Fachbeiträge & Kommentare zu Bilanz

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Zeitgleiche Dividendenvereinnahmung

Rn. 30 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 In denjenigen Fällen, in denen ein MU in der Lage ist, den Gewinnverwendungsbeschluss zu bestimmen, besteht handelsbilanziell für diese Gesellschaft u. U. die Möglichkeit, die beabsichtigte Dividendenausschüttung vor der eigentlichen Beschlussfassung zu vereinnahmen (vgl. hierzu ausführlich HdR-E, HGB § 275, Rn. 79). Werden die Ansprüche auf B...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Überblick über die Norm

Rn. 30 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 § 274 definiert zwei Sachverhaltsgruppen, welche den Ansatz latenter Steuern auslösen können:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Literaturverzeichnis

Rn. 108 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Adam (1975), Die Generalklausel über den Inhalt des Jahresabschlusses nach dem Aktiengesetz 1965, Frankfurt am Main. Baetge (1970), Möglichkeiten der Objektivierung des Jahreserfolges, Düsseldorf. Baetge/Baetge/Kruse (2001), Bilanz-Rating und Kreditwürdigkeitsprüfung, in: Schierenbeck/Rolfes/Schüller (Hrsg.), Handbuch Bankcontrolling, 2. Aufl....mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Grundlagen

Rn. 251 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Der handelsrechtliche JA verfolgt als wichtiges Ziel die Selbstinformation des Kaufmanns über den unbedenklich entziehbaren Periodenerfolg. Ermittelt wird dieser Periodenerfolg vereinfachend unter Beachtung der interagierenden Prinzipien des Gläubigerschutzes, der Vorsicht und der Objektivierung (vgl. hierzu stellvertretend lediglich Berndt ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. GoB als Maßstab für die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung

Rn. 1 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Der Aufstellungsgrundsatz in § 243 Abs. 1 lautet: "Der Jahresabschluß ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen." Der Inhalt des Begriffs "JA" ist im HGB in den §§ 242 Abs. 3 und 264 Abs. 1 definiert. Danach besteht der JA von Nicht-KapG und PersG, die nicht von § 264a erfasst sind, aus der Bilanz und der GuV, während d...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / L. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 274

Rn. 770 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Bilanzierungsfehler bei latenten Steuern können grds. zur Nichtigkeit des festgestellten JA führen. Eine Nichtigkeit nach der zentralen Norm des § 256 Abs. 1 Nr. 1 AktG liegt vor, wenn der JA durch seinen Inhalt Vorschriften verletzt, die ausschließlich oder überwiegend zum Schutz der Gläubiger der Gesellschaft gegeben sind. Diese Tatbestand...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Bilanzberichtigungen

Rn. 37 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 Fraglich kann sein, ob im Fall erforderlicher Bilanzberichtigungen vom Grundsatz der Wertansatzidentität abgewichen werden darf. Ein Abweichen wäre dann gerechtfertigt, wenn eine berichtigungsbedürftige Bilanz nur unter Verstoß gegen diesen Grundsatz berichtigt werden könnte. Als alternative Verfahrensweisen zur Bilanzberichtigung bieten sich ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Derivativer Geschäfts- oder Firmenwert

Rn. 30 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Seit Verabschiedung des BilMoG finden sich die gesetzlichen Vorschriften zum Ansatz eines von außen erworbenen (= derivativen) GoF in § 246 Abs. 1 Satz 4; in dem bis dahin diesbezüglich maßgeblichen § 255 Abs. 4 ist nun die Vorschrift über die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert verankert (vgl. HdR-E, HGB § 255, Rn. 413ff.). Der Gesetzgeber d...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Überschuss der Passiv- über die Aktivposten

Rn. 191 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Wie oben bereits angedeutet, ist ein solcher Überschuss bilanztechnisch nicht möglich; die Summe der Aktivposten entspricht stets der Summe der Passivposten. Im Hinblick auf den Regelungsinhalt des § 268 Abs. 3, die Entstehungsursachen für einen nicht durch EK gedeckten Fehlbetrag aufzuzeigen, ist jedoch davon auszugehen, dass mit der Formul...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Inhalt und Zweck der gesetzlichen Regelung

