Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsrat

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gcb) Unterstützungen und Erholungsbeihilfen an ArbN im privaten Dienst

Rn. 385 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach R 3.11 Abs 2 LStR 2023 "Unterstützungen an ArbN im privaten Dienst" müssen Unterstützungen dem Anlass nach gerechtfertigt sein, zB in Krankheits- und Unglücksfällen. Weitere Voraussetzungen für die Steuerfreiheit für Unterstützungen an ArbN im privaten Dienst sind – falls der Betrieb mehr als 5 ArbN beschäftigt – (kumulativ): die Unters...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Umwandlungsgesetz

Rn. 402 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Es handelt sich um eine Verschmelzung unter Aufnahme (§ 2 Nr 1 UmwG), weil die Gesellschaft, auf die verschmolzen werden soll, bereits besteht. Bei der Verschmelzung auf einen schon bestehenden Rechtsträger wird das gesamte Vermögen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge unter Auflösung ohne Abwicklung übertragen, wobei den Anteilsinhabern des üb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (vor 1996 nur auszugsweise):

Glade, Besondere Bilanzierungsfragen bei der Betriebsaufspaltung, GmbHR 1981, 268; Weber-Grellet, Konsequenzen von Vetorecht und Stimmrechtsausschluß bei den personellen Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung, DStR 1984, 618; Sack, Betriebsaufspaltungen in steuerlicher Sicht – eine Zusammenfassung steuerlicher Motive –, GmbH-Rdsch 1986, 352; Lemm, Das ertragsteuerliche Schic...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Eigenleistungen / 2.3.4 Allgemeinkosten müssen nicht angesetzt werden

Für Allgemeinkosten gilt ein Ansatzwahlrecht: Kosten der allgemeinen Verwaltung; das sind Aufwendungen für Geschäftsleitung, Einkauf und Wareneingang, Betriebsrat, Personalbüro, Nachrichtenwesen, Ausbildungswesen, Rechnungswesen – z. B. Buchführung, Betriebsabrechnung, Statistik und Kalkulation, – Feuerwehr, Werkschutz sowie allgemeine Fürsorge einschließlich Betriebskranken...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 1 Einführung in die Europ... / 2 Annahme der ESRS durch delegierte Rechtsakte der EU-Kommission

Rz. 19 Die formelle Annahme der ESRS durch die EU-Kommission mittels delegierter Rechtsakte geschieht auf Grundlage der Art. 29b und 40b i. V. m. Art. 49 der Bilanz-RL. Bei delegierten Rechtsakten wird ein Verfahren nach Art. 290 AEUV genutzt, nach dem der EU-Kommission die Befugnis übertragen werden kann, Rechtsakte mit allgemeiner Geltung zur Ergänzung oder Änderung bestim...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Rentner / Zusammenfassung

Begriff Rentner sind Personen, die eine Rente beziehen. Dies können Renten aus einer gesetzlichen Rentenversicherung, aus einem Versorgungswerk oder einer privaten Versicherung sein. Nachfolgend werden nur Rentner mit einer gesetzlichen Rente behandelt. Für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner muss eine Vorversicherungszeit nachgewiesen werden. Bei der ...mehr

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Gesetzesradar / 4.2 Europäischer Betriebsrat

Gesetzestitel: RL 2025/2450 zur Änderung der Richtlinie 2009/38/EG betreffend die Einsetzung und Arbeitsweise Europäischer Betriebsräte (EBR-RL) Stand im Gesetzgebungsverfahrenmehr

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Gesetzesradar / 1.1 Betriebliche Mitbestimmung

Gesetzestitel: Entschließung des Bundesrats zur Modernisierung der betrieblichen Mitbestimmung Stand im Gesetzgebungsverfahrenmehr

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Gesetzesradar / 1.6 Umsetzung der CSRD

Gesetzestitel: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der CSRD Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Im Wesentlichen 1:1-Umsetzung der europäischen Vorgaben der CSRD (s. Nachhaltigkeitsberichte...mehr

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Gesetzesradar / 4.3 Europäische KI-Verordnung (AI-Act)

Gesetzestitel: EU-Gesetz zur künstlichen Intelligenz Stand im Gesetzgebungsverfahrenmehr

