Fachbeiträge & Kommentare zu Buchhaltung

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Kammerbeiträge / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Zahlung des Beitrags zur Steuerberaterkammer

Steuerberater Rudi Ratgeber erhält den jährlichen Beitragsbescheid seiner örtlich zuständigen Steuerberaterkammer über 450 EUR. Buchungsvorschlag:mehr

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Steuerrückerstattung / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Gewerbesteuererstattung

Bei Unternehmer Hans Groß hat eine Betriebsprüfung stattgefunden. Diese hat dazu geführt, dass Hans Groß für das vorletzte Jahr 3.500 EUR Gewerbesteuer erstattet bekommt. Buchungsvorschlag:mehr

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Reparaturaufwendungen / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Betonsanierung an Bürogebäude von Baufirma durchgeführt

Unternehmer Hans Groß lässt von Firma Müller-Bau (Konto 89995) an seinem Bürogebäude umfangreiche Sanierungsarbeiten durchführen. Die Kosten betragen 35.700 EUR brutto. Buchungsvorschlag:mehr

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Boni, erhaltene / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Lieferantenbonus

Unternehmer Hans Groß kauft Rohstoffe für 10.000 EUR zzgl. 1.900 EUR USt auf Ziel. Sein Lieferant Fa. Müller (Kreditorenkonto 88501) gewährt ihm einen Mengenbonus von 10 %. Buchungsvorschlag: 1. Wareneingang 2. Bonuserteilu...mehr

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Zinsen, kalkulatorische / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Fiktive Zinsen werden monatlich erfasst

Der Unternehmer Max Müller finanziert sein Unternehmen durch Eigenkapital. An fiktiven Zinsen fallen monatlich 1.200 EUR an. Buchungsvorschlag: Erfolgswirksame Verbuchung Erfolgsneutrale Buchungmehr

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Umsatzsteuerlicher Leistung... / 7. Zwischenergebnis

Auf den ersten Blick wirkt die Unterscheidung für das Vorliegen eines umsatzsteuerbaren Leistungsaustauschs danach, auf welcher zivilrechtlichen Grundlage die Reparaturleistung erfolgt, als leichte Aufgabe für den steuerlichen Berater. Die Verknüpfung mit den zivilrechtlichen Grundlagen kann jedoch eine rechtssichere Zuordnung gleichermaßen erschweren, wenn nicht klar ist, i...mehr

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Arbeitgeberdarlehen, Zinsvo... / 2.1 Vereinfachte Berechnung anhand des Bundesbank-Zinssatzes

Der lohnsteuerlich maßgebende Maßstabs-(Vergleichs-)Zinssatz berechnet sich nach der vorgenannten "Bundesbank-Zinssatz-Methode" folgendermaßen: Ausgangspunkt ist der bei Vertragsabschluss im Januar 01 von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte Effektivzinssatz für Konsumentenkredite mit anfänglicher Zinsbindung von über 1 Jahr bis 5 Jahre. Dieser betrug 4,71 %. Von diesem Ef...mehr

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Arbeitgeberdarlehen, Zinsvo... / 2.2 Zinsverbilligung und lohnsteuerpflichtiger geldwerter Vorteil

Bei einem Maßstabszinssatz von 4,52 % beträgt die Zinsverbilligung 2,52 % (4,52 % minus 2 %). Damit ergibt sich im Januar 01 folgender zu versteuernder geldwerter Vorteil: Im Monat Januar 01 beträgt der geldwerte...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4 Flüssige Mittel

Rz. 71 Flüssige Mittel umfassen Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks. Rz. 72 Zum Kassenbestand rechnen in- und ausländische Devisen sowie Wertzeichen (z. B. Briefmarken) oder auch Guthaben auf Frankiergeräten (§ 266 Rz 95). Rz. 73 Bundesbankguthaben und Guthaben bei Kreditinstituten umfassen alle Sichteinlagen (Kontokorrentguthaben, Fest- un...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.5 Berichtsintensität, Prüfung und Offenlegung

Rz. 154 Der Zahlungsbericht ist jährlich (§ 341s Abs. 1 HGB) und dabei in Übereinstimmung mit dem jeweiligen Gj aufzustellen (§ 341r Nr. 8 HGB). Damit sind auch verkürzte Berichtszeiträume denkbar, wenn ein Rumpfgeschäftsjahr eingefügt wird. Diese Regelung ist ausweislich des Gesetzesentwurfs erforderlich, damit die Rechnungslegung eines Unt einheitlich erstellt wird und nac...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.2.3 Verbrauch von beibehaltenen Rückstellungen

