Fachbeiträge & Kommentare zu Bilanz

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Personengesellschaft, Austr... / 8.1 Sachwertabfindung geht in das Privatvermögen des ausscheidenden Gesellschafters über

Erhält der ausscheidende Gesellschafter Wirtschaftsgüter aus dem Gesamthandsvermögen, die in sein Privatvermögen übergehen, ist der Gesamtvorgang in 2 Schritte aufzuteilen: Der ausscheidende Gesellschafter veräußert einen Mitunternehmeranteil. Vorhandene stille Reserven werden bei diesem Vorgang aufgedeckt, und zwar i. H. d. Differenz zwischen dem Buchwert des Kapitalkontos u...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.8 Bildung und Auflösung der Rückstellung

Rz. 432 Für Rückstellungen gilt der Grundsatz der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz (Rz. 37ff.). Entsprechend den allgemeinen Grundsätzen besteht die Bindung nicht an die tatsächlich aufgestellte Handelsbilanz, sondern an diejenige Handelsbilanz, wie sie nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung aufzustellen gewesen wäre.[1] Rz. 432a Entsprechend d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.2.4 Eigenkapital bei Kapitalgesellschaften und Genossenschaften

Rz. 276 § 272 Abs. 1 S. 1 HGB definiert das "gezeichnete Kapital" als das Kapital, auf das die Haftung der Gesellschafter beschränkt ist. Gezeichnetes Kapital ist bei der AG das Grundkapital, bei der GmbH das Stammkapital. Das gezeichnete Kapital wurde vor den Neuregelungen durch das BilMoG v. 25.5.2009[1] regelmäßig in seinem vollen Zeichnungsbetrag auf der Passivseite ohne...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.1.2 Wirtschaftsgut

Rz. 163 Die Aktivierung von Wirtschaftsgütern (Vermögensgegenständen) in der Bilanz dient einem doppelten Zweck. Der Bilanzausweis des Aktivvermögens ist zunächst unter dem Gesichtspunkt der Offenlegung der Haftungsgrundlage zu sehen. Die Bilanz zeigt dem Gläubiger des Kaufmanns neben der Gesamtvermögenssituation die einzelnen Möglichkeiten des Zugriffs in das Schuldnervermö...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 2.1 Grundlagen der Bilanzierung nach Handelsrecht

Rz. 10 Nach § 5 EStG sind bei der Gewinnermittlung nach dieser Vorschrift die handelsrechtlichen Grundsätze der ordnungsmäßigen Buchführung (und Bilanzierung) zu beachten. Die handelsrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften sind in den §§ 238ff. HGB enthalten. Dabei gelten die §§ 238–263 HGB für alle Kaufleute. Daneben enthalten die §§ 264–277 HGB Sondervorschr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 2.3.4.2 Formelle Grundsätze

Rz. 26 Formelle Grundsätze der ordnungsmäßigen Buchführung und Bilanzierung sind solche Grundsätze, die ein ordnungsmäßiges Verfahren der Buchführung und Bilanzierung sowie eine Überprüfbarkeit und Vergleichbarkeit der Ergebnisse sicherstellen sollen. Das Gesetz geht von der Überlegung aus, dass bei Einhaltung der formellen, verfahrensrechtlichen Vorschriften eine gewisse Ga...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.4.2.2 Beteiligungen an Personengesellschaften sowie stille Gesellschaft

Rz. 204 Beteiligungen an Personenhandelsgesellschaften sind handelsrechtlich als eigener Vermögensgegenstand zu bilanzieren. Die Bilanzierung und Bewertung dieses Vermögensgegenstands folgt daher der Anschaffungskostenmethode. Dabei wird der Vermögensgegenstand "Beteiligung" mit den Anschaffungskosten bewertet. Gewinnauswirkungen in der Bilanz des Gesellschafters ergeben si...mehr

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Personengesellschaft, Austr... / 2 Praxis-Beispiel: Abfindung eines Gesellschafters über dem Buchwert

