Fachbeiträge & Kommentare zu Beamte

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.6.1 Ungleichbehandlung verschiedener Arbeitnehmergruppen

Rz. 100 Eine Differenzierung zwischen Arbeitern und Angestellten ist grundsätzlich unzulässig. Weil aber eine Ungleichbehandlung zulässig ist, wenn ein Hilfskriterium zur Gruppenbildung verwandt wird, die ihrerseits auf eine gerechtfertigte Unterscheidung abzielt, kann es zulässig sein, wenn an die gewerblichen Arbeitnehmer wegen erheblich höherer krankheitsbedingter Fehlzei...mehr

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zfs 02/2022, Anerkennung ei... / 1 Aus den Gründen:

Zitat … Die Klage ist … begründet. Der Bescheid vom 8.1.2020 ist rechtswidrig und verletzt die Kl. daher in ihren Rechten. Sie hat einen Anspruch auf Anerkennung des am 12.12.2019 erlittenen Unfalls als Dienstunfall (§ 113 Abs. 5 S. 1 VwGO). Die Kl. genießt als Beamtin des Landes Hessen Dienstunfallschutz gemäß § 35 Abs. 1 HBeamtVG in der Fassung des 2. Dienstrechtsmodernisieru...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Ermittlungstätigkeit von Finanzbehörde und Steuer- und Zollfahndung

Rz. 57 [Autor/Stand] Wie bereits ausgeführt, sind funktionell zuständige Ermittlungsorgane im steuerlichen Bußgeldverfahren die FinB und die Steuer- und Zollfahndung (s. Rz. 4 ff., 27, 41). Die FinB (BuStra) nimmt dabei grds. die Stellung der StA ein (§ 46 Abs. 2 OWiG, zu den Rechten und Befugnissen s. Rz. 27; § 385 Rz. 85 ff., 232 ff.). Aufgrund ihrer Sachkunde und Sachnähe...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Rechtsstellung der Steuer- und Zollfahndung (§ 410 Abs. 1 Nr. 9 AO)

Rz. 41 [Autor/Stand] Die Befugnisse der Steuer- und Zollfahndung, die gem. § 208 Abs. 1 Nr. 1 AO auch für die Erforschung von Steuerordnungswidrigkeiten zuständig ist, ergeben sich für das steuerliche Bußgeldverfahren aus § 410 Abs. 1 Nr. 9 AO, nach dem außer den verfahrensrechtlichen Vorschriften des OWiG (§§ 35 ff. OWiG) „§ 404 Satz 1 und Satz 2 erster Halbsatz über die St...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Ermittlungsorgane

Rz. 38 [Autor/Stand] Zur Durchführung der Ermittlungstätigkeit sind bei den FÄ bzw. HZÄ sog. Straf- und Bußgeldsachenstellen (StraBu) eingerichtet. Infolge der Zuständigkeitskonzentration gem. § 387 Abs. 2 AO sind durch Rechtsverordnung durchweg "Gemeinsame Straf- und Bußgeldsachenstellen" bei einer FinB eingerichtet worden, die die straf- und bußgeldrechtliche Ermittlungstä...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Zusammentreffen von Steuerstraftat und Allgemeindelikt

a) Allgemeines Ergänzender Hinweis: Nr. 17, 21 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 17, 21) Rz. 89 [Autor/Stand] Oft ergibt sich erst im Verlauf der finanzbehördlichen Ermittlungen, dass die Steuerstraftat mit einer oder mehreren allgemeinen Straftaten materiell oder prozessual tateinheitlich zusammentrifft, die nicht zu den in § 386 Abs. 2 Nr. 2 AO aufgezählten gehören (z.B. Steuerh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) Zuordnung und Ermittlung der Einkünfte

Rn. 351 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Steuerrechtlich ohne Bedeutung für die Qualifikation der Einkünfte ist der Umstand, dass die Berufung in den Aufsichtsrat der Gesellschaft im Zusammenhang mit der hauptamtlichen Tätigkeit des Mitgliedes steht; hiernach gehören auch Aufsichtsratsvergütungen der ArbN-Vertreter nicht zu den Einkünften aus dem Arbeitsverhältnis (vgl BFH BStBl I...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Begriff (§ 386 Abs. 1 Satz 2 AO)

