Fachbeiträge & Kommentare zu Besteuerung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.5.2 Maßgebliche Dienststelle

Rz. 118 Die Tatsache oder das Beweismittel dürfen der organisationsmäßig für die Veranlagung berufenen Dienststelle der zuständigen Finanzbehörde zum maßgebenden Zeitpunkt nicht bekannt gewesen sein.[1] Maßgebliche Dienststelle ist die für den Steuerfall organisationsmäßig zuständige Stelle. Ergeben sich die Tatsachen aus der von dieser Dienststelle geführten Akten, sind sie...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Abschaffung der Lizenzschra... / Hintergrund

Die Lizenzschranke nach § 4j EStG beschränkt bislang den Betriebsausgabenabzug für konzerninterne Lizenzzahlungen, wenn diese im Ausland einer sogenannten Präferenzregelung unterliegen und dort niedrig besteuert werden. Ziel war es, Gewinnverlagerungen in Niedrigsteuerländer zu verhindern und eine faire Besteuerung sicherzustellen. In den letzten Jahren wurden jedoch internat...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsverpachtung / 2.2 Schleichende Betriebsaufgabe

In der Praxis trat immer wieder das Problem auf, den "richtigen" Zeitpunkt für die Besteuerung des Aufgabegewinns zu finden. Davon betroffen waren insbesondere verpachtete Betriebe, bei denen nach und nach die überlassenen wesentlichen Betriebsgrundlagen weggefallen sind. Das konnte durch eine Entnahme von Wirtschaftsgütern, deren Umgestaltung oder eine Ersatzbeschaffung dur...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
GmbH-Geschäftsführer: Pensi... / 2 Steuervorteile durch die Bildung von Rückstellungen

Die Gesellschaft hat die Möglichkeit, für diese zukünftigen Zahlungen Rückstellungen zu bilden, die sich Jahr für Jahr gewinnmindernd auswirken. Die Höhe der jährlichen Rückstellung wird nach dem Teilwertverfahren ermittelt (§ 6a EStG) und in der Steuerbilanz auf der Passivseite ausgewiesen. Damit sinkt der steuerpflichtige Gewinn der GmbH, was entsprechend die Steuerlast mi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung von E-Autos bei Kapitalgesellschaften (Teil II) (GmbHStB 2025, Heft 12, S. 379)

Privatnutzung durch Gesellschafter: Probleme und Beispielsfälle Dipl.-Finw. Jens Herkens[*] Die Versteuerung der privaten Nutzung von Pkw im Betriebsvermögen ist ein typischer Aufgriff in der Betriebsprüfung. Dabei geht es vor allem um zwei Fragestellungen: Unter welchen Voraussetzungen kann die Privatnutzung eines betrieblichen Fahrzeugs unterstellt werden und wie wird dann ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung von E-Autos bei... / I. Vorbemerkung/Problemaufriss

Der Anteil der Elektrofahrzeuge (E-Autos) bei den Pkw auf deutschen Straßen erhöht sich stetig. Dies liegt auch daran, dass der klimapolitisch motivierte und von einem großen Teil der Bevölkerung unterstützte Wandel der Mobilität durch gesetzliche Subventionen gestärkt wird. Steuerliche Attraktivität: Steuerpolitisch gibt es neben der Steuerbefreiung von E-Autos bei der Kfz-S...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung von E-Autos bei... / II. Lohn oder vGA durch die private Nutzung von E-Autos bei Kapitalgesellschaften

1. Überlassung eines E-Autos an Gesellschafter als Arbeitnehmer der Kapitalgesellschaft Wenn Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft als Arbeitnehmer (z.B. als Geschäftsführer [GF] oder leitende Angestellte) ein E-Auto der Gesellschaft nutzen dürfen, liegt darin ein lohnsteuerpflichtiger geldwerter Vorteil, der als Sachlohn (sonstiger Bezug) zu Einnahmen aus nichtselbständige...mehr

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Besteuerung von E-Autos bei... / 3. Unterschiedliche Beurteilung einer Privatnutzung durch verschiedene Senate des BFH

Der I., VI. und VIII. Senat des BFH beurteilen unterschiedlich, ob eine private Fahrzeugnutzung durch einen (beherrschenden) Gesellschafter-GF unterstellt werden kann und zu welcher Einkunftsart dies dann führt. Auffassung des I. Senats: Der I. Senat des BFH[8] geht davon aus, dass ein betriebliches Fahrzeug in der Hand eines Gesellschafter-GF auch privat genutzt wird und wende...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung von E-Autos bei... / III. Zusammenfassung