Rz. 50 Fallen Aufwendungen für Sachverhalte an, für die eine Rückstellung gebildet wurde, ist die Rückstellung im Jahr des Anfalls in Anspruch zu nehmen. Inanspruchnahme bedeutet dabei, dass die Aufwendungen erfolgsneutral gegen die Rückstellung zu buchen und nicht erfolgswirksam in der GuV zu erfassen sind. Rz. 51 Allerdings spricht nichts gegen die in der Praxis alternativ ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Unterlagen mit einer Aufbewahrungspflicht von zehn Jahren

Rz. 10 Zu den aufbewahrungspflichtigen Handelsbüchern gehören auch Nebenbücher wie Kassenbücher und Lagerbücher, Wechsel- und Scheckkopierbücher, Unterlagen der Lohnbuchführung, Belege einer Offene-Posten-Buchhaltung und die Betriebsabrechnung (zum Begriff der Handelsbücher vgl. auch § 238 Rz 43).[1] MU müssen ergänzend die für die Konzernrechnungslegung erforderlichen Unter...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.6.1 Löhne und Gehälter (Abs. 2 Nr. 6a)

Rz. 101 Als Löhne und Gehälter sind sämtliche im abzuschließenden Gj i. R. v. Dienstverhältnissen angefallenen Löhne und Gehälter für Arbeiter, Angestellte, Auszubildende und Mitglieder des Vorstands bzw. der Geschäftsführung des Unt auszuweisen. Die Ausweispflicht erstreckt sich auf die Bruttobeträge der Löhne und Gehälter (d. h. auf die Beträge vor Abzug der vom Arbeitnehm...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4 Richtigkeit (Abs. 2)

Rz. 18 Die Forderung nach Richtigkeit der Buchführung bezieht sich auf Dokumente, Belege, Geschäftsvorfälle, Buchungen und Konten. Richtig bedeutet, dass der Gegenstand der Geschäftsvorfälle zutreffend abgebildet und die Buchung der Technik nach richtig vorgenommen wird.[1] Es ist nicht zulässig, fiktive Buchungen vorzunehmen. Praxis-Beispiel Der Kfm. lässt sich zum Jahresend...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.6 Faktische Betrachtungsweise

Rz. 16 Für die Frage der möglichen Täterschaft kommt es nicht allein auf die zivil- oder gesellschaftsrechtliche Wirksamkeit des Bestellungsaktes an. Vielmehr bestimmt sich der Begriff des vertretungsberechtigten Organs auch nach den tatsächlichen Kriterien.[1] Rz. 17 Bei einer nicht wirksam entstandenen oder noch nicht bestehenden KapG gibt es bereits Mitglieder des vertretu...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Aufstellungspflicht

Rz. 38 § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB verlangt von den gesetzlichen Vertretern lediglich die Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Die sich auf den Jahresabschluss beziehende Unterzeichnungspflicht (§ 245 HGB), die gesamten Prüfungspflichten von Abschlussprüfer (§ 316 HGB) und Aufsichtsrat (§ 170 Abs. 1 AktG, § 42a Abs. 1 GmbHG, § 25 Abs. 1 MitbestG, § 3 Montan-Mi...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.2 Kapitalflussrechnung

Rz. 28 Als Zusatzinstrument für die Dokumentation von Entwicklung, Herkunft und Verwendung der Finanzmittel eignet sich die Kapitalflussrechnung (KFR), da durch diese im Jahresabschluss neben der Darstellung von Vermögen und Kapital als Stichtagswerte in der Bilanz sowie der Erträge und Aufwendungen als Zeitraumrechnung in der GuV auch die Ein- und Auszahlungen der betrachte...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.6 Herstellungskostenerfassung im Kontext einer GuV-Verfahrensumstellung

