Fachbeiträge & Kommentare zu Bilanz

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.4.5.1 Zölle und Verbrauchsteuern auf Gegenstände des Vorratsvermögens

Rz. 259 Als RAP sind nach § 5 Abs. 5 S. 2 Nr. 1 EStG auf der Aktivseite Zölle und Verbrauchsteuern anzusetzen, soweit sie auf am Abschlussstichtag auszuweisende Wirtschaftsgüter des Vorratsvermögens entfallen. Anlass für die gesetzliche Regelung war das sog. Biersteuer-Urteil des BFH.[1] Danach ist die Biersteuer, die zeitlich mit dem Inverkehrbringen des Biers entsteht, wed...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.5.1 Allgemeines

6.5.1.1 Begriff der Verbindlichkeit Rz. 459 Eine gesetzliche Definition des Begriffs "Verbindlichkeiten" gibt es nicht; der Begriffsinhalt lässt sich aber aus dem Zusammenhang mehrerer Gesetzesstellen ermitteln. Nach § 247 Abs. 1 HGB sind auf der Passivseite neben dem Eigenkapital und den Rechnungsabgrenzungsposten "die Schulden" auszuweisen. Darunter fallen nach dem Bilanzsch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.1 Allgemeines

5.1.1 Die Gliederung der Aktivseite Rz. 162 Auf der Aktivseite sind nach § 266 Abs. 2 HGB grundsätzlich auszuweisen: Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Rechnungsabgrenzungsposten. Daneben können in der Handelsbilanz, z. T. auch in der Steuerbilanz, weitere Posten auszuweisen sein als Korrekturposten zum Eigenkapital oder als Bilanzierungshilfen, nämlich: ausstehende Einlagen[1], Aufwe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.5.2 Betriebliche Veranlassung

6.5.2.1 Allgemeines Rz. 472 Verbindlichkeiten sind zu passivieren, wenn sie zum Betriebsvermögen gehören. Ob eine Verbindlichkeit zum Betriebsvermögen gehört, ist grundsätzlich nach den gleichen Grundsätzen zu entscheiden, die bei der Abgrenzung des aktiven Betriebsvermögens vom Privatvermögen gelten, vgl. § 4 EStG Rz. 18ff. Verbindlichkeiten gehören zum Betriebsvermögen, wenn...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.3.3 Rücklage nach dem Forstschäden-Ausgleichsgesetz

Rz. 318 Vgl. zu dieser Rücklage § 13 EStG Rz. 566ff.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2 Anlagevermögen

5.2.1 Abgrenzung Rz. 167 Als Anlagevermögen sind die Vermögensgegenstände (materielle Wirtschaftsgüter) auszuweisen, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen (§ 247 Abs. 2 HGB). Der Begriff "dauernd" ist jedoch nicht als "immer" zu verstehen. Dauernd dem Betrieb zu dienen bestimmt sind danach Wirtschaftsgüter, deren Nutzen gerade im Halten bzw. in der Be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.2 Immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

5.2.2.1 Aktivierung immaterieller Wirtschaftsgüter (§ 5 Abs. 2 EStG) Rz. 168 Für immaterielle Wirtschaftsgüter galt ursprünglich handels- und steuerrechtlich die gleiche Regelung, nämlich ein Aktivierungsverbot für selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter und ein Aktivierungsgebot für derivativ erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter. Durch § 248 Abs. 2 HGB i. d. F. de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.3.5 Angeschaffte Drohverlustrückstellungen

Rz. 452d Übernimmt der Steuerpflichtige im Rahmen eines Kaufvertrags Verpflichtungen, die aus einem schwebenden Geschäft stammen und die bei dem Veräußerer als drohende Verluste aus schwebenden Geschäften nicht passiviert werden durften, liegt bei dem Erwerber ein Anschaffungsgeschäft vor, das mit den Anschaffungskosten zu bilanzieren ist. Das wurde in einem ersten Verfahren...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.7 Passive Ausgleichsposten

Rz. 513 Ein weiterer in der Steuerbilanz anzusetzender Posten ist der passive Ausgleichsposten. Zu aktiven Ausgleichsposten vgl. Rz. 265a. Diese Posten entstehen, wenn eine Lücke im Bilanzsteuerrecht zu sachlich nicht zu rechtfertigenden Gewinnauswirkungen führt. Der BFH leitet die Berechtigung solcher Ausgleichsposten aus § 265 Abs. 5 S. 2 HGB ab, wonach der Bilanz neue Pos...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.5.5 Bilanzausweis

