Fachbeiträge & Kommentare zu Bilanz

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§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / 1. Muster: Allgemeine Auskunft aus dem Handelsregister, wenn die Eintragung als solche bekannt ist

Rz. 320 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.3: Allgemeine Auskunft aus dem Handelsregister, wenn die Eintragung als solche bekannt ist An das Amtsgericht – Registergericht – in _________________________ In der Zwangsvollstreckungssache Gläubiger ./. Schuldner betreibt der Gläubiger ausweislich des in der Anlage in Abschrift beigefügten Vollstreckungstitels d...mehr

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V / 20 Verteidiger, Ausschluss, Allgemeines [Rdn 5054]

Rdn 5055 Literaturhinweise: Beulke, Der Verteidiger im Strafverfahren – Funktion und Rechtsstellung, 1980 Beulke/Ruhmannseder, Die Strafbarkeit des Verteidigers, 2. Aufl., 2010 Böhm, "Verteidigerfremdes Verhalten" – Neue Wege zur Ausschließung lästiger Strafverteidiger?, NJW 2006, 2371 Burhoff, Der Ausschluss des Verteidigers im Strafverfahren (§§ 138a ff. StPO), StRR 2012, 404...mehr

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§ 13 Vollstreckung zur Vorn... / b) Checkliste der unvertretbaren Handlungen

Rz. 84 In der Rechtsprechung zeigt sich eine breite Kasuistik, wann eine vertretbare und wann eine unvertretbare Handlung anzunehmen sein soll. Gekennzeichnet sind alle Entscheidungen von dem Grundsatz, dass immer die konkreten Umstände des Einzelfalles ausschlaggebend sind. Nachfolgend soll eine an der praktischen Relevanz orientierte Auswahl vorgestellt werden, die die Abg...mehr

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§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / II. Unterschiedliche Informationsquellen nutzen

Rz. 30 Für ein aktives Informationsmanagement stehen verschiedene Informationsquellen zur Verfügung: Zunächst muss das Unternehmen die eigenen Informationsquellen nutzen, was den Vorteil hat, dass diese Informationen nicht gesondert vergütet werden müssen, wie es bei Nutzung eines externen Dienstleisters, insbesondere Wirtschaftsauskunftsdiensten der Fall ist. Rz. 31 Hinweis G...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / A. Allgemeines

Rz. 566 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Den Gläubigern der Gesellschaft haftet nur das Gesellschaftsvermögen, nicht die Gesellschafter persönlich. Diese schulden nur der Gesellschaft ihre Beiträge (Stammeinlage) und haften für nicht erbrachte Leistungen (sog. Differenz- und Ausfallhaftung). Die G...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 15. Landesspezifische Besonderheiten

a) Allgemeines Rz. 1177 [Autor/Stand] Der RbDatA[2] mit der sog. Schwedischen Initative basierend auf dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung gilt im Verhältnis zu allen EU-Mitgliedstaaten und für die Schengen-assoziierten Staaten Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island.[3] Für die Schweiz stellt der Rahmenbeschluss eine Weiterentwicklung von Bestimmungen des Schengen...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7. Form und Inhalt der Steuererklärungen

Tz. 9 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Die Angaben in den Steuererklärungen sind wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen zu machen. U. U. ist dies schriftlich zu versichern (s. § 150 Abs. 2 AO, Anhang 1b). Nach § 150 Abs. 4 AO (s. Anhang 1b) sind den Steuererklärungen die erforderlichen Unterlagen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind, beizufügen. Ggf. kann die Fi...mehr

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V / 8 Verkehr des Verteidigers mit dem inhaftierten Beschuldigten [Rdn 4905]

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P / 8 Pflichtverteidiger, Beiordnung wegen Vorführung/Inhaftierung des Beschuldigten [Rdn 3575]

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E / 25 Europäischer Haftbefehl [Rdn 2446]

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / Literaturtipps

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B / 6 Beschlagnahme, Beschlagnahmeverbote [Rdn 938]

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Beschlagnahme beim steuerlichen Berater

Rz. 92 [Autor/Stand] Von praktisch hoher Relevanz ist die Frage, ob und inwieweit Schriftstücke (Buchhaltung, Geschäftskorrespondenz, Bilanzen etc.) des Beschuldigten oder Dritten, etwa wenn dieser die Gesellschaft des Beschuldigten leitet, beschlagnahmefähig sind, wenn sich die Unterlagen beim Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer befinden. Eine enge Auffassung, vor...mehr

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Italien / 2. Nachlass mit Immobilien

