Fachbeiträge & Kommentare zu Bayern

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bolin, Zur Rechts- und Billigkeitslage bei der Aufgabe landw Betriebe, INF 2001, 39; Bolin/Müller, Bewertung des Grund und Bodens landw Hofstellen, INF 2002, 449; Kanzler, Grundfragen zur Besteuerung betrieblicher Veräußerungsgewinne, FR 2003, 1; Hiller, Aufgabe von unterbrochenen luf Betrieben, INF 2003, 815; Meyne-Schmidt, Betriebsaufgabe von verpachteten luf Betrieben, StBp 2...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Mangelhafter Schutz eines elektronischen Aufzeichnungssystems (§ 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AO)

a) Allgemeines Rz. 210 [Autor/Stand] § 146a Abs. 1 Satz 2 AO sieht bei elektronischen Aufzeichnungssystemen i.S.d. KassenSichV das Vorhandensein einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung zum Schutz vor Manipulationen vor. Jener Schutz wird durch § 146a Abs. 1 Satz 3 und 4 AO weiter konkretisiert. Gemäß § 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AO handelt ordnungswidrig, wer ent...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Realisationsprinzip / 1.4 Gewinnrealisierung außerhalb eines Leistungsaustauschs

Gewinne können auch außerhalb eines Leistungsaustauschs realisiert werden, wie bei einseitigen zivilrechtlichen Ansprüchen, z. B. aus ungerechtfertigter Bereicherung, aus unerlaubter Handlung, bei unentgeltlichen Zuwendungen[1] oder aus einer Erbschaft[2] oder bei öffentlich-rechtlichen Ansprüchen, wie z. B. auf Steuererstattungen oder Subventionen.[3] Geht eine abgeschrieben...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Aufteilung eines einheitlichen Kaufpreises

Rn. 270 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Schwierigkeiten können auftreten, wenn der auf den gesamten Betrieb bezogene einheitliche Gesamtkaufpreis für steuerliche Zwecke auf einzelne mit veräußerte WG aufzuteilen ist. Dies ist aus einkommensteuerlicher Sicht insb dann erforderlich, wenn der Veräußerer nicht von der Möglichkeit der ermäßigten Besteuerung nach § 34 EStG, sondern der...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Veräußerungsbegriff

Rn. 17 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Als Veräußerung in vorstehendem Sinne ist jede entgeltliche Übertragung des bürgerlich-rechtlichen oder zumindest wirtschaftlichen Eigentums an WG auf eine andere natürliche oder juristische Person zu verstehen; dabei kommt es nicht auf das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft, sondern auf das dingliche Erfüllungsgeschäft an (BFH v 22.09....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Die parzellenweise Verpachtung

Rn. 162 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Bei der parzellenweisen Verpachtung des luf Betriebs, also der Überlassung der wesentlichen Betriebsgrundlagen an mehrere Pächter, ging die FinVerw in der Vergangenheit grundsätzlich nur dann nicht von einer Betriebsaufgabe aus, wenn der Verpächter eine Betriebsfortführungserklärung abgegeben hat und für die spätere Betriebsfortführung (ggf...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kurzarbeit im öffentlichen ... / 7.1.2.3 Bundesländer ohne Zulässigkeit von Dienstvereinbarungen zum "Ob" der Einführung von Kurzarbeit

Die nachfolgend aufgeführten Personalvertretungsgesetze ermöglichen keinen Abschluss einer Dienstvereinbarung über das "Ob" der Einführung von Kurzarbeit. Wie bereits im einleitenden Überblick (Ziffer 7) dargestellt fehlt es in all diesen Personalvertretungsgesetzen außerhalb der Länderregelungen von Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Sachsen-Anhalt an ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Wesentliche Betriebsgrundlagen

Rn. 31 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Bei der Bestimmung der wesentlichen Grundlagen eines luf Betriebs ist jedoch zu beachten, dass der Begriff "wesentliche Grundlage" normspezifisch unterschiedlich auszulegen ist. Im Anwendungsbereich des § 14 EStG gehören zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen alle WG, die entweder für die Führung des luf Betriebs von ihrer Funktion her wesent...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Realisationsprinzip / 1.2 Nicht realisierte Verluste

Für nicht realisierte Verluste gilt handelsrechtlich das Imparitätsprinzip. Es verbietet, nicht realisierte Gewinne auszuweisen, gebietet jedoch, erkennbare Verluste in der Buchführung vorwegzunehmen. Verluste gelten als entstanden, sobald sie vorhersehbar sind.[1] Die Verlustursachen werden i. d. R. vorweggenommen (antizipiert) durch Abschreibungen auf den niedrigeren Wert v...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Der forstwirtschaftliche Teilbetrieb