Die Besteuerung der privaten E-Auto-Nutzung hat zwei zentrale Fragestellungen: Unter welchen Voraussetzungen wird eine Privatnutzung (dem Grunde nach) angenommen und wie wird dann die Privatnutzung (der Höhe nach) bewertet? Bei der Nutzung durch Gesellschafter kommt es auf die Rechtsform der Gesellschaft an: Bei Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften) wird eine Nutzungse...mehr

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Besteuerung von E-Autos bei... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Jens Herkens[*] Die Versteuerung der privaten Nutzung von Pkw im Betriebsvermögen ist ein typischer Aufgriff in der Betriebsprüfung. Dabei geht es vor allem um zwei Fragestellungen: Unter welchen Voraussetzungen kann die Privatnutzung eines betrieblichen Fahrzeugs unterstellt werden und wie wird dann die Privatnutzung bewertet? Dieses Thema hat sich durch die zune...mehr

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Besteuerung von E-Autos bei... / 5. Private Nutzung eines E-Autos ohne Überlassung

Als Gesellschafter-GF hat man es oft selbst in der Hand, ob und wie die private Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs vertraglich geregelt wird. Darüber hinaus hat ein beherrschender oder alleiniger Gesellschafter-GF ohnehin die faktische Herrschaft über das Fahrzeug und braucht sich keine Sorgen um Sanktionen durch den Arbeitgeber (Kapitalgesellschaft) zu machen. Da es für d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung von E-Autos bei... / 2. Überlassung eines E-Autos ohne tatsächliche private Nutzung

Die Bewertung des Lohnvorteils als Einnahme aus nichtselbständiger Tätigkeit (§ 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG) stimmt zwar der Höhe nach mit dem Entnahmewert für Gesellschafter bei Personengesellschafter überein. Beachten Sie: Es bestehen aber dem Grunde nach zwei Unterschiede: Im Gegensatz zur Entnahme für Gesellschafter von Personengesellschaften kommt es für den Lohnzufluss für...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung von E-Autos bei... / 1. Überlassung eines E-Autos an Gesellschafter als Arbeitnehmer der Kapitalgesellschaft

Wenn Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft als Arbeitnehmer (z.B. als Geschäftsführer [GF] oder leitende Angestellte) ein E-Auto der Gesellschaft nutzen dürfen, liegt darin ein lohnsteuerpflichtiger geldwerter Vorteil, der als Sachlohn (sonstiger Bezug) zu Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit (§ 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG) führt.[1] Dabei sind die Regelungen über die ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung von E-Autos bei... / 7. Bloße Nutzungsmöglichkeit eines E-Autos für private Zwecke

Die bloß tatsächliche Möglichkeit des Anteilseigners, ein betriebliches Wirtschaftsgut der Kapitalgesellschaft auch privat nutzen zu können, führt nach aktueller BFH-Rechtsprechung des VIII. Senats[25] für sich genommen beim Gesellschafter nicht zu einer vGA. Dies ist schon deshalb einleuchtend, da sonst automatisch für jedes (!) Wirtschaftsgut einer Kapitalgesellschaft, wel...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung von E-Autos bei... / 10. Bewertung der vGA beim Anteilseigner

Nach Auffassung der Finanzverwaltung ist auf der Ebene des Anteilseigners die vGA nach § 8 Abs. 2 S. 2, 3 und 5 EStG zu bewerten, die auch für die Lohnsteuer maßgebend sind.[35] Dies erscheint auch systemgerecht, da auch vGA als Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG) nach § 8 EStG bewertet werden. Die 0,5 %- bzw. 0,25 %-Regelung wäre dann konsequenterwei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung von E-Autos bei... / 6. Private Nutzung eines E-Autos trotz Privatnutzungsverbots

Wenn die private Nutzung ausdrücklich untersagt ist (vertragliches Privatnutzungsverbot), kann die tatsächliche und regelmäßige Fahrzeugnutzung als geduldete Überlassung als Arbeitslohn zu werten sein. Denn bei einem so offenkundigen Verstoß gegen ein schriftlich fixiertes Nutzungsverbot zu Privatzwecken könnte einerseits gefolgert werden, dass das Nutzungsverbot gar nicht er...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung von E-Autos bei... / 9. Bewertung der vGA bei der Kapitalgesellschaft

