Fachbeiträge & Kommentare zu Besteuerung

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Althuber/Mang, Ausgewählte Fragen zur neuen Gruppenbesteuerung in A, IWB (17/2004) F 5 Gr 2, 607; Gassner, Reform der Konzernbesteuerung in D und Europa – A ersetzt Organschaft durch Gruppenbesteuerung, FR 2004, 517; Lüdicke/Rödel, Generalthema II: Gruppenbesteuerung, IStR 2004, 549; Gahleitner/Furherr, Die österreichische Gruppenbesteuerung und Einsatzmöglichkeiten zur Senkung...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / a) Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 55c EStG

Rz. 152 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Nach § 3 Nr. 55c EStG sind Übertragungen von Altersvorsorgevermögen auf einen anderen auf den Namen des Zulageberechtigten lautenden Altersvorsorgevertrag (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 Buchstabe b AltZertG) steuerfrei, soweit die Leistungen zu steuerpflichtigen Einkünften nach § 22 Nr. 5 EStG führen würden. Rz. 153 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 18.2.1 Allgemeines

Tz. 1616 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Das dt Organschaftsrecht ist trotz zwischenzeitlicher Ges-Änderungen, mit denen die früher strengere Inl-Bezogenheit von OG und OT gelockert wurde (dazu s Tz 97ff und Tz 112ff) rein national ausgerichtet, dh es erkennt eine grenzüberschreitende Organschaft nicht an. Die Ges-Änderungen haben jedoch zu einer deutlichen Anpassung der dt Organ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3 Verhältnis zum Investmentsteuergesetz

Tz. 8 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Grds sind die speziellen Regelungen des InvStG vorrangig und sollen auch nicht durch das Optionsmodell berührt werden. Daraus resultieren folgende Änderungen des InvStG: Investmentfonds in der Rechtsform der Pers-Ges sind nach § 1a Abs 1 S 6 Nr 1 KStG von der Optionsmöglichkeit ausgeschlossen. Hierzu s auch Nagel/Schlund (NWB 2021, 1874, 1877)...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 13.4.3.2 Local File (Einzeldokumentation)

Rz. 390 Die Einzeldokumentation (Local File) ergänzt die konzernweite Stammdokumentation (Masterfile) und konzentriert sich auf die Darstellung, wie ein Unternehmen den Grundsatz des Fremdvergleichs in seinen wesentlichen grenzüberschreitenden Geschäftsvorfällen innerhalb eines bestimmten Landes berücksichtigt. Im Gegensatz zum Masterfile, der einen konzernübergreifenden Übe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.9 Rechtsfolge

Tz. 711 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die von § 14 Abs 1 S 1 Nr 5 KStG erfassten negativen Eink werden bei der Besteuerung im Inl nicht berücksichtigt. Negative Eink der OG werden dem OT bereits nicht mehr zugerechnet. GlA s Rödder/Liekenbrock (in R/H/N, 2. Aufl, § 14 KStG Rn 456) und s Frotscher (in F/D, § 14 KStG Rn 526). AA s Neumann (in Gosch, 4. Aufl, § 14 KStG Rn 494), der...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.4.4.2 Herabsetzung des Kapitals bei der ausländischen Gesellschaft

Rz. 461 Der Kürzungsbetrag ist anzusetzen, wenn der Steuerpflichtige Gewinne aus der Herabsetzung des Kapitals bei einer ausländischen Gesellschaft erzielt. Im Rahmen der Kapitalherabsetzung wird das Nennkapital einer Gesellschaft herabgesetzt und das entsprechende Vermögen der Gesellschaft anhand der vermögensmäßigen Beteiligung an die Gesellschafter zugeteilt bzw. zurückge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Tatbestand (Übersicht)

Tz. 70 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Der Tatbestand, der die Rechtsfolgen des § 22 Abs 2 S 1 iVm S 2–4 UmwStG (s Tz 78ff) auslöst, ist die unmittelbare, mittelbare oder fiktive Veräußerung (s Tz 70a, 70b) oder die Verwirklichung gleichgestellter Vorgänge (s § 22 Abs 2 S 6 UmwStG; s Tz 71, 71a) in Bezug auf die iRe qualifizierten Anteilstauschs gem § 21 Abs 1 S 2 UmwStG eingebracht...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines

Tz. 310 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Die kstlichen Folgen der Organschaft treten nur ein, wenn ein Organschaftsverhältnis iSd § 14 KStG vorliegt und ein zivilrechtlich wirksamer, auf mind fünf Jahre abgeschlossener GAV vorliegt, der auch tats durchgeführt wird. Das Vorliegen eines wirksamen GAV iSd § 291 Abs 1 AktG ist, ebenso wie die von § 14 Abs 1 KStG geforderte Abführung de...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / 8. Nachträgliche Änderung der Vertragsbedingungen

Rz. 190 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Erfüllt ein Altersvorsorgevertrag aufgrund nachträglicher Änderungen nicht mehr die Zertifizierungskriterien nach dem AltZertG, gilt im Zeitpunkt der Vertragsänderung das Altersvorsorgevermögen als zugeflossen. Wird bei einem Altersvorsorgevertrag nach § 1 Abs. 1a AltZertG das Darlehen nicht wohnungswirtschaftlich im Sinne des § 92a Abs. 1 ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Keine Nachteile aus der Nichtbesteuerung

Rz. 120 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Wird ein geldwerter Vorteil aus der Überlassung von Vermögensbeteiligungen (vorläufig) nicht besteuert, ist dies insoweit nachteilig, als die > Vorsorgepauschale nach dem stpfl > Arbeitslohn bemessen wird. Dies wäre insbesondere deshalb unbefriedigend, weil für den geldwerten Vorteil Beiträge zur > Sozialversicherung zu entrichten sind. Um ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.8 Arbeitgeber-/Arbeitnehmerfiktion bei Tätigkeitsvergütungen (§ 1a Abs 3 S 7 KStG)

Tz. 118 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Insoweit als Einnahmen iSd § 19 EStG bei dem Gesellschafter vorliegen (s Tz 105ff), gelten nach § 1a Abs 3 S 7 KStG die optierende Gesellschaft als lohnstlicher Arbeitgeber und der Gesellschafter als Arbeitnehmer. In diesem Fall sind alle Regelungen der §§ 38ff EStG zu beachten. Dh die optierende Gesellschaft hat insbes Lohnkonten zu führen...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 1.5.7 Verhältnis zu § 15 AStG

Rz. 80 § 11 AStG ist im Rahmen der Zurechnungsbesteuerung i. S. d. § 15 AStG nicht anwendbar. § 15 Abs. 11 AStG sieht für (tatsächliche) Zuwendungen seitens der Familienstiftung an Personen i. S. d. § 15 Abs. 1 AStG einen eigenen Mechanismus der Vermeidung der Doppelbesteuerung vor. Die tatsächlichen Zuwendungen unterliegen bei den benannten Personen nicht der Besteuerung, s...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 13.4.4 § 90 Abs. 4 AO

Rz. 401 Ab dem Veranlagungszeitraum 2025 ist gemäß § 90 Abs. 4 Sätze 2 und 3 AO die vollständige Vorlage aller Verrechnungspreisdokumentationen innerhalb von 30 Tagen nach der Bekanntgabe der Prüfungsanordnung vorgesehen. Diese Neuregelung ist Teil der Reformen des sog. DAC-7-Gesetzes [1], durch das eine Modernisierung (insbes. Beschleunigung) der deutschen Betriebsprüfungen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1.10 Zeitpunkt der Veräußerung

Tz. 35 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Der Zeitpunkt der Veräußerung bestimmt gemeinhin den zeitlichen Moment der Entstehung der Eink aus einem VG und damit die Zuordnung der Eink zu einem bestimmten VZ/EZ oder Feststellungszeitraum sowie den Stichtag der Bewertung der Ermittlungsgrundlagen für den VG. Diese Aspekte spielen bei § 22 Abs 1 UmwStG keine Rolle, da die stliche Beurtei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Rechtsentwicklung der Vorschriften zum Abzug von Zuwendungen für steuerbegünstigte Zwecke

Tz. 81 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die Vorschriften zum Abzug von Zuwendungen für st-begünstigte Zwecke unterliegen stetigen Änderungen, insbes zur Anpassung an die gesellschaftspolitischen Entwicklungen (Förderung des bürgerschaftlichen Engagements usw). Allein seit dem Jahr 2010 ist es zu folgenden Rechtsänderungen im Bereich des Abzugs von Zuwendungen für st-begünstigte Zw...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.11.4 Erstmalige Anwendung des § 8b Abs 4 S 8 KStG idF des Gesetzes zur weiteren stlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (§ 34 Abs 5 S 4 KStG)

