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Betriebliches Vorschlagswesen: Mitarbeiterideen systemat ... / 2.4.1 Prämienberechnung bei monetärem Nutzen

Jörgen Erichsen
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Lässt sich der Nutzen in EUR und Cent beziffern, kann der Netto-Nutzen, abhängig von der Höhe des Nutzens, mit einem bestimmten Prozentsatz vergütet werden, z. B. in Höhe von 1,5-10 %.

Formel: Netto-Nutzen = rechenbare Vorteile . /. durch die Realisierung anfallende Kosten

Bei größeren Aufwendungen, wenn z. B. Investitionen fällig werden, sollten diese auf die Zeitdauer verteilt werden, in denen der Nutzen voraussichtlich entstehen wird.

 
Praxis-Tipp

Handlungsempfehlung: Legen Sie eine Prämienobergrenze fest

Mehr als 5–10 % Prämie, bezogen auf den Netto-Nutzen, sollten Sie Mitarbeitern grundsätzlich nicht zahlen. Denn höhere Prämien tragen nur selten dazu bei, dass die Mitarbeiter dauerhaft aktiver werden oder bessere Vorschläge einreichen. Es besteht im Gegenteil das Risiko, dass Mitarbeiter versuchen, nur Vorschläge einzureichen, die ihnen ein hohes Zusatzeinkommen sichern. Auf diese Weise kommt es schnell zu Neiddebatten, die das Betriebsklima verschlechtern. Aus den gleichen Erwägungen heraus sollten Sie überlegen, eine absolute Obergrenze für eine Prämie festzulegen, z. B. 300 EUR oder 500 EUR.

Nur für besondere Fälle kann es sinnvoll sein, eine Ausnahmeregelung zu schaffen. Wenn z. B. ein Mitarbeiter einen Vorschlag macht, von dem Ihr Unternehmen jährlich von Einsparungen im Umfang von mehreren Tausend EUR profitiert, können auch höhere Prämien gezahlt werden. Voraussetzung hierfür sollte sein, dass z. B. das Gremium, die Geschäftsführung und ggf. der Betriebsrat zustimmen. Und es sollte klar geregelt und kommuniziert werden, in welchen Fällen von den allgemeinen Regeln abgewichen werden darf.

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