Fachbeiträge & Kommentare zu BilMoG

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.1.7 Steuerfreiheit eines späteren Wertaufholungsgewinns (§ 8b Abs 3 S 9 KStG)

Tz. 266 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Nach § 8b Abs 3 S 9 (vor der Änderung durch das KöMoG: S 8) KStG ist ein später entstehender Wertaufholungsgewinn auf die (Rückgriffs-)Forderung gegen die Kö insoweit stfrei, als die vorangegangene Gewinnminderung nach § 8b Abs 3 S 3 KStG stlich nicht anerkannt worden ist. Dabei geht der Ges-Geber offensichtlich davon aus, dass unter die Ge... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2 Die Gewinnminderung durch den Ansatz des niedrigeren Teilwerts

Tz. 228 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Das Berücksichtigungsverbot betrifft Tw-Abschr auf alle unter § 8b Abs 2 KStG fallenden Anteile. Die Frage nach der Anwendung des § 8b Abs 3 S 3 KStG stellt sich nicht, wenn die Tw Abschr bereits dem Grunde nach nach § 6 Abs 1 Nr 1 bzw 2 EStG (zB wegen des Fehlens einer dauernden Wertminderung) nicht anzuerkennen ist. GlA s M Frotscher (in ... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3.2 Keine Maßgeblichkeit der Handelsbilanz bei der Wahlrechtsausübung

Tz. 119 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Frage der Maßgeblichkeit der H-Bil für die St-Bil in Einbringungsfällen stellt sich nur dann, wenn die aufnehmende Pers-Ges eine OHG oder KG ist. Unabhängig davon, dass durch die Aufstellung von (rein stlichen) Erg-Bil abweichend von den Ansätzen in der H-Bil jeder stliche Bewertungsansatz möglich ist, stellen die Bewertungsregeln des §... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.2.2.3 Weitere Einzelfälle

Tz. 32 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Auch die Einräumung einer Forderung (gegenüber einem Dritten) kann Gegenstand einer verdeckten Einlage sein. Die anschließenden Zinserträge aus der zugewendeten Forderung sind allerdings nicht als verdeckte Einlagen zu behandeln; die Kö erzielt dadurch stpfl BE (zum umgekehrten Fall der Rückgewähr von vGA s Urt des BFH v 25.05.1999, BStBl II... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Problemstellung und Rechtsentwicklung

Tz. 200 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Verzichtet ein Ges-GF ggü seiner Kap-Ges auf einen Pensionsanspruch aus im Gesellschaftsverhältnis veranlassten Gründen, stellt auch dies einen Forderungsverzicht und somit eine verdeckte Einlage dar. Dies war allerdings nicht immer so; in seiner älteren Rspr hatte der BFH die Annahme einer verdeckten Einlage bei einem Pensionsverzicht vern... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3.4 Ausweis der nach dem 31.12.2016 erworbenen Anteile als Umlaufvermögen (vor dem 01.01.2017 erworbene Anteile: Kurzfristige Erzielung eines Eigenhandelserfolgs)

Tz. 376 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Finanzunternehmen werden mit den nach dem 31.12.2016 erworbenen Anteilen nur dann von § 8b Abs 7 S 2 KStG erfasst, wenn diese im Zeitpunkt des Erwerbs als Umlaufvermögen auszuweisen sind. Damit wird die bisherige Verw-Auff ges festgeschrieben (s Tz 377). Wegen der Abgrenzung von Anlage- und Umlaufvermögen s Lohmann/Windhöfel (DB 2009, 1043, ... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.1 Grundsatz

