Fachbeiträge & Kommentare zu Bayern

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A / 29 Akteneinsicht für Schöffen [Rdn 392]

Rdn 393 Literaturhinweise: Atzler, Das Recht der ehrenamtlichen Richter, die Verfahrensakten einzusehen, DRiZ 1991, 207 Dehn, Zur Besetzung des Gerichts bei Haftentscheidungen außerhalb der Hauptverhandlung, NStZ 1997, 607 Ellenbogen, Das Akteneinsichtsrecht der Schöffen, DRiZ 2010, 136 Nowak, Das Recht der Schöffen auf Akteneinsicht für die Dauer der Hauptverhandlung, JR 2006,...mehr

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ZErb 11/2024, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten begehren jeweils ihre Eintragung als Eigentümer von Grundbesitz unter Löschung von Belastungen im Wege der Teilerbauseinandersetzung. Als Eigentümer der verfahrensgegenständlichen Grundstücke Fl. Nrn. 8X/4 und 7XX/11 waren im Grundbuch ursprünglich Ha.G. und He. G. als Miteigentümer zu je ½ eingetragen. Durch notarielles gemeinschaftliches Testament vom 19.4....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Betriebsvermögen (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 8 [Autor/Stand] Begünstigungsfähig ist der Erwerb inländischen Betriebsvermögens i.S.d. § 12 Abs. 5 ErbStG, welches im Zeitpunkt der Steuerentstehung als solches vom Erblasser oder Schenker auf den Erwerber übergeht und in der Hand des Erwerbers inländisches Betriebsvermögen bleibt.[2] Dazu gehört insb. das einem Gewerbebetrieb dienende Vermögen (§ 95 BewG) und das dem G...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / a) Bearbeitungsschaden-Ausschluss nach Ziff. 7.7 AHB

Rz. 52 Der in Ziff. 7.7 AHB enthaltene Bearbeitungsschaden-Ausschluss verfolgt den Sinn, den Versicherer in gewissem Umfang vom unternehmerischen Risiko des Versicherungsnehmers zu befreien. Es handelt sich bei dieser AHB-Regelung um eine Ausschlussklausel. Diese ist eng auszulegen.[145] Der BGH hat – in konsequenter Fortführung des soeben zitierten "Gabelstapler-Urteils" – ...mehr

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V / 8 Verfahrensverzögerung, Verzögerungsrüge [Rdn 3418]

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§ 14 Lebensversicherung / b) Erklärung des bisher Berechtigten

Rz. 519 Berechtigt zur Einräumung, Änderung oder Aufhebung eines Bezugsrechts ist zunächst einmal der Versicherungsnehmer als Inhaber der Rechte und Ansprüche aus der Versicherung. Da das Bestimmungsrecht kein höchstpersönliches Recht ist,[881] kann es bei einer Abtretung, Verpfändung, einem gerichtlichen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss oder kraft Gesetzes auf einen and...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / d) Wegfall des Bezugsrechts

Rz. 530 Für den Wegfall eines Bezugsrechts kommt vor allem dessen Widerruf in Betracht; es gelten die bereits dargestellten Voraussetzungen für die Einräumung bzw. Änderung (siehe Rdn 516 ff.). Der Widerruf kann verbunden werden mit der Einräumung eines neuen Bezugsrechts. Eine das Bezugsrecht ändernde Erklärung muss hinreichend deutlich sein und klar erkennen lassen, in wel...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / Literaturtipps

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke (Abs. 4 Satz 2 Nr. 1)

Rz. 111 [Autor/Stand] Die Regel ist: Dritten zur – entgeltlichen oder unentgeltlichen – Nutzung überlassene Grundstücke, Grundstücksteile, grundstücksgleiche Rechte und Bauten gehören grds. zum Verwaltungsvermögen, § 13b Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 ErbStG. Rz. 112 [Autor/Stand] Werden neben der Überlassung von Grundstücksteilen weitere gewerbliche Leistungen einheitlich angeboten und...mehr

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Kapitel 11: Lage- und Manag... / 4.3.3.6 Vergleichende Darstellung (§ 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AktG)

Rz. 428 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AktG ist eine vergleichende Darstellung der jährlichen Veränderung der (Gesamt-)Vergütung des jeweiligen Organmitglieds, der Ertragsentwicklung der Gesellschaft sowie der Durchschnittsvergütung der Arbeitnehmer (Vollzeitäquivalent) einschließlich einer Erläuterung, welcher Kreis von Arbeitnehmern einbezogen wurde, ...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 3.3.2 Europäisches Bilanzrecht

