Fachbeiträge & Kommentare zu Beamte

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 01/2022, Akteneinsicht ... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 23 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 EGGVG hat, da er eine unter den weit zu fassenden, auch Maßnahmen der Justizbehörden auf dem Gebiet der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten umfassenden Begriff der Strafrechtspflege im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 EGGVG fallende Angelegenheit betrifft (vgl. KK-StPO/Mayer, 8. Aufl., § 23 EGGVG R...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
D / Durchsuchung, Schadensersatz/Kosten [Rdn 2004]

Rdn 2005 Literaturhinweise: Amelung, Anm. zu BGH III ZR 3/86, "Entschädigung für Schäden infolge Beschlagnahme", StV 1988, 326 Grau/Blechschmidt, Ersatzansprüche für Schäden durch strafprozessuale Maßnahmen – insbesondere Durchsuchungsaktionen und Beschlagnahmen, BB 2011, 2378 Kotz, Hinweise zur Geltendmachung der Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen – Teil 1, StRR 2010...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A / Auskunft über/Erhebung von Telekommunikationsverkehrsdaten, Imsi-Catcher [Rdn 690]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
E / Einstellung des Verfahrens, Allgemeines [Rdn 2042]

Rdn 2043 Literaturhinweise: Bloy, Zur Systematik der Einstellungsgründe im Strafverfahren, GA 1980, 161 Bischoff/Kusnik/Bünnigmann, Die Verhandlungsfähigkeit des Beschuldigten im Strafverfahren, StraFo 2015, 222 Bornheim, Strategien zur Verfahrenseinstellung, PStR 2000, 32 Burhoff, Einstellung des Verfahrens: Voraussetzungen, Vor- und Nachteile, PStR 2002, 19 Dahs, Zur Verteidig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V / Verteidiger, Haftung [Rdn 4906]

Rdn 4907 Literaturhinweise: Barton, Mindeststandards der Strafverteidigung, Band 4 der Schriftenreihe Deutsche Strafverteidiger e.V., 1994 ders., Berufsausübung ohne Haftungsrisiko?, in: Reform oder Roll-Back? Weichenstellung für das Straf- und Strafprozeßrecht, 21. Strafverteidigertag vom 11. bis 13.4.1997 ders., Zivilrechtliche Risiken, in: MAH § 57 ders., Verteidigerfehler u...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
1 Die Künstlersozialabgabe ... / 1.2 Die Versicherungspflicht selbstständiger Künstler und Publizisten

Die KSK dient einem guten Zweck: Der sozialen Absicherung selbstständiger Künstler und Publizisten. Normalerweise müssen sich Selbstständige, soweit nicht privat krankenversichert, bei einer gesetzlichen Krankenkasse "freiwillig" versichern. Der Nachteil: Die Tarife sind absurd teuer. Neben dem hohen Mindestbeitrag von fast 200 EUR schlägt zu Buche, dass – anders als bei pfl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
D / Durchsuchung, Telefonkontakt mit dem Verteidiger [Rdn 2011]

Rdn 2012 Literaturhinweise: Arnemann, Vernehmung und Verhaftung anlässlich der Durchsuchung, StraFo 2021, 142 Kretschmer, "Legen Sie das Telefon weg!" oder: Telefonsperre bei der strafprozessualen Durchsuchung, StRR 2013, 164 Weisser, Durchsuchungsarreste, präventive Ingewahrsamnahmen und Kontaktsperren zur Ermöglichung von Anschlussdurchsuchungen, wistra 2014, 212 s.a. die Hin...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
T / Telefonüberwachung, Verwertung der Erkenntnisse in der Hauptverhandlung [Rdn 3054]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A / Antrag auf gerichtliche Entscheidung [Rdn 605]

