Fachbeiträge & Kommentare zu Beamte

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.5.2 Verfahren bei Widerspruch

In Bremen geht im Falle des Widerspruchs, das heißt der Ablehnung des Antrags durch die Dienststelle, das Verfahren über die Schlichtungsstelle nach § 59 PVG-HB zur Einigungsstelle nach § 60 PVG-HB. Die Schlichtungsstelle verhandelt mit dem Ziel der Entscheidung durch Einigung. Diese Einigung ist zugleich Letztentscheidung, wenn es sich nicht um personelle Angelegenheiten der...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Sonstige Stellen

Rz. 16 [Autor/Stand] Auch die Polizei, die StA und ihre Ermittlungspersonen (vgl. § 152 GVG) sowie der Strafrichter sind berechtigt, die Einleitung des Steuerstrafverfahrens vorzunehmen[2]. In der Praxis kommt dies eher selten vor. Aufgrund der eigenen Erkenntnisquellen (s. Rz. 12 ff.) und Kompetenzen erfolgt die Einleitung i.d.R. durch die BuStra oder die Steuerfahndungsste...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / bb) Sterbegeld im Sinne von § 18 BeamtVG

Rz. 81 Das BVerwG hat entscheiden, dass es sich bei Sterbegeld i.S.d. § 18 BeamtVG (§ 122 BBG a.F.), soweit es dazu dient, die Kosten der Beerdigung und ggf. der letzten Krankheit des verstorbenen Beamten zu decken, um eine ausdrücklich anderweitig zweckbestimmte, aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften von einem hierzu verpflichteten oder ermächtigten Verwaltungsträger...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.8.1 Zulässigkeit des Antrags

Gegenstand des Antrags können alle personellen und sozialen Angelegenheiten sein, die in §§ 68, 69 PersVG M-V der Mitbestimmung unterworfen sind. Dabei muss es sich aber die Wahrnehmung der kollektiven Interessen handeln und die beantragte Maßnahme muss alle Beschäftigten, Gruppen von Beschäftigten oder einzelne Beschäftigte betreffen oder sich auf sie auswirken. Bezüglich der...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Strafanzeige

Rz. 10 [Autor/Stand] Im Regelfall kommen Strafverfahren durch die Erstattung von Strafanzeigen in Gang (s. auch § 385 Rz. 128 ff.). Es handelt sich um die Mitteilung eines Sachverhalts, der nach Ansicht des Anzeigenden den Verdacht einer strafbaren Handlung begründet. Der durch eine Straftat Verletzte oder eine andere Person regt damit die Prüfung an, ob Anlass zur Strafverf...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Zuwiderhandlungen gegen Auflagen der besonderen Steueraufsicht (§ 379 Abs. 3 AO)

Rz. 640 [Autor/Stand] Nach § 379 Abs. 3 AO handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer Auflage (§ 120 Abs. 2 Nr. 4 AO), die einem Verwaltungsakt (VA) für Zwecke der besonderen Steueraufsicht (§§ 209–217 AO) beigefügt worden ist, zuwiderhandelt. Als Täter kommt nur der Adressat der Auflage in Betracht. Rz. 641 [Autor/Stand] Den Begriff der Auflage definiert §...mehr

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AGS 09/2021, Grundgebühr im... / II. Grundgebühr/Verfahrensgebühr

Nach Ansicht des VG ist das dem Kostenfestsetzungsantrag zugrunde liegende disziplinargerichtliche Antragsverfahren gem. § 63 BDG VG 8pp., um das es hier ausschließlich gehe, wie das Verfahren gem. § 62 BDG (Antrag auf Fristsetzung) ein im Rahmen des Disziplinarverfahrens "besonderes" gerichtliches Verfahren (vgl. die amtliche Überschrift zu Kapitel 2, Abschnitt 2 des BDG – ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Anfangsverdacht und Verwertungsverbot

Rz. 13.9 [Autor/Stand] Ob und inwieweit Tatsachen, die einem Beweisverwertungsverbot unterliegen, zur Begründung eines Anfangsverdachts und für weitere Maßnahmen, etwa eine Durchsuchung, herangezogen werden dürfen, betrifft die Frage der Vorauswirkung von Verwertungsverboten[2] und ist im Kontext der der Fernwirkung von Beweisverwertungsverboten zu verorten[3]. Verfahrensfeh...mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / (1) Pflegetagegeldversicherung und "Pflege-Bahr" und Varianten des Fallbeispieles 1

