Fachbeiträge & Kommentare zu Bilanz

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 18: Haftung für feh... / 2 Haftung des Abschlussprüfers für fehlerhafte Bilanzen

2.1 § 323 HGB Rz. 14 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 323 Verantwortlichkeit des Abschlußprüfers (1) 1Der Abschlußprüfer, seine Gehilfen und die bei der Prüfung mitwirkenden gesetzlichen Vertreter einer Prüfungsgesellschaft sind zur gewissenhaften und unparteiischen Prüfung und zur Verschwiegenheit verpflichtet; gesetzliche Mitteilungspflichten bleiben unberührt. 2Sie dürfen nicht...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 2 Fehlerfolgen und Voraussetzungen für die Änderung von Bilanzen

2.1 Grundlagen Rz. 52 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Liegt ein Bilanzierungsfehler vor, kann dies verschiedene Folgen auslösen. Zum einen kommt in Betracht, dass der Jahresabschluss nichtig ist. Es stellt sich dann die Frage, wie er zu korrigieren ist. Das gilt insbesondere dann, wenn der Fehler bereits mehrere Abschlussperioden betrifft. Es kommen aber auch Folgen in Betracht, we...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 17: Fehlerhafte Bilanzen

1 Einleitung Rz. 1 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Zahlreiche gesetzliche Regelungen knüpfen zumindest mittelbar Rechtsfolgen an den Bilanzansatz, die Bewertung eines Vermögensgegenstandes oder einer Schuld und den Ausweis, aber auch an den so ermittelten Bilanzgewinn. Das sind zum einen die Vorschriften über die Gewinnverwendung in Kapitalgesellschaften, zum anderen aber auch stra...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 1.2.4 Fehlerhafte GuV

Rz. 10 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Bilanz ist eine Zeitpunktrechnung, die GuV eine Zeitraumrechnung. Beide sind durch das System der doppelten Buchführung miteinander verknüpft. Veränderungen im Bilanzansatz und seiner Bewertung wirken sich daher unmittelbar auf die GuV aus (Ausnahme: Aktiv- und Passivtausch). Umgekehrt ist jede Aufwands- und Ertragsbuchung in der GuV durc...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 1.2.6 Fehlerhafter Jahresabschluss

Rz. 12 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ein fehlerhafter Jahresabschluss liegt immer dann vor, wenn die Bilanz, die zusammen mit der GuV und ggf. dem Anhang den Jahresabschluss bildet, fehlerhaft ist. Das ist die logische Konsequenz daraus, dass das Verständnis von einer fehlerhaften Bilanz überhaupt erst daraus abgeleitet wird, dass eine gesetzliche Anforderung für Ansatz und Bewe...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 1.2 Begrifflichkeiten

Rz. 5 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In Ermangelung handelsrechtlicher Vorschriften existieren aus rechtlicher Perspektive keine vorgegebenen Begrifflichkeiten, um die vorstehend aufgeworfenen Fragen knapper zu beschreiben. Nicht eindeutig ist, was ein fehlerhafter Ansatz, eine fehlerhafte Bewertung oder ein fehlerhafter Ausweis ist; was eine fehlerhafte Bilanz ist; was ein fehlerha...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 2.2.2 Verstöße gegen Gliederungsvorschriften (§ 256 Abs. 4 AktG)

Rz. 54 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Gliederungsvorschriften der §§ 266ff. HGB dienen der Klarheit und Übersichtlichkeit des Jahresabschlusses und damit, wenn auch nicht primär, zumindest auch dem Gläubigerschutz. Erfasst sind[1] aus dem HGB §§ 246 Abs. 2, 247, 265, 266, 268–277, zu denen es aber rechtsformspezifische Erleichterungen gibt; aus dem AktG §§ 152, 158, 240, 261 Ab...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 1.1 Vorfragen

Rz. 2 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Bezeichnung "Fehlerhafte Bilanzen" birgt das Risiko von Missverständnissen. Das liegt unter anderem daran, dass es keine gesetzlichen Regelungen gibt, die für das Handelsrecht explizit vorschreiben: Wann ist ein Bilanzansatz fehlerhaft? Wann ist die Bewertung eines Vermögensgegenstandes oder einer Schuld fehlerhaft? Wann ist die Höhe eines au...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 18: Haftung für fehlerhafte Bilanzen

