Fachbeiträge & Kommentare zu BilMoG

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.3.5 Weitere Ausschüttungs-/Abführungssperren

Tz. 405 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Durch das BilMoG wurde mit Wirkung für nach dem 31.12.2009 beginnende Geschäftsjahre § 269 HGB aufgehoben, der eine weitere Ausschüttungssperre regelte. Es handelt sich um die Bilanzierungshilfe zur Aktivierung von Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs . Werden solche Aufwendungen in der H-Bil aktiviert, dü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.4 Unrichtige Konzernabschlüsse (§ 4h Abs 2 S 1 Buchst c S 14–16 EStG)

Tz. 139 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Nach § 4h Abs 2 S 1 Buchst c S 10 EStG muss der Konzernabschluss den Anforderungen an die hr-liche Konzernrechnungslegung genügen oder die Voraussetzungen erfüllen, unter denen Abschlüsse nach den §§ 291 und 292 HGB befreiende Wirkung hätten. Wegen der Regelungen des §§ 291 und 292 HGB zB s Merkt (in Baumbach/Hopt, HGB, 36. Aufl, § 291 und ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.4.4 Zweckgesellschaften, gemeinschaftlich geführte und assoziierte Unternehmen

Tz. 236 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Auch Zweckgesellschaften konnten nach dem Ges-Wortlaut bis zur Änderung durch das KrZwMG 2023 zwar in den Anwendungsbereich der Zinsschranke einbezogen werden, wenn für sie ein Control-Verhältnis besteht (s IFRS 10 bzw IAS 27 iVm SIC 12.8). Die amtl Ges-Begr (s BT-Drs 16/4841, 50) nimmt jedoch bestimmte Zweckgesellschaften von der Zinsschra...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Ermittlung der Bezüge iSd § 7 S 1 UmwStG

Tz. 7 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Nach § 7 S 1 UmwStG ist allen AE das anteilig auf sie entfallende EK lt St-Bil abz des Bestands des stlichen Einlagekontos iSd § 27 KStG, das sich nach der Anwendung des § 29 Abs 1 KStG ergibt, als Einnahmen aus KapV iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG zuzurechnen. Bei AE, für die ein Übernahmeergebnis zu ermitteln ist, erfolgt eine Umqualifizierung der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.3.1 Zinsaufwendungen

Tz. 218 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Zinsaufwendungen definiert § 4h Abs 3 S 2 EStG idFd KrZwMG 2023 als Vergütungen für (die Überlassung von) FK, wirtsch gleichwertige Aufwendungen und so Aufwendungen iZm der Beschaffung von FK. Zusätzlich wird auf Art 2 Abs 1 ATAD verwiesen. Der statische Verweis zielt auf den Katalog von Regelbsp, die in jedem Fall von dem Zinsbegriff erfas...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.4 Anwendungsfälle des § 14 Abs 4 KStG

Tz. 1395 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Abweichungen zwischen dem dem OT zuzurechnenden Organeinkommen und dem beim OT aus der Ergebnisabführung sich ergebenden Bil-Gewinn können, wie nachstehend erläutert, unterschiedlichste Ursachen haben (s Frotscher, DK 2007, 34 ff; s Reiß, DK 2008, 9; s Dötsch/Pung, DK 2008, 150 und s Dötsch, Ubg 2008, 117 ff; dazu auch s Tz 1072 und s Tz 1...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Vorbemerkungen

Tz. 197 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Die Frage, wie ein beizulegender Zeitwert dem Grunde nach zu ermitteln ist, wird vom IASB in einem eigens dafür entwickelten Methodenstandard ausgeführt: IFRS 13 Fair Value Measurement. Der Standard ist das Ergebnis eines Konvergenzprojekts mit dem US-amerikanischen Standardsetzers FASB, der 2008 seine Bemessungsnorm SFAS 157 Fair Value Meas...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Albrecht/Reinbacher/Niehoff/Derfuß, Bilanzierung von Finanzinstrumenten bei Kreditinstituten nach IFRS und HGB – Ein kritischer Vergleich unter besonderer Berücksichtigung strukturierter Finanzinstrumente, KoR 2013, S. 273–280; Ammann/Seiz, Die "Fair Value"-Bewertung von Finanzinstrumenten – Waren die Konditionen der UBS-Pflichtwandelanleihe fair?, IRZ 2008, S. 355–357; Anzing...mehr