Rz. 157 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Bilanzrecht stellt den Bereich des Unternehmensrechts dar, dem das vereinigte Europa – von der EWG über die EG bis zur heutigen EU – mit Abstand die größte Aufmerksamkeit und den meisten Aufwand gewidmet hat.[1] Ziel der Harmonisierungsbemühungen ist es, Kapitalanlegern und Kreditgebern Informationen über die in der Gemeinschaft tätigen ...mehr

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Kapitel 11: Lage- und Manag... / 4.3.3.3 Begriffe "gewährt", "geschuldet" u. "zugesagt"

Rz. 409 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG verwendet hinsichtlich der Zuordnung von Vergütungsteilen zu Geschäftsjahren die Begriffe "gewährt" umd "geschuldet". In Bezug auf Aktien(-optionen) kommt es gem. § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG darauf an, ob diese "gewährt" oder "zugesagt" sind. Dies ist ausschlaggebend dafür, in welchem Vergütungsbericht zeitlich be...mehr

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Kapitel 11: Lage- und Manag... / 4.3.8 Sanktionen und sonstige Verstoßfolgen

Rz. 489 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die aktienrechtlichen Straf- und Bußgeldvorschriften wurden um Tatbestände mit Bezug zur Vergütungsberichterstattung ergänzt: Unrichtige Darstellung: Gemäß § 400 Abs. 1 Nr. 1 AktG wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe u. a. derjenige bestraft, der als Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats im aktienrechtlichen...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.2 Eigene Anteile (§ 272 Abs. 1a, 1b HGB)

Rz. 199 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Eigene Anteile haben als wertlose Rechtshülse nach h. M. keinen Mehrwert für das Vermögen der Gesellschafter und damit der Gläubiger.[1] Das ist zutreffend, weil sie wegen des Mittelabflusses beim Rückkauf gerade nicht mit Vermögen unterlegt werden. Unabhängig von ihrer Bedeutung als Akquisitionswährung oder Kursstabilisierungsfaktor bzw. Ge...mehr

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Kapitel 11: Lage- und Manag... / 4.3.3.5 Individualisierte Angabe fester und variabler Vergütungsbestandteile gegenwärtiger oder früherer Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder (§ 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG)

Rz. 414 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Vergütungsbericht ist die im letzten Geschäftsjahr jedem einzelnen gegenwärtigen oder früheren[1] Mitglied des Vorstands und des Aufsichtsrats gewährte und geschuldete Vergütung anzugeben (§ 162 Abs. 1 Satz 1 AktG). Die in § 162 Abs. 1 Satz 2 AktG enumerativ aufgeführten, quantitativen und qualitativen Daten zur Vergütung von Vorstands- u...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 4.1.2.2.4 Rücklagen (§ 264c Abs. 2 Satz 8 HGB)

Rz. 150 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das zweite Konto ist nach dem gesetzlichen Leitbild ein Darlehenskonto und weist damit kein Eigenkapital aus.[1] Für die Einordnung eines Kapitalkontos als Rücklage kommt es nicht auf die Bezeichnung auf als Rücklagekonto, sondern vielmehr auf die Verlustteilnahme an.[2] Es kommt somit darauf an, dass gesellschaftsvertraglich § 169 Abs. 2 HG...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 2 Entwicklung des modernen Bilanzrechts

Rz. 12 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Entwicklung des modernen Bilanzrechts lässt sich nur verstehen als eine kontinuierliche und recht schnelle Abfolge von regulatorischen Einzelmaßnahmen, deren gemeinsames Ziel es ist, bestehendes Bilanzrecht schritt- bzw. stufenweise zu optimieren. In Anlehnung an eine Redewendung aus dem Aktienrecht[1] spricht man anschaulich von der Bila...mehr

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Kapitel 11: Lage- und Manag... / 4.3.3.9 Abweichungen vom Vergütungssystem des Vorstands (§ 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 AktG)

Rz. 449 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Aus § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 AktG ergibt sich die Verpflichtung, Angaben zu etwaigen Abweichungen vom Vergütungssystem des Vorstands, Erläuterungen zur Notwendigkeit der Abweichungen und Angabe der Bestandteile des Vergütungssystems, von denen abgewichen wurde, vorzunehmen. § 87a Abs. 2 Satz 2 AktG erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen eine ...mehr

