Fachbeiträge & Kommentare zu Besteuerung

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.2 Nachweis bei Anteilen aus einem Anteilstausch

Tz. 88 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Im Fall des Erwerbs von Anteilen aus einem Anteilstausch (sowohl "eigentlicher" Anteilstausch gem § 21 Abs 1 S 2 UmwStG als auch Miteinbringung von Anteilen iRe Sacheinlage gem § 20 Abs 1 UmwStG, s Tz 87) hat der Einbringende die Zurechnung der eingebrachten Anteile (zur Übernehmerin oder deren Rechtsnachfolgerin iSd § 22 Abs 6 UmwStG) nachzu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.3.1 Steuerliche Problemstellungen

Tz. 189 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Wenn eine Kö ihren Satzungssitz und/oder ihren Verwaltungssitz über die Grenze verlegt, kann dies eine Reihe stlicher Probleme auslösen, deren Lösung eng mit der Frage verknüpft ist (aber s Tz 189b), ob die Verlegung zivilrechtlich "identitätswahrend" erfolgt (erfolgen kann), also ob die Verlegung den zivilrechtlichen Bestand der Kö unberüh...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / c) "Umwandlung" einer Familienstiftung

Rz. 299 Ein Sonderproblem ergibt sich beim Übergang von der Familienstiftung zur gewöhnlichen Stiftung. Die Finanzverwaltung behandelt die "Umwandlung" (im Sinne einer Umwidmung) einer Familienstiftung in eine gewöhnliche Stiftung durch Satzungsänderung als Errichtung einer neuen Stiftung, vgl. R E 1.2 Abs. 4 S. 1 ErbStR 2019. Auf die Errichtung der "neuen" Stiftung findet d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.1 Erhebungsformen der Körperschaftsteuer bei beschränkter Steuerpflicht nach § 2 Nr 1 EStG; Abzugsteuer und EU-Recht

Tz. 124 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Die KSt iRd beschr StPflicht kann erhoben werden durch St-Abzug vom Kap-Ertrag nach § 43 EStG, St-Abzug iSd § 50a Abs 1 EStG, angeordneten St-Abzug nach § 50a Abs 7 EStG, Vorauszahlungen auf die zu veranlagende KSt (auch s § 48 EStG) und Abschlusszahlung als Ergebnis einer Veranlagung. Außerdem ist ein Solidaritätszuschlag zu erheben (§ 2 Nr 3 So...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / e) Abfindung für einen Erbverzicht

Rz. 109 Gem. § 7 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG gelten als Schenkung unter Lebenden auch Abfindungen für einen Erb-, Pflichtteils- und/oder Vermächtnisverzicht i.S.v. §§ 2346, 2352 BGB. Rz. 110 Der Regelung liegt die Vorstellung zugrunde, dass durch die Abfindung ein Ausgleich für den Verzicht auf die spätere Erb- bzw. Vermächtniserwartung geleistet wird. Wirtschaftlich wird quasi der Z...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.4.1 Einbringender keine durch § 8b Abs 2 KStG begünstigte Person (§ 22 Abs 2 S 1 UmwStG idF vor JStG 2009)

Tz. 72 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Die nachträgliche Besteuerung eines Einbringungsgewinns durch einen schädlichen Anteilsverkauf wird nur dann ausgelöst, wenn der "Einbringende keine durch § 8b Abs 2 KStG begünstigte Pers ist" (s § 22 Abs 2 S 1 UmwStG idF vor JStG 2009, kurz: aF; s aber rückwirkende Änderung durch das JStG 2009, dazu s Tz 73c). Dieses Tatbestandsmerkmal ist ...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 2. Grundlegende Systematik des Grunderwerbsteuergesetzes

Rz. 736 Gegenstand der Besteuerung im grunderwerbsteuerlichen Sinne ist ein Rechtsträgerwechsel,[1124] also der "Erwerb" eines "Erwerbers".[1125] Der (steuerpflichtige) Erwerb beruht jeweils auf einem im Grunderwerbsteuergesetz (dort § 1 GrEStG) definierten Erwerbsvorgang.[1126] Am Erwerbsvorgang im grunderwerbsteuerrechtlichen Sinne sind grundsätzlich mindestens zwei Partei...mehr