Rz. 174 Eine Umstellung vom Gesamtkostenverfahren (GKV) auf das Umsatzkostenverfahren (UKV) erfordert tiefgreifende Eingriffe in die Systeme eines Unt. Von herausragender Bedeutung ist die Implementierung des UKV in der Buchhaltung. Die notwendige funktionsbezogene Kostenerfassung und -verbuchung im Kontenplan respektive die Umgliederung von Kostenpositionen erfordert zunäch...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.2 Anwendungsbeispiel bei Nicht-100-%-Tochter (Geschäfts- oder Firmenwert)

Rz. 166 Erst mithilfe der FolgeKons wird deutlich, warum die Erwerbsmethode als Methode der erfolgswirksamen ErstKons bezeichnet wird. Es wird auf die Ausgangsdaten der BeispielUnt M-GmbH und T-GmbH zurückgegriffen (Rz 140 ff.) und für die Neubewertungsmethode die FolgeKons für den Fall vorgenommen, dass Minderheitsgesellschafter an dem TU zu 25 % beteiligt sind. Folgende zu...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5 Zeitgerechte Erfassung (Abs. 2)

Rz. 22 Der Kfm. muss die Eintragungen in seinen Büchern und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen zeitgerecht vornehmen.[1] Rz. 23 Was noch zeitgerecht ist, schreibt das Gesetz nicht ausdrücklich vor. Bei der Auslegung des Begriffs "zeitgerecht" ist deshalb auf den Sinn und Zweck der Vorschrift abzustellen. Die zeitgerechte Buchführung soll sicherstellen, dass der Kfm. sich ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2.4 Integration der Teillagen zum Gesamtbild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Rz. 77 Alle drei Teillagen sind eng miteinander verknüpft und keine Lage genießt Vorrang vor den anderen.[1] Gleichwohl werden die Adressaten des Jahresabschlusses für ihre Zwecke i. d. R. eine konkrete Reihenfolge für die sie interessierenden Lageinformationen haben. Den gesetzlichen Vertretern obliegt es daher, einen Kompromiss zwischen den verschiedenen Interessenten zu f...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1 Aufbewahrungsfristen (Abs. 4)

Rz. 27 Die handelsrechtliche Aufbewahrungsfrist beträgt zehn oder sechs Jahre. Die Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren gilt für Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse, Lageberichte, Konzernabschlüsse, Konzernlageberichte, Einzelabschlüsse nach § 325 Abs. 2a HGB, Arbeitsanweisungen und sonstige Organisationsunterlagen, Buchungsbelege. Die Aufbewahrungsfrist von s...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3.2 Verbrauch und Auflösung von Rückstellungen

Rz. 19 Im Vj ausgewiesene Rückstellungen sind im Folgejahr bei Anfall der durch die Rückstellung antizipierten Aufwendungen zu verbrauchen. Verbrauch einer Rückstellung bedeutet, dass die im Vj gebildete Rückstellung in Anspruch genommen wird. Die im Folgejahr anfallenden Aufwendungen werden demgemäß nicht aufwandswirksam in die GuV, sondern direkt gegen die Rückstellung geb...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.3 Datenträger-/EDV-Buchführung

Rz. 39 Die Buchführung auf Datenträgern ist nach § 239 Abs. 4 HGB zulässig; als Datenträger kommen infrage: Mikrofilm oder andere Bildträger und EDV-Datenträger. Rz. 40 Bei der Mikrofilm-Buchführung erfolgt die Dokumentation der Buchführung nicht in Papierform, sondern auf Mikrofilm; diese Form der Buchführung spielt in der heutigen Praxis keine wesentliche Rolle mehr. Rz. 41 Be...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 Rechtsfolgen bei Pflichtverletzung

Rz. 124 Eine Überschreitung der Aufstellungsfrist im Zusammenhang mit einem Bankrott wird strafrechtlich nach § 283 Abs. 1 Nr. 7b StGB mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren (Vorsatz und in besonders schweren Fällen sogar bis zehn Jahre, § 283a StGB) oder bis zu zwei Jahren (Fahrlässigkeit, § 283 Abs. 5 StGB) oder einer Geldstrafe belegt. Dabei ist bereits der Vers...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.3.6 Buchnachweis der Voraussetzungen der Steuerbefreiung nach § 6 Abs. 1 UStG (§ 17d Abs. 2 UStDV)

