Fachbeiträge & Kommentare zu Besteuerung

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Rechnung / 5 Rechnungen in besonderen Fällen

§ 14a UStG regelt die zusätzlichen Pflichten bei der Ausstellung von Rechnungen in besonderen Fällen und ergänzt somit § 14 UStG. Soweit nichts anderes bestimmt ist, bleiben die Regelungen des § 14 UStG unberührt. Zu den besonderen Fällen gehören, u. a.: Fälle der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b Abs. 1 und Abs. 2 UStG); innergemeinschaftliche Lieferungen (...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Rechnung / 5.3 Reiseleistungen und Differenzbesteuerung

In den Fällen der Besteuerung von Reiseleistungen nach § 25 UStG muss die Rechnung die Angabe "Sonderregelung für Reisebüros" und in den Fällen der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG je nach Sachverhalt die Angabe "Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung", "Kunstgegenstände/Sonderregelung" oder "Sammlungsstücke und Antiquitäten/Sonderregelung" enthalten.[1] Der Rechnungsausste...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Rechnung / 6 Aufbewahrung von Rechnungen

Nach § 14b Abs. 1 UStG hat der Unternehmer ein Doppel der Rechnung, die er selbst (oder ein Dritter in seinem Namen oder für seine Rechnung) ausgestellt oder erhalten hat, aufzubewahren. Die Aufbewahrungsfrist[1] beträgt 8 Jahre nach Schluss des Ausstellungsjahrs.[2] Die Rechnungen müssen über den gesamten Aufbewahrungszeitraum die gesetzlichen Anforderungen an Echtheit der ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Umsatzsteuer-Highlight... / 3. Weitere wichtige Entscheidungen

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Umsatzsteuer-Highlight... / 2. Vorsteuern

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Investmentfonds

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, Wachstumschancengesetz (ehem. JStG 2023)

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Zukunft

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Rechteüberlassung

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Brexit

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Verordnung

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Klimaschutzpaket

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Körperschaftsteuer

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Altersvorsorge

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Einkommensteuer

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Auslandssachverhalte

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Tabaksteuer

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elternunterhalt / 8.3.1 Steuern

Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sind in der Höhe abziehbar, in der sie in dem maßgeblichen Kalenderjahr entrichtet wurden. Es gilt hier das sog. In-Prinzip. Für Lohnsteuerpflichtige besteht grundsätzlich die Obliegenheit, alle gesetzlichen Möglichkeiten zur Steuerentlastung wahrzunehmen. Aus diesem Grunde besteht auch die Obliegenh...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Lohnsteuer-Richtlinien 2023

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Abgeltungsteuer

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Betriebsprüfung

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Sportwetten

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Verbrauchsteuern

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen 2025 ff.

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Grundsteuer

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, Kreditzweitmarktförderungsgesetz

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2022

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Bürokratieabbau

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elternunterhalt / 1.2.2 Berechnung der Einkommensgrenze von 100.000 EUR

§ 94 Abs. 1a SGB XII verweist auf § 16 SGB IV, soweit es um die Ermittlung der Einkommensgrenze von 100.000 EUR geht. Gemäß § 16 SGB IV ist Gesamteinkommen die Summe der Einkünfte i. S. des Einkommenssteuerrechts. Hierunter fallen nach § 2 Abs. 3 EStG Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit, nichtselbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steuerhinterziehung, Steueroasen

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2018

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Mindestbesteuerung

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Elektrofahrzeuge

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Umsatzsteuer

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Kindergeld, Kinderfreibetrag

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2024

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Beitrag aus Steuer Office Gold
Musterfall: Besteuerung einer Erbschaft nach dem Erbschaftsteuer-DBA mit der Schweiz

1 Sachverhalt Sachverhalt Die in Deutschland ansässige Tochter T einer schweizerischen Staatsangehörigen M (mit Ansässigkeit in der Schweiz) besitzt die schweizerische und die deutsche Staatsangehörigkeit. T erbt von ihrer Mutter M ein in der Schweiz belegenes Grundstück mit Gebäude sowie Anteile an einer schweizerischen nicht börsennotierten Familien-Aktiengesellschaft. Unte...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 4 Auslandsimmobilien – Belegenheitsprinzip und Steuerfreistellung in Deutschland (Regelfall der Besteuerung)

4.1 Besteuerungsgrundsätze Die meisten deutschen DBA[1] sehen die ausschließliche Zuweisung des Besteuerungsrechts an den Belegenheitsstaat sowie die Freistellung der Einkünfte in Deutschland vor. Der Wortlaut zum Ausnahmefall (Steueranrechnung[2]) unterscheidet sich nur hinsichtlich der Worte "können nur": Praxis-Beispiel Ein Steuerbürger hat eine Auslandsimmobilie in Paris/Fr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 4 Bestandskraft zwischen Rechtssicherheit und Gesetzmäßigkeit der Besteuerung

Rz. 19 Die Vorschriften über die Durchbrechung der materiellen Bestandskraft stehen in besonderem Maß in einem verfassungsrechtlichen Spannungsfeld. Die Behörde hat beim Erlass von Verwaltungsakten sorgfältig und unter Beachtung der materiellen und formellen Vorschriften zu entscheiden. Daraus resultiert, dass der Stpfl. nach Ergehen eines (endgültigen) Steuerbescheids davon...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.4.9 Nachweis der Besteuerung im Ausland bei nichtselbstständiger Arbeit, § 50d Abs. 8 S. 2 EStG