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ZErb 12/2023, Ausgleich von... / c. Ansprüche wegen Übernutzung

Der Hauptanwendungsbereich des § 2133 BGB ist die Forstwirtschaft: Stürme können, wie der Orkan Kyrill 2007, zu Windbruch führen, der die normalen Einschlagsmengen, den sog. Hiebsatz, um ein Mehrfaches überschreitet. Ebenso kann Schädlingsbefall es erfordern, aus forstsanitären Gründen alle befallenen Bäume einzuschlagen, auch über den Hiebsatz hinaus. Und natürlich kann es ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.1 Allgemeines

Tz. 1263 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Im Teil-Eink-Verfahren unterliegt das Einkommen einer Kö zurzeit dem KSt-Satz von 15 % (erste Stufe der Besteuerung). Erst wenn der Gewinn der Kö an eine natürliche Pers als AE ausgeschüttet wird, setzt grds die zweite Stufe der Besteuerung ein, indem bei Beteiligungen in einem BV diese GA iHv 60 % dem individuellen ESt-Satz des AE unterwor...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Anrechnung und Vergütung der Körperschaftsteuer

3.3.1 Allgemeines zur Anrechnung und Vergütung der Körperschaftsteuer Tz. 38 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 31 Abs 1 S 1 KStG erstreckt sich die entspr Anwendung der Vorschriften des EStG ua auch auf die Anrechnung und Vergütung der KSt. Unter den Begriff der "Anrechnung" fällt nach der Abschaffung des Anrechnungsverfahrens – und damit auch der Abschaffung der KSt-Anrechnu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.2 Anrechnung von Kapitalertragsteuer einschließlich Abgeltungsteuer

3.3.2.2.1 Allgemeines Tz. 42 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Im Bereich der KSt-Veranlagung ist der häufigste Fall von St-Anrechnung die Anrechnung von einbehaltener KapSt. Zu den allg Voraussetzungen für die Anrechnung s Tz 41. Weitere Voraussetzung für die Anrechnung ist, dass die in § 45a Abs 2 oder Abs 3 EStG genannte Bescheinigung vorgelegt wird (s § 36 Abs 2 Nr 2 S 2–4 EStG)...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / dd) Grundsatz der zeitnahen Mittelverwendung (§ 55 Abs. 1 Nr. 5 AO)

Rz. 140 Die Körperschaft hat ihre Mittel grundsätzlich zeitnah für ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke zu verwenden, vgl. § 55 Abs. 1 Nr. 5 S. 1 AO. Dadurch soll vermieden werden, dass steuerbegünstigte Körperschaften Mittel lediglich mit dem Ziel der Mehrung des eigenen Vermögens ansammeln.[235] Die Verwendung ist zeitnah, wenn die Mittel spätestens in den auf de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Tz. 20 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Die Vorschrift des § 27 KStG muss zunächst einmal iVm der des § 39 KStG gesehen werden. Die letztgenannte Regelung enthält die Überleitung von der früheren EK-Gliederung zum stlichen Einlagekto. Danach ist ein positiver Endbestand des EK 04 als Anfangsbestand des stlichen Einlagekto zu übernehmen. § 27 KStG regelt die Fortführung des stliche...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Veranlagung zur Körperschaftsteuer

3.2.1 Allgemeines zum Veranlagungsverfahren Tz. 30 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Die KSt ist grds eine Veranlagungsst. Die Veranlagung erfolgt auf der Grundlage der eingereichten St-Erklärung, hilfsweise durch Schätzung der Besteuerungsgrundlagen (s § 162 AO). Die veranlagte KSt wird durch St-Bescheid festgesetzt (s §§ 155, 157 AO). Die Anrechnung von St-Abzugsbeträgen sowie von...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2 Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen

3.3.2.1 Allgemeines Tz. 41 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 In entspr Anwendung des § 36 Abs 2 Nr 2 EStG ist auf die festzusetzende KSt die durch St-Abzug erhobene KSt, soweit sie auf die bei der Veranlagung erfassten Eink (§ 36 Abs 2 Nr 2 Buchst a EStG; hierzu s Urt des BFH v 19.07.1994, BStBl II 1995, 362 und s Urt des BFH v 18.09.2007, BFH/NV 2008, 290) oder auf nach § 8b Abs 1,...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / c) Steuerfreie Vermögensverwaltung (§ 14 S. 3 AO)

Rz. 171 Steuerfrei sind sämtliche Einnahmen aus dem Bereich der Vermögensverwaltung.[283] Vermögensverwaltung i.S.d. Abgabenordnung liegt i.d.R. vor, wenn Vermögen genutzt wird, z.B. durch verzinsliche Anlage von Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen, vgl. § 14 S. 3 AO. Relevant wird eine Definition insbesondere hinsichtlich der Abgrenzun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2 Veräußerungsersatztatbestände (§ 22 Abs 1 S 6 UmwStG)

2.2.2.1 Gemeinsame Grundsätze Tz. 39 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 In § 22 Abs 1 S 6 UmwStG sind die der Veräußerung der nach § 22 Abs 1 S 1 UmwStG maßgebenden Anteile gleichgestellten Ereignisse abschließend aufgezählt (s Nitzschke in Blümich, § 22 UmwStG 2006 Rn 59; s Bilitewski, in H/M/B, 5. Aufl, § 22 UmwStG Rn 147; s Stangl, in R/H/vL, 3. Aufl, § 22 UmwStG Rn 336). Die frei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.4 Auflösung und Kapitalrückzahlung (§ 22 Abs 1 S 6 Nr 3 UmwStG)

2.2.2.4.1 Allgemeines Tz. 43 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Das einer Veräußerung in § 22 Abs 1 S 6 Nr 3 UmwStG gleichgestellte und damit "sperrfritschädliche" Ereignis enthält drei Sachverhalte. Die rückwirkende Besteuerung eines Einbringungsgewinns wird ausgelöst durch Fälle der Liquidation mit Abwicklung, der Auskehrung iRd Kap-Herabsetzung oder der Rückzahlungen aus dem Einla...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.1.3 Steuerabzug auf Anordnung des Finanzamts (§ 50a Abs 7 EStG)

Tz. 141 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Nach § 50a Abs 7 EStG (ausführlich dazu s LfSt Bayern v 27.01.2017, IStR 2017, 545), der über § 31 Abs 1 KStG für die Besteuerung von Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen entspr anwendbar ist, kann das FA beschr stpfl Eink, soweit diese nicht bereits nach § 43 Abs 1 EStG oder § 50a Abs 1 EStG dem St-Abzug unterliegen, einem besonderen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1.3.3 Gewerbesteuerliche Behandlung des Einbringungsgewinns I

Tz. 59d Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Die Frage der GewStPflicht des Einbringungsgewinns I stellt sich nur, wenn Gegenstände der Sacheinlage (s § 20 Abs 1 UmwStG) oder des Formwechsels (s § 25 UmwStG) ein Gew, eine mitunternehmerische Pers-Ges oder Anteile hieran sind. Auch wenn § 22 Abs 1 S 1 UmwStG den Einbringungsgewinn I als Gewinn iSd § 16 EStG benennt, ist der Gewinn nich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.3 Gewinn aus fiktiver Veräußerung der sperrfristverhafteten Anteile?