1 Haftung der Unternehmensorgane für fehlerhafte Bilanzen Rz. 1 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. § 91 Abs. 1 AktG bzw. § 41 GmbHG haben Vorstand bzw. Geschäftsführer für die Buchführung zu sorgen. Gem. § 242 Abs. 1 Satz 1 HGB hat der Kaufmann einen JA aufzustellen. Das bedeutet nur, dass Handelsgesellschaften als Formkaufleute gem. § 6 HGB auch einen JA aufzustellen zu haben; j...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 2.3.1 Begriffsverständnis

Rz. 59 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Handelsrecht enthält keine Vorschriften zur Berichtigung und Änderung von Jahresabschlüssen. Ausgehend von dem Befund, dass die Bilanzierungsregeln des HGB Rechtsnormen und daher grds. einzuhalten sind (vgl. Tz. 6), spricht einiges dafür, dass Bilanzansätze korrigiert werden müssen, wenn sie fehlerhaft sind. Dies hätte mitunter praktisch ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 18: Haftung für feh... / 2.1.2.4 Schaden

2.1.2.4.1 Schadensposten Rz. 23 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ein typischer Fall liegt in den Kosten für die erneute Prüfung des JA. Die Kosten für die erneute Aufstellung des JA müssen ihm nicht auferlegt werden, weil eine neue Aufstellung sowieso nötig ist.[1] Das ist nur anders, wenn der JA zutreffend aufgestellt worden war und der Mangel allein aus dem Bereich des Prüfers sta...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 18: Haftung für feh... / 1 Haftung der Unternehmensorgane für fehlerhafte Bilanzen

Rz. 1 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. § 91 Abs. 1 AktG bzw. § 41 GmbHG haben Vorstand bzw. Geschäftsführer für die Buchführung zu sorgen. Gem. § 242 Abs. 1 Satz 1 HGB hat der Kaufmann einen JA aufzustellen. Das bedeutet nur, dass Handelsgesellschaften als Formkaufleute gem. § 6 HGB auch einen JA aufzustellen zu haben; jedoch wird nicht gesagt, wer in der Handelsgesellschaft d...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 10: Anhangangaben / 1.1.2.2 Vorgeschriebene Angaben

Rz. 9 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der materielle Inhalt des Anhangs ergibt sich aus folgenden Rechtsquellen:[1] §§ 284, 285 HGB (explizit genannte Angaben), Angaben, die Vorschriften zu einzelnen Posten der Bilanz oder GuV begleiten (z. B. § 277 Abs. 4 Satz 2 HGB) und Vorschriften, die nicht innerhalb des HGB, sondern in rechtsformspezifischen Gesetzen verankert sind (z. B. GmbH,...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 18: Haftung für feh... / 2.1.2.5 Verbundene Unternehmen

Rz. 29 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. § 323 Abs. 1 Satz 3 HGB wird auch gegenüber verbundenen Unternehmen gehaftet. Das verbundene Unternehmen ist in § 271 Abs. 2 HGB definiert (vgl. § 271 HGB). Es kann sich damit um eine abhängige oder beherrschende Gesellschaft der zu prüfenden Gesellschaft handeln. Die Unternehmensverbindung muss im Zeitpunkt der Prüfung vorliegen.[1] Ein...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.3.1.2.2.3 Gesonderte Anwendungsbereiche

Rz. 394 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 266 Abs. 1 Satz 2 HGB schreibt für mittelgroße und große Gesellschaften (vgl. Kapitel 3 Tz. 171 ff.) den gesonderten Ausweis aller in § 266 Abs. 2 und Abs. 3 HGB genannten Posten vor.[1] Dabei ist die vorgegebene Reihenfolge zu beachten.[2] Daraus ergibt sich, dass § 266 Abs. 2 und Abs. 3 HGB vornehmlich die mittelgroßen und großen Gesells...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.1.1.2.2.1.2 Vermögensübertragungen im Stichtagsmoment ("Mitternachtsgeschäfte")

