Fachbeiträge & Kommentare zu BilMoG

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Zuwendungen/Zuschüsse / 2.1.4.2 Sukzessive Ertragsrealisierung einer Zuwendung durch Passivierung

Rz. 23 Neben der oben dargestellten Methode der Kürzung der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des bezuschussten Vermögensgegenstands kann eine sukzessive Erfolgsrealisierung der Zuwendung ebenso durch die erfolgsneutrale Bildung eines Passivpostens erreicht werden, den es anschließend wiederum erfolgswirksam aufzulösen gilt. Für verlorene Zuwendungen kommt dabei ein Ausw...mehr

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Zuwendungen/Zuschüsse / 2.2.3 Bilanzierung privater Erfolgszuwendungen

Rz. 45 Bei privaten Ertrags- oder Aufwandszuwendungen besteht die Gegenleistung des Zuschussempfängers regelmäßig in der Durchführung einer geförderten Maßnahme (z. B. Marketingaktion oder Forschungs- und Entwicklungsmaßnahme) oder in der Übernahme einer Verpflichtung (bspw. Eingehen eines Wettbewerbsverbots oder einer Nutzungsüberlassung). Wie bei privaten Investitionszuwen...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.8.6 Einstellungen in Gewinnrücklagen (Pos. 23a)–e) GKV, 22a)–e) UKV)

Rz. 211 Es gelten die Ausführungen zu Abschnitt 4.8.3 entsprechend. In den Einstellungen in die anderen Gewinnrücklagen waren zum Zeitpunkt des Übergangs auf die Rechnungslegungsvorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes insbesondere die nach Art. 67 EGHGB erfolgsneutral vorzunehmenden Zuführungen zu den Gewinnrücklagen zu erfassen. Da die h. M. davon ausgeht, dass ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.1 Umsatzerlöse (Pos. 1 GKV und UKV)

Rz. 44 Nach § 277 Abs. 1 HGB sind unter den Umsatzerlösen sämtliche Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen der Kapitalgesellschaft nach Abzug von Erlösschmälerungen und der Umsatzsteuer sowie sonstiger direkt mit dem Umsatz verbundener Steuern auszuweisen. Im Vergleich zu der Situation vor der No...mehr

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Jahresabschlussgliederung / 7 Eigenkapitalspiegel

Rz. 66 Der Eigenkapitalspiegel gehört gem. § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB zum Bestandteil des Jahresabschlusses von kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaften, die nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet sind. Damit erfolgt eine Angleichung der Berichtspflicht an den Konzernabschluss, bei dem der Eigenkapitalspiegel nach § 297 Abs. 1 Satz 1 HGB bereits verpf...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschlussgliederung / 2.5 Gliederungsprinzipien der Bilanz

Rz. 12 § 266 HGB enthält eine detaillierte Gliederung für die Bilanzaufstellung. Davon abweichend können gem. § 265 Abs. 5 und 7 HGB Erweiterungen und Zusammenfassungen vorgenommen werden. Im Detail besteht die Bilanzgliederung aus verschiedenen Gliederungsebenen, deren Tiefenstruktur mit Buchstaben, römischen Ziffern und arabischen Zahlen nummeriert ist. Die folgende Abbild...mehr

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Jahresabschlussgliederung / 9 Weiterführende Literatur

Armeloh, in Baetge/Kirchhoff, Der Geschäftsbericht – Die Visitenkarte des Unternehmens, 1997, S. 209 ff. Chmielewicz, DBW 1990, S. 27 ff. Coenenberg/Haller/Schultze, Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse, 27. Aufl. 2024. Haller/Groß, Der Betrieb 2012, S. 2412 ff. Kessler/Leinen/Strickmann, Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, 2008. Küting/Reuter/Zwirner, BBK 2003, F. 12 S. 662...mehr

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Investitionssofortprogramm:... / 1 Maßgeblichkeit der HGB- auf die Steuerbilanz

Gewerbetreibende, die ihren Gewinn durch einen Betriebsvermögensvergleich ermitteln, haben für den Schluss des Wirtschaftsjahres das Betriebsvermögen anzusetzen, das nach den handelsrechtlichen GoB auszuweisen ist. Die handelsrechtlichen GoB sind insoweit gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 1. Halbsatz EStG für die steuerliche Gewinnermittlung maßgeblich. Das sogenannte Maßgeblichkeitspr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 4.2.7 Eigene Anteile

