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Besteuerung von E-Autos bei Kapitalgesellschaften (Teil II) (GmbHStB 2025, Heft 12, S. 379)

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Privatnutzung durch Gesellschafter: Probleme und Beispielsfälle

[Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Jens Herkens[*]

Die Versteuerung der privaten Nutzung von Pkw im Betriebsvermögen ist ein typischer Aufgriff in der Betriebsprüfung. Dabei geht es vor allem um zwei Fragestellungen: Unter welchen Voraussetzungen kann die Privatnutzung eines betrieblichen Fahrzeugs unterstellt werden und wie wird dann die Privatnutzung bewertet? Dieses Thema hat sich durch die zunehmende Nutzung von Elektrofahrzeugen nicht geändert. Während es in Teil I dieses Beitrags (Herkens, GmbH-StB 2025, 343) um die Abschreibung von Elektrofahrzeugen im Betriebsvermögen und um deren Entnahmebesteuerung bei Personengesellschaften ging, beschäftigt sich der vorliegende Teil II des Beitrags mit der privaten Nutzung von Elektrofahrzeugen bei Kapitalgesellschaften und deren Besteuerung als Lohn oder verdeckte Gewinnausschüttung.

[*] Der Autor ist Betriebsprüfer beim Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Aachen. In dem Beitrag stellt er seine persönliche Auffassung dar.

I. Vorbemerkung/Problemaufriss

Der Anteil der Elektrofahrzeuge (E-Autos) bei den Pkw auf deutschen Straßen erhöht sich stetig. Dies liegt auch daran, dass der klimapolitisch motivierte und von einem großen Teil der Bevölkerung unterstützte Wandel der Mobilität durch gesetzliche Subventionen gestärkt wird.

Steuerliche Attraktivität: Steuerpolitisch gibt es neben der Steuerbefreiung von E-Autos bei der Kfz-Steuer nach § 3d KraftStG vor allem zwei ertragsteuerrechtliche Maßnahmen, die E-Autos attraktiv machen:

  • Die seit einigen Jahren gültige geringere Entnahmebesteuerung nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2, 3 EStG (0,5 %- oder sogar nur 0,25 %-Methode (statt 1 %-Methode)) und
  • ab dem 1.7.2025 die Spezialabschreibung für E-Autos nach § 7 Abs. 2a EStG.

Auch für E-Autos im Betriebsvermögen (BV) stellt sich ...

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