Fachbeiträge & Kommentare zu Bundesregierung

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§ 26 Behindertentestament u... / A. Gefahren und Gestaltungsziele

Rz. 1 Geistig, psychisch oder körperlich behinderte Menschen bzw. Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen[1] sind behinderungsbedingt oft zur vollständigen Deckung ihres Lebensunterhalts nicht in der Lage. Hinzu kommen häufig weitere Bedarfe, z.B. infolge von Pflegebedürftigkeit. Daraus erwächst die Notwendigkeit der Inanspruchnahme von Sozialleistungen. Insoweit kommen, je na...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Entstehung.

Rn 1 Das Mediationsgesetz (MediationsG) ist in Art 1 als zentraler Teil des Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vom 21.7.12 (BGBl I S 1577) enthalten. Es setzt die Richtlinie 2008/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.5.08 über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen (ABl L 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1070 ZPO – Sprache eingehender Anträge, Bescheinigungen und Mitteilungen.

Gesetzestext Aus dem Ausland eingehende Zustellungsanträge, Bescheinigungen über die Zustellung sowie sonstige Mitteilungen nach der Verordnung (EU) 2020/1784 müssen in deutscher oder in englischer Sprache abgefasst oder von einer Übersetzung in die deutsche oder englische Sprache begleitet sein. Rn 1 Die zum 1.7.22 neu eingefügte Regelung übernimmt die Mitteilung der Bundes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R1393 Art. 29 EuZVO – Verhältnis zu Übereinkünften oder Vereinbarungen zwischen Mitgliedstaaten.

Gesetzestext (1) Diese Verordnung hat in ihrem Anwendungsbereich und in den Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten, die Vertragsparteien einschlägiger, von den Mitgliedstaaten geschlossener bilateraler oder multilateraler Übereinkünfte oder Vereinbarungen sind, insbesondere des Haager Übereinkommens vom 1. März 1954 über den Zivilprozess und des Haager Übereinkommens vom ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R1393 Art. 11 EuZVO – Zustellung von Schriftstücken.

Gesetzestext (1) Die Zustellung des Schriftstücks wird von der Empfangsstelle bewirkt oder veranlasst, entweder nach dem Recht des Empfangsmitgliedstaats oder in einem von der Übermittlungsstelle gewünschten besonderen Verfahren, sofern dieses Verfahren mit dem Recht des Empfangsmitgliedstaats vereinbar ist. (2) Die Empfangsstelle unternimmt alle erforderlichen Schritte, um ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R1393 Art. 14 EuZVO – Bescheinigung über die Zustellung und Kopie des zugestellten Schriftstücks.

Gesetzestext (1) Nach Erledigung der für die Zustellung des Schriftstücks vorzunehmenden Schritte, stellt die Empfangsstelle unter Verwendung von Formblatt K in Anhang I eine Bescheinigung über die Erledigung dieser Schritte aus und sendet sie der Übermittlungsstelle; im Falle des Artikels 8 Absatz 4 wird der Bescheinigung eine Kopie des zugestellten Schriftstücks beigefügt...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / I. Allgemeines

Rz. 108 Die Beratungshilfe entspringt dem Armenrecht. Ratsuchende, die aus eigenen Mitteln nicht die Kosten für eine anwaltliche Beratung aufbringen können, haben das Recht, beim Amtsgericht an ihrem Wohnsitz einen Beratungshilfeschein zu beantragen. Mithilfe dieses Scheins erhalten sie beim Rechtsanwalt die Möglichkeit, eine Beratung oder die außergerichtliche Vertretung ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R1393 Art. 8 EuZVO – Übermittlung von Schriftstücken.

Gesetzestext (1) Gerichtliche Schriftstücke werden zwischen den Übermittlungs- und Empfangsstellen unmittelbar und so schnell wie möglich übermittelt. (2) Dem zu übermittelnden Schriftstück ist ein Antrag beizufügen, der unter Verwendung des Formblattes A in Anhang I erstellt wird. Das Formblatt ist in der Amtssprache des Empfangsmitgliedstaats oder, wenn es in diesem Mitgli...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bremen / 1. Steuermesszahlen im Bundesmodell

Rz. 9 [Autor/Stand] Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz)[2] legte der Bundesgesetzgeber die Steuermesszahlen in § 15 Abs. 1 GrStG einheitlich wie folgt fest: 0,34 Promille für unbebaute Grundstücke i.S.d. § 246 BewG (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 GrStG). 0,34 Promille für bebaute Grundstücke i.S.d. 249 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BewG – sog. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland.

