Fachbeiträge & Kommentare zu Corporate Governance

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Corporate Social Responsibi... / Zusammenfassung

Überblick Mit der DIN EN ISO 26000:2011-01 (im Folgenden als ISO 26000 bezeichnet) existiert seit Ende 2010 erstmals eine weltweit anerkannte Norm zur Umsetzung gesellschaftlicher Verantwortung von Organisationen. Die Norm bietet eine umfassende Orientierungshilfe und konkrete Empfehlungen, mit denen Organisationen aller Art die Inhalte und Reichweite ihrer Verantwortung geg...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anhang / 3 Inhalt des Anhangs

Die gesetzlichen Grundlagen der Anhangberichterstattung sind in §§ 284–288 HGB und in weiteren Vorschriften des HGB, EGHGB, GmbHG, AktG und PublG enthalten. Der Mindestumfang des Anhangs wird im Wesentlichen durch §§ 284, 285 HGB bestimmt. Treffen die umschriebenen Angabe- und Erläuterungspflichten auf das Unternehmen zu, sind hierzu Angaben im Anhang zu machen, wenn nicht n...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anhang / 6 Überblick rechtsformabhängiger Angaben für Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien

Neben den rechtsformunabhängigen Anhangangaben sind ergänzende rechtsformabhängige Angaben zu beachten: Sofern nicht in der Bilanz: Angabe des nach § 58 Abs. 2a AktG in den Posten "Andere Gewinnrücklagen" eingestellten Eigenkapitalanteils von Wertaufholungen bei Vermögensgegenständen des Anlage- und Umlaufvermögens.[1] Sofern nicht in der Bilanz: Angabe des während des Geschäf...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Überblick zur Ökodesign-Ver... / 2.4 Ganzheitlich eingebettet – ESPR im Kontext von Green Deal und Circular Economy Action Plan

Die neue Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte ist integraler Bestandteil des europäischen Green Deal und dessen Umsetzung im Circular Economy Action Plan. Als Schlüsselmechanismus in diesem Politikrahmen konkretisiert die Verordnung die strategischen Ziele der EU: Klimaneutralität, Ressourceneffizienz, Entkopplung von Wirtschaftswachstum und Rohstoffverbrauch sowie ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS E1: Detailbetrachtung ... / Zusammenfassung

Überblick Der ESRS E1 fordert Unternehmen auf, Strategien, Ziele und Maßnahmen zu Klimaschutz und -anpassung offenzulegen. Schwerpunkt ist die Reduktion von Treibhausgasemissionen (Scope 1-3). Der Einkauf trägt maßgeblich zur Umsetzung klimabezogener Strategien bei: von emissionsarmen Materialien über klimafreundliche Lieferketten bis hin zu CO2-Bepreisung. Der Text analysie...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS E1: Detailbetrachtung ... / 2 Einordnung des ESRS E1 in die Gesamtheit der ESRS

Die ESRS bilden das zentrale Berichtsrahmenwerk im Kontext der CSRD. Sie konkretisieren die in der CSRD verankerten Offenlegungspflichten und strukturieren die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen entlang der drei bekannten Dimensionen: Environment (E), Social (S) und Governance (G). Insgesamt umfasst das ESRS-Rahmenwerk derzeit zwölf sektorübergreifende Standard...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzanalyse in der HGB- u... / 7 Erweiterte Risiko- und Chancenanalyse durch Einbeziehung von Lage- und anderen Berichten

Rz. 178a In den letzten Jahren kann ein vorsichtiger Wandel weg von bzw. ergänzend zu der bislang im Zentrum der Betrachtung stehenden Jahres- sowie Konzernabschlüsse hin zur stärkeren Einbeziehung einer Analyse des Lageberichts und weiterer Berichte, insbesondere der Nachhaltigkeitsberichte festgestellt werden. Die – teilweise auf gesetzlich verpflichteter Basis – bisherige...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzanalyse in der HGB- u... / 1 Begriff und Zielsetzung der Bilanzanalyse

Rz. 1 Der Jahresabschluss ist – zusammen mit dem in jüngster Zeit immer wichtiger werdenden Lagebericht – für externe Interessenten ein zentrales, oft sogar das einzige Instrument zur Unterrichtung über die wirtschaftliche Lage von Unternehmen.[1] Bei Nichtkapitalgesellschaften besteht er aus der Bilanz und GuV,[2] bei Kapitalgesellschaften tritt der Anhang hinzu.[3] Von mit...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzanalyse in der HGB- u... / 6.2.6 Wertorientierte Erfolgsanalyse

