Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsrat

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Datenschutz im BGM / 2.3 Mitbestimmung des Betriebsrats

Im Zusammenhang mit dem Thema Datenschutz im Betrieb stellt sich gleichzeitig die Frage nach den Möglichkeiten und Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats. Dieser sieht sich zunehmend als Garant des Datenschutzes, der seine Position nutzen und in Sachen Datenschutz immer mehr mitwirken möchte. Doch welche Möglichkeiten hat der Betriebsrat in Sachen Datenschutz wirklich und wo...mehr

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Freiwilligenprogramme als I... / 2 Vorteile des Freiwilligenprogramms

Der Einsatz eines Freiwilligenprogramms bietet eine Reihe von Vorteilen: Vermeidung rechtsunsicherer betriebsbedingter Kündigungen (insbesondere die unbeliebte Sozialauswahl entfällt) sowie Vermeidung langwieriger und ressourcenintensiver Kündigungsschutzverfahren. Höhere Flexibilität bei der Auswahl der anzusprechenden Mitarbeiter, was zu einer besseren Steuerung des Personal...mehr

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Freiwilligenprogramme als I... / Zusammenfassung

Überblick Durch Freiwilligenprogramme können Unternehmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten sowie bei anstehenden Restrukturierungsmaßnahmen den Personalabbau steuern und es lassen sich Personalkosten schnell reduzieren. Die verschiedenen Konzeptionen beruhen alle auf beiderseitiger Freiwilligkeit, weshalb in jedem Einzelfall das Einvernehmen zwischen Arbeitnehmer und Arbe...mehr

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Freiwilligenprogramme als I... / 9 Praktische Tipps für die Umsetzung und Kommunikation

Für die praktische Umsetzung eines Freiwilligenprogramms ist die Einhaltung der fairen Gleichbehandlung unter den Mitarbeitern und eine klare Kommunikation essenziell. Auf die folgenden Punkte sollte daher ein besonderes Augenmerk gelegt werden: Die Ausgestaltung des Freiwilligenprogramms ist auf mögliche (nicht zu rechtfertigende) Ungleichbehandlungen zu prüfen. Willkürliche...mehr

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Freiwilligenprogramme als I... / 4 Gründe und Szenarien für ein Freiwilligenprogramm

Der Grund für den Entschluss zu einem Freiwilligenprogramm kann sich von Unternehmen zu Unternehmen unterscheiden. Gilt etwa für ein Unternehmen eine Standortsicherung, die betriebsbedingte Kündigungen ausschließt, bietet ein Freiwilligenprogramm durch einvernehmliche Lösungen gleichwohl die Möglichkeit, den Personalbestand zu reduzieren. Auf der anderen Seite möchten manche U...mehr

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Freiwilligenprogramme als I... / 5.1.2 Beschränktes/selektives Angebotsverfahren

Beim beschränkten oder selektiven Angebotsverfahren wird das Freiwilligenprogramm nur bestimmten Arbeitnehmern oder Personengruppen angeboten. Dies kann auf Basis von Kriterien wie Qualifikation, Funktion, Alter oder Betriebszugehörigkeit erfolgen, wobei im Einzelfall rechtliche Vorgaben zu beachten sind (z. B. Diskriminierungsverbote oder Gleichbehandlungsgebote). Alternati...mehr

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Freiwilligenprogramme als I... / 6 Massenentlassungsanzeige (§ 17 KSchG)

Arbeitgeber, die sich binnen 30 Tagen von einer größeren Zahl von Arbeitnehmern trennen wollen, müssen bei Erreichen der Schwellenwerte des § 17 KSchG rechtzeitig eine Massenentlassungsanzeige bei der Agentur für Arbeit einreichen. Als Entlassung zählt dabei auch der Abschluss eines Aufhebungsvertrags, der vom Arbeitgeber veranlasst ist.[1] Besteht ein Betriebsrat, ist mit d...mehr

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Freiwilligenprogramme als I... / 8.6 Altersteilzeit

Durch Altersteilzeit kann älteren Mitarbeitern der nahtlose und schonende Übergang in die Altersrente ermöglicht werden.[1] Im sogenannten Blockmodell wird die Altersteilzeit in zwei gleich lange Phasen unterteilt: In der ersten Phase (Arbeitsphase) wird regulär weitergearbeitet, in der zweiten Phase (Freistellungsphase) wird gar nicht mehr gearbeitet. Das Altersteilzeitgese...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1.1 Information des Betriebsrats