Rn 3 Die richterliche Tätigkeit ist grds auf den eigenen Hoheitsbereich beschränkt. Dieser Grundsatz kann nur mit Zustimmung des jeweils in Betracht kommenden ausländischen Staates durchbrochen werden. Die Frage, ob eine solche Zustimmung herbeigeführt oder von einer bereits erteilten Zustimmung Gebrauch gemacht werden soll, fällt in den Bereich der Beziehungen zu anderen St...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) (1) Die Zwangsvollstreckung wird, soweit sie nicht den Gerichten zugewiesen ist, durch Gerichtsvollzieher durchgeführt, die sie im Auftrag des Gläubigers zu bewirken haben. (2) 1Der Gläubiger kann wegen Erteilung des Auftrags zur Zwangsvollstreckung die Mitwirkung der Geschäftsstelle in Anspruch nehmen. 2Der von der Geschäftsstelle beauftragte Gerichtsvollzieher gilt als...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Der durch das Gesetz zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes, der Verwaltungsgerichtsordnung, der Finanzgerichtsordnung und des Gerichtskostengesetzes (BGBl I, 2222) neu eingeführte Rechtsbehelf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Zeugen.

Rn 23 Da das Prozessgericht im Ausland keine Pflichten für Dritte begründen kann, kann es einen im Ausland weilenden Zeugen nicht unter Androhung der Folgen der §§ 380, 390 zum Erscheinen vor dem Gericht oder zur schriftlichen Aussage veranlassen. Das muss wegen der Gebietshoheit des fremden Staates auch für deutsche Staatsangehörige gelten, die sich im Ausland aufhalten (Le...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Berechnung.

Rn 30 Durch die Verweisung auf die für das Arbeitseinkommen geltenden Pfändungsvorschriften gelten auch die Berechnungsregeln in § 850e . Soweit Abs 3 eine entspr Anwendung – nur – von § 850e Nr 2 und 2a bestimmt, beinhaltet dies für laufende Rentenleistungen keine Einschränkung. Vielmehr sollen dadurch diese Regeln auf das Vorsorgekapital angewendet werden können (Gegenäußer...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung der Vorschrift, Anwendungsbereich.

Rn 1 § 434 regelt eine Ausn vom Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme (§ 355). Die Vorschrift gestattet unter bestimmten Voraussetzungen die Vorlage der Urkunde vor einem beauftragten Richter des Prozessgerichts (§ 361) oder einem ersuchten Richter eines anderen Gerichts (§ 362). Die Vorschrift gilt unabhängig davon, wer die Urkunde vorlegen soll. Sie ist im Fall ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Entstehungsgeschichte.

Rn 4 Die Schiedsgerichtsbarkeit ist schon seit dem Römischen Recht eine bekannte und bedeutsame Form privatrechtlicher Konfliktlösung. Insb im Mittelalter waren Schiedsgerichte und weitere außergerichtliche Schlichtungsformen sehr wichtige Streitbeilegungsmechanismen (vgl Bornhak ZZP 30, 1902, 1; Krause, 1930; Prütting AnwBl 15, 546 f). Offenbar entspricht die Schiedsgericht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zweck.

Rn 1 Die Vorschrift ist durch das MietRÄndG 2013 (BGBl I 434) eingeführt worden. Eines der Ziele dieses Gesetzes ist die Bekämpfung des Einmietbetruges. Der Gesetzgeber wollte (BTDrs 17/10485) Vermieter vor Zahlungsausfällen hinsichtlich derjenigen Ansprüche sichern, die während des Räumungsprozesses neu fällig werden. Außerdem sollte in diesen Fällen eine zeitnahe und koste...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Wahlberechtigt sind die Richter auf Lebenszeit und die Richter auf Zeit, denen bei dem Gericht ein Richteramt übertragen ist, sowie die bei dem Gericht tätigen Richter auf Probe, die Richter kraft Auftrags und die für eine Dauer von mindestens drei Monaten abgeordneten Richter, die Aufgaben der Rechtsprechung wahrnehmen. 2Wählbar sind die Richter auf Lebenszeit und die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Diplomaten von Nichtvertragsstaaten.