Tz. 230 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Wie bei verdeckten Einlagen im Allgemeinen (s Tz 57 ff) und anderen Forderungsverzichten im Besonderen (dazu s Tz 60) erfolgt auch bei einer verdeckten Einlage aufgr eines Pensionsverzichts die Bewertung mit dem Tw; grundlegend s Beschl des GrS des BFH v 09.06.1997 (BStBl II 1998, 307) und s Urt des BFH v 15.10.1997 (BStBl II 1998, 305); s ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Scholtz, Pensionsrückstellungen bei Mitunternehmerschaften, DStZ 1985, 211; Flume, Die Pension für den ausgeschiedenen Gesellschafter-Geschäftsführer einer PersGes oder eine Witwe und die nach dem Entwurf eines GeprägerechtsprechungsG beabsichtigte steuerliche Regelung, DB 1985, 2370; Brandenberg, Versorgungsleistungen einer PersGes an die Witwe eines Gesellschafters, wenn die... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Rücklagen nach §§ 6b, 6d und 7g EStG (§ 5a Abs 5 S 3 EStG)

Rn. 201 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Nach § 5a Abs 5 S 3 EStG sind Rücklagen nach § 6b EStG und § 6d EStG (zusätzlich durch das StEntlG 1999/2000/2002) und § 7g EStG beim Übergang zur Gewinnermittlung nach § 5a Abs 1 S 1 EStG dem Gewinn im Erstjahr hinzuzurechnen. Das Erstjahr in diesem Sinne ist nicht identisch mit dem Erstjahr des § 5a Abs 3 S 1 EStG (s Rn 120). Es ist vielm... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.2 Korrektur der Bemessungsgrundlage um Sonder-AfA uä

Tz. 454 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 UE ist es zulässig, die BMG von Gewinntantiemen um den Aufwand aus Sonderabschr und sonstigen bilanziellen Gewinnauswirkungen zu korrigieren, die ihre Begr vornehmlich im stlichen Bereich haben. Nach dem s Urt des FG SnA v 13.07.2006 (EFG 2006, 1931) sei eine solche Korrektur sogar zwingend, weil die BMG einer Tantieme fremdüblicherweise gg... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.5 Ausstehende Einlagen

Tz. 1078 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Bei Neugründung einer GmbH ist grds ein Viertel der Stammeinlage, mind jedoch ein Betrag von 12 500 EUR in die GmbH einzuzahlen (s § 7 Abs 2 GmbHG; Voraussetzung für die Eintragung im H-Reg; eine Ausnahme gilt allerdings bei einer Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt iSv § 5a GmbHG). Der darüber hinausgehende Teil des St-Kap kann als ... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Krebs, Die Reform der KSt, Sonderveröffentlichung des BB 1976, 61; Philipowski/Schuler, KSt und KapSt – Die bank- und st-technische Durchführung des Anrechnungs-, Vergütungs- und Erstattungsverfahrens, Bonn 1977, 68ff; Scholtz, Anrechnung, Vergütung oder Erstattung von KSt und KapSt, FR 1977, 77; Holzheimer/Krause/Neuhäuser, Reform der KSt – Leitfaden für die Praxis (Bank-Verla... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Beck, Stliche Überlegungen zur Pensionszusage des Ges-GF bei Veräußerung der GmbH, DStR 2002, 473; Centrale für GmbH, Stliche Auswirkungen des Verzichts bei Verschlechterung der wirtsch Lage der GmbH, GmbHR 2002, 105; Haßellberg, Stliche Überlegungen zur Pensionszusage des Ges-GF bei Veräußerung der GmbH – Erwiderung zu Beck, DStR 2002, 1803; Alber/Herold, Verzicht auf lfd Geha... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2.4 Die sogenannte Differenzrechnung

Tz. 49 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 § 27 Abs 1 S 3 KStG bemisst den Umfang der Verwendung des stlichen Einlagekto für eine Leistung, soweit nicht Ausnahmen geregelt sind (dazu s Tz 58ff), nach einer Differenzrechnung. Danach ist der Summe der im Wj erbrachten Leistungen mit Ausnahme der in Tz 46 erläuterten Nenn-Kap-Rückzahlung (Vergleichsgröße I) der auf den Schluss des voran... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.1 Allgemeine Grundsätze