Rz. 135 Das Mitbestimmungsverfahren bei Betriebsänderungen leitet in der Regel der Arbeitgeber ein, indem er den Betriebsrat über die geplante Maßnahme rechtzeitig und umfassend informiert (§ 111 BetrVG). Das Gesetz sieht weitere Informationspflichten vor. Insbesondere muss der Wirtschaftsausschuss nach § 106 BetrVG und gegebenenfalls auch den Sprecherausschuss der leitenden ...mehr

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Verschwiegenheitspflicht / 5 Betriebsräte

Die Abgabe inhaltlich standardisierter Erklärungen, in denen sich Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber zum Stillschweigen über bestimmte betriebliche oder geschäftliche Vorgänge verpflichten, unterliegt nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats, wenn die Schweigepflicht das sogenannte Arbeitsverhalten betrifft.[1] Darum handelt es sich, wenn der Arbeitgeber kraft seines arb...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1 Beratung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat

4.1.1 Information des Betriebsrats Rz. 135 Das Mitbestimmungsverfahren bei Betriebsänderungen leitet in der Regel der Arbeitgeber ein, indem er den Betriebsrat über die geplante Maßnahme rechtzeitig und umfassend informiert (§ 111 BetrVG). Das Gesetz sieht weitere Informationspflichten vor. Insbesondere muss der Wirtschaftsausschuss nach § 106 BetrVG und gegebenenfalls auch de...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1.2 Übersicht über das Verfahren

Rz. 2 Plant der Arbeitgeber eine Betriebsänderung, so kann er die ersten Planungsschritte zunächst intern vollziehen. Vor der definitiven Festlegung und der Umsetzung der Maßnahme hat er jedoch nach § 111 BetrVG den Betriebsrat umfassend über das Vorhaben zu informieren. Das Gesetz sieht weitere Informationspflichten vor (weiter dazu Rz. 136). Insbesondere muss der Arbeitgeb...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.3 Schriftform

Rz. 7 Die Einigung zwischen Unternehmer und Betriebsrat über den Interessenausgleich ist schriftlich festzuhalten und von beiden Seiten zu unterschreiben. Erforderlich ist die Einhaltung der gesetzlichen Schriftform nach § 126 BGB, also die eigenhändige Unterzeichnung des Interessenausgleichs durch den Betriebsratsvorsitzenden und den Unternehmer oder eine von diesem bevollm...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 8 Nach den Vorstellungen des Gesetzgebers soll es im Rahmen eines Interessenausgleichs zu einer gütlichen Einigung zwischen Betriebsrat und Unternehmer über das "Ob" und die Ausgestaltung der geplanten Betriebsänderung kommen. Es geht um Modifizierungen der geplanten Maßnahme, um die für die Arbeitnehmer entstehenden Nachteile zu verringern. Zunächst sollte in dem Interes...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1.3 Zuständigkeit

Rz. 30 Grundsätzlich ist der Betriebsrat zuständig zu Verhandlung und Abschluss des Sozialplans. Die Zuständigkeit geht nach § 50 Abs. 1 BetrVG nur dann auf den Gesamtbetriebsrat über, wenn ein zwingendes Bedürfnis nach einer betriebsübergreifenden Regelung besteht. Dies richtet sich bei dem Interessenausgleich nach dem unternehmerischen Konzept für die geplante Betriebsände...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.2.4 Anzeige gemäß § 17 KSchG bei der Agentur für Arbeit

Rz. 22 Der Unternehmer kann bereits vor Einleitung des Verfahrens gemäß §§ 111 ff. BetrVG eine Massenentlassungsanzeige nach § 17 KSchG bei der zuständigen Agentur für Arbeit erstatten. Auch eine solche Anzeige setzt die Sperrfrist nach § 18 Abs. 1 KSchG in Lauf. Allerdings ist zu beachten, dass der Arbeitgeber den Betriebsrat nach § 17 Abs. 2 KSchG vor Erstattung der Massene...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.2.1 Anrufung, Besetzung

Rz. 142 Gemäß § 112 Abs. 2 Satz 2 BetrVG können Arbeitgeber und Betriebsrat die Einigungsstelle sowohl wegen eines Interessenausgleichs als auch wegen eines Sozialplans anrufen. Die Einigungsstellenverfahren wegen des Interessenausgleichs und wegen des Sozialplans müssen nicht notwendig zeitgleich vor derselben Einigungsstelle durchgeführt werden. Dennoch ist diese Vorgehens...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1.2 Verhandlung über den Interessenausgleich