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Vorräte: Ermittlung der Ans... / 2.2.2 Anschaffungskosten in Fremdwährung sind umzurechnen

Besteht das Entgelt in Fremdwährung, ist es für die Ermittlung der Anschaffungskosten in Euro umzurechnen. § 256a HGB regelt ausschließlich die Fremdwährungsumrechnung als Folgebewertung. Nach der Regierungsbegründung zum BilMoG sind jedoch "laufende Geschäftsvorfälle auch im Zugangszeitpunkt mit dem Devisenkassakurs umzurechnen".[1] Die Frage, ob dabei zwischen Geld- und Br...mehr

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Vorräte: Ermittlung der Her... / 1.2.4 Nur aktivierungsfähige Gemeinkosten

Für Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie für Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für betriebliche Altersversorgung enthält § 255 Abs. 2 Satz 3 HGB ein Aktivierungswahlrecht. § 6 Abs. 1 Nr. 1b EStG [1] kodifiziert ein solches Wahlrecht unter Beachtung des Maßgeblichkeitsprinzips auch für die Steuerbilanz. Zuvor rechnet...mehr

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Vorräte: Ermittlung der Ans... / 2.2.3 Abgezinster Barwert bei Kreditgeschäften

Bei Anschaffungsgeschäften auf Kredit entsprechen die Anschaffungskosten dem auf den Anschaffungszeitpunkt abgezinsten Barwert der künftigen Zahlungen (Kapitalanteil).[1] Auch die Kaufpreisverbindlichkeit ist mit dem Barwert anzusetzen. Eine Passivierung der unabgezinsten Verbindlichkeit unter Ansatz eines aktiven Rechnungsabgrenzungspostens ist nicht zulässig.[2] , Als Abzin...mehr

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Vorräte: Grundlagen und Abg... / 2.2 Steuerbilanz

Mit § 6 EStG enthält das Steuerrecht eine eigenständige Vorschrift für die Bewertung von Wirtschaftsgütern. Soweit diese lückenhaft ist, greift der Maßgeblichkeitsgrundsatz gem. § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG. Über ihn sind die handelsrechtlichen GoB auch steuerrechtlich anzuwenden.[1] Außerhalb des Anwendungsbereichs von § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG können sich durch die eigenständigen B...mehr

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Vorräte: Ermittlung der Her... / 1.2.1 Überblick

Die Bestandteile der Herstellungskosten sind in § 255 Abs. 2 – 3 HGB abschließend aufgezählt. Das Gesetz unterscheidet zwischen Aufwendungen, die zu den Herstellungskosten gehören (Einzelkosten und bestimmte Gemeinkosten gem. § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB), Aufwendungen, die in die Herstellungskosten einbezogen werden dürfen (bestimmte Gemeinkosten gem. § 255 Abs. 2 Satz 3 HGB), und...mehr

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Vorräte: Ermittlung der Her... / 1.2.3 Aktivierungspflichtige Gemeinkosten

Zusätzlich zu den aktivierungspflichtigen Einzelkosten sind handels- und steuerrechtlich bei der Ermittlung der Herstellungskosten angemessene Teile der Materialgemeinkosten, Fertigungsgemeinkosten und des durch die Fertigung veranlassten Wertverzehrs des Anlagevermögens einzurechnen.[1] Echte Gemeinkosten lassen sich den hergestellten Vermögensgegenständen nur im Wege einer ...mehr

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bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.3 Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen

Mit der Einrichtung einer bAV geht das Unternehmen eine langfristige und damit risikoreiche Verpflichtung ein. Während ihres Bestehens können sich die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen entscheidend verändern, wodurch eine Neuorientierung betrieblicher Versorgungswerke oft sinnvoll wird. Grundsätzlich gibt es eine Reihe unterschiedlichster Gründe: Harmonisieru...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtslage nach dem Inkrafttreten des BilMoG (dh grds für nach dem 31.12.2009 endende Wj)