Eine OHG besteht aus den Gesellschaftern A, B und C. Der Gesellschafter C scheidet zum 1.1.02 aus der OHG aus und erhält eine Abfindungszahlung i. H. v. 50.000 EUR. Das Kapitalkonto von Gesellschafter C ist in der Bilanz der OHG mit 35.000 EUR ausgewiesen. Der übersteigende Betrag von 15.000 EUR wird zum Ausgleich für die stillen Reserven gezahlt, die im Betriebsvermögen vor...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.5.5.1 Passivierungspflicht

Rz. 495 Für passivierungsfähige Verbindlichkeiten besteht handelsrechtlich und steuerrechtlich uneingeschränkte Passivierungspflicht.[1] Ein Passivierungswahlrecht steht dem Stpfl. nicht zu. Nach § 246 Abs. 1 HGB hat der Jahresabschluss "sämtliche" Schulden auszuweisen. Auch die GoB erfordern eine vollständige Erfassung des (aktiven und) passiven Vermögens; das Vollständigke...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.2.2 Eigenkapital bei Einzelgewerbetreibenden

Rz. 268 Das HGB enthält für den Einzelkaufmann keine näheren Regelungen über den Kapitalausweis. Lediglich § 242 HGB bestimmt, dass der Kaufmann, und damit auch der Einzelgewerbetreibende, der Kaufmann ist, zum Ende des Geschäftsjahrs einen Abschluss aufzustellen hat, aus dem sich das Verhältnis der Vermögenswerte zu den Schulden ergibt. Die positive Differenz dieser beiden ...mehr

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Personengesellschaft, Austr... / 1 So kontieren Sie richtig!

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.1 Systematik

Rz. 335 Nach § 249 Abs. 1 HGB sind Rückstellungen zu bilden. Lediglich für die in § 249 Abs. 2 HGB genannten Aufwandsrückstellungen besteht handelsrechtlich ein Passivierungswahlrecht (Rz. 456). Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten haben Schuldcharakter (vgl. Rz. 338); sie stellen also, wenn auch nach Grund und/oder Höhe ungewisse, Verbindlichkeiten dar. Nach § 242...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.9.1 Steuerliche Ansatzverbote

Rz. 438 § 5 Abs. 3 bis 4b EStG enthält einige Regelungen, in denen das Steuerrecht von den handelsrechtlichen Regelungen abweicht. Diese Vorschriften stellen gesetzlich zugelassene Abweichungen der Steuerbilanz von der Handelsbilanz dar und durchbrechen daher den Grundsatz der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz. Die steuerlichen Regelungen enthalten Passiv...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.3.1.4 Bauten auf fremden Grundstücken

Rz. 192 Unter dieser Bilanzposition sind alle Bauten auszuweisen, die auf fremdem Grund und Boden errichtet worden sind. Ohne Bedeutung ist, ob das Gebäude wesentlicher Bestandteil (§ 94 BGB) oder nur Scheinbestandteil (§ 95 BGB) des Grundstücks geworden ist, solange der Bilanzierende wirtschaftlicher Eigentümer des Bauwerks ist. Unter dieser Position ist ein Gebäude auf fre...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.3.4.3 Forderungen gegen verbundene Unternehmen und gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

Rz. 230 Forderungen gegen verbundene Unternehmen sowie gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind jeweils gesondert auszuweisen. Zu den Begriffen vgl. Rz. 202. Die besondere Ausweispflicht trifft sowohl die Obergesellschaft, die die Beteiligung hält, als auch die Untergesellschaft, an der die Beteiligung besteht, Letzteres jedenfalls dann, wenn dies...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.1 Bedeutung der Passivpositionen

Rz. 266 Während die Aktivseite der Bilanz die im Unternehmen eingesetzten Vermögenswerte enthält und damit ausweist, wie die im Unternehmen eingesetzten Mittel verwendet werden, zeigt die Passivseite mit der Darstellung des Eigen- und Fremdkapitals die Herkunft der im Unternehmen eingesetzten Mittel. Die Positionen auf der Passivseite werden unterschieden in Eigenkapital, d. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 4.3.9 Bank- und Kapitalmarktgeschäfte

