbilanzrichtlinie sowie Inkrafttreten der Micro-Richtlinie: erste Praxishinweise, BC 2012, 264; ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Erklärendes Organ

Rz. 48 [Autor/Zitation] Die Kompetenz zur Abgabe der Erklärung zur Unternehmensführung ist in § 289f nicht ausdrücklich geregelt. Die Erklärungspflicht ist der Gesellschaft zugeschrieben. Für diese handelt das vertretungsberechtigte Organ, also der Vorstand (§§ 76, 78 AktG). Dementsprechend ist die Erklärung de lege lata vom Vorstand abzugeben, (vgl. Kajüter in MünchKomm. HGB...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 12 [Autor/Zitation] Für Personengesellschaften mit Ausnahme der KapCoGes. gibt es keine größenabhängigen Erleichterungen für die Rechnungslegung, den Lagebericht und die Corporate Governance. Personen- und Kapitalgesellschaften, welche unter die Größenmerkmale des Publizitätsgesetzes (§ 1 PublG) fallen, haben unabhängig von ihrer Rechtsform und den Größenmerkmalen des § 26...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeine Angaben

Rz. 88 [Autor/Zitation] Die Erklärung zur Unternehmensführung nach Abs. 2 Nr. 3 zur Arbeitsweise der Organe verweist nicht – wie beim Corporate Governance Kodex (Nr. 1) oder bei der Organvergütung (Nr. 1a) – auf bestehende Erklärungs- und Offenlegungspflichten im Aktienrecht. Der Kreis der verpflichteten Unternehmen wird nach den Vorschriften des Abs. 1 bestimmt und erfasst b...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Kapitalmarktorientierung als Surrogat größenabhängiger Kategorisierung (Abs. 3 Satz 2)

Rz. 26 [Autor/Zitation] Unter Berücksichtigung des Anlegerschutzes und des Funktionenschutzes von Kapitalmarkt und Wirtschaft gilt eine KapGes. unabhängig von dem Erreichen der Größenkriterien als große KapGes. mit der Folge, den strengsten Anforderungen an die Rechnungslegung, den Lagebericht und die Corporate Governance, insbes. Prüfung und Offenlegung ausgesetzt zu sein, w...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Ziel der Berichterstattung

Rz. 183 [Autor/Zitation] Nach der mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) v. 25.5.2009 (BGBl. I 2009, 1102) eingeführten Regelung in § 289 Abs. 4 (ursprünglich § 289 Abs. 5) werden kapitalmarktorientierte KapGes. iSd. § 264d zu einer Berichterstattung über die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Internes Kontroll- und internes Risikomanagementsystem

Rz. 187 [Autor/Zitation] § 289 Abs. 4 ist nicht dahingehend zu verstehen, dass hiermit die Einrichtung sowie Ausgestaltung eines internen Kontroll- oder internen Risikomanagementsystems verpflichtend vorgeschrieben wird (vgl. BT-Drucks. 16/10067, 76). Vielmehr konnte auch vor Einführung der Regelung davon auszugehen sein, dass die Einrichtung eines auf den Rechnungslegungspro...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Angaben nach HGB und EGHGB

Rz. 54 [Autor/Zitation] Folgende Pflichtangaben sind, sofern berichtspflichtige Sachverhalte vorliegen, in jedem JA zu machen:mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Der Anhang ist gem. § 264 Abs. 1 Satz 1 notwendiger Teil des JA einer KapGes. (vgl. zu Erleichterungen Rz. 15 ff.). Da bei KapGes. der Anhang Teil des JA ist, unterliegt er nach § 316 der Prüfungspflicht durch den Abschlussprüfer. Dies gilt zunächst für die Pflichtangaben nach §§ 284, 285 und nach den sonstigen, im HGB oder den Spezialgesetzen (zB AktG,...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 4 [Autor/Zitation] Die kodifizierten Normen über die Rechnungslegung, den Lagebericht und die Corporate Governance einschließlich Prüfung und Offenlegung gelten grds. für alle KapGes. als lex generalis. Größenabhängige Erleichterungen im Sinne von Sondervorschriften für kleine und mittelgroße KapGes. sind somit als lex specialis anzusehen, das unter den Voraussetzungen de...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Gesetzliche Rücklage bei AG/SE und KGaA als Teil des Reservefonds

Rz. 273 [Autor/Zitation] AG/SE und KGaA müssen gem. § 150 Abs. 1 AktG eine gesetzliche Rücklage bilden (nicht jedoch die REIT AG, § 13 Abs. 1 Satz 2 REITG). Sie ist mit dem zwanzigsten Teil des um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr geminderten Jahresüberschusses zu dotieren, bis sie zusammen mit den Kapitalrücklagen nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 (die in Nr. 4 genannte Rückl...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Entwicklung und Bedeutung des Abs. 3

Rz. 299 [Autor/Zitation] Die Befreiungsvorschrift des Abs. 3 geht auf Art. 5 des KapAEG v. 20.4.1998 (BGBl. I 1998, 707) zurück und setzte Art. 57 der 4. EG-Richtlinie um (vgl. auch Rz. 38), der es den Mitgliedstaaten ermöglichte, abhängige Gesellschaften unter bestimmten Bedingungen von den Bestimmungen über den Inhalt, die Prüfung und die Offenlegung ihrer JA zu befreien. D...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 289b–289e: Ric... / A. Vorbemerkung

