Der Grund für den Entschluss zu einem Freiwilligenprogramm kann sich von Unternehmen zu Unternehmen unterscheiden.
Gilt etwa für ein Unternehmen eine Standortsicherung, die betriebsbedingte Kündigungen ausschließt, bietet ein Freiwilligenprogramm durch einvernehmliche Lösungen gleichwohl die Möglichkeit, den Personalbestand zu reduzieren.
Auf der anderen Seite möchten manche Unternehmen großflächige betriebsbedingte Kündigungen vermeiden, da etwa aufgrund der hierbei durchzuführenden Sozialauswahl viele Mitarbeiter zu kündigen wären, die das Unternehmen behalten möchte, sodass die Sozialauswahl aus Sicht des Unternehmens die "falschen" Mitarbeiter treffen würde. Im Übrigen ist die Sozialauswahl gerade in größeren Unternehmen besonders komplex und fehleranfällig, wenn der Personalabbau nur einzelne Bereiche betreffen soll.
Gleichwohl bietet auch ein Freiwilligenprogramm die Möglichkeit der sozialverträglichen Gestaltung – ggf. in Absprache mit dem Betriebsrat. Durch das Programm können überdies der Betriebsfrieden und die Reputation des Unternehmens gewahrt werden.
Nicht zu vernachlässigen ist zudem, dass durch ein passendes Freiwilligenprogramm zügig Rechtssicherheit über ausscheidende Mitarbeiter herbeigeführt werden kann. Dabei kann ein Freiwilligenprogramm auch als eines von mehreren Instrumenten zum Personalabbau eingesetzt werden, indem es zeitlich vor oder parallel zu geplanten Kündigungen geschaltet wird. Dies ist häufig bei größeren Umstrukturierungen erforderlich, wenn allein durch das Freiwilligenprogramm ein Personalabbau in dem angestrebten Umfang nicht erreicht wird.