Rz. 132 Zerobonds (Nullcoupon-Anleihen) sind Schuldverschreibungen, die (formal) unverzinslich sind. Sie werden zu einem sehr niedrigen Ausgabekurs ausgegeben; die Differenz zwischen Ausgabe- und Rücknahmebetrag stellt die Zinsen (einschl. Zinseszinsen) dar. Zerobonds sind also wirtschaftlich festverzinsliche Anleihen, bei denen die Zinsen nicht regelmäßig ausgezahlt, sonde...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.5 Aktive Ausgleichsposten

Rz. 265a Eine im Wesentlichen nur in der Steuerbilanz anzusetzende Position sind die aktiven Ausgleichsposten. Diese Posten entstehen, wenn eine Lücke im Bilanzsteuerrecht zu sachlich nicht zu rechtfertigenden Gewinnauswirkungen führt. Der BFH[1] leitet die Berechtigung solcher Ausgleichsposten aus § 265 Abs. 5 S. 2 HGB ab, wonach der Bilanz neue Posten hinzugefügt werden dü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.2.1 Allgemeines

Rz. 267 Das Eigenkapital kann in verschiedenen Bilanzpositionen ausgewiesen werden, z. B. bei Kapitalgesellschaften nach § 266 Abs. 3 HGB als gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklagen, Gewinnrücklagen, Gewinn- und Verlustvortrag sowie Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag. I. d. R. werden alle Eigenkapitalpositionen auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen und stellen damit das i...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 3.2.1 Allgemeines

Rz. 37 Für die steuerliche Gewinnermittlung ist nach § 5 Abs. 1 EStG das Vermögen in der Bilanz anzusetzen, das sich nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (und Bilanzierung) ergibt. Damit sind diese Grundsätze, und die nach diesen Grundsätzen aufgestellte Handelsbilanz, für die steuerliche Gewinnermittlung maßgebend (Maßgeblichkeitsgrundsatz). N...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.5.1.2 Erzwingbarkeit

Rz. 466 Verbindlichkeiten können auf Vertrag, Gesetz oder faktischen Gegebenheiten beruhen. Für ihre bilanzielle Behandlung und Erfassung kommt es nicht auf die Art des Verpflichtungsgrunds an, sondern auf das Maß ihrer Erzwingbarkeit. Ist die Erfüllung einer Verbindlichkeit rechtlich erzwingbar, so ist sie grundsätzlich mit ihrer Entstehung bzw. wirtschaftlichen Verursachun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.3.2 Rücklage für Ersatzbeschaffung (R 6.6 EStR)

Rz. 286 Die Rspr., und ihr folgend die Finanzverwaltung (R 6.6 Abs. 4 EStR 2012), haben es zugelassen, in bestimmten Fällen eine Gewinnverwirklichung durch Aufdecken der stillen Reserven zu vermeiden, wenn ein Wirtschaftsgut auf bestimmte, vom Willen des Stpfl. unabhängige Weise gegen Entschädigung aus dem Betriebsvermögen ausscheidet und durch ein anderes, funktionsgleiche...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.3.2 Steuerliche Nichtberücksichtigung der (angeschafften) Drohverlustrückstellung (§ 5 Abs. 7 EStG)

Rz. 447 Steuerlich dürfen Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften nach § 5 Abs. 4a EStG für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.1996 enden, nicht gebildet werden. Diese Vorschrift wurde durch G. v. 29.10.1997 eingeführt.[1] Rz. 448 Die steuerliche Nichtberücksichtigung der Drohverlustrückstellung bedeutet eine Abweichung von der Handelsbilanz und dami...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.4.2.3 Beteiligungen an Kapitalgesellschaften

Rz. 206 Anteilsrechte an Kapitalgesellschaften, die in Beteiligungsabsicht gehalten werden, sind als einheitliches Wirtschaftsgut zu bewerten und in der Bilanz auszuweisen. Erwirbt ein Stpfl., der eine Beteiligung an einem anderen Unternehmen hält, weitere Anteilsrechte an diesem Unternehmen, so spricht eine Vermutung dafür, dass auch die neu erworbenen Anteilsrechte Teil de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.1 Begriff und Zulässigkeit der Rückstellungen

