Fachbeiträge & Kommentare zu Besteuerung

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.6.2.4 Zustimmung

Rz. 170j Der Abzug der Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben setzt die tatsächlich vorhandene Zustimmung des Unterhaltsberechtigten voraus; ein etwaiger Anspruch auf die Zustimmung reicht nicht.[1] Nach der Rspr. des BGH ergibt sich aus der aus § 1353 BGB folgenden Verpflichtung des Unterhaltsberechtigten, dem Antrag des Unterhaltschuldners auf Durchführung des Realsplitti... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.6.1 Allgemeines

Rz. 170 Durch das ZKAnpG (Rz. 1j) ist § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG inhaltsgleich zu § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG geworden. Es können Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden, unbeschränkt stpfl. (s. aber Rz. 170f.) Ehegatten auf Antrag und mit Zustimmung des Empfängers bis zu einem Höchstbetrag abgezogen werden (sog. Realsplitting). Der Höchstbetrag beträ... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.1 Allgemeines

Rz. 53 Bis Vz 2004 sind als Sonderausgaben abziehbar Beiträge zu Kranken-, Pflege-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen, zu den gesetzlichen Rentenversicherungen und an die Bundesagentur für Arbeit sowie zu bestimmten Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall (sog. Vorsorgeaufwendungen, Abs. 2 S. 3, Abs. 3). Diese Regelungen sind durch das Alterseinkünftegesetz (AltEi... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 1j Die Vorschrift war bereits im EStG 1934 enthalten. Hinzuweisen ist auf nachstehende Änderungen: Durch das StÄndG 2007 v. 19.7.2006[1] wurde das Lebensalter in Abs. 1 Nr. 7 und 8 v. 27. Lebensjahr auf das 25. Lebensjahr herabgesetzt. Mit dem JStG 2007 v. 13.12.2006[2] wurde der Kreis der Anbieter für die sog. Basisrente erweitert und die Günstigerprüfung in Abs. 4a geänd... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 7.2 Vereinheitlichung und Digitalisierung des Verfahrens

Rz. 57 Die Digitalisierung des Bescheinigungsverfahrens ist kein bloßes Komfortthema. Abstimmung, Bauausführung, Kostenprüfung, Bescheinigung und Besteuerung bilden einen mehrjährigen Verfahrensverbund, in dem dieselben Objekt-, Maßnahmen- und Kostendaten mehrfach erhoben werden. Das Onlinezugangsgesetz verpflichtet auch Länder und Kommunen, Verwaltungsleistungen elektronisc... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.4.2 Einwilligung

Rz. 214 Die schriftliche Einwilligung zur Datenübermittlung ist bis Vz 2018 in § 10 Abs. 2a EStG geregelt. Die folgenden Ausführungen gelten daher nur noch bis zum Vz 2018. Durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v. 18.7.2016[1] ist § 10 Abs. 2a S. 4 bis 13 mit Wirkung ab 1.1.2017 neu gefasst und an den neuen § 93c Abs. 1 AO angeglichen worden (zur Anwe... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.7.1 Allgemeines

Rz. 171 Als Sonderausgaben abziehbar sind auf besonderen Verpflichtungsgründen beruhende Renten und dauernde Lasten, die nicht mit Einkünften in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, die bei der Veranlagung außer Betracht bleiben (§ 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG a. F.): Sie dürfen nach Abs. 1 S. 1 weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sein. Der Sonderausgabenabzug von Renten un... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.6.2.2 Persönliche Voraussetzungen

Rz. 170f Nur unbeschränkt Stpfl. können die Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben abziehen. Beschränkt Stpfl. können Unterhaltsleistungen weder als Sonderausgaben noch als außergewöhnliche Belastungen abziehen (§ 50 Abs. 1 S. 3 EStG). Weitere Voraussetzung des Sonderausgabenabzugs der Unterhaltsleistungen ist grundsätzlich (Rz. 170) die unbeschränkte Stpfl. des Unterhaltsb... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.7.3.2 Lebenslange und wiederkehrende Versorgungsleistungen

Rz. 171h Als Sonderausgaben abziehbar sind auf besonderen Verpflichtungsgründen beruhende, lebenslange und wiederkehrende Versorgungsleistungen, die nicht mit Einkünften in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, die bei der Veranlagung außer Betracht bleiben, wenn der Empfänger unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist (§ 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG). Die Unterscheidung zwischen Re... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Ukraine-Krieg