Rz. 76 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Angesprochen sind hier Umwandlungen, insbesondere Verschmelzungen, und Anteilsübertragungen in der juristischen Sekunde zwischen zwei Geschäftsjahren ("Mitternachtsgeschäfte").[1] In der Praxis wird der Übertragungszeitpunkt mitunter auf den Stichtag, 24:00 Uhr gelegt. Teilweise wird stattdessen das Datum konkret angegeben, wobei aber verschi...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.1.1.2.2.3.2 Wertaufhellungsprinzip

Rz. 85 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Zeitpunkt einer bilanzrechtlichen Bewertung ist grds. der Stichtag. Vermögensgegenstände und Schulden sind "zum Abschlussstichtag einzeln zu bewerten" (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB). Aus dieser Formulierung und dem Umstand, dass die Bilanz nicht "am", sondern "für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres" aufzustellen ist, folgt ein Verbot der B...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1.2.2.3.1 Grundprinzipien der Bilanzgliederung

Rz. 28 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Prinzipien der Bilanzgliederung beziehen sich auf die äußere Form der Bilanz und sind aus dem Zweck der Bilanz abzuleiten. Die Bedeutung einer einheitlichen Bilanzgliederung ist gering, wenn der Zweck der Bilanz darin besteht, einem unternehmensindividuellen und begrenzten Adressatenkreis mit spezifischen Informationsinteressen einen Über...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 16: Rechnungslegung... / 3.1.2.2 Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften

Rz. 44 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach Abs. 2 können die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs von Kleinstkapitalgesellschaften i. S. d. § 267a HGB (vgl. Kapitel 3 Tz. 213 ff.) ihrer Offenlegungspflicht nach § 325 Abs. 1 HGB bereits dadurch vollständig genügen, dass sie bei der Übermittlung ihrer Bilanz verlangen, dass die Einstellung in das Unternehmensregister durch...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 1.4.1 Bestimmung und Herleitung

Rz. 21 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In der Einleitung zu diesem Kapitel und auch im vorstehenden Abschnitt wurde die Differenzierung zwischen "unrichtigen" Bilanzansätzen bzw. "unrichtigen" Bewertungen einerseits und "fehlerhaften" Ansätzen bzw. Bewertungen andererseits gewählt, um verdeutlichen zu können, dass nicht jeder Ansatz oder jede Bewertung, die nicht mit den gesetzlic...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 2.1 Grundlagen

Rz. 52 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Liegt ein Bilanzierungsfehler vor, kann dies verschiedene Folgen auslösen. Zum einen kommt in Betracht, dass der Jahresabschluss nichtig ist. Es stellt sich dann die Frage, wie er zu korrigieren ist. Das gilt insbesondere dann, wenn der Fehler bereits mehrere Abschlussperioden betrifft. Es kommen aber auch Folgen in Betracht, wenn der Jahresa...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 2.3.3 Die Änderung von Jahresabschlüssen

2.3.3.1 Änderung des Jahresabschlusses bis zu seiner Feststellung Rz. 70 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ist der Jahresabschluss noch nicht festgestellt, kann der Aufsichtsrat dem Vorstand Änderungen aufgeben, was unzweifelhaft gem. § 325 Abs. 1 Satz 6 HGB zulässig ist.[1] Gesellschaftsrechtlich hat der Aufsichtsrat die Pflicht, bei Bedenken gegen die Gesetzes- und Satzungskonformi...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 18: Haftung für feh... / 2.1.2 Erläuterung

2.1.2.1 Verpflichteter Personenkreis Rz. 19 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Anders als im Vertragsrecht bei § 280 BGB haftet nicht nur der Abschlussprüfer als solcher oder (wie in der Praxis üblich) die mit der Abschlussprüfung beauftragte Prüfungsgesellschaft, sondern § 323 Abs. 1 Satz 3 HGB statuiert eine Haftung des Abschlussprüfers, seiner Gehilfen und der bei der Prüfung mitwi...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 2.2 Nichtigkeit des Jahresabschlusses gem. § 256 AktG