Rdn 606 Literaturhinweise: Burhoff, Die Abrechnung (förmlicher/formloser) Rechtsbehelfe im Straf- und Bußgeldverfahren, StRR 2012, 172 ders., Die Abrechnung (förmlicher/formloser) Rechtsbehelfe im Straf- und Bußgeldverfahren, RVGreport 2013, 212 Hillenbrand, Akteneinsicht im Ermittlungsverfahren – Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung, StRR 9/2020, 4 s.a. die Hinw. bei → Akt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
K / Klageerzwingungsverfahren, Verfahren [Rdn 2804]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V / Verlesung von Behördengutachten [Rdn 3461]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
N / Nachbereitung der Hauptverhandlung [Rdn 2255]

Rdn 2256 Literaturhinweise: Bode, Berücksichtigung der Nachschulung von Alkohol-Verkehrs-Straftätern durch Strafgerichte – Rechtsprechungsübersicht, DAR 1983, 33 ders., Ärztliche oder medizinisch-psychologische Untersuchung zur Prüfung der Kraftfahreignung von erstmals alkoholauffälligen Kraftfahrern, NZV 1998, 442 Borgmann, Cannabiskonsum und Fahreignung, DAR 2018, 190 Burhoff...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
T / Telefonüberwachung, Verwertung der Erkenntnisse (in der Hauptverhandlung) [Rdn 4369]

Rdn 4370 Literaturhinweise: Braun/Broeders, Zu den Möglichkeiten einer technischen Qualitätsverbesserung von Tonaufzeichnungen, NStZ 1996, 173 Fuchs, Keine Herausgabe von TKÜ-Daten an die Verteidigung, PStR 2015, 124 Gercke, Überwachung der Telekommunikation – von der Ausnahme zur Regel, StraFo 2014, 94 Köllner, Kann die Verteidigung die Mitgabe von Originaltonbandaufzeichnunge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
M / Maßnahmen ohne Wissen des Betroffenen, außerhalb von Wohnraum [Rdn 3085]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
K / Klageerzwingungsverfahren, Begriff des Verletzten [Rdn 2760]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V / Verdeckter Ermittler/V-Person in der Hauptverhandlung [Rdn 4637]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
B / Beschlagnahme, Beschlagnahme der Handakten bzw. von Computerdateien des Verteidigers/Rechtsanwalts [Rdn 925]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
D / Durchsuchung, Rechtsmittel [Rdn 1980]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
F / Fragerecht des Verteidigers, Zurückweisung einzelner Fragen [Rdn 1909]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Z / Zustellungsfragen [Rdn 4293]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
S / Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen [Rdn 4118]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
R / Revision, Begründung, Sachrüge [Rdn 2721]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
K / Kontaktaufnahme des Verteidigers zum inhaftierten Mandanten [Rdn 2846]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A / Antrag nach §§ 23 ff. EGGVG [Rdn 617]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
D / Durchsuchung, Anordnung, Inhalt [Rdn 1768]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
O / Observation durch die Polizei [Rdn 3239]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
D / Durchsuchung, Rechtmäßigkeits-Checkliste [Rdn 1970]

Rdn 1971 Literaturhinweise: S.a. die Hinw. bei → Beschlagnahme, Allgemeines, Teil B Rdn 892, bei → Beschlagnahme, Beschlagnahmeverbote, Teil B Rdn 946, bei → Durchsuchung, Allgemeines, Teil D Rdn 1742, und bei den jeweils dort genannten weiteren Stichworten. Rdn 1972 1. Die Tätigkeit des Verteidigers für den Beschuldigten beschränkt sich bei der Durchsuchung im Wesentlichen a...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskampfrecht / 5.1 Verbot des Beamtenstreiks

Das Streikverbot für Beamte ist auch tatsächlich ein langjährig überwiegend akzeptierter und durchgängig praktizierter Grundsatz des Berufsbeamtentums. Es ist als solcher nach Art. 33 Abs. 5 GG vom Gesetzgeber zu beachten. Das Streikverbot weist eine enge Verbindung auf mit dem beamtenrechtlichen Alimentationsprinzip, der Treuepflicht, dem Lebenszeitprinzip sowie dem Grundsa...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskampfrecht / 9 Personelle Grenzen für eine zulässige Streikteilnahme