Rz. 136 Der Arbeitgeber ist – wegen der Gefahr des Nachteilsausgleichs nach § 113 BetrVG – gehalten, Verhandlungen mit dem Betriebsrat aufzunehmen und einen Interessenausgleich zu versuchen.[1] Es ist nicht ausgeschlossen, die Verhandlungen schon aufzunehmen, während der Arbeitgeber noch Informationen für den Betriebsrat zusammentragen muss. In der Praxis verweigert der Betri...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.2.1 Namenslisten

Rz. 11 Nach der seit dem 1.1.2004 geltenden Fassung des § 1 Abs. 5 KSchG können in einen Interessenausgleich Namenslisten über zu kündigende Mitarbeiter aufgenommen werden. Die Namensliste begründet die gesetzliche Vermutung, dass die nachfolgende Kündigung durch dringende betriebliche Gründe gerechtfertigt war. Diese Bestimmung hat mit im Wesentlichen gleichen Wortlaut ber...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.2.3 Kündigungen vor Abschluss des Interessenausgleichs

Rz. 18 Haben Arbeitgeber und Betriebsrat einen Interessenausgleich vereinbart, so sind die Beteiligungsrechte des Betriebsrats insoweit erfüllt. Der Arbeitgeber kann die im Interessenausgleich vorgesehenen Maßnahmen nunmehr durchführen, insbesondere Kündigungen aussprechen, ohne den Nachteilsausgleich nach § 113 Abs. 3 BetrVG befürchten zu müssen. Das gilt selbst dann, wenn ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1.2 Erscheinungsformen des Sozialplans, Rahmensozialplan

Rz. 28 Sozialpläne sind in der Praxis in verschiedenen Zusammenhängen anzutreffen. Das Gesetz sieht in § 112 BetrVG den (mitbestimmungspflichtigen und damit erzwingbaren) Sozialplan anlässlich einer konkreten Betriebsänderung vor. Dabei kann dieser Sozialplan zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat einvernehmlich zustande kommen oder nach § 112 Abs. 4 BetrVG durch Spruch der Ei...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.2 Regelung eines Personalabbaus

Rz. 10 Mit einer geplanten Betriebsänderung ist sehr häufig ein Personalabbau verbunden. In solchen Fällen kann im Rahmen eines Interessenausgleichs zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber vereinbart werden, dass bestehende Arbeitsverträge geändert, aufgehoben oder gekündigt werden. Neben pauschal umschriebenen Maßnahmen können in einem Interessenausgleich auch konkrete personel...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1.9 Tarifsozialplan

Rz. 46 Nach der Idee des Betriebsverfassungsgesetzes soll der Betriebsrat bei Betriebsänderungen in einzelnen Betrieben – auch in mehreren Betrieben eines Unternehmens (dann evtl. der Gesamtbetriebsrat) – einen Interessenausgleich verhandeln und einen Sozialplan abschließen. Daneben kann aber auch eine zuständige Gewerkschaft vom Arbeitgeber den Abschluss eines sogenannten T...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.1 Begriff

Rz. 4 Wenn Arbeitnehmer durch geplante Betriebsänderungen im Sinne des § 111 BetrVG wesentliche Nachteile erleiden können, muss der Arbeitgeber nach § 112 BetrVG versuchen, mit dem Betriebsrat zu einem Interessenausgleich zu gelangen. Der Betriebsrat kann indes einen Interessenausgleich – anders als regelmäßig einen Sozialplan – nicht erzwingen, sondern er kann von Arbeitgeb...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.2.2.2 Einigung über den Interessenausgleich

Rz. 149 Sofern eine Einigung über den Interessenausgleich zustande kommt, ist diese schriftlich niederzulegen und von den Betriebsparteien ebenso wie vom Vorsitzenden der Einigungsstelle zu unterschreiben (§ 112 Abs. 3 Satz 3 BetrVG). Die Einigungsstelle ist nicht verpflichtet, eine schriftliche Begründung zu verfassen.[1] Rz. 150 Im Verfahren vor der Einigungsstelle reicht a...mehr

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Nachhaltigkeit: Arbeitsrech... / 3.1 Freie Unternehmensentscheidung