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Kapitel 11: Lage- und Manag... / 4.3.3.11 Erläuterung zur Einhaltung der Maximalvergütung der Vorstandsmitglieder (§ 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 AktG)

Rz. 451 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 AktG ist es geboten, zu erläutern, wie die im Vergütungssystem festgelegte Maximalvergütung der Vorstandsmitglieder (§ 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG) eingehalten wurde. Es bedarf daher einer Gegenüberstellung der im Vergütungssystem vom Aufsichtsrat beschlossenen Maximalvergütung sowie der im abgelaufenen Geschä...mehr

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Kapitel 11: Lage- und Manag... / 4.3.3.8 Rückforderung variabler Vergütungsbestandteile von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern (§ 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AktG)

Rz. 446 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Anzugeben ist gem. § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AktG, ob und wie von sog. Clawback -Klauseln Gebrauch gemacht wurde und variable Vergütungsbestandteile zurückgefordert wurden. Wenn dies der Fall war, müssen die Angaben neben Namen und Position des Organmitglieds, die Art der zurückgeforderten variablen Vergütungsbestandteile (sachgerechterweise ...mehr

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Kapitel 18: Haftung für feh... / 4.1.1 Der Grundfall – § 62 AktG und § 134 InsO

Rz. 52 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ist der JA nichtig, hat der Gewinnverwendungsbeschluss keine Grundlage (§ 253 Abs. 1 Satz 1 AktG). Der ausgeschüttete Gewinn kann gem. § 62 Abs. 1 Satz 1 AktG zurückgefordert werden. Weil es sich in diesem Fall um Gewinnanteile handelt, ist dieser Anspruch ausgeschlossen, wenn der Aktionär redlich war. Leicht fahrlässige Kenntnis von der fehl...mehr

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Kapitel 11: Lage- und Manag... / 4.2.1 Überblick

Rz. 372 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Aus § 162 AktG i. d. F. des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)[1] ergibt sich für börsennotierte Gesellschaften die Verpflichtung, außerhalb und in Ergänzung der Rechnungslegung eine Vergütungsberichterstattung vorzunehmen. Rz. 373 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Es besteht ein Normenzusammenhang zwischen § 162 A...mehr

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Kapitel 11: Lage- und Manag... / 4.2.3 Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Rz. 382 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Mit dem ARUG II [1], das am 19.12.2019 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, wurde die Richtlinie (EU) 2017/828 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.05.2017 zur Änderung der Richtlinie 2007/36/EG im Hinblick auf die Förderung der langfristigen Mitwirkung der Aktionäre (im Folgenden: 2. ARRL)[2] in nationales Recht umgesetzt.[3] Rz...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.1.2.1.6.2 Gegenwärtige Verpflichtung aus einem vergangenen Ereignis

Rz. 433 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die beiden in IAS 37.14(a) zusammengefassten Kriterien der gegenwärtigen Verpflichtung (present obligation) und des vergangenen Ereignisses (past event) sind untrennbar miteinander verknüpft; schließlich bedarf es für das Vorliegen einer gegenwärtigen Verpflichtung eines Ereignisses in der Vergangenheit, welches diese auslöst. Man spricht da...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 2.5 CSR, FüPoG, Offenlegungsverordnungen, ARUG II, DiRUG, TaxonomieVO

Rz. 44 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Bilanzrecht wurde in den letzten Jahren auch durch zahlreiche weitere Gesetze ausdifferenziert.[1] Mit der Corporate Social Responsibility-Richtlinie (CSR-RL) [2] wurde die Bilanz-RL 2013 um die Anforderung ergänzt, dass bestimmte große Unternehmen im Interesse der Corporate Social Responsibility eine nichtfinanzielle Erklärung zu Umwelt-,...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 2.2 Die Entwicklung bis zum BilMoG 2009

Rz. 15 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der wesentliche Treiber der Bilanzrechtsentwicklung blieb auch nach der Reform von 1986 zunächst vor allem die europäische Rechtsharmonisierung.[1] Aus dem umfangreichen Harmonisierungsprogramm und den dazu ergangenen deutschen Umsetzungsmaßnahmen seien im Folgenden nur die wichtigsten in chronologischer Folge genannt. Rz. 16 Stand: 2. A. – ET...mehr

