Fachbeiträge & Kommentare zu Bundesregierung

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.4.2 ESRS G1-5 – Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten

Rz. 54 Die Angabepflicht ESRS G1-5 umfasst Informationen über die Tätigkeiten und Verpflichtungen im Zusammenhang mit der politischen Einflussnahme, einschl. der Lobbytätigkeiten in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen des Unternehmens (ESRS G1.27). Die Angabepflicht bezieht sich somit auf den durch die CSRD neu hinzugefügten Art. 29b Abs. 2 Buchst. c) (iv...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Zwei Jahre Heizungsgesetz und alles für die Katz'?

Am 8.9.2023 hat der Bundestag das sogenannte Heizungsgesetz verabschiedet. Die neue schwarz-rote Regierung will es offiziell abschaffen. Was das konkret heißen soll, ist immer noch nicht bekannt. Was wird zum Beispiel aus der Förderung? Es war umstritten wie kaum ein anderes Vorhaben der Ampel-Regierung: Vor zwei Jahren, am 8.9.2023, verabschiedete der Bundestag die Reform de...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bundesrat will Mietwucher mit höheren Bußgeldern bekämpfen

Unter der Ampel-Koalition ist ein Gesetzentwurf des Bundesrats zur härteren Bekämpfung von Mietwucher der Diskontinuität zum Opfer gefallen – jetzt unternimmt die Länderkammer einen neuen Versuch. Unter anderem soll das Bußgeld erhöht werden. Der Bundesrat hat einen neuen "Entwurf eines Gesetzes zur besseren Bekämpfung von Mietwucher" (Stand 27.8.2025) vorgelegt. Darin vorges...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 8 ESRS E3 – Wasser- und M... / 2.2.1 ESRS E3-3 – Ziele im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen

Rz. 33 Die Offenlegung der vom Unternehmen festgelegten Ziele im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen (ESRS E3.20) soll ein Verständnis über die Ziele vermitteln, die sich das Unternehmen zur Unterstützung seiner diesbzgl. Konzepte und zur Bewältigung seiner wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in diesem Zusammenhang gesetzt hat (ESRS E3.31). Die Offenlegu...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sonderabschreibungen / 4.1 Zielsetzung

Mit § 7b EStG i. d. F. des Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus sollen die im Rahmen der von der Bundesregierung gestarteten Wohnraumoffensive vorgesehenen steuerlichen Anreize für den Mietwohnungsneubau im bezahlbaren Mietsegment in die Tat umgesetzt werden. Hintergrund für das gesetzgeberische Engagement sind der Mangel an bezahlbarem Wohnraum für Me...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
BGH-Beschluss zu Kundenanlagen erfordert gesetzliche Klarheit

Die lokale Stromversorgung von Mietern in Wohnquartieren wurde bisher unbürokratisch als kostengünstige Kundenanlage eingestuft. Der Bundesgerichtshof legt sie nun als reguläres Verteilernetz aus. Das sorgt für rechtliche Unsicherheit. Wirtschaftsverbände fordern eine gesetzliche Lösung. Die jüngste Entscheidung des BGH zur energierechtlichen Einordnung von Kundenanlagen sorg...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Klimaschutzgesetze der Bundesländer im Überblick

Der Bund hat das Klimaschutzgesetz zuletzt 2024 konkretisiert. Die Bundesländer ziehen schrittweise nach. Manche schießen teilweise über den Net-Zero-Zeitplan – und die Ziele – hinaus. Was gilt schon oder ist geplant? Die meisten Bundesländer haben eigene Klimaschutzgesetze oder Programme für den Klimaschutz. Sie ergänzen oder präzisieren die bundesweiten Ziele – das betrifft...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sonderabschreibungen / 4.4.7 De-mininis-Beihilfeaspekte

Die Sonderabschreibungen nach § 7b Abs. 1 EStG werden für Anspruchsberechtligte mit Gewinneinkünften nur gewährt, soweit die Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission v. 18.12.2013 über die Anwendung der Art. 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (ABl. L 352 vom 24.12.2013, S. 1) (De-minimis-Vero...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 14 ESRS S3 – Betroffene G... / 1.1 Zielsetzung und Inhalt