Im Grundsatz kann ein Unternehmen seine Beiträge zum Klima- und Umweltziele frei umsetzen. Der betriebliche Umweltschutz ist zwar mit dem Betriebsrat zu diskutieren. §§ 88 Nr. 1a, 89 BetrVG sind jedoch nicht als Mitbestimmung, sondern als Beratungs- und Unterrichtungsrechte ausgestaltet. § 88 Nr. 1a BetrVG hat Maßnahmen des betrieblichen Umweltschutzes ausdrücklich benannt. ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Wirkung des Interessenausgleichs, Sanktion bei Verstößen

Rz. 23 Der Interessenausgleich ist "nur" eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, ihm kommt keine normative Wirkung bei. Im Interessenausgleich können somit keine Regelungen getroffen werden, die verbindlich unmittelbar für und gegen die Arbeitnehmer wirken. Praxis-Beispiel Im Interessenausgleich ist geregelt, dass die Betriebsstilllegung erst zum 1. April des ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1.3 Verhandlung über Sozialplan

Rz. 138 Der Arbeitgeber steht hinsichtlich des Inhalts des Sozialplans in einer schwächeren Verhandlungsposition als hinsichtlich desjenigen des Interessenausgleichs. Denn wenn er sich nicht mit dem Betriebsrat über den Sozialplan einigt, kann dieser die Einigungsstelle anrufen, die anders als beim Interessenausgleich durch Spruch bindend entscheiden kann. Umgekehrt besteht ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.1 Einschaltung des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit, § 112 Abs. 2 Satz 1 BetrVG

Rz. 140 Können sich Arbeitgeber und Betriebsrat nicht einigen, so können sie den Vorstand der Bundesagentur für Arbeit um Vermittlung ersuchen.[1] Der Vorstand kann die Aufgabe einem Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit übertragen. Die Vermittlung durch den Vorstand der Bundesagentur ist freiwillig; keine Seite ist zur Einlassung verpflichtet. [2] Gelingt eine solche Verm...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1.4.1 Namensliste

Rz. 169 Einigen sich Insolvenzverwalter und Betriebsrat auf einen Interessenausgleich und nehmen sie eine Namensliste der zu kündigenden Arbeitnehmer auf, greift nach der Sondervorschrift des § 125 InsO der Kündigungsschutz des § 1 KSchG mit folgenden Maßgaben: Die Kündigung der Arbeitsverhältnisse der namentlich näher bezeichneten Arbeitnehmer wird als durch dringende betrie...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1.4 Schriftform

Rz. 31 Der Sozialplan muss schriftlich i. S. d. § 126 BGB abgeschlossen werden, § 112 Abs. 1 Satz 1 BetrVG. Er bedarf der Unterschrift beider Partner also Arbeitgeber und Betriebsrat. Für den Betriebsrats unterschreibt dessen Vorsitzender.[1] Die Unterzeichnung durch den Betriebsratsvorsitzenden setzt einen entsprechenden Beschluss des Betriebsrats voraus. Ein lediglich münd...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3 Erzwingbarkeit des Sozialplans, § 112a BetrVG

Rz. 126 Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats zur Erzwingung eines Sozialplans über die Anrufung der Einigungsstelle besteht grundsätzlich, wenn es sich bei der Maßnahme um eine Betriebsänderung im Sinne von § 111 BetrVG handelt. Davon macht § 112 a BetrVG 2 wichtige Ausnahmen und schränkt das Mitbestimmungsrecht ein. Hinweis Nach § 112a BetrVG besteht in neu gegründeten U...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1.3 Zuständigkeit

Rz. 3 Zuständig ist aufseiten der Arbeitnehmervertretung der Betriebsrat. Nach den allgemeinen Regeln des § 50 BetrVG kann der Gesamtbetriebsrat zuständig sein, in seltenen Fällen auch der Konzernbetriebsrat (§ 58 BetrVG). Aus eigener Kompetenz ist der Gesamtbetriebsrat nur zuständig, wenn sich die Betriebsänderung auf mehrere oder alle Betriebe eines Unternehmens erstreckt ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.1.1 Räumlicher, sachlicher und zeitlicher Geltungsbereich