6.5.5.1 Passivierungspflicht Rz. 495 Für passivierungsfähige Verbindlichkeiten besteht handelsrechtlich und steuerrechtlich uneingeschränkte Passivierungspflicht.[1] Ein Passivierungswahlrecht steht dem Stpfl. nicht zu. Nach § 246 Abs. 1 HGB hat der Jahresabschluss "sämtliche" Schulden auszuweisen. Auch die GoB erfordern eine vollständige Erfassung des (aktiven und) passiven ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.3 Wirtschaftliche Verursachung

Rz. 352 Maßgebend für die Zulässigkeit der Rückstellung am Bilanzstichtag ist, dass die selbstständig bewertbare wirtschaftliche Last zum Bilanzstichtag nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise im abgelaufenen Geschäftsjahr oder früheren Zeiträumen ihre wirtschaftliche Verursachung hat.[1] Die Frage der wirtschaftlichen Verursachung ist in besonderem Maß mit dem Theorienstreit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.7.4 Abzinsung

6.4.2.7.4.1 Handelsrechtliche Regelung Rz. 399 Ist die Rückstellung erst in weiterer Zukunft zu erfüllen, stellt sich die Frage, ob eine Abzinsung des Rückstellungsbetrags zu erfolgen hat. Die Frage der Abzinsung wurde ursprünglich unter dem Gesichtspunkt gesehen, dass die Verpflichtung, zu deren Erfüllung die Rückstellung gebildet wird, nicht sofort oder in näherer Zukunft z...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.2.3 Schuldcharakter bei rechtlich noch nicht entstandenen Verbindlichkeiten ("wirtschaftliche Last")

Rz. 346 Die Bildung von Rückstellungen kann auch geboten sein, wenn am Bilanzstichtag noch keine unbedingte Verpflichtung besteht, etwa weil der rechtliche Entstehungsgrund der Verpflichtung erst in der Zukunft liegt, weil die Verbindlichkeit zwar schon entstanden ist, der Kaufmann sich ihr aber noch entziehen kann, oder weil zwar eine Verbindlichkeit rechtlich nicht entsteh...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.7 Bewertung der Rückstellungen

6.4.2.7.1 Allgemeine Bewertungsgrundsätze Rz. 373 Grundsätzlich gelten für die Bewertung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten die Regeln über die Bewertung von Verbindlichkeiten (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG; § 6 EStG Rz. 373ff.). Rückstellungen sind daher mit den Anschaffungskosten (Nennwert) oder dem höheren Teilwert zu bewerten.[1] Zusätzlich gelten für die steuerli...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.7.4.2 Steuerrechtliche Regelung (ab Vz 1999)

Rz. 404 Steuerlich ist die Abzinsung von Rückstellungen durch Gesetz v. 24.3.1999[1] in § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e) EStG unabhängig von der handelsrechtlichen Rechtslage und damit unter Durchbrechung des Maßgeblichkeitsgrundsatzes, neu geregelt worden. Danach sind Rückstellungen grundsätzlich mit einem Zinssatz von 5,5 % abzuzinsen, und zwar auch dann, wenn der Verpflichtun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.4 Rechnungsabgrenzungsposten

5.4.1 Rechtsentwicklung Rz. 242 Der Ansatz von Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) in der Bilanz dient der Verlagerung von Aufwand und Erträgen in andere Wirtschaftsjahre als die ihrer Entstehung zum Zweck einer richtigen Periodenabgrenzung. In welchem Umfang Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen werden dürfen oder müssen, hängt deshalb wesentlich von der jeweiligen Bilanzauffa...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.4.2 Beteiligungen

5.2.4.2.1 Begriff der Beteiligung Rz. 202 Beteiligungen sind gesellschaftsrechtliche Anteilsrechte an einem Unternehmen, die dem Betrieb des Bilanzierenden durch Herstellung einer dauernden Verbindung mit dem Beteiligungsunternehmen dienen sollen, und die deshalb in der Absicht gehalten werden, auf das andere Unternehmen einen über die Belange eines Kapitalanlegers hinausgehe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.4.2 Regelung im Überblick

Rz. 243 Handels- und Steuerrecht regeln die Rechnungsabgrenzung somit (vgl. Rz. 242) heute, mit Ausnahme der steuerlichen Abgrenzung nach § 5 Abs. 5 S. 3 EStG, im Wesentlichen gleich lautend. Auszuweisen sind transitorische Posten i. e. S., nämlich auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen, au...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.4 Finanzanlagen

5.2.4.1 Gliederung der Finanzanlagen Rz. 200 Unter den Finanzanlagen sind Beteiligungen, Ausleihungen und Wertpapiere des Anlagevermögens auszuweisen. Dabei sind diejenigen Werte, die an bzw. gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen sowie an solchen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, gesondert aufzuführen. Ausleihungen sind längerfristige (Darlehens-) Forderungen...mehr

