Fachbeiträge & Kommentare zu Beamte

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.26.7 Amtshilfe-Instrument "gemeinsame Prüfungen" (Art. 28 Abs. 2a VO 904/2010)

Rz. 700 Im Zuge des Kompromisstextes der Änderungsverordnung wurde die Grundlage für gemeinsame behördliche Ermittlungen im Hoheitsgebiet eines ersuchten MS geschaffen, die unter der Verantwortung und Leitung des ersuchten MS stehen und bei denen die Beamten aus den ersuchenden MS Zugang zu denselben Räumlichkeiten und Unterlagen wie die Beamten der ersuchten Behörde erhalte...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.26 Verordnung (EU) 2018/1541

Rz. 693 Die vom Rat am 2.20.2018 angenommene Verordnung[1] enthält u. a. Neuregelungen der sog. Zusammenarbeits-Verordnung 904/2010 im Bereich des grenzüberschreitenden Austauschs von Kfz-Registrierungsdaten, Regelungen zu Ermittlungsbefugnissen von Beamten aus anderen Mitgliedstaaten, die sich anlässlich der Durchführung behördlicher Ermittlungen durch einen Mitgliedstaat i...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.26.4 Zugang zu den durch die MS in ihren elektronischen Systemen (MIAS) gespeicherten Daten (Art. 21 VO 904/2010)

Rz. 697 Durch Art. 21 Abs. 1a VO 904/2010 soll sichergestellt werden, dass die mit der Prüfung der Steuerbefreiung für bestimmte Einfuhren im Zollverfahren 42 beauftragten (Zoll-)Beamten eines MS Zugriff auf dessen MIAS-Daten für Zwecke des Bestätigungsverfahrens erhalten.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.26.5 3rd-MS-Request

Rz. 698 Die weiteren Modifizierungen betreffen den sog. "3rd-MS-Request" durch Eurofisc-Verbindungsbeamte aus nicht an der die Informationsabfrage betreffenden Transaktion beteiligten MS (Art. 21 Abs. 2 Buchst. e VO 904/2010). Der Zugriffszweck wurde um die Aufdeckung von Betrug erweitert und die zeitliche Beschränkung abgeschafft. Zur sicheren Authentifizierung der Person d...mehr

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Anhang 5.3 – VermBErl / 1. Persönlicher Geltungsbereich (§ 1 des 5. VermBG)

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Das Fünfte Vermögensbildungsgesetz gilt für unbeschränkt und beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen Sinne (Angestellte, Arbeiter) und Auszubildende, deren Arbeitsverhältnis oder Ausbildungsverhältnis deutschem Arbeitsrecht unterliegt (§ 1 Absatz 1, Absatz 2 Satz 1 des 5. VermBG). Das Fünfte Vermögensbildungsge...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Öffentlicher Dienst

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Für > Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst gelten eine Reihe von Besonderheiten, die sich insbesondere daraus ergeben, dass die Zukunftssicherung für > Beamte, > Beamtenanwärter und vergleichbare Personengruppen, zB Soldaten (> Bundeswehr Rz 2), direkt vom ArbG und nicht über die > Sozialversicherung sichergestellt wird. Weil sie keine Beiträg...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Streitkräfte

Stand: EL 140 – ET: 12/2024 > Beamte, > Bundeswehr, > NATO, > Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, > Stationierungsstreitkräfte, > Versorgungsbezüge.mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Verpflichtung zum Tragen von Dienstkleidung

Rz. 794 Auszugehen ist von der grundsätzlichen Freiheit des Arbeitnehmers, bei der Arbeit die Kleidung der persönlichen Wahl zu tragen.[1863] Dieser grundsätzlichen Freiheit des Arbeitnehmers kann aber aufgrund entsprechender vertraglicher Regelung unter Berücksichtigung der vertraglichen Rücksichtnahmepflicht kraft § 241 Abs. 2 BGB eine Schranke gesetzt werden. Voraussetzun...mehr

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§ 29 Geringfügige Beschäfti... / I. Krankenversicherung

