Fachbeiträge & Kommentare zu Bundesregierung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2 Ausnahmsweise Verschiebung von Elterngeldbezugsmonaten (Abs. 1)

Rz. 3 § 27 Abs. 1 BEEG ermöglicht Elterngeldberechtigten, die während der Corona-Krise selbst[1] in systemrelevanten Branchen und Berufen tätig sind, auf Antrag ihren Elterngeldbezug für ganze (nicht für geteilte) Bezugsmonate aufzuschieben. Mit dieser Regelung soll ein Anreiz für Eltern im Elterngeldbezug oder vor Antritt des Elterngeldbezuges geschaffen werden, ihre Tätigk...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechtsquellen im Steuerrecht / 3 Verwaltungsvorschrift

Große Bedeutung besitzen gerade im Steuerrecht Verwaltungsvorschriften, welche dafür Sorge tragen sollen, dass auf der Ebene der Behörden die Steuergesetze gleichmäßig angewandt werden. Sie besitzen keinen Rechtsnormcharakter. Es handelt sich um Rechtssätze mit abstrakt-generellem Inhalt, die von übergeordneten Behörden kraft ihrer Organisations- und Geschäftsleitungsgewalt ...mehr

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Liquidität: Maßnahmen zur V... / Zusammenfassung

Die Sicherheit und damit der langfristige Bestand eines Unternehmens ist nur dann gewährleistet, wenn das Unternehmen jederzeit liquide ist. Dies bedeutet, es muss zu jedem Zeitpunkt in der Lage sein, seine Verbindlichkeiten zu erfüllen. Unternehmensinsolvenzen laufen i. d. R. in 4 Phasen ab. Eine dieser Phasen ist die Liquiditätskrise. In diesem Stadium lässt sich die Untern...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 4.7.14 Wegfall der Zeit- und Bewährungsaufstiege

Für die Zuordnung zu einer höheren Entgeltgruppe kommt es nunmehr grundsätzlich auf die Übertragung der Tätigkeit einer höheren Entgeltgruppe an und nicht mehr auf den Ablauf von Zeiten der Bewährung oder der Tätigkeit. Die bisherigen Zeit- und Bewährungsaufstiege, die bei Neueinstellungen schon ab Einführung des TVöD nicht mehr berücksichtigt wurden, sind endgültig entfalle...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 11.6 Gesamtbetrachtung – Addition der zeitlichen Anteile der nach gleichen Tätigkeitsmerkmalen bewerteten Arbeitsvorgänge

Nach der Bewertung der einzelnen Arbeitsvorgänge sowie nach einer evtl. vorgenommenen zusammenfassenden Beurteilung ist als nächster Schritt festzustellen, welche Eingruppierungsnorm (Tätigkeitsmerkmal) der bewertete Aufgabenbereich erfüllt. Hierzu bestimmt § 12 Abs. 2 Satz 2 TVöD (Bund): "Die gesamte auszuübende Tätigkeit entspricht den Tätigkeitsmerkmalen einer Entgeltgrupp...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.2.4 Geltungsbereich der Teile III, IV, V und VI

Gemäß § 3 Abs. 1 TV EntgO Bund gilt ein Tätigkeitsmerkmal dieser Teile dann, wenn die Tätigkeit eines Beschäftigten eines der Tätigkeitsmerkmale aus diesen Teilen erfüllt. Die Tätigkeitsmerkmale der Teile I, II und III gelten in dem Fall weder in der Entgeltgruppe, in der das Tätigkeitsmerkmal in den Teilen IV, V oder VI aufgeführt ist, noch in einer höheren Entgeltgruppe (§...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 2.2.6 Rechtsgeschäftsabschluss

Rz. 23 Neben der bloßen Kontaktaufnahme setzt Abs. 1 Satz 1 zusätzlich voraus, dass die Plattform Anbietern und Nutzern Rechtsgeschäftsabschlüsse mithilfe ihrer Software ermöglicht. Von zentraler Bedeutung ist im Zusammenhang mit dem PStTG die im Rahmen dieses Rechtsgeschäfts vereinbarte Vergütung. Diese stellt aufseiten der Anbieter die Einnahmen dar, die durch die Meldung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 3 Vergütung (Abs. 2)