Im gesamten durch Arbeits- und Tarifverträge gestalteten Bereich der Arbeitsbeziehungen haben die auf vertraglicher Grundlage abhängig Beschäftigten, also auch Auszubildende [1], das Recht, sich an gewerkschaftlich organisierten und hinsichtlich des betrieblichen und zeitlichen Kampfgebiets definierten Arbeitskämpfen zu beteiligen. Im öffentlichen Dienst gilt nichts anderes. N...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 437 Dritte... / 2.2 Beamtinnen und Beamte

Rz. 8 Abs. 1 Satz 1 regelt den Übergang der Beamtinnen und Beamten. Er betrifft alle Beamtinnen und Beamten der Bundesagentur, die vor dem 2.7.2003 die o. g. Aufgabe bei den Arbeitsämtern, den Landesarbeitsämtern und der Hauptstelle der Bundesanstalt (ab 2004: Agenturen für Arbeit, Regionaldirektionen, Zentrale der Bundesagentur für Arbeit) bereits tatsächlich ganz oder über...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 437 Dritte... / 2.4 Versorgungsbezüge der Beamtinnen und Beamten

Rz. 26 Abs. 6 regelt die Tragung der finanziellen Lasten für die Versorgungsbezüge der Beamten. Für die bis zur Überleitung in den Dienst des Bundes zurückgelegten Dienstzeiten ist die Bundesagentur zur Tragung verpflichtet, für die Zeiten seit der Übernahme der Bund. Die Durchführung der Versorgungslastenteilung erfolgt entsprechend der Maßgaben der Abs. 2 bis 5 des § 107b ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 437 Dritte... / 2.3 Angestellte

Rz. 14 Abs. 2 regelt den Übergang der Arbeitsverhältnisse mit den Angestellten auf den Bund. Die Überleitung erfolgt unter den für Beamtinnen und Beamte in Abs. 1 normierten Voraussetzungen (vgl. insbesondere. Anm. 5 bis 8). Rz. 15 Abs. 2 Satz 2 stellt klar, dass die Bundesrepublik Deutschland als neuer Arbeitgeber kraft Gesetzes zugleich in die arbeitsvertraglichen Rechte un...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 437 Dritte... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Abs. 1 bestimmt, dass die Beamtinnen und Beamten der Arbeitsmarktinspektion der Bundesagentur für Arbeit – mit Ausnahmen – ab 1.1.2004 Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte im Dienst der Zollverwaltung sind. Abs. 2 leitet die Angestellten der Bundesagentur in den Dienst der Zollverwaltung über. Die Bundesrepublik Deutschland tritt in die Rechte und Pflichten der zum Zeitpun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer 2022: Wichtige... / 3 Wichtige Nichtbeanstandungsregelungen

Im Laufe des Jahres werden von der Finanzverwaltung Änderungen im Umsatzsteuerrecht vorgenommen bzw. werden gesetzliche Regelungen oder Veränderungen aufgrund der Rechtsprechung umgesetzt. Häufig ergeben sich dabei Übergangs- oder Nichtbeanstandungsregelungen, die in der Praxis zu beachten sind. Seit dem 1.1.2019 gelten unionseinheitliche Regelungen zu den sog. Einzweck- und ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 437 Dritte... / 2.1 Grundlage der Vorschrift

Rz. 3 Die Zuständigkeiten bei der Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und des Leistungsmissbrauchs nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch und anderen Gesetzen, die bislang auf die Bundesanstalt für Arbeit (ab 2004: Bundesagentur für Arbeit) und auf die Zollverwaltung aufgeteilt waren, werden weitgehend bei der Zollverwaltung gebündelt. Bei der Bundesagentur für Arbeit ver...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 437 Dritte... / 2.5 Personalvertretung