Rz. 15 In der Krankenversicherung reduziert sich gem. § 249b S. 2 SGB V der vom Arbeitgeber zu tragende pauschale Beitrag auf 5 % des Arbeitsentgelts dieser Beschäftigung. Der Zusatzbeitrag nach § 242 SGB V fällt nicht an. Der Pauschalbeitrag fällt auch für solche geringfügig entlohnte Arbeitnehmer an, die aus einem der in § 6 SGB V genannten Gründe krankenversicherungsfrei ...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / IV. Versicherte Personen (§ 15 ARB 2010)

Rz. 14 Versicherungsschutz wird nicht nur dem Versicherungsnehmer gewährt; Versicherungsschutz besteht auch für bestimmte Dritte, an deren Mitversicherung der Versicherungsnehmer in der Regel ein Interesse hat. Eine solche Mitversicherung gibt es in vielen Versicherungssparten, sie ist eine Versicherung für fremde Rechnung, eine Sonderform des Vertrages zugunsten Dritter (§§ ...mehr

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zfs 12/2024, Zu Begriff der... / 2 Aus den Gründen:

Die zulässige Berufung des Beklagten hat Erfolg. Das Verwaltungsgericht hat der Klage zu Unrecht stattgegeben, weil die angegriffenen Bescheide rechtmäßig sind und den Kläger daher nicht in seinen Rechten verletzen, § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO. Der Kläger ist dem Beklagten gegenüber gemäß § 48 BeamtStG zum Ersatz des am 3.4.2018 an dem Dienstfahrzeug Pkw Passat entstandenen Scha...mehr

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§ 7 Maßnahmen der Fahrerlau... / II. Anordnung zur Teilnahme am Verkehrsunterricht

Rz. 6 Die Anordnung darf keinen Strafcharakter haben.[1] Die Regelung ist nicht unumstritten, "weil sie die Möglichkeit zwangsweiser Erwachsenenerziehung voraussetzt".[2] Ferner erscheint die allgemeine Fassung der Vorschrift des § 48 StVO wegen mangelnder Bestimmtheit problematisch, da sie lediglich regelt, dass derjenige zum Verkehrsunterricht vorgeladen werden kann, der "...mehr

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§ 24 Arbeitslosenversicherung / B. Versicherungspflicht

Rz. 2 Gem. § 24 Abs. 1 SGB III sind vor allem Beschäftigte versicherungspflichtig. § 25 SGB III enthält nähere Angaben zur versicherungspflichtigen Beschäftigung. Daraus ergibt sich auch, dass die Beschäftigung zur Berufsausbildung ebenfalls die Versicherungspflicht auslöst. Für Beschäftigte beginnt die Versicherungspflicht mit dem Tag des Eintritts in das Beschäftigungsverh...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Amtsärzte

Rz. 5 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Beamtete Ärzte (Amtsärzte, Bezirksärzte, Veterinäre usw) haben in ihrer Haupttätigkeit Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG); ergänzend > Tierärzte. Rz. 6 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Zur steuerlichen Behandlung der Nebeneinnahmen gilt: Wenn die bezahlte Nebentätigkeit mit der hauptberuflichen amtlichen Tätigkeit des Amtsarztes in ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Steuerfreie und steuerpflichtige Bezüge

Rz. 5 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Für den Bereich der Bundeswehr gelten mehrere > Steuerbefreiungen . Dies betrifft zunächst Sachleistungen an Uniformträger nach § 3 Nr 4 EStG . Zu den Angehörigen der Bundeswehr iSd Norm gehören nicht die Zivilbediensteten (R 3.4 Satz 2 LStR). Steuerfrei sind der Geldwert der ihnen aus Dienstbeständen überlassenen > Dienstkleidung (Buchst a; > R...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Allgemeines

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die ärztliche Tätigkeit ist im Allgemeinen ein freier Beruf und führt steuerlich zu Einkünften aus selbständiger Arbeit (§ 18 Abs 1 Nr 1 EStG). Sie ist jedoch, zB bei Laborärzten, als gewerblich anzusehen, wenn der das Berufsbild des Arztes prägende persönliche, individuelle Dienst am Patienten in den Hintergrund tritt (BFH/NV 2018, 945). And...mehr

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§ 21 Krankenversicherung / A. Versicherungspflicht