Rz. 325 Nach der statischen Bilanzauffassung (Rz. 12) hat die Bilanz in erster Linie die Aufgabe, die zu einem bestimmten Stichtag vorhandenen Vermögensgegenstände und Schuldpositionen vollständig und mit dem richtigen (d. h. vorsichtig angesetzten) Wert aufzuführen. Dabei kommt der Bildung der Rückstellungen die Aufgabe zu, auch die Schulden richtig und vollständig zu erfas...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.5.6 Bilanzvermerke, § 251 HGB

Rz. 511 Soweit sie (noch) nicht zu passivieren sind, sind die folgenden Eventualverpflichtungen (Rz. 493) – ungeachtet etwaiger Rückgriffsforderungen – in der Bilanz zu vermerken. Ein Bilanzvermerk ist das Anführen einer bezifferten Position, deren Wert nur nachrichtlich und nicht unter Einbeziehung in die Vermögensrechnung angegeben wird. Gesondert zu vermerken sind: Verbindl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.2.1 Allgemeines

Rz. 338 Zu den Wesensmerkmalen der ungewissen Verbindlichkeiten, für die Rückstellungen gebildet werden dürfen, gehört es, dass die Verbindlichkeiten Schuldcharakter aufweisen. Es muss sich also um eine Verpflichtung gegenüber einem Dritten handeln; Verpflichtungen des Kaufmanns "gegen sich selbst" (etwa sein Privatvermögen) genügen nicht, da insoweit rechtliche Personeniden...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.5.5.2 Saldierungsverbot

Rz. 496 Eine passivierungsfähige und passivierungspflichtige Verbindlichkeit ist in der Bilanz auch dann auszuweisen, wenn sie mit einem wertgleichen Aktivposten zusammenhängt. Eine Saldierung zwischen Aktivposten und Passivposten verstößt gegen den Grundsatz der Bilanzklarheit. Der entsprechende in § 246 Abs. 2 HGB formulierte Grundsatz ist Bestandteil der GoB (Rz. 28). Ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 4.3.7.2 Miet- und Pachtverhältnisse

Rz. 119 Miet- und Pachtverhältnisse gem. §§ 535, 581 BGB werden grundsätzlich nicht bilanziert, da es sich um schwebende Verträge handelt (vgl. Rz. 79ff., 118).[1] Der Mieter bzw. Pächter wird grundsätzlich nicht wirtschaftlicher Eigentümer des gemieteten bzw. gepachteten Anlagevermögens, er darf die Gegenstände daher nicht aktivieren. Dementsprechend hat der Vermieter bzw. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 3.2.3.4 Aufgabe der umgekehrten Maßgeblichkeit (ab Vz 2009/2010)

Rz. 62 Durch das BilMoG[1] wurde die umgekehrte Maßgeblichkeit aufgegeben und es wurden damit Abweichungen der Steuerbilanz von der Handelsbilanz bei der Ausübung von steuerlichen Wahlrechten zugelassen.[2] Hintergrund dieser Änderung war die Anpassung des Handelsbilanzrechts an die moderne Bilanzrechtsentwicklung. Dabei wurden zur Erhöhung der Aussagekraft der Handelsbilanz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.9 Steuerliche Sonderregelungen für Verbindlichkeitsrückstellungen

6.4.2.9.1 Steuerliche Ansatzverbote Rz. 438 § 5 Abs. 3 bis 4b EStG enthält einige Regelungen, in denen das Steuerrecht von den handelsrechtlichen Regelungen abweicht. Diese Vorschriften stellen gesetzlich zugelassene Abweichungen der Steuerbilanz von der Handelsbilanz dar und durchbrechen daher den Grundsatz der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz. Die steue...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.3 Umlaufvermögen

5.3.1 Abgrenzung zum Anlagevermögen Rz. 215 Der Begriff des Umlaufvermögens ist gesetzlich nicht bestimmt. Er lässt sich vom Anlagevermögen negativ abgrenzen als die Gegenstände, die nicht dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen (Umkehrschluss aus § 247 Abs. 2 HGB; zur Abgrenzung Rz. 167). Die betriebswirtschaftliche Aussage, nach der zum Umlaufvermögen die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.5 Verbindlichkeiten