Rz. 24 Abs. 2 definiert den Begriff der Vergütung und dient der Umsetzung der Regelung in Anhang V, Abschn. I, Unterabschn. A, Nr. 10 der Amtshilferichtlinie.[1] Rz. 25 Vergütung ist hiernach jegliche Form von Entgelt, abzüglich aller vom Plattformbetreiber einbehaltenen oder erhobenen Gebühren, Provisionen oder Steuern, das einem Anbieter im Zusammenhang mit einer relevanten...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, PSt... / 2 Übermittlung an die zuständige Landesfinanzbehörde (Abs. 2)

Rz. 2 Abs. 2 bestimmt, dass das BZSt die nach Abs. 1 entgegengenommenen Informationen zu im Inland ansässigen Anbietern bzw. in Bezug auf im Inland belegenes unbewegliches Vermögen an die zuständigen Finanzbehörden der Länder weiterzuleiten hat. Die Landesfinanzbehörden sollen auf diesem Weg die Informationen als Kontrollmaterial im Rahmen des Besteuerungsverfahrens berücksi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 4 Persönliche Dienstleistung (Abs. 3)

Rz. 32 In Abs. 3 wird der Begriff der persönlichen Dienstleistung definiert. Die unionsrechtliche Grundlage für die Definition findet sich in Anhang V, Abschn. I, Unterabschn. A, Nr. 11 der Amtshilferichtlinie. Rz. 33 Demnach ist unter einer persönlichen Dienstleistung nach § 5 Abs. 3 Satz 1 PStTG jede in zeitlicher Hinsicht begrenzte oder auf eine bestimmte Aufgabe bezogene ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 2.2.4 Nutzer

Rz. 15 § 4 Abs. 1 PStTG definiert den Begriff des Nutzers. Hiernach kann der Plattformbetreiber nicht Nutzer seiner Plattform sein. Aus diesem Grund kann es sich bei ihm auch nicht um einen Anbieter auf seiner Plattform handeln.[1] Rz. 16 Daher liegt keine Plattform i. S. d. PStTG vor, wenn ein Rechtsträger es Personen ermöglicht, mittels einer Software über das Internet elek...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 4.2 Inhalt

Rz. 52 Ein Plattformbetreiber gilt nach § 3 Abs. 3 PStTG als freigestellt, wenn er den Nachweis erbracht hat, dass meldepflichtige Anbieter die von ihm betriebene Plattform nicht nutzen können. Ein freigestellter Plattformbetreiber kann nicht ein meldender Plattformbetreiber i. S. d. Abs. 4 sein und unterliegt daher nicht den Meldepflichten nach §§ 13 bis 15 PStTG und den So...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 2 Überprüfung anhand aller vorliegenden Informationen und Unterlagen (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 2 § 18 Abs. 1 Satz 1 PStTG verpflichtet den Plattformbetreiber zur Überprüfung der erhobenen Informationen anhand aller ihm rechtmäßig vorliegenden Informationen und Unterlagen, es sei denn, er macht von der Erleichterungsregelung des § 18 Abs. 2 PStTG Gebrauch. Dem Plattformbetreiber können die Informationen beispielsweise bereits aufgrund anderer fachgesetzlicher Vorga...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 2.3 Indirekte Leistungserbringung über Plattformbetreiber (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 31 Typischerweise wird das Rechtsgeschäft unmittelbar zwischen Anbietern und anderen Nutzern zustande kommen, für die die relevante Tätigkeit erbracht wird bzw. welche die Vergütung zahlen sollen. In diesen Fällen liegt eine direkte Leistungsbeziehung vor, die die Plattform gewährleistet. Häufig erwirbt aber auch der Plattformbetreiber Leistungen, die Anbieter auf der Pl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 1 Nutzer (Abs. 1)