Auf Ebene der Kapitalgesellschaft ist die vGA für eine private E-Auto-Nutzung mit der sonst dafür erzielbaren Vergütung zu bewerten und nach § 8 Abs. 3 S. 2 KStG dem Einkommen der Kapitalgesellschaft hinzuzurechnen. Dafür muss der gemeine Wert der Nutzungsüberlassung ermittelt werden, der einen angemessenen Gewinnaufschlag einbezieht.[32] Sollte die Kapitalgesellschaft zufäll...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung von E-Autos bei... / 8. Keine vGA wegen E-Autos aus Gründen des Klimaschutzes

Die Anschaffung eines E-Auto statt eines Fahrzeugs mit Verbrennungsmotor hat nicht immer nur wirtschaftliche oder andere betriebsbezogenen Gründe. Die Entscheidung kann auch aus Gründen des Klimaschutzes veranlasst sein. Obwohl es sich dabei um ein gutes Motiv handelt, muss es sich dabei aus der Sicht eines (gedachten) "ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters" der K...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung von E-Autos bei... / 4. Abgrenzung der Veranlassung aus dem Arbeits- oder Gesellschaftsverhältnis

Eine unentgeltliche (oder zu gering vergütete) Privatnutzung von Fahrzeugen einer Kapitalgesellschaft durch Anteilseigner stellt im Grundsatz eine vGA dar, die zu einer Einkommenshinzurechnung führt (§ 8 Abs. 3 S. 2 KStG). Das zu geringe Entgelt stellt aus Sicht der Kapitalgesellschaft eine verhinderte Vermögensmehrung dar, die aus dem Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist....mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 2.5.4 Frist für Buchwertanträge bei bestimmten Umwandlungen

Bei Verschmelzung von Kapitalgesellschaften auf Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften, beim Formwechsel von Kapitalgesellschaften in Personengesellschaften sowie bei der Spaltung von Kapitalgesellschaften bietet das Umwandlungssteuergesetz die Möglichkeit, diese Vorgänge antragsbezogen steuerneutral durchzuführen. Durch das Jahressteuergesetz 2024 v. 2.12.2024 (JS...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 2.8.1 Britische "Remittance basis taxation"

Nach Aufgabe der deutschen unbeschränkten Steuerpflicht (Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt) gilt grundsätzlich für Einkünfte aus bestimmten deutschen Quellen die beschränkte Steuerpflicht. Die relevanten Einkünfte sind in § 49 EStG definiert und lassen beispielsweise Zinseinkünfte auf deutschen Bankkonten außen vor. Diese sind nur unter den weiteren Voraussetzungen der so...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 1.8 Anwendungsschreiben zur Behandlung von Kryptowerten

Das BMF ersetzte mit BMF-Schreiben v. 6.3.2025 (BStBl 2025 I S. 658) sein bisheriges Anwendungsschreiben zur Behandlung von Kryptowerten v. 10.5.2022 (BStBl 2022 I S. 668). Neu aufgenommen wurden insbesondere Regelungen zu Aufzeichnungs- und Erklärungspflichten (u. a. Anforderungen an von Steuerpflichtigen zu erbringende Nachweise, Anforderungen an die Dokumentation von Hand...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 2.11.1 Signing/Closing: Zweifel an der Rechtmäßigkeit doppelter GrESt-Festsetzung

Aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung sind die Erwerbstatbestände des § 1 Abs. 3 und Abs. 3a GrEStG nur subsidiär anwendbar, d. h. nur, falls eine Besteuerung nach § 1 Abs. 2a bzw. 2b GrEStG nicht in Betracht kommt (Vorrangverhältnis). Nach der Sichtweise der Finanzverwaltung greift das in § 1 Abs. 3 GrEStG normierte Vorrangverhältnis jedoch nur in den Fällen, in de...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen / Zusammenfassung

Begriff Einnahmen sind alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer Überschusseinkunftsart zufließen.[1] Es handelt sich also um die Bruttobezüge vor Abzug der Werbungskosten, die dem Steuerpflichtigen z. B. als Arbeitslohn (§ 19 EStG), Kapitalertrag (§ 20 EStG), Miet- oder Pachteinnahmen (§ 21 EStG) oder wiederkehrende Bezüge (§ 22 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen / 3 Vorgänge auf der ­Vermögensebene