Rz. 31 [Autor/Stand] In § 386 Abs. 1 Satz 2 AO wird der Kreis der für die Verfolgung einer Steuerstraftat zuständigen FinB abschließend bestimmt. Es sind dies das HZA (§ 1 Nr. 3 FVG), das FA (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 FVG), das Bundeszentralamt für Steuern (§ 1 Nr. 2 FVG) und die Familienkasse (§ 5 Abs. 1 Nr. 11 FVG). Der für das Steuerstrafverfahren gem. § 386 Abs. 1 Satz 2 AO gelte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Insbesondere Prüfungstätigkeit

Rn. 46 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Nichtselbstständigkeit wurde angenommen bei einem Gemeindedirektor als Mitglied der Schätzungskommission der Oldenburgischen Landesbrandkasse (BFH BStBl II 1972, 460). Bei Prüfungstätigkeiten eines Hochschullehrers ist danach zu unterscheiden, ob es sich um eine Dienstpflicht handelt und der Prüfer der Weisung und Kontrolle des Dienstherrn u...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Grundsätzlich gilt die Vorschrift für alle Arten von Dienstverhältnissen. Nicht erforderlich ist ein dauerndes Dienstverhältnis, wie ein Umkehrschluss aus § 617 BGB zeigt.[1] Auf Arbeitsverhältnisse ist sie nur dann anwendbar, soweit keine Sonderregelungen bestehen. Solche finden sich etwa in § 62 HGB für Handlungsgehilfen und in § 114 SeeArbG für Seeleute. Entsprechen...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.3.3 Nebeneinander und Übergang von arbeitsrechtlicher und nicht-arbeitsrechtlicher Beziehung

Rz. 17 Neben einem nicht-arbeitsrechtlichen Verhältnis, aufgrund dessen Arbeit erbracht wird, kann auch ein Arbeitsverhältnis bestehen. Im Verhältnis freier Dienstvertrag/Arbeitsvertrag ist man zurückhaltend[1], umfassende Rspr. liegt aber zu den Nebentätigkeiten von Beamten vor. Die Gleichzeitigkeit von Beamten- und Arbeitsverhältnis ist nicht ausgeschlossen. Die Begründung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Von zwischen- oder überstaatlichen Einrichtungen gewährte Leistungen (§ 65 Abs 1 S 1 Nr 3 EStG)

Rn. 66 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Unter die in § 65 Abs 1 S 1 Nr 3 EStG genannten ihrer Zweckbestimmung nach vergleichbaren Leistungen zwischen- oder überstaatlicher Einrichtungen fallen insb (vgl A 28.3 Abs 3 DA-KG 2021): die Kinderzulagen nach Art 67 Abs 1 Buchst b des Statuts der Beamten der EU, BFH v 13.07.2016, XI R 16/15, BStBl II 2016, 955, sowie des Anhangs VII zum St...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Regeln über Zuständigkeitszuweisungen (Art 11ff VO (EG) Nr 883/2004)

Rn. 105 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die Regelungen über die Zuständigkeitszuweisungen, die sich aus den Art 11ff der VO (EG) Nr 883/2004 ergeben, dienen dazu, dass die vom sachlichen und persönlichen Geltungsbereich der VO (EG) Nr 883/2004 erfassten Fälle grds nur den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaats unterliegen, BFH v 31.03.2008, III B 132/07, BFH/NV 2008, 1151 zu Ar...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Wagner, Aufwandsentschädigungen an ehrenamtliche Helfer von Wohltätigkeitsorganisationen, FR 1991, 683; Stübe, Die einkommensteuerliche Behandlung von Wahlkampfkosten anlässlich der Kandidatur für ein politisches Amt, FR 1994, 385; Stadtaus, Entschädigungen für ehrenamtliche Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse in Brandenburg, FiWi (Finanzwirtschaft) 1995, 242; Jac...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Bedeutung und Systematik