Rz. 53 Bei der Pflegetagegeldversicherung i.S.d. § 192 Abs. 6 VVG wird eine vom Versicherungsnehmer festgelegte Summe im Bedarfsfall ohne Zweckbindung und zur freien Verwendung pro Tag ausgezahlt, wobei die Auszahlung aus Praktikabilitätsgründen nicht täglich, sondern monatlich erfolgt. Der Gesundheitszustand sowie das Alter bei Antragstellung haben Einfluss auf die Versiche...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Verdacht einer Steuerstraftat

Schrifttum: Ebert, Der Tatverdacht im Strafverfahren, 2000; Kammann, Der Anfangsverdacht, 2003; Schulz, Normiertes Misstrauen, 2001; Haas, Vorermittlungen und Anfangsverdacht, 2003. Ergänzender Hinweis: Nr. 14, 26 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 14, 26) Rz. 5 [Autor/Stand] Voraussetzung ist das Vorliegen eines sog. Anfangsverdachts. Es genügt ein "einfacher" Verdacht, der von dem...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.9 Beamte in Privatbetrieben

Rz. 33 Soweit Beamte aufgrund eines privatrechtlichen Arbeitsvertrags, etwa im Rahmen einer Nebentätigkeit, in einem privatrechtlichen Unternehmen tätig werden, sind sie Arbeitnehmer i. S. d. § 5 Abs. 1. Problematisch sind die Fälle, in denen Beamte im Wege der Abordnung oder Zuweisung durch ihren Dienstherrn in einen Betrieb eingegliedert werden. Nach der früheren Entsprech...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 5 BetrVG umschreibt den Personenkreis, auf den das Betriebsverfassungsgesetz in vollem Umfang zur Anwendung gelangt, d. h. den Personenkreis, der vom Betriebsrat repräsentiert wird und dessen Interessen der Betriebsrat wahrnehmen kann und zu vertreten hat.[1] § 5 Abs. 1 legt den allgemeinen arbeitsrechtlichen Arbeitnehmerbegriff zugrunde und erweitert diesen um die z...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.6 Sprecherausschüsse

Rz. 52 Durch das Gesetz zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes, über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten und zur Sicherung der Montanmitbestimmung vom 20.12.1988[1] wurden erstmals Sprecherausschüsse für leitende Angestellte gesetzlich geregelt. Bereits vor Inkrafttreten dieses Gesetzes gab es in vielen Unternehmen frei vereinbarte Sprecherausschüsse, welche ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.8 Nicht-Arbeitnehmer

Rz. 32 Keine Arbeitnehmer i. S. d. Betriebsverfassungsgesetzes sind Beamte und Beamtenanwärter (für die das Bundespersonalvertretungsgesetz bzw. die entsprechenden Landespersonalvertretungsgesetze gelten; vgl. aber Rz. 33), Soldaten, Zivildienstleistende[1], Personen, die kraft eines öffentlich-rechtlichen Zwangs beschäftigt werden, wie Strafgefangene (BAG, Beschluss v. 3.10...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Leitende Angestellte

Rz. 41 § 5 Abs. 3 Satz 1 bestimmt, dass das BetrVG, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird, auf leitende Angestellte keine Anwendung findet. Anderweitige Bestimmungen im Sinne dieser Vorschrift finden sich in § 105 BetrVG, § 107 Abs. 1 und Abs. 3 BetrVG sowie in § 108 Abs. 2 BetrVG. Rz. 42 Der Begriff des leitenden Angestellten wird in § 5 Abs. 3 Satz 2 definie...mehr

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Schell, SGB IX § 73 Reiseko... / 2.19 Reisekosten im Zusammenhang mit einer Stufenweisen Wiedereingliederung

Rz. 84 Die stufenweise Wiedereingliederung (§ 44) dient dazu, arbeitsunfähige Erwerbstätige nach lang andauernder, schwerer Krankheit schrittweise an die volle Arbeitsbelastung heranzuführen und so den Übergang zur vollen Berufstätigkeit zu erleichtern. Durch eine individuell angepasste Steigerung von Arbeitszeit und/oder Arbeitsbelastung wird die Arbeitsfähigkeit im Rahmen ...mehr