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Kapitel 11: Lage- und Manag... / 4.3.6 Veröffentlichung (§ 162 Abs. 4 AktG)

Rz. 476 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Da der Vergütungsbericht nicht mehr Teil von Anhang und Lagebericht ist, unterliegt er nicht den Offenlegungspflichten, denen die Rechnungslegung unterliegt (§ 325 HGB). Aus diesem Grunde hat der Gesetzgeber eine eigenständige Regelung getroffen, wie die Vergütungsberichterstattung zu veröffentlichen ist. Rz. 477 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der...mehr

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Kapitel 11: Lage- und Manag... / 4.3.3.2 Begriff der "Vergütung"

Rz. 406 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der aktienrechtliche Begriff der Vergütung ist im AktG nicht legaldefiniert, aber hinsichtlich des sachlichen Umfangs an die Definition des HGB "gekoppelt".[1] Nach der Regierungsbegründung ist der Begriff der "Vergütung" umfassend auszulegen und umfasst die Gesamtheit der Bezüge aktiver und ehemaliger Organmitglieder,[2] bspw. Festgehälter, v...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 11: Lage- und Manag... / 4.3.3.12 Besondere Angaben zu Leistungen an Mitglieder des Vorstands (§ 162 Abs. 2 AktG)

Rz. 452 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 162 Abs. 2 AktG basiert – anders als § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG – nicht auf der 2. ARRL. Vielmehr wurden die Regeln, die bisher in § 285 Nr. 9 lit. a Satz 6–7 HGB enthalten waren, übertragen, um die Vergütungspublizität zu konsolidieren.[1] Daher bedarf es im Folgenden lediglich der Darstellung ausgewählter Aspekte. Rz. 453 Stand: 2. A. – ET:...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 11: Lage- und Manag... / 4.3.5 Prüfung (§ 162 Abs. 3 AktG)

Rz. 467 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Da der Vergütungsbericht nicht Teil des JA (oder des Lageberichts) ist, ist er auch nicht Gegenstand der Jahresabschlussprüfung.[1] Daher bedurfte es einer eigenständigen Vorschrift zur Prüfung des aktienrechtlichen Vergütungsberichts.[2] Rz. 468 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der durch Vorstand und Aufsichtsrat aufgestellte Vergütungsbericht ist ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 11: Lage- und Manag... / 4.2.2.1 "Einzel-Vergütungsbericht"

Rz. 375 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Gesellschaften gemeinsam jährlich einen Bericht über die im letzten Geschäftsjahr jedem einzelnen Mitglied des Vorstands und des Aufsichtsrats von der Gesellschaft und von Unternehmen desselben Konzerns gewährte und geschuldete Vergütung zu erstellen. Festzustellen...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Tonerstaub: Risiken und Sch... / 7 Kauf von Druckern, Toner und Papier

Gütesiegel und Sicherheitszeichen bieten beim Kauf eine Orientierung. Die ausgewiesenen Produkte dürfen bestimmte Grenzwerte nicht überschreiten, um Sicherheits- und Unweltschutzmerkmale zu erfüllen. Vor allem bei Billigprodukten, die nicht getestet sind, weiß man nicht, wie stark sie die Raumluft belasten. Beim Drucken ist es wichtig, dass die 3 Komponenten Gerät, Toner und ...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Toner / 7.2 Siegel der LGA Bayern

Auch die Landesgewerbeanstalt in Bayern kennzeichnet schadstoffarmen Toner mit seinem Siegel der LGA Bayern. Achtung Ultrafeiner Emissionsstaub und Inhaltsstoffe werden nicht berücksichtigt Tonerstaub ist heute ultrafein. Die Anforderungen der Prüfsiegel berücksichtigen allerdings keine Emissionen mit dieser geringen Größe. Da zudem die Inhaltsstoffe des Toners nicht bewertet ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 5 Einzelfälle

Rz. 124 In der Rspr. sind insb. folgende Einzelfälle behandelt: Alleinvertriebsrecht: Zahlungen für den Wegfall des Alleinvertriebsrechts für die Bundesrepublik Deutschland sind keine Entschädigung, weil sie im Rahmen einer üblichen und normalen Geschäftsbeziehung erfolgen.[1] Arbeitsplatzverlust: Eine einheitliche, in unterschiedlichen Vz ausgezahlte Entschädigung kann vorlie...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.8.1 Aufgabe oder Nichtausübung einer Tätigkeit