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Personenbedingte Kündigung:... / 1.3 Die Sozialwidrigkeit der Kündigung nach dem KSchG

Das KSchG verlangt vom Arbeitgeber die Rechtfertigung der Kündigungsgründe. Es nennt u. a. in § 1 Abs. 2 KSchG die personenbedingte Kündigung. Zudem kommen nach § 1 Abs. 2 Sätze 2 und 3 KSchG noch die absoluten Gründe der Sozialwidrigkeit in Betracht. Hiernach ist eine Kündigung immer dann sozial ungerechtfertigt, wenn eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit für den Arbeitnehme...mehr

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Gesetzesradar Öffentlicher ... / 1.6 Umsetzung der CSRD

Gesetzestitel: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der CSRD Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Im Wesentlichen 1:1-Umsetzung der europäischen Vorgaben der CSRD (s. Nachhaltigkeitsberichte...mehr

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Gesetzesradar Öffentlicher ... / 1.1 Betriebliche Mitbestimmung

Gesetzestitel: Entschließung des Bundesrats zur Modernisierung der betrieblichen Mitbestimmung Stand im Gesetzgebungsverfahrenmehr

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Gesetzesradar Öffentlicher ... / 4.2 Europäische KI-Verordnung (AI-Act)

Gesetzestitel: EU-Gesetz zur künstlichen Intelligenz Stand im Gesetzgebungsverfahrenmehr

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Personenbedingte Kündigung:... / 2.4.3 Umschulung und Fortbildungsmaßnahmen

Die Umschulung hat das Ziel, dem Arbeitnehmer die notwendige fachliche Qualifikation für die Ausübung eines anderen Berufs zu vermitteln. Fortbildungsmaßnahmen bezwecken dagegen, den Arbeitnehmer in die Lage zu versetzen, den gestiegenen Anforderungen in seinem Beruf durch die Vermittlung der dafür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten gerecht zu werden. Der Arbeitgeber muss...mehr

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Krankheitsbedingte Kündigun... / 4.5 Betriebliches Eingliederungsmanagement

Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt nach § 167 Abs. 2 SGB IX der Arbeitgeber mit Zustimmung des Arbeitnehmers mit Behinderung gemeinsam mit der betrieblichen Interessenvertretung, gegebenenfalls Schwerbehindertenvertretung, Integrationsamt, gemeinsamen Servicestellen sowie Werks- oder Betriebsärzte...mehr

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Wissensbilanz: Intellektuel... / 2.1 Voraussetzungen und Rahmenbedingungen prüfen und schaffen

Diese Voraussetzungen und Rahmenbedingungen müssen vorhanden bzw. geprüft werden: Die Wissensbilanz ist ein Managementinstrument, dessen Einführung voraussetzt, dass es im Betrieb ein Leitbild (Vision) sowie langfristige Ziele und Strategien gibt bzw. zusammen mit der Wissensbilanz eingeführt werden, die beschreiben, wie das Leitbild erreicht werden soll. Aus den Zielen und St...mehr

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Krankheitsbedingte Kündigun... / 3 Kündigung als letztes Mittel

Milderes Mittel Die Kündigung des krankheitsbedingt beeinträchtigten Arbeitsverhältnisses kommt nur in Betracht, wenn sie die Ultima Ratio ist, es also kein milderes Mittel zur Behebung der Beeinträchtigung gibt. Ein solches milderes Mittel liegt vor, wenn für den Arbeitnehmer eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit in demselben Betrieb oder in einem anderen Betrieb des Unterneh...mehr

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Transfersozialpläne: Heraus... / 9 Mitwirkung des Personalmanagements in der Transfergesellschaft

Es hat sich bewährt, ein laufendes Transferprojekt durch einen Beirat oder Steuerkreis begleiten zu lassen und Unternehmensleitung und Betriebsrat des abgebenden Unternehmens mit einzubeziehen. Dadurch ist gewährleistet, dass Transparenz nicht nur über die Verwendung der Mittel, sondern auch über den inhaltlichen Verlauf der Transfergesellschaft hergestellt wird. Durch die r...mehr

