Fachbeiträge & Kommentare zu Bilanz

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Anhang nach IFRS / 4.1.6 Vorräte

Rz. 106 Über die Angabe der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für die Vorräte gem. IAS 2.36a (vgl. Rz. 59) hat das nach IFRS rechnungslegende Unternehmen folgende Offenlegungspflichten, die sich auf den Bilanzansatz beziehen,[1] zu erfüllen, sofern es sich jeweils um wesentliche Informationen handelt: Gesamtbuchwert der Vorräte in einer unternehmensspezifischen Unterglied...mehr

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Anhang nach IFRS / 5.1 Versicherungen

Rz. 157 Der verpflichtend in Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1.1.2023 beginnen,[1] anzuwendende IFRS 17 enthält ebenfalls eine Reihe von zu beachtenden Anhangangaben. Nach der Generalnorm des IFRS 17.93 sollen die Angaben dazu dienen, die Abschlussnutzer über die Auswirkungen der unter IFRS 17 fallenden Versicherungsverträge auf Bilanz, Ergebnisrechnung und Kapitalflus...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 4.2.2 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Rz. 38 Persönliche Steuern der Gesellschafter dürfen nicht als Steueraufwand der Gesellschaft erfasst werden. Als Steueraufwand der Gesellschaften dürfen vielmehr nur diejenigen Beträge ausgewiesen werden, die die GmbH & Co. KG als Steuerschuldner zu entrichten hat (z. B. Gewerbesteuer). Solche Steuern sind unter den Posten "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" sowie ggf. "...mehr

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Anhang nach IFRS / 2.2.4 Nachprüfbarkeit

Rz. 17 Conceptual Framework. Kap. 2.30 Satz 2 definiert Nachprüfbarkeit derart, dass verschiedene sachkundige und unabhängige Beobachter im Wesentlichen darin übereinstimmen, dass eine bestimmte Abbildung (eines ökonomischen Phänomens) eine glaubwürdige Darstellung ist. Conceptual Framework. Kap. 2.31 unterscheidet die direkte und indirekte Nachprüfbarkeit als Formen. Erstge...mehr

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Anhang nach IFRS / 3.2.2 Spezifische Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Rz. 38 Nach IAS 8.27A hat eine Berichterstattende Einheit wesentliche Angaben zu seinen angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu machen. Die Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind dann wesentlich, wenn bei gemeinsamer Betrachtung mit anderen im Abschluss enthaltenen Informationen vernünftigerweise erwartet werden kann, dass diese Entscheidungen...mehr

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Anhang nach IFRS / 6.5 Dividenden

Rz. 188 Nach IFRS 18.132 sind folgende Offenlegungspflichten für die Dividenden im IFRS-Anhang zu erfüllen: Dividendenzahlungen an die Anteilseigner des Unternehmens, die vorgeschlagen oder beschlossen wurden, bevor der Abschluss zur Veröffentlichung freigegeben wurde, die aber nicht als Verbindlichkeit im Abschluss bilanziert wurden,[1] sowie der entsprechende Dividendenbetr...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 5.2.2 Kapitalkonto i. S. d. § 15a Abs. 1 Satz 1 EStG

Rz. 50 Nach § 15a EStG können einem Kommanditisten Verluste nur noch bis zur Höhe seiner Einlage (100 %) zugerechnet werden. Darüber hinausgehende Verluste, die zur Entstehung eines negativen Kapitalkontos führen, dürfen weder mit den übrigen (positiven) Einkünften ausgeglichen, noch nach § 10d EStG vorgetragen werden. Es besteht lediglich die Möglichkeit, die nicht berücksi...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Schuldzinsenabzug bei Einze... / 3.2 Gewinn, Einlagen und Entnahmen

Unter Gewinn nach § 4 Abs. 4a EStG verstehen Rechtsprechung[1] und Finanzverwaltung[2] den nach § 4 Abs. 1 bzw. § 5 EStG per Bilanz bzw. nach § 4 Abs. 3 EStG per Einnahmenüberschussrechnung ermittelten Gewinn vor Anwendung von § 4 Abs. 4a EStG. Außerbilanzielle Kürzungen und Hinzurechnungen wirken sich auf den Gewinn i. S. des § 4 Abs. 4a EStG nicht aus. Dies hat z. B. zur Fo...mehr

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Anhang nach IFRS / 2.2.1 Relevanz