Rz. 276 Befinden sich im Nachlass Immobilien oder diritti immobiliari, sind neben der eventuellen Testamentseröffnung folgende Erklärungen abzugeben und Verfahren zu durchlaufen:mehr

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D / 15 Durchsuchung, Durchsicht von Papieren [Rdn 1943]

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H / 13 Honorar-/Vergütungsfragen [Rdn 2735]

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Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 1.3.2 Bilanz

Die Bilanz zeigt die Vermögenswerte und die Schulden der Genossenschaft auf. Dabei bildet die Bilanz den Abschluss des Rechnungswesens der Genossenschaft für einen bestimmten Zeitpunkt (Bilanzstichtag, in der Regel der 31. Dezember) in Form einer Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital.[1] Für die Darstellung der Bilanz muss die Genossenschaft die Kontoform (Aktiva – Passi...mehr

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Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 1.3.2.7 Anhang

Der Anhang (§§ 264, 265 HGB) bildet bei Kapitalgesellschaften den dritten Teil des Jahresabschlusses und steht in enger Beziehung zur Bilanz und zur GuV.[1] Er bildet mit der Bilanz und der GuV eine Einheit (§ 336 Abs. 1 HGB). Im Anhang werden Erläuterungen und zusätzliche Angaben zu den Bilanzpositionen oder den Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung angegeben, wie zum ...mehr

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Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 1.1 Grundsätze der genossenschaftlichen Rechnungslegung

Bedeutung der Rechnungslegung Rechnungslegung bedeutet die geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben der Genossenschaft unter Beifügung der Belege.[1] Jeder Geschäftsvorfall (z. B. Kauf, Reparaturauftrag) ist unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) buchhalterisch zu erfassen. Mit der Buchung der ein- und ausgehenden Belege (Rechnungen) sin...mehr

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Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 1.3.2.4 Grundsätze ordnungsgemäßer Bilanzierung und Bewertung

Das Handelsgesetzbuch (HGB) enthält eine Vielzahl von Regelungen für die Bilanzierung und Bewertung sowie einige zu beachtende Grundsätze. In § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB ist das Stichtagsprinzip verankert, wonach grundsätzlich die Wertverhältnisse des Bilanzstichtags maßgeblich sind. Zu berücksichtigen sind aber auch werterhellende Ereignisse, die zum Stichtag begründet, aber dem ...mehr

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Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 1.3.2.2 Passiva

Die Passivseite der Bilanz zeigt die Finanzierung der aktivierten Vermögenswerte durch Eigen- und Fremdkapital. Hierzu wird das Kapital in Eigenkapital (Geschäftsguthaben der Mitglieder) und Fremdkapital (Verbindlichkeiten) untergliedert dargestellt.[1] Eigenkapital (Geschäftsguthaben, Kapitalrücklage, Gewinnrücklage) Im Eigenkapital werden neben den Geschäftsguthaben auch Kap...mehr

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Auflösung und Abwicklung (L... / 4.2 Verschmelzung durch Aufnahme

Rz. 1041 Der formelle Ablauf einer Verschmelzung im Wege der Aufnahme unter Beteiligung von zwei Genossenschaften sieht wie folgt aus: Rz. 1042 Verschmelzungsvertrag oder Entwurf des Verschmelzungsvertrags Die Vorstände beider Genossenschaften schließen einen Verschmelzungsvertrag (§ 4 Abs. 1 UmwG), der notariell beurkundet werden muss (§ 6 UmwG). Im Verschmelzungsvertrag werd...mehr

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Auflösung und Abwicklung (L... / 4.2 Verschmelzung durch Aufnahme

Rz. 1104 Der formelle Ablauf einer Verschmelzung im Wege der Aufnahme unter Beteiligung von zwei Gesellschaften mit beschränkter Haftung sieht wie folgt aus: Rz. 1105 Verschmelzungsvertrag oder Entwurf des Verschmelzungsvertrags Die Geschäftsführer beider Gesellschaften schließen einen Verschmelzungsvertrag (§ 4 Abs. 1 UmwG), der notariell beurkundet werden muss (§ 6 UmwG). Im...mehr

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Die Mitgliedschaft / 6 Der Begriff Auseinandersetzungsguthaben – Grundsätze

Rz. 374 Der Begriff "Auseinandersetzungsguthaben" wird im Genossenschaftsgesetz in § 73 Abs. 4 genannt. Es handelt sich hierbei um das "Geschäftsguthaben", das dem Mitglied nach seinem Ausscheiden aus der eG durch Beendigung der Mitgliedschaft auszuzahlen ist (§ 73 Abs. 2 Satz 2 GenG; auch im Fall der Gläubigerkündigung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 GenG spricht das Gesetz vom "Gu...mehr

