Fachbeiträge & Kommentare zu Beamte

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.2 Unrichtigkeit beim Erlass des Verwaltungsakts

Rz. 27 Die Unrichtigkeit muss beim Erlass des Verwaltungsakts, d. h. der zuständigen Finanzbehörde in der Phase von der Bildung des Entscheidungswillens bis zur Bekanntgabe des Verwaltungsakts, unterlaufen sein. Dabei kann die Unrichtigkeit auch mehrfach unterlaufen, z. B. nochmals bei einer Überprüfung des Verwaltungsakts vor Absendung.[1] Unrichtigkeiten "beim Erlass" sind...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.2 Verletzung von Verfahrensvorschriften

Rz. 4 Die Verletzung von Verfahrensvorschriften kann darin bestehen, dass an der Entscheidung eine nach § 82 Abs. 1 AO ausgeschlossene Person mitgewirkt hat, dass der erforderliche Beschluss eines Ausschusses nicht vorliegt oder dass eine Behörde, deren Mitwirkung erforderlich war, nicht mitgewirkt hat. In diesen Fällen ist die Anwendung des § 127 AO i. d. R. unbedenklich, w...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Aufsichtsrat

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Vergütungen an Mitglieder des Aufsichtsrats (AR) sind idR > Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18 Abs 1 Nr 3 EStG); ausnahmsweise kann es sich bei Beamten, die von ihrem Dienstherrn in ein Aufsichtsgremium entsandt werden, auch um Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit handeln (> Rz 6). Rz. 2 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 AR-Mitglieder iSd § ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Schulbeihilfen

Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Schulbeihilfen, auf die ein arbeitsrechtlicher Anspruch aufgrund von Besoldungsgesetzen oder Tarifverträgen besteht, gehören zum stpfl > Arbeitslohn. Anders kann es bei > Stipendien sein (> Beihilfen Rz 23 ff, 50). Zu Schulbeihilfen für Bedienstete des Bundes > Beamte, vgl ferner > Gemeindebeamte Rz 2.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Schifffahrtsverwaltung

Stand: EL 128 – ET: 11/2021 > Aufwandsentschädigungen, > Beamte, > Bundesmarine, > Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung, > Wegegelder.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Öffentliche Dienste

Rz. 30 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Empfänger von AE iSd § 3 Nr 12 Satz 2 EStG müssen öffentliche Dienste für einen inländischen Träger öffentlicher Gewalt leisten (> R 3.12 Abs 1 Satz 1 LStR; BFH 137, 331 = BStBl 1983 II, 219). Dabei kann es sich auch um eine Nebentätigkeit handeln (zB > Mitglieder kommunaler Vertretungen sowie Schöffen und Sachverständige bei der > Justizver...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. ABC der steuerfreien und nicht steuerfreien Entschädigungen

Rz. 63 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Abgeordnete § 3 Nr 12 Satz 1 EStG gilt ua für die Amtsausstattung; > Abgeordnete. AOK Betreuungsbeauftragte, die als ArbN anderer Betriebe nebenberuflich Mitglieder der AOK betreuen, leisten öffentliche Dienste. Ihre AE bleiben nach § 3 Nr 12 Satz 2 EStG iVm > R 3.12 Abs 3 LStR steuerfrei (OFD Frankfurt vom 10.11.2011 S-2337-A-54-St-213). Erg...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Allgemeines

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Die ärztliche Tätigkeit ist im Allgemeinen ein freier Beruf und führt steuerlich zu Einkünften aus selbständiger Arbeit (§ 18 Abs 1 Nr 1 EStG). Sie ist jedoch, zB bei Laborärzten, als gewerblich anzusehen, wenn der das Berufsbild des Arztes prägende persönliche, individuelle Dienst am Patienten in den Hintergrund tritt (BFH/NV 2018, 945). And...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Amtsärzte