Rn. 107 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 § 252 Abs. 1 Nr. 5 schreibt vor, dass "Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs [...] unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluß zu berücksichtigen" sind. Damit beinhaltet Nr. 5 zwei Teilaspekte: Die Periodisierung von Zahlungen statt einer Zahlungsrechnung (Periodisierungsprinzip im eigentlichen Sinne) u...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Spezialprobleme

a) Ergebnisabführungsverträge Rn. 27 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Häufig kommt es vor, dass sich zwei UN vertragsmäßig derart binden, dass sich ein UN verpflichtet, seinen ganzen Gewinn an das andere UN abzuführen. Dieser Vertrag korrespondiert i. d. R. mit einer Verlustübernahmeverpflichtung – für die AG, KGaA bzw. SE gemäß § 302 AktG, während sich das bei anderen KapG i. d. R....mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Bilanzausweis

Rn. 196 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Stellt sich buchmäßig heraus, dass ein nicht durch EK gedeckter Fehlbetrag entstanden ist, so ist nach dem eindeutigen Wortlaut von § 268 Abs. 3 am Schluss der Aktivseite, d. h. also nach dem aktiven Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung, dieser Fehlbetrag auszuweisen. § 268 Abs. 3 ist nur dahingehend zu verstehen, dass dies eine g...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Aktivierungsfähigkeit

a) Abstrakte Aktivierungsfähigkeit Rn. 6 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Frage nach der abstrakten Aktivierungsfähigkeit ist grds. gleichbedeutend mit der Frage nach dem Vorliegen eines VG (vgl. auch Freericks (1976), S. 141; HdB (2020), Stichwort-Nr. 146, Rn. 2f.); allerdings kommt auch Aktivierungsfähigkeit ohne Vorliegen eines VG in Betracht (vgl. so bei RAP, latenten Steuer...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Passivierungsfähigkeit

a) Abstrakte Passivierungsfähigkeit Rn. 17 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Frage nach der abstrakten Passivierungsfähigkeit ist grds. gleichbedeutend mit der Frage nach dem Vorliegen einer Schuld, die ihrerseits als Oberbegriff für die Verbindlichkeiten und Rückstellungen angesehen wird (vgl. Freericks (1976), S. 224ff.); allerdings kommt eine Passivierungsfähigkeit auch ohne V...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Inhalt und Zweck der gesetzlichen Regelung

Rn. 119 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 § 252 Abs. 1 Nr. 6 verlangt, dass bei der "Bewertung der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden" (Einleitungssatz zu § 252 Abs. 1) die "auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden [...] beizubehalten" sind. Dieser Grundsatz trägt dazu bei, dass die "Vergleichbarkeit aufeinanderfolgender Ja...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / J. Wesentliche Abweichungen nach IFRS (Rn. 321–328 kommentiert von Dyck/Hayn/Knop, W./Küting, P./Lorson/Scholz, S.)

Rn. 321 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Nach IAS 1.10(c) respektive ED/2019/7.10(c) hat ein vollständiger IFRS-Abschluss stets eine EK-Veränderungsrechnung zu umfassen. Diese muss ihrerseits nach IAS 1.106 (ED/2019/7.89) folgende Informationen enthalten: Gesamtergebnis der Berichtsperiode; Auswirkungen rückwirkender Anwendungen oder Anpassungen nach IAS 8 für sämtliche EK-Komponente...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Gesellschafterbeschluss über die Verwendung des Jahresergebnisses

a) Beschluss über das feststehende Jahresergebnis Rn. 7 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Als Verwendung des Jahresergebnisses gilt unstreitig eine Entscheidung der Gesellschafter über das zur Disposition stehende Ergebnis eines abgelaufenen GJ. Eine Berücksichtigung dieses Beschlusses bei der Bilanzaufstellung unter Berücksichtigung des Ausweiswahlrechts gemäß § 268 Abs. 1 ist jedoc...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Kriterien der Periodenzuordnung von Aufwendungen und Erträgen