Im Rahmen der Überschusseinkünfte führen Zuflüsse auf der Vermögensebene grundsätzlich nicht zu steuerpflichtigen Einnahmen. Dies gilt z. B. für die Rückzahlung eines Darlehensbetrags oder für Einnahmen aus der Veräußerung von einkunftsrelevant genutzten Wirtschaftsgütern (Grundstücke, GmbH-Beteiligungen, Pkw etc.), die der Steuerpflichtige veräußert. Eine Ausnahme gilt aller...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 3.3 Anpassung der Thesaurierungsbegünstigung

Die Thesaurierungsbegünstigung in § 34a EStG soll eine mit Kapitalgesellschaften vergleichbare tarifliche Belastung von Gewinneinkünften von Einzel- und Mitunternehmern ermöglichen (rechtsformneutrale Besteuerung). Um nicht entnommene Gewinne von Personenunternehmen korrespondierend zur Körperschaftsteuersenkung zu entlasten, erfolgt ab 2028 durch das Investitionssofortprogr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 1.6 Wegfall der Fünftelungsregelung im Lohnsteuerabzug

Nach § 34 Abs. 1 EStG können bestimmte zusammengeballte Einkünfte nach der sog. Fünftelungsregelung ermäßigt besteuert werden. Diese Tarifermäßigung galt bis VZ 2024 für (die Voraussetzungen erfüllende) zusammengeballte besondere Arbeitslöhne (z. B. Abfindungen, Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten) bereits bei der Berechnung der Lohnsteuer im Lohnsteuerabzugsverfahren (§...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 2.5.2 Kein Verlustrücktrag bei Verschmelzung

Der Ausgleich oder die Verrechnung von positiven Einkünften des übertragenden Rechtsträgers im Rückwirkungszeitraum mit verrechenbaren Verlusten, verbleibenden Verlustvorträgen, nicht ausgeglichenen negativen Einkünften und einem Zinsvortrag nach § 4h Abs. 1 Satz 5 EStG des übernehmenden Rechtsträgers ist nicht zulässig (§ 2 Abs. 4 Satz 3 UmwStG). Bislang war jedoch offen, o...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Thesaurierungsbegünstigung / Zusammenfassung

Begriff Um einer rechtsformneutralen Besteuerung näher zu kommen und die Eigenkapitalausstattung zu stärken, wurde eine Steuerbegünstigung für von Einzelunternehmern und Gesellschaftern von Personengesellschaften thesaurierte Gewinne eingeführt (Gesetz v. 14.8.2007, BGBl 2007 I S. 1912). Bestimmte Gewinne werden danach einmal im Jahr der Thesaurierung und ein zweites Mal bei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 2.9.21 Behandlung von Umsätzen über App-Stores

Im Zusammenhang mit der Besteuerung von elektronisch erbrachten Dienstleistungen über einen App-Store (In-App-Käufe) stellt sich häufig die Frage, ob diese im Rahmen einer Leistungskette (Dienstleistungskommission) zwischen dem App-Entwickler, dem App-Store und dem Endkunden erbracht werden. Über diese Fragestellung entschied der EuGH im Urteil v. 9.10.2025 (C 101/24, XYRALI...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Thesaurierungsbegünstigung / 3.4 Zusammentreffen mit Verlusten und Abzugsbeträgen

Treffen in einem Veranlagungszeitraum ein grundsätzlich nach § 34a EStG begünstigter Gewinn, z. B. aus Gewerbebetrieb, und ein Verlust, z. B. aus Vermietung und Verpachtung, zusammen, muss zunächst ein vertikaler Verlustausgleich vorgenommen werden. Gleiches gilt für Gewinne und Verluste aus einer Einkunftsart; auch der horizontale Verlustausgleich hat Vorrang vor § 34a EStG....mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 7.2 Verpachtungs-Betriebe gewerblicher Art

Mit Schreiben vom 15.12.2021 äußerte sich das BMF zu Anwendungsfragen bei der Besteuerung von Betrieben gewerblicher Art (BgA) und Eigengesellschaften der öffentlichen Hand, u. a. aufgrund von BFH-Rechtsprechung zum Vorliegen eines Verpachtungs-BgA. Jedoch wurde es bis zum 31.12.2024 nicht beanstandet, wenn die bisher geltenden Regelungen (vor 15.12.2021) weiter angewandt wu...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Thesaurierungsbegünstigung / 6 Fazit

Ob die Steuerbegünstigung für nicht entnommene Gewinne in Anspruch genommen werden soll oder nicht, kann nur im Einzelfall entschieden werden. Kriterien dafür sind insbesondere der individuelle Steuersatz des Unternehmers, die wirtschaftliche Situation des Unternehmens und die Höhe der mit dem investierten Betrag erzielbaren Rendite. Dabei gilt: je höher umso besser. Das bed...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 2.3 Änderungen im Investmentsteuerrecht

