Fachbeiträge & Kommentare zu Bayern

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Klose, SGB I § 65a Aufwendu... / 2.4 Notwendige Auslagen und Verdienstausfall

Rz. 13 Auslagen sind die Summe der Aufwendungen, um dem Verlangen zum persönlichen Erscheinen bzw. der Untersuchung nachzukommen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass aufgrund größerer Entfernungen und ungünstiger Verkehrswege eine persönliche Vorsprache aufgrund unverhältnismäßiger eigener Aufwendungen unzumutbar für den Betroffenen sein könnte. Das würde sich auch auf die Zu...mehr

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Klose, SGB I § 67 Nachholun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ermächtigt den Leistungsträger dazu, gemäß § 66 versagte oder entzogene Leistungen nachzuzahlen. Allerdings begründet die Nachholung einer vom Leistungsträger verlangten Mitwirkung nur einen Anspruch auf Prüfung des § 67 (vgl. Bay. LSG, Urteil v. 28.7.2015, L 16 AS 118/15). Die Regelung gilt für alle Sozialleistungsbereiche, spezialgesetzliche Vorschrift...mehr

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Klose, SGB I § 66 Folgen fe... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Folgen fehlender Mitwirkung nach den §§ 60 bis 64 ohne Rechtfertigungsgründe nach § 65 abschließend. Die begehrte Sozialleistung kann versagt oder entzogen werden. Damit will der Gesetzgeber den Antragsteller bzw. Empfänger von Sozialleistungen dazu bewegen, seinen Mitwirkungspflichten nachzukommen. Da die Erfüllung der Mitwirkungspflichten ni...mehr

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Klose, SGB I § 60 Angabe vo... / 2.5 Vordrucke (Abs. 2)

Rz. 22 Die Nutzung von Vordrucken des Leistungsträgers korrespondiert mit § 17 Abs. 1 über die Verwendung allgemein verständlicher Vordrucke. Der Vorteil von Vordrucken für den Leistungsträger besteht in der Gewinnung aller Erkenntnisse für die Entscheidung über die Sozialleistung oder jedenfalls in einer guten Übersicht über die kritischen Punkte bei einem Antrag auf eine S...mehr

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Klose, SGB I § 67 Nachholun... / 2.1 Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 3 Die Regelung betrifft versagte oder entzogene Leistungen, die gemäß bestandskräftigem Versagungs- oder Entziehungsbescheid nach § 66 rechtmäßig nicht erbracht worden sind. Die Leistungszahlung kann aufgenommen oder fortgesetzt werden, indem der Versagungsbescheid durch einen Bewilligungsbescheid ersetzt oder der Entziehungsbescheid aufgehoben wird. Für die Zukunft steh...mehr

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Klose, SGB I § 60 Angabe vo... / 2.1 Mitwirkung und Amtsermittlung

Rz. 3 Die Vorschrift hat insoweit klarstellende Bedeutung, als sie anerkannte Pflichten (korrekter ist "Obliegenheiten") von Leistungsberechtigten zur Mitwirkung, Mitteilung und Anzeige von Tatsachen und eintretenden Änderungen gesetzlich normiert. Diese sind vom BSG als Nebenpflichten deklariert worden. § 60 ergänzt den Amtsermittlungsgrundsatz aus § 20 SGB X. Beide Vorschr...mehr

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Klose, SGB I § 62 Untersuch... / 2.2 Voraussetzungen der Untersuchung

Rz. 5 Zulässige Untersuchungen nach § 62 setzen deren Erforderlichkeit für die Entscheidung über die Leistung und ein entsprechendes Verlangen des Leistungsträgers voraus. Das bezieht sich auf die Anordnung der Untersuchung sowie auch auf die Untersuchungsmaßnahme selbst. Daraus wird deutlich, dass es sich bei § 62 nicht allein um die Regelung der Duldung von Untersuchungen ...mehr

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Unternehmensverträge / 4.2.1 Begriff

Rz. 17 § 291 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 AktG definiert den Beherrschungsvertrag als einen Vertrag, durch den eine Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien die Leitung ihrer Gesellschaft einem anderen Unternehmen unterstellt. Der Kern eines solchen Vertrags besteht somit darin, dass der Vorstand der unterstellten Gesellschaft die Leitungsbefugnis [1] an das herrschen...mehr

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§ 7 Grunderwerbsteuer / V. Erwerbe durch Verwandte in gerader Linie