Rz. 58 Nach § 50d Abs. 8 S. 1 EStG gilt bei ausländischen Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit die Freistellungsmethode aufgrund eines DBA nur, wenn der Stpfl. nachweist, dass der ausländische Staat auf die Besteuerung verzichtet hat oder die in diesem Staat festgesetzte Steuer entrichtet wurde. Nach S. 2 ist die inländische Steuerfestsetzung zu ändern und die Freistel...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 5 Ausnahmefall bei Auslandsimmobilien – Besteuerung sowohl im Belegenheitsstaat als auch im Wohnsitzstaat unter Anrechnung der im Belegenheitsstaat gezahlten Steuern

Nur wenige, allerdings für Auslandsimmobilieninvestitionen bedeutende Staaten, wie die Schweiz und Spanien (aber nur bis 2012), sehen die Besteuerung in beiden Staaten unter Anrechnung der Steuern des Belegenheitsstaats auf die deutsche Steuer vor. Dies soll anhand des DBA Schweiz erläutert werden. Vom "Regelfall"[1] unterscheidet sich die Formulierung des DBA nur durch den U...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Musterfall: Besteuerung ein... / 2.1 Steuerpflicht

2.1.1 Sachliche Steuerpflicht (Steuerpflichtiger Vorgang) Der deutschen Erbschaftsteuer unterliegen Erwerbe von Todes wegen (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Als Erwerb von Todes wegen gilt der Erwerb durch Erbanfall (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Dieser liegt vor, wenn mit dem Tod einer Person (Erbfall) deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf einen oder mehrere andere Personen (Erben...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Musterfall: Besteuerung ein... / 2.4.3 Ergebnis

Nach dem DBA hat somit allein die Schweiz das Besteuerungsrecht für den gesamten Vermögensanfall (Grundstück und Gesellschaftsanteile). Deutschland hat für den gesamten Vermögensanfall kein Besteuerungsrecht.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Musterfall: Besteuerung ein... / 2 Erläuterung

2.1 Steuerpflicht 2.1.1 Sachliche Steuerpflicht (Steuerpflichtiger Vorgang) Der deutschen Erbschaftsteuer unterliegen Erwerbe von Todes wegen (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Als Erwerb von Todes wegen gilt der Erwerb durch Erbanfall (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Dieser liegt vor, wenn mit dem Tod einer Person (Erbfall) deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf einen oder mehrere ander...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Musterfall: Besteuerung ein... / 2.4 Besteuerungsrecht nach dem DBA

2.4.1 Anwendbares DBA Zwischen Deutschland und der Schweiz besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer (DBA). Das Abkommen gilt für Nachlässe von Erblassern, die im Zeitpunkt ihres Todes einen Wohnsitz in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten hatten (Art. 1 DBA). Es geht um den Nachlass der Erblasserin M. Einen Wohnsitz hatte der Erbla...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Musterfall: Besteuerung ein... / 2.4.2 Besteuerungsrecht Deutschlands und/oder der Schweiz

Die Zuordnung des Besteuerungsrechts richtet sich nach den Art. 5 bis 8 DBA, die Besteuerung in Deutschland dazu noch nach Art. 10 Abs. 1 DBA. Besteuerungsrecht für bestimmtes Vermögen: Unbewegliches Vermögen, das ein Erblasser, der im Zeitpunkt des Todes seinen Wohnsitz in der Schweiz hatte, in Deutschland besaß, kann in Deutschland besteuert werden (Art. 5 Abs. 1 DBA). Das vo...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 8.1 Zuweisung der Besteuerung nach dem DBA – Regelfall

Nach Art. 13 Abs. 1 OECD-MA hat der Belegenheitsstaat auch hinsichtlich der Veräußerungsgewinne aus Immobilien das Besteuerungsrecht. Maßgebend ist dann ausschließlich das ausländische Recht, das in vielen Fällen unabhängig von der Besitzdauer eine Steuerpflicht vorsieht, d. h. abweichend vom nationalen Recht besteht auch nach einer Besitzdauer von über 10 Jahren die Steuerp...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Musterfall: Besteuerung ein... / 2.3 Zeitpunkt der Steuerentstehung

Die Steuer entsteht bei Erwerben von Todes wegen mit dem Tode des Erblassers (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Die Steuer entsteht damit im Zeitpunkt des Todes der Erblasserin M.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Musterfall: Besteuerung ein... / 2.4.1 Anwendbares DBA

Zwischen Deutschland und der Schweiz besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer (DBA). Das Abkommen gilt für Nachlässe von Erblassern, die im Zeitpunkt ihres Todes einen Wohnsitz in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten hatten (Art. 1 DBA). Es geht um den Nachlass der Erblasserin M. Einen Wohnsitz hatte der Erblasser in Deutschland, ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Musterfall: Besteuerung ein... / 2.2 Steuerpflichtiger Erwerb

Als steuerpflichtiger Erwerb gilt die Bereicherung des Erwerbers, soweit sie nicht steuerfrei ist (§ 10 Abs. 1 Satz 1 ErbStG). Eine Steuerfreiheit kann sich ergeben aus §§ 5, 13, 13a, 13c, 13d, 16, 17 und 18 ErbStG. Steuerpflichtiger Erwerb sind hier das Grundstück und die Gesellschaftsanteile. Zu einer möglichen Steuerfreiheit nach den genannten Vorschriften kann hier keine ...mehr