Rz. 1 Die gesetzliche Krankenversicherung richtet sich nach dem Fünften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB V). Rz. 2 Der Kreis der versicherungspflichtigen Beschäftigten ergibt sich aus § 5 SGB V. Hiernach sind insbesondere Arbeiter, Angestellte und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte pflichtversichert, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind. Auch teilzeitbeschäftigte Arbe...mehr

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Anhang 5.3 – VermBErl / 12. Vereinbarung der vermögenswirksamen Leistungen, freie Wahl der Anlage (§§ 10, 11, 12 des 5. VermBG)

Rz. 56 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Vermögenswirksame Leistungen, die zusätzlich zum sonstigen Arbeitslohn zu erbringen sind, können in Verträgen mit Arbeitnehmern, in Betriebsvereinbarungen, in Tarifverträgen sowie in bindenden Festsetzungen nach dem Heimarbeitsgesetz vereinbart werden (§ 10 des 5. VermBG); für Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit werden zusä...mehr

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§ 3 Prozessrecht / aa) Vorschriften über das Wahlrecht

Rz. 269 Mit "Vorschriften über das Wahlrecht" ist die Regelung der Wahlberechtigung (aktives Wahlrecht) in § 7 BetrVG gemeint. Ein Verstoß liegt daher sowohl bei der Zulassung von Nichtwahlberechtigten[534] als auch bei der Nichtzulassung von Wahlberechtigten[535] vor. In der Praxis können z.B. Fehler bei der Frage der Wahlberechtigung von Leiharbeitnehmern auftreten. Denn ü...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Allgemeine Hinweise

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Soldat ist, wer aufgrund der Wehrpflicht oder freiwilliger Verpflichtung in einem Wehrdienstverhältnis steht (§ 1 Abs 1 Satz 1 Soldatengesetz [SG]). Die Wehrpflicht ist allerdings zum 01.07.2012 ausgesetzt und durch einen freiwilligen Wehrdienst als besonderes staatsbürgerliches Engagement (§§ 58b–58h SG) ersetzt worden (vgl WehRÄndG 2011 vom...mehr

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§ 3 Prozessrecht / 1. Allgemeines

Rz. 251 Das zum 6.7.2017 in Kraft getretene Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) dient der Durchsetzung des Gebotes der Entgeltgleichheit [516] zwischen Männern und Frauen (§ 1 EntgTranspG) und verbietet unmittelbare und mittelbare Entgeltbenachteiligungen wegen des Geschlechts (§ 3 EntgTranspG). Gesetzgeberisches Ziel ist es, durch die Schaffung von Entgelttransparenz die ...mehr

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§ 23 Rentenversicherung / B. Versicherungspflicht

Rz. 3 Der Kreis der Versicherungspflichtigen ergibt sich aus §§ 1 ff. SGB VI. Rz. 4 Insbesondere sind Personen versicherungspflichtig, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind, § 1 Abs. 1 Nr. 1 Hs. 1 SGB VI. Das gilt auch im Midi-Job, also bei einer Vergütung im sozialversicherungsrechtlichen Übergangsbereich (vormals: Gleitzone) i.S.v. § 20 Ab...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Einzelfälle/Beispiele

Rz. 1755 In der betrieblichen Praxis kommt ein Zurückbehaltungsrecht des Arbeitnehmers bezüglich der Arbeitsleistung in folgenden Fallgestaltungen zur Anwendung: Zurückbehaltungsrechte des Arbeitnehmersmehr

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§ 6 Rechte im Insolvenzverf... / c) Ausschuss im eröffneten Verfahren

Rz. 67 Der Ausschuss im eröffneten Insolvenzverfahren ist im Nachlassverfahren denkbar, aber sicherlich ebenfalls eher seltener Natur. Gleichwohl sollen Ausführungen zum Ausschuss im Sinne eines Gesamtverständnisses getroffen werden. Grundsätzlich beschließt die Gläubigerversammlung, ob ein (endgültiger) Gläubigerausschuss eingesetzt werden soll. Hat das Insolvenzgericht mit...mehr

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§ 7 Maßnahmen der Fahrerlau... / I. Rechtliche Grundlage

Rz. 5 Grundlage für die Anordnung zur Teilnahme am Verkehrsunterricht ist § 48 StVO. Nach dieser Vorschrift ist derjenige, der Verkehrsvorschriften nicht beachtet, auf Vorladung der Straßenverkehrsbehörde oder der von ihr beauftragten Beamten verpflichtet, an einem Unterricht über das Verhalten im Straßenverkehr teilzunehmen.mehr