Rz. 302 Die buchmäßigen Aufzeichnungen sind fortlaufend und unmittelbar nach Ausführung des jeweiligen Umsatzes vorzunehmen. Das bedeutet, dass die in § 17d UStDV vorgeschriebenen Angaben so zeitnah, wie es dem Unternehmer möglich ist, aufzuzeichnen sind. Sind Belege, die Bestandteil des Buchnachweises sind, im Besteuerungszeitraum noch nicht vorhanden, ist grundsätzlich ein...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.2.2.2.1 Allgemeines (§ 17b Abs. 1 UStDV)

Rz. 220 Wird keine Gelangensvermutung nach § 17a UStDV geltend gemacht oder wird diese widerlegt, bleibt es bei der bisherigen Nachweisregelung, die nunmehr in den §§ 17b bis d UStDV enthalten ist. Danach hat der Unternehmer im Geltungsbereich des Gesetzes durch Belege nachweisen, dass er oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet beförd...mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 11 Wichtige Tipps für die Praxis

Folgende Maßnahmen sind auch für den Kleinbetrieb/Handwerker leicht und ohne (großen) Kostenaufwand umsetzbar: Der erste Blick bei Auftragsangeboten sollte dem Telefonbuch (übers Internet) gelten. Sind dort keine Eintragungen zur Adresse oder nur Handy-Nummern vorhanden, ist Vorsicht geboten. Das Internet ist ebenfalls hilfreich, zumindest bei Firmenkunden über deren Homepage ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 6.1 Umfang des Gewinns bei Personengesellschaften i. S. d. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG

Rz. 81 Für Zwecke der Anwendung des § 5a EStG tritt die Gesellschaft i. S. d. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG, z. B. insbesondere eine Kommanditgesellschaft[1] als typische Rechtsform einer Schiffsgesellschaft, an die Stelle des Stpfl., § 5a Abs. 4a S. 1 EStG. Gesellschaft i. S. d. § 5a EStG ist auch die atypisch stille Gesellschaft als Mitunternehmerschaft. Sowohl der Antrag als auc...mehr

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BWA: Praktische Tipps für d... / 3 Jede BWA ist nur so gut wie die Buchhaltung – Tipps für eine aussagekräftige BWA

Die BWA ist ein äußerst taugliches Analyse-Instrument – wenn die zugrundeliegenden Daten stimmig sind. Voraussetzung ist die regelmäßige Pflege der Daten und eine korrekte Buchhaltung. Naturgemäß handelt es sich bei der BWA immer nur um eine vorläufige Ansicht der Entwicklungen. Um diese möglichst aussagekräftig zu gestalten, sollten zum Beispiel Abgrenzungsbuchungen oder Ab...mehr

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BWA: Praktische Tipps für d... / 1 Warum die BWA-Analyse wichtig ist – vor allem in Krisenzeiten

So mancher kennt das: Im betrieblichen Alltag hat man den Eindruck, dass das Geschäft gut läuft. Die Auftragsbücher sind voll, die Kapazitäten ausgelastet. Am Jahresende dann die böse Überraschung: Das Ergebnis liegt weit unter den Erwartungen, die Personalkosten sind immens gestiegen, Kredite, die im Laufe des Jahres für Investitionen aufgenommen wurden, müssen bedient oder...mehr

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BWA: Praktische Tipps für d... / Zusammenfassung

Überblick Unternehmer sollten sich regelmäßig mit ihren finanziellen Kennzahlen befassen. Ausgangspunkt einer solchen Analyse ist die Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA). Viele werfen jedoch nur einen kurzen Blick auf das vorläufige Ergebnis und lassen die zahlreichen Varianten der BWA-Analyse außer Acht. Mit diesem Beitrag möchten wir Ihnen den Einstieg in die BWA-Them...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Irrtum über tatsächliche Umstände

Rz. 657 [Autor/Stand] Irrtümer über tatsächliche Umstände fallen unproblematisch unter § 16 Abs. 1 StGB[2]. Beispiel (s. auch Rz. 614): Der Stpfl. gibt in seiner Einkommensteuererklärung seine Einkünfte aus selbständiger Arbeit mit 50.000 EUR zutreffend an. Versehentlich hat er aber eine Bareinnahme von 5.000 EUR in seiner Buchhaltung nicht erfasst und dies im Zeitpunkt der A...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Tatobjekt