Tz. 550 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Stliche Fragen im Zusammenhang mit der Anerkennung von Pensionszusagen an den Ges-GF einer GmbH haben in der Praxis große Bedeutung. Zum einen besteht für beherrschende Ges-GF angesichts einer fehlenden ges Altersversorgung ein erhebliches Interesse an einer renditeorientierten Altersabsicherung; zum andern bietet die bivalente, zeitlich ni... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.1 Rechtsfolgen auf Ebene der Kapitalgesellschaft

Tz. 243 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Bilanziell ergibt sich durch den Pensionsverzicht idR ein Ertrag bei der Kap-Ges, da der Passivposten "Pensionsrückstellung" wegfällt. Dies gilt bilanziell zunächst unabhängig davon, ob der Verzicht im Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist und ob der Anspruch werthaltig ist. Der entstehende Ertrag ist in H-Bil und St-Bil regelmäßig untersc... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.7.2 Darlehensforderung wird erst später wertlos

Tz. 1098 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Erfolgt die Darlehensgewährung an den Gesellschafter zwar ohne Sicherheiten, ist die Forderung aber zunächst noch werthaltig, kommt eine Ausbuchung der Forderung im Jahr der Darlehensgewährung an den Gesellschafter nicht in Betracht. Somit besteht in diesem Jahr auch kein Ansatzpunkt für eine (außerbilanzielle) Korrektur nach § 8 Abs 3 S 2... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3 Verluste aus der Anteilsveräußerung

Tz. 232 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Wegen des Begriffs der Anteilsveräußerung, s Tz 161 ff. UE wird der Veräußerungsverlust nicht von § 8b Abs 2, sondern von § 8b Abs 3 S 3 KStG erfasst. GlA s M Frotscher (in F/D, § 8b KStG Rn 353), s Herlinghaus (in R/H/N, 2. Aufl, § 8b KStG Rn 295), s Schnitger (in Sch/F, 2. Aufl, § 8b KStG Rn 419), s Roser (GmbHR 2003, 1250, 1252), s Gocke/... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.2 Zeitfragen beim (begünstigten) Anteilseigner

Tz. 39 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Der AE/das Mitglied muss im Zeitpunkt, in dem die Grundlagen des zu beurteilenden Vorgangs gelegt werden, schon bzw noch Inhaber der gesellschafts- oder mitgliedschaftsrechtlichen Stellung sein. Dies ist darin begründet, dass eine Veranlassung eines Vorgangs im Gesellschaftsverhältnis nur ggü demjenigen vorliegen kann, der auch eine Einfluss... mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
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Jörg Baetge/Peter Wollmert/Hans-Jürgen Kirsch/Peter Oser/Stefan Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, Abkürzungsverzeichnis

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.1.2.2 Gewinnminderung im Zusammenhang mit einem Darlehen oder aus der Inanspruchnahme von Sicherheiten

Tz. 244 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 § 8b Abs 3 S 4 KStG erfasst nicht sämtliche FK-Gewährungen, sondern nur die Hingabe von Darlehen. Gocke/Hötzel (in FS Herzig, CH Beck Vlg 2010, 89, 96) stellen für die Definition des Begriffs Darlehen uE zutr auf § 488 BGB ab. Zur Qualifikation einer Cash-Pool-Forderung als Darlehen iSd § 8b Abs 3 S 4 KStG s Urt des BFH v 17.01.2018 (BFH/NV... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Organschaftliche Mehr- bzw.... / 2 Ursachen von Mehr- oder Minderabführungen

Die Ursachen für solche Differenzen zwischen dem Ergebnis der Handelsbilanz bzw. dem der Steuerbilanz können sehr vielfältig sein. Die Fälle mit Mehr- bzw. Minderabführungen sind in den letzten Jahren durch diverse gesetzliche Änderungen, insbesondere durch das BilMoG bzw. das SEStEG, deutlich zahlreicher geworden. Zu nennen sind vor allem folgende Tatbestände: zulässige Bildu... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Verzeichnis abgekürzt zitierter Literatur