Rz. 1 [Autor/Zitation] Im Jahr 2014 verabschiedete der europäische Gesetzgeber die Richtlinie 2014/95/EU zur Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Unternehmen und Gruppen (sog. Non-Financial Reporting Directive, NFRD, ABl. EU 2014 Nr. L 330, 1). Diese Richtlinie begründete erstmals eine weitreichende Berichtspflicht zu na...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nichtfinanzielle Erklärung / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 Die Unternehmensberichterstattungspflichten entwickelten sich in den letzten Jahren weg von der reinen finanziellen Abbildung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage hin auch zur Darstellung von nichtfinanziellen Faktoren.[1] So werden bereits seit über 15 Jahren im Lagebericht von großen Kapitalgesellschaften sowie im Konzernlagebericht Angaben zu nichtfinanziellen Le...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nichtfinanzielle Erklärung / 4.1 Auslagerungs- und Offenlegungsmöglichkeiten

Rz. 27 Die nichtfinanzielle (Konzern-)Erklärung kann nach aktuellem Recht entweder als Teil des (Konzern-)Lageberichts oder ausgelagert in einem gesonderten nichtfinanziellen (Konzern-)Bericht veröffentlicht werden, wobei die Frist der Veröffentlichung in der verabschiedeten Fassung ebenso wie der Konzernabschluss für kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen 4 Monate nach d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
BI & Analytics in Finance &... / 4 Top-Thema 3: Nachhaltigkeit messbar machen: ESG-Reporting als strategischer Hebel

Längst mehr als ein gesellschaftliches Trendthema ist ein im Vergleich zum klassischen Performance Management relativ junges Anwendungsszenario im Umfeld des Group Accounting: das ESG- bzw. Nachhaltigkeitsreporting. Strenge Regularien wie die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) oder EU-Taxonomie verpflichten Unternehmen in Deutschland und der EU zur detaillie...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Bogenschütz/Striegel, Gewstliche Behandlung der Veräußerung von Anteilen an Kap-Ges durch Pers-Ges, DB 2000, 2547; Crezelius, StSenkG: § 8b Abs 3 S 2 KStG 2001 – ein stges Verwirrspiel, DB 2000, 1631; Dieterlen/Schaden, Einige Bemerkungen zu den Regelungen des StSenkG zur Besteuerung von Anteilsveräußerungen, BB 2000, 2492; Dötsch/Pung, StSenkG: Die Änderungen bei der KSt und b...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Controlling im Zeitalter ge... / 4.4.2 Börlind GmbH

Integriertes Risikomanagement bei KMU Risiken nicht als Fehler sehen, sondern aus ihnen Erkenntnisse ableiten und als Quelle für strategische und operative Unternehmensentscheidungen nutzen – das hat sich der Naturkosmetikhersteller Börlind vorgenommen und umgesetzt. Hierzu wurde ein Konzept eines integrativen Risikomanagements erarbeitet und implementiert. Ziel war dabei, ni...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Controlling im Zeitalter ge... / 3.4.3 Nachhaltiger Erfolg: Risiko und Unternehmenssteuerung aus strategischer Perspektive

In diesem Abschnitt wird ausgehend von der Zusammenfassung der Forschungslage zu den Ursachen nachhaltigen Erfolges eine Einordnung der Methoden im Umgang mit Risiko vorgenommen. Dabei wird die Bedeutung von Instrumenten des Risikomanagements für Controlling, Planung sowie insgesamt ein modernes Paradigma der Unternehmenssteuerung skizziert. Zur Beurteilung der Zukunftsfähigk...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Tax Compliance Management S... / 3.2 Ausgestaltung – die Grundelemente

Grundlegende Voraussetzung eines funktionsfähigen und effizienten Tax Compliance Management Systems ist, dass der gesamte Prozess unternehmensweit bekannt gemacht wird, nachvollziehbar ist und dokumentiert ist.[1] In der Praxis haben sich die folgenden vier Komponenten des TCMS etabliert, die sich auch als auf den Bereich der Steuern ausgestaltetes Subsystem der Governance Sy...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Das Sustainability-Toolbook... / 5.4.3 Irreführende Governance-Kommunikation: Governance-Washing

Governance-Washing bezieht sich auf Praktiken, bei denen Unter-nehmen, den Eindruck erwecken, sie würden strenge Governance-Standards in Bezug auf Umweltschutz, soziale Verantwortung und Unternehmensführung (ESG) befolgen, ohne dass diese Standards tatsächlich umfassend implementiert oder eingehalten werden. Es handelt sich um eine Form der Irreführung, die ein positiveres B...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Das Sustainability-Toolbook... / 5.1 Was bedeuten die Begriffe PPP – CSR – ESG?

In der modernen Geschäftswelt werden Unternehmen zunehmend mit der Notwendigkeit konfrontiert, nicht nur finanzielle Ziele zu verfolgen, sondern soziale und Umweltbelange ebenfalls zu berücksichtigen. Drei Schlüsselkonzepte stehen dabei im Mittelpunkt: PPP (People, Planet, Profit), Corporate Social Responsibility (CSR) und Environmental, Social, Governance (ESG). PPP betont ...mehr