Fachbeiträge & Kommentare zu BilMoG

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.5 Antragsgründe

Rz. 61 § 318 Abs. 3 Satz 1 HGB besagt, dass das Gericht einen anderen Abschlussprüfer zu bestellen hat, wenn dies aus einem in der Person des gewählten AP liegenden Grund geboten erscheint, insb. wenn ein Ausschlussgrund nach § 319 Abs. 2–5 HGB oder nach § 319b HGB besteht (§ 318 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 1. HS HGB). Durch das AReG wurden die Antragsgründe um die Ausschlussgründe Vers...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Hinterlegung der Bilanz bei Kleinstkapitalgesellschaften (Abs. 2)

Rz. 24 Nach § 326 Abs. 2 HGB kann durch die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs von KleinstKapG statt der üblichen Offenlegung (d. h. die Bekanntmachung der Daten als jederzeit abrufbare Information im Internet durch die das Unternehmensregister führende Stelle) alternativ eine Hinterlegung verlangt werden. Bei einer Hinterlegung der Bilanz von KleinstKapG ist dies...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.2 Abzug der Erlösschmälerungen

Rz. 49 Aufgrund der Umsatzerlösdefinition des § 277 Abs. 1 HGB erfolgt der Ausweis der Umsatzerlöse unter Saldierung von Erlösschmälerungen sowie im Weiteren unter Abzug der Umsatzsteuer und sonstigen direkt mit dem Umsatz verbundenen Steuern. Praxis-Beispiel Als saldierungspflichtige Erlösschmälerungen abzuziehen sind bspw. Skonti, Rabatte oder Umsatzvergütungen sowie zurück...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.4 Feststellungen und Erläuterungen zur Konzernrechnungslegung

Rz. 176 I. R. d. Berichtspflichten nach Abs. 2 Satz 1 hat der Abschlussprüfer zu folgenden Bereichen Ausführungen in den Prüfungsbericht aufzunehmen: Konsolidierungskreis und Konzernabschlussstichtag, Ordnungsmäßigkeit der in den Konzernabschluss einbezogenen Abschlüsse, Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses. Rz. 177 Bzgl. des Konsolidierungskreises ist – da entsprechende Ang...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Unternehmensführungspraktiken (Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 17 Nach § 289f Abs. 2 Nr. 2 HGB sind die angewandten wesentlichen Unternehmensführungspraktiken anzugeben, die über die gesetzlichen Anforderungen aus dem deutschen Recht hinausgehen. Dazu ist anzugeben, wo diese öffentlich zugänglich sind. Praxis-Beispiel Die Erklärung zur Unternehmensführung der Oldenburgischen Landesbank AG enthält 2016 folgende Angaben zu den Unterneh...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.1 Fälligkeiten (Abs. 4 Satz 1)

Rz. 18 Für große und mittelgroße KapG/KapCoGes muss gem. § 266 Abs. 3 HGB der Posten "Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände" wie folgt unterteilt werden: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Forderungen gegen verbundene Unt Forderungen gegen Unt, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Sonstige Vermögensgegenstände Zusätzlich ist nach Abs. 4 Satz 1 zu jedem ges...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4 Allgemeine Grundsätze für die Gliederung (§ 265 HGB)

Rz. 45 Die allg. Grundsätze für die Gliederung im Jahresabschluss der KapG gem. § 265 HGB sind nach § 298 Abs. 1 HGB auch ohne weitere Besonderheiten im Konzernabschluss anzuwenden. § 265 Abs. 1 Satz 1 HGB zur Darstellungsstetigkeit gilt also auch für den Konzernabschluss und stellt so eine intertemporäre Vergleichbarkeit sicher. Die Darstellungsform des Konzernabschlusses k...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt

Rz. 1 § 267 HGB bestimmt in den Abs. 1–3 Kriterien zur Größeneinordnung von KapG und ihnen gleichgestellten Ges. in die Kategorien "Klein", "Mittelgroß" und "Groß". Rz. 2 Die Zuordnung einer Ges. in eine der drei Größenklassen erfolgt anhand der drei quantitativen Kriterien Bilanzsumme (nach Abzug eines ausgewiesenen Fehlbetrags gem. § 268 Abs. 3 HGB), Umsatzerlöse und Zahl d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Vollkonsolidierungsgebot (Abs. 1)