Rz. 76 Eine weitere allgemeine Ausnahme von der Besteuerung sieht § 3 Nr. 6 GrEStG für Erwerbe durch solche Personen vor, die mit dem Veräußerer in gerader Linie verwandt sind. Gleichgestellt sind Abkömmlinge, bei denen die Verwandtschaft durch ihre Adoption bürgerlich-rechtlich erloschen ist, sowie Stiefkinder (§ 3 Nr. 6 S. 2 GrEStG) und die Ehegatten bzw. Lebenspartner der...mehr

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§ 7 Grunderwerbsteuer / F. Steuerberechnung und Steuerschuldnerschaft

Rz. 111 Nach § 11 Abs. 1 GrEStG beträgt der Steuersatz 3,5 vom Hundert. Allerdings haben die Länder nach Art. 105 Abs. 2a S. 2 GG die Befugnis zur Bestimmung des im jeweiligen Land anzuwendenden Steuersatzes, von der die Länder in weitem Umfang Gebrauch gemacht haben. Die ländereigenen Regelungen beschränken sich dabei aber jeweils auf solche steuerbaren Rechtsvorgänge, die ...mehr

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§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / 3. Ableitung aus Kursen und Verkaufspreisen

Rz. 264 Nach § 11 Abs. 1 BewG ist für Anteile an börsennotierten Kapitalgesellschaften[386] der Börsenkurs am jeweiligen Stichtag (i.S.v. § 11 ErbStG) maßgeblich, und zwar der niedrigste am Stichtag notierte. Die insoweit von der Finanzverwaltung in der Vergangenheit wiederholt vertretene Auffassung, variable Kursnotierungen seien nicht maßgeblich[387] war und ist mit dem Wo...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Parkplatz / 1 So kontieren Sie richtig

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Leasingunternehmen / 4.2 Beurteilung der Leasingverträge ab 18.3.2020

Die Verwaltung hat ihre Rechtsauffassung geändert, was Leasing – und Mietverträge angeht, die ab dem 18.3.2020 abgeschlossen wurden.[1] Die Verwaltung hat sich der EuGH-Rechtsprechung in der Sache C-164/16 [2] angeschlossen. Abschn. 3.5 Abs. 5 UStAE (a. F.) stellte für die Annahme einer Lieferung darauf ab, ob der Leasingnehmer wie ein Eigentümer über den Gegenstand verfügen ...mehr

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Rauchwarnmelder (Miete) / 8.1 Haftung nach den öffentlich-rechtlichen Feuerwehrgesetzen

Wer für die Kosten des Feuerwehreinsatzes bei einem Fehlalarm herangezogen werden kann, ist in den einzelnen Landesfeuerwehrgesetzen (FwG) bzw. -verordnungen, in manchen Bundesländern auch im Brandschutzgesetz (BrSchG) geregelt. Grundsätzlich erfolgt der Einsatz der Feuerwehr unentgeltlich. Die Landesgesetze regeln aber Ausnahmen, wobei speziell auch Regelungen für das Auslös...mehr

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Rauchwarnmelder (Miete) / 7.2 Wer sicherungspflichtig ist

Manche Bundesländer haben in ihren Landesbauordnungen geregelt, dass die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder dem Besitzer obliegt, es sei denn, der Eigentümer hat diese Pflicht übernommen. Praxis-Beispiel Betriebsbereitschaft durch Besitzer Dies gilt für Baden-Württemberg, Bayern, Berlin (seit 1.1.2017), Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfale...mehr

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Rauchwarnmelder (Miete) / 14 Bauordnungsrechtliche Regelungen der Bundesländer

Die entsprechenden Vorschriften einschließlich des Umfangs der Einbau-/Nachrüstpflicht sowie die einzuhaltenden Fristen für Rauchwarnmelder finden sich in den einzelnen Bauordnungen der Länder.mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / Zusammenfassung

Überblick Der Beitrag enthält eine Übersicht über die in den einzelnen Bundesländern geltenden Gesetze zum Bildungsurlaub. Trotz der in den einzelnen Gesetzen sehr unterschiedlichen Terminologie soll hier weiterhin einheitlich der Begriff "Bildungsurlaub" verwendet werden. Dabei soll versucht werden, die bestehenden Unterschiede deutlich zu machen. In Bayern und Sachsen best...mehr

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Sauer, SGB II § 32 Meldever... / 2.4.2.2 Wichtiger Grund