Rn. 111 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 Obwohl § 252 Abs. 1 Nr. 5 auf eine periodengerechte und pagatorisch abgesicherte Erfolgsermittlung abzielt, enthält diese Norm keine konkreten Angaben darüber, nach welchem Kriterium Aufwendungen und Erträge bestimmten Abrechnungsperioden zuzurechnen sind. Sie besagt lediglich, dass diese Zuordnung nicht ausschließlich nach dem Zahlungszeitpu...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Zweck der gesetzlichen Regelung

Rn. 30 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 Das Gebot der Aufstellung eines JA für den Schluss eines jeden GJ (vgl. §§ 242, 264 Abs. 1) bewirkt eine rechnerische Aufspaltung der gesamten Lebensdauer eines UN in einzelne Abrechnungsperioden (GJ). Die kontinuierliche Erfassung der Geschäftsvorfälle und die hiermit verbundene laufende Fortschreibung der Bestandskonten werden zum Ende einer...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Beschluss über das noch nicht feststehende Jahresergebnis

Rn. 11 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Grds. sind zwei Arten solcher Beschlüsse denkbar. Zum einen kann durch die Schaffung einer Satzungsklausel bzw. einer Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag die Verwendung der Jahresergebnisse künftiger Jahre festgeschrieben werden und zum anderen kann eine Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresergebnisses bereits während des laufenden...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Abgrenzung der Rechnungsabgrenzungsposten zu anderen Bilanzposten

Rn. 58 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Das in § 246 Abs. 1 kodifizierte Vollständigkeitsgebot, wonach der "Jahresabschluss [...] sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten sowie Aufwendungen und Erträge zu enthalten [hat, d.Verf.], soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist", lässt den Schluss zu, dass RAP einen "Bilanzposten eigener Art" (Bonner HGB-K...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Begriff und Aufgaben der Rechnungsabgrenzung

Rn. 1 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Nur durch "Abgrenzung ist es möglich, Ordnung in den Strom der Geschäftsvorfälle zu bringen, so daß sichtbar wird, was sich in den einzelnen Perioden ereignet hat" (Leffson (1987), S. 188). In dieser Aussage von Leffson wird deutlich, worin sich die Einführung des Elements "Abgrenzung" in die handelsrechtliche RL begründet. Ihren Ursprung hat ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Bewertungsfolgen bei fehlender Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Rn. 54 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 Wenn von der Fortführung der UN-Tätigkeit nicht mehr ausgegangen werden kann, muss dies gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 bei der Bewertung berücksichtigt werden. § 252 Abs. 1 Nr. 2 regelt allerdings nicht, wie dann genau bei der Bewertung zu verfahren ist. Weil sich § 252 Abs. 1 nicht konsequent auf die Bewertung beschränkt, sondern auch Fragen des Bi...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 39 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Eine § 246 Abs. 1 Satz 1 (Vollständigkeitsgebot) – zumindest im Grundsatz – vergleichbare Regelung findet sich im zuletzt im Jahre 2018 überarbeiteten Rahmenkonzept (RK) – für die Bilanz in RK.4.1(a), für die (Gesamt-)Ergebnisrechnung in RK.4.1(b). Damit die im Abschluss enthaltenen Informationen verlässlich sind, müssen sie in den Grenzen vo...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Vermerk der Restlaufzeit

Rn. 198 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Gemäß § 268 Abs. 4 Satz 1 ist der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bei jedem gesondert ausgewiesenen Posten zu vermerken (vgl. auch Anhang III der Bilanz-R 2013/34/EU (ABl. EU, L 182/19ff. vom 26.06.2013)). Nehmen kleine KapG die Erleichterungsmöglichkeit des § 266 Abs. 1 Satz 3 in Anspruch und weisen ledi...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Ergebnisverwendung von den Gesellschaftern nicht zur Disposition stehender Eigenkapitalanteile

Rn. 14 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Gesellschafter sehen in dem Ergebnis der KapG, an der sie beteiligt sind, die Verzinsung ihrer Kap.-Einlage; ihnen steht daher grds. das Recht zur Ergebnisverwendung zu. Dennoch gibt es verschiedene Maßnahmen, die einen Bezug zum Jahresergebnis haben, die aber den Gesellschaftern nicht zugänglich sind. Möglicherweise sind diese Tatbeständ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Verbindlichkeitsdisagio (§ 250 Abs. 3 (a. F.))