Rz. 8 Für den Vollkonsolidierungskreis, d. h. den KonsKreis i. e. S., schreibt § 294 Abs. 1 HGB vor, dass das MU und grds. alle unmittelbaren und mittelbaren TU ohne Rücksicht auf deren Sitz und deren Rechtsform in den Konzernabschluss einzubeziehen sind, sofern nicht ein Konsolidierungswahlrecht aufgrund der in § 296 HGB genannten Kriterien in Anspruch genommen wird. Damit ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 8.4 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

Rz. 224 § 268 Abs. 3 HGB schreibt vor, dass, soweit das EK durch Verlust aufgebraucht ist und sich ein Überschuss der Passivposten über die Aktivposten ergibt, dieser Betrag am Schluss der Bilanz auf der Aktivseite gesondert unter der Bezeichnung "Nicht durch EK gedeckter Fehlbetrag" auszuweisen ist. Der Posten, der allein eine sich rechnerisch ergebende Korrekturgröße zum E...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.6 Rechtsfolgen bei Verstößen

Rz. 51 Durch das BilMoG[1] ist der Verweis auf § 329 HGB um die Inbezugnahme des Abs. 4 erweitert worden. Daraus folgt, dass die das Unternehmensregister führende Stelle angehalten ist, den Verwaltungsbehörden Unt zu benennen, die ihre Unterlagen nicht oder unvollständig eingereicht haben. Damit wird die Grundlage geschaffen, um ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335, § 340o o...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt und Regelungszweck

Rz. 1 § 290 HGB beinhaltet die Bestimmung der Voraussetzungen für die Pflicht zur Konzernrechnungslegung einer KapG und einer denen nach § 264a HGB gleichgestellten Personenhandelsgesellschaft sowie die Vorgabe der Aufstellungspflicht des Konzernabschlusses. Dabei orientiert sich der Gesetzgeber an dem Vorliegen bestimmter Unternehmensbeziehungen. Ein MU mit Sitz in Deutschl...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Angaben über in der Bilanz nicht enthaltene Geschäfte (Nr. 3)

Rz. 16 Die Pflicht zur Angabe im Anhang von Art und Zweck sowie von Risiken, Vorteilen und finanziellen Auswirkungen der nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäfte (Off-balance-Transaktion) ist für große und mittelgroße KapG obligatorisch, soweit die Risiken und Vorteile wesentlich und für die Beurteilung der Finanzlage erforderlich sind (Art. 17 Abs. 1 Buchst. p RL 2013/34/E...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Anwendbare Bewertungsmethoden

Rz. 11 Für die auf den Konzernabschluss anwendbaren Bewertungsmethoden ist grds. auf die Bewertungsmethoden abzustellen, die für das MU maßgeblich sind und von diesem angewendet wurden. Gem. § 308 Abs. 1 Satz 3 HGB sind Abweichungen hiervon und damit die Neuausübung der Bewertungswahlrechte auf Ebene des Konzerns möglich, dann aber im Anhang anzugeben und zu begründen. Die B...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.26 Forschungs- und Entwicklungskosten (Nr. 22)

Rz. 141 Die Nr. 22 verpflichtet mittelgroße und große KapG/KapCoGes zur Angabe des Gesamtbetrags der F&E-Kosten des Gj sowie des davon auf selbst geschaffene immaterielle VG des AV entfallenden Betrags, der aufgegliedert in F&E-Kosten anzugeben ist.[1] Weil selbst geschaffene immaterielle VG des AV in den Grenzen von § 248 Abs. 2 HGB i. H. d. in der Entwicklungsphase angefal...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Ausgestaltung der Konzernerklärung zur Unternehmensführung

Rz. 3 Nach § 315d Satz 2 HGB ist § 289f HGB entsprechend anzuwenden. Die Konzernerklärung zur Unternehmensführung gem. § 315d i. V. m. 289f Abs. 2 HGB umfasst die Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex durch den Vorstand und Aufsichtsrat gem. § 161 Abs. 1 AktG (sog. Entsprechenserklärung), eine Bezugnahme auf die Internetseite der Gesellschaft, auf der der Vergütun...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1.1 Grundsätzliche Ausgestaltung

Rz. 56 Aufgrund der Vorgaben der RL 2013/34/EU ist der Anlagespiegel stets im Anhang auszuweisen. Mittelgroße und große KapG sowie denen gleichgestellte mittelgroße und große Personenhandelsgesellschaften (§ 264a HGB) haben nach § 284 Abs. 3 HGB die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens in der Bilanz oder im Anhang darzustellen. Dabei haben sie nach § 284 Abs....mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.2 Ausweis

