Fachbeiträge & Kommentare zu Besteuerung

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Ehrenamtliche Tätigkeit

Tz. 1 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Der BFH hat im Urteil vom 23.10.1992 (BStBl II 1993, 303) eine ehrenamtliche Tätigkeit dann angenommen, wenn die Zahlungen nicht nur unwesentlich höher sind als die dem Empfänger in Ausübung seines Ehrenamtes entstandenen Aufwendungen. Tz. 2 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Nach Ansicht des BFH ist eine unwesentliche Überschreitung unschädlich. Eine... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Maßnahmen steuerbegünstigter Körperschaften zur Unterstützung von Flüchtlingen

Tz. 10 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Neben der Verwendung der eingeforderten Spendenmittel ist es ausnahmsweise auch unschädlich für die Steuerbegünstigung der Körperschaft, wenn sie sonstige bei ihr vorhandene Mittel, die keiner anderweitigen Bindungswirkung unterliegen, ohne Änderung der Satzung zur unmittelbaren Unterstützung von Flüchtlingen einsetzt. Auch in diesen Fällen ... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6.1.2 Einflussnahme über einen Aufsichtsrat oder Beirat

Tz. 30 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Nach herrschender Meinung kann eine Einflussnahme auf die tatsächliche Geschäftsführung zusätzlich dadurch vermieden werden, dass bei der GmbH ein Beirat bzw. Aufsichtsrat installiert wird, zu dessen Gunsten die steuerbegünstigte Körperschaft (der Verein) auf ihr gesellschaftsrechtliches Weisungsrecht gegenüber der Geschäftsführung in Fragen... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Satzungserfordernis

Tz. 8 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Die Gewährung des Ehrenamtsfreibetrags fordert für handelnde Organe klare Regelungen in der Satzung: Nach dem gesetzlichen Regelstatut des BGB hat ein Vorstandsmitglied lediglich Anspruch auf Auslagenersatz (s. §§ 27, 670 BGB, Anhang 12a). Die Zahlung pauschaler Vergütungen für Arbeits- und Zeitaufwand (Tätigkeitsvergütungen) an einen Vorstand... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Einleitung

Tz. 21 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Der russische Angriffskrieg bringt den Menschen in der Ukraine Zerstörung, Tod und Vertreibung. Die vielen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine erfahren in Deutschland die persönliche und finanzielle Unterstützung der Bevölkerung und der Unternehmen. Die humanitäre Unterstützung der im Krisengebiet bleibenden Bevölkerung hilft der Demokratie in... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6.3 Vorliegen von Organschaftsverhältnissen

Tz. 32 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Ein Einfluss auf die tatsächliche Geschäftsführung kann auch unterstellt werden, wenn zwischen dem Verein und der Kapitalgesellschaft ein Organschaftsverhältnis vorliegt, da die Begründung von Organschaftsverhältnissen die Eingliederung in ein Unternehmen voraussetzt. Tz. 33 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Der BFH hat im Urteil vom 25.08.2010 BFH/... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7.1 Einschränkung durch den Grundsatz der Selbstlosigkeit

Tz. 41 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Ebenso gilt, dass sich die Tätigkeit auch nicht ausschließlich auf die Vermögensverwaltung beschränken darf. Der Grundsatz der Selbstlosigkeit verlangt, dass die Tätigkeit der Körperschaft nicht in erster Linie auf die Mehrung ihres eigenen Vermögens gerichtet sein darf. So hat der BFH bspw. in seinen Urteilen vom 26.04.1989 (BStBl II 1989, ... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Spendenaktionen von gemeinnützigen Körperschaften zur Förderung der Hilfe für Flüchtlinge

Tz. 6 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Einer gemeinnützigen Körperschaft ist es grundsätzlich nicht erlaubt, Mittel für steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden, die sie nach ihrer Satzung nicht fördert (§ 55 Abs. 1 Nr. 1 AO, Anhang 1b). Tz. 7 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Ruft eine gemeinnützige Körperschaft, die nach ihrer Satzung keine hier in Betracht kommenden Zwecke – wie insbesond... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Körperschaften, die die Kunst fördern, können gemäß. § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO (Anhang 1b) durch die zuständigen Finanzbehörden als steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Zwecken dienende Körperschaften anerkannt werden. Derartige steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaften (Vereine) sind nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) von der Körperschaft... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Auftraggeber/Arbeitgeber