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Jansen, SGB IV § 106 Elektr... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Soweit nach deutschem Recht versicherungspflichtige Personen im Rahmen ihres Beschäftigungsverhältnisses für eine zeitlich begrenzte Dauer in das Ausland entsandt werden, bleiben sie nach deutschem Recht versicherungspflichtig (§ 4). Der (deutsche) Versicherungsträger bescheinigt dies in der A1-Bescheinigung. Abs. 1 bestimmt, dass Arbeitgeber Anträge auf Ausstellung de...mehr

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Arnold/Tillmanns, PflegeZG ... / 2.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 2 Persönlich gilt § 3 PflegeZG für "Beschäftigte". Beschäftigte sind nach der Definition in § 7 Abs. 1 PflegeZG: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten[1] arbeitnehmerähnliche Personen, Heimarbeitnehmer und die ihnen Gleichgestellten. Für öffentlich-rechtliche Bedienstete gilt das Gesetz nicht; für Beamte gelten Sonderregelungen.[2] 2.1.1 ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Zusätzliche Anspruchsvoraussetzungen bei einem GdB unter 50 (bis VZ 2020)

Rz. 15 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Bis zum VZ 2020 erhielten nicht alle > Menschen mit Behinderungen einen Pauschbetrag. Betrug der GdB weniger als 50, aber mindestens 25 (§ 33b Abs 2 Nr 2 EStG aF) waren weitere Voraussetzungen erforderlich. Steuerlich begünstigt wurden nur zwei Gruppen solcher Personen: Rz. 16 Stand: EL 127 – ET: 08/2021mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Beförderungsfeier

Stand: EL 127 – ET: 08/2021 > Behördenleiter, > Bewirtung Rz 25 ff, > Beamte Rz 3 Behördenleiter und > Repräsentationskosten.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Berufssoldaten

Stand: EL 127 – ET: 08/2021 > Auslandsbeamte, > Beamte, > Bundeswehr, > Kinderfreibeträge Rz 70 ff und Rz 115 ff, > Stationierungsstreitkräfte.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Erziehungs- und Ausbildungsbeihilfen

Rz. 23 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Beihilfen, die die Erziehung bzw Ausbildung unmittelbar fördern und die aus öffentlichen Mitteln oder aus Mitteln einer öffentlichen Stiftung (> Rz 11) gezahlt werden, sind nach § 3 Nr 11 EStG steuerfrei. Dies gilt unabhängig davon, ob sie als Sachbeihilfe zur Beschaffung von Lernmitteln, als Zuschuss zu Studienreisen gewährt werden oder zur...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Behördenleiter

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Aufwendungen für > Geschenke anlässlich persönlicher Feiern anderer Behördenleiter sind nicht als > Werbungskosten abziehbar (BFH 175, 85 = BStBl 1995 II, 273; > Repräsentationskosten Rz 2). Aufwendungen für Fahrten zur Teilnahme an entsprechenden Empfängen sind allerdings WK (so auch BFH 175, 85 aaO). Rz. 2 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Bewirtun...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Beihilfen und Unterstützungen der > Arbeitgeber aus sozialen Beweggründen gehören grundsätzlich zum besteuerbaren > Arbeitslohn Rz 48; ob sie in Form einmaliger oder wiederkehrender Zuwendungen, als Geld- oder Sachleistung gewährt werden, ist unerheblich. Das gilt zB für > Heirats- und Geburtsbeihilfe. Rz. 2 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Beihilfe...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Belgien

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Der westlich Deutschlands gelegene (mittlere "BeNeLux"-)Nachbarstaat Königreich Belgien (Hauptstadt Brüssel; Amtssprachen: Niederländisch, Französisch, Deutsch) ist Mitgliedstaat der > Europäischen Union und gehört von Beginn an seit 1999 zur Eurozone (> Euro Rz 1). Es gilt das DBA nebst Schlussprotokoll vom 11.04.1967, welches am 30.07.1969 i...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Beihilfen wegen Hilfsbedürftigkeit

Rz. 12 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Hilfsbedürftigkeit iSd § 3 Nr 11 EStG ist stets gegeben bei Personen, die nach § 53 AO als bedürftig angesehen werden. Steuerfrei sind zB die Leistungen nach dem SGB XII – Sozialhilfe – sowie die den Pflegeeltern vom Jugendamt gewährten Zuschüsse (> Pflegegeld Rz 2). Ebenso Leistungen aus dem ärztlichen Hilfswerk der > Kassenärztliche Verein...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Behörden als Arbeitgeber