Rz. 48 Da die Steuerpflicht durch § 24 EStG nicht erweitert wird (Rz. 2), muss es sich um eine zur Erzielung von Einkünften geeignete Tätigkeit handeln (§ 2 Abs. 1 Nr. 1–7, nicht nur Nr. 1–4 EStG). Entschädigungen nach § 24 Nr. 1 Buchst. b) EStG können deshalb bei allen Einkunftsarten anfallen, es kommen auch sonstige Leistungseinkünfte gem. § 22 Nr. 3 EStG in Betracht, und ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.7.5 Entschädigungen bei Gewinneinkünften

Rz. 36 Der RFH hat § 24 Nr. 1 Buchst. a) EStG auf Gewinneinkünfte nicht angewandt.[1] Dies wurde vom BFH ausdrücklich aufgegeben.[2] Die Rspr. der Folgezeit blieb jedoch insofern bis 1978 restriktiv, als den Worten "entgangene oder entgehende Einnahmen" entnommen wurde, dass es sich – anders als bei § 24 Nr. 1 Buchst. b) und c) EStG – um ohne oder gegen den Willen des Stpfl....mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vergütungsbericht in der Re... / 4 Inhalt des Vergütungsberichts

Rz. 7 Im Vergütungsbericht ist die entsprechend des vom Aufsichtsrat entwickelten Vergütungssystems[1] gewährte bzw. geschuldete Vergütung für jedes einzelne gegenwärtige oder frühere Vorstands- bzw. Aufsichtsratsmitglied unter Namensnennung darzustellen. Der Vergütungsbegriff deckt sich hierbei nach der Gesetzesbegründung mit der handelsrechtlichen Definition der Gesamtbezü...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wohnungseigentumsgesetz / 1.4 Größere Reformen blieben lange Zeit aus

Im Jahr 1973 hatte das Wohnungseigentumsgesetz erste Änderungen erfahren. Bedeutendste war, dass auch an Stellplätzen in Tiefgaragen Sondereigentum begründet werden konnte. Das Bundesland Bayern hatte dann im Jahr 1977 zwar für eine lebhafte Diskussion um eine Novellierung des Wohnungseigentumsrechts gesorgt, blieb letztlich jedoch erfolglos. Die Bestrebungen gingen dahin, d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.2.2 Bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens (§ 7g Abs. 1 S. 1 EStG)

Rz. 21 Erforderlich ist die Anschaffung oder Herstellung eines beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens. Der Investitionsabzugsbetrag wird so auch für gebrauchte (bewegliche) Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens gewährt. Ein Investitionsabzugsbetrag ist allerdings nur für Wirtschaftsgüter, die im Jahr der Anschaffung und im folgenden Wirtschaftsjahr in einem inländisc...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Duales Studium / 9.4 Vergütung

Die Vergütung der Studenten geschieht im Prinzip auf 2 Ebenen. Zum einen finanziert das Unternehmen das duale Studium, indem es die anfallenden Studiengebühren übernimmt. Zum anderen bekommen duale Studenten ein regelmäßiges Gehalt ausgezahlt. Diese beiden Faktoren, sowie die sehr wahrscheinliche Festanstellung im Anschluss, sorgen dafür, dass das duale Studium bei den Absol...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sonderbilanzen und Status / 4 Vorbelastungsstatus bei der Gründung von Kapitalgesellschaften

Rz. 48 Die Kapitalgesellschaft entsteht erst mit ihrer Eintragung. Den Gläubigern der Gesellschaft haftet ausschließlich das Gesellschaftsvermögen (§ 13 Abs. 2 GmbHG). Eine Haftung der Gesellschafter gegenüber den Gläubigern besteht grundsätzlich nicht. Der Gesellschafter bzw. die Gesellschaft in Gründung kann aber vor ihrer Eintragung Geschäfte vornehmen. Aus diesen Geschäf...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmer und Selbststän... / 1.52 Sanitätshelfer

Sanitätshelfer des DRK sind Arbeitnehmer, wenn die bezahlten Entschädigungen die durch die ehrenamtliche Tätigkeit veranlassten Aufwendungen nicht nur unwesentlich übersteigen.[1] Die Steuerbefreiung für nebenberufliche Aufwandsentschädigungen nach § 3 Nr. 26 EStG findet nur für ehrenamtliche Ersthelfer oder Rettungssanitäter Anwendung, die bei Sofortmaßnahmen für Schwerkran...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmer und Selbststän... / 1.36 Künstler