Rz. 118 Zentrale Methoden in der Vielzahl von wertorientierten Analyseinstrumenten stellen der maßgeblich von Stern Stewart & Co. entwickelte Economic Value Added (EVATM)[1] und der maßgeblich von der Boston Consulting Group (BCG) entwickelte Cash Value Added (CVA)[2] dar.[3] Die dazugehörigen mehrperiodischen Unternehmenswertanalysen können über den Market Value Added (MVA)...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Janis, Victims of Groupthink, 1972; Hüffer, Der Aufsichtsrat in der Publikumsgesellschaft, ZGR 1980, 320; Clemm, Abschlussprüfer und Aufsichtsrat, ZGR 1980, 455; Bleicher/Paul, Das amerikanische Board-Modell im Vergleich zur deutschen Vorstands-, Aufsichtsratsverfassung, DBW 1986, 263; Goerdeler, Das Audit Committee in den USA, ZGR 1987, 219; Lück, Audit Committee, ZfbF 1990...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erklärung zur Unternehmensf... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 Bei Unternehmen des öffentlichen Interesses (sog. Public Interest Entities) befindet sich die externe Berichterstattung spätestens seit der Finanzkrise 2008/2009 in einer zentralen Umbruchphase. Aufgrund der zunehmenden Komplexität durch die Megatrends der Vernetzung und Digitalisierung, die nicht selten disruptive Geschäftsmodelle zur Folge haben, ist die traditionell...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erklärung zur Unternehmensf... / 3.2.2 Hinweise zur Berichterstattung gem. DCGK

Rz. 8h DCGK Grundsatz 21 stellt im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Angaben klar, dass die Gesellschaft die Aktionäre bei Informationen unter gleichen Voraussetzungen gleich zu behandeln hat. Dies ist die Wiedergabe der Gesetzeslage nach § 53a AktG, etwa bei Ad-hoc-Mitteilungen, die stets an alle aktuellen und potenziellen Investoren zu richten sind. Allerdings hat ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erklärung zur Unternehmensf... / 5 Gliederungsvorschlag

Rz. 21 Die nachfolgende Tabelle stellt eine mögliche Gliederung für eine geschlossene Corporate Governance Berichterstattung im Rahmen der Erklärung zur Unternehmens- bzw. Konzernführung dar.[1] Die Inhalte zu den einzelnen Gliederungspunkten beruhen auf gesetzlichen Angabepflichten mit dem Stand des ARUG II, Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS) sowie dem aktuellen Deut...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erklärung zur Unternehmensf... / 2 Verpflichtete Unternehmen

Rz. 3 Die Erklärung zur Unternehmensführung müssen abgeben börsennotierte Aktiengesellschaften sowie Aktiengesellschaften, die ausschließlich andere Wertpapiere als Aktien zum Handel an einem organisierten Markt i. S. d.§ 2 Abs. 11 WpHG ausgegeben haben und deren Aktien mit Wissen der Gesellschaft[1] über ein multilaterales Handelssystem i. S. d. § 2 Abs. 8 Satz 1 Nr. 8 WpHG...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Standards guter Unternehmensführung

Rz. 36 [Autor/Zitation] § 324 konstituiert als Rechtsnorm zum Prüfungsausschuss einen (kleinen) Teil der Corporate Governance von Unternehmen von öffentlichem Interesse. Corporate Governance lässt sich verstehen als rechtlicher und faktischer Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung einer Unternehmung (so Präambel Abs. 1 Satz 1 DCGK sowie bereits Präambel Abs. 1 Satz 1 ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erklärung zur Unternehmensf... / Zusammenfassung

