Fachbeiträge & Kommentare zu Besteuerung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.1.2.2 Steuerfahndung

Rz. 10 Die örtliche Zuständigkeit der Steuerfahndung ist in den einzelnen Ländern durch Rechtsverordnung geregelt. Dabei erstreckt sich der Zuständigkeitsbereich einer Dienststelle regelmäßig über den Bereich mehrerer Finanzamtsbezirke. Innerhalb des Bundeslandes, dem die jeweilige Steuerfahndung angehört, bestehen keine Zuständigkeitseinschränkungen.[1] Ob sie darüber hinau...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 3.2 Übertragene Aufgaben (Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 53 Nach § 208 Abs. 2 Nr. 2 AO können der Fahndung weitere Aufgaben übertragen werden, soweit diese in die Zuständigkeit der Finanzbehörden gehören, also gemäß Art. 108 GG die Verwaltung von Steuern betreffen.[1] Rz. 54 Aus der Vorschrift kann nicht entnommen werden, in welcher Form diese Übertragung zu erfolgen hat. Teilweise wird die Ansicht vertreten, dass diese Übertra...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalakte / 5.3 Einsichtnahme durch Dritte ohne Zustimmung des Beschäftigten

§ 3 Abs. 5 TVöD bzw. § 3 Abs. 6 TV-L regeln das Recht zur Einsichtnahme durch den Beschäftigten bzw. eine durch den Beschäftigten bevollmächtigte Person. Regelungen zur Einsichtnahme durch Dritte ohne Zustimmung des Beschäftigten sind in den Tarifverträgen nicht enthalten. Der Arbeitgeber darf Daten aus Personalakten seiner Beschäftigten nur unter den strengen Voraussetzunge...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 5 Verhältnis von Lohnsteuer-Außenprüfung zur Lohnsteuer-Nachschau (Abs. 4)

Rz. 18 Sofern die im Rahmen der LSt-Nachschau gemachten Feststellungen hierzu Anlass geben, kann ohne vorherige Prüfungsanordnung i. S. v. § 196 AO auch hier im alleinigen Ermessen der Finanzbehörde (§ 5 AO) zu einer LSt-Außenprüfung übergegangen werden. Der Übergang muss hierbei auf konkreten und im Rahmen der LSt-Nachschau getroffenen Feststellungen beruhen.[1] Die Prüfung...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
bAV: Beendigung und Arbeitg... / 2.8 Steuerliche Flankierung der Portabilität

Beim Arbeitnehmer entsteht durch die Übertragung kein steuerlicher Zufluss.[1] Vorausgesetzt die Übertragung erfolgt innerhalb der externen bzw. der internen Durchführungswege. Die Übertragung der Anwartschaft von Pensionsfonds, Pensionskasse oder Direktversicherung auf einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung ist steuerneutral.[2] Die Übertragung ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Gutachtenerstellung durch S... / 7.1 Gutachten für Gerichte

Die Vergütung für Gutachten im Auftrag von Gerichten, die den Steuerberater zum Sachverständigen zur Beantwortung einer bestimmten Beweisfrage bestellt haben, richtet sich nach dem Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Ze...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Lotterieveranstaltungen

I. Steuerbegünstigter wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (Zweckbetrieb) 1. Zweckbetrieb Lotterien und Ausspielungen Tz. 1 Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Werden von den steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaften Tombolas oder Lotterien veranstaltet, sind derartige Einnahmen grundsätzlich in einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb mit partieller Ertragsteue...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Vorwort zur 146. Ergänzungslieferung

Die 146. Aktualisierung berücksichtigt die Änderungen der Gesetzgebung, die aktuelle Finanzrechtsprechung sowie wichtige Verwaltungsanweisungen. Wesentlicher Inhalt der Lieferung sind u. a. die nachfolgenden Stichworte/Themenbereiche: Aktuelles: Steueränderungsgesetz 2025 Freistellungsbescheid Verfahrensfragen Kuranstalten, Landschaftspflege, Lebensrettung, Lehrwerkstätten, Lei...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Lotteriesteuer

I. Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Maßgebliches Gesetz ist das Rennwett- und Lotteriegesetz vom 25.06.2021, zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.05.2022. Weiterhin gelten aber die Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und Lotteriegesetz vom 16.06.1922, zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.12.2019. Die Regelungen der Ausführungsbestimmungen passen nicht mehr in je...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Freistellungsbescheid/Verfahrensfragen

I. Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Die Anerkennung einer steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Einrichtung erfolgt in zwei Schritten. Zunächst wird bei Gründung einer steuerbegünstigten Einrichtung die formelle Ordnungsmäßigkeit der Satzung geprüft und auf Antrag des Steuerpflichtigen durch einen Feststellungsbescheid nach § 60a AO (Anhang 1b) bestätigt. Anschließend...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Änderungen bei der Besteuerung von Spekulationseinkünften (§ 23 EStG)

Rn. 133c Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Bei der Spekulationsbesteuerung sind folgende ergänzende Regelungen aufgenommen worden:mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Maßgebliches Gesetz ist das Rennwett- und Lotteriegesetz vom 25.06.2021, zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.05.2022. Weiterhin gelten aber die Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und Lotteriegesetz vom 16.06.1922, zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.12.2019. Die Regelungen der Ausführungsbestimmungen passen nicht mehr in jedem Fall zu de...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Muster einer Einnahmen-Ausgaben-Überschussermittlung (vereinfachte Form)

mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Feststellungsbescheid nach § 60a AO (Gem 7)

mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid (Gem 4)

mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Steuerbegünstigter wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (Zweckbetrieb)

1. Zweckbetrieb Lotterien und Ausspielungen Tz. 1 Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Werden von den steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaften Tombolas oder Lotterien veranstaltet, sind derartige Einnahmen grundsätzlich in einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb mit partieller Ertragsteuerpflicht zu erfassen. In Ausnahmefällen können Einnahmen, die von den ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Steuerliche Behandlung

1. Allgemeines Tz. 4 Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Die steuerliche Behandlung hängt davon ab, ob die Lotterie oder Ausspielung von der zuständigen Behörde genehmigt wurde und wie viele derartige genehmigte Veranstaltungen (Ausspielungen oder Lotterien) ein Verein im Laufe des Jahres veranstaltet oder ob es sich ggf. um nicht genehmigungsbedürftige Lotterien und Ausspielungen han...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VII. Anlagen

1. Feststellungsbescheid nach § 60a AO (Gem 7) Tz. 41 Stand: EL 146 – ET: 12/2025 2. Freistellungsbescheid zur Körperschaft- und Gewerbesteuer (Gem 2) Tz. 42 Stand: EL 146 – ET: 12/2025 3. Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid (Gem 4) Tz. 43 Stand: EL 146 – ET: 12/2025 4. Muster einer Einnahmen-Ausgaben-Überschussermittlung (vereinfachte Form) Tz. 43 Stand: EL 146 – ET: 12/2025mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Freistellungsbescheid zur Körperschaft- und Gewerbesteuer (Gem 2)

mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Landschaftspflege/-schutz

Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Die (der) Landschaftspflege/-schutz ist in den Bereich Natur- und Umweltschutz einzuordnen. Eine Ausrichtung hat an den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege nach § 1 BNatSchG zu erfolgen. Körperschaften, die derartige Zwecke fördern, können die Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit erlangen, wenn dies i. S. d. Bundesnaturschutzgese...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Lehrwerkstätten

Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Erziehung und Bildung sind gemeinnützige Zwecke nach § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO. Dienen Einrichtungen der Jugendhilfe, können Lehr- und Lehrlingswerkstätten die Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit erhalten. Jugendliche im Sinne des § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AO (Anhang 1b) sind alle Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahres (s. AEAO zu § 52...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Logen

Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Bei Logen handelt es sich regelmäßig um Vereinigungen, die eine bestimmte Weltanschauung und Philosophie vertreten. Oft handelt es sich um lokal aktive Gemeinschaften in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins, welche die persönliche Weiterentwicklung ihrer Mitglieder und dabei moralische Ideale wie Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit anstre...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.1 Steuerbefreiungen

Tz. 11 Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Von der Besteuerung sind nach § 28 RennwLottG (Anhang 12f) ausgenommen, d. h. insoweit tritt eine Befreiung von der Lotteriesteuer ein: von den zuständigen inländischen Behörden erlaubte öffentliche Lotterien und Ausspielungen 1. bei denen der Gesamtbetrag der geleisteten Teilnahmeentgelte den Wert von 1 000 EUR nicht übersteigt oder 2. bei den...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Kuranstalten

Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Trägerkörperschaften von Kuranstalten können als gemeinnützigen Zwecken dienende Körperschaften anerkannt werden, wenn ein abgrenzbarer Krankenhausteil vorhanden ist. Auf diesen Krankenhausteil kann § 67 AO (Anhang 1b) angewendet werden. Werden auch Urlaubsgäste aufgenommen, sind die Einnahmen, die aus dieser Vermietung erzielt werden, einem steuer...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Lebensrettung

Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Die Förderung der Rettung aus Lebensgefahr (z. B. Rettung von Ertrinkenden, Rettung von Schiffbrüchigen, Rettung durch die Bergwacht etc.) ist ein steuerbegünstigter gemeinnütziger Zweck; s. § 52 Abs. 2 Nr. 11 AO, Anhang 1b). Lebensrettungsmaßnahmen werden von den Feuerwehren, dem THW, dem DRK, dem DLRG, der Bergwacht etc. wahrgenommen. Will ein Ve...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Leistungssportler

Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Zur Vorbereitung für die Teilnahme an Meisterschaften und Olympischen Spielen können Spitzensportlern zur Erfüllung ihrer sportlichen Leistungsverpflichtungen von der zum LSB gehörenden "Sporthilfe Berlin" und der Stiftung "Deutsche Sporthilfe" Frankfurt (Main) teilweise Zuschüsse erhalten. Die Zuwendungen bestehen regelmäßig im Ersatz der Auslagen...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Lohnersatzleistungen

Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Durch Lohnersatzleistungen erhält ein Arbeitnehmer einen Ausgleich dafür, dass Arbeitslohn aus bestimmten Gründen (Krankheit, Arbeitgeberinsolvenz, Elternzeit, vgl. nachfolgende Übersicht) nicht erzielt werden konnte. Lohnersatzleistungen sind regelmäßig einkommensteuerfrei (vgl. § 3 Nr. 1 Buchst. a, Nr. 2, Nr. 67 EStG, Anhang 10), werden aber in d...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Lohnzahlungsverpflichtungen

Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Ein Verein kann die Gewinne aus einer Veranstaltung nicht nachträglich durch Lohnzahlungsverpflichtungen gegenüber Mitgliedern mindern, die bei Veranstaltungen ohne vorherige Entgeltvereinbarungen mitgearbeitet haben. Entgelte (Löhne) an mitarbeitende Mitglieder anlässlich von Veranstaltungen sind grundsätzlich vor einer Veranstaltung zu vereinbare...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Änderungen bei der Besteuerung von Arbeitnehmern

Rn. 129c Stand: EL 48 – ET: 08/2001 § 3 Nr 9 EStG: Die Freibeträge für Abfindungen wurden ab 1999 um 1/3 gekürzt. Abfindungen, die vertraglich vor dem 01.01.1999 abgeschlossen wurden und dem ArbN vor dem 01.04.1999 zufließen, sind noch mit den alten Freibeträgen begünstigt: § 52 Abs 5 EStG. Der steuerpflichtige Abfindungsbetrag nach Abzug des Freibetrages wird gem § 24 Nr 1, § 3...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Besteuerung nach Durchschnittssätzen (§§ 23a, 24 UStG)

Rn. 51 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Vorsteuern, die von einem Unternehmer in Rechnung gestellt werden, der seinerseits seine Vorsteuern nach Durchschnittssätzen gem § 23a UStG ermittelt, sind vom Rechnungsempfänger wie Vorsteuern anderer Unternehmer abziehbar. Rn. 52 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Wird dem Rechnungsempfänger von einem nach § 24 UStG pauschaliert versteuernden Landw...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 4 Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Die steuerliche Behandlung hängt davon ab, ob die Lotterie oder Ausspielung von der zuständigen Behörde genehmigt wurde und wie viele derartige genehmigte Veranstaltungen (Ausspielungen oder Lotterien) ein Verein im Laufe des Jahres veranstaltet oder ob es sich ggf. um nicht genehmigungsbedürftige Lotterien und Ausspielungen handelt.mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Lotteriesteuerpflicht

Tz. 10 Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Nach § 26 RennwLottG (Anhang 12f) unterliegen die im Inland veranstalteten öffentlichen Lotterien und Ausspielungen einer Steuer. Eine Lotterie oder Ausspielung gilt als öffentlich, wenn die für die Genehmigung zuständige Behörde sie als genehmigungspflichtig ansieht. Erfolgen Lotterien und Ausspielungen nicht öffentlich, kann insoweit keine...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Änderungen bei der Besteuerung von Arbeitnehmern