Tz. 13 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Der Freibetrag wird nur gewährt, wenn die Tätigkeit im Dienst oder im Auftrag einer der in § 3 Nr. 26a Satz 1 EStG (Anhang 10) genannten Personen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke erfolgt; dies sind: Juristische Personen des öffentlichen Rechts und gemeinnützige Körperschaften i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3). Tz. 14 Stand: EL 15... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Sind bestimmte Umsatzsteuerbefreiungsnormen auf die entgeltlichen Überlassungen von Sachmitteln und Räumen sowie von Personal zwischen steuerbegünstigten Einrichtungen anwendbar?

Die umsatzsteuerbaren Überlassungen von Sachmitteln und Räumen sowie von Personal sind unter den weiteren Voraussetzungen des § 4 Nummern 14, 16, 18, 23 und 25 Umsatzsteuergesetz als eng verbundene Umsätze umsatzsteuerfrei, soweit diese zwischen steuerbegünstigten Einrichtungen erfolgen, deren Umsätze jeweils nach derselben Vorschrift befreit sind. mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Zu den im Rahmen des Spendenabzugs begünstigten Zuwendungen gehören alle Wertabgaben, die aus dem geldwerten Vermögen des Zuwendenden/Spenders zur Förderung der in § 10b EStG (Anhang 10) genannten steuerbegünstigten Zwecke abfließen. Dazu gehört neben den Geldspenden auch die Zuwendung von Wirtschaftsgütern (= Sachzuwendungen/Sachspenden). Nic... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Bewertung gebrauchter Wirtschaftsgüter

Tz. 7 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Werden gebrauchte Wirtschaftsgüter einem Verband oder Verein zugewendet, muss der gemeine Wert anhand des ursprünglichen Anschaffungspreises, der Qualität des Wirtschaftsgutes, des Alters und des Zustandes im Zeitpunkt der Zuwendung/Spende ggf. geschätzt werden (BFH vom 23.05.1989, BStBl II 1989, 879; R 10b.1 EStR, Anhang 12). mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Vereinfachter Spendenabzug

Tz. 1 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Für Zuwendungen, die bis zum 31.12.2026 zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten auf ein dafür eingerichtetes Sonderkonto einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts, einer inländischen öffentlichen Dienststelle oder eines inländischen amtlich anerkannten Verbandes der freien Wohlfahrtspflege einschließli... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Steuerliche Behandlung von Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen

Tz. 7 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Zuwendungen von Unternehmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten können im Rahmen des sog. Sponsoring-Erlasses (BMF vom 18.02.1998, BStBl I 1998, 212) zum Betriebsausgabenabzug zugelassen werden. Danach können Aufwendungen als Betriebsausgaben berücksichtigt werden, wenn der Sponsor wirtschaftliche Vorteile für sein Unte... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7. Darf jede steuerbegünstigte Körperschaft (zum Beispiel ein gemeinnütziger Verein oder eine gemeinnützige Stiftung) unabhängig von ihrem eigentlichen Satzungszweck Spenden im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine einwerben?

Alle steuerbegünstigten Körperschaften können Spendenaktionen für die Hilfe der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten durchführen. Seitens der Finanzämter wird es nicht beanstandet, wenn in der Zeit bis zum 31. Dezember 2026 Spenden für diesen nicht in der Satzung genannten Zweck eingeworben, mit einer Zuwendungsbestätigung bestätigt und für diesen Zweck verwendet werden. Di... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 9. Überblick

Tz. 15 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Beispiel 1: Unternehmer U spendet dem Fußballverein F seinen gebrauchten Kleinbus. Der Kleinbus hat laut Anlageverzeichnis einen Buchwert i. H. v. 2 000 EUR. Der Entnahmewert/Teilwert für dieses Fahrzeug zzgl. Umsatzsteuer beträgt 11 900 EUR. U hat das Fahrzeug aber (in Abwandlung zum Beispiel oben, Tz. 8) als Gebrauchtfahrzeug ohne gesonder... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 9. Rückspenden/Aufwandsspenden