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die Rechte und Pflichten des ArbG nimmt für eine > Juristische Person des öffentlichen Rechts die > Öffentliche Kasse wahr, die den > Arbeitslohn zahlt (§ 38 Abs 3 Satz 2 EStG). Öffentliche Kassen sind Kassen des Bundes, der Länder, der Gemeinden (Gemeindeverbände) und der sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts (zu Einzelheiten vgl ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Vereinte Nationen

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die Beamten der Vereinten Nationen – United Nations Organisation (UNO) – mit > Wohnsitz oder gewöhnlichem > Aufenthalt im > Inland sind in Deutschland grundsätzlich unbeschränkt steuerpflichtig (> Unbeschränkte Steuerpflicht Rz 4 ff). Sind sie im > Ausland Rz 1 ansässig, kommt unter den Voraussetzungen der §§ 1 Abs 4, 49 EStG auch beschränkte...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Beiträge zu Berufsständen und Berufsverbänden

Rz. 2 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Beiträge an die > Berufskammern zB der freien Berufe oder eine > Arbeitskammer sind als Werbungskosten abziehbar. Ergänzend > Rechtsanwälte Rz 5. Rz. 3 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Ebenso sind Beiträge für einen Berufsverband als > Werbungskosten oder > Betriebsausgaben abziehbar, der die spezifischen Interessen des ArbN bzw Stpfl vertritt. Es m...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / LStR 19.8 Versorgungsbezüge

(1) Zu den nach § 19 Abs. 2 EStG steuerbegünstigten Versorgungsbezügen gehören auch:mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, EStG § 33b EStG Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen, Hinterbliebene und Pflegepersonen

Stand: EL 127 – ET: 08/2021 [1] (1) 1Wegen der Aufwendungen für die Hilfe bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens, für die Pflege sowie für einen erhöhten Wäschebedarf können Menschen mit Behinderungen unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 anstelle einer Steuerermäßigung nach § 33 einen Pauschbetrag nach Absatz 3 geltend machen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Ermittlung des zu versteuernden Jahresbetrags (§ 39b Abs 2 S 3–5 EStG)

Rn. 23 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 In § 39b Abs 2 S 3–5 EStG wird sodann geregelt, welche Korrekturen des Jahresarbeitslohns vorzunehmen sind, um auf den zu versteuernden Jahresbetrag zu kommen (s § 39b Abs 2 S 5 EStG aE). Rn. 24 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Zunächst wird gemäß § 39b Abs 2 S 3 EStG von dem hochgerechneten Jahresarbeitslohn ein etwaiger Versorgungsfreibetrag (§ 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Rechtsentwicklung

Rn. 3 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Durch das AVmG (BGBl I 2001, 1310) wurde die Vorschrift in das EStG eingeführt. In 2001 erfolgten noch zwei Änderungen der Vorschrift, so dass sie in der ursprünglichen Fassung nicht in Kraft getreten ist. Durch das StÄndG 2001 v 20.12.2001 (BGBl I 2001, 3794) erfolgte mit Wirkung v 01.01.2002 eine Neufassung des Abs 2. Mit dem VersorgungsÄndG...mehr

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zfs 08/2021, Wirksamkeit de... / 2 Aus den Gründen:

(…) II. Die gemäß § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 OWiG statthafte und auch sonst zulässige Rechtsbeschwerde führt zur Einstellung des Verfahrens, da Verfolgungsverjährung eingetreten ist und damit ein von Amts wegen zu beachtendes Verfahrenshindernis vorliegt. 1. Folgender Verfahrensablauf liegt zugrunde: Halter des bei dem Verkehrsverstoß festgestellten Fahrzeugs ist der Vater des Be...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.3.8 § 75 Abs. 1 Nr. 6 LPVG BW: Übertragung von Dienstaufgaben eines Amtes mit höherem / niedrigerem Grundgehalt (Beamte)

Vgl. zunächst die Kommentierung zu § 78 Abs. 1 Nr. 3 BPersVG. In Baden-Württemberg ist § 75 Abs. 1 Nr. 6 LPVG BW (Übertragung von "Dienstaufgaben" eines "Amtes" mit höherem / niedrigerem Grundgehalt = betrifft nur Beamte) zunächst abzugrenzen von § 75 Abs. 1 Nr. 7a LPVG BW (Übertragung einer Tätigkeit die den "Tätigkeitsmerkmalen" einer höheren / niedrigeren ‹Entgeltgruppe› e...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.8 Hinausschieben des Beamten-Ruhestands / Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers über die Altersgrenze hinweg (Abs. 1 Nr. 8)