Rz. 6 Eine relevante Finanzinformation besitzt die Eigenschaft, Unterschiede in den Entscheidungen der Abschlussadressaten bewirken zu können (Conceptual Framework. Kap. 2. 6 Satz 1). Eine konkrete Verhaltens- bzw. Entscheidungsbeeinflussung wird jedoch nicht gefordert; begründet wird diese eher zurückhaltend scheinende Formulierung damit, dass sich bestimmte Reaktionen kaum...mehr

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Anhang nach IFRS / 2.2.5 Verständlichkeit

Rz. 18 Die Klassifizierung, die Kennzeichnung und die Präsentation von Informationen in einer klaren und knappen Weise sind wesentliche Elemente, welche Informationen verständlich machen.[1] Die qualitative Anforderung der Verständlichkeit zielt somit in erster Linie auf die formale Darstellung von (Finanz-)Informationen ab. Verständlichkeit ist im Kontext der (IFRS-)Finanzb...mehr

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Anhang nach IFRS / 4.3 Eigenkapitalveränderungsrechnung

Rz. 150 Bereits durch IAS 1 (revised 2007) kam es im Vergleich mit den Vorgängerversionen zu einer klaren Trennung der Eigenkapitalveränderungen, welche die Kriterien für Erträge und Aufwendungen i. S. d. Conceptual Framework erfüllen (Inhalt der Gesamtergebnisrechnung), sowie den "nicht ergebnisbezogenen" Eigenkapitalveränderungen (Inhalt der Eigenkapitalveränderungsrechnun...mehr

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Anhang nach IFRS / 3.2.1 Bewertungsgrundlagen

Rz. 26 Das Conceptual Framework (2018) führte zu einer Neustrukturierung der auf konzeptioneller Ebene unterschiedenen Bewertungsmaßstäbe. Conceptual Framework. Kap. 6.4 ff. unterscheidet 2 grundlegende Gruppen von Bewertungsmaßstäben, nämlich die historischen Kostenmaßstäbe und die aktuellen Bewertungsmaßstäbe. Zu erstgenannten zählen die historischen Anschaffungs- oder Her...mehr

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Anhang nach IFRS / 3.3 Angaben zu den verdeckten Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechten

Rz. 72 Instrumente der Abschlusspolitik nach IFRS sind sowohl offene als auch verdeckte Wahlrechte in Bilanzierung und Bewertung. Im hier verwendeten Sprachgebrauch bezeichnen "offene" Wahlrechte die Möglichkeit des Bilanzierenden, sich für unterschiedliche Bilanzierungs- und Bewertungsalternativen bei bestimmten Sachverhalten zu entscheiden. Die verdeckten Wahlrechte zeichn...mehr

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Anhang nach IFRS / 3.3.2 Prognosen des Managements

Rz. 76 IAS 8.31A verlangt die Offenlegung von Informationen über die zentralen Annahmen bezüglich der zukünftigen Entwicklung und anderer zentraler Quellen der Schätzung von Unsicherheiten am Bilanzstichtag, welche einen signifikanten Einfluss auf den Buchwert von Vermögenswerten und Schulden innerhalb des nächsten Geschäftsjahres haben können. IAS 8.31A fordert hinsichtlich...mehr

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Anhang nach IFRS / 4.1.1.1 Immaterielle Vermögenswerte ohne Goodwill

Rz. 79 IAS 38.118e fordert im Anhang des IFRS-Abschlusses eine Offenlegung von Entwicklungspositionen für jede Gruppe von selbst geschaffenen und erworbenen immateriellen Vermögenswerten. Bei den immateriellen Vermögenswerten ist hinsichtlich der Gruppenbildung auf die Unterscheidung zwischen immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter Nutzungsdauer und immateriellen Vermög...mehr

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Anhang nach IFRS / 4.1.2 Sachanlagen

Rz. 88 Neben den Bewertungsgrundlagen und den wesentlichen Parametern der Abschreibung der Sachanlagen (vgl. Rz. 48) ist entsprechend wie bei den immateriellen Vermögenswerten (ohne Goodwill) eine Entwicklungsrechnung für jede wesentliche Gruppe von Sachanlagen gem. IAS 16.73d und e offenzulegen. Da nach IAS 16.77e für neu bewertete Sachanlagen (Entsprechendes gilt auch für ...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 5.5 Gewinnverteilung