Rz. 48 Der Sozialplan wird – wenn es sich nicht um einen "unechten" Rahmensozialplan handelt – grundsätzlich für eine bestimmte Maßnahme vereinbart. Er gilt dann im Zweifel für diejenigen Arbeitnehmer, die von der Maßnahme betroffen sind. Äußerste Grenze der räumlichen und sachlichen Geltung ist bei Sozialplänen, die der Betriebsrat abgeschlossen hat, der Betrieb. Denn die Re...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.2.2 Auswahlrichtlinien

Rz. 16 Anstelle einer Namensliste können auch Richtlinien für die soziale Auswahl der zu kündigenden Arbeitnehmer im Sinne des § 95 BetrVG – insbesondere Punkteschemata – festgelegt werden. Diese sind mitbestimmungspflichtig, wenn der Arbeitgeber solche verwenden will. Darin werden die zu kündigenden Mitarbeiter nicht namentlich benannt, sondern es werden nur abstrakte Krite...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1.6.2 Durchsetzung der Ansprüche aus dem Sozialplan

Rz. 34 Ansprüche aus einem Sozialplan stehen lediglich den betroffenen Arbeitnehmern, die in seinen Geltungsbereich fallen, zu, nicht dagegen dem Betriebsrat. Begehrt ein (Gesamt-) Betriebsrat die Feststellung, dass der Arbeitgeber eine (Gesamt-) Betriebsvereinbarung in einer bestimmten Art und Weise anwenden solle, macht er damit einen eigenen betriebsverfassungsrechtlichen...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.4 Sozialplaninhalt im Fall des Einigungsstellenspruchs

Rz. 98 Nach § 112 Abs. 4 BetrVG entscheidet die Einigungsstelle über die Aufstellung des Sozialplans einschließlich des finanziellen Volumens verbindlich, wenn zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat hierüber keine Einigung zustande kommt. Das ist regelmäßig den Fall, wenn der Tatbestand einer Betriebsänderung im Sinn von § 111 BetrVG erfüllt ist. Die Erzwingbarkeit des Sozialp...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1.8 Sozialplan nach Betriebsstilllegung

Rz. 45 Auch vor Aufstellung eines Sozialplans kann – sobald der Interessenausgleich gescheitert oder entgegen der üblichen Praxis vorab alleine zustande gekommen ist – die geplante Betriebsänderung durchgeführt werden. Das Mitbestimmungsrecht hinsichtlich des Sozialplans wird dadurch nicht ausgeschlossen, selbst wenn die Betriebsänderung bereits abgeschlossen ist.[1] Dies gil...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3.1 Personalabbau

Rz. 127 Besteht eine Betriebsänderung allein in der Entlassung von Arbeitnehmern [1], ist der Sozialplan durch Anrufen der Einigungsstelle nur erzwingbar, wenn die in § 112a Abs. 1 BetrVG genannten Grenzwerte überschritten werden. Die Grenzwerte liegen teilweise höher als die für das Vorliegen einer Betriebsänderung. Das hat zur Folge, dass es Konstellationen gibt, in denen d...mehr

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Rückzahlungsklauseln: Arten / 3 Arbeitgeberdarlehen

Ein Arbeitgeberdarlehen liegt vor, wenn dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber losgelöst von der laufenden Vergütung Geldmittel zur zeitweisen Verwendung überlassen werden. Arbeitgeberdarlehen werden regelmäßig zu günstigeren als den aktuell bestehenden Kapitalmarktbedingungen gewährt. Die Abgrenzung zu Vorschüssen oder Abschlagszahlungen muss ggf. im Wege der Auslegung vorgenomme...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1.3 Beschleunigtes Verfahren bei Nichtzustandekommen eines Interessenausgleichs

Rz. 164 Nach der Insolvenzordnung (§ 122 InsO) ist ein beschleunigtes Verfahren zur Durchführung von Betriebsänderungen vorgesehen. Statt des üblichen Verfahrens vor der Einigungsstelle kann das Arbeitsgericht eingeschaltet werden. Erteilt das Gericht seine Zustimmung, wird dadurch der Interessenausgleich ersetzt. Voraussetzung für die Anrufung des Arbeitsgerichts ist es, das...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1.1 Übersicht über die gesetzliche Regelung

Rz. 1 In den §§ 112 und 112a BetrVG sind der Interessenausgleich und der Sozialplan im Fall von Betriebsänderungen mit wesentlichen Nachteilen für die Belegschaft geregelt. Während in § 112 BetrVG das Zustandekommen und der Inhalt von Interessenausgleich und Sozialplan normiert sind, statuiert § 112a BetrVG weitere Voraussetzungen für die Erzwingbarkeit eines Sozialplans, we...mehr