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zfs 12/2024, Über die Beson... / IV. Vollstreckbarkeit

Üblicherweise werden die Beamten bei einer Kontrolle vor Ort tätig und ziehen das fällige Bußgeld ein, es sei denn die Ordnungswidrigkeit wurde mit einem stationären Messgerät erfasst. Die Verfolgungsverjährung tritt bei Geschwindigkeitsüberschreitungen nach einem Jahr ein. Die Vollstreckungsverjährungsfrist beträgt bei Zuwiderhandlungen (z.B. bei geringfügigen Tempolimitvers...mehr

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§ 12 Die richtige Verteidig... / VIII. Berufsrechtliche Konsequenzen bei vorgeworfener Straftat

Rz. 35 Es ist auch zu bedenken, dass die Betroffenen berufsrechtliche Konsequenzen treffen können. Dies ist bei allen verkammerten Berufen – Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater etc. – der Fall, wenn ein berufsrechtlicher Überhang nach der Ahndung durch die Strafverfolgungsbehörden verbleibt. Als Beispiel soll der Fall eines Kölner Rechtsanwaltes dienen, dem das Anwaltsgericht...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 1254 Privatleben und Freizeitverhalten der Arbeitnehmer sind tabu und gehen den Arbeitgeber im Grundsatz nichts an. Das BAG hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer nicht verpflichtet ist, ein ordentliches Leben zu führen und sich auf diesem Wege seine Arbeitsfähigkeit zu erhalten.[2859] Gesundheits- und genesungsförderndes Verhalten kann dagegen auch in der Freizeit vom A...mehr

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§ 2 Das altrechtliche Erbba... / A. Allgemeines

Rz. 1 Beim Gesetzgeber des BGB fanden entsprechende Erwägungen noch keine Berücksichtigung, wie ein Blick auf die rudimentäre Ausgestaltung der Erbbaurechtsvorschriften zeigt, enthalten in sechs Paragraphen, §§ 1012 bis 1017 BGB.[1] Wäre das BGB zehn Jahre später in Kraft getreten, hätte das Erbbaurecht anderen Anklang gefunden, wäre die Ausgestaltung anders ausgefallen.[2] ...mehr

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zfs 12/2024, Unerlaubtes Ve... / 2 Aus den Gründen:

Das LG hat der Klage zu Unrecht stattgegeben. Die Bekl. ist – ohne Rücksicht auf andere Einwände – wegen vorsätzlicher Verletzung der Aufklärungsobliegenheit durch den Kl. von ihrer Pflicht zur Leistung von Vollkaskoentschädigung wegen des Unfallereignisses vom 11.3.2020 … frei geworden (E.1.2, E.7.1 ff. AKB; § 28 Abs. 2 ff. VVG). Die Behauptung des Kl., er habe beim Verlass...mehr

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Anhang 5.1 – VermBG

Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Vorbemerkung Vor der unten abgedruckten Fassung galten das (1.) Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer vom 12. Juli 1961 (BGBl. I, 909; BStBl. I, 680), das 2. VermBG vom 1. Juli 1965 (BGBl. I, 585; BStBl. I, 346) in der Fassung vom 1. Oktober 1969 (BGBl. I, 1853; BStBl. I, 644), das 3. VermBG in den Fassungen vom 27. Juni 1970 (B...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Österreich

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Republik Österreich (Hauptstadt: Wien; Amtssprache: Deutsch) ist ein mitteleuropäischer Binnenstaat. Österreich grenzt im Norden an Deutschland und > Tschechien, im Osten an die > Slowakei und > Ungarn, im Süden an > Slowenien und > Italien sowie im Westen an die > Schweiz und > Liechtenstein. Österreich ist Mitglied der > Europäische Unio...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Begriffsbestimmung

Rz. 158 Aus der gesetzlichen Definition des Arbeitsvertrags in § 611a BGB lässt sich auch der Arbeitnehmerbegriff ableiten. Dieser entspricht dem bisherigen Verständnis, da der Gesetzgeber mit § 611a BGB keine inhaltliche Änderung beabsichtigte, sondern lediglich die Leitlinien der Rspr. gesetzlich verankern wollte.[332] Wie nach der von Rechtsprechung und h.L. bislang verwe...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (2) Rechtliche Grundlagen

