Fachbeiträge & Kommentare zu Bilanz

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Veräußerung von GmbH-Anteilen / 5.2 Körperschaft

Gehören die GmbH-Anteile zum Betriebsvermögen einer Körperschaft, sind diese bereits dadurch steuerverstrickt und die Besteuerung der Veräußerung damit sichergestellt. Für § 17 EStG ist – unabhängig von der Höhe der Beteiligung – wie für GmbH-Anteile im Betriebsvermögen eines Personenunternehmens "kein Bedarf". Der Unterschied zu Personenunternehmen besteht aber in der Sonder...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 5.1 Besondere Pflichten des GmbH-Geschäftsführers und der Gesellschafter

Pflichten zur Vermeidung von Krisen Krisen sind immer schon dann vorhersehbar und wahrscheinlich, wenn Gesellschafter und Geschäftsführer nicht bereits bei der Gründung der GmbH über die sehr komplizierten Regelungen des GmbHG informiert werden. Der Geschäftsführer einer GmbH hat bei der Erfüllung seiner Pflichten "die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden"[1]...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.1 Grundsätze

Die Beratungspflichten gegenüber dem Mandanten umfassen u. U. auch Dritte, d. h. bei fehlerhafter Beratung des Steuerberaters macht er sich dann auch Dritten gegenüber schadensersatzpflichtig. Bei einem (echten) Vertrag zugunsten Dritter (§ 328 Abs. 1 BGB) wird zwischen Mandant und Steuerberater ausdrücklich vereinbart, dass einem Dritten unmittelbar ein eigener Anspruch auf ...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3 Überschuldung

Eine Überschuldung liegt nach § 19 Abs. 2 InsO vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt. Bei der Bewertung des Vermögens ist jedoch die Fortführung des Unternehmens zugrunde zu legen, wenn diese nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich ist. Die Überschuldung wird grundsätzlich im Wege einer 2-stufigen Prüfung festgestellt u...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.3 Beratung während des Mandats

Auch während des laufenden Mandats – z. B. bei Rechtsformwechsel oder Eheschließung des Mandanten bzw. Übergabe des Unternehmens an einen Nachfolger –, sind sinngemäß obige Beratungsempfehlungen auszusprechen. BWA als Basis[1] Entscheidend ist auch hier, dass die monatlichen betriebswirtschaftlichen Auswertungen jedes Mandanten analysiert werden. Der Berater sollte sein Person...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.4 Beratung des Mandanten in der Krise

Ist die Krise erkannt, ist schnelles Handeln dringend erforderlich. Krise bedeutet, dass die Existenz des Unternehmens bedroht ist. Die Rechtsfolgen der Krise beginnen nicht erst mit der Insolvenzreife, sondern bereits vorher, insbesondere bei der GmbH. Indizien für die Krise sind fehlende Sicherheiten, fehlende stille Reserven, Verbrauch des Eigenkapitals, branchenbezogene schl...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 5.6 Hinweispflichten für den GmbH-Geschäftsführer persönlich bei erforderlicher Insolvenzantragstellung bezüglich der GmbH

Hat sich der GmbH-Geschäftsführer entschlossen, den Insolvenzantrag zu stellen, muss er dies schriftlich beim örtlich zuständigen Insolvenzgericht (Sitz der GmbH) tun. § 13 Abs. 1 Satz 3 InsO bestimmt, dass der Schuldner seinem Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens verpflichtend ein Verzeichnis seiner Gläubiger und ihrer Forderungen beifügen muss. Die Vorschrift ...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 5.5 Spezielle Maßnahmen zur Beseitigung der "GmbH-Krise"

Kapitalerhöhung Die Kapitalerhöhung mittels Bareinlagen nach § 55 GmbHG ist die einzige wirklich seriöse Maßnahme, damit dem Unternehmen echtes Eigenkapital zugeführt wird. Gesellschafterdarlehen führen wegen der Verbuchung als Fremdkapital wieder zur Überschuldung. Gerade bei der Einpersonen-GmbH ist die Kapitalerhöhung sinnvoll, wenn das Unternehmen an sich Erfolg verspric...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.2 Risiken bei der Tätigkeit während der Corona-Krise