2.2.1 Das Regelungsgefüge des § 256 AktG Rz. 53 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bei Vorliegen bestimmter Bilanzierungsfehler, die wesentlich sind, erklärt § 256 AktG den festgestellten Jahresabschluss für nichtig. Dieses Schicksal teilt gem. § 253 Abs. 1 Satz 1 AktG dann auch der auf ihm beruhende Gewinnverwendungsbeschluss. In Abs. 6 regelt die Vorschrift Heilungsmöglichkeiten nic...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 2.3 Berichtigung und Änderung des Jahresabschlusses

2.3.1 Begriffsverständnis Rz. 59 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Handelsrecht enthält keine Vorschriften zur Berichtigung und Änderung von Jahresabschlüssen. Ausgehend von dem Befund, dass die Bilanzierungsregeln des HGB Rechtsnormen und daher grds. einzuhalten sind (vgl. Tz. 6), spricht einiges dafür, dass Bilanzansätze korrigiert werden müssen, wenn sie fehlerhaft sind. Dies ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 18: Haftung für feh... / 2.1.1 Einleitung

2.1.1.1 Überblick Rz. 15 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 323 HGB regelt die Haftung des Abschlussprüfers. Die Vorschrift enthält nicht nur einen § 280 BGB vergleichbaren Haftungstatbestand, sondern präzisiert die Anforderungen, erweitert den Kreis der Haftungsadressaten gegenüber den allgemeinen zivilrechtlichen Maßstäben durch Gewährung eines Direktanspruchs gegen Gehilfen und V...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 18: Haftung für feh... / 4.2 GmbH-Recht

Rz. 55 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Wäre bei zutreffender Bilanzierung eine Unterbilanz ausgewiesen worden, wären Ausschüttungen an die GmbH-Gesellschafter unzulässig gewesen. § 31 GmbHG statuiert einen strengen Erstattungsanspruch, der sich auf die volle Höhe des an den Gesellschafter ausgezahlten Betrags beläuft.[1] § 31 Abs. 3 GmbHG statuiert eine Ausfallhaftung der Mitgesel...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 1 Einleitung

Rz. 1 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Zahlreiche gesetzliche Regelungen knüpfen zumindest mittelbar Rechtsfolgen an den Bilanzansatz, die Bewertung eines Vermögensgegenstandes oder einer Schuld und den Ausweis, aber auch an den so ermittelten Bilanzgewinn. Das sind zum einen die Vorschriften über die Gewinnverwendung in Kapitalgesellschaften, zum anderen aber auch strafrechtliche ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 1.2.8 Unterschiedliche Perspektiven im Umgang mit fehlerhaften und nichtigen Jahresabschlüssen

Rz. 15 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Vorstehend wurde erläutert, dass ein Jahresabschluss nur in speziellen Fällen nichtig ist, also nicht immer, wenn er fehlerhaft ist. Welche Handlungsanforderungen für die Beteiligten sich daraus ergeben, ist noch zu erläutern (vgl. Tz. 70). Ist ein Jahresabschluss fehlerhaft, aber nicht nichtig, bedeutet dies jedoch nicht, dass Tätigwerden de...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 18: Haftung für feh... / 4.3 Personengesellschaftsrecht

Rz. 58 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ausgehend von einer fehlerhaften Bilanz statuiert § 172 Abs. 4 Satz 1 HGB das Wiederaufleben der Haftung des Kommanditisten, wenn ihm entsprechend Gewinnanteile zugewiesen werden. § 172 Abs. 5 HGB lässt diese Haftung bei doppelter Gutgläubigkeit beiseite: Der Kommanditist und der mit Aufstellung befasste Gesellschafter bzw. GmbH-Geschäftsführ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 1.1.1.1 Überblick, Vollständigkeitsgebot

Rz. 1 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Passiva sind in der Bilanz das Eigenkapital, Verbindlichkeiten und Rückstellungen, passive Rechnungsabgrenzungsposten (vgl. Kapitel 7 Tz. 404) sowie passive latente Steuern (vgl. § 266 Abs. 3). Für den Ansatz der Passiva gilt, wie für den Ansatz der Aktiva, § 246 HGB. § 246 HGB (vgl. Kapitel 5 Tz. 10) konstituiert mit dem Vollständigkeitsgebot...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.2.2.3.2.2 Grundprinzipien der Gliederung