Rz. 5 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Beamtete Ärzte (Amtsärzte, Bezirksärzte, Veterinäre usw) haben in ihrer Haupttätigkeit Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG); ergänzend > Tierärzte. Rz. 6 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Zur steuerlichen Behandlung der Nebeneinnahmen gilt: Wenn die bezahlte Nebentätigkeit mit der hauptberuflichen amtlichen Tätigkeit des Amtsarztes in ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Schweiz

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Die Schweizerische Eidgenossenschaft (Regierungssitz: Bern; Amtssprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch) ist ein Binnenstaat in Mitteleuropa im Alpenraum. Er grenzt als Nachbarstaat im Norden an Deutschland, im Osten an > Österreich und > Lichtenstein, im Süden an > Italien und im Westen an > Frankreich. Es gilt das DBA vom ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Überblick über die steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für die Schule

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 In Deutschland besteht grundsätzlich Schulgeldfreiheit für öffentliche Schulen. Insoweit entstehen den Eltern keine Aufwendungen. Ein Schulgeld wird aber regelmäßig von Privatschulen gefordert. Es ist allerdings verfassungsrechtlich nicht geboten, den Besuch von Privatschulen zu fördern. Dem Gesetzgeber steht insoweit ein weiter Entscheidungs...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Aufstiegsbeamter

Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Zum Abzug von Aufwendungen, die einem Beamten für den Aufstieg in die nächsthöhere Laufbahn (mittlerer, gehobener, höherer Dienst) entstehen, > Bildungsaufwendungen Rz 10 ff, > Beamtenanwärter.mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / e) Art und Bezeichnung der Zuwendung

Rz. 37 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 § 19 Abs 1 Satz 2 EStG bestimmt, dass es für die Beurteilung, ob Arbeitslohn vorliegt, unerheblich ist, ob die Bezüge und Vorteile laufend (> Laufende Bezüge) oder einmalig (> Sonstige Bezüge) gewährt werden. Unerheblich ist ebenfalls, ob auf die Bezüge oder Vorteile ein Rechtsanspruch besteht, zB auf Grund eines einzelnen Dienstvertrags (Ar...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Rechtsgrundlagen

Rz. 1 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Bei wirtschaftlicher Betrachtung ist Arbeitslohn grundsätzlich der Ertrag für das Zurverfügungstellen der persönlichen Arbeitskraft einer natürlichen Person in abhängiger Stellung im Rahmen eines Dienstverhältnisses. Dabei kommt es nicht auf die tatsächlich zu erbringende Arbeitsleistung an, sondern nur darauf, was arbeitsrechtlich geschuldet...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Aufwand

Rz. 35 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Steuerfreie AE iSd § 3 Nr 12 Satz 2 EStG müssen Aufwendungen persönlicher oder sachlicher Art abgelten, die als > Werbungskosten oder > Betriebsausgaben abziehbar wären (> R 3.12 Abs 2 Satz 1 LStR). Besonders die Abzugsverbote der § 4 Abs 5 und § 9 Abs 1 bis 5 EStG müssen beachtet werden (zu Einzelheiten > Werbungskosten Rz 69 ff). Deshalb b...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Grundsätzliches

Rz. 23 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Was eine Einnahme ist, regelt die Grundnorm des § 8 Abs 1 EStG. Dazu zählen nicht nur Bezüge in Geld, sondern auch Vorteile in Geldeswert, vor allem die Sachbezüge (> Rz 28 ff). Für ArbN konkretisiert § 19 Abs 1 EStG, dass alle Bezüge und Vorteile gemeint sind, die einem > Arbeitnehmer für eine Beschäftigung in einem Dienstverhältnis zufließ...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Bereicherung

Rz. 33 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Die Bereicherung beim ArbN hängt weder dem Grunde noch der Höhe nach von einer entsprechenden Entreicherung beim ArbG ab (EFG 1993, 155). Unmaßgeblich ist auch, ob der ArbG Aufwendungen gehabt hat (vgl BFH/NV 1990, 493; ergänzend > Rz 40) oder ob er ihm entstehende Aufwendungen als BA abziehen darf (> Rz 43) oder ob der ArbG mit der Zuwendun...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Werbungskosten