Rz. 60 Auch in den Fällen der personengleichen GmbH & Co. KG ist für die Ermittlung des Anteils eines Gesellschafters am Gewinn oder Verlust der KG grundsätzlich der handelsrechtliche Gewinn- und Verlustverteilungsschlüssel maßgebend, wie er sich aus den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und den Vorschriften des HGB ergibt. Die Gewinnermittlung und -verteilung ist addit...mehr

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Anhang nach IFRS / 4.1.4 Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien

Rz. 95 Für die als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien ergeben sich die allgemeinen Offenlegungspflichten aus IAS 40.75. Darüber hinaus sind – je nach dem angewandten Modell – entweder die Anhangangaben nach IAS 40.76–40.78 (Zeitwertbewertungsmodell) oder nach IAS 40.79 (Anschaffungskostenmodell) zu beachten. Rz. 96 Zu den allgemeinen Offenlegungspflichten, die sich auf ...mehr

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Sonderbetriebsvermögen: Aus... / 3.1.2 Originär steuerrechtliche Buchführungspflicht für das Sonderbetriebsvermögen

Die handelsrechtliche Buchführungspflicht gilt – anders als für eine OHG oder KG – nicht für andere gewerbliche Personengesellschaften (insbesondere die Außen-GbR), weil diese keine Personenhandelsgesellschaften i. S. d. § 6 Abs. 1 HGB sind. Allerdings können Gesellschaften auch dann als OHG oder KG in das Handelsregister eingetragen werden, wenn ihr Gewerbebetrieb nach Art ...mehr

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Sonderbetriebsvermögen: Aus... / Zusammenfassung

Überblick Das Betriebsvermögen i. S. d. § 4 Abs. 1 EStG umfasst bei einer Personengesellschaft sowohl die Wirtschaftsgüter, die zum Gesellschaftsvermögen (= steuerliches Gesamthandsvermögen gem. § 39 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 AO n. F.) der Mitunternehmerschaft gehören, als auch diejenigen Wirtschaftsgüter, die einem, mehreren oder allen Mitunternehmern gehören (Sonderbetriebsvermö...mehr

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Sonderbetriebsvermögen: Aus... / 2.3.3 Notwendiges Sonderbetriebsvermögen I

Üblicherweise werden folgende Kategorien von Sonderbetriebsvermögen unterschieden: notwendiges und gewillkürtes aktives Sonderbetriebsvermögen I und notwendiges und gewillkürtes aktives Sonderbetriebsvermögen II. Hinzu kommt das passive/negative Sonderbetriebsvermögen, d. h. die Verbindlichkeiten; soweit erforderlich, kann auch hier zwischen Sonderbetriebsvermögen I und II zu u...mehr

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Anhang nach IFRS / 4.1.1.2 Goodwill

Rz. 83 Die Offenlegungspflichten für Goodwill-Beträge ergeben sich zum einen aus IFRS 3 und zum anderen aus IAS 36 (vgl. auch Rz. 82). Rz. 84 Nach IFRS 3.59-3.63 ergeben sich 2 wesentliche Gruppen von Angaben im Hinblick auf die Unternehmenszusammenschlüsse und damit mittelbar auf den Goodwill. Nach IFRS 3.59 hat die Bericht erstattende Einheit die Art und die finanziellen Au...mehr

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Sonderbetriebsvermögen: Aus... / 1.4 Die addditive, zweistufige Gewinnermittlung

Zu den gewerblichen Einkünften eines Gesellschafters einer gewerblich tätigen Personengesellschaft gehören der Gewinnanteil [1] und bestimmte Sondervergütungen.[2] Darüber hinaus zählen zu den Einkünften aus der Beteiligung an der Gesellschaft auch die Ergebnisse aus der Veränderung von Sonderbetriebsvermögen in der Hand des Gesellschafters.[3] Beide Bilanzen, ggf. in Verbind...mehr

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Anhang nach IFRS / 4.4 Kapitalflussrechnung

Rz. 152 Die Kapitalflussrechnung nach IAS 7 unterscheidet 3 Bereiche (der Ursachenrechnung), nämlich die betriebliche Tätigkeit, die Investitionstätigkeit und die Finanzierungstätigkeit, von denen Wirkungen auf den Fonds an Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalenten ausgehen können.[1] IAS 7.13–7.17 enthalten eine Aufzählung typischer Zahlungsmittelströme, die den einzeln...mehr