Rn. 312 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Mit dem Wegfall der umgekehrten Maßgeblichkeit (Art 3 Nr 1a BilMoG v 25.05.2009, BGBl I 2009, 1102; s Rn 89) müssen die Wahlrechte in HB und StB nicht mehr synchron ausgeübt werden, dh, die Gebäudeabschreibung in HB und StB kann differieren. Zu den Konsequenzen wegen Steuerlatenz s Rn 294b, 294c.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Rechtslage nach Inkrafttreten des BilMoG (grds für nach dem 31.12.2009 endende Geschäftsjahre)

Rn. 8a Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Art 3 Nr 1a BilMoG v 25.05.2009, BGBl I 2009, 1102 hat die umgekehrte Maßgeblichkeit (§ 5 Abs 1 S 2 EStG aF) abgeschafft. Das BilMoG ist grds anzuwenden auf Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2009 enden (Art 66 Abs 3 S 1 EGHGB), auf Wahl schon für nach dem 31.12.2008 beginnende Geschäftsjahre (Art 66 Abs 3 S 6 HGB idF Art 2 Nr 4 BilMoG v 25....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtslage vor Inkrafttreten des BilMoG (dh grds für vor dem 31.12.2009 endende Geschäftsjahre)

Rn. 8 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Aus Aktualitätsgründen wird auf die Darstellung der alten Rechtslage verzichtet.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Handelsbilanz und Steuerbilanz und die Gebäude-AfA nach Inkrafttreten des BilMoG (dh grdsl für nach dem 31.12.2009 endende Wj)

a) Rechtslage nach dem Inkrafttreten des BilMoG (dh grds für nach dem 31.12.2009 endende Wj) Rn. 312 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Mit dem Wegfall der umgekehrten Maßgeblichkeit (Art 3 Nr 1a BilMoG v 25.05.2009, BGBl I 2009, 1102; s Rn 89) müssen die Wahlrechte in HB und StB nicht mehr synchron ausgeübt werden, dh, die Gebäudeabschreibung in HB und StB kann differieren. Zu den K...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bcb) Der Umfang der Herstellungskosten nach Handelsbilanz und Steuerbilanz

Rn. 121 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 HK: Bzgl der HK sind folgende Unterschiede zwischen HB und StB zu beachten (zum Sonderfall des selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenstands des AV nach § 255 Abs 2a HGB s dort und Küting/Ellmann, DStR 2009, 1300; Schülke, DStR 2010, 992. S auch ausführlich Hayn/Waldersee/Benzel, HGB/HGB/BilMoG/Steuerbilanz im Vergleich, 67; Zwirne...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum allg (seit 2010):

Weber-Grellet, BB-Rspr-Report zu 2009 veröffentlichten bilanzsteuerrechtlichen BFH-Urt, BB 2010, 43; Levedag, Zum Verbot der Doppelabschreibung bei der "Afa nach Einlage", DStR 2010, 249; Kanzler, Irritationen um das Wahlrecht auf Sofortabschreibung, NWB 10/2010, 746; Anzinger/Schleiter, Die Ausübung steuerlicher Wahlrechte nach dem BilMoG – eine Rückbesinnung auf den Maßgeblic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Der Anwendungsbereich der Vorschrift

Rn. 284 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7 Abs 2 S 1 EStG spricht von "beweglichen WG des AV". Ein solches gibt es nur bei BV. Dies bedeutet:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Das steuerliche Wahlrecht zwischen § 7 Abs 4 und Abs 5a EStG

Rn. 313a Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Zum zeitlichen Anwendungsbereich des § 7 Abs 5a EStG s Rn 2c. Aufgrund der Formulierung "kann statt ... nach Abs 4 Nr 2 Buchst a" ergibt sich ein Wahlrecht des StPfl zwischen beiden Absetzungsmethoden. Dazu s Rn 2a.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Das steuerliche Wahlrecht zwischen § 7 Abs 4 und Abs 5 EStG (soweit noch anwendbar)

Rn. 313 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Das steuerliche Wahlrecht zwischen § 7 Abs 4 und 5 EStG (s Rn 2a, 2b) konnte der StPfl nur im Jahr der Anschaffung/Herstellung ausüben. Dieses Wahlrecht ist allerdings inzwischen durch Zeitablauf obsolet geworden, weil eine degressive Gebäude-AfA nur noch in den in § 7 Abs 5 S 1 EStG genannten Zeiträumen möglich war, insb war bei Wohngebäud...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Steuerbilanz und Handelsbilanz

