Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsrat

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 86084 Kosten des Betriebsrats

Während die persönlichen Kosten des Betriebsrats in der Kontengruppe 84 "Personalaufwand" enthalten sind, gehören auf dieses Konto die sächlichen Kosten, die durch den Betriebsrat und seine Tätigkeit verursacht wurden. Hierzu zählen etwa Aufwendungen im Zusammenhang mit Seminaren und Tagungen, Aufwendungen für Informationsunterricht sowie Reisekosten. Auch Kosten der Betriebsv...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 12 Ar... / 7.4 Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat

Rz. 111 Streitigkeiten zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber sind im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren nach den §§ 2a, 80 ff. ArbGG zu klären. Macht der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 BetrVG geltend, kann er nach den §§ 87 Abs. 2, 76 BetrVG die Errichtung einer Einigungsstelle beim Arbeitgeber beantragen. Lehnt der Arbeitgeber dies ab, kann der Betriebsra...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
BGM und betriebliche Mitbes... / 1.5.3 Den Betriebsrat ins Boot holen?

Ein erfolgreiches BGM ist nur denkbar, wenn alle Betriebsparteien an einem Strang ziehen. Insofern ist der Betriebsrat mit seiner Nähe zur Arbeitnehmerschaft nicht nur derjenige, der früh erkennt, wenn und wo Probleme auftreten. Sondern auch derjenige, der für ein BGM, das er selbst mitgetragen hat, auch werben kann und sollte. Insofern sollte das BGM kein Anlass zu Konfront...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe TV-L Office Premium
Benachteiligung eines Betriebsrates wegen Nichtverlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags?

Leitsatz Ein nach Maßgabe des Teilzeit- und Befristungsgesetzes zulässig befristetes Arbeitsverhältnis endet auch dann mit Ablauf der vereinbarten Befristung, wenn der Arbeitnehmer zwischenzeitlich in den Betriebsrat gewählt worden ist. Benachteiligt der Arbeitgeber allerdings das befristet beschäftigte Betriebsratsmitglied, indem er diesem gerade wegen des Betriebsratsmandats keinen Folgevertrag anbietet, hat das Betriebsratsmitglied einen Anspruch auf Abschluss des verweigerten Folgevertrags a...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 12 Ar... / 7.2 Mitbestimmung nach § 87 BetrVG

Rz. 101 § 12 TzBfG regelt nicht die Beteiligungsrechte des Betriebsrats. Da mit Abrufarbeit die Lage der Arbeitszeit festgelegt wird, besteht bei Abrufarbeit ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG, welches allerdings die gesetzlichen Vorgaben des § 12 TzBfG zu beachten hat. Deswegen kann über eine Betriebsvereinbarung die Ankündigungsfrist von...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
BGM und betriebliche Mitbes... / 1.5.1 Grundsätzliches

Die Mitbestimmung des Betriebsrats bei gesundheitsfördernden Maßnahmen ergibt sich vor allem aus § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG. Hinzu kommen die Grundsätze, die aus der Rechtsprechung des BAG folgen: In seiner Entscheidung vom 18.3.2014 (Az. 1 ABR 73/12) führt das BAG aus, dass die aus § 3 Abs. 2 ArbSchG folgende Pflicht des Arbeitgebers, für eine geeignete Arbeitsschutzorganisat...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
BGM und betriebliche Mitbes... / 1.5.2 Mitwirkung und Mitbestimmung

Grundsätzlich sollen Arbeitgeber und Betriebsrat vertrauensvoll zusammenarbeiten (§ 2 Abs. 1 BetrVG). Die Beteiligung des Betriebsrats an unternehmerischen Entscheidungen ist im Rahmen der Mitwirkung und der Mitbestimmung möglich. Die Mitwirkung ist das schwächer ausgestaltete Recht: Der Betriebsrat ist hier lediglich zu informieren oder anzuhören. Ob sich der Arbeitgeber sei...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 12 Ar... / 7.3 Beteiligung nach § 99 BetrVG