Rz. 1 ESRS S3 adressiert Angabepflichten zu betroffenen Gemeinschaften. Bei diesen handelt es sich um eine Teilmenge der Stakeholder eines Unternehmens, die "betroffenen Interessenträger" gem. ESRS 1 (§ 3 Rz 53). Die Definition, was unter betroffenen Gemeinschaften zu verstehen ist, enthält das Glossar zur Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772: "Personen oder Gruppen, die in ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.3.10 ESRS S1-14 – Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit

Rz. 138 Die Angabepflichten gem. ESRS S1-14 verlangen – unter der Maßgabe der Wesentlichkeit – vom berichtspflichtigen Unternehmen offenzulegen, inwieweit die Arbeitskräfte des Unternehmens durch ein Managementsystem für Gesundheit und Sicherheit abgedeckt sind (nach Personenzahl) und wie viele Fälle es im Zusammenhang mit arbeitsbedingten Verletzungen, Erkrankungen und Tode...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 8 ESRS E3 – Wasser- und M... / 2.2.2 ESRS E3-4 – Wasserverbrauch

Rz. 54 Nach ESRS E3.26 hat das Unternehmen Informationen über seinen Wasserverbrauch im Zusammenhang mit seinen wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen anzugeben, um ein Verständnis über den Wasserverbrauch des Unternehmens und die Fortschritte in Bezug auf seine Ziele zu vermitteln (ESRS E3.27). Demzufolge steht ESRS E3-4 in engem Zusammenhang zu den Angaben zur Fest...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.2.2.4 Elektronisches Dokument

Rz. 87 Durch das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10.11.2013[1] wurde § 46c ArbGG mit Wirkung zum 1.1.2018 geändert. Nach der Neufassung des § 46c Abs. 3 ArbGG muss das elektronische Dokument von der verantwortenden Person elektronisch signiert sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf sicherem Übermittlungswege ein...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Neuer Anlauf für ein CSRD-U... / 5 Weiteres Änderungsgesetz für weitere Erleichterungen der Omnibus-Initiative absehbar

Parallel dazu werden die von der Bundesregierung und dem Bundesrat bereits weitgehend akzeptierten über die zeitliche Verschiebung hinausgehenden Erleichterungsvorschläge der EU-Kommission (Omnibus-Initiative, COM(2025)81) weiter auf europäischer Ebene diskutiert werden und wohl 2026 zu einem Änderungsgesetz führen. Vorgeschlagen wird unter anderem eine dauerhafte deutliche ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Neuer Anlauf für ein CSRD-U... / 6 Erfüllungsaufwand der CSRD für die Wirtschaft

Die Umsetzung der Richtlinie ins HGB gestaltet sich weiterhin sehr aufwändig, der neue RegE umfasst 226 Seiten, wobei gegenüber den 205 Seiten des RefE primär Erläuterungen hinzugekommen sind und die zentralen Inhalte der Gesetzesänderungen unverändert geblieben sind. Da kaum Mitgliedstaatenwahlrechte in der CSRD vorgesehen sind, gibt es in der Umsetzung keine großen Überras...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Neuer Anlauf für ein CSRD-U... / 7 Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts durch einen Wirtschaftsprüfer weiter vorgeschrieben

Zentral in der Umsetzung bleibt, dass neben der Neufassung der §§ 289b ff. und §§ 315b ff. HGB, in denen die Verpflichtung zur (Konzern-)Nachhaltigkeitsberichterstattung statt der bisherigen Nichtfinanziellen Berichterstattung geregelt werden, die Regelungen der Prüfung ab § 316 HGB zweigeteilt werden in Prüfung des Abschlusses und Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts, weshal...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Neuer Anlauf für ein CSRD-U... / 4 Folgen der Nichtumsetzung zum 31.12.2024 und mögliche Omnibusverordnung

Durch die Nichtumsetzung zum 31.12.2024 gilt die alte Rechtslage weiter fort, d. h. die bislang nach § 289b HGB/§ 315b HGB zur Nichtfinanziellen (Konzern-)Berichterstattung verpflichteten Unternehmen mussten diese auch für das Geschäftsjahr 2024 erstellen und brauchten die strengeren Regeln der CSRD nicht zu beachten. Es entfiel damit auch die vorgesehene Prüfungspflicht. Gl...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Neuer Anlauf für ein CSRD-U... / 8 Berichtspflicht durch LkSG nicht mehr thematisiert