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Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 1.3.2.1 Aktiva

Auf der Aktivseite der Bilanz werden die Vermögenswerte der Genossenschaft als Anlagevermögen (Sach- und Finanzanlagen) und Umlaufvermögen aufgezeigt.[1] Anlagevermögen Anlagevermögen sind die Gegenstände, die für die langfristige Nutzung der Genossenschaft bestimmt sind, insbesondere Sachanlagen (z. B. Grundstücke und Gebäude, Technische Anlagen und Maschinen) Finanzanlagen (z....mehr

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Die Mitgliedschaft / 5.1 Begriff

Rz. 370 Das Geschäftsguthaben ist vom Geschäftsanteil streng zu unterscheiden. Es bezeichnet nicht den gesamten Vermögenswert der Mitgliedschaft, da es sich nicht anteilig auf Rücklagen oder sonstige Vermögenswerte der eG erstreckt.[1] Es gibt nur die Vermögensbeteiligung des Mitglieds an, die auch in der Bilanz erscheint. Es ist damit auch keine starre Größe, sondern wird g...mehr

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Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 1.3.2.3 Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

In der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) werden die Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs abgebildet. Die §§ 265, 275 HGB schreiben die grundsätzliche Gliederung der GuV vor, die sich bei Genossenschaften wie folgt darstellen kann:mehr

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Auflösung und Abwicklung (L... / 2.4 Folgen des Auflösungsbeschlusses

Rz. 1013 Nach der Auflösung ist es nicht mehr möglich, durch Austritt aus der eG auszuscheiden.[1] Das Genossenschaftsgesetz sieht darüber hinaus vor, dass ein Ausscheiden als nicht erfolgt gilt und somit die Mitgliedschaft wiederauflebt, wenn die eG innerhalb von sechs Monaten nach dem Ausscheiden des Mitglieds aufgelöst wird (§ 75 Satz 1 GenG). Der Grund besteht darin, das...mehr

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Auflösung und Abwicklung (L... / 2.5.2 Aufgaben der Liquidatoren

Rz. 1016 Die Liquidatoren einer Genossenschaft haben folgende Aufgaben (§ 88 Satz 1 GenG): Beendigung der laufenden Geschäfte Erfüllung der Verpflichtungen der aufgelösten eG Einziehung der Forderungen und Umsetzung des Vermögens der Genossenschaft in Geld gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der eG Rz. 1017 Die Beendigung der laufenden Geschäfte muss grundsätzlich nach ...mehr

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Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 1.3.2.5 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Anhang anzugeben (§ 284 Abs. 2 HGB). Mit Hilfe dieser Angaben soll der sachkundige Leser Maßstäbe zur Beurteilung der Wertansätze der Vermögensposten und Schulden erhalten und damit in die Lage versetzt werden, die Qualität des ausgewiesenen Vermögens, Eigenkapitals und Ergebnisses zutreffend abzuschätzen. Bilanzierungsmethoden Bil...mehr

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Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 1.3.2.6 Handels- und Steuerbilanz

Bemessungsgrundlage für die Ertragsteuern (Körperschaft- und Gewerbesteuer) ist der Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag. Wie aus dem Schema zur GuV in Kap. 1.3.2.3 ersichtlich, stellt der Jahresüberschuss bzw. der Jahresfehlbetrag das von der Genossenschaft erwirtschaftete Ergebnis "nach Steuern", also nach Berücksichtigung des Steueraufwands dar. Da die Bilanzierungs- un...mehr

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Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 1.3.2.8 Lagebericht

In dem als Ergänzung zum Jahresabschluss aufzustellenden Lagebericht (§ 289 Abs. 2 HGB) wird auf die Risiken der künftigen Entwicklung eingegangen. Der Lagebericht beinhaltet die Einschätzung der Entwicklung des wirtschaftlichen Umfelds der Genossenschaft, eine Prognose der weiteren Entwicklung der Genossenschaft, Erläuterungen zur Vermögens- Finanz- und Ertragslage der Genosse...mehr

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Auflösung und Abwicklung (L... / 4.4 Vorbereitung der Einberufung der Generalversammlungen

Rz. 1054 Vor der Einberufung der Generalversammlungen, die über eine Verschmelzung in Form der Aufnahme oder Neugründung unter Beteiligung eingetragener Genossenschaften beschließen, sind in den Geschäftsräumen jeder beteiligten Genossenschaft folgende Unterlagen auszulegen (§ 82 Abs. 1 Satz 1 UmwG): der Verschmelzungsvertrag oder sein Entwurf (§ 63 Abs. 1 Nr. 1 UmwG), die Jah...mehr