Rz. 109 Der einzelne Arbeitsabruf ist keine Einstellung nach § 99 BetrVG. Die Einstellung als Arbeitnehmer bedarf der Zustimmung des Betriebsrats nach § 99 BetrVG. Die Ablehnung wegen Verstoßes gegen § 12 TzBfG durch den Betriebsrat begründet kein Zustimmungsverweigerungsrecht nach § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG. Der Gesetzesverstoß als Zustimmungsverweigerungsgrund setzt voraus, d...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
BGM und betriebliche Mitbes... / 2.2.2 Mitbestimmung

Fragen der Ergonomie, des Raumklimas und der Beleuchtung wie auch der Ausstattung von Bildschirmarbeitsplätzen sind detailliert geregelt, der Spielraum für eine zwingende Mitbestimmung ist dadurch geringer. Allerdings werden es oft erst die Mitglieder des Betriebsrats sein, die durch eigenes Erleben oder Berichte der Mitarbeiterschaft auf Mängel aufmerksam machen können. Die...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 8608 Übrige Unternehmenskosten

Gliederungsbeispiel 86080 Kosten der Haupt-, General- oder Gesellschafterversammlung sowie Kosten für Offenlegung und Veröffentlichung...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 8610 Freiwillige soziale Aufwendungen

Hierunter sind Aufwendungen aus Leistungen des Unternehmens an seine Belegschaft zu erfassen, soweit sie nicht auf Gesetz beruhen (Gruppe 841) und nicht den Unterstützungen (Gruppe 843) zuzurechnen sind. Im Einzelnen zählen hierzu Aufwendungen für Betriebsveranstaltungen, Zuschüsse für Kantinen, Betriebsbüchereien, den Betriebssport und Erholungseinrichtungen. Ferner sind hier...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
BGM und betriebliche Mitbes... / 2.5.3 Mitbestimmung

Nicht das "ob" der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen im Rahmen psychischer Belastungen ist mitbestimmungsrechtlich relevant, sondern vor allem das "wie". Es kann sich z. B. anbieten, eine solche Befragung mit dem Betriebsrat gemeinsam durchzuführen, um die Akzeptanz zu erhöhen (die Teilnahme an solchen Befragungen ist stets freiwillig) und um später auch gemeinsam Sc...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
BGM und betriebliche Mitbes... / 2.3.2 Mitbestimmung

Verpflichtende Untersuchungen nach der ArbMedVV sind kein Thema für Betriebsräte, höchstens dann, wenn diese nicht stattfinden. Sollen darüber hinaus arbeitsmedizinischeVorsorgen angeboten werden, die allenfalls freiwillig in Anspruch genommen werden können, kann eine Regelung durch eine freiwillige Betriebsvereinbarung sinnvoll sein.mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 12 Ar... / 2.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 12 § 12 TzBfG gilt für alle Teilzeitarbeitsverhältnisse, bei denen die Arbeit des Arbeitnehmers auf Abruf bzw. bei Bedarf des Arbeitgebers erfolgt. Schon zu § 4 BeschFG war höchst streitig und höchstrichterlich nicht geklärt, ob die Vorschrift nur für Teilzeitbeschäftigte gilt oder auch für Vollzeitbeschäftigte.[1] Gleichwohl ist bei der Neuregelung in § 12 TzBfG durch de...mehr

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Psychische Erkrankungen am ... / 2.4.1 Was ist ein BEM?

Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, ist der Arbeitgeber nach § 167 Abs. 2 SGB IX verpflichtet, ein BEM anzubieten, unabhängig davon, ob er eine Kündigung beabsichtigt oder nicht. Eine betriebsärztliche Begutachtung ersetzt nicht das BEM. § 167 SGB IX enthält nur eine Verpflichtung des Arbeitgebers, nicht...mehr

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BGM und betriebliche Mitbes... / Zusammenfassung

Überblick Betriebliche Mitbestimmung im Arbeitsschutz – überwiegend nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG – kann umso ausgeprägter sein, je weniger der Arbeitgeber aus dem Gesetz zu konkreten Maßnahmen gezwungen ist. Gerade das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM), das aus modernen Unternehmen nicht mehr wegzudenken ist, bietet eine Vielzahl von Ansätzen, die sich einer gesetzli...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 86010 Fahr- und Reisekosten