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Ratingverfahren im Detail / 4.1 Modularer Aufbau des VR-Rating-Firmenkunden

Das VR-Rating-Firmenkunden besteht aus 3 Modulen, die die Banken je nach Risikogehalt des Kreditengagements unterschiedlich kombinieren können: Modul Kunde/Konto (Kontostammdaten und Kontoführung – letztere früher "Firmenkundenschnellrating") mit den Untergruppen: Kunde, Kontokorrent, Darlehen, SCHUFA (VR-Rating-Schufa-Risikoquote); Qualitatives Modul (Fragenkatalog zur Unternehme...mehr

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Ratingverfahren im Detail / 4.2 Gewichtung der Module

Die Ergebnisse der 3 Module fließen mit unterschiedlichen Gewichtungen in das Endergebnis des Ratings ein: Gewichtungen der Module im KMU-Ratingmehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 5.2 Erklärung durch Datenfernübertragung

Rz. 71 Nach § 25 Abs. 4 EStG ist die ESt-Erklärung grundsätzlich elektronisch zu übermitteln, wenn Gewinneinkünfte (Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständige Arbeit; § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 EStG) erzielt werden.[1] Die Regelung gilt für Vz ab 2011. Rz. 72 Ausgenommen von der Erklärungspflicht durch Datenfernübermittlung sind die Veranlagungsfälle nach § 46...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 4.2 Erfassung von Zinsen als Aufwendungen

Rz. 60 IAS 23.1 legt fest, dass eine sofortige Aufwandserfassung in der Periode stattzufinden hat, in der die Fremdkapitalzinsen angefallen sind, falls kein qualifying asset vorliegt oder ein qualifying asset vorliegt, aber vom Aktivierungswahlrecht kein Gebrauch gemacht wird (IAS 23.4). Insofern nimmt der Begriff des "qualifying asset" in diesem Kontext eine bedeutsame Roll...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 2.1.2 Zinsen als Herstellungskosten

Rz. 11 Die Aktivierung von Zinsen für Fremdkapital im Rahmen der Ermittlung des Umfangs der Herstellungskosten ist in § 255 Abs. 3 HGB geregelt. Nach dessen Satz 1 gehören Zinsen für Fremdkapital nicht zu den Herstellungskosten. Eine Relativierung offenbart Satz 2, wonach ein Aktivierungswahlrecht für Zinsen besteht, die zur Finanzierung der Herstellung eines Vermögensgegens...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 2.2.1 Zinsen als "Zinsen und ähnliche Aufwendungen"

Rz. 21 Gem. § 275 Abs. 2 Nr. 13 HGB (Gesamtkostenverfahren) bzw. gem. § 275 Abs. 3 Nr. 12 HGB (Umsatzkostenverfahren) sind in der Gewinn- und Verlustrechnung "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" gesondert auszuweisen.[1] Dieser Posten enthält sämtliche Beträge, die für aufgenommenes Fremdkapital zu entrichten sind, seien es Aufwendungen für die Beschaffung, für die Rückzahlung...mehr

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Rating: Das können Unterneh... / 2.1.1 Jahresabschlüsse

Der Jahresabschluss wird im § 18 KWG wörtlich erwähnt. Er ist sozusagen die "Königsdisziplin" der quantitativen Analyse im Rating. Und natürlich ist er für das Unternehmen selber von entscheidender Bedeutung: In der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) hält er fest, wie erfolgreich das Unternehmen im abgelaufenen Geschäftsjahr gearbeitet hat. In der Bilanz dokumentiert er (hoff...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 2.1.1 Zinsen als Anschaffungskosten

Rz. 5 Nachstehend ist sich der Frage zu widmen, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen Zinsen als Bestandteil der Anschaffungskosten gem. § 255 Abs. 1 HGB zu klassifizieren sind. Laut Satz 1 dieser Rechtsvorschrift bilden "Anschaffungskosten […] die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu verset...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 2.2.2 Zinsen als "sonstige betriebliche Aufwendungen"