Rz. 29 Abs. 7 betrifft das passive Wahlrecht zu den Personalvertretungen der Zollverwaltung. Die übergeleiteten Beamten und Angestellten besitzen es auch dann, wenn sie noch nicht seit sechs Monaten dem Geschäftsbereich ihrer neuen obersten Dienstbehörde angehören. Rz. 30 Die Regelung gewährleistet, dass die neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ihrer Dienststelle der Zol...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Aufteilung von Alterseinkünften eines Ruhestandsbeamten des EPA

Leitsatz 1. Die Grundversorgung des Ruhegehalts eines ehemaligen Bediensteten des EPA ist in Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2 EStG (Versorgungsbezüge) und sonstige Einkünfte gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG (Leibrente) aufzuteilen, sofern der Bedienstete von seinem Recht Gebrauch gemacht hat, eine zuvor aufgebaute Anwartsch...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltumwandlung (VKA) / 10.2 Kreis der zulässigen Anbieter

Zugelassen als Anbieter sind nach § 6 TV-EUmw/VKA die öffentlichen Zusatzversorgungseinrichtungen, die Sparkassen-Finanzgruppe sowie die Kommunalversicherer. Der Kreis der Kommunalversicherer ist angelehnt an die Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft Deutscher Kommunalversicherer (BADK). Ob die Einschränkung des Anbieterkreises zulässig ist oder ob eine Ausschreibung und e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.13 Die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) nach Hartz IV

Tz. 67b Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Die Bundesagentur für Arbeit bzw die Kommunen (Kreise und kreisfreie Städte) sind jeweils für ihren Bereich eigenständiger Träger von Verpflichtungen zur Erbringung der Grundsicherung nach SGB II. Die von dem jeweiligen Träger insoweit zu erbringenden Tätigkeiten sind – isoliert betrachtet – unstreitig hoheitlich. Die Träger setzen zur Erfül...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltumwandlung (VKA) / 4 Persönlicher Geltungsbereich nach dem TV-EUmw/VKA

Unter den persönlichen Geltungsbereich des TV-EUmw/VKA fallen sämtliche Beschäftigte – inkl. Auszubildende und geringfügig Beschäftigte –, die bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, der Mitglied eines KAV/VKA ist, und die unter den Geltungsbereich eines der in § 1 TV-EUmw/VKA genannten Tarifverträge fallen; diese sind BAT, BAT-O, BAT-Ostdeutsche Sparkassen, BMT-G II, BMT-O, TV-...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 10.2 Kreis der zulässigen Anbieter

Zugelassen als Anbieter ist nach § 6 Satz 2 TV-EntgeltU-B/L bzw. TV-EntgeltU-Wald/Forst B/L – wie bereits ausgeführt – grundsätzlich allein die VBL, und zwar für sämtliche Beschäftigte. Dies gilt auch dann, wenn ausnahmsweise keine Pflichtversicherung bei der VBL besteht.[1] Eine Ausnahme gilt lediglich für die Beschäftigten des Saarlandes und der Freien und Hansestadt Hambur...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.1 Entstehen des Verwaltungsakts

Rz. 2 Die erste Stufe der Wirksamkeit eines Verwaltungsakts besteht in den Regelungen, die zur Entstehung des Verwaltungsakts führen. Dies ist in § 124 AO nicht ausdrücklich geregelt, vielmehr setzt § 124 AO die Entstehung des Verwaltungsakts voraus. Aus § 124 AO kann man aber schließen, dass der Verwaltungsakt mit der Bekanntgabe entsteht.[1] "Entstehen" bedeutet, dass der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.3 Rücknahme wegen Anwendung unlauterer Mittel, Nr. 2