Rz. 21b Der wichtige Grund bezieht sich auf die Ursache für das Meldeversäumnis, also auf den Tatbestand. Dagegen spielt die Rechtsfolge der Leistungsminderung keine Rolle, die Folgen der Leistungsminderung sind erst zu prüfen, wenn darüber zu befinden ist, ob eine außergewöhnliche Härte der Feststellung einer Leistungsminderung entgegensteht. Rz. 21c Eine Leistungsminderung ...mehr

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Jung, AsylbLG § 7 Einkommen... / 3 Literatur

Rz. 27 Brings/Oehl, Verfassungswidrige Kürzungen und nachgeschobene Berechnungen, ZAR 2016, 22. Deibel, Zur Diskussion: Haftpflichtversicherung für Asylbewerber, ZFSH/SGB 2017, 191. ders., Auswirkungen des Bürgergeld-Gesetzes auf das Asylbewwerberleistungsgesetz, ZFSH/SGB 2023, 325. Gerlach, Das neue AsylbLG – Anspruch und Wirklichkeit in der Praxis der kommunalen Asylbewerberl...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 14... / 2.1 Beratungsanspruch

Rz. 3 Der Anspruch auf Beratung nach § 14 stellt ein subjektives öffentliches Recht dar, das von jedem in Bezug auf seine Rechte und Pflichten in Anspruch genommen werden kann, der jetzt oder zukünftig Gestaltungsrechte im Rahmen der Rechte und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch ausüben möchte. Der Anspruch richtet sich gegen alle Leistungsträger (vgl. §§ 12, 18 bis 29). Di...mehr

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Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 2.11.8 Sicherstellung im Rahmen des Notdienstes (Abs. 1b)

Rz. 67 Mit Wirkung zum 23.7.2015 sind durch Abs. 1b die Bedingungen der ambulanten Notfallversorgung weiter entwickelt worden. Damit ist die vertragsärztliche Versorgung auch außerhalb der Sprechstundenzeiten gewährleistet. Die Weiterentwicklung basierte zunächst auf den aufgehobenen Sätzen 2 und 3 des Abs. 1. Der Text des Abs. 1b Satz 1 entspricht hinsichtlich des Notdienst...mehr

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Jansen, SGB VI § 67 Rentena... / 1.2 Normzweck

Rz. 3 Normzweck ist es, der jeweiligen Rente – angelehnt an ihr versichertes Risiko und in Anlehnung an ihren Sicherungszweck – einen bestimmten Wert im Verhältnis zur Altersrente zuzuordnen. Der Rentenartfaktor bestimmt in Abhängigkeit von den unterschiedlichen Sicherungszielen der einzelnen Rentenarten daher die Rentenhöhe (vgl. auch GRA der DRV zu § 67 SGB VI, Stand: 22.6...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 70... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 9 Gsell, Schuldrechtsreform: Die Übergangsregelung für die Verjährungsfristen, NJW 2002, 1297. Heß, Das neue Schuldrecht – In-Kraft-Treten und Übergangsregelungen, NJW 2002, 253. Kandelmann, Ist es wirklich schon zu spät? – Zum Ablauf der allgemeinen Verjährungsfrist nach intertemporärem Verjährungsrecht, NJW 2005, 630. Mansel, Die Neuregelung des Verjährungsrechts, NJW 200...mehr

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Sauer, SGB II § 31b Beginn ... / 2.9 Sonstige Rechtsprechung zu Leistungsminderungen

Rz. 42 Gegen Leistungsminderungsbescheide ist nachträglicher Rechtsschutz möglich und ausreichend (Bay. LSG, Beschluss v. 7.1.2015, L 16 AS 734/14 B ER). Rz. 43 Prozesskostenhilferechtlich hat eine Berufung hinreichend Aussicht auf Erfolg, wenn sich ein Leistungsberechtigter unter 25 Jahren gegen eine vollständige Minderung der Leistung für den Regelbedarf durch eine Sanktion...mehr

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Jansen, SGB VI § 67 Rentena... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 23 Marfels, Geldleistungen infolge eines Todesfalls: Arten, Berechtigte und Anspruchsvoraussetzungen, EE 2020, 208. ders., Hinterbliebenenansprüche: Geldleistungen infolge eines Todesfalls: Arten, Berechtigte und Anspruchsvoraussetzungen, VK 2022, 177. Rz. 24 Zur Bewertung des Sterbevierteljahresbonus als Einkommen i. S. d. § 10 Abs. 1 Satz 1 SGB II und zu den Sonderregelu...mehr