Überblick Die Erklärung zur Unternehmensführung ist nach § 289f HGB von bestimmten börsennotierten Unternehmen in den Lagebericht aufzunehmen und stellt einen Bericht über die Corporate Governance dar. Nach § 315d HGB wird diese Pflicht auf bestimmte Konzerne übertragen. Bereits seit einigen Jahren stellt der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) klar, dass in der Erklä...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Accountancy Europe, Dynamics Influencing Auditor Choice in the Public Interest Entity Market, 2023 (https://www.accountancyeurope.eu/wp-content/uploads/220608_Dynamics-influencing-auditor-choice-in-the-PIE-market_publication.pdf; Klebba, Unabhängige Bilanzprüfung, Die Arbeit 1932, 376; Adler, Bestellung des Bilanzprüfers nach der Durchführung der Pflichtprüfung, WT 1936, 66;...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Biener/Berneke, Bilanzrichtlinien-Gesetz, Düsseldorf 1986; Cobet, Fehlerhafte Rechnungslegung, 1991; Schmedding, Unrichtige Konzernrechnungslegung, 1991; Arnhold, Auslegungshilfen zur Bestimmung einer Geschäftslagetäuschung im Rahmen der §§ 331 Nr. 1 HGB, 400 Abs. 1 Nr. 1 AktG, 82 Abs. 2 Nr. 2 GmbHG, 1993 (zitiert: "Auslegungshilfen"); Schüppen, Systematik und Auslegung des ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Clemm, Abschlussprüfer und Aufsichtsrat, ZGR 1980, 455; Leffson, Wirtschaftsprüfung, 4. Aufl. 1988; Martens, Die Vorlage des Jahresabschlusses und des Prüfungsberichts gegenüber dem Wirtschaftsausschuß, DB 1988, 1229; Niehaus, Bedeutung und Inhalt des Berichts über die handelsrechtliche Jahresabschlussprüfung, DB 1988, 817; Plendl, Die Berichterstattung des Abschlussprüfers ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erklärung zur Unternehmensf... / 4.1 Verfasser

Rz. 16 Rechtssystematisch problematisch ist die Vermengung von Vorstands- und Aufsichtsratsaufgaben im Rahmen der Erklärung zur Unternehmensführung. Formal sollte eine klare Trennung zwischen Aufstellung (Vorstand) und Prüfung (Aufsichtsrat) vorliegen, doch bedingen einige Inhalte, dass diese nur vom Aufsichtsrat berichtet werden können. Auch die Entsprechenserklärung zum Co...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erklärung zur Unternehmensf... / 3.5 Angaben zu Vorstand und Aufsichtsrat

Rz. 10 Nach § 289f Abs. 2 Nr. 3 HGB sind die Arbeitsweisen von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Zusammensetzung und Arbeitsweise seiner Ausschüsse zu beschreiben. Dabei kann sich die Erklärung zur Unternehmensführung auf die Beschreibung der personellen Zusammensetzung der Ausschüsse beschränken, da die Angaben zu den Organen als Ganzes bereits nach § 285 Nr. 10 HGB im An...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erklärung zur Unternehmensf... / 3.2.1 Grundsachverhalte

Rz. 8a Nach § 289f Abs. 2 Nr. 1 HGB ist zunächst die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG in die Erklärung aufzunehmen. Diese Erklärung hat der Gesetzgeber wenig eindeutig geregelt. Sie stellt keinen Bestandteil des Jahresabschlusses dar, sondern ist ein eigenständiger Teil der externen Rechnungslegung, weshalb sie nach § 325 Abs. 1 Nr. 2 HGB gesondert als offenlegungspflich...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Grundlagen und Prüfungsurteile

Rz. 930 [Autor/Zitation] Unter dem Begriff des Prüfungsumfangs (vgl. Rz. 10) versteht man die Prüfungshandlungen, die ein Prüfer im Einzelfall für notwendig erachtet, um die Ziele der Prüfung zu erreichen. Das Ziel einer Prüfung ist es im Allgemeinen, das Vertrauen von Zielpersonen zum Prüfungsgegenstand zu erhöhen, indem der Prüfer ein oder mehrere Prüfungsurteile über den P...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erklärung zur Unternehmensf... / 3.8 Konzernspezifika

Rz. 14 Der Gesetzgeber unterstellt, dass das Mutterunternehmen für den Konzern und für sich selbst gleiche Unternehmensführungsgrundsätze zugrunde legt.[1] Somit kommt es diesbezüglich in großen Teilen zu Wiederholungen der Aussagen aus dem Lagebericht des Mutterunternehmens. Fraglich ist jedoch, wie vorzugehen ist, wenn dies etwa aufgrund von kürzlich erfolgten Übernahmen n...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 324 adressiert unter der Normbezeichnung "Prüfungsausschuss"zwei Themenkreise, die inhaltliche Berührungspunkte aufweisen, aber auf unterschiedlichen Regelungsebenen angesiedelt sind (krit. zur Platzierung von § 324 zB Schüppen in Heidel/Schall4, § 324 HGB Rz. 1, 4; Böcking/Gros/Rabenhorst in EBJS5, § 324 HGB Rz. 1; s. näher Rz. 19). Zum einen beinhal...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Wirtschaftliche Bedeutung