Rz. 76 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IAS 1.54 enthält eine Aufzählung der Vermögenswerte, Schulden und Eigenkapitalpositionen, die in der Bilanz in der Regel mindestens aufgegliedert darzustellen sind. Der Standard schreibt aber weder die Reihenfolge noch die Gliederung der Bilanz vor.[1] IAS 1.57 Satz 1 und Satz 2 heben diesen Grundsatz der Gliederungsfreiheit noch einmal deutl...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1 §§ 242, 247, 264 Abs. 1 HGB

Rz. 1 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 242 Pflicht zur Aufstellung (1) 1Der Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes und für den Schluß eines jeden Geschäftsjahrs einen das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden Abschluß (Eröffnungsbilanz, Bilanz) aufzustellen. 2Auf die Eröffnungsbilanz sind die für den Jahresabschluß geltenden Vorschriften entsprechen...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 1.5.1 Zeitpunkt

Rz. 28 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Umstritten ist, ob es auf den Zeitpunkt der Aufstellung der Bilanz oder den Zeitpunkt ihrer Feststellung ankommt. Die besseren Gründe sprechen dafür, auf den Zeitpunkt abzustellen, in welchem eine rechtlich verbindliche Bilanzierungsentscheidung getroffen wird.[1] Denn vorher ist die Bilanz zwar – jedenfalls in dem hier gewählten Begriffsvers...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1.1.2.1 Entwicklung der Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung bis zum HGB vom 10. Mai 1897

Rz. 106 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Eine Verkehrserwartung an die inhaltliche Ausgestaltung des Jahresabschlusses des Kaufmanns und damit verbunden eine normative Geltung handelsrechtlicher GoB bestand lange vor Inkrafttreten des HGB und seines Vorläufers des ADHGB. Als vielzitierter geistiger Urvater zahlreicher Grundelemente der geltenden handelsrechtlichen Buchführungs- und...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 1.4 Der subjektive Fehlerbegriff im Bilanzrecht

1.4.1 Bestimmung und Herleitung Rz. 21 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In der Einleitung zu diesem Kapitel und auch im vorstehenden Abschnitt wurde die Differenzierung zwischen "unrichtigen" Bilanzansätzen bzw. "unrichtigen" Bewertungen einerseits und "fehlerhaften" Ansätzen bzw. Bewertungen andererseits gewählt, um verdeutlichen zu können, dass nicht jeder Ansatz oder jede Bewertu...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 3.2.2 Schätzungsrevision

3.2.2.1 Schätzung Rz. 96 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Schätzung ist eine Entscheidung über die Bewertung eines Postens, die mit einem geringeren Grad der Überzeugung von ihrer Richtigkeit vorgenommen wird (Wahrscheinlichkeitsurteil).[1] Eine Schätzung kann wesensgemäß bezogen auf den wahren Sachverhalt fehlerhaft sein. IAS 8.32–.33 umschreiben den Begriff der Schätzung durch...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 2.3.2 Rechtsfolgen nichtiger Jahresabschlüsse

Rz. 62 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bei fehlerhaften Jahresabschlüssen ist danach zu differenzieren, ob der Fehler so gewichtig ist, dass der Jahresabschluss gem. § 256 Abs. 1 bis Abs. 5 AktG nichtig ist oder ob der Fehler nicht so gewichtig ist, dass eine Nichtigkeit angenommen werden muss. Kein Fehler liegt vor, wenn der Jahresabschluss unter Verkennung von Tatsachen aufgeste...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 2.2.4 Personenhandelsgesellschaften

Rz. 57 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bis zum Inkraftreten des MoPeG am 01.01.2024 fanden sich für Personenhandelsgesellschaften keine Regelungen zum Umgang mit Fehlern in Bilanzen im HGB. Es gab daher auch kein dem § 256 AktG entsprechendes Regime mit einer Heilungsmöglichkeit gem. § 256 Abs. 6 AktG.[1] Gleichwohl sollte wie im Kapitalgesellschaftsrecht zwischen fehlerhaften Bil...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 3: Besondere Anford... / 6.3.2.1 Besonderheiten für Kleinstkapitalgesellschaften