Rz. 75 Mit § 272 Abs. 1a HGB wird für alle eigenen Anteile – unabhängig davon, ob sie dauernd dem Geschäftsbetrieb dienen sollen oder nicht – vorgeschrieben, dass diese auf der Passivseite der Bilanz in der Vorspalte offen von dem Posten "Gezeichnetes Kapital" abzusetzen sind. Diese Bilanzierung knüpft an den Befund an, dass der Erwerb eigener Anteile zwar nicht rechtlich, a...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2.3 Sachanlagen

Rz. 246 Zum Begriff der Sachanlagen vgl. § 266 Rz 37. Unbebaute Grundstücke unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung. Um eine Überbewertung zu vermeiden, ist bei ihrer Bewertung der ggf. bestehenden Notwendigkeit von außerplanmäßigen Abschreibungen ein besonderes Augenmerk zu widmen. Der beizulegende Wert eines Grundstücks kann bspw. abgeleitet werden aus beobachteten Markt...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 ABC der Rückstellungen

Rz. 193 Abbruchkosten: Für vertragliche Verpflichtungen zum Abbruch von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden besteht Rückstellungspflicht.[1] Die Rückstellungsbildung erfolgt als sog. unechte Ansammlungsrückstellung bzw. Verteilungsrückstellung.[2] Für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen ist analog zu verfahren, soweit mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit der Inanspr...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung im Steuerrecht

Rz. 175 § 5 Abs. 1 EStG schreibt für die steuerliche Gewinnermittlung den Ansatz des sich nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung ergebenden Vermögens in der Bilanz vor. Da nach § 60 Abs. 2 EStDV die aus dem Handelsrecht bzw. der ordnungsmäßigen Buchführung abgeleitete Bilanz die Grundlage der Besteuerung bildet und ggf. vorliegen...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Grundsatz der Bilanzidentität (Nr. 1)

Rz. 23 Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz haben nach § 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB den Wertansätzen in der Schlussbilanz des vorherigen Gj zu entsprechen. Mittels Normierung des Grundsatzes der Bilanzidentität [1] – der im Steuerecht primär als Grundsatz des Bilanzzusammenhangs bezeichnet wird[2] – soll sichergestellt werden, dass sämtliche Geschäftsvorfälle in das neue Gj übertra...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Vermögensgegenstand

Rz. 13 Voraussetzung einer Aktivierung eines selbst geschaffenen immateriellen VG ist die Erfüllung des Vermögensgegenstandsbegriffs (§ 246 Rz 5). Da der Vermögensgegenstandsbegriff von dem Vermögenswertbegriff (asset) der IFRS abweicht, kann die Asset-Definition von IAS 38.8 nicht 1 : 1 in das deutsche Handelsrecht übertragen werden.[1] Das deutsche Handelsrecht stellt insb....mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 13 Das Gesetz regelt in § 241a HGB: "Einzelkaufleute, die an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren nicht mehr als 800.000 EUR Umsatzerlöse und 80.000 EUR Jahresüberschuss aufweisen, brauchen die §§ 238 bis 241 HGB nicht anzuwenden". Damit ist für die Anwendung der Befreiungsvorschrift des § 241a HGB ein zweimaliges Unterschreiten der Größ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.4 Anwendungsbeispiel bei Einbeziehung einer 100-%-Tochter

Rz. 140 Mit den BeispielUnt M-GmbH und T-GmbH soll die Vorgehensweise der Neubewertungsmethode bei der erstmaligen Konsolidierung (Kons) von 100 %igen TU dargestellt werden.[1] Das MU M-GmbH erwirbt Ende t0 100 % der Anteile an der T-GmbH zu einem Preis von 6,0 Mio. EUR. Es wird vereinbart, dass das Jahresergebnis des gesamten Gj in der T-GmbH verbleiben soll, d. h. thesauri...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.2 Anwendungsbeispiel bei Nicht-100-%-Tochter (Geschäfts- oder Firmenwert)

Rz. 166 Erst mithilfe der Folgekonsolidierung wird deutlich, warum die Erwerbsmethode als Methode der erfolgswirksamen Erstkonsolidierung bezeichnet wird. Es wird auf die Ausgangsdaten der BeispielUnt M-GmbH und T-GmbH zurückgegriffen (Rz 140 ff.) und für die Neubewertungsmethode die Folgekonsolidierung für den Fall vorgenommen, dass Minderheitsgesellschafter an dem TU zu 25...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4 Erträge und Aufwendungen aus der Währungsumrechnung