Rn. 48 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Gemäß § 250 Abs. 3 darf ein Verbindlichkeitsdisagio (Rückzahlungsbetrag einer Verbindlichkeit > Ausgabebetrag) in den aktiven RAP aufgenommen werden (vgl. dazu weitergehend HdR-E, HGB § 250, Rn. 84ff.). Ist dies der Fall, gilt es diesen (aktivierten) Unterschiedsbetrag (auch weiterhin) spätestens bis zur Rückzahlung der Verbindlichkeit durch ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Begriff der Verbindlichkeiten

Rn. 208 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Wenn in den RL-Vorschriften der Begriff "Verbindlichkeiten" genannt wird, sind damit jene finanziellen Verpflichtungen angesprochen, die auf der Passivseite der Bilanz unter der Postengruppe C. (vgl. § 266 Abs. 3 C.) auszuweisen sind. Der Wortlaut des § 268 Abs. 5 Satz 1 ist insoweit eindeutig, da nicht auf Posten mit Verbindlichkeitscharakt...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / K. Bedeutung latenter Steuern in der Bilanzierungspraxis

Rn. 750 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Steuerlatenzen nach § 274 wurden während des Gesetzgebungsprozesses und nach Inkrafttreten des BilMoG kontrovers diskutiert. Denn die HGB-Bilanzierungspraxis im JA, in welcher latente Steuern vormals kaum eine Rolle gespielt hatten (vgl. Herzig/Vossel, BB 2009, S. 1174), sah sich einer Vorschrift gegenüber, die durch Anwendung des Temporary-...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Keine Erleichterungen für kleine und Kleinst-Kapitalgesellschaften

Rn. 250 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Auch kleine und Kleinst-KapG sind nach dem Wortlaut des § 268 Abs. 7 verpflichtet, die in § 251 genannten vier Arten von Haftungsverhältnissen ebenso wie die Verpflichtungen gegenüber verbundenen und assoziierten UN sowie die Altersversorgung betreffend jeweils gesondert anzugeben; Entsprechendes gilt für kleine und Kleinst-PersG i. S. d. § ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Regelungsinhalt

Rn. 257 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Konkret ist für KapG (respektive denen qua § 264a gleichgestellte PersG; vgl. speziell dazu van der Laage, WM 2012, S. 1322 (1324ff.)) in § 268 Abs. 8 eine Ausschüttungssperre für in der Bilanz ausgewiesene selbst geschaffene immaterielle VG des AV, abzgl. der hierfür gebildeten passiven latenten Steuern, den Betrag der wahlweise gebildeten ak...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Ausschüttungssperre aus dem Ansatz aktiver latenter Steuern

Rn. 271 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Auch im Zusammenhang mit dem Ansatz von aktiven latenten Steuern greift – wie unter HdR-E, HGB § 268, Rn. 257, bereits angedeutet – die Ausschüttungssperre i. S. v. § 268 Abs. 8 (vgl. ausführlich zur bilanziellen Behandlung latenter Steuern BilMoG-HB (2009), Kap. XXI, S. 499 (501ff.); HdR-E, HGB § 274). Dabei ist es unerheblich, ob die Bildu...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Differenzbetrachtung

Rn. 70 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Latente Steuern aufgrund von handels- und steuerrechtlichen Wertansatzdifferenzen werden in § 274 Abs. 1 Satz ;1f. normiert. Das HGB wendet das bilanzorientierte Temporary-Konzept an (vgl. BT-Drs. 16/10067, S. 67; BT-Drs. 16/12407, S. 87). Damit liegt der Fokus der Steuerlatenzen auf einer zutreffenden Darstellung der Vermögenslage des UN (vg...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Steuerliche Verlustvorträge