Rz. 60 Der Ausweis eigener Anteile ist nach Inkrafttreten des BilMoG unzulässig.[1] Hält die übertragende Körperschaft eigene Anteile, ist die Beteiligungsquote der jeweiligen Anteilseigner nicht aus dem Verhältnis des Nennbetrags ihrer Anteile zum Gesamtnennbetrag aller Anteile an der übertragenden Körperschaft zu ermitteln, sondern aus dem Verhältnis zu dem um den Nennbetr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / d) Die Werterhöhung der Beteiligung

Rz. 622 [Autor/Stand] Allein sie ist Gegenstand des Erwerbs, d.h. Besteuerungsgegenstand (nicht aber:[2] Zuwendungsgegenstand);[3] der Wortlaut des § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG ist eindeutig.[4] Auch wenn der Gesetzgeber modellhaft eine mit jeder Mehrung des Gesellschaftsvermögens einhergehende Anteilswerterhöhung annimmt,[5] muss sie stets festgestellt werden. Der Schenkungsteu...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.3.2 Geltung für alle Unternehmen, unabhängig von der Rechtsform

Rz. 75 Durch das BilMoG wurde in § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB für alle Unternehmen ein Zuschreibungsgebot eingeführt. Damit sind nach dem Willen des Gesetzgebers zur Wertaufholung auch Teilerhöhungen der Werte und Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen waren, zu berücksichtigen.mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 3.2.2 Komponentenansatz

Rz. 183 Neben dem Neubewertungsmodell ist als zweiter Unterschied zum HGB nach IFRS der Komponentenansatz zu beachten. Demnach ist nach IAS 16.43 für jeden wesentlichen Bestandteil eines Sachanlagevermögenswerts die Abschreibung getrennt zu bestimmen. Das Grundanliegen des Komponentenansatzes zielt darauf ab, durch eine differenzierte Betrachtungsweise komplexer Sachanlagegü...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1.2.4.1 Nutzungsdauer selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

Rz. 39 Durch das mit dem BilMoG eingeführte grundsätzliche Aktivierungswahlrecht für die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sollte der zunehmenden Bedeutung der immateriellen Vermögensgegenstände im Wirtschaftsleben Rechnung getragen werden. Innovative mittelständische Unternehmen und Unternehmen, die erst am Beginn ihrer wirtschaftlic...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sachanlagen / 6.1.2 Bildung einer Rücklage

Ist bis zum Ende des Wirtschaftsjahrs, in dem das Wirtschaftsgut aus dem Betriebsvermögen ausgeschieden ist, noch keine Ersatzbeschaffung erfolgt, ist die Bildung einer steuerfreien Rücklage i. H. d. aufgedeckten stillen Reserven zulässig. Voraussetzung ist u. a., dass eine Ersatzbeschaffung ernstlich geplant und zu erwarten ist.[1] Handelsrechtlich ist die Bildung einer Rüc...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen / 3.4.1 Übertragung stiller Reserven/Bildung einer Rücklage

Für Sachanlagevermögen gibt es steuerrechtliche Vergünstigungen und Erleichterungen, z. B. die Möglichkeit der Bildung einer Rücklage für Ersatzbeschaffung [1] oder die Übertragung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter.[2] Bei Ausscheiden bestimmter Anlagegüter aus dem Betriebsvermögen infolge höherer Gewalt oder zur Vermeidung eines behördlichen Eingriff...mehr

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Kommanditgesellschaft auf A... / 5.1 Steuerbilanz der Kommanditgesellschaft auf Aktien

Rz. 29 Gem. § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG ist grundsätzlich die Handelsbilanz für die Steuerbilanz maßgeblich. Doch von diesem Grundsatz gibt es Ausnahmen, welche durch das BilMoG[1] deutlich zugenommen haben. Eine Bilanzierungsverpflichtung im Handelsrecht zieht regelmäßig einen ebensolchen Ausweis in der Steuerbilanz nach sich. Regelmäßig führt ein handelsrechtliches Aktivierungs...mehr

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ABC der wichtigsten materie... / 1.1.2 Grund der Unterscheidung