Rz. 30 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Ebenso wie Schadensersatzleistungen des ArbG an den ArbN, zu denen er gesetzlich verpflichtet ist, zu > Betriebsausgaben führen können, sind derartige Schadensersatzleistungen des ArbN an den ArbG > Werbungskosten , soweit sie so gut wie ausschließlich beruflich veranlasst sind und § 12 Nr 1 Satz 2 EStG dem Abzug nicht entgegensteht (BFH 124,...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Schweden

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Das Königreich Schweden (Hauptstadt: Stockholm; Amtssprache [vornehmlich]: Schwedisch) ist ein nordeuropäischer Staat auf der skandinavischen Halbinsel mit Landgrenzen zu > Norwegen im Westen und > Finnland im Nordosten. Außerdem besteht eine direkte Landverbindung zu > Dänemark. Schweden gehört zur > Europäische Union, verwendet jedoch nicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 6. Abgrenzung zu sonstigen Einkünften

Rz. 148 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Grundsätzlich beruhen ‚Renten’ auf früher geleisteten Beiträgen; das unterscheidet sie vom (Versorgungs-)Lohn (vgl zB BFH 216, 124 = BStBl 2007 II, 402; BFH/NV 2015, 1390). Beruht das vom ArbG bezogene Ruhegehalt auf früheren Beitragsleistungen des ArbN, die er aus Arbeitslohn oder Vermögen erbracht hat, ist es als Leibrente iSv § 22 Nr 1 S...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Öffentliche Kasse

Rz. 23 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Die AE muss aus einer öffentlichen Kasse gezahlt werden; steuerfrei ist sie aber nur, wenn der Empfänger außerdem öffentliche Dienste leistet (> Rz 30). Öffentliche Kassen sind die Kassen der inländischen (> Rz 25) juristischen Personen (> Juristische Person) des öffentlichen Rechts (öffentlich-rechtliche Körperschaften, Anstalten, Stiftunge...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Neue Tatsachen und Beweismittel (§ 173 AO)

Rz. 14 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Das FA muss einen > Steuerbescheid aufheben oder ändern, soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden,mehr

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Frankreich1 Der Länderbeitr... / 1. Person der Gesellschafter

Rz. 17 Gesellschafter einer SARL können natürliche oder juristische Personen sein. Sie müssen nicht Kaufleute sein und erlangen allein durch die Gesellschafterstellung auch keine Kaufmannseigenschaft. Die Gesellschaft selbst besitzt nach Art. L 210–1 Abs. 2 C.com. Kaufmannseigenschaft. Bis 2014 konnte nach Art. L 223–5 C.com. Alleingesellschafter einer Ein-Mann-SARL nicht wi...mehr

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Griechenland / I. Geschäftsführer

Rz. 112 Als Geschäftsführer (diacheiristes) können eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen auf bestimmte oder unbestimmte Zeit bestellt werden, die unbeschränkt geschäftsfähig sind. Die Geschäftsführer können Gesellschafter oder Dritte sein. Eine Höchstzahl der Geschäftsführer gibt es nicht. Sollten mehrere Geschäftsführer bestellt werden, muss die Art der Ges...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / I. Geschäftsführer

Rz. 248 Mit der Geschäftsführung und der Vertretung der Gesellschaft können betraut werden (Art. 210 LSC):[90]mehr

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Singapur / I. Grundlagen

Rz. 65 Das Handelsregister, die Accounting and Corporate Regulatory Authority (ACRA), ist am 1.4.2004 aus der Zusammenlegung des Registry of Companies and Businesses (RCB) und des Public Accounting Board (PAB) entstanden. Sein Aufgabenbereich umfasst die Gründung und Registrierung von Unternehmen, die Registrierung von Wirtschaftsprüfern und die Regulierung deren Tätigkeiten...mehr

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Griechenland / II. Gesellschafter