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Praktikum, freiwilliges / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Für ein freiwilliges Praktikum gelten die Regeln des Minijobs. Die Buchung des Entgelts erfolgt auf da...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.4.5 Besondere aktive Abgrenzung (§ 5 Abs. 5 S. 3 EStG)

Rz. 258 Nach § 5 Abs. 5 S. 3 EStG sind in der Steuerbilanz als Aktivposten anzusetzen: als Aufwand berücksichtigte Zölle und Verbrauchsteuern, soweit sie auf am Abschlussstichtag auszuweisende Wirtschaftsgüter des Vorratsvermögens entfallen, als Aufwand berücksichtigte USt auf am Abschlussstichtag auszuweisende Anzahlungen. Die die Zölle und Verbrauchsteuern betreffende Vorschr...mehr

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Pfandgeld/Leergut, umsatzst... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Es gibt Waren, bei denen es erforderlich oder zumindest sinnvoll ist, dass sie in Behältnissen transportiert werden. Pfandgelder für Warenumschl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.4.5.2 USt auf Anzahlungen

Rz. 265 Nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) S. 4 UStG hat bei Versteuerung nach vereinbarten Entgelten schon bei Vereinnahmung des Entgelts eine Umsatzversteuerung zu erfolgen, wenn das Entgelt vor Ausführung der Leistung vereinnahmt wird. Insoweit greift die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten ein. Nach BFH[1] war eine solche USt-Belastung weder aktiv auszuweisen noch abz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.3.8 Rücklage für die Auflösung von Bilanzpositionen

Rz. 323 Das Institut des Sonderpostens mit Rücklageanteil wurde in der Vergangenheit regelmäßig als technisches Mittel genutzt, um die Gewinne aus der Auflösung von Bilanzpositionen aufgrund von Gesetzesänderungen über einen bestimmten Zeitraum zu verteilen. Das war etwa der Fall bei der Änderung der gesetzlichen Regelung für die Bewertung von Rückstellungen nach § 6 Abs. 1 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.3.2 Gliederung des Umlaufvermögens

Rz. 216 Das Umlaufvermögen gliedert sich in Vorräte Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Wertpapiere (des Umlaufvermögens) Zahlungsmittel. Die weitere Untergliederung der Vorräte in Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen fertige Erzeugnisse, Waren geleistete Anzahlungen hat ihren Sinn in der unterschiedlichen Verkehrsfähigkeit der jeweilig...mehr

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Personengesellschaft, Austr... / 8.3 Einnahmen-Überschussrechnung / Bilanzierung

Erfolgt die Realteilung bei einer Personengesellschaft, die Ihren Gewinn durch Einnahme-Überschussrechnung ermittelt, ohne Spitzenausgleich, kann auf die Erstellung einer Bilanz verzichtet werden, wenn die bisherigen Buchwerte der Wirtschafftsgüter fortgeführt werden und die verbleibenden Mitunternehmer die Gesellschaft fortführen. Wird ein Spitzenausgleich an den ausscheiden...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.2.3.2 Kommanditgesellschaft

Rz. 275 Für die Kapital- und Privatkonten der Kommanditisten und Komplementäre gilt grundsätzlich entsprechendes wie für die OHG. So ergibt sich das Führen eines variablen Kapitalkontos für eine Kommanditgesellschaft, wie bei der OHG, aus § 120 Abs. 2 HGB, der über § 167 Abs. 1 HGB auch auf die Kommanditgesellschaft anwendbar ist. So ist jedoch mindestens ein Haftkapitalkont...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.1.1 Die Gliederung der Aktivseite

Rz. 162 Auf der Aktivseite sind nach § 266 Abs. 2 HGB grundsätzlich auszuweisen: Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Rechnungsabgrenzungsposten. Daneben können in der Handelsbilanz, z. T. auch in der Steuerbilanz, weitere Posten auszuweisen sein als Korrekturposten zum Eigenkapital oder als Bilanzierungshilfen, nämlich: ausstehende Einlagen[1], Aufwendungen für die Ingangsetzung und E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.1.3.2 Aktivische Steuerabgrenzung (§ 274 Abs. 1 S. 2 HGB)

Rz. 166 Weist die Steuerbilanz für ein Wirtschaftsjahr einen höheren Gewinn aus als die Handelsbilanz, so können Kapitalgesellschaften in der Handelsbilanz als Bilanzierungshilfe einen Aktivposten in Höhe des durch den höheren Steuerbilanzgewinn verursachten Steuermehraufwands ausweisen, wenn und soweit sich der höhere Steueraufwand in späteren Geschäftsjahren voraussichtlic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.1.3 Bilanzierungshilfen