Rz. 1197 [Autor/Stand] Einen "Gegenstand", der aus der Tat "herrührt" i.S.d. § 261 Abs. 1 Satz 1 StGB, gibt es insoweit nicht[2]. Die der Besteuerung zugrunde liegenden Erträge selbst sind bereits vor Begehung der Hinterziehung im Vermögen des Täters vorhanden und werden damit nicht aus der Tat "hervorgebracht", wie es § 261 StGB verlangt. Der Vorteil des Täters besteht in d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Formen des Vorsatzes

a) Absicht Rz. 608 [Autor/Stand] Absicht oder direkter Vorsatz ersten Grades liegt vor, wenn es dem Täter gerade darauf ankommt, den tatbestandlichen Erfolg herbeizuführen. Der Täter handelt in diesen Fällen zielgerichtet, was allerdings nicht bedeutet, dass dieses Ziel auch das Motiv seines Handelns sein muss. Auf vom Willen unabhängige Merkmale, wie bspw. die Existenz eines...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / XXI. Kryptowährungen

Schrifttum: Andres/Hötzel/Kranz, Private Veräußerungsgeschäfte mit "virtuellen Währungen" – Des Kaisers neue Kleider? – Grundlagen (Teil I), DStR 2022, 2177 (Teil I), 2242 (Teil 2); Aufenberg in Omlor/Link, Kryptowährungen und Token, 2. Aufl. 2023; Bachmann/Arslan, "Darknet"-Handelsplätze für kriminelle Waren und Dienstleistungen: Ein Fall für den Strafgesetzgeber?, NZWiSt 20...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Faktische Geschäftsführer als unmittelbare Täter nach § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO

Rz. 109 [Autor/Stand] Da § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO kein Sonderdelikt ist (s. Rz. 91), ist zunächst irrelevant, ob der faktische Geschäftsleiter zur Erfüllung der (steuer-)rechtlichen Pflichten einer Kapitalgesellschaft nach §§ 34, 35 AO verpflichtet ist, oder ob diese Pflicht nur die formell bestellten gesetzlichen Vertreter der Kapitalgesellschaft trifft (s. Rz. 118 ff.). Denn ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 8. Strafzumessung

Rz. 1333 [Autor/Stand] Ausschlaggebender Faktor der Strafzumessung bei der Steuerhinterziehung ist die Höhe der hinterzogenen Steuer, die rechnerisch aus der Bemessungsgrundlage folgt (s. Rz. 1323 ff. sowie grundlegend Rz. 1026, 1029 ff.). Für den Schuldspruch wegen einer Lohnsteuerhinterziehung ist auf die am 10. des auf die Lohnzahlung folgenden Monats, dem Zeitpunkt der T...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Erscheinungsformen und gesetzliche Maßnahmen

a) Erscheinungsformen Rz. 1261 [Autor/Stand] Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in all ihren Erscheinungsformen vernichten Arbeitsplätze, verzerren den Wettbewerb und verursachen enorme Einnahmeausfälle bei den Sozialkassen und dem Fiskus. Sie umfassen vielfältige Verstöße gegen sozialversicherungsrechtliche und steuerliche Pflichten[2]. Zum einen betrifft das die Besch...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Finanzkontrolle Schwarzarbeit

a) Organisation Rz. 1285 [Autor/Stand] Zur Koordinierung der Ermittlungen der zuständigen Behörden von Zoll, Arbeitsverwaltung, Finanzbehörden und Polizei zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung, Schwarzarbeit und Scheinselbständigkeit ist seit Beginn des Jahres 2004 der Arbeitsbereich "Finanzkontrolle Schwarzarbeit" (FKS) der Zollverwaltung eingerichtet worden[2]. Nach der Ums...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Fehlerhafte Aufzeichnungen und Buchführung

Schrifttum: Abele, Einschränkung des Anwendungsbereichs des Zeitreihenvergleichs bei Schätzungen, BB 2015, 1968; Beyer, Anmerkung zu einer Entscheidung des BGH, Beschluss vom 6.4.2016 (1 StR 523/15) – Zu den Voraussetzungen einer Schätzung im Steuerstrafverfahren, NZWiSt 2016, 357; Beyer, Betriebsprüfung: Grenzen für Sicherheitszuschläge, DB 2018, 985; Beyer, Kritische Anmerk...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Kompensationsverbot (§ 370 Abs. 4 Satz 3 AO)