Rn 13 Für den Fall, dass der Entsendestaat nicht Vertragspartner des WÜD ist, befreit § 18 S 2 GVG grds denselben Personenkreis (Rn 2) auch ihrer diplomatischen Missionen von der deutschen Gerichtsbarkeit. Der besondere Hinweis auf die entspr Geltung des Art 2 des Zustimmungsgesetzes zum WÜD (BGBl II 64, 957) hebt die Möglichkeit der insoweit ausdrücklich ermächtigten Bundes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Eignung für die gerichtliche Bearbeitung (Abs 2).

Rn 5 Das Gesetz verlangt, dass das dem Gericht zugeleitete elektronische Dokument für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet ist (Abs 2 S 1). Was das im Einzelnen bedeutet, wird durch eine RVO der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates ausgeführt (ERVVO v 24.11.17, BGBl I 3803; geändert durch VO v 9.2.18, BGBl I 200; Abs 2 S 2; zuletzt geändert durch G vom 5.10.2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, MediationsG § 7 MediationsG – Wissenschaftliche Forschungsvorhaben; finanzielle Förderung der Mediation.

Gesetzestext (1) Bund und Länder können wissenschaftliche Forschungsvorhaben vereinbaren, um die Folgen einer finanziellen Förderung der Mediation für die Länder zu ermitteln. (2) Die Förderung kann im Rahmen der Forschungsvorhaben auf Antrag einer rechtsuchenden Person bewilligt werden, wenn diese nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten einer M...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Begründung (Abs 2).

Rn 4 Abs 2 schreibt vor, dass der Schiedsspruch zu begründen ist. Davon können die Parteien durch Vereinbarung dispensieren. Eine Begründung ist auch entbehrlich, wenn es sich um einen Schiedsspruch mit vereinbartem Wortlaut handelt. Es ist anerkannt, dass die Begründung eines Schiedsspruchs nicht den strengen Anforderungen der Urteilsbegründungen folgen muss. Dennoch muss d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Verdeckter Ermittler/V-Person/Tatprovokation

Rz. 443 [Autor/Stand] Verdeckte Ermittler (§§ 110a ff. StPO) sind Beamte des Polizeidienstes, die unter einer ihnen verliehenen, auf Dauer angelegten, veränderten Identität (Legende) ermitteln und unter dieser Legende auch am Rechtsverkehr teilnehmen dürfen (§ 110a Abs. 2 StPO). Rz. 443.1 [Autor/Stand] Der Einsatz verdeckter Ermittler ist im Zusammenhang mit der bandenmäßigen...mehr

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§ 26 Behindertentestament u... / 1. Verhinderung des Zugriffs durch den Sozialleistungsträger

Rz. 56 Dem Testamentsvollstrecker steht sodann eine grundsätzlich unbeschränkte Verfügungsbefugnis zu, damit er den Nachlass verwalten kann (§ 2205 BGB). Gleichzeitig wird diese durch § 2211 BGB dem Erben entzogen. § 2214 BGB verhindert aufgrund der Testamentsvollstreckung den Zugriff von Gläubigern des behinderten Kindes auf das Nachlassvermögen. Der Sozialleistungsträger k...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Abgabe von Sorgeerklärungen im Termin (Abs 5).

Rn 27 Abs 5 S 1 stellt klar, dass Sorgeerklärungen (§ 1626a I 1 Nr 1 BGB) und die evtl erforderliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters eines beschränkt geschäftsfähigen Elternteils (§ 1626c II BGB) auch in einem gerichtlichen Erörterungstermin abgegeben werden können. (Nur) Die Abgabe der Erklärungen zur Niederschrift des Gerichts ersetzt die nach § 1626d I BGB erforder...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Grundlagen und Entstehungsgeschichte.

Rn 1 § 690 III wurde aufgehoben gem. Art 11 Nr 7 iVm Art 33 I des Gesetzes v 5.7.17 (BGBl I 17, 2208) mWv 1.1.18. Gleichzeitig wurde sein Inhalt, mit weiteren Änderungen, durch § 702 II nF ersetzt und deshalb § 691 I Nr 1 um den Verweis auf § 702 II ergänzt. Rn 2 Die Voraussetzungen für den Erlass des MB prüft der Rechtspfleger. Er ist bis zur Abgabe zuständig, auch soweit da...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verfahren nach Eingang des Antrags (Abs 2).