Im Zuge der Umsetzung sollte auch der bestehende Rechtsrahmen überprüft und punktuell angepasst. Hier war in der alten Gesetzesvorlage sicher am interessantesten, dass der Sorgfaltspflichtenbericht nach § 10 Abs. 2 LkSG hätte entfallen können, wenn ein pflichtgemäßer oder freiwilliger (allerdings nur wenn der formal allen Anforderungen des Pflichtberichts entspricht und gepr...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Wasserstoffbetriebene Fahrz... / 5 Tanken

Momentan gibt es in Deutschland ca. 100 Tankstellen, an denen Wasserstoff getankt werden kann. Und hier liegt das Problem: Wasserstoff-Tankstellen sind nahezu ausschließlich in den Metropolen und an den Fernautobahnen zu finden. Das bedeutet für die Fahrer eines wasserstoffbetriebenen PKW, dass er bei seinen Fahrten immer auch das Tanken im Hinterkopf behalten muss. Denn im ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Neuer Anlauf für ein CSRD-U... / Zusammenfassung

Überblick Am 10. Juli 2025 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) einen neuen Referentenentwurf (RefE) für ein Gesetz zur nationalen Umsetzung der CSRD veröffentlicht. Damit wurde das Gesetzgebungsverfahren neu gestartet. Am 3. September hat die Bundesregierung hat den Regierungsentwurf (RegE) für ein Gesetz zur nationalen Umsetzung der CSRD bes...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Grundsätzliche Übertragung der Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften auf Kleinstkapitalgesellschaften (Abs. 2)

Rz. 19 In Abs. 2 überträgt der Gesetzgeber die grds. Gültigkeit der Erleichterungen für kleine KapG auch auf die KleinstKapG, jedoch nur insoweit, wie nichts anderes geregelt ist. Die KleinstKapG sind somit eine Untergruppe der kleinen KapG und damit etwa nicht prüfungs- und lageberichterstellungspflichtig. Als zentrale Ausnahme kann die Regelung zur Zusammenfassung der ober...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt und Regelungszweck

Rz. 1 Auf Basis der Micro-Richtlinie[1] der EU wurde mit § 267a HGB eine neue Größenklasse für Kapitalgesellschaften und denen gleichgestellten Personengesellschaften implementiert. Diese brauchen als Kleinstkapitalgesellschaften (KleinstKapG) bezeichnet bestimmte Aufstellungs-, Ausweis- und Offenlegungspflichten nicht zu erfüllen, wenn sie an zwei Abschlussstichtagen jeweil...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick zum nach CSRD-Umsetzungsgesetz geplanten § 315e HGB-E

Rz. 1 Mit Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird der § 315e HGB-E neu eingeführt,[1] welcher MU, die ihren Konzernlagebericht um einen Konzernnachhaltigkeitsbericht erweitern müssen, verpflichtet, diesen in einem standardisierten elektronischen Format nach Maßgabe des Art. 3 Delegierten Verordnung (EU) 2019/815[2] zu erstellen und auszuzeichne...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Ziele und Zwecke des DRSC

Rz. 6 Der Präambel der aktuellen Vereinssatzung zufolge bestehen die mit dem DRSC verfolgten Ziele in derzeit vier Punkten. Danach sollen: die Fortentwicklung der Rechnungslegung – unter Rückgriff auf den präzisierten Standardisierungsvertrag – im gesamtwirtschaftlichen Interesse unter Beteiligung der fachlich interessierten Öffentlichkeit (insb. der an der Rechnungslegung Be...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Umrechnung bei der Folgebewertung

Rz. 18 § 256a HGB regelt nur die Umrechnung auf fremde Währung lautender VG und Verbindlichkeiten in der Zeit nach ihrer erstmaligen Erfassung. Die Vorschrift unterscheidet zwei Fälle: Beträgt die Restlaufzeit der Fremdwährungsposten mehr als ein Jahr, steht ihre Umrechnung unter dem Vorbehalt der allgemeinen Bewertungsgrundsätze, namentlich des Anschaffungswertprinzips (§ 2...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] Rz. 10 Aufgrund der Zielsetzung der Stärkung der Transparenz und Vergleichbarkeit der Unternehmensberichterstattung in puncto Nachhaltigkeit hat die EU die CSRD erlassen, die die bisherigen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung erheblich erweitert und präzisiert....mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 Nach § 264 Abs. 1 HGB haben mittelgroße und große KapG (§ 267 Abs. 2 und 3 HGB) sowie mittelgroße und große Personenhandelsgesellschaft i. S. d. § 264a Abs. 1 HGB, sofern sie als TU nicht nach § 264 Abs. 3 bzw. § 264b HGB befreit sind, einen Lagebericht aufzustellen. Unt, die dem PublG unterliegen, haben, sofern es sich bei ihnen nicht um Einzelkaufleute (EKfl.) oder r...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1 Aufbewahrungsfristen (Abs. 4)