Adler/Düring/Schmaltz (ADS) Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Aktiengesellschaft, 4. Aufl., Stuttgart 1968ff. Zitation: (vgl.) ADS (1968), § 149 AktG, Rn. ###. Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl., Stuttgart 1995ff. Zitation: (vgl.) ADS (1997), § 268, Rn. ###. Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Unter... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte

Rn. 13a Stand: EL 49 – ET: 06/2026 Mit dem Inkrafttreten des BilMoG wurde das strenge Aktivierungsverbot für selbsterstellte immaterielle VG des AV aufgehoben und durch ein Aktivierungswahlrecht für selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte ersetzt. Eine Aktivierung kommt allerdings nur dann in Betracht, wenn ein aktivierungsfähiger VG vorliegt... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Aktive latente Steuern

Rn. 106 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 § 274 regelt die Bildung latenter Steuern bei großen und mittelgroßen KapG und diesen gleichgestellten PersG i. S. d. § 264a. Kleine und kleinste KapG sowie diesen gleichgestellte PersG i. S. d. § 264a sind dagegen gemäß § 274a Nr. 4 von den Vorschriften der Steuerabgrenzung befreit (vgl. HdR-E, HGB § 274a, Rn. 6ff.). Dementsprechend kann fü... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Andere Verfahren

Rn. 70 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 Bis zum Inkrafttreten des BilMoG ließ der Gesetzeswortlaut des § 256 Satz 1 auch andere Verbrauchsfolgeverfahren als die Lifo- und Fifo-Methode zu. In der Praxis kamen daher vereinzelt auch preisbestimmte Verbrauchsfolgeverfahren, etwa die Hifo- ("Highest in – first out") und Lofo-Methode ("Lowest in – first out"), sowie auf den Konzernverbun... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital

Rn. 10 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 Vor Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom 25.05.2009 (BGBl. I 2009, S. 1102ff.) konnten ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kap. wahlweise nach der Brutto- oder Nettomethode ausgewiesen werden. Kam die Bruttomethode (gemäß § 272 Abs. 1 Satz 2 (a. F.)) zur Anwendung, waren vor dem AV die ausstehenden Einlagen ... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte

Rn. 19 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 Grundstücke stellen neben den Bauten das Gegenstück zu beweglichen Sachen dar. Im bürgerlich-rechtlichen Sinn handelt es sich bei Grundstücken um begrenzte, durch Vermessung gebildete Teile, die im Grundbuch auf einem eigenen Grundbuchblatt eingetragen sind. Die im BilR dominierende und durch das BilMoG gestärkte wirtschaftliche Betrachtungsw... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Vorbemerkungen

Rn. 110 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 Nach § 266 sind grds. alle Positionen des EK unter einer Hauptgruppe zusammengefasst auszuweisen. Dieser zusammengefasste Ausweis ermöglicht es dem externen Bilanzleser i. d. R. unmittelbar zu erkennen, welche EK-Mittel aus der Außenfinanzierung, der Innenfinanzierung und der laufenden Geschäftstätigkeit stammen (vgl. HB-RP (1995), § 266 HGB... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Rn. 126 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 Pensionsrückstellungen sind gesondert zu zeigen. Hinsichtlich ihrer Bildung besteht allerdings ein Wahlrecht. Dieses Wahlrecht gilt für vor dem 01.01.1987 gegebene Pensionszusagen (sog. Altzusagen) und deren Erhöhungen (vgl. Art. 28 Abs. 1 Satz 1 EGHGB). Wird von diesem Wahlrecht dahingehend Gebrauch gemacht, dass für Altzusagen keine Rückst... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Gewinnrücklagen

Rn. 113 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 Die Gewinnrücklagen sind in der in § 266 Abs. 3 A. III. Nr. 1 bis 4 vorgeschriebenen Form zu untergliedern; danach sind auszuweisen: gesetzliche Rücklage; Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten UN; satzungsmäßige Rücklagen; andere Gewinnrücklagen. Im Unterschied zu der Kap.-Rücklage dürfen nach § 272 Abs. 3 Satz ... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Anwendungsvoraussetzungen und -bereich