Rz. 125 Der Katalog in § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1–8 TzBfG ist nicht abschließend. Es kommen weitere anerkannte Befristungsgründe in Betracht. Sie können die Befristung aber nur rechtfertigen, wenn sie den in § 14 Abs. 1 TzBfG zum Ausdruck kommenden Wertungen entsprechen.[385] Das gilt auch für tariflich geregelte Sachgründe.[386] Rz. 126 Die Befristung zur Aus-, Fort- und Weiterb...mehr

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§ 6 Personenversicherung / d) Klageerwiderung

Rz. 594 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 6.81: Klageerwiderung Insassenunfallversicherung An das Landgericht _________________________ In dem Rechtsstreit Herrn _________________________ ./. Versicherung AG Az. – _________________________ – werde ich beantragen die Klage kostenpflichtig abzuweisen. und trage zur Klageerwiderung wie folgt vor: I. Zum Sachverhalt...mehr

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§ 6 Haftung / III. Form und Inhalt

Rz. 231 Will ein Erbe ein Inventar im Sinne der §§ 1993 ff. BGB errichten, genügt es nicht, dieses privat aufzunehmen. §§ 2001 ff. BGB enthalten insofern besondere Vorschriften.[428] Rz. 232 Nach § 2001 BGB sind die Nachlassgegenstände mit Beschreibung und Wertangabe aufzuführen. Für Miterben gilt, dass auch bei Errichtung durch nur einen Miterben der gesamte Nachlass aufzune...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Steuermindernde Aufwendungen

Rz. 30 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Dienstkleidung ist typische > Berufskleidung . Das gilt auch für die Gesellschaftsuniform (Gesellschaftsanzug mit Effekten) für einen Jugend- und Presseoffizier (EFG 1991, 471). Die Beiträge an Kleiderkassen sind aber noch keine WK (> Berufskleidung Rz 15). WK sind erst die Ausgaben der sog Selbsteinkleider (Anschaffung, Instandhaltung, R...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / D. Strafverfahren

Rz. 30 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Der III. Abschnitt des 8. Teils der AO enthält die Strafverfahrensvorschriften. Für das Strafverfahren wegen Steuerstraftaten gelten, soweit nichts anderes bestimmt ist, die Vorschriften des allgemeinen Strafverfahrensrechts, vor allem die StPO, das GVG und das JGG. Rz. 31 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Zuständigkeit der Finanzbehörden bei St...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Südkorea

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Republik Korea (Südkorea; Hauptstadt: Seoul; Amtssprache: Koreanisch) ist ein Staat in Ostasien auf der Koreanischen Halbinsel. Südkorea hat nur eine Landgrenze zur Demokratischen Volksrepublik Korea (> Nordkorea) im Norden und liegt am Gelben Meer im Westen, am Ostchinesischen Meer im Süden und am Japanischen Meer im Osten. Seit 2003 gilt...mehr

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§ 28 Länderkurzübersichten / U. Republik Türkei

Rz. 140 Erbstatut: Die Türkei folgt bei der Bestimmung des Erbstatuts der Staatsangehörigkeit des Erblassers zum Todeszeitpunkt (Heimatrecht). Hiervon ausgenommen ist in der Türkei belegenes unbewegliches Vermögen, auf welches stets türkisches Recht Anwendung findet. Darüber hinaus erfolgt auch eine Nachlassabwicklung in der Türkei anhand türkischen Rechts.[408] Zu beachten a...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / s) Weiterbeschäftigung

Rz. 1042 Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis infolge der Betriebsänderung gem. § 1 dieses Sozialplans betriebsbedingt gekündigt wird und die im unmittelbaren Anschluss an die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses mit der Gesellschaft[2550] oder innerhalb von (…) Monaten nach diesem Zeitpunkt ein Angebot zu einer Weiterbeschäftigung bei einem gem. § 18 AktG mit der Gesells...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4.1 Ernsthaftigkeit einer Pensionszusage/Altersgrenze