In Zeiten der Corona-Krise waren Steuerberater u. a. damit beschäftigt, ihre Mandanten im Zusammenhang mit Kreditvergaben (z. B. KfW-Schnellkredit[1]) bzw. Aussetzung von Darlehensverpflichtungen zu unterstützen und Überbrückungshilfen zu beantragen. Praxis-Tipp Informationen der Bundessteuerberaterkammer! Die Bundessteuerberaterkammer hatte in ihrem FAQ-Katalog (Stand 5.6.202...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.2 Beratung bei der Existenzgründung des Mandanten

Die Haftungsvermeidung des Steuerberaters beginnt, soweit er bei der Existenzgründung herangezogen wird, schon hier. S. auch Hinweise 5.1.19 der BStBK für die Tätigkeit des Steuerberaters als Existenzgründungsberater.[1] Auch wenn – aufgrund des Rechtsdienstleistungsgesetzes – nur eingeschränkt (als Nebenleistung zur eigentlichen Beratungstätigkeit gem. § 5 Abs. 1 RDG)[2] ei...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 5.2 Persönliche Durchgriffshaftung des GmbH-Geschäftsführers

Leistet der Geschäftsführer nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung noch Zahlungen an Dritte, hat er der GmbH nach § 64 Satz 1 GmbHG a. F. diese Beträge zu ersetzen. Sinn dieser Vorschrift ist es zu verhindern, dass der Geschäftsführer bestimmte Gläubiger zulasten der anderen bevorzugt befriedigt. Eine Zahlung i. S. v. § 64 GmbHG a. F. liegt auch vor, we...mehr

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Bewertungseinheit / 1 Gesetzesrahmen und Hintergrund

§ 254 regelt eine Ausnahme vom Einzelbewertungsgrundsatz. Genauer wird in § 254 HGB die Bildung von Bewertungseinheiten geregelt, mit dem Ziel, den bei isolierter Betrachtung gebotenen Ausweis von Verlusten unter Nichtbeachtung des Einzelbewertungsgrundsatzes,[1] des Realisations- und Imparitätsprinzips[2] sowie des Anschaffungskostenprinzips[3] insoweit zu unterlassen, als ...mehr

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Bewertungseinheit / 2.1 Zusammenfassung von zulässigen Grund- und Sicherungsgeschäften (Designation)

Unter Designation wird die Zusammenführung von Grund- und Sicherungsgeschäft verstanden. Als abzusichernde Grundgeschäfte kommen zunächst Vermögensgegenstände und Schulden (z. B. festverzinsliche Forderungen, Wertpapiere und Verbindlichkeiten) in Frage, aber auch schwebende Geschäfte (z. B. noch nicht erfüllte Anschaffungs- bzw. Veräußerungsgeschäfte; auch Derivate) sowie mi...mehr

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IT-Unterstützung im HR-Cont... / 1.1 Der Wunsch nach einer Human-Capital-Bilanz

"Nicht alles, was zählt, kann gezählt werden. Und nicht alles, was gezählt werden kann, zählt." (Albert Einstein zugeschrieben.) Frühe Bewertung von Humankapital Nicht erst seit der aktuellen Diskussion um die Bilanzierung des Humankapitals gibt es Versuche, den Wert von Personal festzusetzen und damit auch eine Basis für das Controlling bereitzustellen. Bereits im Dreißigjähr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kaufpreisraten/-renten / 2.2 Steuerliche Folgen beim Erwerber

Der Erwerber muss den Barwert der Kaufpreisraten als Anschaffungskosten der erworbenen Wirtschaftsgüter aktivieren und auf der Passivseite der Bilanz eine Verbindlichkeit in gleicher Höhe ausweisen. Die Zinsen bzw. die in den Kaufpreisraten enthaltenen Zinsanteile sind als Betriebsausgaben abzugsfähig.mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 5.3 Rechtsfolge

Rz. 548 Als Rechtsfolge bestimmt Abs. 5, dass 5 % der nach Abs. 1 steuerlich nicht erfassten Bezüge als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben gelten. Die Vorschrift regelt damit den Tatbestand (Vorliegen der mit den steuerlich nicht erfassten Einnahmen in Zusammenhang stehenden Betriebsausgabe) und die Rechtsfolge (Nichtabziehbarkeit). Abs. 5 verdrängt damit § 3c EStG in volle...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.2.3.4 Buchwert