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Sauer, SGB II § 5 Verhältni... / 2.3 Antragsbefugnis nach Abs. 3

Rz. 14 Abs. 3 bezieht sich auf jegliche Leistung, die erwerbsfähige Leistungsberechtigte oder Mitglieder ihrer Bedarfsgemeinschaft beanspruchen könnten oder die sie ohne Rechtsanspruch erhalten könnten. Anträge auf Leistungen sind nicht auf den in Abs. 1 bestimmten Rechtsrahmen beschränkt. Es sind auch diejenigen Leistungen eingeschlossen, die ohne Auswirkungen auf den Bezug...mehr

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Sauer, SGB II § 32 Meldever... / 2.5 Rechtsfolgen

Rz. 31 § 32 kennt nur eine Stufe für eine Leistungsminderung. Ist der Tatbestand des § 32 Abs. 1 Satz 1 erfüllt, wird das Bürgergeld für die Dauer von grundsätzlich 1 Monat um 10 % des maßgebenden Regelbedarfs gemindert. Bei einem Eckregelsatz von 502,00 EUR mtl. für einen Alleinstehenden in Regelbedarfsstufe 1 beläuft sich die Minderung auf 50,20 EUR mtl. (2023). Damit wird...mehr

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Sauer, SGB II § 31a Rechtsf... / 2.1.3 Weitere Pflichtverletzungen

Rz. 69 Abs. 1 Satz 2 und 3 regelt die Rechtsfolgen bei weiteren Pflichtverletzungen nach § 31. Seit dem 28.3.2024 regelt auch Abs. 7 Rechtsfolgen, allerdings nur in Fällen willentlich nicht aufgenommener, tatsächlich und unmittelbar möglicher Arbeit als weitere Pflichtverletzung (vgl. Abs. 7 Satz 1). Auf diese spezielle Leistungsminderung wird in einem gesonderten Abschnitt ...mehr

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Sauer, SGB II § 32 Meldever... / 2.2 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte

Rz. 12 Der dem Gesetz weiterhin zugrunde liegende Grundsatz des Förderns und Forderns wird in § 2 für den Teilbereich der Forderungen an den Leistungsberechtigten konkretisiert. Dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten wird abverlangt, alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung seiner Hilfebedürftigkeit auszuschöpfen. Dabei gelten allerdings die Grundsätze des § 3. ...mehr

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Sauer, SGB II § 31b Beginn ... / 2.4 Feststellungsfrist für die Jobcenter

Rz. 18 Mit Abs. 1 Satz 3 (bis zum 31.12.2022 Abs. 1 Satz 5) stellt der Gesetzgeber einen zeitlichen Bezug zwischen einer Pflichtverletzung nach § 31 und ihrer Rechtsfolge mit Leistungsminderung durch Minderung des Auszahlungsanspruches her. Nach Ablauf von 6 Monaten ab dem Zeitpunkt der Pflichtverletzung darf das Jobcenter eine Minderung des Auszahlungsanspruches nach § 31a ...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 70... / 2.3 Verjährungshindernisse

Rz. 6 Für die dafür erforderliche Übergangsregelung wird daher, wie für das Verjährungsrecht des BGB im Sozialrecht insgesamt, die nur entsprechende Anwendung des Art. 229 § 6 Abs. 1 und 2 EGBGB angeordnet. Rz. 7 Die Übergangsregelung betrifft im Wesentlichen die Tatbestände der Unterbrechung der Verjährung, die mit der Änderung des Verjährungsrechts zum 1.1.2002 weggefallen ...mehr

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Sauer, SGB II § 31a Rechtsf... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die §§ 31 bis 32 regeln die Konsequenzen bei sozialwidrigem Verhalten des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und anderen Personen, die mit ihm in Bedarfsgemeinschaft leben. § 31a konkretisiert den Nachranggrundsatz des § 2 und knüpft dazu an Verletzungen der auf Integration in den Arbeitsmarkt bzw. in Erwerbstätigkeit zielenden Obliegenheiten und weiteren Pflichtverl...mehr

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Sauer, SGB II § 5 Verhältni... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 5 regelt das Verhältnis der Leistungen nach dem SGB II zu anderen Leistungen i. S. eines Nachrangverhältnisses von staatlichen Fürsorgeleistungen. Einerseits soll die Verwirklichung von Ansprüchen auf andere Leistungen gewährleistet, andererseits sollen Doppelleistungen vermieden werden. Die Vorschrift stellt die erforderlichen Rangfolgen auf. Die Änderungen der Vors...mehr