Die Unterscheidung in Anlage- und Umlaufvermögen hat folgende Bedeutung: Aktivierungswahlrecht/Aktivierungsverbot: Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, mit deren Entwicklung in Geschäftsjahren begonnen wird, die nach dem 31.12.2009 beginnen,[1] können in der Handelsbilanz mit ihren Herstellungskosten[2] aktiviert werden. Das gilt nicht für ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bilanzierungswahlrechte / 1.1 Diese Aktivierungswahlrechte bestehen

Es bestehen seit der umfassenden Änderungen des HGB durch das BilMoG noch die folgenden handelsrechtlichen Aktivierungswahlrechte für das Damnum oder Disagio,[1] vgl. Damnum/Disagio, selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens.[2] Aktivierungswahlrechte aufgrund der Übergangsvorschriften nach Art. 67 EGHGB (aufgrund des Zeitablaufs von untergeordnet...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 2.2.2 Anwendungsbereich der Gewinnermittlungsarten

Rz. 8 § 4 Abs. 1 EStG bestimmt nicht ausdrücklich, in welchen Fällen der Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG zu ermitteln ist; das Gesetz geht vielmehr davon aus, dass dies in allen Fällen zu geschehen hat, in denen nicht durch andere gesetzliche Regelungen eine andere Gewinnermittlungsart vorgeschrieben oder zugelassen ist. Der Anwendungsbereich des...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.3.2.3 Anwendung auf "Wirtschaftsgüter"

Rz. 370 Der Tatbestand des § 4 Abs. 1 S. 3 EStG setzt immer ein Wirtschaftsgut voraus, hinsichtlich dessen das deutsche Besteuerungsrecht ausgeschlossen oder beschränkt wird. Das Wirtschaftsgut kann zum Anlage- oder zum Umlaufvermögen gehören; es kann materieller oder immaterieller Art sein, einschließlich eines Firmenwerts.[1] Es kann sich auch um eine Mehrzahl von Wirtscha...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 4.1 Rechtliches und wirtschaftliches Eigentum

Rz. 249 Der Stpfl. hat diejenigen Wirtschaftsgüter in den Vermögensvergleich aufzunehmen, die dem Betrieb dienen und die ihm steuerlich als Eigentum zuzurechnen sind. Die steuerliche Zurechnung zum Vermögen des Stpfl. ist in § 39 AO geregelt. Wirtschaftsgüter sind danach steuerlich dem Eigentümer zuzurechnen. Das Steuerrecht folgt damit im Grundsatz der dinglichen Güterzuordn...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 3.6.4.2.2 Korrektur des Eigenkapitals

Rz. 80 § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. c S. 4–7 EStG enthält Sonderregelungen für den Ansatz des Eigenkapitals bzw. der Bilanzsumme; dadurch sollen Verzerrungen vermieden werden. Wesentlich ist dabei, dass nach § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. c S. 8 EStG für den Eigenkapitalvergleich der Abschluss des Konzerns und der des inländischen Betriebs nach den Regeln eines Konzernabschlusses aufz...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Verbindlichkeiten / 5.1 Handelsbilanz: Einzelbewertung

Verbindlichkeiten sind grundsätzlich einzeln zu bewerten. Handelsrechtlich sind Verbindlichkeiten mit ihrem Erfüllungsbetrag zu bewerten. Dieser entspricht bei Geldverbindlichkeiten dem Nennwert. Auf Sach- und Dienstleistungsverpflichtungen gerichtete Verbindlichkeiten sind mit dem Betrag zu passivieren, der den zur Leistung erforderlichen Aufwendungen (Vollkosten) entsprich...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Verbindlichkeiten / 6 Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten

In der Handelsbilanz sind für ungewisse Verbindlichkeiten Rückstellungen zu bilden.[1] Da diese Verpflichtung zu den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung gehört, gilt sie auch für die Steuerbilanz.[2] Voraussetzung für die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH entweder das Bestehen einer dem Betrag nach ungewi...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anhang / 5.4.3 Die Passivseite der Bilanz betreffende Angaben und Erläuterungen

Eigenkapital Angabe des gezeichneten Kapitals in DM, falls noch keine Umstellung auf EUR erfolgt ist.[1] Angabe des in andere Gewinnrücklagen eingestellten Eigenkapitalanteils von Wertaufholungen bei Vermögensgegenständen.[2] Gewinn- oder Verlustvortrag Das Eigenkapital wird als erster Posten der Passivseite ausgewiesen. Es unterteilt sich in die Posten Gezeichnetes Kapital Kapita...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 12.4 Eigene Anteile