Rn. 101 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Steuerliche Verlustvorträge (z. B. für die KSt gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 KStG i. V. m. § 10d Abs. 2 EStG oder für die GewSt gemäß § 10a GewStG) sind gemäß § 274 Abs. 1 Satz 4 bei der Berechnung aktiver latenter Steuern zu berücksichtigen. Dies erfüllt das Informationsinteresse der Abschussadressaten, indem zum einen das den Verlustvorträgen in...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Ausschüttungssperren

Rn. 17 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Mit dem im Zuge des sog. Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom 25.05.2009 (BGBl. I 2009, S. 1102ff.) ergänzten Abs. 8 des § 268 wurden im Hinblick auf die Aktivierung selbst geschaffener immaterieller VG des AV, die (saldierte) bilanzielle Erfassung aktiver latenter Steuern sowie die u. U. gebotene Verrechnung von VG i. S. d. § 246...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung

Rn. 60 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Durch § 242 Abs. 2f. wird die Aufstellung einer GuV von allen buchführungspflichtigen Kaufleuten explizit gefordert. Die Aufstellung einer GuV ergibt sich automatisch aus der Abschlusstechnik der doppelten Buchführung. Im Steuerrecht wird dies auch durch § 60 Abs. 1 Satz 2 EStDV deutlich. Die formale Gestaltung der GuV bei Kaufleuten, für die...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Bilanzierungsfähigkeit als Grundvoraussetzung

Rn. 5 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Da der JA nach § 246 Abs. 1 "sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden [und, d.Verf.] Rechnungsabgrenzungsposten" beinhalten muss, "soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist", und da die ergänzende Beschränkung auf die "bilanzierungsfähigen" VG, Schulden und RAP im Bericht des Rechtsausschusses als nicht erforderlich angesehen wurde, weil s...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Identität des Mengengerüsts

Rn. 34 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 § 252 Abs. 1 Nr. 1 verlangt dem Wortlaut nach eine Identität der Wertansätze. Er unterscheidet sich somit von Art. 6 Abs. 1 lit. e) der Bilanz-R (zuvor: Art. 31 Abs. 1 lit. f) der 4. EG-R): "Die Eröffnungsbilanz eines Geschäftsjahres muss mit der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres übereinstimmen." Voneinander abweichende inhaltli...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Schlusserklärung zum Abhängigkeitsbericht

Rn. 327 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Neben den §§ 289, 289a–f definieren einige andere spezielle Gesetze und VO Pflichtangaben im Lagebericht. So ist bei AG, KGaA und SE gemäß § 312 Abs. 3 Satz 3 AktG die sog. Schlusserklärung zum Abhängigkeitsbericht (vgl. § 312 Abs. 3 Satz ;1f. AktG) in den Lagebericht aufzunehmen. Der Lagebericht ist unvollständig, wenn diese Schlusserklärun...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Verwendung des Bilanzergebnisses

Rn. 35 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 Eine Durchbrechung des Grundsatzes der Wertansatzidentität soll nicht vorliegen, wenn die Auswirkungen eines Gewinnverwendungsbeschlusses, die in der JA-Bilanz keine Berücksichtigung mehr finden (vgl. z. B. § 174 Abs. 3 AktG), in die Saldenvorträge zu Beginn des nächsten GJ aufgenommen werden. Zur Begründung wird auf die Einheit von Schlussbi...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Erläuterung antizipativer Posten

Rn. 217 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Wie bereits nach AktG 1965 ist es auch nach geltendem Bilanzrecht unzulässig, die sog. antizipativen Posten als RAP auszuweisen; vielmehr hat ein Ausweis ihrem Charakter entsprechend als Verbindlichkeit zu erfolgen. Haben diese Beträge, die erst in einer späteren Periode zu Ausgaben führen, einen größeren Umfang, müssen sie im Anhang erläute...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Verrechnungsverbot