Rz. 23 Satz 2 des § 277 Abs. 5 HGB gibt vor, dass Erträge aus der Währungsumrechnung in der GuV gesondert unter dem Posten "Sonstige betriebliche Erträge" (§ 275 Rz 80 f.) und Aufwendungen aus der Währungsumrechnung (§ 275 Rz 135) gesondert unter dem Posten "Sonstige betriebliche Aufwendungen" auszuweisen sind. Diesem gesonderten Ausweiserfordernis kann wahlweise durch einen...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4 Immaterielle Vermögensgegenstände in der Entstehung

Rz. 18 Die unter Abschnitt 2.2 beschriebene Vermögensgegenstandseigenschaft ist für immaterielle VG in der Entstehung besonders problematisch, da es sich noch nicht um "fertige" VG handelt. Gleichwohl verlangt der Gesetzgeber bei Ausübung des Aktivierungswahlrechts eine Aktivierung bereits in der Entstehungsphase, soweit die Vermögensgegenstandseigenschaft bereits bejaht wer...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 Risikomanagement-Bericht durch kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften (Abs. 4)

Rz. 106 Im Lagebericht sind in Umsetzung von Art. 46a Abs. 1 Buchst. c der Bilanzrichtlinie i. d. F. d. Abänderungsrichtlinie von sog. kapitalmarktorientierten KapG im Lagebericht in einem Risikomanagement-Bericht die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess zu beschreiben.[1] Rz. 107 Abs. 4 gilt ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Bewertung nach dem Kapitalwert.

Rn 12 Der Kapitalwert nach § 4 V BetrAVG ist der Wert des Anrechts, der bei einem Arbeitsplatzwechsel vom bisherigen auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden kann. Dem entspricht beim VA der Transfer des Anrechts – in Höhe des Ausgleichswerts, dh der Hälfte des Ehezeitanteils (§ 1 II 2) – von der ausgleichspflichtigen auf die ausgleichsberechtigte Person. Im Arbeitsrecht ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Verfassungskonforme Anwendung der Vorschrift.

Rn 3 Trotz der bei Anwendung des § 17 für die Ausgleichsberechtigten drohenden Transferverluste hat das BVerfG die Vorschrift nicht für verfassungswidrig erklärt (FamRZ 20, 1078). Bei verfassungskonformer Anwendung könnten eine Benachteiligung der Ausgleichsberechtigten vermieden und zugleich die berechtigten Interessen der betrieblichen Versorgungsträger gewahrt werden. Es ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck der Vorschrift.

Rn 1 § 17 erfasst die internen Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung (Direktzusage und Unterstützungskasse). Hier hielt der Gesetzgeber eine externe Teilung auf Verlangen der Quellversorgung (§ 14 II Nr 2) bis zu einer (deutlich) höheren Wertgrenze für gerechtfertigt, weil der Arbeitgeber – anders als bei Anrechten aus einem externen Durchführungsweg (Direktve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Höhe der Abfindung (Abs 1 S 1).

Rn 1 Die Höhe der Abfindung richtet sich gem § 24 I 1 im konkreten Fall nach dem Zeitwert des Ausgleichswerts. Das Gesetz lässt offen, auf welchen genauen Zeitpunkt die Zeitwertermittlung zu beziehen ist; er soll vom FamG bestimmt werden (BTDrs 16/10144, 66). Grds ist vom Zeitpunkt der Abfindungsentscheidung auszugehen (BGH FamRZ 16, 1576 Rz 20). Im Fall einer mündlichen Erö...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Erwerb eines Anrechts in Höhe des Ausgleichswerts und mit vergleichbarer Wertentwicklung (Abs 1 S 2 Nr 2).

Rn 7 I S 2 Nr 2 regelt zum einen, dass für die ausgleichsberechtigte Person ein Anrecht iHd Ausgleichswerts entsteht. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass der dem ausgleichsberechtigten Ehegatten zufließende Ausgleichswert (iSd § 1 II 2) dem bei dem ausgleichspflichtigen verbliebenen Anrecht wertmäßig entsprechen muss (BTDrs 16/10144, 56). Die ausgleichsberechtigte Person ...mehr

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Zweckgesellschaften: Rechnu... / 3 Die Änderungen durch das BilMoG und der Status quo der Bilanzierung von Zweckgesellschaften nach HGB

3.1 Das allgemeine Konzept der Beherrschung Rz. 18 Die bisherigen Regelungen zur Aufstellung eines Konzernabschlusses erforderten nur in seltenen Fällen ausdrücklich eine Einbeziehung von Zweckgesellschaften in den Konsolidierungskreis.[1] Die dadurch mögliche Auslagerung von Risiken aus dem handelsrechtlichen Einzel- und Konzernabschluss führte nicht erst durch die Finanzkri...mehr