Rz. 218 Der um die Veräußerungskosten geminderte Veräußerungspreis (bzw. der an dessen Stelle tretende Wert) ist zur Ermittlung des Veräußerungsgewinns dem Buchwert der Anteile gegenüberzustellen. Aus dem Ansatz des Buchwerts ergibt sich, dass die Ermittlung des Veräußerungsgewinns, und damit der Ansatz der pauschalierten nicht abzugsfähigen Aufwendungen, nur für bilanzieren...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.6.3.3 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 399 In sachlicher Hinsicht ist Voraussetzung, dass der Gesellschafter ein Darlehen gegeben oder Sicherheiten geleistet hat. Unerheblich ist dabei, ob es sich um ein Darlehen an eine in- oder ausländische Gesellschaft handelt.[1] Ein Darlehen beruht auf einem Vertrag nach § 488 BGB, durch den dem Darlehensnehmer ein Geldbetrag in vereinbarter Höhe für eine bestimmte Zeit ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 2.3.1 Steuerfreistellung der Bezüge

Rz. 79 Als Rechtsfolge bestimmt Abs. 1, dass die genannten Bezüge bei der Ermittlung des Einkommens außer Ansatz bleiben. Sie sind daher im Einkommen, das die Bemessungsgrundlage für die Anwendung des Tarifsteuersatzes bildet, nicht mehr enthalten und werden damit im Ergebnis von der Steuer freigestellt. Allerdings bestimmt das Gesetz als Rechtsfolge nicht ausdrücklich Steue...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.6.3.4 Rechtsfolgen

Rz. 408 Rechtsfolge ist, dass Gewinnminderungen der Darlehen oder aus der Inanspruchnahme der Sicherheiten bei der Ermittlung des Einkommens nicht zu berücksichtigen sind.[1]"Gewinnminderung" im Zusammenhang mit Abs. 3 S. 4 ist die Vermögensminderung, die in der Bilanz des wesentlich beteiligten Gesellschafters oder der ihm nahe stehenden Person infolge der Gewährung des Dar...mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 1.4 Erweiterter Datensatz der E-Bilanz (§ 5b Abs. 1 EStG) - neu gegenüber Regierungsentwurf

Mit einer Ergänzung soll die Lücke bei der bislang unvollständigen elektronischen Übermittlungspflicht geschlossen werden, die nun auch die Kontennachweise und das Anlagenverzeichnis betrifft. Die Übermittlungsverpflichtung für den Anlagenspiegel, die sich bislang zum Teil aus handelsrechtlichen Regelungen ergibt, wird jetzt ausdrücklich in § 5b Abs. 1 EStG geregelt. Der Über...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Eigenkapital / 1 Eigenkapital bei Einzelunternehmen

Bei Einzelunternehmen beschränkt sich die Haftung nicht auf das betriebliche Vermögen, sondern umfasst das Gesamtvermögen.[1] Aufgrund dieser umfassenden Haftung des Einzelunternehmers bedarf es eines Mindesteigenkapitals, das als Haftungsvermögen für einen Gläubiger in Betracht kommen kann, nicht. Auch gibt es bei Einzelunternehmern keine Regelung, wie das Eigenkapital in d...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Eigenkapital / 5.4 Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)

Eine eigene Gesellschaftsform, die nicht ganz so im Mittelpunkt steht, ist die Kommanditgesellschaft Aktien (KGaA), die in den §§ 278 ff. AktG geregelt ist. Diese ist dadurch gekennzeichnet, dass es zwei Arten von Gesellschaftern gibt. Klassische Aktionäre, deren Stellung im Wesentlichen denen der Gesellschafter einer AG gleicht.[1] Es gibt aber darüber hinaus auch eine zwei...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Eigenkapital / 5.5 Genossenschaft

Die Genossenschaft, deren zentrale gesetzliche Regelung im GenossenschaftsG (GenG) zu finden ist, stellt in mancherlei Hinsicht eine Besonderheit dar. Zentral ist dabei, dass die Genossenschaft primär im Interesse ihrer Mitglieder – früher wurde von Genossen gesprochen – tätig wird. Die Gewinnerzielungsabsicht tritt dahinter zurück. Besonderheiten zur Rechnungslegung bei Gen...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Eigenkapital / 4 Eigenkapital bei Kapitalgesellschaften & Co.