Rz. 198 Der Ausweis eigener Anteile ist nach Inkrafttreten des BilMoG unzulässig.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Geringwertige Wirtschaftsgüter / 1.1 Berechtigte

Die Sofortabschreibung gilt gem. § 6 Abs. 2 EStG für Unternehmer mit Gewinneinkünften jeder Art. Ausgenommen davon sind nur Land- und Forstwirte mit Durchschnittssatzgewinnermittlung.[1] Bei einem nach Handelsrecht buchführungspflichtigen oder freiwillig Bücher führenden Kaufmann war die Inanspruchnahme der Bewertungsfreiheit in der Vergangenheit davon abhängig, dass er das W...mehr

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Bilanzpolitik im Steuerrecht / Zusammenfassung

Überblick Entsprechend den beiden Bilanzen – Handelsbilanz und Steuerbilanz – sind Handelsbilanzpolitik und Steuerbilanzpolitik zu unterscheiden. Die Steuerbilanzpolitik verfolgt das Ziel der Steuerminimierung. Die Handelsbilanzpolitik blieb bis zur Handelsrechtsreform durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz[1] über den Maßgeblichkeitsgrundsatz mit der Steuerbilanzpoliti...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 5.3 Übersicht über handels- und steuerrechtliche Bewertungsgrundsätze

Rz. 46 Das Verhältnis der Vorschriften zur Bilanzierung des Umlaufvermögens in Handels- und Steuerbilanz gibt die folgende Übersicht wieder, wobei es seit dem BilMoG keine rechtsformspezifischen Unterschiede mehr gibt:mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 8.3.2 Problembereich: Zuordnungen

Rz. 86 Der in früheren Versionen noch enthaltene Posten eigene Anteile ist inzwischen aus der Taxonomie entfernt worden, da dieser nach § 272 Abs. 1a HGB unabhängig von der Absicht des Bilanzierenden in Höhe des Nennbetrags offen vom gezeichneten Kapital sowie der Restbetrag offen von den Rücklagen abzusetzen ist.[1] Die seit dem BilMoG mit § 272 Abs. 4 HGB zumindest indirek...mehr

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Bilanzanalyse in der HGB- u... / 5 Aufbereitungsmaßnahmen

Rz. 47 Aufbereitungsmaßnahmen sind immer dann erforderlich, wenn die ausgewiesenen Daten in Bilanz und GuV sowie ggf. Kapitalflussrechnung und Segmentberichterstattung nicht unmittelbar dem Bedarf der Unternehmensanalyse entsprechen. Zum einen finden sich weitere relevante Informationen im Anhang, zum anderen stellen die Rechnungslegungsdaten aufgrund unterschiedlich ausgenu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzanalyse in der HGB- u... / 6.2.2 Ergebnisbereinigung

Rz. 62 Die betragsmäßige Erfolgsanalyse soll darüber Auskunft geben, ob das ausgewiesene Jahres- bzw. Gesamtergebnis dem vom Analysten als tatsächlich angesehenen Erfolg entspricht oder inwieweit im Jahresabschluss möglicherweise verdeckte Ergebnisteile existieren.[1] Das zugrunde liegende Rechnungslegungssystem und der Umfang der freiwilligen Angaben haben dabei einen erheb...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzanalyse in der HGB- u... / 6.3.3.1 Eigenkapitalbereinigung

Rz. 154 Das Eigenkapital eines Unternehmens ist das elementare Charakteristikum für Sicherheit, Bonität, Unabhängigkeit und Entwicklungskraft. Es erfüllt die Finanzierungs-, Haftungs- und Garantiefunktion eines Unternehmens. Daneben beeinflusst es die wirtschaftliche und finanzielle Stabilität einer Unternehmung, da es als Maßstab für Kreditwürdigkeit und Krisenfestigkeit gi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzanalyse in der HGB- u... / 8 Tool Jahresabschlussanalyse

