Fachbeiträge & Kommentare zu BilMoG

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hoffmann, Abzinsung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen im Konzernverbund, GmbHR 2005, 972. Verwaltungsanweisungen: BMF v 09.12.1999, BStBl I 1999, 1127 (Abzinsungszeiträume bei Rückstellungen für "bergrechtliche" Verpflichtungen); BMF v 26.05.2005, BStBl I 2005, 699 (Abzinsung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen in der steuerlichen Gewinnermittlung nach § 6 Abs 1 Nr ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Finanzinstrumente (Sondervorschrift für Kreditinstitute, § 6 Abs 1 Nr 2b EStG)

Rn. 944 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Durch das BilMoG v 25.05.2009 (s §§ 4, 5 Rn 410 (Briesemeister); s vor § 1 Rn 193 (Bitz)) ist § 6 Abs 1 Nr 2b eingefügt worden. Die Regelung gilt nur für StPfl, die in den Anwendungsbereich des § 340 HGB fallen. Diese haben die zu Handelszwecken erworbenen Finanzinstrumente, die nicht in einer Bewertungseinheit iSd § 5 Abs 1a S 2 EStG abgeb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Ausgangsüberlegungen, ökonomische Grundlagen

Rn. 985 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die Rückstellungen für Verbindlichkeiten stellen mit großem Abstand das umstrittenste – in der praktischen Abwicklung ebenso wie in der Finanz-Rspr – Gebiet der Bilanzierung dar. Der Grund dafür liegt einfach darin, dass hier die "Bilanz" – verstanden als Abbild des Vermögens – am deutlichsten ihren eigentlichen (wirtschaftlichen) Inhalt da...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fba) Überblick über die Verbrauchsfolgeverfahren

Rn. 111 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die Bewertung nach Maßgabe eines Verbrauchsfolgeverfahrens kann durchaus die Wirklichkeit wiedergeben und steht dann hinsichtlich der Anwendbarkeit außer Frage (s R 6.9 Abs 2 S 2 EStR 2012). Ansonsten handelt es sich um den Ausfluss einer Fiktion. Nur um diese fiktiven Verfahren geht es im Folgenden. Rn. 112 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Nach §...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 203. Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v 22.07.2016, BGBl I 2016, 1679

Rn. 223 Stand: EL 122 – ET: 06/2017 Das Gesetz schließt an das SteuerbürokratieabbauG v 20.12.2008 (s Rn 185 (Bitz)) an u betrifft schwerpunktmäßig die AO. Das BMF führt dazu online aus, wichtige Aspekte des Gesetzes seien die sachgerechte Weiterentwicklung des steuerlichen Untersuchungsgrundsatzes, die Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen für eine "vollautomatische" Bearb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Umfang und Sonderprobleme der Gebäudeherstellungskosten

Rn. 547 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Der Umfang der HK des Gebäudes bestimmt sich nach § 255 Abs 2 HGB (s Rn 256). Zitat "Die HK umfassen alle Aufwendungen, die unmittelbar bestimmt und geeignet sind, das Gebäude für den ihm gesetzten Zweck nutzbar zu machen (BFH v 15.10.1965, BStBl III 1966, 12), und jene, die ‚zwangsläufig im Zusammenhang mit der Herstellung des Gebäudes anfal...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Definition Wirtschaftsgut

Rn. 67 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Zur Verwirklichung des Einzelbewertungsgrundsatzes bedarf es zweierlei (s Rn 40): einer Einzelerfassung des konkreten WG (Mengengerüst), konkrete Wertzuordnung zu dieser Mengenkomponente. Rn. 68 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Das Bewertungssubstrat wird weder im HGB noch im EStG definiert. Der steuerrechtliche Begriff des WG ist weit zu fassen und ...mehr

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Genossenschaften: Besonderh... / 5.2 Ausnahmen von der Anwendung der Bestimmungen für Kapitalgesellschaften

Von diesem Grundsatz der grundsätzlichen Anwendung der Bestimmungen für Kapitalgesellschaften auf Genossenschaften[1] normiert § 336 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz HGB einige Ausnahmen, die nachfolgend dargestellt werden.[2] Dabei ist zu beachten, dass das Gesetz eine Anwendung durchaus ermöglicht, da nur davon die Rede ist, dass diese nicht angewendet zu werden brauchen, e...mehr

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Genossenschaften: Besonderh... / 5.2.2 § 285 Nr. 17 HGB