Tz. 26 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Die geänderte Fassung des § 8b Abs 4 S 8 KStG idF des Ges zur weiteren stlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften ist gem § 34 Abs 5 S 4 KStG erstmals für den VZ 2018 anzuwenden. Nach § 8b Abs 4 S 8 KStG werden für die Berechnung der Beteilungsquote iRd Beurteilung, ob ein unter die StBefreiung de...mehr

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Anhang 2 – Mitarbeiterkapit... / 2.1.2 Begünstigte Vermögensbeteiligungen (§ 19a Absatz 1 Satz 1 und 2 EStG)

Rz. 33 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Rn. 4 bis 7 gelten in der Regel entsprechend. Rz. 34 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Eine sog. Konzernregelung enthält § 19a EStG – anders als § 3 Nummer 39 EStG (dort Satz 3) – nicht (siehe Rn. 5 Satz 2). Vermögenbeteiligungen an anderen Unternehmen desselben Konzerns i. S. d. § 18 AktG gelten damit nicht als Vermögensbeteiligungen an dem Unt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2.5 Keine Steuerbescheinigung

Tz. 92 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Obwohl die in § 28 Abs 2 KStG geregelten auf der Ebene der Kö auftretenden "Sachverhalte" unmittelbare rechtliche Folgen für die Besteuerung der AE haben, sieht § 28 KStG die Erteilung einer St-Besch, aus der sich die Finanzierung der Auskehrung aus dem Sonderausweis ergibt, nicht vor. Eine St-Besch nach § 27 Abs 3 KStG kommt nicht in Betrac...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.5 Vergütungen für die Überlassung von Wirtschaftsgütern (§ 1a Abs 3 S 2 Nr 4 KStG)

Tz. 110 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die fremdübliche entgeltliche Überlassung von WG (zB Grundstücke, Patente) führt auf der Ebene der optierenden Gesellschaft zu BA und auf Ebene des Gesellschafters zu Eink iSd § 21 bzw § 22 EStG . Wegen der vorrangigen Zuordnung zu anderen Eink-Arten s Tz 112. Ggf muss geprüft werden, ob durch die Nutzungsüberlassung eine Betriebsaufspaltung (...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / 12. Bescheinigungs- und Mitteilungspflicht des Anbieters

Rz. 195 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Nach § 22 Nr. 5 Satz 7 EStG hat der Anbieter beim erstmaligen Bezug von Leistungen sowie bei Änderung der im Kalenderjahr auszuzahlenden Leistungen dem Steuerpflichtigen nach amtlich vorgeschriebenem Muster den Betrag der im abgelaufenen Kalenderjahr zugeflossenen Leistungen nach § 22 Nr. 5 Satz 1 bis 3 EStG zu bescheinigen. Mit Einverständ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 2.1.1.2.1 Zurechnung

Rz. 65 Rechtsfolgenseitig ordnet § 5 Abs. 1 S. 1 AStG eine "Zurechnung" bestimmter Einkünfte bei der Person i. S. d. § 2 an. Gemäß dem Verständnis der Verwaltung werden demnach die Einkünfte als von der zwischengeschalteten Gesellschaft tatsächlich erzielt behandelt, während die sich ergebenden Besteuerungsfolgen bei der Person i. S. d. § 2 AStG eintreten.[1] Die Zurechnung n...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5 Vereine ohne Rechtspersönlichkeit, nicht rechtsfähige Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen des privaten Rechts (§ 1 Abs 1 Nr 5 KStG)

Tz. 44 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Pers-Vereinigungen sind im ZivR alle Pers-Zusammenschlüsse zur Verfolgung eines ges zulässigen Zwecks. Diese sind (nur) tw rechtsfähig. Die mit dem Kreditzweitmarktförderungsges v 22.12.2023 (BGBl I 2023 Nr 411) geschaffene Legaldefinition der "Personenvereinigung" in § 14a AO schränkt den Anwendungsbereich für stliche Zwecke – abw vom ZivR –...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.1.4 Zwischengesellschaft

Rz. 311 § 7 AStG verwendet lediglich den Begriff der Zwischengesellschaft, ohne diesen zu definieren. Die Legaldefinition der Zwischengesellschaft ergibt sich aus § 8 Abs. 1 AStG. Demnach ist eine ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft für Einkünfte, einschließlich Veräußerungsgewinnen, die einer niedrigen Besteuerung i. S. d. § 8 Abs. 5 AStG unterliegen und nicht au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.5 Subsidiaritätsklausel (§ 1a Abs 3 S 4 KStG)