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Die Mitgliedschaft / 2.2.3.2 Ausschluss der Gläubigerkündigung

Rz. 156 Eine im Jahr 2013 neu in das Genossenschaftsgesetz eingeführte Regelung legt für bestimmte Fälle einen Ausschluss der Dritt-Gläubigerkündigung (§ 66 GenG) oder Kündigung durch den Insolvenzverwalter (§ 66a GenG) fest: So ist nach § 67c Abs. 1 GenG die Kündigung der Mitgliedschaft durch einen Gläubiger des Mitglieds (§ 66 GenG) oder durch den Insolvenzverwalter/Treuhä...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 2.2.1 Prüfungspunkte

Der Prüfungsverband führt bei der Genossenschaft die Jahresabschlussprüfung als Pflichtprüfung in der Verantwortung seiner Wirtschaftsprüfer durch. Die Pflichtprüfung von Genossenschaften gemäß § 53 Abs. 2 GenG ist im Bereich der Rechnungslegungsprüfung vergleichbar mit der Jahresabschlussprüfung von Kapitalgesellschaften gemäß §§ 316 ff. HGB durch die hierfür beauftragten W...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 2.2.3.3 Nutzen des Prüfungsberichts für den Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat als gesamtes Organ erhält eine Ausfertigung des Prüfungsberichts. Dem Aufsichtsrat kommt die Aufgabe zu, den gesamten Prozess der Ableitung der Zahlen und Angaben im Jahresabschluss aus der Rechnungslegung zu überwachen. Der Fokus der Tätigkeit des Aufsichtsrats liegt dabei auf der Überwachung des Vorstands (§ 38 Abs. 1 Satz 1 GenG), d. h. er hat zu überwach...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Auflösung und Abwicklung (L... / 2.5.2 Aufgaben der Liquidatoren

Rz. 1046 Die Liquidatoren einer GmbH haben folgende Aufgaben (§ 70 Satz 1 GmbHG): Beendigung der laufenden Geschäfte, Erfüllung der Verpflichtungen der aufgelösten Gesellschaft, Einziehung der Forderungen und Umsetzung des Vermögens der Gesellschaft in Geld sowie gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Gesellschaft. Rz. 1047 Das Ziel der Liquidation ist die bestmögliche...mehr

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Die Mitgliedschaft / 4.1.2.4 Verzinsung von freiwilligen Geschäftsanteilen

Rz. 328 Um Mitgliedern Anreize zu schaffen, freiwillige Geschäftsanteile zu zeichnen, gibt es zum einen die Möglichkeit der Verzinsung der freiwilligen Geschäftsanteile und zum anderen die der Ausschüttung einer Dividende bemessen am Geschäftsguthaben der freiwilligen Beteiligung. Die Verzinsung stellt für das Mitglied eine Vergütung für die Übernahme freiwilliger Geschäftsan...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Mitgliedschaft / 4.1.2.6 Genossenschaftliche Rückvergütung

Rz. 330 Die genossenschaftliche Rückvergütung ist im Genossenschaftsrecht nicht definiert. Auch von § 19 GenG, der die Gewinn- und Verlustverteilung regelt, ist sie nicht umfasst. Ihren gesetzlichen Hintergrund hat die genossenschaftliche Rückvergütung jedoch in § 22 Körperschaftsteuergesetz nicht als Gewinnausschüttung, sondern in Form der Überschussbeteiligung. Der erwirts...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Mitgliedschaft / 3.5.5.3 Nutzung der Wohnung durch ein Mitglied und ein Nichtmitglied

Rz. 308 Nutzung der Wohnung durch Familienangehörige des Mitglieds Bei Bestehen einer Ehe oder nichtehelichen Lebensgemeinschaft müssen grundsätzlich nicht beide Partner Mitglied der Genossenschaft werden. Sollte die Genossenschaft satzungsgemäß nur Mitgliedergeschäfte zulassen, so könnte man meinen, dass beide Partner Mitglieder der Genossenschaft werden müssen. Dies ist abe...mehr

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JStG 2024 und Gesetz zur st... / 4. Erweiterter Datensatz der E-Bilanz (§ 5b Abs. 1 EStG)