Rz. 22 [Autor/Stand] Originär liegt die ausschließliche Zuständigkeit zur Verfolgung von Straftaten bei der StA[2]. § 386 AO enthält die Grundbestimmung über die Zuständigkeitsverteilung zwischen StA und FinB im Steuerstrafverfahren. Sie regelt die funktionelle Zuständigkeit der FinB im steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren [3], während die Aufgaben und Befugnisse der S...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Haftsachen (§ 386 Abs. 3 AO)

Ergänzender Hinweis: Nr. 20, 73 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 20, 73) Rz. 103 [Autor/Stand] Die selbständige Ermittlungsbefugnis der FinB für das Ermittlungsverfahren (§ 386 Abs. 2 AO) geht kraft Gesetzes auf die StA über, sobald gegen den Beschuldigten wegen der Tat ein Haftbefehl (§§ 112, 112a StPO) oder ein Unterbringungsbefehl (§ 126a StPO) erlassen wird (§ 386 Abs. 3 AO;...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.3.4.1 Öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

Rz. 20 Nicht zu den Arbeitnehmern gehören damit die Beamten, Richter und Soldaten, deren Grundlage ein öffentlich-rechtliches Sonderstatusverhältnis ist.[1] Zivildienstleistende [2] werden auch aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Sonderverhältnisses tätig und sind daher keine Arbeitnehmer, auch wenn sie nicht-staatlichen Beschäftigungsstellen überlassen sind. Auch Freiwilli...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Unerlaubte Tätigkeiten

Rn. 138 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Eine unerlaubte Tätigkeit kann nach der Lehre vom Berufsbild keinen ähnlichen Beruf darstellen. Das Verbot steht der Annahme der Ähnlichkeit iSd hM ebenso entgegen wie das Fehlen der behördlichen Zulassung/Erlaubnis. Das gilt gleichermaßen für die nur berufsrechtlich unzulässige wie die mit Strafe bedrohte Ausübung der Tätigkeit (vgl BFH BS...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 386 Zuständigkeit der Finanzbehörde bei Steuerstraftaten

Schrifttum: Bender, Die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Rauschgiftkriminalität als Aufgabe des Zollfahndungsdienstes, wistra 1990, 285; Bender, Erweiterte Ermittlungsbefugnisse der Finanzbehörden im allgemeinstrafrechtlichen Bereich?, wistra 1998, 93; Bilsdorfer, Ermittlungsbefugnisse der Finanzbehörde in Nicht-Steuerstrafsachen, BB 1983, 2112; Blesinger, Das Steuergehei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cg) Unterrichtserteilung

Rn. 51 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Nichtselbstständigkeit wird angenommen, wenn der nebenberuflichen Lehrtätigkeit ein Tarifvertrag zugrunde liegt, der StPfl sich an einen festen Stundenplan zu halten hat und die Vertragsparteien ein Arbeitsverhältnis abschließen wollen (BFH BStBl II 1972, 617; 1972, 618). Zusätzlicher Unterricht an der Schule, an der hauptsächlich unterricht...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Abgabe der Strafsache an die Staatsanwaltschaft (§ 386 Abs. 4 Satz 1 AO)

a) Jederzeitige Abgabe Ergänzender Hinweis: Nr. 22 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 22) Rz. 117 [Autor/Stand] Nach § 386 Abs. 4 Satz 1 AO kann die FinB die Strafsache jederzeit an die StA abgeben (vgl. die Übersicht Rz. 51 unter II.B.1.). b) Ermessen Rz. 118 [Autor/Stand] Die Entscheidung über die Abgabe und deren Zeitpunkt steht – wie aus der Formulierung "kann" hervorgeht – im pf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Ausnahmeregelung für Ehegatten von EU-Bediensteten (§ 65 Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 80 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Mit Rücksicht auf die Entscheidung des EuGH v 07.05.1987, C-189/85, SozR 5870 § 8 Nr 13, nach der ein nichtselbstständig tätiger Kindergeldberechtigter nicht deshalb von der Zahlung des Kindergeldes ausgeschlossen werden darf, weil sein Ehegatte Kinderzulagen als aktiver oder ehemaliger EG-Bediensteter erhält, bestimmt § 65 Abs 1 S 3 EStG ei...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Evokationsrecht der Staatsanwaltschaft (§ 386 Abs. 4 Satz 2 AO)