Tz. 112 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach dem sog Subsidiaritätsgrundsatz bleiben die Eink auf Gesellschafterebene jedoch den Gewinn-Eink-Arten zugeordnet, wenn der Gesellschafter sie im BV realisiert (s § 1a Abs 3 S 4 KStG). Ebenfalls hierzu s Rickermann (DB 2021, 1035, 1039). Dies ist insbes der Fall, wenn eine Kap-Ges, die nach § 8 Abs 2 KStG ausschließlich gew Eink erzielt,...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Mikronesien

Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Föderierten Staaten von Mikronesien (Hauptstadt: Palikir; Amtssprachen: Englisch und mehrere Regionalsprachen) sind ein Inselstaat im westlichen Pazifik und ein Teil des Inselgebiets Mikronesien, in dem auch > Guam, > Kiribati, die > Marshall-Inseln, > Nauru und > Palau liegen. Mit den föderierten Staaten von Mikronesien besteht kein Abkommen zu...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / cc) Rückkauf durch den Arbeitgeber

Rz. 153 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Werden die Vermögensbeteiligungen bei der Beendigung des Dienstverhältnisses vom ArbG zurückgekauft, ist die Vermögensbeteiligung nicht mit dem gemeinen Wert, sondern mit der erhaltenen Vergütung anzusetzen. Das gilt auch, wenn die Vermögensbeteiligung von einem Gesellschafter des ArbG oder einem (Konzern-)Unternehmen iSd § 18 AktG erworben...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.1 Allgemeines, Rechtsentwicklung

Tz. 1024 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 4 KStG idF des JStG 2008 ist für Minder- und Mehrabführungen, die ihre Ursache in organschaftlicher Zeit haben, in der St-Bil des OT ein besonderer aktiver oder passiver AP zu bilden. Praktiziert wurde die Bildung organschaftlicher AP jedoch bereits seit länger als einem halben Jahrhundert vor ihrer ges Kodifizierung. Vor der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4.2 Vor- bzw Nachteile steuerlicher Art

Tz. 51 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Durch die Begr einer kstlichen (und gewstlichen) Organschaft können im Ergebnis der Fusion vergleichbare Wirkungen unter Beibehaltung der rechtlichen Selbständigkeit der beteiligten Unternehmen erreicht werden (ebenso hierzu s Walter, in B/W, § 14 KStG Rn 27). Die Organschaftsbesteuerung hat sich als "systemresistent" erwiesen. Sie hat im wes...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Absatz 3: Abzugsteuer für Wertpapiergeschäfte im Sinne des § 2 Nr 2 zweiter Hs KStG

Tz. 48 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Durch das URefG 2008 wurde die beschr StPflicht in § 2 Nr 2 zweiter Hs auf Entgelte für bestimmte Wertpapiergeschäfte (insbes Wertpaperleihe) erweitert. Die Besteuerung dieser Eink erfolgt ausschl durch den in Abs 3 geregelten St-Abzug und gilt für Entgelte, die nach dem 17.08.2007 zufließen. Wegen des Sachzusammenhangs erfolgt die Kommentie...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.7 Nichtanwendung des § 4 Abs 3 EStG (§ 1a Abs 3 S 6 KStG)

Tz. 117 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 1a Abs 3 S 6 KStG ist § 4 Abs 3 EStG bei der optierenden Gesellschaft nicht anwendbar. Wegen Einzelheiten, auch wegen der nicht erklärlichen Stelle der ges Regelung, s Tz 51.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Rechtsentwicklung

Tz. 13 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wie bereits erwähnt, wurde § 7a KStG aF mit Wirkung ab dem VZ 1977 iRd Wechsels vom früheren sog klassischen KSt-System zum System eines Vollanrechnungsverfahrens durch die §§ 14–18 KStG 1977 ersetzt (s KSt-RefG v 31.08.1976, BGBl I 1976, 2597). Tz. 14 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Durch das StÄndG 1992 v 25.02.1992 (BGBl I 1992, 297) ergab sich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.8 Verhältnis zum Gewerbesteuergesetz

Tz. 14 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 2 Abs 8 GewStG gilt die Option nach § 1a KStG auch für die GewSt, dh die Besteuerung erfolgt nach den für Kap-Ges geltenden Grundsätzen. Damit besteht eine GewStPflicht unabhängig von der ausgeübten Tätigkeit und somit auch bei vermögensverwaltender oder freiberuflicher Tätigkeit (s Schiffers/Jacobsen, DStZ 2021, 348, 353 und s Adrian...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Mitarbeiterkapit... / 2.2 Fördervoraussetzungen (§ 19a Absatz 3 EStG)