Mit dem Standortfördergesetz (Stand Regierungsentwurf v. 3.11.2025) sollen insbesondere die investmentsteuerlichen Rahmenbedingungen (durch Anpassungen bei den Anlagemöglichkeiten von Investmentfonds in gewerbliche Personengesellschaften und Infrastruktur-Projektgesellschaften) verbessert sowie Investitionen von Investmentfonds in Erneuerbare-Energien-Anlagen (EEG) und direk...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 4.1 Mindestgewinnbesteuerung bei Definitiveffekten

Nach den Vorschriften zur Verlustvortragsnutzung (§ 10d Abs. 2 Satz 1 EStG, über § 8 Abs. 1 KStG für Körperschaften anwendbar, bzw. § 10a Satz 1 und 2 GewStG) ist der zeitlich unbegrenzt nutzbare Verlustvortrag pro Besteuerungsperiode bei Überschreiten eines Sockelbetrags von 1 Mio. EUR der Höhe nach auf diesen Betrag zuzüglich weiterer 60 % (derzeit für die VZ 2024 bis 2027...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Thesaurierungsbegünstigung / 2 Anwendungsvoraussetzungen

Die Begünstigung nicht entnommener Gewinne gilt nach § 34a Abs. 1 EStG nur für Gewinne, die aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit stammen, durch Bestandsvergleich nach § 4 Abs. 1 oder § 5 EStG ermittelt werden und von Einzelunternehmern, natürlichen Personen als Gesellschaftern von Mitunternehmerschaften sowie von persönlich haftenden Gesells...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.3 Abfindung

Im Rahmen der Lohnabrechnung sind Abfindungen von Steuerberatern auf der Lohnsteuerbescheinigung richtig zu erfassen und auch sozialversicherungsrechtlich korrekt zu behandeln. Steuerberater müssen daher die arbeitsrechtlichen Grundsätze kennen und dürfen diese dem Mandanten mitteilen. Wesentliche Inhalte Eine Abfindung ist die einmalige Geldzahlung des Arbeitgebers, die aus A...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 4. Internationale Bezüge

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen / 5.3 Weitere Besonderheiten

Zuflussbesonderheiten ergeben sich bei laufendem Arbeitslohn, der in dem Kalenderjahr als bezogen gilt, in dem der Lohnzahlungszeitraum endet.[1] Arbeitslohn fließt nicht bereits durch die Einräumung eines Anspruchs gegen den Arbeitgeber zu, sondern erst durch dessen Erfüllung.[2] Praxis-Tipp Aufteilung von Vorauszahlungen Einnahmen für eine Nutzungsüberlassung von mehr als 5 ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 2.8.4 Switch-Over-Klausel – Gesellschaftsbezogene Auslegung und EuGH-Vorlage

Ausländische DBA-Betriebsstätteneinkünfte eines unbeschränkt Steuerpflichtigen werden regelmäßig in Deutschland als Ansässigkeitsstaat von der Besteuerung freigestellt (sog. Freistellungsmethode). Fallen in der Betriebsstätte niedrig besteuerte, passive Einkünfte an und fehlt es an entsprechenden DBA-Klauseln, kann ein Wechsel von der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode na...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 2.12.4 Betriebsprüfung: Vorlage von E-Mails

Grundsätzlich ist der Außenprüfer laut BFH berechtigt, vom Steuerpflichtigen sämtliche E-Mails mit steuerlichem Bezug anzufordern, da E-Mails aufbewahrungspflichtige Handels- und Geschäftsbriefe i. S. von § 147 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 AO sein können. Dabei umfasst die steuerrechtliche Aufbewahrungspflicht laut BFH nicht nur den Abschluss, sondern auch die Vorbereitung und Dur...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 2.5.3 Formwechsel und Sperrfristverstöße

Werden Anteile an einer Kapitalgesellschaft in eine andere Kapitalgesellschaft eingebracht (sog. Anteilstausch nach § 21 UmwStG ), sind im Nachgang bestimmte Sperr-, Beobachtungs-, und Meldefristen zu beachten. Nach § 22 Abs. 2 UmwStG entsteht ein sog. Einbringungsgewinn II, wenn die unter dem gemeinen Wert eingebrachten Anteile innerhalb von sieben Jahren nach dem Einbringun...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Thesaurierungsbegünstigung / 1 Funktionsweise der Regelung