Rn. 5 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 Die Vorschrift des § 261 setzt eine Pflicht zur Vorlage von Unterlagen und damit zur Führung sowie Aufbewahrung auf einem Bild- oder anderen Datenträger voraus (vgl. ADS (2023), § 261, Rn. 27), wobei sich die Buchführungspflicht aus den §§ 238ff. ergibt (vgl. hierzu HdR-E, HGB § 238; zu der im Zuge des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilM... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Stellung, Zweck und Entwicklung der Vorschrift(en) im geltenden Recht

Rn. 1 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 § 277 enthält Vorschriften zu einzelnen GuV-Posten: Umsatzerlöse (UE), Bestandsveränderungen, außerplanmäßige AfA, Verlustübernahmen/Gewinnabführungen sowie Erfolgsbeiträge aus der Abzinsung und Währungsumrechnung. Die letzte Änderung erfolgte durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) vom 17.06.2015 (BGBl. I 2015, S. 1245ff.). Die "... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Überblick

Rn. 1 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 § 258 entspricht dem früheren § 45 (i. d. F. vom 10.05.1897 (RGBl. 1897, S. 229)), der im Zuge des sog. Bilanzrichtlinien-Gesetzes (BiRiLiG) vom 19.12.1985 (BGBl. I 1985, S. 2355ff.) in den Dritten Unterabschn. "Aufbewahrung und Vorlage" integriert wurde. Dabei ist lediglich die Überschrift ergänzt worden, weshalb der Gesetzeswortlaut seit 189... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Sonderposten mit Rücklageanteil

Rn. 124 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 SoPo mit Rücklageanteil (vgl. §§ 247 Abs. 3, 273 (a. F.)) dürfen seit Inkrafttreten des BilMoG nicht mehr gebildet werden. Für den Fall, dass in einem JA für das letzte vor dem 01.01.2010 begonnene GJ SoPo enthalten waren, konnten diese gemäß Art. 67 Abs. 3 EGHGB beibehalten werden. Der Ausweis sollte zwischen dem EK und FK erfolgen. Aktuell... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Passive latente Steuern

Rn. 167 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 Durch das BilMoG wurde die Bilanzgliederung des § 266 HGB auf der Passivseite um die Position E. "Passive latente Steuern" erweitert, unter der passive latente Steuern auszuweisen sind. Hinsichtlich der inhaltlichen Ausführungen zu den latenten Steuern wird auf HdR-E, HGB § 266, Rn. 106ff., sowie speziell zu den passiven latenten Steuern auf... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Geschäfts- oder Firmenwert

Rn. 15 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 Der entgeltlich erworbene GoF ist nach § 266 formal als immaterieller VG auszuweisen. I.R.d. BilMoG wurde die Behandlung des entgeltlich erworbenen GoF kodifiziert. Durch die Regelung des § 246 Abs. 1 Satz 4 wird ein entgeltlich erworbener GoF als zeitlich begrenzt nutzbarer VG definiert. Diese Legaldefinition gilt entsprechend auch für den i... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Begriff

Rn. 87 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 Nach § 253 Abs. 3 Satz 5 sind bei VG des AV "[o]hne Rücksicht darauf, ob ihre Nutzung zeitlich begrenzt ist", außerplanmäßige AfA bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung vorzunehmen. Ziel ist es, die VG mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist. Die außerplanmäßigen AfA auf das AV entsprechen dem... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen

Rn. 44 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 Diese unter zwei unterschiedlichen Positionen getrennt auszuweisenden Kap.-Anteile an anderen UN unterscheiden sich i. d. R. durch die Höhe des Beteiligungsprozentsatzes, durch unterschiedliche Einflussmöglichkeiten sowie durch die Klassifizierung des beteiligten UN, ob eine (langfristige) Beteiligungsabsicht besteht bzw. nicht besteht. Entsc... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