Tz. 610 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Entscheidend bei der Prüfung der Ernsthaftigkeit einer Pensionszusage ist das zugesagte Rentenalter. Dem Merkmal kommt in der Praxis allerdings keine sonderlich große Bedeutung zu. Bei einer vertraglichen Vereinbarung von weniger als 60 Jahren ging die Fin-Verw schon in der Vergangenheit davon aus, dass keine ernsthafte Vereinbarung vorliegt...mehr

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§ 6 Rechte im Insolvenzverf... / 4. Recht auf Akteneinsicht

Rz. 47 Nach § 299 Abs. 1 ZPO können die Parteien die Prozessakten einsehen und sich aus ihnen durch die Geschäftsstelle Ausfertigungen, Auszüge und Abschriften erteilen lassen. Dabei besteht kein Zweifel, dass § 299 ZPO auch im Insolvenzverfahren über § 4 InsO entsprechend anzuwenden ist.[76] Gläubiger werden mit der Eröffnung des Verfahrens kraft Gesetzes in das Verfahren e...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Ortskrankenkassen

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Ortskrankenkassen sind Träger der > Sozialversicherung Rz 1; als solche sind sie jeweils > Öffentliche Kasse iSd § 3 Nr 12 Satz 2 EStG (> Aufwandsentschädigungen Rz 23 ff). Für Aufwandsentschädigungen der im Außendienst tätigen > Arbeitnehmer gelten die allgemeinen Vorschriften (> Zehrgelder). Rz. 2 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Zur Besteuerung d...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauarbeiten (Verkehrssicher... / 1.1 Geschützte Personen

Grundsätzlich ist der Bauherr (Grundstückseigentümer) als Veranlasser des Bauvorhabens verkehrssicherungspflichtig. Er haftet dafür, dass die Baustelle gegenüber jedem gesichert ist, der sich befugt auf der Baustelle aufhält, z. B. Bauherr, Architekt, Handwerker, Lieferanten, Beamte der Bauaufsichtsbehörde. Bei jedem beauftragten Handwerker ist allerdings auch dessen Eigenver...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 3.15 [Beamte, GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer → Zeilen 50–55]

Die Angaben sind für die Berechnung von Altersvorsorgeaufwendungen (Zeilen 4–10) von Bedeutung. Eintragungen sind bei Beamten (Zeilen 50, 54) und bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern (Beteiligung > 50 %) mit Anwartschaft auf eine Altersversorgung, die sozialversicherungsrechtlich als Selbstständige behandelt werden, erforderlich.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Außergewöhnliche Bel... / 2.2 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

[Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 21–38] Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Anders als bei den Sonderausgaben sind die außergewöhnlichen Belastungen im Vordruck mit Krankheitskosten (Zeilen 21...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 3.5 Beiträge zu einer inländischen privaten Krankenversicherung (PKV) und zu einer privaten Pflegepflichtversicherung

[Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung → eZeilen 23–26, Zeile 27] In die Zeilen 23–27 gehören Beiträge für eine private Kranken- und Pflegeversicherung. Dies betrifft in erster Linie Selbstständige, Beamte, Richter, Berufssoldaten und Amtsträger. Kranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge an private Krankenkassen sind im gleichen Umfang wie gesetzliche Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 1 Allgemein

Wichtig Für bestimmte private Versicherungen erforderlich Vorsorgeaufwendungen (Versicherungen) sind Teil der Sonderausgaben (→ Anlage Sonderausgaben). Die Anlage Vorsorgeaufwand benötigen Sie, wenn Sie im Gesetz abschließend aufgezählte Vorsorgeaufwendungen (Versicherungsbeiträge) als Sonderausgaben steuermindernd geltend machen wollen. Ehegatten, die zusammen veranlagt werde...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage AV (Altersvorsorgebe... / 3 Begünstigter Personenkreis

[Unmittelbar begünstigte Personen → Zeile 4] Es wird zwischen unmittelbar und mittelbar begünstigten Personen unterschieden. Zum Kreis der unmittelbar begünstigten Personen gehören insbesondere: Pflichtversicherte in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung, Pflichtversicherte auf Antrag (bestimmte Selbstständige), geringfügig Beschäftigte (Minijob) aber nur bei Verzich...mehr