Rz. 24 Gem. § 275 Abs. 2 Nr. 8 HGB (Gesamtkostenverfahren) bzw. gem. § 275 Abs. 3 Nr. 7 HGB (Umsatzkostenverfahren) sind in der Gewinn- und Verlustrechnung "sonstige betriebliche Aufwendungen" gesondert zu erfassen.[1] Dieser Posten verkörpert einerseits einen Auffangposten und erfährt im HGB keine explizite Definition. Andererseits gehen in den Posten "sonstige betriebliche...mehr

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Ratingverfahren im Detail / 4.5 Finanzmodul

Im Teilmodul Jahresabschluss werden 8 Kennzahlen aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung berechnet und bewertet. Im Folgenden werden diese Kennzahlen und ihre dreistufige Bewertung "grün/gelb/rot" dargestellt. Bei der Berechnung der einzelnen Kennzahlen ist zu beachten, dass die Banken manche Zahlen im Jahresabschluss nicht 1:1 übernehmen, sondern diese modifizieren. So w...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 1.1 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Die Vorschrift dokumentiert rechtspolitische Entscheidungen, die in der historischen Entwicklung des ESt-Rechts von größter Bedeutung waren, heute aber als selbstverständlich erscheinen. Das moderne Besteuerungssystem bedingte den Übergang von der reinen Amtsermittlung mit polizeilichen Mitteln zur formalisierten Mitwirkung des Stpfl. aufgrund eines Erklärungssystems.[...mehr

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Ratingverfahren im Detail / 4.4 Qualitatives Modul

Im qualitativen Modul muss die Bank 12 Fragen zum Unternehmen beantworten. Dabei werden diese in einem ersten Schritt vom Mitarbeiter in der Kundenbetreuung (Markt) beantwortet. Im zweiten Schritt werden diese Antworten von Mitarbeitern in der Marktfolge auf der Grundlage der in der Bank zum Kunden vorliegenden Informationen und Unterlagen plausibilisiert und abschließend en...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 3.1 Einordnung

Rz. 26 Ausgangspunkt für die steuerliche Gewinnermittlung von Kaufleuten ist § 5 Abs. 1 Satz 1 1. Halbsatz EStG. Demgemäß ist zur Ermittlung des Gewinns für den Schluss eines Wirtschaftsjahrs das nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) auszuweisende Betriebsvermögen anzusetzen. Anwendung findet diese Norm auf Gewerbetreibende, die aufgrund g...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 7 Beizufügende Unterlagen

Rz. 80 Der Steuererklärung sind gem. § 150 Abs. 4 S. 1 AO die in § 60 EStDV genannten Unterlagen des Rechnungswesens beizufügen. Nach § 60 Abs. 1 EStDV [1] ist der Steuererklärung eine Abschrift der Bilanz, die auf dem Zahlenwerk der Buchführung beruht, im Fall der Eröffnung des Betriebs auch eine Abschrift der Eröffnungsbilanz beizufügen, wenn der Gewinn nach § 4 Abs. 1, § 5...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 1.3 Begriff der Zinsaufwendungen

Rz. 4 Der Begriff der Zinsaufwendungen vereint die Charakteristika der Begriffe "Zinsen" und "Aufwendungen": Zinsaufwendungen sind betrieblich bedingter Wertverzehr als Entgelt für die zeitlich befristete Überlassung von Kapital. Zu den Zinsaufwendungen und ähnlichen Aufwendungen gehören:[1] Zinsen für geschuldete Kredite (z. B. für Bankkredite, Hypotheken, Schuldverschreibung...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / O. Literaturverzeichnis

Rn. 924 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Adler, Hans/Düring, Walther/Schmaltz, Kurt (1995), Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl., Stuttgart. Arbeitskreis Bilanzrecht der Hochschullehrer Rechtswissenschaft (2008), Stellungnahme zu dem Entwurf eines BilMoG: Einzelfragen zum materiellen Bilanzrecht, in: BB 2008, S. 209–216. Arbeitskreis Steuern und Revision im Bundesver...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Sonstige Besonderheiten

Rn. 31 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Ergeben sich aufgrund zulässiger Änderungen oder Berichtigungen von JA zurückliegender GJ, z. B. infolge der rückwirkenden Erfassung von Feststellungen einer steuerlichen Außenprüfung, geänderte Ausprägungen der Größenkriterien, so ist dieser Umstand im Hinblick auf die Einordnung der betreffenden KapG bzw. PersG i. S. d. § 264a in eine besti...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Ausweis