Tz. 93 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Fraglich ist, ob die Veräußerungsfiktion § 22 Abs 3 S 2 UmwStG nur die rückwirkende Versteuerung eines Einbringungsgewinns bewirkt oder auch noch die Versteuerung eines Gewinns aus der (unterstellten) Veräußerung der Anteile am Nachw-Stichtag zur Folge hat. Die fiktive Veräußerung der Anteile gem § 22 Abs 3 S 2 UmwStG gilt uE nur für den Reg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Entrichtung der Körperschaftsteuer

Tz. 81 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Auch zur Frage der Entrichtung der KSt sind die estlichen Vorschriften entspr anwendbar. Von Bedeutung ist dies sowohl für die Vorauszahlungen als auch für die Abschlusszahlung, die sich als Ergebnis der Veranlagung für einen VZ ergibt. 3.4.1 Entrichtung von Vorauszahlungen Tz. 82 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Mit der entspr Anwendung der Abs 1, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Kessler/Hinz, Kernbereiche der Verlustverrechnung – Verfassungswidrigkeit von § 8c KStG, DB 2011, 1771; Roth, Ist die Verlustabzugsbeschränkung des § 8c KStG verfassungswidrig? – Zugleich Anm zu dem Vorlagebeschl des FG HH v 04.04.2011–2 K 33/10, Ubg 2011, 527; Blumenberg/Crezelius, § 8c KStG nach der Entsch des BVerfG, DB 2017, 1405; Bode, BVerfG: Verfassungswidrigkeit des Ver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3 Form der abzugebenden Steuererklärungen

Tz. 23 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 vorläufig frei 3.1.3.1 Ab Veranlagungszeitraum 2011: elektronische Steuererklärungen Tz. 24 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 31 Abs 1a KStG idF des Steuerbürokratieabbauges sind die KSt-Erklärung und die Erklärung zur gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen nach §§ 27 Abs 2, 28 Abs 1 S 4 und 38 Abs 1 iVm 34 Abs 14 KStG nach amtl v...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.6.3 Passive Sperrfristverletzung

Tz. 50g Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Fraglich ist, ob auch ohne aktives Tun des Einbringenden oder der übernehmenden Gesellschaft der Tatbestand des § 22 Abs 1 S 6 Nr 6 UmwStG erfüllt werden kann. Der Wortlaut der Regelung fordert jedenfalls keine Handlung der maßgebenden Pers; nur den (voraussetzungslosen) Wegfall der Anwendungserfordernisse des § 1 Abs 4 UmwStG. Auch der Sin...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5 Zeitpunkte der Nachweiserbringung (Frist und Nachweisstichtag)

Tz. 91 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Der Nachw ist "in den dem Einbringungszeitpunkt folgenden sieben Jahren jährlich spätestens bis zum 31. Mai" zu erbringen (s § 22 Abs 3 S 1 UmwStG). Da der Inhalt des Nachw die stliche Zurechnung der Anteile zum Ablauf des Tages umfasst, "der dem maßgebenden Einbringungszeitpunkt entspr" (s § 22 Abs 3 S 1 UmwStG), erfolgt der erstmalige Nachw...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.2.6 Anrechnung von Kapitalertragsteuer in Fällen des § 8 Abs 9 KStG

Tz. 71 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 36 Abs 2 Nr 2 Buchst a EStG wird auf die ESt angerechnet die durch St-Abzug erhobene ESt, soweit sie auf die bei der Veranlagung erfassten Eink entfällt (s Tz 41 und Tz 42). Nach § 8 Abs 9 KStG wird bei Eigengesellschaften von jur Pers d öff Rechts der GdE für vd Tätigkeiten (Sparten) getrennt ermittelt (hierzu s § 8 Abs 9 KStG Tz 3ff)...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.6 Verlust der Anwendungsvoraussetzungen des § 1 Abs 4 UmwStG (§ 22 Abs 1 S 6 Nr 6 UmwStG)

Ausgewählte Literaturhinweise: Geyer/Ullmann, Sonderprobleme des Brexit im UmwSt-Recht – Rückwirkungsfiktion und Erfüllung eines Ersatzrealisationstatbestands, FR 2017, 1069; Häck, Wegzug natürlicher Pers mit sperrfristbehafteten Anteilen iSv § 22 Abs 1 UmwStG, IStR 2018, 929; Holle/Weiss, Der Entw eines Brexit-StBG – Rettende Hilfe des dt Ges-Gebers, IWB 2018, 800; Jordan, Der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.3 Beteiligungen an Kapitalgesellschaften