Rn. 133b Stand: EL 48 – ET: 08/2001 § 3 Nr 26 EStG: Der Übungsleiter-Freibetrag für nebenberufliche Tätigkeiten als Ausbilder, Erzieher und für vergleichbare Tätigkeiten, für nebenberufliche künstlerische Tätigkeiten oder die nebenberufliche Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen sowie neuerdings auch für Betreuer, die einen direkten pädagogisch ausgerichteten persönl...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.2 Entstehung der Steuerschuld

Tz. 14 Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Die Steuerschuld entsteht mit der Leistung des Teilnahmeentgelts. Die frühere Regelung, wonach die Steuer mit der Genehmigung der öffentlichen Lotterie oder Ausspielung durch die zuständige Behörde, spätestens aber in dem Zeitpunkt, in dem die Genehmigung hätte eingeholt werden müssen, entstand, gilt damit nicht mehr.mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Lohnsteueraußenprüfung

Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Die ordnungsgemäße Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuerabzugsbeträge vom Verband/Verein als Arbeitgeber wird vom Finanzamt überwacht. § 42f EStG (Anhang 10) bestimmt, dass die Finanzämter Lohnsteueraußenprüfungen durchzuführen haben. Die Lohnsteueraußenprüfung ist eine Außenprüfung i. S. d. §§ 193ff. AO (Anhang 1b). Für Lohnsteueraußenprüfunge...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Umsatzsteuerpflicht

Tz. 10 Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Umsätze, die aus Lotterien und Ausspielungen erzielt werden, die die Voraussetzungen des § 68 Nr. 6 AO (Anhang 1b) erfüllen oder im Rahmen von sportlichen oder kulturellen Veranstaltungen erzielt werden und nicht der Lotteriesteuer unterliegen, sind dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG (Anhang 5 und s. Abschn. 12.9 Abs...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Lohnsteuer

Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Auch steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaften, die Arbeitnehmer beschäftigen, haben als inländische Arbeitgeber (nach Maßgabe von § 38 Abs. 1 Nr. 1 EStG) auf Lohn- und Gehaltszahlungen einen Steuerabzug nach den Grundsätzen des Lohnsteuerrechts vorzunehmen. Der Steuerabzug vom Arbeitslohn wird in Form der Lohn- und Lohnkirchensteuer unter...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Freimaurerlogen

Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Die Freimaurerei hat ihre Ursprünge in den mittelalterlichen Bauhütten der Steinmetze, die sich zu einer freien Gesellschaftsordnung zusammenschlossen. Ab ca. 1720 hat sich die Freimauerei in dem noch heute vorzufindenden Logensystem organisiert. Während der NS-Herrschaft wurde die Freimaurerei in Deutschland verboten und verfolgt. Nach dem Ende der...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.5 Aufzeichnungspflichten

Tz. 17 Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Der Steuerschuldner (also die steuerbegünstigte Körperschaft als Veranstalter) ist verpflichtet, Aufzeichnungen zur Ermittlung der Steuer und zu ihren Berechnungsgrundlagen sowie zum Nachweis der Steuerbefreiung (§ 28 RennwLottG) zu führen. Aus den Aufzeichnungen muss sich das Folgende ergeben: Beschreibung der öffentlichen Lotterie oder Auss...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Zuwendungen für Lotterien und Ausspielungen

Tz. 16 Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Sachzuwendungen, die für eine Lotterie nach § 68 Nr. 6 AO (Anhang 1b) zugewendet/gespendet werden, können vom Zuwendenden im Rahmen des § 10b EStG (Anhang 10), § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG (Anhang 3), § 9 Nr. 5 GewStG (Anhang 7) steuerlich zum Abzug gelangen. Tz. 17 Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Beachte! Sind die Voraussetzungen für die Annahme eines Zw...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Begriffe der Lotterie und Ausspielung

Tz. 2 Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Lotterien und Ausspielungen sind Zufallsglücksspiele, weil die Gewinnaussichten vom Zufall abhängig sind. Folglich können unter diese Begriffe nicht eingeordnet werden Preisskatveranstaltungen, Preisschießen, Preiskegeln usw., weil es bei Veranstaltungen dieser Art auf die persönlichen Fähigkeiten und den jeweiligen Leistungsstand der teilnehmend...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Begriff Öffentlichkeit