Rz. 20 [Autor/Zitation] Der Prüfungsausschuss stellt ein wichtiges Element guter Corporate Governance dar (allgemein zur Corporate Governance Rz. 36) und hat sein Vorbild im Audit Committee angelsächsischer Prägung (zum Vorbildcharakter für viele Schiessl, AG 2002, 593, 600; Börsig/Löbbe in FS Hoffmann-Becking, 2013, 125, 147 ff.; Habersack in MünchKomm. AktG6, § 107 AktG Rz....mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (2) Begriff der Unabhängigkeit

Rz. 171 [Autor/Zitation] Im Gegensatz zur konzeptionellen Bedeutung ist der Begriff der Unabhängigkeit schillernd und nicht abschließend positiv definierbar (Gundel/v. Werder, NZG 2024, 1295, 1298 f.; s. auch Empfehlung der Kommission v. 15.2.2005 zu den Aufgaben von nicht geschäftsführenden Direktoren/Aufsichtsratsmitgliedern/börsennotierter Gesellschaften sowie zu den Aussc...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Wahl der Ausschussmitglieder (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 160 [Autor/Zitation] Anders als beim regulären organinternen Prüfungsausschuss (Rz. 108), dessen Ausschussmitglieder aus dem Kreis der Mandatsträger des AR bzw. Verwaltungsrats rekrutiert werden können, existiert im Fall des eigenständigen Prüfungsausschusses nach § 324 kein solches Gesamtorgan (Merkt in Hopt43, § 324 HGB Rz. 6). Anstelle der selbstorganisatorischen Entsc...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Gesamtliteraturverzeichnis (Teilband 4)

1995 ff. Altmeppen, GmbHG, Kommentar, 11. Aufl. 2023 Baetge/Kirsch/Thiele (Hrsg.), Bilanzrecht, Loseblatt Beck'scher Bilanzkommentar, hrsg. v. Grottel/Schmidt/Schubert/Störk, 14. Aufl. 2024 Beck'scher Online-Großkommentar, Gesamt-Hrsg. für das Handels- und Gesellschaftsrecht Henssler Aktienrecht hrsg. v. Spindler/Stilz Bilanzrecht hrsg. v. Fehrenbacher/Dicken/Hennrichs/Kleindiek/W...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (5) Transparenz der Unabhängigkeit

Rz. 191 [Autor/Zitation] Das Gesetz sieht keine Pflicht zur Offenlegung vor, welche Mitglieder (neben dem Vorsitzenden) des Prüfungsausschusses als unabhängig eingestuft werden. Europäische und nationale Regelwerke legen allerdings nahe, dass Angaben zur Unabhängigkeit zu den Standards guter Corporate Governance zählen. Nach der Kommissionsempfehlung 2005/162/EG (Rz. 171) sol...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Rechtssystematische Einordnung

Rz. 19 [Autor/Zitation] § 324 ist als Ort für die Umsetzung der europäischen Vorgaben zum Prüfungsausschuss (zur Platzierung der APAS-Bestimmungen in Abs. 3 Rz. 420) eher eine Verlegenheitslösung als systematisch überzeugend (Schüppen in Heidel/Schall4, § 324 HGB Rz. 4: "Fremdkörper"; krit. auch Ebke in MünchKomm. HGB5, § 324 Rz. 4; Merkt in Hopt43, § 324 HGB Rz. 1). Abs. 1 u...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / G. Vorgesehene Änderungen des § 340k durch das CSRD-UmsG

Rz. 58 [Autor/Zitation] Im Zusammenhang mit der geplanten Umsetzung der CSRD-Richtlinie ergeben sich für Institute, die unter den Anwendungsbereich des § 340 ff. fallen, hinsichtlich der Prüfungsanforderungen nach § 340k HGB keine substanziellen, institutsspezifischen Besonderheiten. Die Änderungen in § 340k beinhalten im Wesentlichen begriffliche Anpassungen. So wird nunmehr...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 40 [Autor/Zitation] Durch die Vierte Richtlinie des Rates v. 25.7.1978 aufgrund von Artikel 54 Absatz 3 Buchstabe g) des Vertrages über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen (RL 78/660/EWG – Jahresabschluss-Richtlinie oder 4. EG-Richtlinie; ABl. EG 1978 Nr. L 222, 11) wurde in Art. 51 die Pflicht geregelt, dass bestimmte Gesellschaften ihren Jahre...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS S2: Detailbetrachtung ... / 2 Einordnung des ESRS S2 in die Gesamtheit der ESRS