Rz. 33 Gesellschafter einer EPE können natürliche oder juristische Personen (auch mit Wohnsitz bzw. Sitz im Ausland) sein. Die Gründer müssen die Fähigkeit zur Durchführung von Handelsgewerbetätigkeiten haben. Diese Fähigkeit geht mit der unbeschränkten Geschäftsfähigkeit einher. Minderjährige können eine EPE gründen bzw. an der Gründung einer EPE teilnehmen. Allerdings müsse...mehr

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Brasilien / VI. Handelsregistereintragung

Rz. 61 Die Eintragung erfolgt durch Archivierung der eingereichten Dokumente unter der Handelsregisternummer NIRE der Gesellschaft. Amtssprache ist portugiesisch. Zwecks Beschleunigung ist die Einschaltung brasilianischer Rechtsanwälte sinnvoll, die ihrerseits in der Regel sog. Paralegais mit der Abwicklung beauftragen werden; dabei handelt es sich um Mittelspersonen mit aus...mehr

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Slowenien / IV. Anlagen zur Handelsregisteranmeldung

Rz. 54 Mit der Anmeldung sind die Originale der Urkunden, auf die sich die Anmeldung bezieht, einzureichen bzw. notariell beglaubigte Abschriften oder Kopien. Der Anmeldung einer Gesellschaft in Gründung muss eine ausländische Gesellschaft als Gründerin einen beglaubigten Handelsregisterauszug beilegen (das Original des Handelsregisterauszugs muss in einigen Fällen mit einer...mehr

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Mexiko / IV. Gesellschafterbeschlüsse

Rz. 97 Die Gesellschafterversammlung ist nach Art. 77 Satz 1 LGSM das oberste Organ der Gesellschaft. Sie ist nach Art. 78 LGSM für folgende Entscheidungen zwingend zuständig: Bestätigung der Jahresbilanz, Ausschüttung von Dividenden, Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern, Ernennung des Aufsichtsrats (falls anwendbar), Teilung oder Einziehung eines Geschäftsanteils,...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1.8 Disziplinar-, standes- und arbeitsrechtliche Folgen der Selbstanzeige

Rz. 40 Unterliegt der Anzeigeerstatter aufgrund seines Berufsstands einer Disziplinargewalt (z. B. Beamte, Richter, Soldaten) oder standesrechtlichen Bestimmungen (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ärzte, Apotheker) so schließt die Selbstanzeige eine disziplinar- oder standesrechtliche Ahndung der pflichtwidrigen Handlung der Steuerhinterziehung regelmäß...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.5.2 Amtsträger

Rz. 229 § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 1d AO stellt seit dem 1.1.2015 nur noch auf den Begriff des Amtsträgers und nicht mehr auf "Amtsträger der Finanzbehörde" ab. Folglich ist zunächst vom Begriff des Amtsträgers gem. § 7 AO bzw. § 11 Abs. 2 Nr. 2 StGB abzustellen. Es handelt sich somit insb. um Beamte und Richter nach deutschem Recht, also im Zusammenhang des § 371 Abs. 2 S. 1 Nr....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.7.2.7 Person des Entdeckers

Rz. 268 Der Gesetzeswortlaut lässt es offen, von wem die Tat entdeckt worden sein muss. Hieraus ist zu schließen, dass regelmäßig jede Person Entdecker i. S. v. § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 AO sein kann, sofern sie nicht Tatbeteiligter ist.[1] Aus Sinn und Zweck des Ausschlusstatbestands ergibt sich aber die Einschränkung, dass durch den Entdecker eine konkrete Aufdeckungsgefahr ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.4.1 Steuerliche Prüfung

Rz. 198 In der Praxis bildete die Ankündigung von steuerlichen Ermittlungshandlungen durch die Finanzbehörde den Hauptgrund für die Abgabe der Selbstanzeigeerklärung. Durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz wurde im Jahr 2011 die Bekanntgabe der Prüfungsanordnung als selbstständiger Ausschlussgrund in § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 1a AO eingefügt, sodass der Ausschlussgrund des § 371...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.5.4 Umfang der Ausschlusswirkung