Nicht entnommene Gewinne von Einzelunternehmern, Gesellschaftern von Personengesellschaften und persönlich haftenden Gesellschaftern von KGaA können unter bestimmten Voraussetzungen mit 28,25 % Einkommensteuer zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag besteuert werden. Werden diese Gewinne später entnommen, erfolgt eine Nachversteuerung mit 25 %, wiederum zuzüglich Solidaritätszu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Reverse-Charge-Verfahren (L... / 2.3 Sonstige Leistungen ohne Reverse-Charge-Regelung

Bei folgenden Leistungen bleibt der im Ausland ansässige Leistende selbst Steuerschuldner, d. h. die Reverse-Charge-Regelung gilt nicht (§ 13b Abs. 6 UStG): Personenbeförderung im eine Drittlandsgrenze überschreitenden Gelegenheitsverkehr mit nicht im Inland zugelassenem Kraftomnibus (hier erfolgt u. U. eine Besteuerung an der Grenze bei der Zollstelle, § 16 Abs. 5 UStG, oder...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
NATO-Truppenstatut – ABC In... / 1 Systematische Einordnung

Das NATO-Truppenstatut regelt die Rechtsstellung der NATO-Soldaten, der Angehörigen und des zivilen Gefolges der in der Bundesrepublik stationierten NATO-Truppen.[1] NATO-Truppenstatut und Zusatzabkommen regeln dabei auch die steuerlichen Folgen der Anwesenheit der Truppenangehörigen, ihrer Angehörigen und des zivilen Gefolges. Bei den steuerlichen Vorschriften liegt das Schw...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
NATO-Truppenstatut – ABC In... / 2 Inhalt

Nach Art. 67 des Zusatzabkommens fallen Tätigkeiten der Truppe als solche nicht unter die Steuerpflicht, wenn sie ausschließlich die dienstliche Tätigkeit betreffen. Steuerpflicht tritt jedoch ein, wenn die Tätigkeit eine Beteiligung am deutschen Wirtschaftsverkehr darstellt. Jedoch stellen Lieferungen und Leistungen der Truppe an ihre Mitglieder, an das zivile Gefolge und a...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Reverse-Charge-Verfahren (B... / 2.1 Welche Leistungsempfänger werden Steuerschuldner?

Erbringt ein im Inland ansässiger Leistender eine Bauleistung nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG wird der Leistungsempfänger nur dann Steuerschuldner, wenn er ein Unternehmer ist, der selbst nachhaltig "Bauleistungen" nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG erbringt. Dies gilt unabhängig davon, ob er die bezogene Bauleistung für eine von ihm erbrachte Bauleistung verwendet. Der Unternehmer e...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Reverse-Charge-Verfahren (L... / 3 Werklieferungen im Ausland ansässiger Unternehmer

Dazu gehören insbesondere die Werklieferungen von Bauunternehmern, Montagefirmen und anderen Handwerksbetrieben wie die Errichtung eines Gebäudes oder einer Betriebsanlage sowie die Anfertigung spezieller Maschinen und Geräte aus vom Lieferer beschafften Materialien, sofern diese Maschinen und Geräte im Inland montiert werden. Der umsatzsteuerliche (Besteuerungs-)Ort der Wer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.10.5.2 Nachrangigkeit des § 1 Abs. 3a GrEStG

Rz. 93l Mit der Formulierung im ersten Hs. des § 1 Abs. 3a GrEStG ("Soweit eine Besteuerung nach Abs. 2a und Abs. 3 nicht in Betracht kommt …") wird die Reichweite des neuen Ergänzungstatbestandes eingeschränkt. § 1 Abs. 3a GrEStG kann demnach nur dann eingreifen, wenn die Voraussetzungen für eine Anwendung des § 1 Abs. 2a und Abs. 3 GrEStG nicht vorliegen. Zunächst ist also...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.9.5 Unmittelbare und mittelbare Anteilsvereinigung

Rz. 91 Eine Vereinigung aller Anteile in einer Hand nach § 1 Abs. 3 GrEStG in der Fassung vor Inkrafttreten des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 konnte sowohl unmittelbar als auch mittelbar über eine 100-prozentige Beteiligung an einer Gesellschaft, die wiederum an der grundbesitzenden Gesellschaft beteiligt ist,[1] oder teilweise unmittelbar und teilweise mittelbar ...mehr