Rz. 42 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die vorläufige Nichtbesteuerung nach § 19a Absatz 1 EStG ist nur dann anzuwenden, wenn das Unternehmen des Arbeitgebers bei der Übertragung der Vermögensbeteiligung auf den Arbeitnehmer (maßgeblich ist der Zeitpunkt der wirtschaftlichen Verfügungsmacht des Arbeitnehmers über die Vermögensbeteiligung, siehe Rn. 25) die in § 19a Absatz 3 Satz ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.6 Einbringender hat die erhaltenen Anteile noch nicht veräußert (§ 22 Abs 2 S 5 UmwStG)

Tz. 75 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Es kommt nicht zur rückwirkenden Besteuerung eines Einbringungsgewinns II und zu nachträglichen AK in dieser Höhe auf die erhaltenen Anteile beim Einbringenden, wenn und soweit (s Tz 75c) der "Einbringende die erhaltenen Anteile veräußert hat" (s § 22 Abs 2 S 5 Alt 1 UmwStG). Denn in diesem Fall sind die Regelungen in § 22 Abs 2 S 1–4 UmwStG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.3.2.4 Zuständiges Finanzamt (§ 14 Abs 5 S 4 KStG)

Tz. 1563 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Zuständig für die Feststellungen gem § 14 Abs 5 S 4 KStG ist das FA, das für die Besteuerung nach dem Einkommen der OG zuständig ist. Damit entscheidet auch das FA der OG darüber, ob die Voraussetzungen einer Organschaft vorliegen oder nicht (krit dazu s Teiche, DStR 2013, 2197, 2201). Mit dieser erstmaligen ges Regelung der Zuständigkeit ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 5.2.3 Keine Ursache in Ausgleich mit Einkünften aus anderen Quellen

Rz. 440 Eine niedrige Besteuerung liegt gem. § 8 Abs. 5 S. 1 AStG nicht deshalb vor, wenn die Belastung von weniger als 15 % auf einem "Ausgleich mit Einkünften aus anderen Quellen beruht". Zweck dieser Regelung ist es, eine Niedrigbesteuerung zu vermeiden, in denen das Ergebnis der Belastungsrechnung lediglich aufgrund von Verlusten aus anderen Quellen unter der Niedrigsteu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Dötsch, KStliche Behandlung der Verlegung des Sitzes bzw der Geschäftsleitung einer Kap-Ges über die Grenze, DB 1989, 2296; Knobbe-Keuk, Niederlassungsfreiheit: Diskriminierungs- oder Beschränkungsverbot? DB 1990, 2573; Meilicke, Sitztheorie und EWG-Vertrag nach HR und StR, RIW 1990, 449; Henkel, Subjektfähigkeit grenzüberschreitender Kap-Ges, RIW 1991, 565; Thönnes, Identitätsw...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Miles & More

Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Miles & More ist ein Prämienprogramm für Vielflieger, bei dem Meilen gesammelt und gegen Sachprämien eingetauscht werden können. An diesem Programm beteiligen sich jedoch nicht nur Luftfahrtunternehmen, sondern auch Unternehmen aus anderen Branchen. Bei den Bonusmeilen handelt es sich um eine Recheneinheit innerhalb des Programms, nicht jedoch um e...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 1.4.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 86 In sachlicher Hinsicht ist § 7 Abs. 1 bis Abs. 4 AStG anwendbar auf Einkünfte von Zwischengesellschaften. D.h. Einkünfte einer ausländischen Gesellschaft, die nicht unter den Aktivkatalog gem. § 8 Abs. 1 AStG subsumiert werden können (sog. passive Einkünfte) und einer niedrigen Besteuerung i. S. d. § 8 Abs. 5 AStG unterliegen. Rz. 87-95 einstweilen frei Rz. 96 § 7 Abs. ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 1.5.1 Verhältnis zu §§ 7-12 AStG

Rz. 25 Das Verhältnis von § 13 AStG zu §§ 7–12 AStG (allgemeine Hinzurechnungsbesteuerung) ist vor allem von Bedeutung für die Frage des Zugangs zum Gegenbeweis in Drittstaatenfällen (§ 13 Abs. 4 AStG ist weiter als § 8 Abs. 2 und Abs. 3 AStG) sowie zum Umfang des Vorrangs des InvStG (§ 13 Abs. 5 AStG weicht von § 7 Abs. 5 AStG ab).[1] Rz. 26 § 13 AStG ist subsidiär gegenüber...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / Zusammenfassung