Rz. 179 Mit dem " Jahresabschlussanalyse-Tool " kann eine eigene teilflexible und standardisierte Jahresabschlussanalyse nach HGB oder IFRS für Einzel- oder Konzernabschlüsse vorgenommen werden. Das Programm ist kompatibel mit den Microsoft-Excel-Versionen 1997-2003, 2007, 2010, 2013 und 2016. Rz. 180 Das Programm besteht aus 18 Excel-Arbeitsblättern: Startseite Hilfe Deckblatt Gli...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzanalyse in der HGB- u... / 2.3 Grenzen der Bilanzanalyse

Rz. 24 Die Begrenzung der Aussagekraft jeder Analyse wird am Umfang der Diskrepanz zwischen Informationsbedürfnis und mit Hilfe der Analyseergebnisse erreichbarer Informationsmöglichkeit gemessen. Dieses Kriterium gilt in gleicher Weise auch für die Beurteilung der Ergebnisse von Bilanzanalysen. Die genannte Diskrepanz ist bei der Bilanzanalyse vergleichsweise groß. Rz. 25 Di...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzanalyse in der HGB- u... / 6.2.4 Aufwands- und Ertragsanalyse

Rz. 90 Neben der Erfolgsspaltung nach Ergebnisschichten sowie nach Unternehmenssegmenten ist die Aufwands- und Ertragsanalyse ein weiteres Element der strukturellen Analyse des Erfolgs, wobei dies auch bereits im Rahmen der flexiblen Analyse teilweise untersucht wurde. Mit ihr sollen der Anteil einzelner Teilergebnisse und Erfolgskomponenten an der Ergebnisentstehung tieferg...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzanalyse in der HGB- u... / 2.2 Notwendige Analysekonzeption für deutsche Unternehmen

Rz. 17 Die konzeptionelle Gestaltung und das Instrumentarium der Bilanzanalyse sind in der Praxis stark abhängig von der zugrunde gelegten Rechnungslegungskonzeption und deren Ausgestaltung. So kann etwa in Deutschland eine stark durch die handelsrechtlichen Gliederungsschemata determinierte und im Hinblick auf das abschlusspolitische Potenzial von HGB-Abschlüssen auf Aufber...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 3.5.2.2 Behandlung des Aufwands bei Erstanwendung des BilMoG

Rz. 77 Mit der erstmaligen Anwendung des BilMoG waren im Hinblick auf die Bewertung von Pensionsrückstellungen im Einzelfall erhebliche Veränderungen verbunden, die z. T. zu Erhöhungen der Pensionsrückstellung im oberen 2-stelligen Prozentbereich führten.[1] Rz. 78 Unternehmen, die von der Übergangsregelung des Art. 67 Abs. 1 EGHGB Gebrauch gemacht haben, verteilten den Unter...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 3.1 Überblick

Rz. 13 Die im Rahmen des BilMoG modifizierten handelsrechtlichen Rahmenbedingungen der Rechnungslegung haben deutliche Veränderungen für die Bewertung und Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen mit sich gebracht. Nunmehr hat die inhaltliche Gestaltung von Versorgungszusagen noch größere Auswirkungen auf die Rechnungslegung als zuvor. Rz. 14 So wird unterschieden zwischen Pe...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 4.3.2.2 Der steuerliche Teilwert

Rz. 101 Im Gegensatz zum Handelsrecht akzeptiert das Steuerrecht nur eine Bewertungsmethode, das Teilwertverfahren gemäß § 6a EStG. Bei der Berechnung des Teilwerts der Pensionsverpflichtungen wird zwischen aktiven Anwärtern und ausgeschiedenen Begünstigten (Anwärter mit unverfallbaren Anwartschaften bzw. Leistungsempfänger) unterschieden. Bei aktiven Anwärtern folgt die Bewer...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 3.3.2.3 Rechnungszins

Rz. 38 § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB stellt klar, dass Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr abzuzinsen sind. Hierzu gehören regelmäßig Pensionsrückstellungen. Das Handelsgesetzbuch und die Rückstellungsabzinsungsverordnung geben vor, auf welche Art und Weise der Rechnungszins zu ermitteln ist. Ein konkreter Zinssatz wird im Gesetz allerdings nicht genannt....mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 2.1 Arbeitsrechtliche Grundlage der betrieblichen Altersversorgung

Rz. 3 Arbeitsverhältnis als Grundlage Das Arbeitsrecht – und hier besonders das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) – bildet die Grundlage für betriebliche Pensionsverpflichtungen, die auch als Bestandteile der Vergütung verstanden werden können.[1] Das prägende Merkmal aller Formen der bAV ist die Veranlassung der Versorgungszusage durch die Tätigkeit für ein Unternehmen, sodass ...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 3.5.1.2 Saldierungsgebot