Tz. 29 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Verzichtet ein ehrenamtlich Tätiger auf die Auszahlung des Ehrenamtsfreibetrags zugunsten des gemeinnützigen Vereins, sind die Grundsätze der Aufwandsspende zu beachten. Nach der Bestimmung des § 10 b Abs. 3 Satz 5 EStG (Anhang 10) können solche Aufwendungen nur Spenden sein, wenn ein Anspruch auf Erstattung der Aufwendungen durch Vertrag od... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Steuersatz

Tz. 11 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Sind die Einnahmen (Entgelte), die für die Ablöse eines Sportlers entrichtet werden, ertragsteuerlich in dem Zweckbetrieb "Sport" zu erfassen, gilt für umsatzsteuerliche Zwecke der ermäßigte Steuersatz von derzeit 7 % (§ 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG, Anhang 5). Wird die Zweckbetriebsfreigrenze von 50 000 EUR im Jahr überschritten, sind ert... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Umsatzsteuer

Tz. 8 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Für Eintrittsberechtigungen für Theater, Konzerte, Museen, den Theatervorführungen und Konzerten vergleichbaren Darbietungen gilt die Steuerermäßigung gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 7 UStG (Anhang 5). Die regelmäßig nicht mit den Leistungen von Orchestern, Theatern oder Chören vergleichbaren Leistungen von Zauberkünstlern, Artisten, Bauchrednern, Disk... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Maßnahmen steuerbegünstigter Körperschaften zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten

Tz. 5 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Steuerbegünstigte Körperschaften dürfen ihre sonstigen Mittel, die keiner anderweitigen Bindung unterliegen, auch ohne Anpassung der Satzung für die Unterstützung der vom Ukraine-Krieg betroffenen Menschen verwenden, ohne dass dies ihre Steuerbegünstigung gefährdet. Gleiches gilt für die Überlassung von Personal und von Räumlichkeiten. Die Mitt... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 9. Wie sind entgeltliche Tätigkeiten steuerbegünstigter Körperschaften (zum Beispiel gemeinnütziger Vereine oder gemeinnütziger Stiftungen) zu behandeln, die im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine ausgeübt werden?

Unabhängig davon, ob die Körperschaft tatsächlich einen entsprechenden steuerbegünstigten Zweck, wie beispielsweise die Förderung mildtätiger Zwecke in ihre Satzung aufgenommen hat, können entgeltliche Betätigungen zur Bewältigung der Auswirkungen des Krieges in der Ukraine sowohl ertragsteuerlich als auch umsatzsteuerlich bis zum 31. Dezember 2023 dem steuerbegünstigten Zwe... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Steuersatz

Tz. 17 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Wie bereits ausgeführt, sind erhaltene Ablösezahlungen für einen unbezahlten Sportler als Einnahmen im Zweckbetrieb "sportliche Veranstaltungen" (§ 67a Abs. 3 Nr. 1 AO, Anhang 1b) zu erfassen. Umsatzsteuerlich unterliegen die Entgelte dem ermäßigten Steuersatz von derzeit 7 % nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG (Anhang 5). mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Entgeltliche Überlassungen von Sachmitteln und Räumen sowie von Personal

Tz. 10 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Stellen steuerbegünstigte Körperschaften i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) entgeltlich Personal, Räumlichkeiten, Sachmittel oder andere Leistungen in Bereichen zur Verfügung, die für die Bewältigung der Auswirkungen und Folgen des Krieges in der Ukraine notwendig sind, können diese Betätigungen sowohl ertragsteuerlich als auch umsatz... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Können Aufwendungen für den Unterhalt von Personen, die aus der Ukraine geflohen sind, als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden (zum Beispiel Aufwendungen, die durch die private Unterbringung entstanden sind)?

Aufwendungen, die Ihnen für den Unterhalt von Personen entstanden sind, die aus der Ukraine geflohen sind, können nur dann als außergewöhnliche Belastung steuerliche Berücksichtigung finden, wenn die Voraussetzungen des § 33a Einkommensteuergesetz vorliegen. Das heißt, Sie haben bedürftige Personen unterhalten, denen Sie gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet sind (zum Beispi... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Dürfen steuerbegünstigte Körperschaften (zum Beispiel gemeinnützige Vereine oder gemeinnützige Stiftungen) Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in ihren Räumlichkeiten unterbringen, ohne dass der Status der Gemeinnützigkeit gefährdet ist?