Hierunter sind im Rahmen von Dienstreisen angefallene und vom Unternehmen zu tragende Aufenthalts- und Fahrkosten zu buchen, unabhängig davon, ob sie pauschal als Tage-, Übernachtungs- und Kilometergelder oder aufgrund vorgelegter Belege und Nachweise erstattet werden. Im Zusammenhang mit Dienstreisen anfallende Repräsentationskosten sind nicht hier, sondern auf dem Konto 860...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 12 Ar... / 3.1 Arbeitsrechtliche Vereinbarung

Rz. 38 Die Abrufarbeit bedarf nach § 12 Abs. 1 Satz 1 TzBfG einer vertraglichen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Durch die Vereinbarung muss zusätzlich zur Vereinbarung über Inhalt und Umfang der Tätigkeit dem Arbeitgeber das Leistungsbestimmungsrecht über die Dauer und/oder die Lage der Arbeitszeit eingeräumt werden. Der Arbeitgeber kann daher nicht kraft...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 3 Beg... / 6.1 Mitbestimmung des Betriebsrats

Rz. 30 Nach § 99 Abs. 1 BetrVG hat der Betriebsrat in Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern ein Mitbestimmungsrecht bei der Einstellung von Arbeitnehmern. Dieses Mitbestimmungsrecht besteht auch bei der befristeten Einstellung. Eine Einstellung liegt auch vor, wenn ein befristetes Arbeitsverhältnis verlängert oder in ein unbefristetes Arbeit...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5.1 Art und Umfang der Unterrichtung

Rz. 38 § 613a Abs. 5 BGB bestimmt, dass der bisherige Arbeitgeber oder der neue Inhaber die von einem Betriebsübergang betroffenen Arbeitnehmer vor dem Übergang in Textform über den (geplanten) Zeitpunkt des Übergangs, den Grund für den Übergang, die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Übergangs für die Arbeitnehmer und die hinsichtlich der Arbeitnehmer in ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Inflationsausgleichsprämie / 3.2 Einschränkung der Auswahl durch Gleichbehandlungsgrundsatz

Wie eingangs erläutert, sind Unternehmen bei der Entscheidung, ob die Inflationsausgleichprämie gezahlt wird, vollständig frei. Hingegen sind bei der Frage, welche Mitarbeiter bzw. Mitarbeitergruppen eine Inflationsprämie erhalten und wie hoch sie für die ausgewählten Gruppen ist, arbeitsrechtliche Grundsätze und Gesetze zu beachten. Nach ständiger Rechtsprechung des BAG ist...mehr

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Inflationsausgleichsprämie / 8 Überblick

Arbeitsrecht Auswahl des begünstigten Personenkreises nach sachlichen Gründen, Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats (Betriebsvereinbarung), Kennzeichnung der Leistung als freiwillig (Freiwilligkeitsvorbehalt, insbesondere relevant für betriebsratslose Betriebe) bzw. Befristung der Beriebsvereinbarung.mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3 Rechtsfolgen eines Betriebsübergangs

Rz. 17 Nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB gehen im Zeitpunkt des Betriebsübergangs bestehende Arbeitsverhältnisse kraft Gesetzes mit allen Rechten und Pflichten auf den neuen Inhaber über [1]; das gilt auch für Arbeitsverhältnisse, in denen die Hauptleistungspflichten ruhen, z. B. während der Elternzeit und bei Altersteilzeitverhältnissen in der Freistellungsphase [2]. Neuer Inhabe...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Inflationsausgleichsprämie / 1.2 Kein Zahlungsanspruch

Die Zahlung der Inflationsausgleichsprämie ist für Arbeitgeber freiwillig. Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf die Prämie. Es handelt sich lediglich um eine abgabenrechtliche Begünstigung für den Fall, dass diese Prämie gezahlt wird. Unternehmen sollten sich darauf einstellen, dass Arbeitnehmer, Betriebsräte und Gewerkschaften die Inflationsausgleichsprämie gleichwohl ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Inflationsausgleichsprämie / Zusammenfassung

Begriff Zur Abmilderung der weltweit gestiegenen Verbraucherpreise hatten alle Arbeitgeber die Möglichkeit, ihren Arbeitnehmern bis zum 31.12.2024 steuer- sowie beitragsfrei in der Sozialversicherung eine Sonderzahlung von bis zu 3.000 EUR zukommen zu lassen. Die Reglung galt für alle Berufsgruppen. Bei der Gewährung der Sonderzahlungen waren jedoch bestimmte Kriterien zu be...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Inflationsausgleichsprämie / 5 Mitbestimmung

Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG bei Fragen der betrieblichen Lohngestaltung, insbesondere bei der Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen und der Einführung und Anwendung von neuen Entlohnungsmethoden ein Mitbestimmungsrecht. Auch bei der Inflationsausgleichsprämie handelt es sich um eine freiwillige Leistung, zu der Unternehmen weder nach tariflichen noch n...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.1.2 Betriebsteil

Rz. 8 Legt man die oben genannten Kriterien zugrunde, spielt es keine wesentliche Rolle, ob ein Betrieb oder ein Betriebsteil übergeht. Bei den übertragenen sächlichen und immateriellen Betriebsmitteln muss es sich um wesentliche Betriebsmittel einer organisatorischen Untergliederung handeln, die innerhalb des betrieblichen Gesamtzwecks einen Teilzweck verfolgt, auch wenn es...mehr

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Arbeitsvertrag: Rechte und ... / 2.2.4 Auskunfts- und Hinweispflichten

Aus den Fürsorgepflichten können sich Hinweis- und Informationspflichten des Arbeitgebers ergeben.[1] Das ist eine Besonderheit, denn grundsätzlich hat jede Vertragspartei selbst für die Wahrnehmung ihrer Interessen zu sorgen. Die Annahme wechselseitiger Hinweis- und Informationspflichten weicht hiervon ab und bedarf deshalb einer konkreten Rechtfertigung.[2] Bestehende Inform...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6 Widerspruch

Rz. 63 Das in § 613a Abs. 6 BGB – im Gegensatz zum Europarecht – in der Bundesrepublik geregelte Widerspruchsrecht ermöglicht es dem Arbeitnehmer, den Übergang des Arbeitsvertrags auf den Betriebserwerber und damit den Austausch des Vertragspartners zu verhindern. Das Widerspruchsrecht hat seine verfassungsrechtliche Grundlage in der durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Freih...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Hausrecht / 2 Hausrecht gegenüber Betriebsratsmitgliedern

Der Betriebsrat darf ohne Erlaubnis des Arbeitgebers alle Räume des Betriebs betreten, soweit dem nicht unumgängliche Notwendigkeiten des Betriebsablaufs oder zwingende Sicherheitsvorschriften entgegenstehen. Das Hausrecht des Arbeitgebers ist insoweit eingeschränkt. Verbietet der Arbeitgeber dennoch dem Betriebsrat das Betreten der Räume, kann er sich wegen Behinderung der ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.5 Insolvenz

Rz. 35 Nach einer Entscheidung des BAG kommt es für die Qualifizierung eines Abfindungsanspruchs nach den §§ 9, 10 KSchG nicht darauf an, ob die Kündigung, in deren Rahmen der Auflösungsantrag gestellt wurde, noch vor Insolvenzeröffnung von dem Insolvenzschuldner oder vom Insolvenzverwalter erklärt worden ist.[1] Auch nicht allein ausschlaggebend ist bei einem Antrag der Arb...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 120 BetrVG stellt den Bruch der Schweigepflicht unter Strafe und ergänzt insoweit die Regelung des § 119 BetrVG. Der Arbeitgeber hat insbesondere gegenüber dem Betriebsrat umfassende Auskunftspflichten. Diesen Pflichten muss ein entsprechender Geheimnisschutz gegenüberstehen. § 79 BetrVG verpflichtet die Mitglieder des Betriebsrats zwar zur Geheimhaltung. Diese Verpf...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Voraussetzungen

Rz. 14 Voraussetzung für die Strafbarkeit ist, dass ein Mitglied des Betriebsrats oder einer der in § 79 Abs. 2 BetrVG bezeichneten Stellen das Geheimnis gegen den Willen des betroffenen Arbeitnehmers weitergibt. Hinsichtlich des Offenbarens und der fehlenden Befugnis hierzu gelten die Ausführungen zu Abs. 1 entsprechend.[1] Anders als für die Strafbarkeit nach Abs. 1 bedarf...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Regelung der Sitzverteilung