Rn. 220 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 5 Abs 1 S 2 EStG aF § 254 HGB aF mit der sog umgekehrten Maßgeblichkeit wurde für nach dem 31.12.2008 endende Wj aufgehoben (BMF v 12.03.2010, BStBl I 2010, 239 Tz 24 unter Hinweis auf § 52 Abs 1 S 1 EStG, Art 15 BilMoG v 25.05.2009, BGBl I 2009, 1102). In der HB darf eine Sonderabschreibung nach § 7g Abs 5 ff EStG seitdem nicht mehr gebi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Übersicht über wichtige steuerliche Abschreibungsvorschriften

Rn. 21 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Nachfolgende Übersicht zeigt wichtige steuerliche Abschreibungsvorschriften ("gewöhnliche" Absetzung, erhöhte Absetzung, Sonderabschreibung, dazu s § 7a Rn 12 (Handzik)):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Steuerplanungsüberlegungen, Wahlrecht

Rn. 36 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 An diese Überlegungen schließen sich weitere hinsichtlich steueroptimierender Gestaltungen an, die sich auf die optionale Ausrichtung der Begünstigungsnorm stützen. § 6b EStG kann auch, wenn gewollt – auch teilweise –, nicht beansprucht werden. So kann es in einer Verlustperiode sinnvoll sein, die Begünstigung nach § 6b EStG gerade nicht in ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Terminologie

Rn. 5 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die Begriffe stammen aus der Buchhaltersprache (zu den Begriffen auch s Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 9 (04/2023)): Ansatz: Zunächst ist ein Geldbetrag aufzuzeichnen, dh "anzusetzen". Absetzung/Abschreibung: Dieser "Ansatz" wird durch einen anderen Geldbetrag vermindert, dh vom ursprünglichen Geldbetrag wird etwas "abgesetzt"/"abg...mehr

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Sonderabschreibungen: Praxi... / 1 Bedeutung und Wirkung

Handelsrechtlich gehören Sonderabschreibungen zu den "Abschreibungen auf den steuerlich zulässigen Wert". Nach Änderung des HGB durch das BilMoG[1] dürfen ausschließlich durch das Steuerrecht zugelassene Abschreibungen anders als bisher nach §§ 254, 279 Abs. 2 HGB a. F. in der Handelsbilanz nicht mehr ausgewiesen werden. Um die Berücksichtigung von Abschreibungen in Ausübung ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXIV. Angaben zu gemäß § 254 gebildeten Bewertungseinheiten (§ 285 Nr. 23)

Rn. 701 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 23 sind „bei Anwendung des § 254 [anzugeben, d.Verf.] mit welchem Betrag jeweils Vermögensgegenstände, Schulden, schwebende Geschäfte und mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen zur Absicherung welcher Risiken in welche Arten von Bewertungseinheiten einbezogen sind sowie die Höhe der mit Bewertungseinheiten abgesic...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Verzeichnis abgekürzt zitierter Literatur

Adler/Düring/Schmaltz (ADS) Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Aktiengesellschaft, 4. Aufl., Stuttgart 1968ff. Zitation: (vgl.) ADS (1968), § 149 AktG, Rn. ###. Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl., Stuttgart 1995ff. Zitation: (vgl.) ADS (1997), § 268, Rn. ###. Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Unter...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXV. Pensionsrückstellungen (§ 285 Nr. 24; Art. 67 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 EGHGB)

Rn. 735 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Im Anhang sind "zu den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen das angewandte versicherungsmathematische Berechnungsverfahren sowie die grundlegenden Annahmen der Berechnung, wie Zinssatz, erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen und zugrunde gelegte Sterbetafeln" anzugeben. Die Regelung soll der Vereinheitlichung und Vergle...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ccc) Wirtschaftliche Betrachtungsweise nach § 290 Abs. 2 Nr. 4

Rn. 119 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Ergänzt wird diese in das übergeordnete Konzept des beherrschenden Einflusses integrierte "bilanzrechtliche Relations-Beschreibung" (Küting/Grau/Seel, DStR 2010, Beilage Nr. 5 zu Heft 22, S. 33 (36)) durch eine wirtschaftliche Betrachtungsweise. Gemäß § 290 Abs. 2 Nr. 4 liegt auch dann ein beherrschender Einfluss vor, wenn einem UN die Mehrh...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XVIII. Honorare für den Abschlussprüfer (§ 285 Nr. 17)