Mit einer (gegenüber dem Regierungsentwurf neuen) Ergänzung von § 5b Abs. 1 EStG wird eine Lücke bei der bislang unvollständigen elektronischen Übermittlungspflicht geschlossen. Die elektronische Übermittlungspflicht betrifft nun auch die Kontennachweise und das Anlagenverzeichnis. Sie gilt auch für Anhang, Lagebericht, Prüfungsbericht und die Verzeichnisse nach § 5 Abs. 1 S...mehr

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Analoge Kunst versus Krypto... / [Ohne Titel]

Dipl.-Kffr. Dr. Isabel Gabert-Pipersberg, LL.M.[*] Eine Aktivierung von Kunstgegenständen kommt auch bei Unternehmen in Betracht, die nicht primär in der Kunstbranche tätig sind. Zum einen ist es mittlerweile nicht außergewöhnlich, dass Großunternehmen und zunehmend auch mittelständische Unternehmen unterschiedlicher Branchen eigene Kunstsammlungen (sog. Corporate Art Collect...mehr

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Analoge Kunst versus Krypto... / IV. Fazit

Kunst-NFT sind eine relativ neue Erscheinungsform auf dem Kunstmarkt. In vielen Rechtsgebieten werfen NFT unterschiedliche Fragen auf, so auch im Bilanzsteuerrecht. Wegen der gestiegenen Bedeutung von Kryptokunst ist davon auszugehen, dass Kryptokunstwerke von Unternehmen erworben werden und damit Eingang in die Bilanzen finden. Aufgrund der Immaterialität und ihres technisc...mehr

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Analoge Kunst versus Krypto... / I. Einleitung

Abstrakte/konkrete Aktivierungsfähigkeit: Kunstgegenstände können Teil des Betriebsvermögens (BV) sein, wenn sie abstrakt und konkret aktivierungsfähig sind. Beachten Sie: Erfüllen Kunstgegenstände die Merkmale des positiven Wirtschaftsgutes[1], sind sie abstrakt aktivierungsfähig [2]. Steht dem Bilanzansatz eines abstrakt aktivierungsfähigen Wirtschaftsguts kein Aktivierungsve...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.2.9 Änderung bei der E-Bilanz

Das BMF hat mit Schreiben vom 28. Oktober 2024 Änderungen im Bereich der Übermittlung der E-Bilanz dargestellt.[1] Die Änderungen betreffen Rz. 16 des zentralen BMF-Schreiben vom 28.9.2011.[2]mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.9 IDW Prüfungshinweise (IDW PH)

2.9.1 IDW PH 9.970.35 (11.2024): Besonderheiten der Prüfung nach § 19 Abs. 2 Satz 15 StromNEV i. V. m. § 30 Abs. 1 Nr. 5 KWKG 2016 i. Z. m. der Begrenzung der StromNEV-Umlage (Stand: 14.11.2024) Der Energiefachausschuss (EFA) hat den vom Arbeitskreis "Sonstige betriebswirtschaftliche Prüfungen Energie" (AK SobeP Energie) vorbereiteten Prüfungshinweis, der den bisherigen IDW P...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 1.3 (Entwürfe) DRSC Anwendungshinweise

(Entwürfe) DRSC Anwendungshinweise wurden im Betrachtungszeitraum nicht veröffentlicht.mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 1 HGB

1.1 Gesetzgebung 1.1.1 Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz – MoPeG) Zum 1.1.2024 ist das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrecht in Kraft getreten. Das bereits im Juni 2021 verabschiedete Gesetz reformiert das Personengesellschaftsrecht umfassend und passt das Recht der...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.2 (Entwürfe) Deutsche Fassung der International Standards on Auditing (ISA (E-DE)/(DE))

2.2.1 ISA [DE] 600 (Revised): Besondere Überlegungen – Konzernabschlussprüfungen (einschließlich der Tätigkeit von Teilbereichsprüfern) – samt Folgeänderungen in anderen ISA [DE] (Stand: 1.10.2024) Der Hauptfachausschuss (HFA) hat am 1.10.2024 den um nationale Besonderheiten modifizierten International Standard of Auditing (ISA [DE] 600 (Revised)) samt Folgeänderungen in ande...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.3 (Entwürfe) IDW Prüfungsstandards (IDW EPS/PS)

2.3.1 IDW EPS 140 n. F. (10.2024): Zur Durchführung von Qualitätskontrollen in der Wirtschaftsprüferpraxis Durch die zum 15.12.2023 erforderliche Umstellung der Qualitätsmanagementsysteme von Wirtschaftsprüferpraxen auf ein entsprechend den Anforderungen des IDW QMS 1 (09.2022) ausgestaltetes risikobasiertes QM-System ist die Überarbeitung des IDW PS 140 zwingend erforderlich...mehr