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.3.1 Grundsätzliches

Tz. 1270 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Für die Besteuerung des lfd Einkommens einer OG sind AP nicht relevant (s Tz 1173ff). AP sind einkommensneutral zu bilden (s Urt des BFH v 29.10.2008, BFH/NV 2009, 790 und s R 14.8 Abs 3 KStR 2022), jedoch einkommenswirksam aufzulösen (s R 14.8 Abs 4 S 2 KStR 2022). UE wirkt sich die Bildung organschaftlicher AP in der St-Bil stets auf den ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Wessel/Ziegenhain, Sitz und Gründungstheorie im internationalen Gesellschaftsrecht, GmbHR 1988, 423; Dötsch, Kstliche Behandlung der Verlegung des Sitzes bzw der Geschäftsleitung einer Kap-Ges über die Grenze, DB 1989, 2296; Sandrock, Sitztheorie, Überlagerungstheorie und der EWG-Vertrag: Wasser, Öl und Feuer, RIW 1989, 505; Buyer, Die "Repatriierung" ausl beschr stpfl Kap-Ges ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.8 Mindestvertragsdauer

Tz. 564 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Das ZivR kennt keine Mindestlaufzeit für den GAV. Demhingegen macht § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 KStG, um eine willkürliche Beeinflussung der Besteuerung von Jahr zu Jahr zu unterbinden, die stliche Anerkennung der Organschaft davon abhängig, dass ein GAV auf mind fünf Jahre abgeschlossen und während seiner gesamten Geltungsdauer tats durchgeführt w...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 20 A... / 3.4.3 Gewerbesteuer

Rz. 82 Der § 20 Abs. 2 S 1 Halbs. 1 führt zur Versagung der Freistellung der entsprechenden Betriebsstätteneinkünfte. Für Zwecke der Gewerbesteuer ist entscheidend, ob im Inland eine Betriebsstätte i. S. d. § 12 AO besteht. Auf das DBA-Recht kommt es insoweit nicht an. Ist dies der Fall, führt § 9 Nr. 3 S. 1 Halbs. 2 bzw. § 9 Nr. 2 S. 2 GewStG i. V. m. § 7 S. 8 GewStG zur Fi...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 18 A... / 2.5.3 Zuständigkeit für die Durchführung der Außenprüfung

Rz. 1356 Das Feststellungs-FA nach § 18 Abs. 2 AStG ist gem. § 195 S. 1 AO als für die Besteuerung zuständiges FA auch für die Durchführung der Außenprüfung zuständig.[1] Rz. 1357 V.a. in Konzernfällen oder bei verbundenen Unternehmen kann es zweckmäßig sein, dass abweichend hiervon durch das Feststellungs-FA ein anderes FA mit der Durchführung der Außenprüfung beauftragt wir...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 1.5.6 Verhältnis zu den weiteren Vorschriften des ErbStG

Rz. 44 Sind die Voraussetzungen des § 4 AStG erfüllt und wird das erweiterte Inlandsvermögen der beschränkten Steuerpflicht unterworfen, gelten im Übrigen die allgemeinen Vorschriften des ErbStG. Es bestehen insoweit keine Besonderheiten bei der Besteuerung.[1] Auch die Freibeträge nach §§ 16, 17 ErbStG können im Anwendungsbereich des § 4 AStG zur Anwendung kommen.[2] Rz. 45 e...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 6.1 Allgemeines

Rz. 200 Eine Funktionsverlagerung bezieht sich auf die Übertragung von Unternehmensfunktionen, wie Produktion oder Forschung und Entwicklung, von einem Unternehmensteil zu einem anderen, über Ländergrenzen hinweg. Der Hauptzweck der steuerlichen Vorschriften zu Funktionsverlagerungen besteht darin, eine angemessene Besteuerung der Wertschöpfung sicherzustellen, die durch sol...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Mitarbeiterkapit... / 3. Mitarbeiterbeteiligungsprogramm nach französischem Recht (FCPE)

Rz. 58 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Nach ständiger Rechtsprechung des BFH (siehe u. a. BFH-Urteil vom 23. Juni 2005 – VI R 124/99 –, BStBl II S. 766, zu den Wandelschuldverschreibungen) führt das Innehaben von Ansprüchen oder Rechten des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber im Regelfall noch nicht zum Lohnzufluss. Der Zufluss ist erst mit der Erfüllung des Anspruchs (der Ge...mehr