Aufgrund der Nichtgeltung des § 285 Nr. 17 HGB ist es nicht erforderlich,[1] dass im Anhang der Genossenschaft folgende Angaben gemacht werden: § 285 Nr. 17 HGB: Angabe der Honorare des Abschlussprüfers, aufgegliedert nach Tätigkeitsbereichen, gilt nach dem BilMoG nicht mehr nur für Unternehmen, die einen organisierten Markt in Anspruch nehmen, sondern grundsätzlich für mitte...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellung, Abbruchverpfl... / 2.2 Erfassung in der Steuerbilanz

Für die steuerbilanzielle Bewertung der Rückstellung sind gegenüber der Handelsbilanz insbesondere 2 Punkte abweichend zu berücksichtigen: künftige Preis- bzw. Kostensteigerungen dürfen nicht vorweggenommen werden und die Abzinsung der Rückstellung erfolgt nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG mit dem gesetzlich vorgegebenen Zinssatz. Künftige Preis- und Kostensteigerungen dürfen bei d...mehr

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Equity-Bewertung nach HGB u... / 3.1 Aufbereitung der Beteiligung

Rz. 11 Anders als bei der Voll- und Quotenkonsolidierung werden bei der Equity-Methode gem. § 312 HGB die Vermögensgegenstände und Schulden sowie Aufwendungen und Erträge aus dem Einzelabschluss nicht in den Konzernabschluss übernommen. Vielmehr erscheinen in der konsolidierten Bilanz unter einem besonderen Posten mit entsprechender Bezeichnung nur die Anschaffungskosten der...mehr

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Rückstellungen für Betriebs... / 4 Behandlung der Steuerbilanz

Hinsichtlich der Rückstellungsbildung dem Grunde nach gelten für eine Rückstellung für die Kosten einer Betriebsprüfung die handelsrechtlichen Grundsätze. Allerdings ist die Rückstellung in der Steuerbilanz unter Beachtung der Vorschrift des § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. b EStG abweichend von dem Ansatz in der Handelsbilanz zu bewerten. Die Vorschrift regelt, dass Sachleistungsv...mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 4.5 Grundsatz der Bilanzidentität

Rz. 31 Nach dem Grundsatz der Bilanzidentität, die im Steuerrecht primär als Grundsatz des Bilanzzusammenhangs bezeichnet wird, müssen die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahrs mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahrs übereinstimmen (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB). Damit soll sichergestellt werden, dass sämtliche Geschäftsvorfälle in das neue G...mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 1.1 Handelsrecht

Rz. 1 Grundsätzlich ist jeder Kaufmann i. S. d. HGB verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) ersichtlich zu machen (§ 238 Abs. 1 Satz 1 HGB). Eine Befreiung von der Buchführungspflicht ist gem. § 241a HGB dann möglich, wenn Einzelkaufleute an den Abschlussstichtage...mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 3.5 Vollständigkeitsgrundsatz

Rz. 15 Der Grundsatz der Vollständigkeit ist in § 246 Abs. 1 HGB kodifiziert. Er regelt, was zu bilanzieren ist. Hieraus ergeben sich somit die Aktivierungs- und Passivierungsgebote. Im Jahresabschluss sind alle Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge zu erfassen. Auszuweisen sind die Posten jedoch nur insofern, als sie zum Betrie...mehr

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Bilanzpolitik in der Untern... / 6.2 Einschätzungsspielräume

Rz. 32 Unter dem Aspekt der Erkennbarkeit wird man eher solche bilanzpolitischen Instrumente auswählen, die keine besonderen Angabe-, Ausweis- oder Berichtspflichten auslösen. Dies trifft zunächst auf die Ermessensspielräume zu, die bei der Bilanzierung und Bewertung unvermeidlich sind. Konkret geht es um sog. implizite Wahlrechte. Der Ansatz einer Rückstellung ist dann gebo...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 2.1.3 Konkretisierung der Beherrschungsmöglichkeit

Rz. 23 Während § 290 Abs. 1 HGB sowie § 11 Abs. 1 PublG prinzipienorientiert ein die Konzernrechnungslegungspflicht auslösendes Mutter-Tochter-Verhältnis lediglich über die unbestimmten Rechtsbegriffe der Möglichkeit der unmittel- und mittelbaren Beherrschung postulieren, werden in § 290 Abs. 2 HGB Tatbestände benannt, bei deren Zutreffen stets, d. h. zunächst unwiderlegbar,...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 2.1.4 Rechtsfolge der Konzernrechnungslegungsverpflichtung