Hinausschieben des Beamten-Ruhestands Regulärer Eintritt in den Ruhestand Wann Bundesbeamte regulär, d. h. durch Erreichen der Regelaltersgrenze (kraft Gesetzes) in den Ruhestand treten, ist wie folgt geregelt: Ausgangspunkt ist § 51 BBG: Gemäß § 51 Abs. 1 Sätze 1 und 2 BBG treten Bundesbeamte grundsätzlich mit Ablauf desjenigen Monats in den Ruhestand, in dem sie das 67. Leben...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.2.1 Mitbestimmungstatbestände bei Beamten

§ 77 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe d HPVG Bezüglich der Umsetzung ist als Mindestdauer für das Einsetzen des Mitbestimmungsrechts 6 Monate vorgesehen, im Bundesrecht sind dies 3 Monate. Ferner fehlt die Erwähnung des Einzugsgebiets im Sinne des Umzugskostenrechts, welches noch zum Dienstort gehört. Damit ist unter dem Dienstort die politische Gemeinde zu verstehen. § 77 Abs. 1 Nr. 1 ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.3 Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit / eines höher oder niedriger zu bewertenden Dienstpostens (Abs. 1 Nr. 3)

Arbeitnehmer Abs. 1 Nr. 3 Fall 1 betrifft nur Arbeitnehmer; das ergibt sich aus der Terminologie ("Tätigkeit" beim Arbeitnehmer statt "Dienstposten" beim Beamten). Mitbestimmungspflichtig ist die Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit. Nach der Definition des BVerwG[1] wird eine höher oder niedriger zu bewertende Tätigkeit dann übertragen, wenn die Tät...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.7 Abordnung / Zuweisung / Personalgestellung für länger als 3 Monate (Abs. 1 Nr. 7)

Beamte Abordnung des Beamten für länger als 3 Monate Beamtenrechtlich ist Abordnung begrifflich"die vorübergehende Übertragung einer dem Amt der Beamtin oder des Beamten entsprechenden Tätigkeit bei einer anderen Dienststelle desselben oder eines anderen Dienstherrn unter Beibehaltung der Zugehörigkeit zur bisherigen Dienststelle" (§ 27 Abs. 1 Satz 1 BBG). Das Kennzeichnende a...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.5 Ausgenommener Personenkreis (Abs. 4)

Falls eine Personalmaßnahme aus Abs. 1 eine in Abs. 4 genannte Person betrifft, ist die Mitbestimmung komplett ausgeschlossen. § 54 Abs. 1 BBG-Beamte und entsprechende Arbeitnehmer Mit dieser Verweisung sind die politischen Beamten gemeint, die jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden können, soweit sie Beamte auf Lebenszeit sind – und die Arbeitnehmer mit ents...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.10 Versagung oder Widerruf einer Nebentätigkeitsgenehmigung (Abs. 1 Nr. 10)

Beamte Begrifflichkeiten Soll dem Beamten eine beantragte Nebentätigkeitsgenehmigung (ganz oder teilweise) versagt werden oder soll eine bereits gewährte Nebentätigkeitsgenehmigung (ganz oder teilweise) widerrufen werden, unterliegt die Entscheidung jeweils der Mitbestimmung des Personalrats nach § 78 Abs. 1 Nr. 10 BPersVG. Das Nebentätigkeitsrecht der Bundesbeamten ist geregel...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.3.7 § 75 Abs. 1 Nr. 5 LPVG BW: Zulassung zum Aufstieg einschließlich Eignungsfeststellung

Vgl. hierzu zunächst die obige Kommentierung zu § 78 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG. Für Baden-Württemberg ist Folgendes zu ergänzen: Die gesetzlichen Formulierungen "Zulassung zum Aufstieg" und "Eignungsfeststellung für den Aufstieg" passen seit der Dienstrechtsreform nicht mehr so recht. Nach altem Recht verlief der (prüfungsgebundene) Aufstieg gemäß §§ 21 bis 25 LVO-alt bei einem au...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.2 Beförderung / Aufstieg / Laufbahnwechsel (Abs. 1 Nr. 2)

Abs. 1 Nr. 2 gilt nur für Beamte, wie sich aus der Terminologie der Norm ergibt. Beförderung des Beamten Jede Beförderung eines Beamten bedarf der Zustimmung des Personalrats (§ 78 Abs. 1 Nr. 2 Fall 1 BPersVG). Auch hier richtet sich die Zuständigkeit des Personalrats in mehrstufigen Verwaltungen nach der Ernennungszuständigkeit[1], d.h. mitbestimmungszuständig ist der bei der...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.5 Versetzung zu einer anderen Dienststelle (Abs. 1 Nr. 5)