Ergänzender Hinweis: Nr. 22 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 22) sowie Nr. 267 Abs. 1 RiStBV Schrifttum: Bach, Die LGT-Falle: Sitzt der gesetzliche Richter wirklich in Bochum?, PStR 2009, 70; Heerspink, Die Ermittlungen zur Liechtenstein-Affäre – Fehlende Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft, Beweisverwertungsverbote und Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige?, AO-StB 200...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Tatbestandsvoraussetzungen

a) Vortat Rz. 53 [Autor/Stand] Voraussetzung der Strafbarkeit nach § 257 StGB ist das Vorliegen einer rechtswidrigen (Straf-)Tat eines anderen i.S.d. § 11 Abs. 1 Nr. 5 StGB, im Zusammenhang mit § 369 Abs. 1 Nr. 4 AO also das Vorliegen einer vorangegangenen Steuerstraftat eines anderen nach § 369 Abs. 1 Nr. 1–3 AO. Sowohl der objektive als auch der subjektive Tatbestand einer ...mehr

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§ 9 Arbeitsschutz / I. Anwendungsbereich

Rz. 9 Das Gesetz erfasst alle Beschäftigten, ohne Unterscheidung, ob sie in einem privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnis tätig sind. Damit unterfallen ihm neben den Arbeitnehmern und Auszubildenden auch die arbeitnehmerähnlichen Personen sowie Beamte, Richter, Soldaten und die in Werkstätten für Behinderte Beschäftigten. Ausgenommen sind lediglich Hau...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / X. Arbeitsschutz

Rz. 56 Technische Arbeitsmittel dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie den vorgegebenen sicherheitstechnischen Anforderungen und weiteren formellen Voraussetzungen entsprechen.[88] Dadurch wird erreicht, dass grundsätzlich nur sicherheitsgerecht geschaffene Arbeitsmittel in den Betrieben zum Einsatz kommen. Auf der Ebene des betrieblichen Arbeitsschutzes (näher ...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / a) Der Zuständigkeitsstreitwert

Rz. 8 Der Zuständigkeitsstreitwert ist zu der Entscheidung zu berechnen, ob eine Klage im ersten Rechtszug beim Amtsgericht oder beim Landgericht einzureichen ist. Die sachliche Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte in erster Instanz ist in den §§ 23 Ziff. 1, 71 Abs. 1 GVG geregelt. Demnach beträgt die so genannte Anfangsklagesumme für das Landgericht 5.000,01 Euro. Der Zus...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / III. Zusammenfassung

Rz. 128 Vorstehende Erläuterungen zur Streitwertfestsetzung für den Zuständigkeitsstreitwert und den Gebührenstreitwert sollen nachfolgend in einer Übersicht zusammengefasst werden. Übersicht: Wertfestsetzung Merke: Eine Festsetzung des Zuständigkeitsstreitwertes oder des Rechtsmittelstreitwertes ist grundsätzlich auch für die Berechnung der Gerichtsgebühren maßgebend (§ 62 S....mehr

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Disziplinarische Ahndung vo... / 1.7 Sonderfall: Beamten auf Probe und Beamte auf Widerruf

Gegen Beamte auf Probe und auf Widerruf können nur die Disziplinarmaßnahmen Verweis und Geldbuße verhängt werden (§ 25 Abs. 1 Satz 2 LDG BW). Lassen sich diese Beamten eine schwerer wiegende Dienstpflichtverletzung zuschulden kommen, gilt: Beamte auf Widerruf können jederzeit entlassen werden (§ 23 Abs. 4 Satz 1 BeamtStG). Allerdings muss hierfür ein sachlicher Grund gegeben s...mehr

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Disziplinarische Ahndung vo... / 3.1 Gegen welche Beamte kann ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden?