Nach § 264a HGB sind Personengesellschaften ohne eine natürliche Person als vollhaftenden Gesellschafter am Bilanzstichtag Kapitalgesellschaften in weiten Bereichen der Rechnungslegung gleichgestellt. Sie müssen insbesondere ihren Jahresabschluss um einen Anhang ergänzen, sind verpflichtet, einen Lagebericht aufzustellen, sofern sie nach den Kriterien des § 267 HGB mittelgro...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Eigenkapital / 5.1 Stille Gesellschaft

Eine weitere Gesellschaftsform des Handelsrechts ist die stille Gesellschaft, die in den §§ 230 ff. HGB normiert ist. Wie der Name es ausdrückt, beteiligt sich bei dieser ein Gesellschafter in der Weise an einem Unternehmen, dass er nicht nach außen in Erscheinung tritt. In der Praxis der Rechtsanwendung ist allerdings bei der stillen Gesellschaft zwischen der typisch stille...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Eigenkapital / 3 Eigenkapital bei Kapitalgesellschaften

Für das Eigenkapital einer Kapitalgesellschaft ist nach § 266 Abs. 3 HGB folgende Gliederung maßgeblich:[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Eigenkapital / 2.1 Gesamthandsbilanz

Für den Ausweis des Eigenkapitals bei Personengesellschaften ist vor allem die Rechtsform der Gesellschaft sowie der Umfang der Haftung der einzelnen Gesellschafter maßgeblich. Haften alle Gesellschafter in vollem Umfang, wie dies bei einer GbR und OHG der Fall ist, wird das Eigenkapital als variables Kapitalkonto – getrennt für jeden Gesellschafter – geführt.[1] Eine Aufglie...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 4.1 Schlussbilanz bei Umwandlung (§ 3 Abs. 2a UmwStG) - geändert gegenüber Regierungsentwurf

Erstmals regelt eine Frist die Abgabe der steuerlichen Schlussbilanz. Zudem wird ausdrücklich geregelt, dass der für die elektronische Übermittlung von Bilanzen maßgebliche § 5b EStG entsprechend gilt. Anders als im Regierungsentwurf wird die Frist zur Abgabe der steuerlichen Schlussbilanz an die nach § 149 AO maßgebende Frist zur Abgabe der Körperschaftsteuererklärung für d...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Existenzgründungsberatung d... / 3.8 Anschaffungen – Leasing oder Miete statt Kauf

Der Gründer kennt Leasing oft nur im Zusammenhang mit dem Firmen-Pkw. Geleast werden können aber auch Maschinen, Einrichtungsgegenstände, Kopiergeräte, EDV-Anlagen etc. Leasing ist kein Ersatz, sondern eine sinnvolle Ergänzung für die Unternehmensfinanzierung. Leasing ermöglicht dem Gründer Investitionen ohne den Einsatz von Eigenkapital, sichert also Liquidität. Leasing-Obje...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Existenzgründungsberatung d... / 18.2 Haftung und Versicherung

Es lässt sich erkennen, welche Gefahren Wissenslücken sind oder welche Folgen unterlassene Hinweise an den Mandanten haben können. Wichtig Haftungsfalle RDG Eine große Haftungsfalle ist der Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Erlaubt sind Rechtsdienstleistungen für Steuerberater im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit, wenn sie als Nebenleistung zu seinem ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / V. Bilanz

Rz. 8 Dem Beschluss über die Erhöhung des Nennkapitals ist eine Bilanz zugrunde zu legen. Nur sie gibt darüber Aufschluss, welche umwandlungsfähigen Rücklagen vorhanden sind. Wegen der einzelnen Bilanzerfordernisse vgl. §§ 57e und 57f. Existiert eine Bilanz nicht oder ist sie nichtig, so hat das die Nichtigkeit des Kapitalerhöhungsbeschlusses zur Folge (Noack § 57c Rz. 6, 7)...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Bartl u.a., GmbH-Recht, GmbHG § 57f Anforderungen an die Bilanz

I. Zwischenbilanz Rz. 1 § 57 f wurde durch das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz – FISG), in Kraft getreten am 1.7.2021, geändert (BGBl. I 2021, S. 1534). Zusätzlich aufgenommen wurden die Berücksichtigung spezifischer Prüfungsanforderungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse nach § 316a S. 2 HGB sind, auch Art. 5 der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Bilanz