Rn. 152 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Ausweisfragen in der Bilanz folgen den allg. Vorschriften nach IAS 1 bzw. künftig denen des IFRS 18. Angaben im Zusammenhang mit der Fair Value-Bewertung ergeben sich aus IFRS 13. Weitere anzugebende Informationen zu Finanzinstrumenten werden branchen­übergreifend in IFRS 7 geregelt. Bestimmte Angaben haben nach sachgerechten Klassen von Fin...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Einzelne Rückstellungen (Rn. 229 – 256 kommentiert von Mayer-Wegelin)

Rn. 229 Stand: EL 15 – ET: 11/2012 Rückstellungen kommen insbes. für folgende Fälle in Betracht:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Angabe der Unterbewertung bei vor dem Jahr 1987 erteilten Versorgungszusagen (Altzusagen; Art. 28 Abs. 2 EGHGB)

Rn. 728 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Laut Art. 28 Abs. 1 Satz 1 EGHGB braucht eine Rückstellung nach § 249 Abs. 1 Satz 1 nicht gebildet zu werden, wenn die Versorgungszusage vor dem 01.01.1987 erteilt wurde (Altzusage). Dies gilt auch für Erhöhungen von Altzusagen, wenn sie nach dem 31.12.1986 erfolgten. Gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB müssen KapG aber die in der Bilanz nicht ausgewi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Stichtagsprinzip

Rn. 284 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Neben dem Gebot der Einzelbewertung enthält § 252 Abs. 1 Nr. 3 die Forderung nach einer Bewertung der VG und Schulden zum Abschlussstichtag. Das hierin zum Ausdruck kommende Stichtagsprinzip begrenzt die der Rückstellungsbewertung zugrunde zu legenden Daten in zeitlicher Hinsicht. Es verlangt eine Wertbemessung nach den Verhältnissen, wie s...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Bilanzsumme

Rn. 7 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Als BS gilt die Summe aller Aktiv- bzw. aller Passivposten abzgl. eines evtl. vorhandenen, auf der Aktivseite ausgewiesenen "Nicht durch EK gedeckten Fehlbetrags" gemäß § 268 Abs. 3 (vgl. § 267 Abs. 4a; überdies Küting/Grau, DB 2014, S. 729ff., m. w. N.) respektive des Postens "Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil persönlich h...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Grundlagen

Rn. 1 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die im Dritten Buch verankerten Vorschriften differenzieren zwischen Kaufleuten und KapG (bzw. denen qua § 264a gleichstellten PersG). Die Regelungen der Bilanz-R 2013/34/EU (ABl. EU, L 182/19ff. vom 29.06.2013, ABl. EU, L 330/1ff. vom 15.11.2014, ABl. EU, L 334/86f. vom 21.11.2014, ABl. EU, L 429/1ff. vom 01.12.2021, ABl. EU, L 322/15ff. vom ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Über- und Unterdeckung von Altersversorgungsverpflichtungen durch Vermögensgegenstände

Rn. 662 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Die Altersversorgungsverpflichtungen können am BilSt durch das "zugriffsfrei" ausgelagerte Vermögen, das mit seinem beizulegenden Zeitwert zu bewerten ist (vgl. § 253 Abs. 1 Satz 4), mehr als gedeckt sein (Überdeckung) oder es kann eine Unterdeckung vorliegen. Im Fall der Überdeckung ist der überschießende Teil in der Bilanz unter dem Sonder...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme

Rn. 53 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Handelsrechtl. geboten sind Rückstellungen nur dann, wenn der Kaufmann nach den am BilSt vorliegenden Verhältnissen ernsthaft mit einer Inanspruchnahme rechnen muss. Diese Voraussetzung ist in § 249 nicht ausdrücklich kodifiziert. Ungewisse Verbindl. müssen sich aber so hinreichend konkretisiert haben, dass sie eine wirtschaftliche Belastung ...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Buchungstechnik der Variation Margin (dargestellt am Beispiel des Handelsbestands von Banken)

Rn. 40 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Für den Ansatz und die Bewertung von Futures im Handelsbestand von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten (Instituten) gelten die Grundsätze des IDW RS BFA 2 (2010). Für Futures ergeben sich folgende Besonderheiten: Den Ausweisgrundsätzen der RechKredV folgend, sind gezahlte Initial Margins (Sicherheitsleistungen) nicht als "Handelsbestan...mehr