Rz. 35 Die Anwendung unlauterer Mittel ermöglicht die Rücknahme immer dann, wenn diese Mittel für den Erlass des Verwaltungsakts nach dem tatsächlichen Ablauf des Entscheidungsprozesses bestimmend waren. Die Anwendung des unlauteren Mittels muss also kausal für den Erlass des Verwaltungsakts gewesen sein. Der Rücknahmegrund liegt daher nicht vor, wenn die Behörde die gleiche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Aus der Praxis für die... / I. Nach der Reform

Rz. 44 Vor allem Burgard hat ausgesprochen pointiert und damit sehr klar wesentliche Folgen aus der Reform des Stiftungszivilrechts zusammengefasst.[12] Für grundsätzlich wichtig halten wir dabei insbesondere die folgenden vier Punkte, die auch er anspricht:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorbemerkung vor §§ 80 ff. BGB – Das neue Stiftungsrecht im BGB

Rz. 1 Das neue Stiftungszivilrecht ist "endlich" da[1] – oder ist das etwa gar kein Grund zur Freude?[2] Wie wir sehen werden, gehen die Meinungen dazu weit auseinander. Wie kam es zum neuen Recht? Auf Bitten der Konferenz der Innenminister wurde Ende 2014 eine Bund-Länder Arbeitsgruppe eingesetzt, die das bisherige Stiftungsrecht auf weitere Möglichkeiten der Vereinheitlichu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.1.4 Offenbarsein für die Beteiligten

Rz. 20 Die Unrichtigkeit muss offenbar sein; wann dies der Fall ist, ist jedoch umstritten. Der Streit dreht sich vor allem um die Frage, ob der Fehler gerade für den Stpfl. offenbar sein muss (so die hier vertretene Ansicht; vgl. Rz. 21), oder ob ein Fehler bereits dann offenbar ist, wenn er sich bei Offenlegung des Akteninhalts (den der Stpfl. regelmäßig nicht kennt) für j...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.3 Steuerfestsetzung mithilfe der EDV

Rz. 30 Die zu § 129 AO entwickelten Grundsätze gelten auch bei einer Steuerveranlagung mithilfe von EDV-Anlagen.[1] Dabei sind Fehler in der Programmgestaltung i. d. R. Rechtsfehler, die eine Berichtigung nach § 129 AO nicht zulassen.[2] Ebenso wie einem Sachbearbeiter kann auch einem Programmierer eine offenbare Unrichtigkeit oder ein Rechtsfehler unterlaufen. Eine offenbar...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 1 Systematik

Rz. 1 Dem § 129 AO entsprechende Vorschriften sind in § 42 VwVfG und in § 38 SGB X enthalten. Das Gesetz nennt als offenbare Unrichtigkeiten Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche Unrichtigkeiten. Schreib- und Rechenfehlern, und damit auch den anderen ähnlichen offenbaren Unrichtigkeiten, ist gemeinsam, dass sie das äußere Bild des Verwaltungsakts beeinträchtigen, ohne sei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.1.3 Fehler in der Sachverhaltsermittlung

Rz. 17 Da eine offenbare Unrichtigkeit nur vorliegen kann, wenn der äußere Wortlaut des Verwaltungsakts von dem wirklichen, nach der Erklärungstheorie zu bestimmenden Inhalt des Verwaltungsakts abweicht (vgl. Rz. 5), kann es sich nicht um eine offenbare Unrichtigkeit handeln, wenn die Finanzbehörde infolge fehlerhafter Sachverhaltsermittlung oder Irrtums bei ihrer Entscheidu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.3 Verletzung von Formvorschriften

Rz. 5 Eine Verletzung der in § 119 AO vorgeschriebenen Form liegt z. B. vor, wenn der Verwaltungsakt nicht die Unterschrift oder Namenswiedergabe des berechtigten Beamten enthält. Entsprechendes gilt, wenn ein Steuerbescheid entgegen § 157 AO nicht schriftlich ergeht. Bei einem Teil der Formfehler ist § 127 AO jedoch nicht anwendbar, weil der Fehler den Verwaltungsakt nichti...mehr