Ein Disziplinarverfahren kann gegen alle Beamte des Landes[45], der Gemeinden, der Landkreise und der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts eingeleitet werden (§ 1 Abs. 1 LDG BW). Dies gilt auch für Ruhestandbeamte (§ 1 Abs. 1 LDG BW) – bei diesen kann sowohl eine Dienstpflichtverletzung geahndet we...mehr

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Disziplinarische Ahndung vo... / 2.1.1 Das Persönlichkeitsbild des Beamten

Das Persönlichkeitskriterium ist das übergreifende Bemessungskriterium (§ 26 Abs. 1 Satz 2 LDG BW).[41] Praxis-Beispiel Beispielsfall: Unsorgfältige Prüfung eines Vertrages Kreisbeamter K leitet das Liegenschaftsamt und ist dort für das "Vertragsmanagement" zuständig. Wie er weiß, benötigt der Kreis ein derzeit angemietetes Gebäude ab Ende 2010 nicht mehr. Den zugrundeliegende...mehr

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Disziplinarische Ahndung vo... / 1.5 Entfernung aus dem Beamtenverhältnis

Ein Beamter[14] muss aus dem Dienst entfernt werden, wenn er durch ein schweres Dienstvergehen das Vertrauen des Dienstherrn oder der Allgemeinheit in die pflichtgemäße Amtsführung endgültig verloren hat (§ 31 LDG BW). Sind diese tatbestandlichen Voraussetzungen gegeben, steht dem Dienstherrn kein Ermessen zu – er muss den Beamten entlassen. Fällt dem Beamten ein sogenanntes Zug...mehr

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Disziplinarische Ahndung vo... / 1.4 Zurückstufung

Nach § 30 LDG BW kann der Beamte in ein anderes Amt derselben Laufbahn versetzt werden (Zurückstufung), wenn er durch ein mittelschweres Dienstvergehen das Vertrauen des Dienstherrn oder der Allgemeinheit in die pflichtgemäße Amtsführung nachhaltig erschüttert hat. Auch die Zurückstufung soll dazu dienen, den Beamten künftig zur ordnungsgemäßen Pflichtenerfüllung anzuhalten – si...mehr

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Disziplinarische Ahndung vo... / 1.3 Kürzung der Bezüge

Nach § 29 LDG BW können dem Beamten dessen Bezüge[4] gekürzt werden, wenn er durch ein mittelschweres Dienstvergehen, das Vertrauen des Dienstherrn oder der Allgemeinheit in die pflichtgemäße Amtsführung erheblich beeinträchtigt hat. Auch die Kürzung der Bezüge soll dazu dienen, den Beamten zur künftig ordnungsgemäßen Pflichtenerfüllung anzuhalten. Die Bezüge dürfen um maximal 20...mehr

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Disziplinarische Ahndung vo... / 3.3.1 Keine Einleitung wegen § 34 LDG BW (§ 8 Abs. 2 Satz 1 Fall 1 LDG)

Wurde gegen den Beamten in einem Straf- oder Bußgeldverfahren eine Strafe, Geldbuße oder Ordnungsmaßnahme unanfechtbar verhängt, darf wegen desselben Sachverhalts gegen den Beamten kein Verweis mehr ausgesprochen werden Das gleiche gilt für eine Tat nach § 153 a Abs. 1 Satz 5 oder Abs. 2 Satz 2 StPO, die nach der Erfüllung von Auflagen und Weisungen nicht mehr als Vergehen v...mehr

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Disziplinarische Ahndung vo... / 2.1.5 Grad des Vertrauensverlustes

Für den Verweis genügt es, wenn das Vertrauen des Dienstherrn oder der Allgemeinheit in die künftige pflichtgemäße Amtsführung "nur geringfügig beeinträchtigt" ist. Für eine Geldbuße muss das Vertrauen "nicht nur geringfügig beeinträchtigt" sein. Für eine Kürzung der Bezüge muss das Vertrauen "erheblich beeinträchtigt" sein. Für eine Zurückstufung muss das Vertrauen "nachhal...mehr

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Disziplinarische Ahndung vo... / 3.3 Unter welchen Voraussetzungen wird ein Disziplinarverfahren eingeleitet?