Rz. 39 Bei Vorliegen der Tatbestände des § 290 HGB und keinen weiteren Befreiungen der §§ 290 Abs. 5, 291, 292 und 293 HGB sind Konzernabschluss und ein Konzernlagebericht nach den §§ 297 ff. HGB aufzustellen. Der Aufstellungszeitraum beträgt nach § 290 Abs. 1 Satz 1 HGB 5 Monate, wobei diese Frist im Ergebnis aufgrund von früheren Offenlegungsfristen für kapitalmarktorienti...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 2.1.2 Zur Konzernrechnungslegung verpflichtete Unternehmen

Rz. 16 Deutsche Mutterunternehmen sind zur Konzernrechnungslegung verpflichtet, wenn sie die in § 290 Abs. 1 HGB oder § 11 Abs. 1 PublG genannten Bedingungen erfüllen. § 290 HGB bestimmt die grundsätzliche Pflicht zur Konzernrechnungslegung bei Vorliegen der Voraussetzungen zunächst nur für Mutterunternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft sowie über Verweis in §...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 4.4 Bestimmung der einzubeziehenden Unternehmen und der Art der Einbeziehung

Rz. 113 Hinsichtlich der Prüfung der Einbeziehungsform eines Unternehmens in einen Konzernabschluss ist so vorzugehen, dass i. S. eines Stufenkonzeptes erstens bei jeder Beteiligung oder jedem anderen Unternehmensverbund zu analysieren ist, ob die Kriterien für ein Tochter- oder Gemeinschaftsunternehmen vorliegen oder ob ein maßgeblicher Einfluss gegeben ist. Bei den erstgen...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 5.2 Vereinheitlichung der Bewertung

Rz. 121 Im Gegensatz zur Regelung der Ansatzwahlrechte schreibt § 308 Abs. 1 Satz 1 HGB explizit vor, dass die in den Konzernabschluss übernommenen Vermögensgegenstände und Schulden der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen gem. § 300 Abs. 2 HGB nach den auf den Jahresabschluss des Mutterunternehmens anwendbaren Bewertungsmethoden einheitlich zu bewerten sind (Ver...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 4.3.1 Konzernunternehmen unter eingeschränkter Beherrschungsmöglichkeit des Mutterunternehmens

Rz. 102 Das erste sachlich begründete Wahlrecht bei der Vollkonsolidierung von Tochterunternehmen besteht gem. § 296 Abs. 1 Satz 1 HGB dann, wenn erhebliche und andauernde Beschränkungen die Ausübung der Rechte des Mutterunternehmens in Bezug auf das Vermögen oder die Geschäftsführung dieses Unternehmens nachhaltig beeinträchtigen. Dieses Wahlrecht korrespondiert mit den in ...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 2.1.1 Handelsrechtlicher Konzernbegriff

Rz. 7 Grundsätzlich existieren verschiedene Formen der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, die unterschiedlich zu werten sind. So ist zwischen Kooperation, die vor allem in Form von Kartellen, Arbeitsgemeinschaften (Konsortien) und Unternehmensverbänden, aber auch als Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture) auftritt, und Konzentration, bei der eine Angliederung bestehende...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 5.1 Vereinheitlichung der Ansätze

Rz. 116 Generell gelten für den Bilanzansatz im Konzernabschluss die Bilanzierungsvorschriften des Mutterunternehmens.[1] Gem. § 300 Abs. 2 Satz 1 HGB sind die Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sowie die Erträge und Aufwendungen der in den Konzernabschluss einzubeziehenden Unternehmen unabhängig von ihrer Berücksichtigung in den Jahresabschlüssen ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 7 G... / 5.2 Zur Buchführung nach Handelsrecht verpflichtete Steuerpflichtige

Rz. 16 Die wichtigste Gruppe der zur Buchführung nach Handelsrecht verpflichteten Stpfl. wird von den Körperschaften gebildet, die aufgrund ihrer Rechtsform Formkaufleute und nach § 6 i. V. m. § 238 HGB zur Buchführung verpflichtet sind, und zwar unabhängig davon, ob sie ein Handelsgewerbe betreiben oder nicht (vgl. § 8 KStG Rz. 67ff.). Dies sind die AG einschließlich der S...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 7 G... / 5.4.1 Zeitlicher Umfang