Rz. 1 Abs. 1 definiert den Begriff des Nutzers. Nach Abs. 1 Satz 1 ist unter Nutzer jede natürliche und nicht natürliche Person[1] zu verstehen, die eine Plattform in Anspruch nimmt. Dies ist der Fall, wenn eine Person von dem Funktionsumfang der Plattform, zumindest in Teilen, Gebrauch macht.[2] Rz. 2 Unbedeutend für den Begriff eines Nutzers ist, ob der Rechtsträger auf der...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 3.2 Inhalt

Rz. 43 Plattformbetreiber ist gem. § 3 Abs. 2 PStTG jeder Rechtsträger, der sich verpflichtet, einem Anbieter eine Plattform ganz oder teilweise zur Verfügung zu stellen. Die Eigenschaft als Plattformbetreiber ist aus rein vertragsrechtlicher Perspektive, losgelöst vom technischen Betrieb ("Systembetrieb") der Plattform-Infrastruktur, zu bewerten.[1] Als Plattformbetreiber k...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 7 Inserierte Immobilieneinheit (Abs. 7)

Rz. 14 Abs. 7 definiert in Umsetzung von Anhang V, Abschn. I, Unterabschn. C, Nr. 7 der Amtshilferichtlinie den Begriff der inserierten Immobilieneinheit.[1] Rz. 15 Darunter sind alle Immobilieneinheiten, die dieselbe Anschrift haben und von demselben Anbieter auf einer Plattform zur Vermietung angeboten werden, zu verstehen. Rz. 16 Danach kann es sich bei Immobilieneinheiten ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 2.1 Allgemeines

Rz. 2 Abs. 1 beinhaltet für die Zwecke des PStTG die Definition des Begriffs der Plattform und setzt damit die Begriffsbestimmung in Anhang V, Abschn. I, Unterabschn. A, Nr. 1 der Richtlinie 2011/16/EU um.[1] Rz. 3 Abs. 1 legt damit in wesentlicher Hinsicht den sachlichen Anwendungsbereich des PStTG fest, indem er den Begriff der Plattform legal definiert.[2] Rz. 4 Voraussetzu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, PSt... / 4 Auswertungsbefugnis des BZSt (Abs. 4)

Rz. 8 In Abs. 4 Satz 1 wird die Befugnis des BZSt geregelt, die ihm aus dem Inland gemeldeten bzw. aus dem Ausland übermittelten Informationen meldender Plattformbetreiber auszuwerten. Hiernach darf das BZSt die übermittelten Informationen zur Erfüllung der ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben auswerten. Zu diesen gesetzlich übertragenen Aufgaben zählen vor allem auch diejen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG § 23 Durchsetzung von Mitwirkungspflichten

Allgemeines Rz. 1 § 23 PStTG dient der Umsetzung von Anhang V, Abschn. IV, Unterabschn. A, Nrn. 1 und 2 der Amtshilferichtlinie.[1] Rz. 2 Der meldende Plattformbetreiber ist bei der Erhebung und Überprüfung meldepflichtiger Angaben teilweise auf die Mitwirkung des jeweiligen Anbieters angewiesen. § 23 PStTG sieht Maßnahmen vor, um eine Mitwirkung der Anbieter sicherzustellen. ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 4 Rückausnahme für große Hotelbetriebe (Abs. 2)

Rz. 5 § 19 Abs. 2 PStTG dient der Umsetzung von Anhang V, Abschn. II, Unterabschn. E der Amtshilferichtlinie.[1] Rz. 6 § 19 Abs. 2 PStTG stellt eine Rückausnahme für die Ausnahme von der Meldepflicht in Bezug auf Anbieter, die in erheblichem Umfang Nutzungen an unbeweglichem Vermögen über eine Plattform überlassen, dar. Voraussetzung für den Wegfall der Meldepflicht ist, dass...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 4 Rechtsfolge bei fehlender Plausibilität (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 10 Kommt der meldende Plattformbetreiber im Rahmen seiner Plausibilitätsprüfung zu dem Ergebnis, dass ein von ihm zu erhebendes Informationselement unplausibel ist, ist er nach § 18 Abs. 1 Satz 3 PStTG dazu verpflichtet, neue Informationen und/oder Unterlagen einzuholen, aus denen er die Richtigkeit der nach § 17 PStTG verlangten Informationselemente erschließen kann. Di...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 3 Erfüllung durch andere Plattformbetreiber (Abs. 2)