Die ESRS bilden das zentrale Berichtsrahmenwerk der CSRD. Innerhalb dieser umfassenden Struktur sind die ESRS neben den generellen Anforderungen nach verschiedenen Kategorien unterteilt, die sich auf Umwelt (E), Soziales (S) und Governance (G) erstrecken (siehe Abb. 1). Die Umweltstandards beschäftigen sich mit Themen wie Klimawandel, Biodiversität und Ressourcennutzung, wäh...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (1) Aktiengesellschaft

Rz. 113 [Autor/Zitation] Unternehmen von öffentlichem Interesse (Rz. 87 ff.) in der Rechtsform der AG haben stets einen obligatorischen Aufsichtsrat (§ 95 AktG), für den die (seit FISG verschärften) personellen Anforderungen des § 100 Abs. 5 AktG (Sachverstand; Sektorvertrautheit; näher Rz. 196 ff.) – gelten. Der AR muss ferner idR einen organinternen Prüfungsausschuss einric...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Aufsichtsorgan (Abs. 2)

Rz. 7 [Autor/Zitation] Abs. 2 ordnet an, dass die Vorschriften des PublG für den Aufsichtsrat sinngemäß für ein entsprechendes Überwachungsorgan gelten. Maßgebend ist dabei, ob ein Organ eine Überwachungsfunktion ausübt, wie sie in § 111 AktG für den AR konzipiert ist. Dabei kommt es weder auf die Rechtsgrundlage des Überwachungsorgans (Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder Gesel...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Forster, Neue Pflichten des Abschlußprüfers nach dem Aktiengesetz von 1965, WPg 1965, 585; Forster, Die durch § 53 des Haushaltsgrundsätzegesetzes erweiterte Abschlußprüfung, WPg 1975, 393; Baetge, Früherkennung negativer Entwicklungen der zu prüfenden Unternehmung mit Hilfe von Kennzahlen, WPg 1980, 651; Forster, Abschlußprüfer und Abschlußprüfung im Wandel – Auswirkungen d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Nicht anzuwendende Vorschriften

Rz. 183 [Autor/Zitation] Vom Kanon der Angabepflichten des § 285 HGB sind mangels Verweisung ausgenommen: Angaben zum MU des Unternehmens, das den KA für den größten bzw. kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt (§ 285 Nr. 14, 14a HGB), Angaben zur nach § 161 AktG vorgeschriebenen Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex (§ 285 Nr. 16 HGB). Rz. 184 [Autor/Zitation] Die...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (2) Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung

Rz. 196 [Autor/Zitation] Nach Unionsrecht genügt es, wenn ein Gremienmitglied (des AR bzw. Prüfungsausschusses) über Sachverstand in Rechnungslegung und/oder Abschlussprüfung verfügt (s. Art. 41 Abs. 1 UAbs. 1 Satz 3 APrRL 2006/43/EG = Art. 39 Abs. 1 UAbs. 2 APrRL 2006/43/EG idF der APrÄRL 2014/56/EU). Vor dem Hintergrund dieses Regulierungsspielraums hatte der Gesetzgeber de...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Selbstverständnis des Prüfungsausschusses

Rz. 389 [Autor/Zitation] Die folgenden Ausführungen beruhen zu weiten Teilen auf dem aktuellen Leitfaden für Prüfungsausschüsse des Berlin Center of Corporate Governance (BCCG), in den die Erfahrungen der Mitglieder des BCCG-Roundtable aus in- und ausländischen Prüfungsausschüssen bzw. Audit Committees eingegangen sind (KNWW, DB 2023, 2513 (Teil I); KNWW, DB 2023, 2577 (Teil ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 2 [Autor/Zitation] Angesichts ihrer Größe und wirtschaftlichen Bedeutung werden die von § 3 PublG erfassten Unternehmen nicht selten einen AR oder ein entsprechendes Überwachungsorgan (vgl. § 4 Abs. 2 PublG) haben. Nach dem deutschen, dualistischen Modell der Corporate Governance ist zentrale Aufgabe des AR, die Geschäftsführung zu überwachen (und zu beraten, s. indes Rz....mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (4) Transparenz von Sachverstand und Sachkunde