Rz. 11 Mit der Reform des Betriebsverfassungsgesetzes 2001 hat der Gesetzgeber unter anderem das Ziel verfolgt, den Anteil von Frauen im Betriebsrat und in der Jugend- und Auszubildendenvertretung zu erhöhen. Um dieses Ziel erreichen zu können, hat er zum einen in § 15 Abs. 2 BetrVG geregelt, dass das Geschlecht, das in der Belegschaft in der Minderheit ist, mindestens entsp...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Der Sechste Teil des Betriebsverfassungsgesetzes enthält in den §§ 119 bis 121 Straf- und Bußgeldvorschriften. Die Regelung des § 119 stellt die Behinderung oder rechtswidrige Beeinflussung der im BetrVG geregelten Wahlen, die Störung oder Behinderung der Tätigkeit der Betriebsverfassungsorgane und die Benachteiligung oder Begünstigung ihrer Mitglieder unter Strafe. Ni...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6 Strafantrag

Rz. 16 Sämtliche Verstöße gegen § 119 Abs. 1 werden nur auf Antrag verfolgt (§ 119 Abs. 2 BetrVG)[1]; eine Strafverfolgung von Amts wegen findet nicht statt. Der Antrag ist binnen 3 Monaten ab Kenntnis des Antragsberechtigten von der Tat und der Person des Täters zu stellen (§ 77b StGB). Kenntnis ist anzunehmen, wenn ein vernünftiger Mensch aufgrund gewisser Tatsachen einen ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3 Generelles Übergangsmandat bei Privatisierungen

Rz. 5 Das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt, dass es der Anerkennung eines Übergangsmandats für alle Privatisierungen bedarf.[1] Nach Ansicht des BAG ist es durch die Anerkennung eines gesetzlichen Übergangsmandats bei einigen Privatisierungen zu einer Schutzlücke für die betroffenen Arbeitnehmer bei anderen Privatisierungen gekommen. Für diese Schutzlücke gibt es keine ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Behinderung der Amtstätigkeit

Rz. 9 § 119 Abs. 1 Nr. 2 stellt die Behinderung oder Störung der Amtsführung der dort im Einzelnen genannten Organe der Betriebsverfassung unter Strafe. Verboten ist danach jede Maßnahme, die einen unzulässigen Eingriff in die Geschäftsführung dieser Amtsinhaber oder eine Behinderung oder Verhinderung der Ausübung ihrer Amtstätigkeit nach dem Betriebsverfassungsgesetz darste...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Allgemeines

Rz. 3 Nach dem Wortlaut des Gesetzes erlischt bei einer Privatisierung, also bei einem Wechsel von einer öffentlich-rechtlichen in eine privat-rechtliche Organisationsform, das Amt des Personalrats mit dem Stichtag der Privatisierung. Praxis-Beispiel Das Land B beschließt, die bisher als Eigenbetrieb geführte Porzellanmanufaktur zukünftig als Aktiengesellschaft zu betreiben u...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Wahlordnungen

Rz. 7 Von der Ermächtigung zum Erlass von Wahlordnungen hat der Verordnungsgeber seit Inkrafttreten des BetrVG 1972 umfassend Gebrauch gemacht: Rz. 8 Die Erste Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes vom 16.1.1972 enthielt die Wahlordnung für die Wahl des Betriebsrats. Bis heute ist diese Wahlordnung wiederholt geändert worden, zurzeit gilt sie in der Fass...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 121 Abs. 1 ahndet die Verletzung von Aufklärungs- und Auskunftspflichten, die dem Arbeitgeber nach einzelnen, in Abs. 1 genannten Regelungen obliegen. Während nach der alten Regelung des § 78 Abs. 1 BetrVG 1952 derartige Verletzungen als Straftat verfolgt wurden, werden sie seit dem Inkrafttreten des Betriebsverfassungsgesetzes vom 15.1.1972 nur noch als Ordnungswidr...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Verletzung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen

Rz. 4 Das Verbot, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse zu offenbaren oder zu verwerten, die vom Arbeitgeber ausdrücklich als geheimhaltungsbedürftig bezeichnet sind, gab es bereits in § 79 BetrVG 1952. Nach wie vor enthält § 79 BetrVG eine Geheimhaltungspflicht der Mitglieder und Ersatzmitglieder des Betriebsrats, die auch nach dem Ausscheiden aus dem Betriebsrat weiter gilt....mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Betriebsratswahlen