Rn. 567 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 17 ist im Anhang das „von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar, aufgeschlüsselt in das Honorar für die Abschlussprüferleistungen, andere Bestätigungsleistungen, Steuerberatungsleistungen sonstige Leistungen [anzugeben, d.Verf.], soweit die Angaben nicht in einem das Unternehmen einbeziehenden Konzernab...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXX. Latente Steuern (§ 285 Nr. 29)

Rn. 782 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 29 ist im Anhang anzugeben, "auf welchen Differenzen oder steuerlichen Verlustvorträgen die latenten Steuern beruhen und mit welchen Steuersätzen die Bewertung erfolgt ist". § 285 Nr. 29 ist mit dem BilMoG – im Übrigen ohne entsprechendes Pendant in der Bilanz-R – in das HGB eingeführt worden. Rn. 783 Stand: EL 47 – ET: 12/2025...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXII. Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen (§ 285 Nr. 21)

Rn. 667 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Gemäß § 285 Nr. 21 sind im Anhang zumindest die nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommenen Geschäfte, soweit sie wesentlich sind, mit nahe stehenden UN und Personen, einschließlich Angaben zur Art der Beziehungen, zum Wert der Geschäfte sowie weiterer Angaben, die für die Beurteilung der Finanzlage notwendig sind, anzugeben. Ausg...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Rn. 110 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Um eine UN-Verbindung als "verbundenes UN" i. S. d. § 271 Abs. 2 klassifizieren zu können, muss ein Mutter-Tochter-Verhältnis gemäß § 290 (Konzerntatbestand) vorliegen (vgl. die Übersicht unter HdR-E, HGB § 271, Rn. 112). Der handelsrechtliche Konzernbegriff ist – ebenso wie der aktienrechtliche Begriff des Konzerns (vgl. § 18 AktG) – ein "r...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Nahe stehende Unternehmen und Personen

Rn. 146 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Der Terminus "Nahe stehende UN und Personen" (im Englischen: "related parties") sowie die flankierenden Berichtspflichten bezüglich existierender Geschäftsbeziehungen zu bzw. mit diesen UN und Personen ("related parties transactions") entstammen der angelsächsischen Bilanzierungswelt. Analog zum handelsrechtlichen Konzept der "verbundenen UN...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Zusätzliche Angaben zur Erfüllung der Generalnorm (§ 264 Abs. 2 Satz 2)

Rn. 20 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 "Führen besondere Umstände dazu, dass der Jahresabschluß ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild im Sinne des Satzes 1 nicht vermittelt, so sind im Anhang zusätzliche Angaben zu machen" (§ 264 Abs. 2 Satz 2; vgl. wegen Einzelheiten zum Inhalt HdR-E, HGB § 264, Rn. 47). Solchenfalls ist ein den tatsächlichen Verhältnissen entsp...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Bedeutung der Beteiligungsdefinition für den Ausweis im Jahresabschluss

Rn. 3 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Die Beteiligungsdefinition ist entscheidend für Bezüglich Letzterem sieht § 266 Abs. 2 den Ausweis von Beteiligungen unter dem (gleichnamigen) Posten "Beteiligungen" (A. III. 3.) vor. Rn. 4 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Die Re...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Publizitätsgesetzlicher Konzernabschluss

Rn. 137 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Nicht explizit adressiert ist des Weiteren, welche Ausstrahlungswirkung bzw. Relevanz § 271 Abs. 2 für in einen publizitätsgesetzlichen KA einbezogene TU entfaltet, wenn etwa in einem einstufigen Konzern das oberste MU in der Rechtsform einer "gesetzestypischen" (BT-Drs. 20/5653, S. 41) PersG firmiert. In diesem Fall wäre – bei gegebener Kon...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 14. Angaben zur Entsprechenserklärung (§ 285 Nr. 16 i. V. m. § 161 AktG)