Da bis zum 31. Dezember 2026 die Verwendung von Mitteln zur Unterstützung von im Krieg in der Ukraine Geschädigten ohne Änderung der Satzung möglich ist, können Mittel auch verwendet werden, um Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine unentgeltlich in den Räumlichkeiten des Vereins unterzubringen. Damit werden regelmäßig mildtätige Zwecke nach § 53 Abgabenordnung verwirklicht. Wenn ... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Steuersatz

Tz. 22 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Der ertragsteuerlichen Einordnung (steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb) ist für Zwecke der Umsatzsteuer zu folgen. Da die Entgelte im Tätigkeitsbereich steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb zu erfassen sind und weder eine Steuerbefreiungsvorschrift nach § 4 UStG (Anhang 5) in Betracht kommt noch der ermäßigte St... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / X. Billigkeitsmaßnahmen für Unternehmen

Tz. 20 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Wegen der als Folge des Ukraine-Kriegs beschlossenen Sanktionen der EU kommt es zu teils schwerwiegenden wirtschaftlichen Folgen für Unternehmen in Deutschland. Mit BMF-Schreiben vom 05.10.2022 (BStBl I 2022, 1402) wurde darauf hingewiesen, dass den Finanzämtern im Rahmen der allgemeinen rechtlichen Vorgaben neben der Herabsetzung von Voraus... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VIII. Wohnungsgenossenschaften

Tz. 17 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Aus Billigkeitsgründen bleiben in den Jahren 2022–2026 die Einnahmen aus der Wohnraumüberlassung an Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, die keine Mitglieder der Genossenschaft sind, bei der Berechnung der Schädlichkeitsgrenze von 10 % für steuerbefreite Wohnungsgenossenschaften/-Vermietungsvereine nach § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG (Anhang 3) unberü... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 8. Ich habe Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in mein selbstgenutztes Familienheim vorübergehend unentgeltlich bzw. gegen Erstattung von Nebenkosten aufgenommen. Wird bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer die Steuerbefreiung nach § 13 Absatz 1 Nummer 4a bis 4c Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz gewährt oder fällt eine in der Vergangenheit gewährte Steuerbefreiung innerhalb des Zehn-Jahres-Zeit-raums rückwirkend weg?

Im Einzelfall ist die vorübergehende unentgeltliche beziehungsweise gegen Erstattung von Nebenkosten erfolgende Aufnahme von Geflüchteten aus Billigkeitsgründen nicht schädlich für die Gewährung der Steuerbefreiung des Familienheims (§ 13 Absatz 1 Nummer 4a bis 4c Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz), wenn der Steuerpflichtige in diesen Fällen die Wohnung teilweise we... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Können Teile des Arbeitslohns oder eines angesammelten Wertguthabens steuerfrei gespendet werden?

Ein Verzicht auf die Auszahlung von Teilen des Arbeitslohns oder eines angesammelten Wertguthabens zugunsten einer steuerfreien Beihilfe und Unterstützung ist bis zum 31. Dezember 2026 möglich, wenn der Arbeitgeber mit dem gespendeten Arbeitslohn entweder einen vom Krieg in der Ukraine unmittelbar geschädigten Arbeitnehmer des Unternehmens oder geschädigte Arbeitnehmer von G... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Ertragssteuerliche Beurteilung

Tz. 2 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Flugrettungsdienste hat bereits der BFH im Urteil vom 15.10.1997 (BStBl II 1998, 175) als Zweckbetrieb anerkannt. Heute wird im Wesentlichen zwischen Primärflügen (Notfalleinsätze) und Sekundärflügen (Rückholung von Kranken aus dem Ausland, Organtransporte) unterschieden. Nach dem Erlass des FinMin Baden-Württemberg vom 12.12.1988, AZ: S 0171 A... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Dauervermietung

Tz. 7 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Die langfristige (auf Dauer angelegte) Vermietung oder Verpachtung ohne größere Serviceleistungen ordnet die Finanzverwaltung dem ertragsteuerfreien Bereich der Vermögensverwaltung zu. Dies gilt selbst dann noch, wenn geringfügige zusätzliche Leistungen erbracht werden, wie z. B. Abhängigkeit des Pachtzinses vom wirtschaftlichen Erfolg des Pä... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Muster einer Erklärung über eine Sachzuwendung/-spende