Rz. 3 Nach der Regelung im BetrVG 1972 fanden Betriebsratswahlen zunächst alle 3 Jahre statt. Entsprechend wurden nach den ersten Betriebsratswahlen im Jahr 1972 (Abs. 1) in den Jahren 1975, 1978, 1981, 1984, 1987 und 1990 Wahlen durchgeführt. Durch das Änderungsgesetz 1989 vom 20.12.1988 wurde die Amtszeit der Betriebsräte von 3 auf 4 Jahre erhöht und eine entsprechende Reg...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Schutz vor Wahlbehinderung oder unzulässiger Wahlbeeinflussung

Rz. 5 § 119 Abs. 1 Nr. 1 stellt zum einen die Behinderung der Wahl des Betriebsrats, der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV), der Bordvertretung, des Seebetriebsrats oder einer Arbeitnehmervertretung gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 oder § 5 BetrVG unter Strafe. Strafbar ist darüber hinaus nach dieser Vorschrift die Beeinflussung einer in Satz 1 genannten Wahl durch Andro...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Benachteiligung/Begünstigung von betriebsverfassungsrechtlichen Amtspersonen

Rz. 12 § 119 Abs. 1 Nr. 3 stellt die Benachteiligung oder Begünstigung von Betriebsratsmitgliedern und den übrigen betriebsverfassungsrechtlichen Amtsinhabern einschließlich der Auskunftspersonen nach § 80 Abs. 2 Satz 2 BetrVG, die um ihrer Amtstätigkeit willen erfolgt, unter Strafe. § 119 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG ist ein Erfolgsdelikt, die Vor- oder Nachteile müssen tatsächlich ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Voraussetzungen

Rz. 5 Voraussetzung der Strafbarkeit ist, dass ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis vorliegt. Dies ist der Fall, wenn es um Tatsachen, Erkenntnisse oder Unterlagen geht, die im Zusammenhang mit dem technischen Betrieb oder der wirtschaftlichen Betätigung des Unternehmens stehen, nur einem eng begrenzten Personenkreis bekannt, mithin nicht offenkundig sind, nach dem bekundeten ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Diese Regelung, die durch das Änderungsgesetz 1989[1] neu gefasst worden ist, hat heute nur noch praktische Bedeutung für die Festlegung des Jahres der regelmäßigen Wahlen des Betriebsrats, bzw. der Jugend- und Auszubildendenvertretung. Die mit dem BetrVerf-ReformG 2001 ergänzend aufgenommenen Vorschriften in den Absätzen 3 (Weitergeltung der Wahlordnung 1972) und 4 (R...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung ermächtigt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zum Erlass von Rechtsverordnungen zu im BetrVG vorgesehenen Wahlverfahren. Es bedarf zu dem Erlass von Wahlordnungen (WO) nach Art. 80 Abs. 2 GG der Zustimmung des Bundesrats, weil eine Rechtsverordnung zum BetrVG als Zustimmungsgesetz ebenfalls zustimmungspflichtig ist. Rz. 2 § 126 BetrVG entspricht ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Wahlen der Jugend- und Auszubildendenvertretung

Rz. 4 Die erstmaligen Wahlen der Jugend- und Auszubildendenvertretung fanden gemäß § 125 Abs. 2 BetrVG im Jahr 1988 statt. Die Amtszeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung beträgt gemäß § 64 BetrVG 2 Jahre. Anders als die Amtszeit des Betriebsrats ist diese Amtszeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung bis heute nicht geändert worden. Auch das BetrVerf-ReformG hat i...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Anzeige

Rz. 11 Zur Erstattung einer Anzeige sind der Betriebsrat oder die im Betrieb vertretene Gewerkschaft berechtigt. Die Anzeige ist bei der zuständigen Verfolgungsbehörde zu erstatten (§ 46 Abs. 1 OWiG i. V. m. § 158 Abs. 1 StPO). Grundsätzlich sind nach der Regelung in § 36 Abs. 1 Nr. 2a OWiG die jeweiligen Arbeitsminister in den einzelnen Bundesländern für die Verfolgung zust...mehr