Rn. 966 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 § 161 AktG verpflichtet Vorstand und AR börsennotierter AG/KGaA/SE oder einer dieser gleichgestellten Gesellschaft i. S. d. § 161 Abs. 1 Satz 2 AktG zur jährlichen Abgabe einer Entsprechenserklärung. Die Entsprechenserklärung ist das gesellschaftsrechtliche Vehikel, durch das die rechtlich unverbindlichen Empfehlungen des DCGK mittelbar eine...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte (§ 285 Nr. 3)

Rn. 300 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 3 ist im Anhang zu berichten über "Art und Zweck sowie Risiken, Vorteile und finanzielle Auswirkungen von nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften, soweit die Risiken und Vorteile wesentlich sind und die Offenlegung für die Beurteilung der Finanzlage des Unternehmens erforderlich ist". Mit dieser Angabepflicht zu nicht in de...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Abschreibungen in ihrer gesamten Höhe am Anfang und am Ende des Geschäftsjahres

Rn. 204 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 AfA dienen der periodengerechten Verrechnung von AHK. Sie haben die Aufgabe, Wertminderungen der VG buchhalterisch als Aufwand zu erfassen. Im Anlagengitter sind sie in ihrer gesamten Höhe zu Beginn des GJ und am Ende des GJ aufzuführen. Die gesamten AfA, die in der Spalte "Kumulierte AfA am Ende des GJ" zu zeigen sind, umfassen die AfA seit...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XIX. Finanzinstrumente des Finanzanlagevermögens, die über ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden (§ 285 Nr. 18)

Rn. 621 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 18 sind im Anhang „für zu den Finanzanlagen (§ 266 Abs. 2 A. III.) gehörende Finanzinstrumente, die über ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden, da eine außerplanmäßige Abschreibung nach § 253 Absatz 3 Satz 6 unterblieben ist, [anzugeben, d.Verf.] der Buchwert und der beizulegende Zeitwert der einzelnen VG oder angemes...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aaa) Konzept des beherrschenden Einflusses (Control-Konzept)

Rn. 113 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Kontrastierend zum (komplementären) Kriterium der einheitlichen Leitung, das vorbehaltlich einer späteren Koordinierung lediglich als ein zeitlich befristetes Mitgliedstaatenwahlrecht in Art. 1 Abs. 2 lit. b) der 7. EG-R aufgenommen und als solches in nationales Recht transformiert wurde, war das dem angelsächsischen Raum entstammende – nach...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Gesamte Anschaffungs- und Herstellungskosten

Rn. 165 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Das wesentliche Merkmal der ersten Spalte des Anlagengitters ist der Bruttoausweis der gesamten ursprünglichen (historischen) AHK aller in den vorangegangenen Perioden angeschafften oder hergestellten und zu Beginn des GJ (noch) aktivierten VG des AV bzw. Bilanzierungshilfen. Um auf die AHK der am BilSt noch im UN befindlichen VG überzuleite...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Verbundkonzeptionen des HGB und AktG im Vergleich

Rn. 142 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Wie der Übersicht unter HdR-E, HGB § 271, Rn. 145, zu entnehmen ist, führen die beiden Verbundkonzeptionen zu verschiedenen Ergebnissen. Zahlreiche "verbundene UN" des AktG erfüllen den Verbundtatbestand gemäß § 271 Abs. 2 nicht, während nur in wenigen und zudem praktisch bedeutungslosen Fällen ein UN-Verbund nach HGB vorliegt, ohne dass dam...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XIV. Erläuterung der Nutzungsdauer eines Geschäfts- oder Firmenwerts (§ 285 Nr. 13)

Rn. 542 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 In den Anhang ist "jeweils eine Erläuterung des Zeitraums, über den ein entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert abgeschrieben wird" (§ 285 Nr. 13), aufzunehmen. § 285 Nr. 13 setzt Art. 12 Abs. 11 Unterabs. 2 Satz 3 der Bilanz-R in nationales Recht um. Rn. 543 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Die Vorschrift gilt größenunabhängig für alle Ka...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXVI. Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 (§ 285 Nr. 25)

Rn. 750 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Im Anhang sind "im Fall der Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden nach § 246 Abs. 2 Satz 2 die Anschaffungskosten und der beizulegende Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände, der Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden sowie die verrechneten Aufwendungen und Erträge [anzugeben, d.Verf.]; Nummer 20 Buchstabe a ist ents...mehr