Tz. 284 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 UE ist die Regelung des § 8c Abs 1 S 6 HS 2 KStG unterschiedslos bei allen Verlust-Kö zu beachten, auch bei einem OT hinsichtlich der OG-Beteiligung (s Tz 278ff). AA s Schnitger/Rometzki (Ubg 2013, 1, 6). Das führt dazu, dass insbes Holdingsgesellschaften kaum über zur "Verlustrettung" nutzbare stille Reserven verfügen. Wie in der Begr des R...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2.3 ... mit Ausnahme der Rückzahlung von Nennkapital

Tz. 46 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Durch das UntStFG sind in § 27 Abs 1 S 3 KStG die Worte "mit Ausnahme der Rückzahlung von Nenn-Kap iSd § 28 Abs 2 S 2" eingefügt worden. Durch das JStG 2008 wurde § 27 Abs 1 S 3 KStG um einen Hinw auch auf den S 3 des § 28 Abs 2 KStG ergänzt. Der Grund für die Ausdehnung des in § 27 Abs 1 S 3 KStG enthaltenen Hinw auf § 28 Abs 2 S 2 KStG auch...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 2. Anwendbarkeit des ErbStG auf den Erwerb

a) Relevante Erwerbsvorgänge Rz. 780 Abgesehen von grunderwerbsteuerpflichtigen Erwerben, bei denen der maßgebende Wert im Sinne von § 8 GrEStG einen Betrag von 2.500 EUR nicht übersteigt, bildet den – jedenfalls im Bereich der Vermögensnachfolge – wesentlichsten Befreiungstatbestand die Regelung des § 3 Nr. 2 GrEStG, der zufolge Grundstückserwerbe von Todes wegen und Grundst...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4.3 Einbringungsgeborene Anteile als Einbringungsgegenstand

Tz. 24c Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Einbringungsgeborene Anteile, die durch eine "Alt-Einbringung gem § 20 Abs 1 UmwStG aF" zum Bw oder Zwischenwert erworben worden sind, können ihrerseits Gegenstand einer Sacheinlage oder eines Anteilstauschs nach den §§ 20, 21 oder 25 UmwStG idF ab SEStEG sein. Dies ist zB der Fall, wenn einbringungsgeborene Anteile iSd § 21 UmwStG aF zu ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Zur verfahrensmäßigen Durchführung der Besteuerung (zum Umfang dieses Begriffs s Tz 4) einschl der Anrechnung, Entrichtung und Vergütung der KSt sowie zur Festsetzung und Erhebung von St, die nach der veranlagten KSt bemessen werden (Zuschlagst), enthält das KStG nur insoweit Vorschriften, als dies aufgr der Besonderheiten bei Kö, Pers-Verein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1 Abschließende Aufzählung der Einkunftsarten, Gewinnerzielungsabsicht

Tz. 14 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen ohne Geschäftsleitung oder Sitz im Inl sind nur dann beschr stpfl, wenn sie inl Eink beziehen. Der Begriff der inl Eink ist in § 49 EStG, der für den Bereich der KSt nach § 8 Abs 1 KStG entspr anzuwenden ist, abschließend definiert. Es handelt sich dabei mathematisch gesehen um eine Teilmenge der Ei...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / b) Ideeller Bereich

Rz. 170 Einnahmen aus dem ideellen Bereich unterliegen nicht der Besteuerung, da diese gerade nicht durch eine Tätigkeit der steuerbegünstigten Körperschaft erzielt werden. Im ideellen Bereich fehlen jede Einnahmeerzielungsabsicht sowie die Erlangung wirtschaftlicher Vorteile aus dem Austausch von Leistungen. Einnahmen, die dem ideellen Bereich zuzuordnen sind, sind insbeson...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.3 Veranlagung einer beschränkt steuerpflichtigen Körperschaft, Personenvereinigung und Vermögensmasse