Rz. 5 § 21 Abs. 2 PStTG ergänzt § 13 Abs. 3 PStTG und zielt daneben darauf ab, eine doppelte oder mehrfache Durchführung der Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten durch mehrere Unternehmen zu verhindern, die allesamt Plattformbetreiber in Bezug auf ein und dieselbe Plattform sind.[1] Die Definition des Begriffs Plattformbetreiber nach § 3 Abs. 2 PStTG trägt hier dem...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 1 Ausschließlich elektronische Datenübermittlung an das BZSt (Abs. 1)

Rz. 1 Die Meldung der Plattformbetreiber an das BZSt erfolgt ausschließlich elektronisch im Wege der Datenfernübertragung, um eine effiziente und sichere Weiterverarbeitung zu ermöglichen.[1] Es sind dabei technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, die zur Berücksichtigung der sich aus Art. 5 Abs. 1 Buchst. f der Verordnung (EU) 2016/679 ergebenden Grundsätze de...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 5.5 Warenverkauf unterhalb der Bagatellgrenze (Satz 1 Nr. 4)

Rz. 24 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 bezieht sich auf die relevante Tätigkeit in Form des Warenverkaufs.[1] Abweichend von Nr. 1 bis Nr. 3 bestimmt Nr. 4 eine Bagatellregelung. Hiernach sind Anbieter nicht zu melden, insofern sie in weniger als 30 Fällen Verkäufe im Meldezeitraum getätigt und hierdurch eine Vergütung von unter 2.000,00 EUR erzielt haben.[2] Zu beachten ist, dass beide...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, PSt... / 3 Automatischer Informationsaustausch mit den zuständigen Behörden anderer Mitgliedstaaten (Abs. 3)

Rz. 7 Abs. 3 dient der Umsetzung des Art. 8ac Abs. 2 der Amtshilferichtlinie und regelt die Verpflichtung des BZSt, die entgegengenommenen Informationen mit den zuständigen Behörden der anderen Mitgliedstaaten der EU auszutauschen. Abs. 3 Satz 2 bestimmt, dass der regelmäßige Austauschzeitpunkt mit Ablauf des zweiten Monats des Kalenderjahrs, das auf den Meldezeitraum folgt,...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 4 Qualifizierte Vereinbarung (Abs. 3)

Rz. 9 Abs. 3 bestimmt den Begriff einer qualifizierten Vereinbarung. Die Norm dient der Umsetzung von Anhang V, Abschn. I, Unterabschn. A, Nr. 7 der Amtshilferichtlinie.[1] Rz. 10 Demnach ist eine Vereinbarung zwischen zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats der EU und eines Drittstaats über den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen eine qualifizierte Vereinba...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 2 Frist (Abs. 1)

Rz. 2 § 20 Abs. 1 PStTG dient der Umsetzung von Anhang V, Abschn. II, Unterabschn. F Nrn. 1 und 2 der Amtshilferichtlinie.[1] Rz. 3 Ein meldender Plattformbetreiber muss gem. § 20 Abs. 1 PStTG sicherstellen, dass er alle Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten nach den §§ 17, 18 Abs. 1 und 2 PStTG und § 19 PStTG in Bezug auf seine Anbieter bis zum 31. Dezember jedes Me...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 2 Anbieter (Abs. 2)