Zusammenfassung Mit dem Beginn des Ukraine-Kriegs am 24.02.2022 wurden neben den Sanktionen gegenüber Russland auch eine Vielzahl von Hilfsmaßnahmen gestartet, um den Staat Ukraine, die von den Kriegsfolgen betroffenen Menschen in der Ukraine und die Kriegsflüchtlinge zu unterstützen. So können beispielsweise ab dem 01.06.2022 registrierte, hilfsbedürftige Geflüchtete aus der ... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Aufwandspauschale für ehrenamtliche Tätigkeit; Ehrenamtsfreibetrag und Übungsleiterpauschale

I. Ehrenamtliche Tätigkeit Tz. 1 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Der BFH hat im Urteil vom 23.10.1992 (BStBl II 1993, 303) eine ehrenamtliche Tätigkeit dann angenommen, wenn die Zahlungen nicht nur unwesentlich höher sind als die dem Empfänger in Ausübung seines Ehrenamtes entstandenen Aufwendungen. Tz. 2 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Nach Ansicht des BFH ist eine unwesentliche Übersc... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Verschmelzung

I. Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Eingetragene Vereine können nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 UmwG grundsätzlich als übertragende, aufnehmende oder neue Rechtsträger an Verschmelzungen beteiligt sein, sofern die Vereinssatzung oder Vorschriften des Landesrechts dem nicht entgegenstehen, § 99 Abs. 1 UmwG. Letzteres kann beispielsweise der Fall sein, wenn für den Fall der A... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Flüchtlingshilfe

I. Flüchtlingshilfe als steuerbegünstigter Zweck Tz. 1 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Die Förderung der Hilfe für Flüchtlinge ist als gemeinnütziger Zweck nach § 52 Abs. 2 Nr. 10 AO (Anhang 1b) anerkannt. Daher können die wegen Förderung der Flüchtlingshilfe als gemeinnützig anerkannten Flüchtlingshilfevereine für erhaltene Zuwendungen Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigun... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Vereinszeitschriften

I. Vereinspublikationen als Mitteilungsblatt Derartige Publikationen enthalten nur Berichte und Illustrationen über das Vereinsleben und wichtige Information für die Mitglieder. 1. Unentgeltliche Abgabe Tz. 1 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Soweit die Zeitschrift unentgeltlich abgegeben wird, ist diese dem ideellen Tätigkeitsbereich zu zuordnen. Überlässt ein Verein die im freien Ha... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Vereinsschulden

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Muss der Vorstand eines nicht rechtsfähigen Vereins für Schulden des Vereins einstehen, die diesem im Zusammenhang mit einer Veranstaltung zu Gunsten einer förderungswürdigen Einrichtung erwachsen, kann er diese Aufwendungen mangels Zwangsläufigkeit nicht als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG absetzen. Die Haftung des Vorstands kann sich au... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Vorwort zur 150. Ergänzungslieferung

Die 150. Aktualisierung berücksichtigt die Änderungen der Gesetzgebung, die aktuelle Finanzrechtsprechung sowie wichtige Verwaltungsanweisungen. Wesentlicher Inhalt der Lieferung sind u. a. die nachfolgenden Stichworte/Themenbereiche: Ablösezahlungen, Abmahnvereine, Aufwandsentschädigungen, Aufwandspauschale für ehrenamtliche Tätigkeiten, Flüchtlingshilfe, Flugrettungsdienst, ... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Besteuerung auf Fondsebene

Rn. 472c Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Das InvStG führte zu einem Systemwechsel. In Abkehr vom sog investmentsteuerlichen Grundprinzip einer "semi- transparenten" Besteuerung unterliegen Investmentfonds und Spezial-Investmentfonds ab dem VZ 2018 mit bestimmten Einkünften grundsätzlich der KSt. Für Spezial-Investmentfonds werden bei Erfüllung des Katalogs von Anlagebestimmungen ... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Kulturelle Zwecke

I. Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Die Förderung kultureller Zwecke ist gemeinnützig (s. § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO, Anhang 1b). Vereine, die kulturelle Zwecke fördern, sind zur Entgegennahme von Zuwendungen/Spenden berechtigt, wenn sie nicht in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen (§ 10b Abs. 1 Satz 8 Nr. 2 EStG). Ist dies der Fall, können nur Spenden, aber nich... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Kunst

I. Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Körperschaften, die die Kunst fördern, können gemäß. § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO (Anhang 1b) durch die zuständigen Finanzbehörden als steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Zwecken dienende Körperschaften anerkannt werden. Derartige steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaften (Vereine) sind nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) von de... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Sachzuwendungen/-spenden

I. Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Zu den im Rahmen des Spendenabzugs begünstigten Zuwendungen gehören alle Wertabgaben, die aus dem geldwerten Vermögen des Zuwendenden/Spenders zur Förderung der in § 10b EStG (Anhang 10) genannten steuerbegünstigten Zwecke abfließen. Dazu gehört neben den Geldspenden auch die Zuwendung von Wirtschaftsgütern (= Sachzuwendungen/Sa... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Jahrbücher

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Wegen Jahrbüchern s. "Vereinszeitschriften" und s. "Festzeitschriften". mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Ablösezahlungen

I. Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Die Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit ist bei einem Sportverein immer dann gefährdet, wenn die ihm zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausschließlich und unmittelbar für die in der Satzung festgelegten Zwecke (z. B. "Förderung des Sports") verwendet werden (§ 55 Abs. 1 Nr. 1 AO, Anhang 1b). Zahlungen, die Vereine für die... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Vermögensverwaltung

I. Definition und Arten der Vermögensverwaltung Tz. 1 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 § 14 Satz 3 AO (Anhang 1b) gibt vor, dass eine Vermögensverwaltung in der Regel dann vorliegt, wenn Vermögen genutzt, z. B. Kapitalvermögen verzinslich angelegt oder unbewegliches Vermögen vermietet oder verpachtet wird. Dem Bereich der Vermögensverwaltung können deshalb regelmäßig die Tätigkeite... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Flugrettungsdienst

Tz. 1 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Flugrettungsdienste gehören zu dem gemeinnützigen Zweck der Rettung aus Lebensgefahr i. S. d. § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 11 AO (Anhang 1b), vgl. Hüttemann "Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht", Tz. 3.107. 1. Ertragssteuerliche Beurteilung Tz. 2 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Flugrettungsdienste hat bereits der BFH im Urteil vom 15.10.1997 (BStBl II 19... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Aufwandsentschädigungen

I. Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Häufig erhalten die im Verein ehrenamtlich tätigen Mitglieder für getätigte Auslagen, ihren Verdienstausfall und/oder Zeitverlust eine Aufwandsentschädigung. Steuerlich führen Aufwandsentschädigungen, insbesondere wenn es sich nicht um einen echten Kostenersatz handelt, sondern um einen Verdienstausfall, oft zu steuerpflichtigen... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Nachgelagerte Besteuerung im Falle der Anwendung von Art 8 FusionsRL (§ 20 Abs 4a S 1 Hs 2 EStG)

Rn. 1460 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Im Falle der Anwendung von Art 8 FusionsRL – in der im Vollzugszeitpunkt jeweils geltende Fassung – wird ungeachtet von DBA die spätere Veräußerung der erworbenen Anteile der deutschen Besteuerung unterworfen (§ 20 Abs 4a S 1 Hs 2 EStG). Das bedeutet, dass die Bundesrepublik Deutschland im Vollzugszeitpunkt ein Besteuerungsrecht gehabt hab... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Haus- und Grundeigentümervereine

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Haus- und Grundeigentümerrvereine sind regelmäßig als Berufsverbände nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 KStG steuerbefreit. Sie werden jedoch mit ihren wirtschaftlichen Tätigkeiten, wie z. B. Rechtsberatung etc., partiell steuerpflichtig. Die Mitgliedsbeiträge zu Haus- und Grundeigentümervereinen (sowie zu Mietervereinen) enthalten in der Regel Entgelte für die... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Unentgeltliche Überlassung von Wohnraum

Tz. 16 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Stellen Unternehmer Unterkünfte Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine unentgeltlich zu Verfügung, wird von der Besteuerung einer unentgeltlichen Wertabgabe und einer Vorsteuerkorrektur nach § 15a UStG (Anhang 5) aus Billigkeitsgründen abgesehen. mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Vertriebenenverbände

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Vertriebenenverbände können die Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit erlangen (§ 52 Abs. 2 Nr. 10, Anhang 1b). Einem Verband/Verein kann die Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit jedoch nicht gewährt werden, wenn er laut Satzung das Ziel verfolgt, dass Gebiete außerhalb des Staatsgebietes Teil von Deutschland werden sollen (s. FG Hamburg v... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Kulturelle Einrichtungen und Veranstaltungen

I. Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Die Förderung von Kunst und Kultur ist ein steuerbegünstigter (gemeinnütziger) Zweck i. S. v. § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO (Anhang 1b). Die Förderung von Kunst und Kultur umfasst die Bereiche der Musik, der Literatur, der darstellenden und bildenden Kunst und schließt die Förderung von kulturellen Einrichtungen, wie Theater und Museen, s... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Hundezuchtvereine

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Die Hundezucht gehört zur Tierzucht, da diese entgegen einem ersten Gesetzesentwurf nicht auf Nutztierarten beschränkt ist (Buchna/Leichinger/Seeger/Brox, Gemeinnützigkeit im Steuerrecht, 12. Aufl., Achim, 99). Dazu gehören deshalb neben der Erhaltung vom Aussterben bedrohter Nutztierrassen, auch zum Beispiel Vogelzuchtvereine, Kaninchenzuchtverein... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Kulturfördervereine

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Mitgliedsbeiträge an Kulturfördervereine sind als Sonderausgaben abzugsfähig (s. § 10b Abs. 1 Satz 2 EStG, Anhang 10). Die Mitgliedsbeiträge dieser Vereinstypen sind auch dann abziehbar, wenn den Mitgliedern gemäß Satzung oder tatsächlicher Geschäftsführung Vorteile wie z. B. ein verbilligter Eintritt gewährt werden. mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Stadionwerbung

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Führt ein Verein für andere Wirtschaftsunternehmen (Sponsoren) in eigener Regie Stadionreklame/-werbung durch, sind die Einnahmen im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zu erfassen und unterliegen damit der Ertragsteuer. Werden die Werberechte hingegen an einen Dritten verpachtet, der die Werbemaßnahmen im eigenen Namen umsetzt, lie... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Gibt es Nachweiserleichterungen nach § 50d Absatz 8 Einkommensteuergesetz für Arbeitnehmer, die im Jahr 2021 bzw. 2022 in der Ukraine tätig waren und dort besteuert wurden?

Hat ein Steuerpflichtiger in einem oder mehreren Veranlagungszeiträumen zwischen 2021 und 2026 Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erzielt, die nach dem Doppelbesteuerungsabkommen mit der Ukraine von der Besteuerung freizustellen sind, so kann für die Anwendung von § 50d Absatz 8 Einkommensteuergesetz auf den erforderlichen Nachweis (Steuerbescheid und Zahlungsnachweis/... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Investmentclubs

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Der Begriff des Investmentclubs beschreibt Vereinigungen von natürlichen Personen, die sich in der Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) unter Führung eines oder mehrerer Geschäftsführer für die gemeinsame Anlage ihres Privatvermögens in Aktien, Schuldtiteln und anderen Finanzinstrumenten zusammenschließen. Charakteristisch ist, das... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Standplatzvermietungen

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Vermieten gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecken dienende Körperschaften anlässlich von Festveranstaltungen (Kirmes, Schützenfesten, Volksfesten und dgl.) an Schausteller und andere Gewerbetreibende Standplätze (Einzelvergabe durch den jeweiligen Verein), sind diese Einnahmen im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zu er... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Steuerarten

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Folgende Steuerarten können für die steuerbegünstigten (gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen) Zwecken dienenden Körperschaften von herausgehobener Bedeutung sein: Ertragsteuern (Besteuerung von Einkommen und Ertragskraft) Die Körperschaftsteuer ist auf das zu versteuernde Einkommen, das die steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft im j... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Unentgeltliche Bereitstellung von Gegenständen oder Personal

Tz. 13 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Bei der unentgeltlichen Bereitstellung von Gegenständen und Personal für humanitäre Zwecke durch Unternehmen an Einrichtungen, die einen unverzichtbaren Einsatz zur Bewältigung der Auswirkungen und Folgen bei den vom Krieg in der Ukraine Geschädigten leisten, wie insbesondere Hilfsorganisationen, Einrichtungen für geflüchtete Menschen und zu... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Hälftige Besteuerung für begünstigte Neuverträge (§ 20 Abs 1 Nr 6 S 2 EStG)

Rn. 580 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Von der in S 1 beschriebenen Besteuerung wird in § 20 Abs 1 Nr 6 S 2 EStG eine Ausnahme zugelassen: Wenn die Versicherungsleistung nach Vollendung des 60. Lebensjahres des StPfl und nach Ablauf von zwölf Jahren seit dem Vertragsabschluss ausgezahlt wird, ist nur die Hälfte des Unterschiedsbetrags anzusetzen; damit wird der Zusammenballung d... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Holdinggesellschaften, gemeinnützige