Ein Disziplinarverfahren muss (!) eingeleitet werden, wenn tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen (§ 8 Abs. 1 LDG BW). Der Verdacht eines Dienstvergehens muss aber hinreichend konkret sein; bloße Vermutungen reichen nicht aus. In aller Regel sind daher zunächst "Verwaltungsermittlungen" anzustellen, um zu klären, ob tatsächl...mehr

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Disziplinarische Ahndung vo... / 1.1 Verweis

Nach § 27 LDG BW kann dem Beamten eine schriftliche Rüge, d.h. ein förmlicher "Verweis", erteilt werden, wenn er durch ein leichtes Dienstvergehen das Vertrauen des Dienstherrn oder der Allgemeinheit in die pflichtgemäße Amtsführung geringfügig beeinträchtigt hat. Der Verweis soll dazu dienen, den Beamten zur künftig ordnungsgemäßen Pflichtenerfüllung anzuhalten. Dabei muss der V...mehr

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Disziplinarische Ahndung vo... / 1.2 Geldbuße

Nach § 28 LDG BW kann dem Beamten eine Geldbuße auferlegt werden, die er an seinen Dienstherrn zu zahlen hat, wenn er durch ein leichtes Dienstvergehen das Vertrauen des Dienstherrn oder der Allgemeinheit in die pflichtgemäße Amtsführung nicht nur geringfügig beeinträchtigt hat. Auch die Geldbuße soll dazu dienen, den Beamten künftig zur ordnungsgemäßen Pflichtenerfüllung anzuh...mehr

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Disziplinarische Ahndung vo... / 3.3.2.1 Maßnahmenverbot wegen Zeitablaufs, § 35 LDG BW

Unter die "sonstigen Gründe" fällt zunächst die Konstellation, dass kein Disziplinarverfahren eingeleitet wird, weil zu erwarten ist, dass eine Disziplinarmaßnahme wegen § 35 LDG BW nicht ausgesprochen werden darf. § 35 LDG BW enthält ein Maßnahmenverbot wegen Zeitablaufs (untechnisch gesprochen ist das Dienstvergehen hier also bereits "verjährt"[56]). Nach § 35 Abs. 1 LDG BW...mehr

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Disziplinarische Ahndung vo... / Zusammenfassung

Immer, wenn ein Beamter schuldhaft eine ihm obliegende Dienstpflicht verletzt, begeht er zugleich ein Dienstvergehen (§ 47 Abs. 1 Satz 1 BeamtStG). Zu den Dienstpflichten eines Beamten gehört auch die Pflicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben. Jeder schuldhafte Rechtsanwendungsfehler begründet also zugleich ein Dienstvergehen. Gewährt etwa ein Beamte...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Disziplinarische Ahndung vo... / 2.1.3 Subjektive Handlungsmerkmale

Hier ist vor allem auf Form und Gewicht des Verschuldens sowie auf die Beweggründe für das Verhalten des Beamten abzustellen. Im vorgenannten Beispiel ist also bedeutsam, ob leichte, mittlere oder grobe Fahrlässigkeit gegeben ist. Dabei spielt auch eine Rolle, ob der Beamte absehen konnte, dass ein Fehlverhalten seinerseits zu einem großen Schaden führen kann: Je größer der (...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Disziplinarische Ahndung vo... / 3.2 Wer ist zuständig für die Einleitung des Disziplinarverfahrens?

Zuständig für die Einleitung des Verfahrens ist die untere Disziplinarbehörde (vgl. § 8 Abs. 1 i.V.m. § 7 Abs. 1 LDG BW). Untere Disziplinarbehörde ist grds. der jeweilige Dienstvorgesetzte (vgl. § 4 Nr. 3 LDG BW [46] und § 5 Abs. 1 Nr. 2 LDG BW). Der Dienstvorgesetzte ist (vgl. § 3 Abs. 3 LBG BW): für Gemeindebeamte: der Bürgermeister (§ 44 Abs. 4 GemO BW) für Kreisbeamte: der...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Disziplinarische Ahndung vo... / 1.6 Sonderfall: Ruhestandsbeamte