2.6.3.1 Allgemeines Tz. 170 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Soweit die KSt auf die inl Eink nicht durch den St-Abzug als abgegolten gilt, ist der beschr Stpfl iSd § 2 Nr 1 KStG mit seinen Eink iSd § 49 Abs 1 EStG zur KSt zu veranlagen (s § 31 Abs 1 KStG; § 25 EStG). Soweit in diese Veranlagung Kap-Eink einzubeziehen sind (insbes wenn diese in einer inl BetrSt erzielt werden, aber ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.3.4 Tarifbelastung

Tz. 173 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Das unter Beachtung der Sondervorschriften für beschr Stpfl (s § 50 EStG, s Tz 95 ff) ermittelte zvE unterliegt in vollem Umfang der KSt, da die Freibeträge nach §§ 24, 25 KStG nur für unbeschr Stpfl anwendbar sind. Der KSt-Satz für beschr Stpfl iSd § 2 Nr 1 KStG bestimmt sich heute nach § 23 Abs 1 KStG, früher nach § 23 Abs 3 KStG iVm § 23 A...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / aa) Steuerklassenprivileg bei Erstausstattung einer Familienstiftung

(1) Privilegierung der Familienstiftung Rz. 261 Das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz enthält für die Bestimmung der Steuerklasse bei inländischen Familienstiftungen eine Sonderregelung. Für Vermögenszuwendungen an eine Familienstiftung wäre mangels Verwandtschaftsverhältnisses zwischen Stifter und Stiftung an sich stets die ungünstige Steuerklasse III[391] anzuwende...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Verfassungsmäßigkeit

Rn. 70 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 51a EStG entspricht den verfassungsrechtlichen Anforderungen, die sich aus den Entscheidungen des BVerfG BStBl II 1993, 413; 1990, 664 hinsichtlich der Kinderfreibeträge sowie der Entscheidung BVerfG BStBl II 1999, 182 hinsichtlich der steuerlichen Berücksichtigung des Betreuungs- und Erziehungsbedarfs des Kindes bei dessen Eltern ergeben....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.5.3 Möglichkeit der Berichtigung der Steuerbescheinigung (§ 27 Abs 5 S 5 KStG)

Tz. 221 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Nach § 27 Abs 5 S 5 KStG kann die St-Besch bei zu hohem Ausweis der Einlageverwendung berichtigt werden. § 27 Abs 5 S 5 KStG geht als lex specialis der Regelung in § 45a EStG vor. Deshalb setzt die Berichtigung von St-Besch nach § 27 Abs 5 S 5 KStG – anders als in den Fällen des § 45a EStG – die Rückforderung der urspr (falschen) St-Besch ni...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.5 Ausstellung einer Steuer-Bescheinigung iSd § 27 Abs 3 KStG durch Betriebe gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit?

Tz. 100c Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die KSt-RL der obersten FinBeh des Bundes und der Länder haben entschieden, dass im Falle des Erbringens einer Leistung iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG durch einen BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit, die nach der Verwendungsrechnung lt § 27 Abs 1 S 3 KStG mit dem stlichen Einlagekto zu verrechnen ist, bei der Träger-Kö des BgA eine ni...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.3.5.4 Körperschaft erbringt sonstige Leistung an die Personengesellschaft

Tz. 1248 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Erbringt die beteiligte Kö gegenüber der Pers-Ges eine nicht einlagefähige Leistung gegen eine unangemessen niedrige Vergütung, ergibt sich bei der Pers-Ges aufgr der zu niedrigen Sondervergütungen iSd § 15 Abs 1 Nr 2 EStG ein höherer (Rest-)Gewinn iHd unangemessenen Teils. Eine Veranlassung im Gesellschaftsverhältnis für die dadurch eintr...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 4. Grundstückserwerb durch Ehegatten/Lebenspartner