Rz. 1 Die Bestimmung wurde durch die Reform 2008 nicht verändert, die amtliche Überschrift durch MoMiG v. 23.10.2008 ergänzt. Rz. 2 Dem Kapitalerhöhungsbeschluss muss gem. § 57c Abs. 3 eine Bilanz zugrunde gelegt werden. Dies kann sowohl die Jahresbilanz als auch eine zu diesem Zweck besonders erstellte Bilanz (§ 57f, s. dort) sein. Zweckmäßigerweise wird die Jahresbilanz zu ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Bartl u.a., GmbH-Recht, GmbHG § 42 Bilanz

Literatur: Broll/Sattler Der Jahresabschluss der GmbH, 1998; Carstensen/Leibfried Auswirkungen von IAS/IFRS auf mittelständische GmbH und GmbH & Co KG, GmbHR 2004, 804; Farr Der Jahresabschluss der kleinen GmbH, GmbHR 1996, 92 und 185; ders. Der Jahresabschluss der mittelgroßen GmbH, GmbHR 1996, 755; Hemmerich/Schütte Der Ausweis von Ansprüchen und Verbindlichkeiten gegenüber...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 3. Ausweismodalitäten

Rz. 25 Das Gesetz sieht drei Möglichkeiten des Ausweises vor: (1) I.d.R. gesonderter Ausweis, (2) Ausweis im Anh. und (3) Ausweis unter anderen Posten mit Kenntlichmachung der Beträge, die einer Beziehung zu einem Gesellschafter zuzuordnen sind. In welchem Umfange ein Wahlrecht der Gesellschaft besteht, ist umstr. Zutreffend ist wohl ein freies Wahlrecht nach (1) und (2) (so ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / V. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (Abs. 3)

1. Gegenstand des gesonderten Ausweises Rz. 17 Abs. 3 fordert den gesonderten Ausweis von Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten ggü. Gesellschaftern oder die Angabe im Anhang (Hs. 1); werden sie unter anderen Posten ausgewiesen, muss diese Eigenschaft vermerkt werden (Hs. 2). Rz. 18 Dem Begriff der Ausleihung ist eine gewisse Dauer eigen (Noack § 42 Rz. 12). Auf eine...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 1. Gegenstand des gesonderten Ausweises

Rz. 17 Abs. 3 fordert den gesonderten Ausweis von Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten ggü. Gesellschaftern oder die Angabe im Anhang (Hs. 1); werden sie unter anderen Posten ausgewiesen, muss diese Eigenschaft vermerkt werden (Hs. 2). Rz. 18 Dem Begriff der Ausleihung ist eine gewisse Dauer eigen (Noack § 42 Rz. 12). Auf eine bestimmte Laufzeit kommt es indes nich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / III. Ausweis des gezeichneten Kapitals (Abs 1)

Rz. 5 Gezeichnetes Kapital ist das Kapital, auf das die Haftung der Gesellschafter für Verbindlichkeiten der Kapitalgesellschaft ggü. den Gläubigern beschränkt ist (§ 272 Abs. 1 S. 1 HGB). Bei der GmbH ist das das im Gesellschaftsvertrag festgelegte Stammkapital (§ 3 Abs. 1 Nr. 3). Der Begriff des gezeichneten Kapitals war Neuschöpfung des BiRiLiG als Oberbegriff für alle Ka...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Inhalt und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Für den Jahresabschluss der GmbH gelten zunächst die allg. Vorschriften nach §§ 242 ff. HGB sowie die sie ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB). Die Regelung der §§ 264 ff. HGB geht derjenigen nach §§ 242 ff. HGB vor (vgl. Noack § 42 Rz. 2). Abs. 1 nimmt hierauf ausdrücklich Bezug. Rz. 2 § 42 regelt einige speziell die GmbH betreffende Bila...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / II. Verhältnis zur steuerlichen Bilanzierung – Der Grundsatz der Maßgeblichkeit und der Grundsatz der umgekehrten Maßgeblichkeit der Handelsbilanz

Rz. 3 Die handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung gelten auch für die steuerliche Gewinnermittlung (§ 5 Abs. 1 S. 1 EStG: Maßgeblichkeitsgrundsatz). Rz. 4 Steuerrechtliche Wahlrechte dürfen nur in Übereinstimmung mit der handelsrechtlichen Jahresbilanz ausgeübt werden (Grundsatz der umgekehrten Maßgeblichkeit, § 5 Abs. 1 S. 2 EStG).mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 2. Gesellschafter