Tz. 24 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Textentwurf für die Erklärung eines Zuwendungsgebers über eine Sachzuwendung/-spende, die der Körperschaft des öffentlichen Rechts (Gebietskörperschaft) mit der Auflage zugewendet wird, die Sachzuwendung/-spende an einen von der zuständigen Finanzbehörde als steuerbegünstigt (gemeinnützig, mildtätig, kirchlich) anerkannten Verband/Verein wei... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 11. Ich habe Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in meine selbstgenutzte Immobilie vorübergehend unentgeltlich aufgenommen. Gilt diese Überlassung im Rahmen der Prüfung eines sog. privaten Veräußerungsgeschäfts als Nutzung zu eigenen Wohnzwecken?

Normalerweise ist der Verkauf einer privaten Immobilie steuerpflichtig ("privates Veräußerungsgeschäft"), wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen. Eine Ausnahme gibt es, wenn die Eigentümerin bzw. der Eigentümer in der Zeit zwischen Kauf und Verkauf oder mindestens im Jahr des Verkaufs und in den beiden Jahren zuvor selbst in der Immobilie gewohnt hat (s... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Besonderheiten bei steuerverstrickten Wirtschaftsgütern

Tz. 6 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Bei einem steuerverstrickten Wirtschaftsgut des Privatvermögens erfolgt eine Deckelung des gemeinen Werts auf die (ggf. fortgeführten) Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts (§ 10b Abs. 3 Satz 3 EStG; Anhang 10). D.h. immer, wenn bei einer (gedachten) Veräußerung des Wirtschaftsguts aus dem Privatvermögen ein dabei erzielte... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Können Arbeitnehmer Aufwendungen für den Unterhalt von Personen geltend machen, obwohl diesen Aufwendungen Unterstützungsleistungen des Arbeitgebers gegenüberstehen?

Nein. Werden die in der Antwort zu 3.4. genannten Voraussetzungen erfüllt, ist ein Abzug der Unterhaltszahlungen zwar grundsätzlich möglich. Dies setzt jedoch voraus, dass tatsächlich eine wirtschaftliche Belastung entstanden ist. Das heißt nur insoweit die Unterstützungsleistungen des Arbeitgebers die Unterhaltsaufwendungen nicht abdecken, kann ein Abzug in Höhe des verblei... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Einzelfälle

Tz. 9 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Die Vermietung von Plätzen und Ständen (z. B. im Rahmen von Sponsoringmaßnahmen) stellt keine Vermögensverwaltung dar, sondern ist vielmehr dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen. Der BFH hat dies bereits im Urteil vom 25.04.1968 (BStBl II 1969, 94) im Hinblick auf die Überlassung von einzelnen Ständen an Schaustel... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5.1 Spekulationsgeschäfte

Tz. 20 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG (Anhang 10) bestimmt, dass bei Immobilien ein Spekulationsgeschäft entsteht, wenn diese innerhalb von zehn Jahren veräußert werden. Für andere Wirtschaftsgüter gilt eine Frist von einem Jahr (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG, Anhang 10). Tz. 21 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Grundsätzlich ist § 23 EStG (Anhang 10) auch bei gemeinnütz... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Muster einer Erklärung der Körperschaft des öffentlichen Rechts

Tz. 26 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Textentwurf für die Erklärung der Körperschaft des öffentlichen Rechts (Gebietskörperschaft) über die Übertragung des Eigentums an Wirtschaftsgütern (Sachzuwendungen/-spenden) auf einen von der zuständigen Finanzbehörde als Verband/Verein (der Textentwurf ist dem Verband/Verein von der Gebietskörperschaft zu übersenden): mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Unentgeltliche Abgabe

Tz. 1 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Soweit die Zeitschrift unentgeltlich abgegeben wird, ist diese dem ideellen Tätigkeitsbereich zu zuordnen. Überlässt ein Verein die im freien Handel nicht erhältliche, ausschließlich dem Vereinszweck dienende Vereinszeitschrift kostenlos, also nicht in Erwartung einer Gegenleistung, weil auch kein Zusammenhang mit den – ohnehin in ihrer Höhe ... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Fachzeitschriften