Rz. 27 Die handelsrechtliche Aufbewahrungsfrist beträgt zehn oder sechs Jahre. Die Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren gilt für Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse, Lageberichte, Konzernabschlüsse, Konzernlageberichte, Einzelabschlüsse nach § 325 Abs. 2a HGB, Arbeitsanweisungen und sonstige Organisationsunterlagen, Buchungsbelege. Die Aufbewahrungsfrist von s...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Angaben im Einzelnen (Abs. 3)

Rz. 4 Nach § 289c Abs. 3 HGB sind jeweils solche Angaben zu machen, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses, der Lage der KapG sowie der Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf die genannten Aspekte erforderlich sind, einschl. einer Beschreibung der verfolgten Konzepte, einschl. der von der KapG angewandten Due-Diligence-Prozesse (Nr. 1), der Ergebniss...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in internationalen Standardisierungsgremien (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 25 Dem Gesetzgeber war die Mitwirkung des privaten Standardisierungsgremiums in internationalen Gremien ein zentrales Anliegen: Der deutschen Stimme sollte Gehör bei der Entwicklung internationaler Rechnungslegungsnormen verschafft werden. Wie auch in der Literatur zutreffend festgestellt, hat die Mitwirkung dem Grunde nach zwei Facetten: Zum einen bietet sie die Möglich...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Der Anwendungsbereich des § 315k HGB-E ergibt sich aus den vorherigen Vorschriften §§ 315h, 315i sowie 315j HGB-E. Eine Berichtspflicht nach § 315k HGB-E entsteht für Unt aus Drittstaaten grundsätzlich dann, wenn sie in erheblichem Umfang wirtschaftliche Aktivitäten in der EU betreibt. Im Prinzip lassen sich hier drei verschiedene Konstellationen unterscheiden, wo dies...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.6 Bilanzeid

Rz. 88 Mit dem in § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB geforderten sog. Bilanzeid haben die gesetzlichen Vertreter (im Lagebericht seit dem CSR-RL-Umsetzungsgesetz wird genauer von den Mitgliedern des vertretungsberechtigten Organs gesprochen) einer KapG bzw. eines MU, das Inlandsemittent gem. § 2 Abs. 14 WpHG und keine KapG i. S. d. § 327a HGB ist,[1] bei Unterzeichnung eine gesonderte ...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick zum Normzweck des nach CSRD-Umsetzungsgesetz geplanten § 315k-E HGB

Rz. 1 Die zunehmende Bedeutung von Nachhaltigkeit, insbes. vor dem Hintergrund des sich zuspitzenden Klimawandels, hat die EU dazu veranlasst, die Berichterstattung von Unt hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeitsleistung zu intensivieren. Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) werden die bisherigen Regelungen hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung ...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Normenzusammenhänge

Rz. 8 Explizit gilt § 264 HGB zunächst nur für KapG; KapCoGes haben die Vorschrift aufgrund des Verweises von § 264a HGB anzuwenden. Als ergänzende Vorschrift bestehen enge Normenzusammenhänge zu den allgemeinen Aufstellungsvorschriften, wie insbes. §§ 242 ff. HGB. Rz. 9 Die Generalnorm des § 264 Abs. 2 HGB wird in § 297 Abs. 2 Satz 2–4 HGB für den Konzernabschluss nachgebild...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.5 Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern (Abs. 2 Nr. 4, 5 und 5a)

Rz. 23 Durch das FüPoG [1] wurde dem § 76 AktG ein Abs. 4 angefügt (§ 289f Abs. 4 HGB), wonach der Vorstand von Ges., die börsennotiert sind oder der Mitbestimmung unterliegen, in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands Zielgrößen für den Frauenanteil festzulegen hat. Dabei dürfen, sofern der Frauenanteil bei Festlegung der Zielgrößen unter 30 % liegt, die Zielgröße...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Zusätzliche Angaben zur Identifikation des Mutterunternehmens (Abs. 1a)