Rz. 233 Der persönliche Umfang der Ausschlusswirkung ergibt sich aus der Einleitungsverfügung, dem in der Fahndungsakte niedergelegten Ermittlungsauftrag oder dem Durchsuchungsbeschluss, sodass sie sich i. d. R. auf den Tatbeteiligten bezieht, bei dem der Amtsträger zu Ermittlungen tatsächlich erschienen ist. Alle anderen Tatbeteiligten können noch eine wirksame Selbstanzeig...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.4.2 Amtsträger der Finanzbehörde

Rz. 203 Amtsträger i. S. v. § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 1c AO ist jede Person, die Amtsträger i. S. v. § 7 AO ist und von der Finanzbehörde i. S. v. § 6 AO zur Ermittlungstätigkeit im Verwaltungsverfahren wegen Abgabenangelegenheiten kraft ihrer Rechtsstellung befugt oder hiermit beauftragt ist.[1] Dazu gehören neben Beamten und Angestellten einer örtlichen Finanzbehörde, einer OF...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.7.2.3 Entdeckung

Rz. 250 Die Entdeckung der Tat ist die Wahrnehmung eines bisher unbekannten[1] Geschehens und des diesem immanenten Unrechtsgehalts.[2] Die Entdeckung muss sich nur auf eine der unverjährten Straftaten beziehen, für die im Rahmen des sich aus dem Vollständigkeitserfordernis des § 371 Abs. 1 AO ergebenden Berichtigungszusammenhangs eine Selbstanzeige abzugeben ist. Wann i. d....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Beamte und Versorgungsempfänger der Postnachfolgeunternehmen (§ 72 Abs 2 EStG)

Rn. 55 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 72 Abs 2 EStG, der nur noch bis zum 31.12.2021 Anwendung findet, s Rn 5, trägt der Privatisierung des Postwesens und der Telekommunikation und der damit verbundenen beamtenrechtlichen Sonderregelungen dahingehend Rechnung, dass der Deutschen Post AG, der Deutschen Postbank AG und der Deutschen Telekom AG in gleicher Weise wie den in § 72 A...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Nebentätigkeit / 4 § 3 Abs. 3 Satz 3 TVöD Ablieferungspflicht

Mit Änderungstarifvertrag Nr. 2 vom 31.3.2008 haben die Tarifvertragsparteien mit Wirkung zum 1.7.2008 eine Kehrtwende vollzogen und wieder die Möglichkeit einer Ablieferungspflicht eingeführt. In Abs. 3 wird folgender Satz 3 angefügt: "3Für Nebentätigkeiten bei demselben Arbeitgeber oder im übrigen öffentlichen Dienst (§ 34 Abs. 3 Satz 3 und 4) kann eine Ablieferungspflicht z...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 1.2.1 Bekanntgabe durch die zuständige Behörde

Rz. 5 Seitens des Bekanntgebenden setzt die Bekanntgabe voraus, dass die bekannt gebende Person willentlich alles getan hat, was nach Gesetz oder Verkehrsauffassung erforderlich ist, damit der Verwaltungsakt den Adressaten erreicht. Eine wirksame Bekanntgabe durch die Behörde setzt voraus, dass sie von dem zum Erlass des Verwaltungsakts befugten Beamten veranlasst wird. Fern...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 1.2.2 Nachträgliche Aufgabe des Bekanntgabewillens

Rz. 6 Der Bekanntgabewille muss während des ganzen Bekanntgabevorgangs bis zu dem Zeitpunkt bestehen, zu dem der Verwaltungsakt den Machtbereich der Behörde verlässt.[1] Hatte der zuständige Beamte ursprünglich den Bekanntgabewillen, hat er diesen aber vor Aufgabe des Verwaltungsakts zur Post oder der elektronischen Absendung aufgegeben, ist die Bekanntgabe grundsätzlich unw...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Öffentlich-rechtliches Dienst-, Amts- oder Ausbildungsverhältnis (§ 72 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG)