6.5.1 Allgemeines 6.5.1.1 Begriff der Verbindlichkeit Rz. 459 Eine gesetzliche Definition des Begriffs "Verbindlichkeiten" gibt es nicht; der Begriffsinhalt lässt sich aber aus dem Zusammenhang mehrerer Gesetzesstellen ermitteln. Nach § 247 Abs. 1 HGB sind auf der Passivseite neben dem Eigenkapital und den Rechnungsabgrenzungsposten "die Schulden" auszuweisen. Darunter fallen n...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.5.1.1 Begriff der Verbindlichkeit

Rz. 459 Eine gesetzliche Definition des Begriffs "Verbindlichkeiten" gibt es nicht; der Begriffsinhalt lässt sich aber aus dem Zusammenhang mehrerer Gesetzesstellen ermitteln. Nach § 247 Abs. 1 HGB sind auf der Passivseite neben dem Eigenkapital und den Rechnungsabgrenzungsposten "die Schulden" auszuweisen. Darunter fallen nach dem Bilanzschema des § 266 Abs. 3 HGB Verbindlic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.2.3 Eigenkapital bei Personengesellschaften

6.2.3.1 Offene Handelsgesellschaft Rz. 269 Für den Ausweis des Eigenkapitals bei der OHG gilt grundsätzlich das Gleiche wie für den Kapitalausweis bei einem Einzelgewerbetreibenden. Dagegen ist die Regelung des § 266 Abs. 3 HGB über den Ausweis des Eigenkapitals bei Kapitalgesellschaften auf Personengesellschaften nicht, auch nicht entsprechend, anwendbar. I. d. R. hat jeder ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4 Rückstellungen

6.4.1 Begriff und Zulässigkeit der Rückstellungen Rz. 325 Nach der statischen Bilanzauffassung (Rz. 12) hat die Bilanz in erster Linie die Aufgabe, die zu einem bestimmten Stichtag vorhandenen Vermögensgegenstände und Schuldpositionen vollständig und mit dem richtigen (d. h. vorsichtig angesetzten) Wert aufzuführen. Dabei kommt der Bildung der Rückstellungen die Aufgabe zu, a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.3.4 Forderungen

5.3.4.1 Allgemeines Rz. 225 Eine auf Vertrag beruhende Forderung ist zu aktivieren, wenn sie rechtlich oder wirtschaftlich entstanden ist. Bei vertraglich begründeten Ansprüchen liegt der Forderung eine vertragliche Verpflichtung des Schuldners zugrunde, er hat dem Entstehen der Forderung also (grundsätzlich) zugestimmt, sodass erwartet werden kann, dass er die Forderung bei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.5.4 Sonderfälle

6.5.4.1 Schwebende Geschäfte Rz. 484 Verbindlichkeiten aus Leistungsaustauschverträgen sind nicht auszuweisen, solange es sich um schwebende Geschäfte handelt. Deshalb hat der zahlungspflichtige Vertragspartner (z. B. der Käufer) seine Zahlungsverpflichtung aus dem Vertrag erst zu passivieren, wenn der Sachleistungspflichtige (z. B. der Verkäufer) seine Leistung (Lieferung) v...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2 Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten

6.4.2.1 Systematik Rz. 335 Nach § 249 Abs. 1 HGB sind Rückstellungen zu bilden. Lediglich für die in § 249 Abs. 2 HGB genannten Aufwandsrückstellungen besteht handelsrechtlich ein Passivierungswahlrecht (Rz. 456). Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten haben Schuldcharakter (vgl. Rz. 338); sie stellen also, wenn auch nach Grund und/oder Höhe ungewisse, Verbindlichkeit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.3.4.2 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Rz. 226 Die Bilanzposition betrifft Forderungen aus Umsatzgeschäften, die innerhalb des eigentlichen Unternehmenszwecks liegen. Forderungen aus Hilfsgeschäften, wie etwa aus der Verwertung von Anlagevermögen, werden üblicherweise nicht hier, sondern als sonstige Vermögensgegenstände erfasst. Rz. 227 Mit Einbuchung einer Forderung aus Lieferung oder Leistung tritt regelmäßig G...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.3 Sonderposten mit Rücklageanteil