Rz. 64 Das Saldierungsgebot gilt für Pensionsverpflichtungen und "… vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen …" Unter bestimmten, im Gesetz erläuterten, Voraussetzungen ist eine Saldierung von Vermögensgegenständen und Schulden (Pensionsrückstellung) zwingend erforderlich. Es handelt sich somit um ein Saldierungsgebot und nicht um ein Wahlrecht. Rz. 65 Das Gesetz e...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 3.5.1.1 Pensionsrückstellung

Rz. 62 Pensionsrückstellungen werden unter der Position "Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen" (§ 266 Abs. 3 B.1. HGB) passiviert. Bei Kleinstkapitalgesellschaften und kleinen Kapitalgesellschaften ergeben sich im Hinblick auf die Detaillierung des Bilanzausweises gem. § 267a HGB bzw. § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB Erleichterungen. Rz. 63 Unterdeckungen aus der er...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 3.5.2.3 Veränderung von Bewertungsannahmen

Rz. 80 Die Bewertung der Pensionsrückstellung zum Erfüllungsbetrag bedingt die Antizipation von Bewertungsparametern, z. B. der Entwicklung pensionsfähiger Bezüge in der Zukunft. Dies hat zur Konsequenz, dass einmal getroffene Annahmen im Laufe der Zeit ggf. anzupassen sind, z. B. wenn ein Tarifabschluss zu einer deutlicheren Steigerung der Gehälter führt als bei der Bewertu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebliche Altersversorgu... / 4.1 Vorbemerkung

Rz. 87 Das Steuerrecht umfasst detaillierte Vorgaben zur Berücksichtigung und Bewertung betrieblicher Pensionsverpflichtungen eines Arbeitgebers, wobei nach Durchführungswegen differenziert wird. So ist der Betriebsausgabenabzug von Aufwendungen für die einzelnen Durchführungswege in den §§ 4, 4c, 4d, 4e und 6a EStG geregelt. Die Steuergesetze (EStG, KStG) werden begleitet v...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebliche Altersversorgu... / 5.1 Vorbemerkung

Rz. 110 Die Veränderung der Bilanzierung und Bewertung von Pensionsverpflichtungen im HGB infolge des BilMoG hat zu einer Annäherung an die IFRS geführt. Gleichwohl kann festgestellt werden, dass der Wert, der im handelsrechtlichen Abschluss für die Pensionsrückstellung angesetzt wird, nicht identisch ist mit dem im Abschluss nach den IFRS. Im Detail existieren weiter Unters...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 6.2.1 Handelsrechtlicher Abschluss

Rz. 156 Seit der Einführung des BilMoG bieten sich im HGB 2 Gestaltungsformen zur Reduzierung der bilanziell ausgewiesenen Pensionsverpflichtungen an. Denkbar ist einerseits die Nutzung des Saldierungsgebots gemäß § 246 Abs. 2 HGB durch die Generierung von Deckungsvermögen oder andererseits der Wechsel des Durchführungswegs, verbunden mit einem buchhalterischen Abgang der ko...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebliche Altersversorgu... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 Die Bedeutung der betrieblichen Altersversorgung als zweite von 3 Säulen der Altersversorgung in Deutschland wird sichtbar, wenn man die Erhebungen zum Volumen der Pensionsverpflichtungen betrachtet. So beliefen sich die Deckungsmittel für betriebliche Pensionsverpflichtungen im Jahr 2022 auf rd. 705 Mio. EUR.[1] Hiervon entfallen gut 50 % auf die unmittelbare Pensions...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 4.3.1.1 Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 90 Gem. § 6a Abs. 1 Satz 1 EStG "… darf eine Rückstellung …" nur unter gewissen Bedingungen gebildet werden. Dies könnte zu der Annahme berechtigen, dass § 6a EStG ein eigenes Ansatzwahlrecht, unabhängig vom HGB beinhaltet. Allerdings wird in der Literatur davon ausgegangen, dass das Wahlrecht in der Formulierung des § 6a Abs. 1 Satz 1 EStG i. S. d. Maßgeblichkeit des § ...mehr