Beamte Bedeutung und Zweck Bei einer Versetzung des Beamten zu einer anderen Dienststelle ist die Zustimmung des Personalrats notwendig, Abs. 1 Nr. 5. Mitbestimmungspflichtig nach Abs.1 Nr. 5 ist dabei nicht nur die Weg-Versetzung durch die abgebende Dienststelle sondern auchdie Hinzu-Versetzung (die bei der aufnehmenden Dienststelle auszusprechende Einverständniserklärung zur ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.15 Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen einen Beschäftigten (Abs. 1 Nr. 15)

Die Norm betrifft sowohl Beamte als auch Arbeitnehmer. Begriffe Nach Abs. 1 Nr. 15 hat der Personalrat mitzubestimmen, wenn gegen einen Beschäftigten "Ersatzansprüche" geltend gemacht werden sollen. Mit dem Begriff "Ersatzansprüche" sind v.a. Schadensersatzansprüche gemeint[1] - und zwar sowohl solche gegen Beamte Anspruchsgrundlage: § 75 BBG gegen Bundesbeamte; § 48 BeamtStG geg...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.6 Umsetzung, länger als 3 Monate und mit Dienstortwechsel (Abs. 1 Nr. 6)

Vorab: Die Vorschrift gilt sowohl für Beamte als auch für Arbeitnehmer, weil der Begriff der "Umsetzung" in beiden Begriffswelten vorkommt. Die Vorschrift wurde mit der BPersVG-Novelle 2021 dahingehend geändert, dass früher dienstortwechselnde Umsetzungen stets (auch solche von kurzer Dauer) mitbestimmungspflichtig waren; nach dem neuen Wortlaut der Norm sind dagegen dienstor...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.11 Ablehnung eines Antrags nach §§ 91 bis 92b oder 95 BBG auf Teilzeit, Ermäßigung der Arbeitszeit oder Urlaub (Abs. 1 Nr. 11)

Die Vorschrift nimmt Bezug auf das BBG und gilt daher nur, wenn Beamte betroffen sind. § 78 Abs. 1 Nr. 11 BPersVG hat 2 Schutzrichtungen: Die Norm will einerseits die individuellen Interessen des betroffenen Beamten schützen, der Teilzeitbeschäftigung, Arbeitszeitermäßigung oder Urlaub begehrt. Andererseits sollen durch die Mitbestimmung die gesellschaftspolitischen Ziele gef...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.9 Anordnungen zur Wohnungswahl (Abs. 1 Nr. 9)

Beamte Anordnungen, die die sog. Residenzpflicht des Beamten betreffen, unterliegen der Mitbestimmung nach § 78 Abs. 1 Nr. 9 BPersVG. Residenzpflicht bedeutet nicht, dass der Beamte verpflichtet ist, seine Wohnung direkt am Dienstort zu nehmen (das wird immer wieder missverstanden). Den Beamten trifft aber aufgrund seiner Residenzpflicht die Pflicht, von seinem Recht auf frei...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.13 Teilnehmerauswahl an Fortbildungen (Abs. 1 Nr. 13)

Die Regelung gilt sowohl für Beamte als auch für Arbeitnehmer. Zweck des Mitbestimmungstatbestandes ist es, einen gerechten Zugang der Beschäftigten zu Fortbildungsveranstaltungen zu gewährleisten (zumal fachliche Fortbildungen für das berufliche Fortkommen mitentscheidend sind, insbesondere können sie im Beamtenrecht eine Voraussetzung für den Aufstieg in die nächsthöhere La...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.3.14 § 75 Abs. 1 Nr. 11 LPVG BW: Umsetzung mit Dienstortwechsel

Der Mitbestimmungstatbestand der Nr. 11 wirkt auf den ersten Blick leicht verständlich – tatsächlich jedoch enthält er zahlreiche Rechtsprobleme: Vorab: Mit "Umsetzung" im Sinne der Nr. 11 ist richtigerweise die "horizontale" Umsetzung gemeint, denn die "vertikale" Umsetzung unterfällt ja bereits der Nr. 6 (bei Beamten) bzw. der Nr. 7a (bei Arbeitnehmern). Mit "Dienstortwechse...mehr