Rn 9 Das Gesetz weist in Abs 2 S 1 ausdrücklich auf die Geltung des Vorrangs- und Beschleunigungsgebots nach § 155 I auch für die Verfahren nach § 1626a II BGB hin. Im vereinfachten Verfahren nach Abs 3 gilt § 155 II, III nicht, weil ein Erörterungstermin entbehrlich ist, wenn keine Gründe ersichtlich sind, die der Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge entgegenstehen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Bewertung nach Durchschnittswerten (§ 8 Abs 2 S 10 EStG)

Rn. 527 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Nach § 8 Abs 2 S 8 EStG dürfen die obersten FinBeh der Länder mit Zustimmung des BMF für nicht von der SvEV erfasste Sachbezüge Durchschnittswerte festsetzen. Die so festgesetzten Werte sind als Verwaltungsanweisungen nur für die nachgeordneten FinBeh, nicht aber für die Gerichte bindend, werden von Letzteren jedoch zur Wahrung der Gleichmä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. § 15a Abs 2 EStG: Verlustverrechnung mit Gewinnen aus der Beteiligung

Schrifttum: Pyszka, Ernstliche Zweifel am Saldierungsverbot des § 15a EStG – Anmerkung zum Beschluss des BFH v 12.09.1996, BB 1997, 2153; Resing/Gröning, Ernstliche Zweifel am Saldierungsverbot des § 15a EStG? – Anmerkung zum BFH-Beschluss v 12.09.1996, DStR 1997, 769; Theisen, Gewinne der dritten Art? – Anmerkungen zum Saldierungsverbot nach § 15a Abs 2 EStG, DStR 1998, 1896. V...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Erwerbseinkommen.

Rn 36 Bislang wurden für sämtliche selbst erwirtschafteten Einkünfte die Pfändungsschutzregeln für das Arbeitseinkommen grds einheitlich angewendet. Inzwischen differenziert der IX. Zivilsenat des BGH jedoch zwischen Erwerbseinkommen und sonstigen selbst erwirtschafteten Einkünften (BGH NZI 16, 457 [BGH 07.04.2016 - IX ZB 69/15]; im Einzelnen Rn 42). In der Konsequenz dieser...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 1. Verfahrensgebühr, Nr. 3100, 3200, 3207, 3208 VV RVG

Rz. 126 Mit Erteilung eines unbedingten Klageauftrages oder Auftrages zur Vertretung in einem Arrestverfahren oder im einstweiligen Rechtsschutz fällt die Verfahrensgebühr für die gerichtliche Tätigkeit nach Nr. 3100 VV RVG an. Die Gebühr beträgt 1,3 Gebühren. Im Berufungs- oder Revisionsverfahren beträgt die Gebühr sogar 1,6 Gebühren nach Nr. 3200, 3207 VV RVG, vor dem BGH ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / K. Bewertungsabschlag bei verbilligter Wohnungsüberlassung an ArbN (§ 8 Abs 2 S 12 EStG)

Schrifttum: Schmidt, Verbilligte Wohnungsvermietung an ArbN, NWB 2021, 832. Rn. 546 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Die Steuervergünstigung des § 8 Abs 2 S 12 EStG (Bewertungsabschlag) ist durch Art 2 Nr 6 des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v 12.12.2019, BGBl I 2019, 2451, 2457 eingefügt worden u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beweiserhebung durch ausländische Behörden.

Rn 4 Soweit nicht nach Art 19 EuBVO oder Art 17 HBÜ eine unmittelbare Beweisaufnahme durch das Gericht selbst möglich und durchgeführt wird, und im Ausland Beweis erhoben werden soll, ist entweder der formalisierte Weg nach der EuBVO (Anhang nach § 1075) zu wählen oder sind die Möglichkeiten nach Abs 2 oder 3 zu nutzen, sofern nicht ausnw (§ 364 Rn 1 f) nach § 364 vorgegange...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Bürgschaft gegenüber einzelnen Gesellschaftsgläubigern

Rn. 28a Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Zur Ablehnung der Berücksichtigung von Bürgschaften für eine erweiterte Verlustverrechnung ist im Regierungsentwurf Folgendes ausgeführt (BT-Drs 8/3648, 17): Zitat "Die Anerkennung der Bürgschaft als Grundlage für eine erweiterte Verlustverrechnung würde es nach Auffassung der Bundesregierung den Verlustzuweisungsgesellschaften ermöglichen, n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beweiserhebung durch den Konsul.