Tz. 7 Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Öffentlich ist eine Lotterie oder Ausspielung dann, wenn sich die Allgemeinheit (alle) daran beteiligen kann (können). S. zum Begriff der Öffentlichkeit Runderlass des RMdJ vom 27.03.1939, MinBl des RMdJ Nr. 14. Tz. 8 Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Ist der Teilnehmerkreis fest abgegrenzt, kann die Lotterie oder Ausspielung nicht mehr öffentlich se...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Elektronische Abgabe der Steuererklärungen

Tz. 39 Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Seit 2017 haben auch die steuerbegünstigten Körperschaften ihre Steuererklärungen grundsätzlich in elektronischer Form authentifiziert einzureichen (§ 31 Abs. 1a KStG, Anhang 3). Nur zur Vermeidung unbilliger Härten kann, auf Antrag, auf eine elektronische Abgabe der Steuererklärungen verzichtet werden. Dies setzt gemäß § 150 Abs. 8 Satz 1 A...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.3 Steuersatz

Tz. 15 Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Die Lotteriesteuer beträgt gemäß § 29 RennwLottG 20 % der Bemessungsgrundlage. Diese ist in § 27 RennwLottG näher geregelt: Bemessungsgrundlage ist das geleistete Teilnahmeentgelt abzüglich der Lotteriesteuer (Berechnung = 5/6 = 16 2/3 %). Geleistetes Teilnahmeentgelt ist der vom Spieler zur Teilnahme an der öffentlichen Lotterie oder Ausspi...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Einordnung von genehmigten Lotterien und Ausspielungen

Tz. 13 Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Seit 01.01.2000 ist für die Einordnung von genehmigten Lotterien und Ausspielungen erforderlich, dass der Reinertrag unmittelbar und ausschließlich zur Förderung steuerbegünstigter (mildtätiger, kirchlicher, gemeinnütziger) Zwecke verwendet wird. Im Übrigen entfällt das zeitliche Moment. Daher können auch so genannte Dauerveranstaltungen als ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Änderung der Besteuerung bei Einkünften aus Kapitalvermögen und Vermietung und Verpachtung

Rn. 129d Stand: EL 48 – ET: 08/2001 § 9a S 1 Nr 2 EStG: Durch die Änderung von § 9a S 1 Nr 2 EStG entfällt die Werbungskostenpauschale für Wohngebäude. § 10i EStG: Der Wegfall des Vorkostenabzugs ab 1999 (s § 52 Abs 29 EStG) betrifft die Vorkostenpauschale von DM 3 500 und den Abzug von Erhaltungsaufwendungen bis zu DM 22 500. § 20 Abs 4 EStG: Mit der Halbierung der Sparer-Freibet...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Genehmigung

Tz. 5 Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Öffentliche Lotterien und Ausspielungen bedürfen der Genehmigung. Für die Genehmigung können folgende Behörden zuständig sein: das Ministerium des Inneren, wenn sich die Lotterien und Ausspielungen über einen Regierungsbezirk hinaus erstrecken, die Gemeinde, wenn nur geringwertige Gegenstände ausgespielt werden und, wenn die Ausspielung anlässl...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Steuerbegünstigte Körperschaften mit Zuschüssen

Tz. 38 Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Steuerbegünstigte Körperschaften, die Zuschüsse der öffentlichen Hand (Bund, Länder, Gemeinden, Landesverbänden, z. B. dem DSB u. a.) erhalten, müssen ihren Zuschussgebern i.d. Regel ihre Anerkennung als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Einrichtung nachweisen. Daher ist auf Antrag für jeden Veranlagungszeitraum (jedes Jahr) nach Überprüfung...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.4 Steuerschuldner/Fälligkeit

Tz. 16 Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Steuerschuldner ist der Veranstalter einer Lotterie oder Ausspielung. Veranstalter ist, wer die planmäßige Ausführung des gesamten Unternehmens selbst oder durch andere ins Werk setzt und dabei das Spielgeschehen maßgeblich gestaltet (s. § 30 RennwLottG). Es handelt sich hierbei um eine eher umständlich anmutende Formulierung. Regelmäßig dür...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Lohnsteuerbescheinigung (elektronisch)

Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Zum Jahr 2004 wurde die elektronische Lohnsteuerbescheinigung eingeführt (s. § 41b EStG, Anhang 10). Der Arbeitgeber hat bei Beendigung des Dienstverhältnisses oder am Ende des jeweiligen Kalenderjahres das Lohnkonto des Arbeitnehmers abzuschließen und die Eintragungen mittels einer elektronischen Lohnsteuerbescheinigung dem Finanzamt zu übermittel...mehr