Rz. 25 Nach § 7 Abs. 4 KStG ist bei Stpfl., die verpflichtet sind, Bücher nach den Vorschriften des HGB zu führen, der Gewinn nach dem Wirtschaftsjahr zu ermitteln, für das sie regelmäßig Abschlüsse machen. Der Ausdruck "regelmäßig" ist nicht in seinem eigentlichen Wortsinn zu verstehen, weil dann Fälle der Umstellung des Wirtschaftsjahrs nicht hierunter fallen würden (ein ...mehr

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Contractual Trust Arrangeme... / 3.2 Bewertung und Ausweis des zu verrechnenden Vermögens

Rz. 32 Um die bilanziell auszuweisende Pensionsrückstellung zu errechnen, ist der Wert des Planvermögens von jener Versorgungsverpflichtung abzuziehen, zu deren Erfüllung es dient. Damit hat sowohl die Höhe des Minuenden (Pensionsverpflichtung) als auch des Subtrahenden (Wert der Vermögensgegenstände) unmittelbare Auswirkungen auf die zu bilanzierende Pensionsrückstellung. I...mehr

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Contractual Trust Arrangeme... / 3 Handelsrechtliche Abbildung (HGB)

Rz. 25 An dieser Stelle wird nicht die Bilanzierung der betrieblichen Altersversorgung in Gänze dargestellt;[1] vielmehr erfolgt lediglich eine Darstellung der für die Abbildung eines CTA spezifischen handelsrechtlichen Vorschriften.[2] Rz. 26 Die wohl wichtigste Neuerung des BilMoG bei der bilanziellen Abbildung der betrieblichen Altersversorgung betraf die Bilanzierung dem ...mehr

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Contractual Trust Arrangeme... / 5 Steuerrechtliche Implikationen

Rz. 45 Mit Verabschiedung des BilMoG im Jahre 2009 hat der deutsche Gesetzgeber die formelle Maßgeblichkeit aufgegeben.[1] Gleichlautende handels- und steuerrechtliche Wahlrechte können demnach unabhängig voneinander ausgeübt werden.[2] Rz. 46 Die materielle Maßgeblichkeit wurde hingegen beibehalten.[3] Dies bringt die Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des B...mehr

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Contractual Trust Arrangeme... / 7 CTA in der Praxis

Rz. 65 Pensionsrückstellungen im Allgemeinen[1] sowie CTA-Modelle im Besonderen besitzen heutzutage einen enormen Einfluss auf die Jahres- bzw. Konzernabschlüsse deutscher Großunternehmen. Da es sich bei Pensionsverpflichtungen um sehr langfristige Verpflichtungen handelt, werden sie auch in den Folgejahren das Bilanzbild wesentlich prägen. Insofern bedarf es immer einer Ana...mehr

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Contractual Trust Arrangeme... / Zusammenfassung

Überblick Langfristige Pensionsverpflichtungen prägen die unternehmerische Abbildung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage in einem nicht unerheblichen Maße. Mit den Neuerungen i. R. d. Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aus dem Jahre 2009 hat der Gesetzgeber erstmalig die Möglichkeit eröffnet, nach dem Vorbild der IFRS ein gesondertes Planvermögen zu schaffen, w...mehr

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Contractual Trust Arrangeme... / 3.3 Bilanzielle Auswirkungen einer Saldierung

Rz. 41 Anders als nach dem IFRS-Neubewertungsmodell bei Sachanlagen[1] sieht der deutsche Gesetzgeber aufgrund der Zeitwertbewertung des ausgelagerten Vermögens keinen Bedarf zur planmäßigen Abschreibung. Einhergehend mit der Bestimmung des Zeitwerts des ausgelagerten Vermögens kommt ausweislich der Begründung des Rechtsausschusses die Berücksichtigung von planmäßigen Abschr...mehr

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Contractual Trust Arrangeme... / 1 Entstehung von Contractual-Trust-Arrangement- (CTA-)Modellen in der handelsrechtlichen Rechnungslegung

Rz. 1 Bedingt durch die demografische Entwicklung altert unsere Gesellschaft im Durchschnitt. Damit entstehen (erhebliche) Lücken im Rentensystem, die es gesetzesseitig adäquat zu schließen gilt. Gleichzeitig sorgt die aktuelle Niedrigzinsphase für geringere Erträge bei Anlageprodukten der betrieblichen Altersversorgung, weswegen sich (auch) der Gesetzgeber abermals entschie...mehr