Rz. 7 Abs. 2 dient der Umsetzung der Regelung in Anhang V, Abschn. I, Unterabschn. B, Nr. 1 der Amtshilferichtlinie.[1] Rz. 8 Gem. § 4 Abs. 2 PStTG ist Anbieter jeder Nutzer einer Plattform, der zu irgendeinem Zeitpunkt im Meldezeitraum auf der Plattform registriert ist und eine relevante Tätigkeit nach § 5 Abs. 1 PStTG anbieten kann. Der Plattformbetreiber kann selbst nicht ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 9 Identifizierungsdienst (Abs. 9)

Rz. 21 Abs. 9 definiert den Begriff des Identifizierungsdienstes als ein elektronisches Verfahren, das ein Mitgliedstaat oder die EU einem Plattformbetreiber zur direkten Bestätigung der Identität und steuerlichen Ansässigkeit eines Anbieters bereitstellt. Rz. 22 Es kann sich dabei um Anwendungsprogrammierschnittstellen (API) und andere staatlich autorisierte Lösungen handeln...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 3 Bezug auf für frühere Meldezeiträume durchgeführte Verfahren (Abs. 2)

Rz. 8 § 20 Abs. 2 PStTG dient der Umsetzung von Anhang V, Abschn. II, Unterabschn. F Nr. 3 der Amtshilferichtlinie.[1] Rz. 9 § 20 Abs. 2 PStTG sieht eine Erleichterung zugunsten meldender Plattformbetreiber vor. Grund dafür ist die Erwägung, dass sich die von den meldenden Plattformbetreibern in Bezug auf ihre Anbieter erhobenen und überprüften Informationen und die aus diese...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG § 26 Weitere Maßnahmen

Allgemeines Rz. 1 § 26 PStTG dient der Umsetzung von Art. 25a und Anhang V, Abschn. IV, Unterabschn. F, Nr. 6 der Amtshilferichtlinie.[1] Rz. 2 Die Vorschrift betrifft nicht in der EU ansässige Plattformbetreiber, die ihrer Verpflichtung zur Registrierung in einem Mitgliedstaat nicht nachkommen.[2] Rz. 3 Das BZSt ergreift gem. § 26 Abs. 1 PStTG alle erforderlichen Maßnahmen, um...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 4 Leistungsbündel (Abs. 4)

Rz. 7 In der Praxis sind häufig Transaktionen vertreten, die sowohl aus Waren- als auch aus Dienstleistungskomponenten bestehen. Bei derartigen Leistungsbündeln ist nicht immer eindeutig bestimmbar, welche relevante Tätigkeit erbracht wird. Daher sollte ein Plattformbetreiber zunächst prüfen, ob die Transaktion einen Warenverkauf oder die Erbringung einer Dienstleistung dars...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 2.1 Zeitlich begrenzte Überlassung von Rechten an Immobilien (Nr. 1)

Rz. 5 § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 PStTG erklärt die zeitlich begrenzte Überlassung von Rechten an Immobilien zu einer relevanten Tätigkeit i. S. d. PStTG. Der Begriff umfasst zwar grundsätzlich eine Vielzahl denkbarer Immobilien, so etwa einzelne Wohnungen, Zimmer, Parkplätze oder sonstige Arten von unbeweglichem Vermögen.[1] Ungeachtet des weitgefassten Wortlauts zielt die Vors...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 4 Steueridentifikationsnummer (Abs. 4)

Rz. 7 In Abs. 4 wird der Begriff der Steueridentifikationsnummer festgelegt. Die Vorschrift setzt Anhang V, Abschn. I, Unterabschn. C, Nr. 3 der Amtshilferichtlinie um.[1] Rz. 8 Danach ist eine Steueridentifikationsnummer jede eindeutige Nummer (oder Kombination aus Zahlen und Buchst.), die Mitgliedstaaten natürlichen und nicht-natürlichen Personen ausstellen, um diese für di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 5 Qualifizierte relevante Tätigkeit (Abs. 4)

Rz. 13 Abs. 4 definiert in Umsetzung von Anhang V, Abschn. I, Unterabschn. A, Nr. 9 der Amtshilferichtlinie den Begriff der qualifizierten relevanten Tätigkeit. Rz. 14 Demnach ist eine qualifizierte Tätigkeit jede relevante Tätigkeit, zu der gemäß einer qualifizierten Vereinbarung ein automatischer Austausch von Informationen vorgeschrieben ist. Während das PStTG eine unmitte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 5.1 Allgemeines