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Zweckgesellschaften: Rechnu... / 3.3 Bestehende Problemfelder und sonstige Regelungen

Rz. 28 Problemfelder der Sonderregelung für Zweckgesellschaften können ggf. aus der Überschneidung von Rechtsvorschriften resultieren. So wurde durch das BilMoG auch erstmalig allgemein das wirtschaftliche Eigentum mittels § 246 Abs. 1 Satz 2 HGB kodifiziert. Auf diese Weise hätte die bilanzielle Berücksichtigung von Zweckgesellschaften bereits ausreichend geregelt sein müss...mehr

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Zweckgesellschaften: Rechnu... / 3.2 Der Chancen-Risiken-Ansatz

Rz. 21 Da das bisherige Control-Konzept durch das BilMoG nur eine redaktionelle Änderung erfuhr, wird es i. d. R. auch weiterhin nicht zur Qualifikation einer Zweckgesellschaft als Tochterunternehmen führen.[1] Einen Sonderfall für Zweckgesellschaften bildet deshalb die wirtschaftliche Betrachtungsweise des Chancen-Risiken-Ansatzes in § 290 Abs. 2 Nr. 4 HGB.[2] Sofern dessen...mehr

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Zweckgesellschaften: Rechnu... / 3.1 Das allgemeine Konzept der Beherrschung

Rz. 18 Die bisherigen Regelungen zur Aufstellung eines Konzernabschlusses erforderten nur in seltenen Fällen ausdrücklich eine Einbeziehung von Zweckgesellschaften in den Konsolidierungskreis.[1] Die dadurch mögliche Auslagerung von Risiken aus dem handelsrechtlichen Einzel- und Konzernabschluss führte nicht erst durch die Finanzkrise zu heftiger Kritik. Praxis-Beispiel Als p...mehr

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Zweckgesellschaften: Rechnu... / 2.1 Die allgemeinen Bestimmungen zur Konsolidierung

Rz. 12 Ein Konzernabschluss "hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu vermitteln".[1] Die Aufgabe des Konzernabschlusses besteht darin, gem. § 297 Abs. 3 Satz 1 HGB ein Bild dieser wirtschaftlichen Einheit zu vermitteln und die wirtschaftliche...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... / 3. Anhang

Rz. 1 Vorbemerkungen Kapitalgesellschaften und Genossenschaften haben den Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern, der mit der Bilanz und der GuV-Rechnung eine Einheit bildet. Der Anhang ist – zusammen mit der Bilanz und GuV- Rechnung – in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen (§ 264 Abs. 1 HGB). Kleine Kapitalgesellsch...mehr

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Zweckgesellschaften: Rechnu... / 4 Die Empfehlungen des DRSC

Rz. 32 Zu den Aufgaben des "Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee e. V." [sic!][1] (DRSC) gehört gem. § 342q Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HGB die "Entwicklung von Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung", die sich in der Veröffentlichung der sog. "Deutschen Rechnungslegungsstandards" [sic!] (DRS) manifestieren. Diese sind formal eine Regelun...mehr

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Zweckgesellschaften: Rechnu... / Zusammenfassung

Überblick Zweckgesellschaften sind Gebilde, die zur Erfüllung eines bestimmten, eng definierten Ziels zugunsten eines anderen Unternehmens gegründet werden[1] und dabei als klar von anderen Organisationen abgegrenzte Einheiten einzustufen sind, die über eigene Ressourcen und Kontrollstrukturen verfügen.[2] I. d. R. wird eine Zweckgesellschaft von einem Initiator für die Erfü...mehr

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Zweckgesellschaften: Rechnu... / 3.4 Der Status quo nach Inkrafttreten des BilRUG

Rz. 31a Die Bestrebungen der EU, "die bislang getrennten Richtlinien zur Rechnungslegung für den Einzel- und Konzernabschluss"[1] – zuletzt verändert durch die 4. und 7. EG-Richtlinie – zusammenzufassen und die Harmonisierung der Rechnungslegung und Finanzberichterstattung weiter voranzutreiben, mündeten in die EU-Richtlinie 2013/34/EU. Dieser Rechtsakt, welcher die 4. und 7...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil B: Kontenrahmen der Wo... /   Klasse 8 – Aufwendungen

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Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil B: Kontenrahmen der Wo... /   Klasse 6 – Erträge

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