Rz. 23 Gesellschafter i.S.d. Abs. 3 ist nach h.A. der jeweilige Inhaber eines Geschäftsanteils (Altmeppen § 42 Rz. 28; MüKo GmbHG/Fleischer § 42 Rz. 19). Das Abstellen auf die Meldung bei der Gesellschaft entspricht zwar der Praktikabilität und Rechtssicherheit, erfüllt aber nicht die Forderung nach einer Offenlegung der tatsächlichen Verhältnisse zwischen Gesellschaft und G...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 4. Rechtsbeziehungen zu verbundenen Unternehmen

Rz. 26 Sind Forderungen bzw. Verbindlichkeiten ggü. einem Gesellschafter zugleich solche gegen ein verbundenes Unternehmen, ist fraglich, in welchem Verhältnis § 42 Abs. 3 zu § 266 Abs. 2 Pos B II Abs. 3 Pos C 6 HGB steht. § 42 Abs. 3 wird man Vorrang einräumen müssen (str. Noack § 42 Rz. 14; Altmeppen § 42 Rz. 30, 31; a.A. MüKo GmbHG/Fleischer § 42 Rz. 19).mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. F. Müller), Kapitel IV Formulare und Muster: 39. Beschluss der Gesellschafterversammlung über vereinfachte Herabsetzung und gleichzeitige Erhöhung des Stammkapitals (§ 58a GmbHG)

Nr. [Nummer] des Urkundenverzeichnisses für das Jahr [Jahr] Verhandelt zu [Ort] am [Datum] Auf Ersuchen der Geschäftsführer der [Name] GmbH mit dem Sitz in [Ort] habe ich, der unterzeichnende Notar [Name] mit dem Amtssitz in [Ort], mich heute in die Geschäftsräume der Gesellschaft in [Ort], [Anschrift] begeben, um dort die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung, die auf [14.00...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / IV. Bilanzierung von Nachschüssen (Abs. 2)

Rz. 10 Als Nachschüsse i.S.d. Vorschrift sind nur Nachschüsse auf der Grundlage des Gesellschaftsvertrags anzusehen, nicht hingegen freiwillige Zuschüsse der Gesellschafter (Rowedder/Pentz/Tiedchen § 42 Rz. 13). Rz. 11 Nachschüsse sind unter einer doppelten Voraussetzung zu aktivieren: Die Einziehung von Nachschüssen ist beschlossen und den Gesellschaftern steht (bei unbeschr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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Gemeinwohl-Ökonomie Balance... / 6 Die GWÖ-BSC und die erreichten Ziele

Die neu entwickelte und um die GWÖ-Perspektive erweiterte GWÖ-BSC ging 2022 an den Start. Sie enthält 27 strategische Ziele in den Bereichen Finanzen (5 Ziele), Kund:innen/Bürger:innen/Politik (11), Mitarbeitende (4), Partner:innen/Lieferant:innen (3), Prozesse (4). Im Rückblick wurden von den strategischen Zielen bis Juni 2024 17 erreicht bzw. entwickeln sich stabil, an 10 ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Umwandlungsfähige Rücklagen

Rz. 1 Die Bestimmung wurde durch die Reform 2008 nicht verändert, die amtliche Überschrift durch MoMiG v. 23.10.2008 ergänzt. Die Bestimmung verlangt zugunsten der Gläubiger, dass das Vermögen der GmbH ausreichend vorhanden ist. Rücklagen, die in Kapital umgewandelt werden sollen, müssen in der Bilanz als solche bezeichnet sein. Sie müssen unter "Rücklagen" – "Kapitalrücklag...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bartl u.a., GmbH-Recht (C. F. Müller), Kapitel IV Formulare und Muster: 33. Anmeldung der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§ 57i GmbHG)

An das AG – Registergericht – [Ort] HRB [Nummer] [Name] GmbH I. Anlagen Die unterzeichneten Geschäftsführer überreichen zur Anmeldung:mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / II. Liquidationseröffnungsbilanz

Rz. 3 Die Liquidatoren haben die Verpflichtung, Eröffnungsbilanz und erläuternden Bericht aufzustellen (vgl. hierzu i.E. Noack § 71 Rz. 2, 3 m.w.N.; vgl. auch § 42). Die §§ 41 ff. sind von den Liquidatoren zu beachten, soweit sich nicht aus den Liquidationsvorschriften Abweichendes ergibt. Damit können sich hier für die "Liquidationseröffnungsbilanz" Modifizierungen ergeben....mehr