Rz. 164 Unter dem Begriff "Bilanzierungshilfe" versteht das Handelsrecht den Ansatz von Aktiv- (oder Passiv-)Posten, ohne dass ein Wirtschaftsgut (Vermögensgegenstand) vorhanden ist oder die Voraussetzungen eines Rechnungsabgrenzungspostens vorliegen.[1] 5.1.3.1 Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs (§ 269 HGB a. F.) Rz. 165 Aufwendungen für ...mehr

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Innergemeinschaftliche Lief... / 1 So kontieren Sie richtig!

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.5.5.6 Übergang von Rückstellung zur Verbindlichkeit

Rz. 510 Treten die Voraussetzungen für die Bilanzierung einer drohenden Verpflichtung als Verbindlichkeit ein, nachdem zunächst wegen Ungewissheit bezüglich des Grunds oder der Höhe der Verpflichtung eine Rückstellung gebildet war, so ist der Ausweis der Verbindlichkeit weder dem Grunde noch der Höhe nach an den bisherigen Bilanzansatz der Rückstellung gebunden. Dies ist, wa...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.3.6 Rücklage bei Stilllegung von Steinkohlebergwerken

Rz. 321 Nach § 3 des Gesetzes über steuerliche Maßnahmen bei der Stilllegung von Steinkohlebergwerken v. 11.4.1967[1] können Gewinne aus der Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens in eine gewinnmindernde Rücklage eingestellt werden, wenn die Veräußerung in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Stilllegung eines Steinkohlebergwerks erfolgt. Diese ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.2.1 Aktivierung immaterieller Wirtschaftsgüter (§ 5 Abs. 2 EStG)

Rz. 168 Für immaterielle Wirtschaftsgüter galt ursprünglich handels- und steuerrechtlich die gleiche Regelung, nämlich ein Aktivierungsverbot für selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter und ein Aktivierungsgebot für derivativ erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter. Durch § 248 Abs. 2 HGB i. d. F. des BilMoG v. 25.5.2009[1], ist das handelsrechtliche Aktivierungsverb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.1 Abgrenzung

Rz. 167 Als Anlagevermögen sind die Vermögensgegenstände (materielle Wirtschaftsgüter) auszuweisen, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen (§ 247 Abs. 2 HGB). Der Begriff "dauernd" ist jedoch nicht als "immer" zu verstehen. Dauernd dem Betrieb zu dienen bestimmt sind danach Wirtschaftsgüter, deren Nutzen gerade im Halten bzw. in der Benutzung dieser W...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 4.1 Allgemeines

Rz. 65 An sich kann die Frage, wie etwas bilanziert wird, gedanklich von der Frage der Gewinn- und Verlustrealisierung getrennt werden; die Bilanzierung kann ergebnisneutral erfolgen (z. B. bei Veränderung eines Aktivpostens durch entsprechende Veränderung eines korrespondierenden Passivpostens, wie bei Treuhandverhältnissen). Praktisch entscheidet jedoch die Frage, ob und m...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.5.4.4 Eventualverbindlichkeiten

Rz. 493 Eventualverbindlichkeiten sind Verpflichtungen, für die vorrangig ein anderer in Anspruch genommen werden kann oder die zusätzlich zu inhaltsgleichen Verpflichtungen aus einer anderen Rechtsgrundlage treten wie Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Haftungsübernahmen, Gewährleistungs- und Garantieverträgen, Wechsel- und Scheckverbindlichkeiten, soweit sie nicht mit der...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.3.3 Vorräte

Rz. 217 Die Wirtschaftsgüter des Vorratsvermögens sind, wie die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, zum Verbrauch oder, wie die Erzeugnisse und Waren, zur Weiterveräußerung bestimmt. Die Zugehörigkeit zu dem einen oder anderen Bereich hängt von der Art der betrieblichen Tätigkeit ab. Das vom Sägewerk hergestellte Brett beispielsweise ist bei diesem Erzeugnis, beim Möbelherstell...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.6 Ungewissheit

Rz. 372 Rückstellungen dürfen nur für Verbindlichkeiten gebildet werden, die nach Grund, Höhe oder Grund und Höhe ungewiss sind. Die Ungewissheit kann auch darin liegen, dass die Verpflichtung auflösend oder aufschiebend bedingt ist und ungewiss ist, ob die Bedingung eintreten wird.[1] Ungewissheit bedeutet, dass für den Kaufmann keine Sicherheit hinsichtlich Grund und/oder ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.3.6 Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

Rz. 241 Neben dem Bestand an barem Geld und den als besonders gesichert anerkannten Bundesbank- und Postgiroguthaben sind getrennt hiervon die Guthaben bei Kreditinstituten auszuweisen. Außerdem sind die hereingenommenen und noch nicht begebenen Schecks aufzuführen. Nicht auf EUR lautende Beträge sind mit dem Kurs der Hereinnahme, Sorten im Kassenbestand mit dem Kurs des Bil...mehr

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Anzahlungen, geleistete / 1 So kontieren Sie richtig!