6.3.1 Allgemeines Rz. 283 Das Steuerrecht gestattet in bestimmten Fällen die Bildung gewinn- und damit steuermindernder Rücklagen, die erst bei ihrer Auflösung versteuert werden müssen. Die Bildung dieser steuerfreien Rücklagen bedeutet keine endgültige Steuerersparnis, sondern nur einen zeitlichen Steueraufschub. Der Betrag der Rücklage ist zu versteuern, wenn sie aufgelöst ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.3.4 Rücklage nach § 6b EStG

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.6 Rechnungsabgrenzungsposten

Rz. 512 Zu den Posten der passiven Rechnungsabgrenzung vgl. Rz. 242ff.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.2 Schuldcharakter

6.4.2.2.1 Allgemeines Rz. 338 Zu den Wesensmerkmalen der ungewissen Verbindlichkeiten, für die Rückstellungen gebildet werden dürfen, gehört es, dass die Verbindlichkeiten Schuldcharakter aufweisen. Es muss sich also um eine Verpflichtung gegenüber einem Dritten handeln; Verpflichtungen des Kaufmanns "gegen sich selbst" (etwa sein Privatvermögen) genügen nicht, da insoweit re...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.3 Sachanlagen

5.2.3.1 Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken Rz. 183 Das Gliederungsschema des § 266 HGB ermöglicht unter dem Gliederungspunkt A II 1 den zusammengefassten Ausweis des gesamten Grundvermögens i. w. S. Dadurch sollen Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen den einzelnen Kategorien (etwa: bebaut, unbebaut) vermieden we...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.4.1 Rechtsentwicklung

Rz. 242 Der Ansatz von Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) in der Bilanz dient der Verlagerung von Aufwand und Erträgen in andere Wirtschaftsjahre als die ihrer Entstehung zum Zweck einer richtigen Periodenabgrenzung. In welchem Umfang Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen werden dürfen oder müssen, hängt deshalb wesentlich von der jeweiligen Bilanzauffassung ab. Die Ansicht d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.3 Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften

6.4.3.1 Begriff der Drohverlustrückstellung Rz. 442 Nach § 249 Abs. 1 S. 1 HGB sind auch Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden. Zur bilanziellen Behandlung der schwebenden Geschäfte vgl. Rz. 79. Leistung und Gegenleistung, die in synallagmatischer Beziehung zueinander stehen, sind danach nicht zu erfassen, solange für sie die Vermutung der ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 2.3.5 Saldierungsverbot (§ 5 Abs. 1a S. 1 EStG)

Rz. 30a Durch das BilMoG v. 25.5.2009[1] wurde in Abs. 1a S. 1 eine besondere Regelung über das Saldierungsverbot eingefügt (allgemein zum Saldierungsverbot vgl. Rz. 27). Grund für diese Änderung war die Lockerung des in § 246 Abs. 2 S. 1 HGB verankerten Saldierungsverbots, die steuerlich nicht nachvollzogen werden sollte. Soweit dieses besondere steuerliche Saldierungsverbo...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 3.2.2 Inhalt des Maßgeblichkeitsgrundsatzes

Rz. 47 Nach § 5 Abs. 1 S. 1 EStG ist nach dem Maßgeblichkeitsgrundsatz für den Schluss des Wirtschaftsjahrs das Betriebsvermögen anzusetzen, das nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung auszuweisen ist. Dadurch wird die Steuerbilanz an die handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (und Bilanzierung) gebunden. Die Bindung ist insowe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.2 Eigenkapital

6.2.1 Allgemeines Rz. 267 Das Eigenkapital kann in verschiedenen Bilanzpositionen ausgewiesen werden, z. B. bei Kapitalgesellschaften nach § 266 Abs. 3 HGB als gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklagen, Gewinnrücklagen, Gewinn- und Verlustvortrag sowie Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag. I. d. R. werden alle Eigenkapitalpositionen auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen und st...mehr