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Transfersozialpläne: Heraus... / 7.2 Verbleibende Remanenzkosten

Bei den Remanenzkosten ist zu beachten, dass diese zu Beginn der Transfergesellschaft für die gesamte Laufzeit durch das abgebende Unternehmen auf Basis einer Projektkalkulation getragen werden. Einsparungen bei den Remanenzkosten entstehen jedoch durch vorzeitige Vermittlung der Mitarbeiter in den Arbeitsmarkt.. Diese Einsparungen sollten gezielt genutzt werden, um den Erfo...mehr

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Krankheitsbedingte Kündigun... / 4.4.1 Weiterbeschäftigung durch Versetzung

Ist ein Arbeitnehmer auf Dauer krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage, die geschuldete Arbeit auf seinem bisherigen Arbeitsplatz zu leisten, so ist er zur Vermeidung einer Kündigung auf einem leidensgerechten Arbeitsplatz im Betrieb oder Unternehmen weiterzubeschäftigen, falls ein solch gleichwertiger oder jedenfalls zumutbarer Arbeitsplatz frei und der Arbeitnehmer für di...mehr

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Krankheitsbedingte Kündigun... / 2 Ordentliche oder außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung?

Grundsätzlich: Ordentliche krankheitsbedingte Kündigung Die krankheitsbedingte Kündigung wird in aller Regel als ordentliche Kündigung ausgesprochen. Ausnahmsweise: Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung Ist eine ordentliche Kündigung durch Tarifvertrag ausgeschlossen, kann der Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung ausnahmsweise in Betracht kommen. Gleiches gilt, w...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Vorschlagsrecht des Betriebsrats (Abs. 3)

Rz. 15 Um die Chancengleichheit aller im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer beim Bemühen um ihr berufliches Fortkommen oder um den Erhalt des Arbeitsplatzes durch Qualifizierung zu wahren, gewährt § 98 Abs. 3 BetrVG dem Betriebsrat ein Vorschlagsrecht bezüglich der Teilnahme von Arbeitnehmern oder Gruppen von Arbeitnehmern an berufsbildenden Maßnahmen. Dieses – wegen § 98 Ab...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Bestellung des Wahlvorstands in Betrieben mit Betriebsrat

Rz. 3 Für die Bestellung des Wahlvorstandes in Betrieben mit amtierendem Betriebsrat enthält § 17a BetrVG 2 Abwandlungen, nämlich die Fristverkürzung für die Bestellung durch den Betriebsrat und die Festlegung der Größe des Wahlvorstands. Rz. 4 Der Betriebsrat kann im vereinfachten Wahlverfahren den Wahlvorstand kurzfristig vor Ablauf seiner Amtszeit bestellen. Die Zehnwochen...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Beru... / 4 Streitigkeiten zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber

Sofern im Rahmen der Beratung eine Einigung über Maßnahmen der Berufsbildung nicht zustande kommt, können Arbeitgeber oder Betriebsrat die Einigungsstelle um Vermittlung anrufen. Die Einigungsstelle hat eine Einigung der Betriebsparteien zu versuchen.[1] Streitigkeiten über die Durchführung der Berufsbildung, über die Durchführung sonstiger Bildungsmaßnahmen und über die Au...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Bestellung des Wahlvorstands durch den Betriebsrat

2.1 Zeitpunkt der Bestellung Rz. 2 Der Betriebsrat hat den Wahlvorstand einschließlich des Vorsitzenden nach § 16 Abs. 1 Satz 1 BetrVG spätestens 10 Wochen vor Ablauf seiner eigenen Amtszeit zu bestellen. Die Frist ist eine Mindestfrist. Unter Umständen kann eine frühere Bestellung angezeigt sein. Dies ist insbesondere der Fall, wenn ein Sprecherausschuss oder ein Unternehmen...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrVG § 17 Bestellung des Wahlvorstands in Betrieben ohne Betriebsrat

1 Anwendungsbereich Rz. 1 § 17 BetrVG regelt die Bestellung des Wahlvorstands in den Fällen, in denen in einem betriebsratsfähigen Betrieb kein Betriebsrat existiert. § 17 BetrVG findet sowohl Anwendung, wenn noch nie ein Betriebsrat bestanden hat als, auch wenn die Amtszeit eines früheren Betriebsrates bereits abgelaufen ist, ohne dass ein neuer Betriebsrat gewählt worden is...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Durchführung von Maßnahmen der betrieblichen Berufsbildung (Abs. 1)

Rz. 4 Der Betriebsrat hat bei der Durchführung aller Maßnahmen der betrieblichen Berufsbildung ein echtes Mitbestimmungsrecht. Hiervon eingeschlossen ist auch die Vermittlung sonstiger Kenntnisse und Fertigkeiten.[1] Betriebliche Berufsbildungsmaßnahmen sind solche, bei denen der Arbeitgeber als Träger oder Veranstalter entscheidenden Einfluss auf Inhalt und Organisation hat...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Beru... / 2 Systematik

Der weit auszulegende Begriff der Berufsbildung umfasst neben den beruflichen Maßnahmen zur Erstausbildung [1] sowie der Fortbildung [2] und Umschulung [3] auch kurzfristige Bildungsmaßnahmen, sofern durch diese Maßnahmen Kenntnisse und Fertigkeiten einer beruflichen Tätigkeit vermittelt werden. Voraussetzung ist ferner, dass die Maßnahmen unter didaktischen Gesichtspunkten ges...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Beru... / 3.4 Bestellung und Abberufung von Ausbildern

In größeren Betrieben ist es die Regel, dass der Arbeitgeber die Maßnahmen der betrieblichen Berufsbildung nicht in Person durchführt, sondern gemäß § 28 Abs. 2 BBiG, § 22 Abs. 2 HandwO für die verantwortliche Vermittlung der Ausbildungsinhalte Ausbilder bestellt. Der Betriebsrat kann der Bestellung gemäß § 98 Abs. 2 BetrVG widersprechen, wenn er die persönliche und fachlich...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Zeitpunkt der Bestellung

Rz. 2 Der Betriebsrat hat den Wahlvorstand einschließlich des Vorsitzenden nach § 16 Abs. 1 Satz 1 BetrVG spätestens 10 Wochen vor Ablauf seiner eigenen Amtszeit zu bestellen. Die Frist ist eine Mindestfrist. Unter Umständen kann eine frühere Bestellung angezeigt sein. Dies ist insbesondere der Fall, wenn ein Sprecherausschuss oder ein Unternehmenssprecherausschuss gewählt w...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Bestellung und Abberufung von Beauftragten (Abs. 2)

Rz. 11 Der Betriebsrat kann unter engen Voraussetzungen der Bestellung einer mit der Durchführung der betrieblichen Berufsausbildung betrauten Person (Ausbilder) widersprechen oder sogar ihre Abberufung verlangen (§ 98 Abs. 2 BetrVG). Ausbilder ist, wem der Arbeitgeber die Durchführung der Ausbildung verantwortlich übertragen hat (§§ 28 ff. BBiG). Darüber hinaus kann der Arb...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6 Amtszeit und Rechtsstellung des Wahlvorstands

Rz. 19 Mit der Bestellung durch Betriebsrat, Gesamt- oder Konzernbetriebsrat oder mit der rechtskräftigen gerichtlichen Bestellung beginnt das Amt für die Mitglieder des Wahlvorstands. Das Amt endet mit der Einberufung des Betriebsrats zu dessen konstituierender Sitzung.[1] Die eigentlichen Aufgaben des Wahlvorstands sind erledigt, wenn der Betriebsrat zur konstituierenden S...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Beru... / 3.2 Ermittlung und Förderung des Berufsbildungsbedarfs

Betriebsrat und Arbeitgeber haben den gemeinsamen Auftrag, die Berufsbildung im Betrieb zu fördern.[1] Aufgrund des § 96 Abs. 1 Satz 2 BetrVG und zur Erfüllung seiner Aufgaben, kann der Betriebsrat vom Arbeitgeber eine Ermittlung des Berufsbildungsbedarfs verlangen.[2] Zum einen muss der Arbeitgeber darlegen, welches Qualifikationsniveau im Betrieb derzeit besteht und welch...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Zusammensetzung des Wahlvorstands

Rz. 5 Der Wahlvorstand kann sich aus stimmberechtigten und nicht stimmberechtigten Mitgliedern zusammensetzen. Nicht stimmberechtigte Mitglieder sind von einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft zusätzlich in den Wahlvorstand entsendete Mitglieder.[1] Die stimmberechtigten Mitglieder sind die nach Rz. 4 vom Betriebsrat bestellten Mitglieder des Wahlvorstands. Sie müssen wah...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Beru... / 1 Einführung

In Zeiten des Fachkräftemangels kommt der Berufsbildung eine strategische Schlüsselrolle zu. Sie ist nicht mehr nur ein Kostenfaktor, sondern das primäre Instrument zur Sicherung der Arbeitsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit. Die Mitbestimmung durch Betriebsräte ist dabei ein wesentlicher Faktor, um Weiterbildung bedarfsgerecht, attraktiv und nachhaltig zu gestalten. Die Be...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Voraussetzungen

Rz. 10 Wenn der Betriebsrat 8 Wochen vor Ablauf seiner Amtszeit noch keinen Wahlvorstand bestellt hat, kann die Bestellung durch das Arbeitsgericht beantragt werden.[1] In Fällen der vorzeitigen Neuwahl des Betriebsrats nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 BetrVG kann der Antrag auf Bestellung des Wahlvorstands durch das Arbeitsgericht gestellt werden, wenn 2 Wochen von dem Tag an v...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Beru... / 3.5 Mitbestimmung bei der Teilnehmerauswahl

Beim Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Auswahl von Teilnehmern an betrieblichen Berufsbildungsmaßnahmen oder sonstigen Bildungsmaßnahmen[1] ist Voraussetzung, dass Arbeitgeber und Betriebsrat zusammen mehr Arbeitnehmer für die Teilnahme vorschlagen, als Plätze zur Verfügung stehen. Nur in diesen Fällen muss eine Auswahl getroffen werden. Lehnt der Arbeitgeber eine...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Bestellung durch den Gesamtbetriebsrat oder Konzernbetriebsrat

Rz. 15 Wenn der Betriebsrat 8 Wochen vor Ablauf seiner Amtszeit noch keinen Wahlvorstand bestellt hat, kann nicht nur das Arbeitsgericht auf Antrag tätig werden. Der Gesamtbetriebsrat oder – falls ein Gesamtbetriebsrat nicht besteht – der Konzernbetriebsrat kann in diesem Fall den Wahlvorstand bestellen (§ 16 Abs. 3 BetrVG). Die Bestellungskompetenz tritt neben das arbeitsge...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Bestellung des Wahlvorstands im betriebsratslosen Betrieb

Rz. 5 Für die Bestellung des Wahlvorstands im betriebsratslosen Betrieb gilt wiederum auch im vereinfachten Wahlverfahren grundsätzlich § 17 BetrVG. Auch insoweit sieht § 17a BetrVG lediglich 2 Modifikationen vor: Rz. 6 Erstens: § 17a Nr. 3 und 4 BetrVG modifizieren die Bestellung des Wahlvorstandes in Betrieben ohne Betriebsrat. An die Stelle der Betriebsversammlung in § 17 ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.5 Ersatzmitglieder

Rz. 9 Der Betriebsrat kann neben den Mitgliedern des Wahlvorstands auch Ersatzmitglieder für den Fall der Verhinderung bestellen.[1] Obwohl der Gesetzeswortlaut insofern nicht klar ist, ist allgemein anerkannt, dass ein Ersatzmitglied gemeinsam für mehrere Mitglieder des Wahlvorstands bestellt werden kann.[2] Umgekehrt können für einzelne oder mehrere Mitglieder des Wahlvors...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Anwendungsbereich

Rz. 1 § 17 BetrVG regelt die Bestellung des Wahlvorstands in den Fällen, in denen in einem betriebsratsfähigen Betrieb kein Betriebsrat existiert. § 17 BetrVG findet sowohl Anwendung, wenn noch nie ein Betriebsrat bestanden hat als, auch wenn die Amtszeit eines früheren Betriebsrates bereits abgelaufen ist, ohne dass ein neuer Betriebsrat gewählt worden ist oder die Betriebs...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Bestellung des Wahlvorstands durch das Arbeitsgericht

Rz. 10 Mindestens 3 wahlberechtigte Arbeitnehmer oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft können die Bestellung des Wahlvorstands durch das Arbeitsgericht beantragen, wenn trotz Einladung keine Betriebsversammlung stattfindet oder wenn die Betriebsversammlung keinen Wahlvorstand wählt. "Trotz Einladung" bedeutet grundsätzlich, dass eine Bestellung des Wahlvorstands durch...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4 Vorsitzender des Wahlvorstands

Rz. 8 Der Vorsitzende des Wahlvorstands wird vom Betriebsrat durch Beschluss festgelegt, § 16 Abs. 1 Satz 1 BetrVG. Hat der Betriebsrat dies versäumt und besteht er nicht mehr, so wählen die Mitglieder des Wahlvorstands den Vorsitzenden aus ihren Reihen.[1] Der Vorsitzende hat die Sitzungen des Wahlvorstands vorzubereiten und einzuberufen. Wenn nichts anderes beschlossen wurd...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Mitgliederzahl

Rz. 4 § 16 Abs. 1 Satz 1 BetrVG unterscheidet nicht nach der Betriebsgröße, weshalb der Wahlvorstand stets aus 3 Mitgliedern besteht; unabhängig davon, ob der Betriebsrat später aus einem oder jeder anderen Zahl an Betriebsratsmitgliedern besteht. § 16 Abs. 1 Satz 1 BetrVG gestattet eine Vergrößerung des Wahlvorstands, wenn dies zur ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl erfo...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Beru... / Zusammenfassung

Überblick Der weit auszulegende Begriff der Berufsbildung umfasst neben den beruflichen Maßnahmen zur Erstausbildung und Fortbildung, sowie der Umschulung auch kurzfristige Bildungsmaßnahmen, sofern durch diese Maßnahmen Kenntnisse und Fertigkeiten einer beruflichen Tätigkeit vermittelt werden. Bei betrieblichen Bildungsmaßnahmen besteht ein auf die Durchführung der Maßnahme...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 17a BetrVG legt zunächst als Grundsatz fest, dass der Wahlvorstand auch bei Wahlen im vereinfachten Wahlverfahren nach § 14a BetrVG grundsätzlich nach den Vorschriften des § 16 BetrVG bestellt wird, wenn bereits ein Betriebsrat amtiert. Ebenso findet die Bestellung des Wahlvorstandes in betriebsratslosen Betrieben grundsätzlich nach § 17 BetrVG statt. Die ergänzenden ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkungen

Rz. 1 Für ein Unternehmen spielt die fachliche Qualifikation seiner Mitarbeiter ein entscheidendes Kriterium der eigenen Wettbewerbsfähigkeit. Für den Arbeitnehmer ist sie Voraussetzung für den Erhalt des Arbeitsplatzes und den beruflichen Aufstieg.[1] Dementsprechend erlangt das Thema Berufsbildung zunehmend an Bedeutung. Das Mitbestimmungsrecht nach § 98 Abs. 1 ist demzufo...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
BR-Beteiligungsrechte: Beru... / 3.3 Berufsbildungsmaßnahme zur Beschäftigungssicherung

Nach § 97 Abs. 2 BetrVG steht dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung betrieblicher Berufsbildungsmaßnahmen zu. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber Maßnahmen plant oder durchführt, die dazu führen, dass sich die Tätigkeiten der betroffenen Arbeitnehmer ändern und aus diesem Grund ihre beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse zur Erfüllung der künftigen ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Voraussetzungen

Rz. 3 Die Wahl des Wahlvorstands durch Betriebsversammlung ist vom Gesetz als eine nachrangige Lösung ausgestaltet worden. Gehört der betriebsratslose Betrieb zu einem Unternehmen mit Gesamtbetriebsrat oder – falls dies nicht der Fall ist – gehört das Unternehmen mit dem betriebsratslosen Betrieb in einen Konzernverbund mit Konzernbetriebsrat, so haben zunächst Gesamt- oder ...mehr