Rn. 34 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Das Verrechnungsverbot des § 246 Abs. 2 resultiert einerseits aus dem Vollständigkeitsgebot des § 246 Abs. 1, andererseits aus der in § 243 Abs. 2 kodifizierten Norm der Klarheit und Übersichtlichkeit des JA. Das Verrechnungsverbot schließt eine Saldierung zwischen unterschiedlichen Posten der Aktiv- und Passivseite genauso aus wie zwischen E...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Zielsetzung

Rn. 40 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Steuern vom Einkommen und Ertrag stellen eine nicht zu verachtende Belastung für UN und damit indirekt auch für ihre Gesellschafter dar. Informationen hierüber sind somit durchaus entscheidungserheblich. Erschwert wird dies aus Sicht des JA dadurch, dass die konkrete Steuerermittlung oftmals getrennt von der handelsrechtlichen Sphäre durchgef...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Inhalt und Zweck der gesetzlichen Regelung

Rn. 70 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 § 252 Abs. 1 Nr. 3 enthält neben dem Grundsatz der Einzelbewertung das Gebot, die VG und Schulden zum Abschlussstichtag bewerten zu müssen. Dies bedeutet, dass die jeweiligen Wertansätze aus den Verhältnissen am Abschlussstichtag abzuleiten sind (vgl. Kammann (1988), S. 93ff.). In die Bewertung der einzelnen VG und Schulden dürfen somit keine ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Berichts- und Offenlegungsvarianten

Rn. 229 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die nichtfinanziellen Berichtspflichten können mit unterschiedlichen Berichtsformaten erfüllt werden. Nach dem Wortlaut des Gesetzes ist die nichtfinanzielle Erklärung im Lagebericht der Standard (vgl. § 289b Abs. 1). Alternativ kann unter bestimmten Voraussetzungen mit befreiender Wirkung ein sog. gesonderter nichtfinanzieller Bericht außer...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Ausnahmen vom Grundsatz der Einzelbewertung

Rn. 67 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 Soweit der Grundsatz der Einzelbewertung Gültigkeit besitzt, sind auch von diesem Bewertungsgrundsatz nach § 252 Abs. 2 nur in begründeten Fällen Ausnahmen zulässig. Ausnahmen erstrecken sich auf Fälle, in denen die "individuelle Ermittlung des Wertes oder der Risiken eines einzelnen Bewertungsobjektes unmöglich oder nur mit einem unvertretbar...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / e) Ausblick auf weitere Entwicklung

Rn. 283 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Bereits mit der Verabschiedung der CSR-R war offensichtlich, dass die nichtfinanziellen Berichtspflichten zeitnah auf den Prüfstand kommen würden. So sah Art. 3 der CSR-R vor, dass ihre Umsetzung bis zum 06.12.2018 von der EU-KOM zu evaluieren sei. Die EU-KOM bezog die CSR-R daher in den umfassenden "Fitness-Check" des EU-Rechtsrahmens zur U...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung

Rn. 220 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Werden aktive und/oder passive latente Steuern angesetzt, setzt sich die Steuerposition der GuV aus zwei wesentlichen Bestandteilen zusammen:mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Technik des Vermerks

Rn. 210 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Durch das Einfügen von entsprechenden "davon"-Vermerken kann dieser Erläuterungsvorschrift genügt werden. Dieser Vermerk ist bei jedem Posten der Gruppe "Verbindlichkeiten" vorzunehmen; eine Zusammenfassung steht nicht im Einklang mit dem eindeutigen Wortlaut des § 268 Abs. 5 Satz 1, soweit das bilanzierende UN nicht die Möglichkeit der Zusa...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Aufwand/Ertrag nach dem Abschlussstichtag

Rn. 65 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Zweites Kriterium für die Bilanzierungsfähigkeit transitorischer RAP i. e. S. ist die Erfolgswirksamkeit der Ausgaben/Einnahmen nach dem Abschlussstichtag. Dies bedeutet, dass ein Vertragspartner bereits eine Leistung erbracht hat, für die die Gegenleistung des anderen Vertragspartners noch ausstehen muss (vgl. BFH, Urteil vom 11.07.1973, I R...mehr