Tz. 11 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Gelegentlich erlangen Vereinspublikationen solche Bedeutung, dass sie als Fachzeitschriften gelten und deshalb auch im freien Handel erhältlich sind, Ertragsteuerlich ist sowohl bei der entgeltlichen als auch bei der unentgeltlichen Abgabe einer solchen Fachzeitschrift eine Einordnung in den Tätigkeitsbereich der steuerpflichtigen wirtschaftl... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Die Förderung kultureller Zwecke ist gemeinnützig (s. § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO, Anhang 1b). Vereine, die kulturelle Zwecke fördern, sind zur Entgegennahme von Zuwendungen/Spenden berechtigt, wenn sie nicht in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen (§ 10b Abs. 1 Satz 8 Nr. 2 EStG). Ist dies der Fall, können nur Spenden, aber nicht Mitgliedsbet... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Förderung der Kunst

Tz. 4 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Kunst ist die schöpferisch gestaltende Tätigkeit. Die Förderung der Kunst umfasst die Bereiche musische Künste (Dichtung, Musik, Tanz), Literatur, die darstellende (freie Kunst) und bildende Kunst (Malerei, Plastik, Graphik, meist auch Architektur). Sie schließt die Förderung von kulturellen Einrichtungen wie Theater, Museen sowie von kulture... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Besonderheiten bei Dirigenten, Regisseuren, Solisten

Tz. 17 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Die Leistungen eines freien Dirigenten, dem die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass er die gleichen kulturellen Aufgaben erfüllt wie z. B. ein Orchester oder Kammermusikensemble, sind nach dem Urteil des BFH vom 22.08.2019 (DStR 2019, 2414) gemäß § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 2 UStG (Anhang 5) steuerfrei. Ein Dirigent kann damit als natür... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Vereinfachter Zuwendungsnachweis

Tz. 8 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Für alle Sonderkonten, die von inländischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts, inländischen öffentlichen Dienststellen oder von den amtlich anerkannten Verbänden der freien Wohlfahrtspflege einschließlich ihrer Mitgliedsorganisationen zur Förderung der Hilfe für Flüchtlinge eingerichtet wurden, gilt ohne betragsmäßige Beschränkung... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Häufig erhalten die im Verein ehrenamtlich tätigen Mitglieder für getätigte Auslagen, ihren Verdienstausfall und/oder Zeitverlust eine Aufwandsentschädigung. Steuerlich führen Aufwandsentschädigungen, insbesondere wenn es sich nicht um einen echten Kostenersatz handelt, sondern um einen Verdienstausfall, oft zu steuerpflichtigen Einkünften. J... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / V. Aufwandsentschädigungen für Abgeordnete (§ 22 Nr. 4 EStG)

Tz. 21 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Leistungen, die ein Abgeordneter auf Grund des Abgeordnetengesetzes, des Europaabgeordnetengesetzes oder der entsprechenden Gesetze erhält, sind nach § 22 Nr. 4 Satz 1 EStG einkommensteuerpflichtig. Tz. 22 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Erhält ein Abgeordneter des Bundestages oder des Europaparlaments zur Abgeltung des durch das Mandat veranlasst... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6.1.1 Einfluss des Gesellschafters auf die tatsächliche Geschäftsführung

Tz. 29 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Von einem solchen Einfluss ist auszugehen, wenn die Organe der Körperschaft des öffentlichen Rechts aktiv in die Geschäftsführung der Kapitalgesellschaft dergestalt eingreifen, dass zwischen den geschäftsleitenden Personen der Kapitalgesellschaft und den Organen oder den geschäftsleitenden Personen der gemeinnützigen Körperschaft Personenide... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6.3.1 Sonderregelungen

Tz. 35 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Trotz tatsächlicher Einflussnahme auf die Geschäftsführung ist die Beteiligung stets der Vermögensverwaltung zuzuordnen, wenn die Tochterkapitalgesellschaft selbst ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke erfüllt (AEAO zu § 64 Abs. 1 AO TZ 3 Satz 7, Anhang 2). Dies gilt auch bei Beteiligung an einer steuerbegünstigten Kapitalgesel... mehr