Rn. 11 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Die unter § 72 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG fallenden Angehörigen des öffentlichen Dienstes (s V 1.3 Abs 1 DA-KG 2020) stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Beamte des Bundes, der Länder, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts einschließlich politisch...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Altersgrenze / 3 Sonderregelungen

Sonderregelungen für Beschäftigte im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst Das Arbeitsverhältnis von Beschäftigten im Einsatzdienst endet nach Nr. 4 zu § 46 TVöD/BT-V (Abschn. VIII – Sonderregelungen (VKA)) auf schriftliches Verlangen vor Vollendung des 67. Lebensjahres zu dem Zeitpunkt, zu dem der vergleichbare Beamte im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehr in den gesetzlichen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften und Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege (§ 72 Abs 3 EStG)

Rn. 56 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Abweichend von den in § 72 Abs 1 EStG aufgestellten Grundsätzen bestimmt § 72 Abs 3 EStG, dass den öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften und den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege nicht die Funktion von Familienkassen mit der vollumfänglichen Zuständigkeit für die Durchführung des Familienleistungsausgleichs übertragen wir...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Auszahlung des Kindergeldes bei Ausscheiden aus dem oder Eintritt in den öffentlichen Dienst im Verlauf eines Monats (§ 72 Abs 6 EStG)

Rn. 93 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 72 Abs 6 EStG soll ausschließen, dass sich die Zuständigkeiten einer Familienkasse der Agentur für Arbeit und des öffentlichen Dienstes zeitweise überschneiden, wenn ein Berechtigter im Laufe eines Monats aus dem Personenkreis des § 72 Abs 1 S 1 Nr 1–3 EStG ausscheidet oder in diesen eintritt. Für diese Fälle bestimmt S 1 der Vorschrift, d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. ArbN einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (§ 72 Abs 1 S 1 Nr 3 EStG)

Rn. 20 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 ArbN iSd § 72 Abs 1 S 1 Nr 3 EStG sind die Personen, die in öffentlichen Dienst angestellt oder beschäftigt sind oder waren und die aus diesem Dienstverhältnis oder einem früheren Dienstverhältnis Arbeitslohn beziehen (§ 1 Abs 1 LStDV) und somit in einem privatrechtlich begründeten Dienstverhältnis zu einer Körperschaft des öffentlichen Rech...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 1.3 Zugang des Verwaltungsakts

Rz. 13 Seitens des Empfängers setzt die Bekanntgabe den Zugang beim Betroffenen voraus. Der Verwaltungsakt ist dem Empfänger zugegangen, wenn er mit Willen des Bekanntgebenden in verkehrsüblicher Weise derart in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass unter regelmäßigen Umständen damit gerechnet werden kann, dass der Empfänger von ihm Kenntnis erlangt. Ebenso wie b...mehr

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FoVo 11/2021, Reform: Nachzahlungen auf dem P-Konto nach der Neuregelung des Kontopfändungsschutzes

Mit dem Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz (BGBl I 2020, S. 2466) werden ab dem 1.12.2021 erstmals die Rechtsfolgen der Pfändung bei einer Nachzahlung auf dem P-Konto normiert und damit eine Vielzahl von Streitfragen – meist zu Lasten des Gläubigers – geregelt. Hinweis Durch die systematische Stellung von § 904 ZPO im Abschnitt 4 "Wirkungen des Pfändungsschutzkontos"...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 3.1.3 Ausschluß der Drei-Tages-Vermutung; Beweisfragen

Rz. 164 Grundsätzlich hat die Finanzbehörde zu beweisen, dass der Verwaltungsakt dem Adressaten zugegangen ist.[1] Die Vermutung des Abs. 2 gilt nicht, wenn die Postsendung nicht oder später als am dritten Tag nach Aufgabe zur Post zugegangen ist. Die Vermutung des Abs. 2 erbringt keinen Beweis, der dem Stpfl. den Gegenbeweis auferlegen würde; sie ist lediglich die Folgerung...mehr