Rz. 80 Die Vorschrift verlangt die folgenden Angaben zur erleichterten Identifikation des MU: Firma Die Firma ist bei unterschiedlichen Schreibweisen vollständig aus der Eintragung im Handelsregister zu entnehmen. Wenn diese z. B. "ABC Gesellschaft mit beschränkter Haftung" lautet, ist eine Abkürzung (z. B. "ABC GmbH") zu vermeiden. Sitz Nach der Begründung zum Gesetzentwurf der...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5 Befreiungsregelungen (Abs. 5)

Rz. 48 In § 264c Abs. 5 HGB hat der Gesetzgeber mit dem MicroBilG für Gj, die nach dem 30.12.2012 enden, umfangreiche Befreiungen von den zuvor genannten Angabe- und Untergliederungspflichten vorgesehen. Für kleine KapG und KleinstKapG gelten die in § 264c Abs. 1–4 HGB festgeschriebenen Sondervorschriften für Personenhandelsgesellschaften nur bei der Ermittlung – nicht jedoc...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.2 Einfrierungsmethode versus Durchbuchungsmethode

Rz. 56 § 254 HGB regelt nicht, wie sich die Nichtanwendung der §§ 249 Abs. 1, 252 Abs. 1 Nr. 3 und 4, 253 Abs. 1 Satz 1 und 256a HGB bilanziell auswirkt, soweit sich die gegenläufigen Wert- oder Zahlungsstromänderungen aus dem abgesicherten Risiko ausgleichen. Nach der Regierungsbegründung steht es den Unt frei, den wirksamen Teil der Bewertungseinheit entweder nach der Einf...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.7 Anhang und Lagebericht

Rz. 56 Zusätzliche Angaben im Anhang zur Begründung der weiteren Anwendung der Fortführungsprämisse werden für KapG nur bei wesentlicher Unsicherheit bzgl. der obwaltenden Ereignisse und Gegebenheiten gefordert. Sie sollten i. S. v. § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bilds der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage siche...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick zum nach CSRD-Umsetzungsgesetz geplanten § 315f HGB-E

Rz. 1 Der RegE CSRD-UmsG [1] sieht die Einführung des § 315f HGB-E vor, welcher die bislang in § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB und § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB geregelten Versicherungen der Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs von Inlandsemittenten bzgl. des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts zusammenführen soll. Der sog. "Konzernbilanzeid", der die Richtigkeit und Vo...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.5 Risiken- und Chancentragung (Zweckgesellschaften) (Abs. 2 Nr. 4)

Rz. 46 Erklärtes Ziel der Änderung des § 290 HGB durch das BilMoG war es, die Einbeziehungspflicht auf ZweckGes. auszuweiten. ZweckGes. sind Unt, die im Interesse eines MU oder TU (sog. Sponsor) tätig sind. Sie werden gegründet, um ein enges und genau definiertes Ziel zu erreichen und können die Rechtsform einer KapG, eines Treuhandfonds (unselbstständiges Sondervermögen), e...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4 Weitere Angabepflichten neben dem Anhang

Rz. 26 Der Gesetzgeber fordert zunehmend eine weitere Unternehmenspublizität, die außerhalb von Jahresabschluss und Lagebericht positioniert ist. Exemplarisch sind als in den letzten Jahren hinzugekommene Berichte etwa zu nennen: Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit: Nach § 21 EntgTranspG haben Arbeitgeber mit i. d. R. mehr als 500 Beschäftigten, die zur Erstellun...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Regelungszweck und Inhalt

Rz. 1 Die Norm schafft die Voraussetzung, damit interessierte Kreise Einsicht in die Rechnungslegung des Unt erlangen können, um der Gläubigerschutzfunktion der externen Rechnungslegung zu genügen.[1] Bereits die Erste EG-Richtlinie[2] verpflichtete die Mitgliedstaaten, für Ges. die offenlegungspflichtigen Unterlagen zu sammeln und Interessenten auf schriftliches Verlangen A...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.3 Bestimmung der Restlaufzeit

Rz. 135 Zur Auswahl des Abzinsungssatzes ist die Restlaufzeit der zurückzustellenden ungewissen Verbindlichkeit zu ermitteln. Das ist der gesamte Zeitraum vom Abschlussstichtag bis zum Erfüllungszeitpunkt der passivierten Schuld.[1] Praxis-Beispiel Eine zum 31.12.01 bilanzierte ungewisse Verbindlichkeit ist am 31.12.02 (Fall 1) bzw. am 31.12.03 (Fall 2) zu begleichen. In Fall ...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Offenlegung der Bilanz und Mindestumfang