Tz. 1 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Eine steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaft muss ihre Zwecke grundsätzlich unmittelbar selbst verwirklichen (§ 57 Abs. 1 AO). Neben der für diesen Grundsatz schon lange bestehenden Ausnahme für Förderkörperschaften (§ 58 Nr. 1 AO; Anhang 1b) wurde im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2020 (BGBl I 2020, 3096) auch das ausschließliche Hal... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Gesellschaftliches Engagement

1. Wie werden Spenden steuerlich berücksichtigt? Ändert sich wegen des Krieges in der Ukraine etwas an Abläufen, Verfahren und Nachweisen? Spenden sind freiwillige und unentgeltliche Sach- oder Geldleistungen, die ohne Gegenleistung zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke erbracht werden. Sie müssen außerdem an einen steuerbegünstigten Empfänger geleistet werden. Bei diesem h... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Spenden

1. Vereinfachter Spendenabzug Tz. 1 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Für Zuwendungen, die bis zum 31.12.2026 zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten auf ein dafür eingerichtetes Sonderkonto einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts, einer inländischen öffentlichen Dienststelle oder eines inländischen amtlich anerkannten Verbandes der freien ... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Bewertung von Sachzuwendungen

1. Allgemeines Tz. 4 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Für die Frage, mit welchem Wert eine Sachzuwendung/Sachspende im Rahmen des Spendenabzugs nach § 10b EStG (Anhang 10) steuerlich geltend gemacht werden kann bzw. welchen Wert die Empfängerorganisation auf der Zuwendungsbestätigung bescheinigen darf, ist zu unterscheiden, ob die Sache aus dem Privatvermögen oder dem Betriebsvermö... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Körperschaft- und Gewerbesteuer

Tz. 7 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Hierzu s. "Kulturelle Einrichtungen"; s. "Körperschaftsteuerpflicht" und s. "Gewerbesteuer". mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Steuerbarkeit/Steuerpflicht

Tz. 16 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Zu Steuerbarkeit und Steuerpflicht s. Tz. 8–12. mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / VII. Umsatzsteuer

1. Entgeltliche Überlassungen von Sachmitteln und Räumen sowie von Personal Tz. 10 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Stellen steuerbegünstigte Körperschaften i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) entgeltlich Personal, Räumlichkeiten, Sachmittel oder andere Leistungen in Bereichen zur Verfügung, die für die Bewältigung der Auswirkungen und Folgen des Krieges in der Ukraine notwen... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine

1. Dürfen steuerbegünstigte Körperschaften (zum Beispiel gemeinnützige Vereine oder gemeinnützige Stiftungen) Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in ihren Räumlichkeiten unterbringen, ohne dass der Status der Gemeinnützigkeit gefährdet ist? Da bis zum 31. Dezember 2026 die Verwendung von Mitteln zur Unterstützung von im Krieg in der Ukraine Geschädigten ohne Änderung der Satzun... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / XI. FAQ "Ukraine" (Steuern) (Stand 18.02.2026)

1. Einleitung Tz. 21 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Der russische Angriffskrieg bringt den Menschen in der Ukraine Zerstörung, Tod und Vertreibung. Die vielen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine erfahren in Deutschland die persönliche und finanzielle Unterstützung der Bevölkerung und der Unternehmen. Die humanitäre Unterstützung der im Krisengebiet bleibenden Bevölkerung hilft der ... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Unterstützungen an Arbeitnehmer

1. Können Teile des Arbeitslohns oder eines angesammelten Wertguthabens steuerfrei gespendet werden? Ein Verzicht auf die Auszahlung von Teilen des Arbeitslohns oder eines angesammelten Wertguthabens zugunsten einer steuerfreien Beihilfe und Unterstützung ist bis zum 31. Dezember 2026 möglich, wenn der Arbeitgeber mit dem gespendeten Arbeitslohn entweder einen vom Krieg in de... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Vermietung und Verpachtungseinkünfte

2.1 Dauervermietung Tz. 7 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Die langfristige (auf Dauer angelegte) Vermietung oder Verpachtung ohne größere Serviceleistungen ordnet die Finanzverwaltung dem ertragsteuerfreien Bereich der Vermögensverwaltung zu. Dies gilt selbst dann noch, wenn geringfügige zusätzliche Leistungen erbracht werden, wie z. B. Abhängigkeit des Pachtzinses vom wirtschaftl... mehr