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Contractual Trust Arrangeme... / 3.1 Saldierung von Vermögen und Schulden

Rz. 27 Nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB sind "Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, [...] mit diesen Schulden zu verrechnen". Diese Regelung ist keineswegs auf die betriebliche Altersversorgung b...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 1 Grundsachverhalte

Rz. 1 Die Formulierung von Rechnungslegungsnormen erfolgt bei den inzwischen weltweit anerkannten IFRS ebenso wie bei den US-GAAP über ein Standardsetting. Hier erarbeitet eine privatwirtschaftlich organisierte Institution unter Beteiligung von Personen aus der Rechnungslegung, Prüfung, weiteren Praxis und der Theorie unter Nutzung von Rückkopplungen in die interessierte Öf...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 3.1.19 DRS 19 – Pflicht zur Konzernrechnungslegung und Abgrenzung des Konsolidierungskreises

Rz. 54 Der DRS 19 wurde durch den Deutschen Standardisierungsrat (DSR) am 29.12.2010 verabschiedet und in der deutschsprachigen Fassung gem. § 342 Abs. 2 HGB durch das BMJ am 18.2.2011 bekannt gemacht. Er legt die mit dem BilMoG veränderten Regelungen zur Konzernrechnungslegung bezüglich der Bestimmung von Mutter-Tochterverhältnissen und der daraus folgenden Konsequenzen aus...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 3.1.4 DRS 4 – Unternehmenserwerbe im Konzernabschluss

Rz. 19 Der Standard wurde am 30.12.2000 durch das BMJ gem. § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemacht. Die Bekanntmachung der letztmaligen Änderung erfolgte ausgelöst durch das BilMoG am 18.12.2010 durch das BMJ. DRS 4 regelte, wie Unternehmenserwerbe in Konzernabschlüssen darzustellen sind. Der Standard galt für alle Mutterunternehmen, die nach § 290 HGB, auch in Verbindung mit § 264...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 3.1.12 DRS 12 – Immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens

Rz. 37 Der Standard wurde am 22.10.2002 durch das BMJ gem. § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemacht. Die Bekanntmachung der letztmaligen Änderung erfolgte am 31.8.2005 durch das BMJ. Mit Bekanntmachung des DRÄS 4 gem. § 342 Abs. 2 HGB durch das BMJ am 18.2.2010 wurde der DRS 12 aufgehoben. Er war letztmals anzuwenden auf das Geschäftsjahr, das vor dem oder am 31.12.2009 begann. Grun...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 3.1.10 DRS 10 – Latente Steuern im Konzernabschluss

Rz. 35 Mit Bekanntmachung des DRÄS 4 gem. § 342 Abs. 2 HGB durch das BMJ am 18.2.2010 wurde der DRS 10 Latente Steuern im Konzernabschluss vom 18.1.2002 (Bekanntmachung im Bundesanzeiger am 9.4.2002), zuletzt geändert durch Art. 15 des DRÄS 3 vom 15.7.2005 (Bekanntmachung im Bundesanzeiger am 31.8.2005) aufgehoben. Er war letztmals anzuwenden auf das Geschäftsjahr, das vor d...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 3.1.14 DRS 14 – Währungsumrechnung

Rz. 42 Der Standard wurde am 4.6.2004 durch das BMJ gem. § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemacht. Die Bekanntmachung der geänderten Fassung durch das BMJ erfolgte am 31.8.2005. Mit Bekanntmachung des DRÄS 4 gem. § 342 Abs. 2 HGB durch das BMJ am 18.2.2010 wurde der DRS 14 aufgehoben. Er war letztmals anzuwenden auf das Geschäftsjahr, das vor dem oder am 31.12.2009 begann. Grund der...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 3.1.7 DRS 7 – Konzerneigenkapital und Konzerngesamtergebnis

Rz. 23 Der Standard wurde am 26.4.2001 durch das BMJ gem. § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemacht. Die Bekanntmachung der letztmaligen Änderung erfolgte am 18.2.2010 durch das BMJ aufgrund der durch das BilMoG nötig gewordenen Überarbeitung des Standards. Mit Bekanntmachung des DRS 22 am 23.2.2016 wurde DRS 7 ersetzt (Rz. 63). Rz. 24–25 vorläufig freimehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 3.1.11 DRS 11 – Berichterstattung über Beziehungen zu nahestehenden Personen