Rz. 15 Der Plattformbetreiber hat nicht jeden Anbieter auf seiner Plattform als meldepflichtigen Anbieter[1] zu melden, das Gesetz sieht Ausnahmen vor. Diese Ausnahmen beziehen sich auf sog. "freigestellte Anbieter"[2] und sehen[3] – auf Antrag gem. § 11 PStTG – sogar eine entsprechende Feststellung der Freistellung von den Meldepflichten des Plattformbetreibers vor.[4] Rz. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 2 Verbundener Rechtsträger (Abs. 2)

Rz. 3 Abs. 2 definiert den Begriff des verbundenen Rechtsträgers für die Zwecke des PStTG und setzt damit Anhang V, Abschn. I, Unterabschn. C, Nr. 1 der Amtshilferichtlinie um. Rz. 4 Nach dieser Vorschrift ist ein Rechtsträger mit einem anderen Rechtsträger verbunden, wenn er den anderen beherrscht bzw. von diesem beherrscht wird (Abs. 2 Satz 1 Nr. 1) oder beide Rechtsträger ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 2.2.2 Software

Rz. 11 Ein zentrales Element jeder digitalen Plattform bildet dabei eine Software, die der Betreiber des Systems zur Verfügung stellt und Nutzern den Zugang zu dem System verschafft. Rz. 12 Software sind alle nicht-physischen Komponenten eines computergestützten Systems.[1] Der Begriff ist im umfassenden Sinne zu verstehen und umfasst alle Arten von Anwendungen, die der Einga...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 6 Meldepflichtiger Anbieter (Abs. 6)

Rz. 30 Abs. 6 definiert meldepflichtige Anbieter als aktive Anbieter, die keine freigestellten Anbieter sind und die einen Nexus entweder zum Inland (Nr. 1) oder einem anderen Mitgliedstaat (Nr. 2) haben. Rz. 31 Wenn der Anbieter in einem Mitgliedstaat ansässig ist, besteht ein Nexus. Wenn in diesem Staat unbewegliches Vermögen belegen ist, welches der Anbieter zur Nutzung üb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 21 PStTG dient der Umsetzung von Anhang V, Abschn. II, Unterabschn. H Nrn. 1 und 2 der Amtshilferichtlinie.[1] Rz. 2 Die Norm erlaubt meldenden Plattformbetreibern, einen Drittdienstleister oder einen anderen Plattformbetreiber mit der Erfüllung der Sorgfaltspflichten nach Abschn. IV zu betrauen. Rz. 3 Ein meldender Plattformbetreiber wird einen Dritten, einschließlich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 2.4 Ausschlusskriterien (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 37 Bei Vorliegen einer der Ausnahmetatbestände des Abs. 1 Satz 3 handelt es sich bei einem softwarebasierten System nicht um eine Plattform im Sinne des PStTG. Abs. 1 Satz 3 führt einige beispielhafte Ausnahmetatbestände an. Sind diese erfüllt, so handelt es bei einem softwarebasierten System nicht um eine Plattform im Sinne des PStTG. Abs. 1 Satz 3 soll dem Interesse na...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 6 Berichtigungspflicht bei unrichtigen Informationen (Abs. 3)

Rz. 16 § 18 Abs. 3 PStTG dient der Umsetzung von Anhang V, Abschn. II, Unterabschn. C Nr. 3 der Amtshilferichtlinie.[1] Rz. 17 § 18 Abs. 3 PStTG sieht ein besonderes Überprüfungsverfahren für den Fall vor, dass ein meldender Plattformbetreiber darüber informiert wird, dass bestimmte oder alle bisher erhobenen und überprüften Angaben unrichtig sein könnten. Die Unterrichtung d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG § 27 Koordination