Rn 10 Soweit die Beweisaufnahme im In- oder Ausland nicht durch das Gericht oder die ersuchten Stellen erfolgen kann oder soll, weil dies nicht in angemessener Zeit möglich erscheint, kann das Gericht die im Fremdstaat tätigen Konsularbeamten beauftragen. Diese sind verpflichtet, dem Ersuchen Folge zu leisten, § 15 I KonsG. Dabei muss der vernehmende Beamte entweder die Befä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R1393 Art. 20 EuZVO – Unmittelbare Zustellung.

Gesetzestext (1) Jeder an bestimmten Gerichtsverfahren Beteiligte kann gerichtliche Schriftstücke unmittelbar durch Amtspersonen, Beamte oder sonstige zuständige Personen des Mitgliedstaats, in dem Zustellung beantragt wird, zustellen lassen, sofern eine solche unmittelbare Zustellung nach dem Recht dieses Mitgliedstaats zulässig ist. (2) Ein Mitgliedstaat, der die unmittelb...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, AGG ... / 2 Genese des Ausschlusses

Rz. 2 Der im Dezember 2004 vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung europäischer Antidiskriminierungsrichtlinien[1] sah im Gegensatz zur jetzigen Gesetzesfassung noch keinen Ausschluss von Kündigungen aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes vor. Anders lautete bereits das am 17.6.2005 vom Bundestag verabschiedete, letztlich aber aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Der gesicherte Übertragungsweg (Abs 4).

Rn 7 Fehlt dem Dokument eine qualifizierte Signatur, so kommt eine elektronische Übertragung an das Gericht (also ohne physischen Datenträger) nur in Betracht, wenn ein sicherer Übertragungsweg iSv Abs 4 gegeben ist. In diesem Fall reicht also die einfache Signatur (und damit die Wiedergabe des Namens am Ende des Dokuments) aus. Ohne einen Namen am Ende des Dokuments ist kei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Denkbare Anwendungsfälle

Rz. 352 [Autor/Stand] Die unter Geschwistern vereinbarte Abfindung für den Verzicht auf künftige Pflichtteilsrechte: Sie wird zwar als Praxis-Beispiel erwähnt.[2] Der BFH wendet jedoch § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG an, ohne § 7 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG überhaupt zu erörtern.[3] Jedenfalls bloße Erwerbschancen ohne aktuellen Vermögenswert (s. auch Rz. 345, 404) füllen daher das Tatbest...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1115 ZPO – Versagung der Anerkennung oder der Vollstreckung.

Gesetzestext (1) Für Anträge auf Versagung der Anerkennung oder der Vollstreckung (Artikel 45 Absatz 4 und Artikel 47 Absatz 1 der Verordnung [EU] Nr. 1215/2012) ist das Landgericht ausschließlich zuständig. (2) 1Örtlich zuständig ist ausschließlich das Landgericht, in dessen Bezirk der Schuldner seinen Wohnsitz hat. 2Hat der Schuldner im Inland keinen Wohnsitz, ist ausschli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Anfechtung.

Rn 11 Zur Wahlanfechtung sind nach Abs 4 S 1 die nach Abs 1 S 1 aktiv wahlberechtigten Richter befugt. Überwiegend wird die Anfechtungsbefugnis auch den nach I 3 nicht wahlberechtigten Richtern zugesprochen (MüKoZPO/Pabst § 21b GVG Rz 23). Rn 12 Als Gesetzesverletzung für eine Wahlanfechtung genügt ein objektiver Verstoß gg eine das Wahlverfahren betreffende Rechtsnorm einsch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Kosten/Gebühren.