Rz. 213 [Autor/Zitation] Das Gesetz schreibt keine Publizierung von Informationen über die konkreten Qualifikationen der Experten und weiteren Mitglieder des Prüfungsausschusses vor (für eine Möglichkeit zur analogen Anwendung von § 289f Abs. 2 Nr. 3 immerhin Bormann in BeckOGK HGB, § 324 Rz. 42 [10/2023]). Hingegen soll nach Kodex die Erklärung zur Unternehmensführung die (b...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 23 [Autor/Zitation] Die Vorschriften von § 324 zum Prüfungsausschuss (Abs. 1 und 2) regeln die Voraussetzungen und Ausnahmen für die Pflicht zur Einrichtung eines Prüfungsausschusses bei Unternehmen von öffentlichem Interesse ohne AR oder Verwaltungsrat, der aufgrund anderer (gesetzlicher oder statutarischer) Anordnungen die Anforderungen des § 100 Abs. 5 AktG (hierzu sch...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erklärung zur Unternehmensf... / 3.1 Übersicht

Rz. 8 In § 289f Abs. 2 HGB (Verweis von § 315d HGB) ist der Inhalt der Erklärung zur Unternehmensführung aufgezählt. Demnach beinhaltet die (Konzern-)Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB bzw. § 315d HGB: die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex durch den Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 161 AktG, einen Bezugnahme auf die Internetseite d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Zeitlicher Geltungsbereich

Rz. 30 [Autor/Zitation] Nach der Übergangsvorschrift Art. 86 Abs. 3 EGHGB ist Abs. 1 in der ab dem 1.7.2021 geltenden Fassung des FISG erstmals ab dem 1.1.2022 anzuwenden. Soweit Abs. 2 Satz 2 in der ab dem 1.7.2021 geltenden Fassung auf § 100 Abs. 5 AktG verweist, ist die hierauf bezogene Übergangsregelung des § 12 Abs. 6 EGAktG entsprechend anzuwenden. Danach muss § 100 Abs...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (1) Bedeutung der Unabhängigkeit

Rz. 166 [Autor/Zitation] Nach Streichung der zwischenzeitlich in § 100 Abs. 5 AktG enthaltenen Anforderung eines unabhängigen Finanzexperten (Rz. 167) stellt Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 die einzige Vorschrift dar, welche die – aus Sicht guter Corporate Governance zentrale (Rz. 168 ff.) – Thematik der Unabhängigkeit von Organmitgliedern ausdrücklich adressiert (so auch Begr.RegE AR...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (2) Genossenschaften und Europäische Genossenschaften

Rz. 128 [Autor/Zitation] Die Corporate Governance einer Genossenschaft hängt von ihrer nach der Zahl der Mitglieder bemessenen Größe ab. Kleinere Genossenschaften mit nicht mehr als 20 Mitgliedern können gem. § 9 Abs. 1 Satz 2 GenG qua Satzung auf einen AR verzichten. Sofern sie diese Option ausüben und Unternehmen von öffentlichem Interesse nach § 316a Satz 2 Nr. 1 oder 2 si...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Biener/Berneke, Bilanzrichtlinien-Gesetz, 1986; Budde/Steuber, Normsetzungsbefugnis eines deutschen Standard Setting Body, DStR 1998, 1181; Hommelhoff/Schwab, Gesellschaftliche Selbststeuerung im Bilanzrecht – Standard Setting Bodies und staatliche Regulierungsverantwortung nach deutschem Recht, BFuP 1998, 38; Moxter, Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee: Aufgaben ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Gesetzgeberischer Zweck

Rz. 13 [Autor/Zitation] Aus Anlass der Umsetzung der europäischen Abschlussprüferrichtlinie (APrRL 2006/43/EG) ist § 324 durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz v. 25.5.2009 (BilMoG, BGBl. I 2009, 1102) grundlegend neu gefasst worden. Die vorherigen Bestimmungen zu Meinungsverschiedenheiten zwischen KapGes. und Abschlussprüfer (§ 324 aF) wurden aufgrund geringer praktisch...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Internationale Bezüge

Rz. 37 [Autor/Zitation] Das Audit Committee angelsächsischer Prägung als internationales Vorbild des Prüfungsausschusses (Rz. 20) wird in den USA seit Ende der 1930er Jahre als Element guter Corporate Governance empfohlen (historischer Abriss bei Goerdeler, ZGR 1987, 219, 220 ff.; s. auch Lück, ZfbF 1990, 995, 996 ff.; Scheffler, ZGR 2003, 236, 238; Hopt/Roth in Großkomm. Akt...mehr