Rz. 36 DRS 11 wurde gem. § 342 Abs. 2 HGB am 10.4.2002 durch das BMJ im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Die Bekanntmachung der letztmaligen Änderung erfolgte am 31.8.2005 durch das BMJ. Mit Bekanntmachung des DRÄS 4 gem. § 342 Abs. 2 HGB durch das BMJ am 18.2.2010 wurde der DRS 11 aufgehoben. Er war letztmals anzuwenden auf das Geschäftsjahr, das vor dem oder am 31.12.2009 b...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 3.1.18 DRS 18 – Latente Steuern

Rz. 51 Der DRS 18 ersetzt den DRS 10 und wurde durch den Deutschen Standardisierungsrat (DSR) am 8.6.2010 verabschiedet. Die Bekanntmachung der deutschsprachigen Fassung gem. § 342 Abs. 2 HGB durch das BMJ erfolgte am 3.9.2010. Eine größere Überarbeitung erfolgte mit DRÄS 11, bekannt gemacht am 2.6.2021 Rz. 52 Der DRS 18 konkretisiert die Vorschriften der §§ 274, 306 und 314 ...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 2.2 Aufgaben des DRSC

Rz. 4 Aus den Aufgaben gem. § 342q HGB folgend, setzt sich das DRSC mit § 2 der Satzung (Fassung vom 11.7.2024) folgende Zwecke im gesamtwirtschaftlichen Interesse: die Entwicklung von Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung; die Beratung bei Gesetzgebungsvorhaben auf nationaler und EU-Ebene zu Rechnungslegungsvorschriften; die Vertretung der B...mehr

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Finanzierungsmöglichkeiten:... / 1.4 Finanzierung aus Rückstellungen

Durch die Bildung von Rückstellungen (= Minderung des Gewinns) werden Gelder an das Unternehmen gebunden, die auch zu Finanzierungszwecken Verwendung finden können.[1] Da die Rückstellungen der Begleichung späterer Verbindlichkeiten dienen, zählen sie in der Bilanz zum Fremdkapital. Die Finanzierung aus Rückstellungen ist daher als interne Fremdfinanzierung einzuordnen. Rück...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.1.2 Begriff der Minder- und Mehrabführungen

Rz. 713 Das Gesetz enthält keine Legaldefinition des Begriffs der Minder- oder Mehrabführungen. § 14 Abs. 4 S. 6 KStG kann nicht als Legaldefinition für § 14 Abs. 3 KStG herangezogen werden, da Abs. 4 S. 6 eindeutig nur auf Abs. 4 S. 1 verweist, nicht aber auf Abs. 3.[1] Jedoch ist der Begriff "Mehrabführung" bzw. "Minderabführung", der außer in § 14 Abs. 3 und 4 KStG auch in...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.4.5.3 Bildung und Abführung nachvertraglicher Rücklagen (Abs. 1 S. 1 Nr. 4)

Rz. 422 Auch bei der Bildung und Abführung nachvertraglicher offener Rücklagen schließt sich das Steuerrecht grds. dem Handelsrecht an, enthält aber in § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 KStG eine wichtige Einschränkung für die Bildung freier nachvertraglicher Gewinnrücklagen. Die Bildung der Kapitalrücklagen ist handelsrechtlich zwingend, daher auch steuerlich möglich und bewirkt nicht...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.3.4.2 Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz

Rz. 867 Ausgleichsposten sind in der Bilanz des Organträgers auch zu bilden, wenn das Vermögen nach der Steuerbilanz von dem nach der Handelsbilanz abweicht. In diesen Fällen wird handelsrechtlich, je nach Lage des Falls, mehr oder weniger Vermögen an den Organträger abgeführt, als ihm steuerlich als Einkommen zugerechnet wird. Rz. 868 Die Fälle der Abweichung der Steuerbilan...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)

Rn. 25 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Mit dem sog. Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) vom 25.05.2009 (BGBl. I 2009, S. 1102ff.) erfuhren die §§ 334 und 335 abermals weitreichende Änderungen bzw. Anpassungen. Ziel dieses Gesetzes war es, das "bewährte Bilanzrecht des Handelsgesetzbuchs (HGB) zu einer dauerhaften und im Verhältnis zu den internationalen Rechnungslegungsstan...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. BilMoG

Rn. 17 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) vom 25.05.2009 (BGBl. I 2009, S. 1102ff.) wurden die Vorschriften zum Ausweis eigener Aktien geändert (vgl. dazu näher HdR-E, AktG § 71, Rn. 117ff.).mehr