Rz. 803 Einen weiteren Befreiungstatbestand regelt § 3 Nr. 4 GrEStG, der den Grundstückserwerb durch den Ehegatten oder den Lebenspartner des Veräußerers von der Besteuerung ausnimmt.[1241] Voraussetzung für die Anwendbarkeit ist, dass die Ehe bzw. Lebenspartnerschaft zum Zeitpunkt der Grundstücksübertragung wirksam besteht.[1242] Grundstücksübertragungen zwischen Verlobten ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3 Beschränkung durch Doppelbesteuerungsabkommen

Tz. 26 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 49 EStG bestimmt den Rahmen der inl StPflicht nach nationalem Recht. Dieses nationale Besteuerungsrecht ist jedoch nicht selten durch DBA eingeschr oder ausgeschlossen. Wenn die Kö Sitz und/oder Geschäftsleitung in einem Staat hat, mit dem ein DBA besteht, ist bei Vorliegen beschr StPflicht gem § 2 KStG, § 8 Abs 1 KStG iVm § 49 EStG immer ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.3.2 Buchwerteinbringung iSd § 22 Abs 1 S 6 Nr 2 UmwStG

Tz. 41a Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die in § 22 Abs 1 S 6 Nr 2 Hs 2 UmwStG genannten "Bw-Einbringungen" – und nur diese (s Tz 42a) – lösen trotz der Entgeltlichkeit des Vorgangs keine Sperrfristverletzung und damit keine nachträgliche Einbringungsgewinnbesteuerung aus. Obwohl in § 22 Abs 1 S 6 Nr 2 Alt 2 UmwStG nur die "Bw"-Einbringung genannt ist, wird auch der Anteilstausch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.2 Einbringender und Übernehmerin bei einem steuerbegünstigten Anteilstausch (§ 22 Abs 2 UmwStG)

Tz. 23 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Der Sperrfristtatbestand des § 22 Abs 2 S 1 UmwStG bezieht sich sachlich auf Anteile an Kap-Ges oder Gen, die iRe Anteilstauschs iSd § 21 Abs 1 S 2 UmwStG oder im Zuge einer Betriebseinbringung als unselbständiger Bestandteil der Sachgesamtheit iSd § 20 Abs 1 UmwStG unterhalb des gW auf die Übernehmerin übertragen worden sind. Gem der Regelu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Anteile aus einer Betriebseinbringung

Tz. 106 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Mit Ausnahme der unentgeltlichen Übertragung der erhaltenen Anteile auf eine Kap-Ges oder Genossenschaft (dazu s Tz 40) oder auf eine in einem Drittstaat ansässige Person (s Tz 50c) führt die Übertragung dieser Anteile ohne Gegenleistung durch den Einbringenden innerhalb der siebenjährigen "Sperrfrist" nicht zu einem "schädlichen" Vorgang, d...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / cc) Berücksichtigung früherer Erwerbe

Rz. 269 Zur Ermittlung der Freibeträge und der Steuersätze werden Erwerbe von demselben Zuwendenden innerhalb von zehn Jahren zusammengerechnet, vgl. § 14 Abs. 1 S. 1 ErbStG.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4.1 Einbringungsgeborene Anteile aus Alteinbringungen originär nicht sperrfristverhaftet nach § 22 UmwStG

Tz. 24 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Die "Fälle einer Sacheinlage", auf die im Klammerzusatz in § 22 Abs 1 S 1 UmwStG Bezug genommen wird ("§ 20 Abs 2 S 2"), sind nur Einbringungsvorgänge unter Anwendung des UmwStG idF ab SEStEG (s § 27 Abs 1 UmwStG). Folglich können nur solche einbringungsbedingt erworbenen Anteile zum sachlichen Anwendungsbereich des § 22 UmwStG rechnen, die ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.4.2 Liquidation

Tz. 44 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die Auflösung und Abwicklung der Kap-Ges oder Gen, an der die erhaltenen Anteile bestehen, führt zum Untergang der Anteile. Dieser Vorgang wird der Veräußerung iSd § 22 Abs 1 S 1 UmwStG gleichgestellt. Nach der Begründung des Ges-Gebers wird durch die Regelung auch sichergestellt, dass bei erhaltenen Anteilen an einer ausl Kap-Ges mit inl Be...mehr