Rz. 14 Die Bilanz ist in vollem Umfang offenzulegen. Die Aufstellung und Feststellung dürfen sowohl unter Rückgriff auf die Normalgliederung (§ 266 Abs. 1 Satz 2 HGB) als auch auf das verkürzte Bilanzschema (§ 266 Abs. 1 Satz 3 HGB) erfolgen. Die Wahl kann bei der Offenlegung unabhängig von Aufstellung und Feststellung erneut getroffen werden (§ 326 Rz 12). Rz. 15 Sowohl für ...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Ausgestaltung der Konzernerklärung zur Unternehmensführung

Rz. 3 Nach § 315d Satz 2 HGB ist § 289f HGB entsprechend anzuwenden. Die Konzernerklärung zur Unternehmensführung gem. § 315d i. V. m. 289f Abs. 2 HGB umfasst die Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex durch den Vorstand und Aufsichtsrat gem. § 161 Abs. 1 AktG (sog. Entsprechenserklärung), eine Bezugnahme auf die Internetseite der Gesellschaft, auf der der Vergütun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anwendung des Reverse-Charg... / 3 Optionale und (ab 1.7.2028) verpflichtende Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens nach der MwStSystRL

a) Lieferungen und Dienstleistungen eines nicht im Mitgliedstaat der Steuerbarkeit des Umsatzes ansässigen Unternehmers Nach Art. 194 Abs. 1 MwStSystRL (i. d. F. bis 30.6.2028) können die EU-Mitgliedstaaten bei in ihrem Inland steuerbaren und steuerpflichtigen Lieferungen und Dienstleistungen, die von einem Unternehmer bewirkt werden, der nicht in dem Mitgliedstaat ansässig i...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvertrag: Anforderung... / 1 Vorbemerkung

Infographic Die ursprüngliche Fassung des NachwG (NachwG) beruhte auf den Vorgaben der sog. Nachweis-Richtlinie 91/533/EWG vom 14.10.1991[1] über die Pflicht des Arbeitgebers zur Unterrichtung des Arbeitnehmers über die für seinen Arbeitsvertrag oder sein Arbeitsverhältnis geltenden Bedingungen. Der deutsche Gesetzgeber hatte damals die Richtlinie nur mit erheblicher zeitlich...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Miethöhe bei Vertragsschlus... / Zusammenfassung

Überblick Die Vorschriften zur sog. Mietpreisbremse gemäß den §§ 556d – 556g BGB wurden durch das "Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten ..." (Mietrechtsnovellierungsgesetz – MietNovG) vom 21.5.2015 erstmals in das BGB eingefügt und traten zum 1.6.2015 in Kraft. Sie treffen Regelungen zur zulässigen Miethöhe bei Neuabschluss eines Wohnraummiet...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Geldwäsche: Neue Entwicklun... / 2 Regelungen in der Geldwäsche-Compliance seit 2020

Mit der letzten umfassenden Novellierung im Januar 2020 hat das Geldwäschegesetz einige wesentlichen Änderungen und Anpassungen erfahren. Beispielhaft wurden mit dem Kunsthandel und der -vermittlung neue Berufs- und Branchengruppen des Güterhandels und ein wirksameres Risikomanagement sowie engere Kundensorgfaltspflichten bei Auslandsgeschäften mit hohem Risiko ins Gesetz au...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Geldwäsche: Neue Entwicklun... / 12 Geldwäschebekämpfung: Bußgeldtatbestände angewachsen – Leichtfertigkeit bleibt – mehr Veröffentlichungen bestandskräftiger Maßnahmen

Der Katalog einzelner Bußgeldtatbestände ist um zusätzliche Ordnungswidrigkeiten erweitert worden, aktuell sind 74 mögliche Einzelverstöße aufgelistet. So sind z. B. unterlassene Unstimmigkeitsmeldungen bei fehlenden Eintragungen im Transparenzregister bußgeldbewehrt (§ 59 GwG). Die obere Ahndungsgrenze für vorsätzliche Verstöße liegt weiter bei 150.000 EUR pro vorsätzlichem ...mehr