Rn 7 Die Kosten des Verfahrens werden vom System berechnet und dem Betrag nach bezeichnet (Abs 1 Nr 3). Sie bestehen insb aus Gerichtskosten (GKG KV 1100). Wenn aus den zugehörigen Eintragungen im Antrag ersichtlich ist, dass der ASt durch einen RA vertreten ist, werden dessen Kosten (Verfahrensgebühr nach VV 3305 usw) errechnet und bezeichnet. Rn 8 Die Kosten des Verfahrens,...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 4. Feststellung Zurückbehaltungsrecht

Rz. 97 Ist die Mietsache mit einem nicht unerheblichen Mangel behaftet, kann der Mieter die Mietzahlung bis zur Beseitigung des Mangels zurückbehalten. Vor dem Hintergrund der unsäglichen BGH-Rechtsprechung zur ordentlichen Kündbarkeit von Mietverträgen bei Mietrückständen von mehr als einer Monatsmiete[104] und zur Begrenzung des Zurückbehaltungsrechtes,[105] ist das tatsäc...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / e) § 15a RVG

Rz. 110 Nach dem Wortlaut der Vorbem. Teil 3 Nr. 4 ist die Geschäftsgebühr immer auf die Verfahrensgebühr anzurechnen. Dies hätte zur Folge, dass die Geschäftsgebühr stets in voller Höhe entsteht, und die Verfahrensgebühr dabei durch die Anrechnung gekürzt wird.[168] Mit dieser Feststellung der schon in der BRAGO praktizierten Grundregel hat der BGH zunächst einige Verwirrun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Europäische Vereinbarung zur Staatenimmunität.

Rn 8 Ausgehend von dem Grundsatz der Staatenimmunität behandelt das Europäische Übereinkommen über Staatenimmunität vom 16.5.72, das von der BRD durch Zustimmungsgesetz im Jahre 1990 innerstaatlich in Kraft gesetzt wurde (BGBl II 90, 34, im Folgenden EÜS), eine Vielzahl von Fällen, in denen ein Vertragsstaat im Erkenntnisverfahren vor den deutschen Gerichten keine Immunität ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verfahren.

Rn 15 Die Beweiserhebung im Ausland ist durch das Prozessgericht mit Beweisbeschluss anzuordnen. In dem Beschl ist auch der Weg vorzugeben, auf dem die Beweiserhebung erreicht werden soll. Er ist unanfechtbar, es sei denn, er hat faktisch eine Aussetzung des Verfahrens zur Folge (§ 360 Rn 10; LG Aachen NJW-RR 93, 1407 [LG Aachen 31.12.1992 - 7 T 244/92]). Entspr § 358a 1 Nr ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO B

Bagatell- oder Kleinverfahren § 495a ZPO 1 Bagatellbeträge § 753 ZPO 9 Bagatellforderungen § 758a ZPO 4, 5 Bagatellstreitwert § 2 ZPO 6 Bankbürgschaft § 751 ZPO 6 Bargeld Unpfändbarkeit § 811 ZPO 21 Barzahlungspflicht § 817 ZPO 14 Baugeldforderungen § 851 ZPO 14 Bauhandwerkersicherungshypothek § 926 ZPO 10; § 939 ZPO 2 Baulandsachen Streitwert § 3 ZPO 64 Baumbachsche Formel § 100 ZPO 6...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 5.3.2.4 Rückgriffsberechtigter Dritter

Rz. 198 Der Anwendungsbereich des Abs. 2 wird nicht nur auf dem Anteilseigner nahestehende Personen ausgedehnt, sondern auch auf einen Dritten, der weder dem Anteilseigner noch der Kapitalgesellschaft selbst nahesteht, wenn der Dritte für das Fremdkapital, das er der Körperschaft zur Verfügung gestellt hat, auf den Anteilseigner oder eine diesem nahestehende Person zurückgre...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sachanlagen / 6.5 Erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen

Für Investitionen in das Sachanlagevermögen kommen in Betracht: Abschreibungen auf den niedrigeren Teilwert – sog. Teilwertabschreibung. Ggf. ist in späteren Wirtschaftsjahren eine Wertaufholung vorzunehmen.[1] Steuerrechtlich handelt es sich bei Inanspruchnahme der Teilwertabschreibung um ein Wahlrecht. Eine Wertaufholung hingegen muss vorgenommen werden.Das Handelsrecht sch...mehr