Rn. 67 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 Als RHB sind diejenigen Vorräte auszuweisen, die unmittelbar in die Produktion eingehen oder den Produktionsablauf bewirken bzw. zur Erbringung einer Dienstleistung benötigt werden. Zu den Rohstoffen zählen alle Grundstoffe, aus denen die Produkte des bilanzierenden UN gefertigt werden, wobei diese Grundstoffe als wesentlicher Bestandteil des ... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Sonstige Rückstellungen

Rn. 139 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 Sämtliche anderen Rückstellungsarten sind gliederungstechnisch als eine Bilanzposition zu zeigen (vgl. zu den Rückstellungsarten HdR-E, HGB § 249, Rn. 32ff.). Untergliederungen zur Darstellung der in § 249 aufgeführten Rückstellungen sind jedoch zulässig (vgl. § 265 Abs. 5 Satz 1; überdies HdR-E, HGB § 265, Rn. 65ff.). Eine darüber hinausgeh... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Rn. 80 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 Die Forderungspositionen zeichnen sich durch eine Berücksichtigung der bereits im Zusammenhang mit dem Finanz-AV angesprochenen Unterteilung in verbundene UN und UN, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, aus (vgl. HdR-E, HGB § 266, Rn. 41ff.). Hinsichtlich der Abgrenzung dieser Begriffe wird auf o. g. Ausführungen verwiesen. Das Bilanz... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

Rn. 109 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 Die Position "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" (§ 266 Abs. 2 E.) kann im Zusammenhang mit zum beizulegenden Zeitwert bewerteten VG auftreten, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger eines UN entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Lifo-Verfahren im Steuerrecht

Rn. 79 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 Die gesetzlichen Anwendungsvoraussetzungen des § 6 Abs. 1 Nr. 2a EStG stimmen i.W. mit denen des § 256 Satz 1 überein. Allerdings setzt die Anwendung nach dem Wortlaut der steuerrechtlichen Vorschrift eine bilanzielle Gewinnermittlung nach § 5 EStG voraus, d. h. eine Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG reicht nicht aus (vgl. Schmidt: EStG (... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Rückstellung/Verbindlichkei... / 3.6.2 Ausweis als Rückstellung

Ist die Verpflichtung im Einzelfall nicht als Verbindlichkeit, sondern als Rückstellung einzuordnen, so ist handelsrechtlich eine Abzinsung des Erfüllungsrückstands vorzunehmen. Denn nach § 253 Abs. 2 HGB sind Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr zwingend abzuzinsen. Dazu ist der ihrer jeweiligen Restlaufzeit entsprechende durchschnittliche Marktzins... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Erträge und Aufwendungen aus der Abzinsung (Abs. 5 Satz 1)

Rn. 103 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 Erträge aus der Abzinsung sind in der GuV gesondert unter dem Posten "Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge" sowie Aufwendungen gesondert unter dem Posten "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" auszuweisen. Die Vorschrift wurde im Verlauf der BilMoG-Gesetzgebung durch Beschluss des Rechtsausschusses des BT eingefügt (vgl. BT-Drs. 16/12407 S. 87).... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Übereinstimmung mit den GoB

Rn. 20 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 Mit dem Tatbestandsmerkmal, dass ein Verbrauchsfolgeverfahren nur angewendet werden darf, wenn es den GoB entspricht, betont § 256 Satz 1 lediglich eine Selbstverständlichkeit. Die Regelung hat insoweit den Charakter einer Generalklausel, die Missbräuche ausschließen soll. Daher ist eine weite Auslegung des GoB-Vorbehalts angezeigt, zumal bei... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Personeller und sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 1 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 Aufgrund seiner Stellung im Ersten Abschn. des Dritten Buchs des HGB gilt § 256 für die RL aller Kaufleute. Die mit der Regelung zugelassenen Bewertungsvereinfachungen sind grds. rechtsform-, größenklassen- und branchenübergreifend Bestandteil der für den JA maßgebenden Bewertungsvorschriften. Rn. 2 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 § 256 lässt in Satz... mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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