Eine künstlerische Tätigkeit setzt voraus, dass sie nach ihrem Gesamtbild eigenschöpferisch ist und eine bestimmte künstlerische Gestaltungshöhe erreicht. Künstler sind i. d. R. selbstständig tätig.[1] Näheres zur Feststellung der Künstlereigenschaft für einkommensteuerliche Zwecke enthält die Verfügung des Bayerischen Landesamts für Steuern v. 31.5.2023.[2]mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 1.15 Bürgermeister

Die Zuordnung der Tätigkeit eines Bürgermeisters zu den selbstständigen oder nichtselbstständigen Tätigkeiten ist nach der jeweiligen Gemeindeverordnung zu beurteilen. Bürgermeister in Bayern und Schleswig-Holstein sind auch dann Arbeitnehmer, wenn es sich bei der Tätigkeit um ein Ehrenamt handelt.[1] Ein Oberbürgermeister, der sein Amt in einer Stadt in Nordrhein-Westfalen ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmer und Selbststän... / 1.53 Schiedsrichter

Im Sportbereich eingesetzte Schiedsrichter sowie ihre Assistenten sind keine Arbeitnehmer. Hinsichtlich ihrer Einsätze auf nationaler Ebene, zu denen sie von den Landesverbänden oder dem Bundesverband eingeteilt werden, erzielen sie sonstige Einkünfte.[1] Werden Schiedsrichter und Schiedsrichter-Assistenten auch zu internationalen Spielen berufen, z. B. durch die UEFA oder F...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Spendenakquise für den Verein / 6.2 Antragsstellung, um von Geldstrafen zu profitieren

Um in den Listen der Gerichte geführt zu werden und Geldstrafen zugeteilt zu bekommen, muss Ihr Verein die Aufnahme in das Verzeichnis beantragen. Je nach Bundesland ist die Beantragung unterschiedlich geregelt. Sie kann formlos oder über Vordrucke erfolgen, die von den listenführenden Stellen bei Gericht ausgegeben werden. Hier eine Übersicht der Antragstellen bei den einzel...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmer und Selbststän... / 1.6 Arzt

Im Rahmen der eigenen Praxis erzielt der Arzt Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit.[1] Übt er daneben die Funktion eines Betriebsarztes, Vertragsarztes bei der Bundeswehr oder Hilfsarztes bei Gesundheitsämtern aus, ist er insoweit ebenfalls selbstständig tätig.[2] Krankenhausärzte (Chefärzte, Oberärzte und Assistenzärzte) sind regelmäßig Arbeitnehmer. Nicht selten haben Kr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sonderbilanzen und Status / 3.1.1.1 Einlagen der Gesellschafter

Rz. 15 Gesellschaftsrechtliche Kapitalaufbringung Im Gegensatz zu den Kapitalgesellschaften ist die Eintragung des Einzelunternehmers oder der Personenhandelsgesellschaft ins Handelsregister keine Gründungsvoraussetzung (§ 105 Abs. 2 Satz 1 HGB, § 161 Abs. 2 i. V. m. § 105 Abs. 2 Satz 1 HGB). Die Eintragung hat grundsätzlich nur deklaratorischen Charakter. Auch ohne die Eintr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sonderbilanzen und Status / 3.2.1.2 Überbewertung von Sacheinlagen

Rz. 40 Das Verbot der Unterpariemission (§ 9 Abs. 1 AktG) verlangt, dass die Einlage mindestens dem Wert des ausgewiesenen Nennkapitals entspricht.[1] Eine nicht unwesentliche Überbewertung der Einlage ist unzulässig und führt zur Ablehnung der Eintragung durch das Registergericht (§ 9c Abs. 1 GmbHG, § 38 Abs. 2 AktG). Sofern der Wert der Sacheinlage hinter dem Nennbetrag de...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ergebnisverwendung / 4.2.2.3 Verwendung des Bilanzgewinns

Rz. 64 Ausgangsgröße und Verwendungsmöglichkeiten § 174 Abs. 1 Satz 1 AktG überträgt der Hauptversammlung die Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns. "Sie ist hierbei an den festgestellten Jahresabschluss gebunden".[1] Rz. 65 Der Bilanzgewinn, über dessen Verwendung die Hauptversammlung beschließt, entspricht dem Betrag, der nach § 158 Abs. 1 Nr. 5 AktG in der ...mehr