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Nachhaltigkeit: Arbeitsrech... / 3.4 Ökologische Transformation des Geschäftsmodells

Wie aufgezeigt, kann jedes Unternehmen grundsätzlich Prozesse einführen oder ändern, um umwelt- und klimafreundlicher zu werden. In einigen Branchen, etwa im Automobilbereich, können sich jedoch auch die Produkte oder sogar das ganze Geschäftsmodell aufgrund gesetzlicher Vorgaben zum Umwelt- und Klimaschutz ändern. Dabei haben die Unternehmen unterschiedliche Möglichkeiten, ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.2.2.1 Allgemeines

Rz. 147 In der Einigungsstelle sollen sowohl Arbeitgeber als auch Betriebsrat zunächst Vorschläge für eine gütliche Einigung unterbreiten.[1] In der Regel informieren sie den Einigungsstellenvorsitzenden dabei auch über den Verhandlungsstand. Der Vorsitzende wird dadurch in aller Regel schon Entwürfe für Interessenausgleich und Sozialplan erhalten, anhand derer er den Streit...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.2 Zuständigkeit und Verfahren

Rz. 6 Im Regelfall ist der Interessenausgleich mit dem Betriebsrat zu versuchen, dessen Betrieb von der geplanten Betriebsänderung betroffen ist. Erstreckt sich ein einheitliches Unternehmenskonzept zur Betriebsänderung über mehrere oder alle Betriebe eines Unternehmens, ist nach § 50 Abs. 1 BetrVG der Gesamtbetriebsrat zuständig.[1]mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.2.2.3 Verhandlung über einen Sozialplan

Rz. 153 Während die Einigungsstelle bei Scheitern der Verhandlungen über einen Interessenausgleich darauf beschränkt ist, eine gütliche Einigung herbeizuführen, hat sie im Fall des Scheiterns der Verhandlungen über einen Sozialplan verbindlich zu entscheiden (§ 112 Abs. 4 BetrVG). In einer ersten Abstimmungsrunde entscheiden dabei nur die Beisitzer beider Seiten. Bei einer –...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Interessenausgleich und Sozialplan in der Insolvenz

Rz. 161 Das Interessenausgleichs- und Sozialplanverfahren wird nicht obsolet, wenn über das Unternehmen das Insolvenzverfahren eröffnet ist. Selbst wenn der Betriebsrat erst nach Verfahrenseröffnung gewählt wurde, muss der Insolvenzverwalter ihn bei später folgenden Betriebsänderungen beteiligen.[1] Das Mitbestimmungsverfahren nach §§ 111, 112 BetrVG ist auch dann nicht entb...mehr

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Nachhaltigkeit: Arbeitsrech... / 3.2 Digitalisierung

Aktuell wird im Kontext des Umwelt- und Klimaschutzes das Thema Digitalisierung vielfach diskutiert. Immer mehr Unternehmen führen digitale Lösungen ein, um ein effizienteres und vernetzteres Arbeiten zu ermöglichen, bei dem zudem Ressourcen eingespart werden. Wenn z. B. weniger ausgedruckt wird, werden auch weniger Druckerpatronen und Papier benötigt. Bei der Einführung von...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1.1 Begriff

Rz. 26 Unter einem Sozialplan versteht § 112 Abs. 1 Satz 2 BetrVG die Einigung über den Ausgleich oder die Minderung der wirtschaftlichen Nachteile, die den Arbeitnehmern infolge der Durchführung der geplanten Betriebsänderung voraussichtlich entstehen werden. Während mit dem Interessenausgleich die Betriebsänderung selbst gestaltet werden kann, regelt der Sozialplan also di...mehr

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Rückzahlungsklauseln: Arten / 5 Sozialplanabfindungen

Rückzahlungsklauseln können auch für Sozialplanabfindungen oder in entsprechenden tarifvertraglichen Rationalisierungsschutzabkommen vereinbart werden. Die Zahlung von Abfindungen in Sozialplänen erfolgt nicht wegen des Verlusts des mit dem Arbeitsplatzverlust verbundenen sozialen Besitzstands, sondern überwiegend zum Ausgleich der durch die Entlassung typischerweise entstehe...mehr