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.3.2 Technische Anlagen und Maschinen

Rz. 193 Die Bezeichnung "technische Anlagen und Maschinen" wird handelsrechtlich vornehmlich im Hinblick auf Fabrikationsbetriebe als "Kraft- und Arbeitsmaschinen" sowie als entsprechende Anlagen, d. h. als Zusammenfügung zu einer Sachgesamtheit verstanden.[1] Der Bilanzposten ist aber nicht auf Fabrikationsbetriebe beschränkt. Die Krananlage eines Eisenhandelsunternehmens ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.3.4 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

Rz. 197 Durch diesen Bilanzposten werden Aufwendungen auf Sachanlagen erfasst, die bis zum Bilanzstichtag noch nicht zu einem fertigen, bilanzierungsfähigen Wirtschaftsgut geführt haben. Die Aufwendungen werden dadurch sachgerecht innerhalb des Anlagevermögens aktiviert. Rz. 198 Durch den Ausweis der getätigten Ausgaben auf selbst zu errichtende technische und maschinelle Anl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.4.3.4 Höhe der Rechnungsabgrenzung

Rz. 257 Die Bewertung der RAP hat nach der Rspr. nicht nach den Grundsätzen des § 6 EStG zu erfolgen. Vielmehr ist der auszuweisende Betrag aus dem Verhältnis der noch ausstehenden Gegenleistung zur Gesamtleistung zu errechnen.[1] Praxis-Beispiel Höhe der Rechnungsabgrenzung Der Kreditnehmer zahlt als Kreditgebühr einen Teil der Zinsen für die gesamte Darlehenszeit vorweg (Rz....mehr

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GmbH, Sachgründung / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Die Buchung des Wirtschaftsguts, welches als Sacheinlage in die GmbH eingebracht wird, erfolg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.4.1 Gliederung der Finanzanlagen

Rz. 200 Unter den Finanzanlagen sind Beteiligungen, Ausleihungen und Wertpapiere des Anlagevermögens auszuweisen. Dabei sind diejenigen Werte, die an bzw. gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen sowie an solchen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, gesondert aufzuführen. Ausleihungen sind längerfristige (Darlehens-) Forderungen. Die früher im Gliederungsschema de...mehr

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Kassenführung, die richtige... / 1 So kontieren Sie richtig!

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Personengesellschaft, Austr... / 10 Berücksichtigung von Investitionsabzugsbeträgen bei der Berechnung des steuerbilanziellen Kapitalkontos für Kommanditisten (§ 15a EStG)

Wird der Gewinn durch Bilanzierung ermittelt,[1] erfolgt die Gewinnminderung außerhalb der Bilanz. Die Gewinnminderung erfolgt also außerbilanziell und ist somit nicht auf den Kapitalkonten der Gesellschafter ersichtlich. Die spätere Hinzurechnung bei der Auflösung von Investitionsabzugsbeträgen erfolgt ebenfalls außerbilanziell. Aufgrund der außerbilanziellen Abzüge und Hinz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.3.1 Abgrenzung zum Anlagevermögen

Rz. 215 Der Begriff des Umlaufvermögens ist gesetzlich nicht bestimmt. Er lässt sich vom Anlagevermögen negativ abgrenzen als die Gegenstände, die nicht dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen (Umkehrschluss aus § 247 Abs. 2 HGB; zur Abgrenzung Rz. 167). Die betriebswirtschaftliche Aussage, nach der zum Umlaufvermögen die zum Verbrauch, zur Weiterveräußeru...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.5 Rückstellung für Gewährleistung ohne rechtliche Verpflichtung

Rz. 457 Nach § 249 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 HGB und der Rspr.[1] sind auch Garantierückstellungen ohne Bestehen einer rechtlichen Verpflichtung zur Garantieleistung zu bilden, wenn der Kaufmann mit hinreichender Wahrscheinlichkeit in den folgenden Jahren aus den Geschäften des abgelaufenen Jahres Garantieleistungen erbringen wird, denen er sich aufgrund einer wirtschaftlichen, sitt...mehr