Bei Ruhestandsbeamten kommen als Disziplinarmaßnahmen nur in Frage: Die Kürzung oder die Aberkennung des Ruhegehalts (nach §§ 32 bzw. 33 LDG BW), § 25 Abs. 2 LDG. Dabei kann sowohl abgestellt werden auf eine Dienstpflichtverletzung, die der Beamte noch in seiner aktiven Zeit begangen hat (die aber erst jetzt der Disziplinarbehörde bekannt wird) oder wegen einer Dienstpflichtv...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Disziplinarische Ahndung vo... / 2.1.6 Rechtsfolgeermessen

Liegen die genannten Voraussetzungen für den Ausspruch einer Disziplinarmaßnahme vor, ist das Rechtsfolgeermessen des Dienstherrn ausgelöst. Lediglich wenn die tatbestandlichen Voraussetzungen der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis erfüllt sind, besteht kein Ermessen (§ 31 Abs. 1 LDG BW). Nach pflichtgemäßem Ermessen muss der Dienstherr also entscheiden, welche der tatbestan...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Disziplinarische Ahndung vo... / 2.1.2 Objektive Handlungsmerkmale

Hier spielt insbesondere die Eigenart und Bedeutung der Dienstpflichtverletzung eine Rolle (namentlich, ob es sich um die Verletzung einer Kern- oder einer Nebenpflicht handelt) sowie die besonderen Umstände der Pflichtverletzung (wie z.B. Häufigkeit und Dauer eines wiederholten Fehlverhaltens). Im vorgenannten Beispiel ist das Vertragsmanagement eine der Kernpflichten des Be...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Disziplinarische Ahndung vo... / 3.3.2.2 Keine Einleitung bei leichtgewichtigen Dienstpflichtverletzungen

Richtigerweise fällt unter die "sonstigen Gründe" i.S.d. § 8 Abs. 2 Satz 1 Fall 2 LDG BW auch die Konstellation, dass aus Sicht des Dienstherrn schon jetzt feststeht, dass zwar eine Dienstpflichtverletzung vorliegt (oder vorliegen könnte), diese aber so leichtgewichtig ist, dass sie keine förmliche Disziplinarmaßnahme rechtfertigen würde, sondern allenfalls eine schriftliche...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 4.2.2.1.8 Protokollerklärungen zu § 18 (VKA) TVöD

Hinsichtlich der Protokollerklärungen zu § 18 (VKA) wird auf die Erläuterungen zu Punkt 4.2.1.4 mit folgenden Ergänzungen hingewiesen: Protokollerklärung Nr. 2 zu § 18 Abs. 4 Satz 3 TVöD/VKA: Zu § 18 Abs. 4 Satz 3 TVöD/VKA wurde im Jahr 2008 eine Protokollerklärung Nr. 2 geschaffen. Danach sollen Beschäftigte im Vollstreckungsdienst eine Vollstreckungsdienstzulage nach den Maß...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 4.2.1 Bund

Mit Inkrafttreten der Entgeltordnung zum 1.1.2014 wurde die leistungsorientierte Vergütung im Geltungsbereich des Bundes quasi abgeschafft. Das Volumen des Leistungsentgelts wurde zur teilweisen Kompensation der sich durch die Entgeltordnung ergebenden Mehrbelastungen verwendet. Lediglich in den Bundesbehörden, welche bisher die leistungsorientierte Vergütung umgesetzt haben,...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 4.2.2.1.4 Methoden der Leistungsbewertung (§ 18 [VKA] Abs. 5 TVöD)

Hinsichtlich der Feststellung und Bewertung von Leistungen sind 2 Wege vorgegeben, der Abgleich zwischen Zielvereinbarung und Grad der Realisierung (Zielerreichung) und die systematische Leistungsbewertung. Zielvereinbarungen sind als freiwillige Vereinbarung zwischen der Führungskraft (Arbeitgeber) und einzelnen Beschäftigten oder Beschäftigtengruppen über objektivierbare Leis...mehr