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Sauer, SGB II § 31b Beginn ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die §§ 31 bis 32 regeln die Konsequenzen bei sozialwidrigem Verhalten des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und anderen Personen, die mit ihm in Bedarfsgemeinschaft leben. Dabei sind an ein sozialwidriges Verhalten die Anforderungen des § 31 maßgebend, diese weichen insbesondere von denen nach § 34 ab. § 31b bestimmt speziell den Beginn und die Dauer der Sanktion na...mehr

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R / 24 Richtlinien für die Geschwindigkeitsüberwachung, Bayern [Rdn 3262]

Rdn 3263 Literaturhinweise: Weigel, Richtlinien und Erlasse der Bundesländer zur Einbindung privater Unternehmen im Rahmen der Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2017, 54 dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2020, 62 dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2023, 105 s.a. die Hinw. bei → Richtlinien für d...mehr

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F / 6 Fahrtenbuch [Rdn 1312]

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F / 2 Fahreignungs-Bewertungssystem, Verringerung des Punktestandes gem. § 4 Abs. 6 StVG [Rdn 1208]

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F / 1 Fahreignungs-Bewertungssystem, Allgemeines [Rdn 1177]

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 1.3 Rechtsgrundlage

Rz. 3 Eine bundeseinheitliche Regelung über den Bildungsurlaub existiert nicht. Daher bestehen in 14 Bundesländern (in allen Bundesländern mit Ausnahme von Bayern und Sachsen) Gesetze zum Bildungsurlaub. Zwar hat die Bundesrepublik Deutschland 1976 das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) vom 24.6.1974 über den bezahlten Bildungsurlaub[1] ratifiziert u...mehr

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H / 1 Halterhaftung (§ 25a StVG) [Rdn 2347]

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F / 5 Fahrerlaubnis auf Probe [Rdn 1281]

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H / 11 Hauptverhandlung, Terminsverlegung [Rdn 2535]

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 2.2 Räumlicher Geltungsbereich

Rz. 11 Weitere Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis dem räumlichen Geltungsbereich des jeweiligen Gesetzes unterliegt. Teilweise enthalten die Gesetze hierzu ausdrückliche Regelungen. So regelt § 2 Abs. 3 BremBZG, dass ein Beschäftigungsverhältnis seinen Schwerpunkt in Bremen hat, wenn die oder der Beschäftigte in einem in Bremen ansässigen Betrieb eingegliedert ist...mehr

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G / 15 Geschwindigkeitsüberschreitung, Messverfahren, POLISCAN-Systeme [Rdn 2054]

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G / 6 Geschwindigkeitsüberschreitung, Messung in der Nähe der Geschwindigkeitsbeschränkung [Rdn 1902]

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F / 14 Fahrverbot, Augenblicksversagen [Rdn 1527]

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F / 4 Fahreignungsregister, Übergangsvorschriften [Rdn 1259]

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R / 18 Rechtsbeschwerde, Zuständigkeit [Rdn 3190]

Rdn 3191 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Rechtsbeschwerde, Allgemeines, Rdn 2932 und → Rechtsmittel, Allgemeines, Rdn 3221. Rdn 3192 1. Gem. § 79 Abs. 3 S. 1 sind die Vorschriften des GVG im Bußgeldverfahren entsprechend anzuwenden. Daraus folgt, dass zur Entscheidung über die Rechtsbeschwerde – mit Ausnahme der Kartellsachen – nach § 121 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) GVG die...mehr

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R / 22 Richtlinien für die Geschwindigkeitsüberwachung, Allgemeines [Rdn 3242]

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W / 2 Wiederaufnahme des Verfahrens [Rdn 4228]

Rdn 4229 Literaturhinweis: Fromm, Das Rechtsinstitut des Wiederaufnahmeverfahrens in Verkehrs-Bußgeldsachen mit dem Ziel des Freispruchs, § 85, VRR 2011, 47 Fornauf, Die Neuheit bereits erörterter Tatsachen im Wiederaufnahmeverfahren, StraFo 2013, 235 Fromm, Die Wiederaufnahme des Verkehrsbußgeldverfahrens, § 86 OWiG, zfs 2019, 72 Krumm, Wiederaufnahmeverfahren nach Messung mit...mehr