Rz. 219 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Weil Kleinstkapitalgesellschaften als kleine Kapitalgesellschaften gelten (§ 267a Abs. 1 Satz 1 HGB), können sie grundsätzlich alle Befreiungen bzw. Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften in Anspruch nehmen. Dazu kommen die folgenden zusätzlichen Erleichterungen und Befreiungen: § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB: Die Kleinstkapitalgesellschaf...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1.2.2.3.2 Gliederungsvorschriften für nicht veröffentlichungspflichtige Unternehmen

Rz. 34 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift des § 247 Abs. 1 HGB regelt Inhalt und Mindestgliederung der Bilanz für alle Kaufleute. Gesondert auszuweisen sind nach dem Wortlaut dieser Vorschrift auf der Aktivseite das Anlage- und das Umlaufvermögen sowie die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten. Auf der Passivseite sind das Eigenkapital, die Schulden sowie die passiven Rec...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.2.2.3.2.3 Mindest- und Mustergliederung

Rz. 80 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IAS 1.54 schreibt auf einer Gliederungsebene achtzehn Posten vor, die in der Bilanz mindestens auszuweisen sind, ohne diese zu definieren oder ins Verhältnis zu setzen. Die in IAS 1.54 verwandten Begriffe sind "Standardautonom" auszulegen. Sie werden nicht durch andere Standards vorgegeben.[1] Weder Gliederung, noch Reihenfolge noch Bezeichnu...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 10: Anhangangaben / 1.1 § 284 HGB

Rz. 1 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 284 Erläuterung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (1) 1In den Anhang sind diejenigen Angaben aufzunehmen, die zu den einzelnen Posten der Bilanz oder der Gewinn- und Verlustrechnung vorgeschrieben sind; sie sind in der Reihenfolge der einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung darzustellen. 2Im Anhang sind a...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.1.1.2.2.7 Grundsatz der Imparität (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB)

Rz. 110 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Imparitätsprinzip ergänzt das Vorsichts- und Realisationsprinzip und schränkt insbesondere das Prinzip der periodengerechten Erfassung ein. Denn es erlaubt und verlangt, Chancen und Risiken in der Bilanz ungleich zu behandeln. Relevanz erlangt es daher in erster Linie auf der Passivseite der Bilanz. Während für einen zulässigen Ansatz in...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.5 Synopse

mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1.2.4 Anhang

Rz. 55 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Anhang ist ein wesentlicher[1] Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses (§ 264 Abs. 1 HGB) bei allen Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkten Personengesellschaften i. S. d. § 264a HGB sowie bei Genossenschaften (§ 336 Abs. 1 HGB). Kleinstkapitalgesellschaften sind von der Anhangpflicht befreit, wenn sie die Angaben über die Haftung...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 2.6 Synopse

mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 10: Anhangangaben / 5.2.1 Überblick

Rz. 217 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ein vollständiger Abschluss enthält nach den Regelungen der International Financial Reporting Standards neben der Bilanz, der Kapitalflussrechnung, der Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Gesamtergebnisrechnung (primary statements) auch einen rechtsformunabhängig aufzustellenden Anhang als sogenanntes secondary statement (IAS 1.10). Die...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 1.1.3.1 Zuordnung des Leasinggutes zum Leasinggeber (Operating Leasing)

Rz. 25 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Darstellung beim Leasinggeber In der Praxis werden Leasingbeziehungen regelmäßig so ausgestaltet, dass das Leasinggut (weiterhin) dem Leasinggeber als rechtlichem Eigentümer zuzuordnen ist und daher von ihm bilanziert wird (vgl. Kapitel 5 Tz. 33 ff.). Das Leasinggeschäft selbst stellt ein schwebendes Geschäft dar und ist als solches nicht zu b...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.3.2.2.3.3 Eigenkapitalausweis (IAS 1.79–.80A)

Rz. 409 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IAS 1.79–.80A enthalten Vorgaben für die in der Bilanz, in der Eigenkapitalveränderungsrechnung oder im Anhang vorzunehmende Untergliederung des Eigenkapitals. Rz. 410 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IAS 1.79–.80A regeln nicht die Abgrenzung von Eigenkapital und Fremdkapital, sie setzen die Qualifikation eines Passivpostens als Eigenkapital voraus....mehr