Schrifttum: Beck, Die Bedeutung der Wahlrechte des materiellen Steuerrechts für die Steuerverkürzung nach § 370 Abs. 4 AO, 1996; Beck, Steuerliche Wahlrechte und Steuerverkürzung nach § 370 Abs. 4 AO, wistra 1998, 131; Bilsdorfer, Das Kompensationsverbot des § 370 Abs. 4 Satz 3 AO, DStZ 1983, 447; Bilsdorfer, Die Entwicklung des Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrech...mehr

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Betriebswirtschaftliche Aus... / 4.1 Vorjahresvergleich/Periodenvergleich

Im Programm Lexware Buchhaltung plus lässt sich die Kostenstatistik I nicht nur als normale Kostenstatistik, sondern auch als Vorjahresvergleich/Periodenvergleich anzeigen. Dabei werden die Werte der Kostenstatistik I z. B. mit denen des gleichen Zeitraums im Vorjahr verglichen, was eine Abschätzung der Unternehmensentwicklung ohne saisonale Einflüsse möglich macht und wiede...mehr

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Betriebswirtschaftliche Aus... / 2 Die Finanzbuchhaltung als Grundlage der BWA

BWAs werden aus den Daten der Finanzbuchhaltung erstellt. Um eine aussagekräftige BWA zu generieren, bedarf es, neben der Hinterlegung der zutreffenden Gewinnermittlungsart, jedoch einer exakten Datenbasis – sprich der zeitnahen und zeitlich richtig abgegrenzten korrekten Erfassung der Geschäftsvorfälle. Konkret heißt dies z. B., dass unter anderem folgende Fehler, die den I...mehr

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Betriebswirtschaftliche Aus... / 3.3 Die Liquiditätskennzahlen: Barliquidität, Liquidität 2. und 3. Grades

Standardmäßig gehört auch die Analyse von Liquiditätskennzahlen zur Analyse der betriebswirtschaftlichen Situation eines Unternehmens. Die Liquiditätskennzahlen geben Auskunft darüber, wie es zu bestimmten Zeitpunkten um die Fähigkeit des Unternehmens bestellt ist, den Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Lexware buchhaltung weist die Liquiditätskennzahlen unter Berichte/Aus...mehr

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Betriebswirtschaftliche Aus... / 4.2 Der Soll/Ist-Vergleich Umsatz und Soll/Ist-Vergleich Betriebsausgaben

In der Software Lexware buchhaltung plus kann, wenn für Umsatz und Ausgaben Budgets festgelegt wurden, ein schneller Überblick über das Einhalten gewisser Umsatzziele und Kostengrenzen aufgerufen werden. Mithilfe dieser Auswertung kann die Unternehmensentwicklung eng überwacht werden. Dazu ist es jedoch im Vorfeld notwendig, fundierte Planzahlen festzulegen mit welchen dann ...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 7.2 Berechnung der Abfindung

In jedem Fall sollte nicht unreflektiert eine Methode aufgenommen werden, deren Berechnung nicht zweifelsfrei anerkannt ist. Häufig findet sich in älteren Satzungen der Verweis auf das Stuttgarter Verfahren, in neueren Satzungen wird häufig auf eine Methode des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) meist auf die Methode IDW S 1 verwiesen, was jedoch nicht immer den Wünschen ...mehr

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Betriebsvermögen/Privatverm... / 1.3 Gewillkürtes Betriebsvermögen

Rz. 6 Nicht dem notwendigen Betriebsvermögen, sondern "nur" dem gewillkürten Betriebsvermögen werden Wirtschaftsgüter zugerechnet, die objektiv dazu geeignet und von ihrem Eigentümer erkennbar dazu bestimmt sind, den Betrieb zu fördern und weder notwendiges Betriebsvermögen noch notwendiges Privatvermögen sind.[1] Charakteristisch für das gewillkürte Betriebsvermögen ist dem...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 2.5 Kontrollrechte

Die Gesellschafterversammlung – nicht ein einzelner Gesellschafter – hat die Funktion, den Geschäftsführer zu überwachen und damit seine Tätigkeit zu kontrollieren. Der einzelne Gesellschafter hat jedoch als Individualrecht ein Auskunfts- und Einsichtsrecht, das er gegenüber dem Geschäftsführer geltend machen kann und das ihn auch in die Lage versetzt, dessen Tätigkeit zu pr...mehr