Allgemeines Rz. 1 § 27 PStTG dient der Umsetzung von Artikel 25a und Anhang V, Abschn. IV, Unterabschn. F, Nr. 6 der Amtshilferichtlinie.[1] Rz. 2 Nicht in der EU ansässige Plattformbetreiber handeln, wenn sie ihrer Registrierungspflicht nicht nachkommen, dem Recht aller Mitgliedstaaten zuwider. Diese besondere Situation erfordert ein koordiniertes Vorgehen der zuständigen Beh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 3 Mitteilung der meldepflichtigen Informationen gemäß § 14 Abs. 2, 3 oder 4 (Abs. 2)

Rz. 8 § 22 Abs. 2 PStTG dient der Umsetzung von Anhang V, Abschn. III, Unterabschn. A Nr. 5 der Amtshilferichtlinie.[1] Rz. 9 Nach § 22 Abs. 2 PStTG muss der meldende Plattformbetreiber die Informationen, die er dem BZSt zu melden hat, innerhalb derselben Frist auch dem meldepflichtigen Anbieter übermitteln. Mit dieser Bestimmung wird sichergestellt, dass die meldepflichtigen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 5 Ausnahmeregelung bei nicht in der EU ansässigen Plattformbetreibern (Abs. 5)

Rz. 19 Abs. 5 setzt Anhang V, Abschn. III, Unterabschn. A Nr. 4 der Amtshilferichtlinie um. Rz. 20 § 13 Abs. 5 PstTG regelt die Fälle nicht in der EU ansässiger Plattformbetreiber, bei denen der "Switch off"-Mechanismus nicht zur Anwendung kommt. Dies kann dadurch geschehen, dass keine qualifizierte Vereinbarung zwischen dem Ansässigkeitsdrittstaat mit allen Mitgliedstaaten b...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 2 Qualifizierter Plattformbetreiber (Abs. 1)

Rz. 2 Abs. 1 definiert in Umsetzung von Anhang V, Abschn. I, Unterabschn. A, Nr. 5 der Amtshilferichtlinie der Begriff des qualifizierten Plattformbetreibers. Rz. 3 Nicht in der EU ansässige Plattformbetreiber unterfallen ebenfalls den Meldepflichten, sofern sie in der EU ihre Tätigkeiten ausüben.[1] Die Steuerverwaltung der Drittstaaten, aus denen heraus Plattformbetreiber i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, PSt... / 5 Aufbewahrungspflicht und -frist des BZSt (Abs. 5)

Rz. 10 Abs. 5 dient der Umsetzung des Art. 25 Abs. 5 der Amtshilferichtlinie. Rz. 11 Das BZSt muss die von inländischen Plattformbetreibern gemeldeten und die aus dem Ausland übermittelten Informationen speichern (vgl. Abs. 1). Damit soll das BZSt die ihm übertragenen Aufgaben erfüllen und die dafür erforderliche Möglichkeit zur Auswertung der Informationen (vgl. Abs. 4) sich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 3 Große Hotelbetriebe oder Kleinstverkäufer (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 3 Abs. 1 Satz 2 regelt, dass ein meldender Plattformbetreiber auf seine verfügbaren Unterlagen zurückgreifen kann, um zu bestimmen, ob ein als Rechtsträger einzustufender Anbieter ein freigestellter Anbieter ist, weil es sich bei dem Anbieter um einen großen Hotelbetrieb oder einen Kleinstverkäufer handelt.[1] Rz. 4 Die Feststellung des meldenden Plattformbetreibers in Be...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 3 Qualifizierter Drittstaat (Abs. 2)

Rz. 6 Abs. 2 definiert in Umsetzung von Anhang V, Abschn. I, Unterabschn. A, Nr. 6 der Amtshilferichtlinie den Begriff des qualifizierten Drittstaats. Rz. 7 Ein Drittstaat ist ein qualifizierter Drittstaat, wenn er auf der Grundlage einer zwischenstaatlichen Vereinbarung einen automatischen Austausch von Informationen durchführt, die als mit den nach dem PStTG zu meldenden In...mehr