Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Nichtfinanzielle Erklärung / 4.1 Auslagerungs- und Offenlegungsmöglichkeiten

Prof. Dr. Stefan Müller
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Rz. 27

Die nichtfinanzielle (Konzern-)Erklärung kann nach aktuellem Recht entweder als Teil des (Konzern-)Lageberichts oder ausgelagert in einem gesonderten nichtfinanziellen (Konzern-)Bericht veröffentlicht werden, wobei die Frist der Veröffentlichung in der verabschiedeten Fassung ebenso wie der Konzernabschluss für kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen 4 Monate nach dem Abschlussstichtag beträgt und zusammen mit dem (Konzern)-Lagebericht erfolgen muss. Der gesonderte nichtfinanzielle Konzernbericht kann dann auch in einem umfassenderen Nachhaltigkeitsbericht oder Integrated Report erfolgen. Dieses Ausweiswahlrecht wurde aus der CSR-Richtlinie fast identisch in §§ 289b Abs. 3 und 315b Abs. 3 HGB übernommen; einzig die Frist wurde von 6 auf 4 Monate verkürzt. Daher darf eine Gesellschaft auf den Ausweis der nichtfinanziellen (Konzern-)Erklärung im (Konzern-)Lagebericht verzichten, sofern diese einen gesonderten Bericht erstellt, der zusammen mit dem (Konzern-)Lagebericht veröffentlicht oder innerhalb einer Frist von maximal 4 Monaten nach dem Bilanzstichtag auf der Website der Gesellschaft publiziert und ein entsprechender Verweis im (Konzern-) Lagebericht hinterlegt ist. Das DRSC hat in seiner CSR-Studie festgestellt, dass die Mehrzahl der untersuchten Unternehmen die nichtfinanzielle Erklärung außerhalb des Lageberichts veröffentlichen, am häufigsten in einem gesonderten nichtfinanziellen Bericht.[1]

Somit können die (Konzern-)Lageberichterstattung und die CSR-Berichterstattung nebeneinander erfolgen, was angesichts der Relevanz der CSR-Informationen gerade für die im (Konzern-)Lagebericht darzustellende wirtschaftliche Lage nur schwer vorstellbar ist. Dennoch schlägt das DRSC als Veröffentlichungsform eine vereinheitlichte geschlossene Darstellung der nichtfinanziellen Informationen und einer Offenlegung im Bundesanzeiger vor; eine zwingende Berücksichtigung im Lagebericht wird nicht empfohlen.[2] Dieser Vorschlag vermag allerdings nicht zu überzeugen. Zustimmung verdient hingegen die Empfehlung Nr. 7 des SFB, wonach eine einheitliche Verpflichtung zur Berichterstattung über wesentliche Nachhaltigkeitsdaten innerhalb des Lageberichts anzustreben wäre, was nach der Umsetzung der CSRD auch in Deutschland dann verpflichtend erfolgen soll. Für eine transparente Abbildung der Einbeziehung von nichtfinanziellen Aspekten in das Geschäftsmodell sowie Chancen- und Risikobetrachtung ist eine integrierte Berichterstattung, wie sie auch das IIRC fordert,[3] zweifelsohne besser geeignet, doch kommt es hier zu der Vorgabe eines gesonderten Abschnitts für die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lagebericht nach der CSRD.

Zudem kommt es durch eine getrennte Berichterstattung zu Dubletten: Unter nichtfinanzielle Leistungsindikatoren sind gem. §§ 289 Abs. 3 bzw. 315 Abs. 3 HGB im (Konzern-)Lagebericht bislang schon und auch weiterhin unter anderem Informationen über Umwelt- und Arbeitnehmerbelange zu subsummieren. Die Aufzählung ist allerdings nicht abschließend. Daraus ergibt sich eine weit gefasste Berichterstattungspflicht. Diese hat generell die nichtfinanziellen Indikatoren zu umfassen, die zur Steuerung des Unternehmens eingesetzt werden (DRS 20.106). Darüber hinaus ist bei der Analyse des Geschäftsverlaufs und der Lage des Konzerns nach h. M. auf nicht aktivierungsfähige immaterielle Werte einzugehen.[4]

Auch dies soll über die neue CSRD explizit mit in die allgemeinen Paragrafen zur Lageberichterstattung aufgenommen werden.

Ebenso sind in der Erklärung zur Unternehmensführung[5] auch z. B. im Rahmen der Beschreibung der Unternehmensführungspraktiken ggf. Nachhaltigkeitsaspekte Berichtsgegenstand.[6]

 

Rz. 28

Unter Umständen ist im Lagebericht auch über die gesellschaftliche Reputation zu berichten. Einschränkungen ergeben sich lediglich aus der unpräzisen Vorgabe, dass nur Informationen zu berichten sind, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs oder der Lage des Konzerns von Bedeutung sind. Daher stehen gerade die Unternehmen, die auch intensiv Nachhaltigkeitskennzahlen als nichtfinanzielle Leistungsindikatoren im Steuerungssystem nutzen, vor dem Dilemma, viele Informationen aus der nichtfinanziellen Konzernerklärung zu wiederholen. Dabei darf die Kapitalgesellschaft nach dem Gesetzestext nur dann auf die an anderer Stelle im (Konzern-)Lagebericht enthaltenen nichtfinanziellen Angaben verweisen, wenn die nichtfinanzielle (Konzern-)Erklärung einen besonderen Abschnitt des (Konzern-)Lageberichts bildet. Somit kommt es nach dem Gesetzestext bei einer Auslagerung der nichtfinanziellen (Konzern-)Erklärung in einen anderen (Nachhaltigkeits- oder Integrierten-) (Konzern-)Bericht immer zu einer Dopplung von Angaben, da in diesem Fall weiterhin auch im (Konzern-)Lagebericht auf die nichtfinanziellen Leistungsindikatoren einzugehen ist. In der Gesetzesbegründung wird dagegen auch explizit der in der Gesetzestextfassung fehlende nichtfinanzielle (Konzern-)Bericht im Zusammenhang mit der Verweismöglichkeit genannt,[7] wes...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung

haufe-product

Meistgelesene Beiträge
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    1.187
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    1.164
  • Nachforderungszinsen
    655
  • Nachforderungszinsen / 7 Wann für Nachforderungszinsen der Betriebsausgabenabzug gewährt wird
    540
  • GmbH, Gewinnausschüttung
    505
  • Sozialversicherungskonten abstimmen / 4.2 "Nebenkosten" separat buchen
    484
  • Werkzeuge, Abschreibung
    407
  • Homepage und Domain / 4.3 Buchung laufender Gebühren für die Domain-Nutzung
    382
  • Allgemeines zur Abschreibung von Gebäuden / 5 Abschreibungsbeginn und -ende
    369
  • Umsatzsteuer, Ausnahmen beim Leistungsort bei grenzübers ... / 8 Verwendung von Konten im SKR 03 und SKR 04: Voraussetzung der richtigen Buchung ist der umsatzsteuerliche Sachverhalt
    364
  • Wechsel der Gewinnermittlungsart
    357
  • Jahresabschluss, Umsatzsteuer / 1 So kontieren Sie richtig!
    356
  • Anschaffungskosten, Aktivierung oder Betriebsausgabenabzug / 5.2.1 Anschaffungskosten bei Anlagevermögen
    304
  • Instandhaltungsrücklage / 1.3 Zinserträge aus der Anlage von Instandhaltungsrücklagen
    282
  • Firmen-Pkw, Anschaffung
    275
  • Erhöhte Absetzungen nach §§ 7h und 7i EStG
    255
  • Verluste/Verlustabzug / 4.3 Verlustrücktrag
    248
  • (Erst-)Ausbildungskosten als Sonderausgaben
    234
  • Büroeinrichtung / 3.3 Für Wirtschaftsgüter von mehr als 250 EUR und nicht mehr als 1.000 EUR muss bei Anwendung der Poolabschreibung ein Sammelposten gebildet werden
    231
  • Firmen-Pkw, betriebliche Nutzung bis 50 %
    222
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Finance
CSRD – Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsberichterstattung: Kein Ausweiswahlrecht mehr für die Nachhaltigkeitsberichterstattung
Jahresabschluss
Bild: Adobe Systems, Inc.

Durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) muss die Nachhaltigkeitsberichterstattung Teil des Lageberichts werden, ausgelagerte Berichte wirken ab 2024 nicht mehr befreiend. Damit wird die Vergleichbarkeit erhöht und die Integration in die Darstellung der wirtschaftlichen Lage verbessert. 


Nachhaltigkeitsberichterstattung: ESRS als mögliches Rahmenwerk nach § 289d HGB für die nichtfinanzielle Erklärung
Aktuelles zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
Bild: Haufe Online Redaktion

Da die CSRD bislang noch nicht in deutsches Recht umgesetzt wurde, bleibt es bei der bisherigen Regelung, nach der Unternehmen ihre Rechnungslegung nach der jeweils zum Stichtag geforderten Rechtslage aufzustellen haben. Die bisher betroffenen Unternehmen müssen also weiterhin eine nichtfinanzielle Berichterstattung in Form einer nichtfinanziellen Erklärung oder eines nichtfinanziellen Berichts nach den derzeit geltenden Regelungen des HGB erstellen.  


Schnell und sicher: GmbH-Jahresabschluss leicht gemacht
GmbH Jahresabschluss leicht gemacht
Bild: Haufe Shop

So erstellen Sie den GmbH-Jahresabschluss korrekt und unter Nutzung aller Gestaltungsspielräume. Mit Ablaufplan, klaren Arbeitsschritten und Buchungsbeispielen werden Sie durch den gesamten Abschluss geführt und vermeiden so häufige Fehler.


Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Möglichkeit der Auslagerung aus dem Konzernlagebericht (Abs. 3)
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Möglichkeit der Auslagerung aus dem Konzernlagebericht (Abs. 3)

  Rz. 10 Die nichtfinanzielle Konzernerklärung kann entweder als Teil des Konzernlageberichts oder ausgelagert in einem gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht veröffentlicht werden, wobei die Frist der Veröffentlichung in der verabschiedeten Fassung ...

4 Wochen testen


Newsletter Finance
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Steuern und Buchhaltung

Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Für Praktiker im Rechnungswesen
  • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
  • Alles rund um betriebliche Steuern
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Finance Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Lexware
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Rechnungswesen Shop
Rechnungswesen Produkte
Buchführung Software und Bücher
Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen
Produkte zu Kostenrechnung
Produkte zur IFRS-Rechnungslegung
Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren