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Personalplanung: Aufgaben und Prozesse / 8 Rechtliche Rahmenbedingungen der Personalplanung

Jens Harmeier
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Unterrichtungspflicht

Bei der Personalplanung sind bestimmte rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten, die u. a. im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt sind. So hat das Unternehmen die Mitarbeiter über dessen Aufgaben und Verantwortung sowie über die Art der Tätigkeiten und die Einordnung der Arbeitsabläufe in das Unternehmen zu unterrichten. Die Unterrichtungspflicht gilt auch für die Auswirkungen von Maßnahmen aufgrund einer Planung von technischen Anlagen, Arbeitsverfahren, Arbeitsabläufen oder Arbeitsplätzen sowie für anstehende Veränderungen in den Arbeitsbereichen der Mitarbeiter. Zudem sind die Mitarbeiter über Unfall- und Gesundheitsgefahren sowie über Maßnahmen und Einrichtungen zur Abwehr dieser Gefahren zu belehren.

Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Darüber hinaus enthält das BetrVG eine Reihe von Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats. Aus diesem Grund ist es erforderlich, den Betriebsrat bei der Personalplanung frühzeitig und umfassend einzubeziehen. So ist der Betriebsrat gemäß § 92 BetrVG rechtzeitig und umfassend über die Personalplanung, insbesondere den Personalbedarf und die sich daraus ergebenen personellen Maßnahmen anhand von geeigneten Unterlagen wie z. B. Stellenplänen zu unterrichten. Außerdem hat der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat über die erforderlichen Maßnahmen und die Vermeidung von Härten zu beraten. Ein Vorschlagsrecht hat der Betriebsrat bei:

  • der Festlegung des Beginns und Endes der täglichen Arbeit,
  • Pausen,
  • der Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage und bei
  • der Aufstellung von allgemeinen Urlaubsgrundsätzen und Urlaubsplänen.

Weitere Vorgaben zur Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten im BetrVG werden in der folgenden Tabelle aufgeführt.

 

Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte d...

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