Rn. 80 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 An das Vorliegen eines forstw Teilbetriebs werden – ebenso wie im Hinblick auf die Betriebseigenschaft, s Rn 29 – wesentlich geringere Anforderungen gestellt; auf die früher einmal bedeutsame Unterscheidung zwischen aussetzendem und Nachhaltsbetrieb (BFH v 05.11.1981, BStBl II 1982, 158) kommt es jedenfalls nicht mehr an (BFH v 17.01.1991, B...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 12 Anschaffungsnahe Herstellungskosten (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG)

Rz. 312a Entsprechend der früheren Verwaltungspraxis laut R 157 Abs. 4 EStR waren anschaffungsnahe Aufwendungen nach dem Kauf eines zur Vermietung bestimmten Gebäudes anschaffungsnahe Herstellungskosten, wenn die Kosten ohne die USt in den ersten 3 Jahren nach der Anschaffung 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen. Die anschaffungsnahen Herstellungskosten sind ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 7 Auswahl ... / 2.2 Kriterien für die Auswahl der Leistung

Rz. 9 Satz 2 zählt die Kriterien auf, nach denen die Ermessensentscheidung zu treffen ist. Die Kriterien sind grundsätzlich in allen Einzelfällen heranzuziehen, um eine Ungleichbehandlung von Arbeitslosen mit arbeitsmarktpolitischem Handlungsbedarf zu vermeiden. Satz 2 Nr. 1 betrifft die Fähigkeiten der zu fördernden Person. Damit ist Eignung im umfassenden Sinn gemeint. Die...mehr

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AG und KGaA: Besonderheiten... / 3.1.1 Einstellung in Rücklagen gem. Satzung

Nach § 58 Abs. 1 Satz 1 AktG kann die Satzung vorsehen, dass für den Fall der Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung Beträge aus dem Jahresüberschuss in andere Gewinnrücklagen einzustellen sind. Es muss sich um den Ausnahmefall von § 172 AktG gem. § 173 AktG handeln, da in den meisten Fällen Vorstand und Aufsichtsrat feststellen.[1] Allerdings besteht n...mehr

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AG und KGaA: Besonderheiten... / 3.1.5 Anspruch der Aktionäre auf den Bilanzgewinn

§ 58 Abs. 4 AktG normiert den grundsätzlichen Anspruch der Aktionäre auf den Bilanzgewinn. Dies gilt allerdings nur dann, wenn seine Verteilung nicht ausgeschlossen ist. Voraussetzung ist nämlich ferner, dass der Bilanzgewinn nicht vorrangig für andere durch Gesetz, Satzung oder Hauptversammlungsbeschluss getroffene Verwendungen zu verwenden ist.[1] Da der Beschluss über die...mehr

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AG und KGaA: Besonderheiten... / 3.2 Abschlagszahlungen auf den Bilanzgewinn

Der Vorstand kann in der Satzung ermächtigt werden, nach Ablauf des Geschäftsjahres auf den voraussichtlichen Bilanzgewinn einen Abschlag an die Aktionäre zu zahlen.[1] Anders als bei der GmbH ist damit eine Vorabausschüttung vor Ende des Geschäftsjahres bei der AG ausdrücklich gesetzlich ausgeschlossen. Ferner darf der Vorstand diesen Abschlag nur zahlen, wenn sich aufgrund ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
AG und KGaA: Besonderheiten... / 3.1.2 Einstellung in andere Gewinnrücklagen

§ 58 Abs. 2 AktG normiert die Einstellung in andere Gewinnrücklagen, wenn Vorstand und Aufsichtsrat den Jahresabschluss feststellen. Es handelt sich hierbei um den Regelfall. Auch in diesem Fall ist grundsätzlich die Einstellung höchstens der Hälfte des Jahresüberschusses zulässig. Allerdings besteht für Vorstand und Aufsichtsrat ein Ermessen, ob und in welchem Umfang sie vo...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
AG und KGaA: Besonderheiten... / 3.1.6 Zulässigkeit von Sachausschüttungen

Die Hauptversammlung kann eine Sachausschüttung beschließen, wenn die Satzung diese Möglichkeit vorsieht.[1] Ein besonderes Prob­lem ist die Bewertung der Sachausschüttung. Wie eine solche richtig zu bewerten ist, wird in der Literatur kontrovers diskutiert.[2] Zutreffend erscheint es, vom Verkehrswert als dem richtigen Wert auszugehen.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
AG und KGaA: Besonderheiten... / 3.3.2 Leistung bei besonderer Einlageleistung

Abweichend von dem Grundsatz des § 60 Abs. 1 AktG regelt § 60 Abs. 2 AktG die Verteilung, wenn die Einlagen nicht auf alle Aktien in demselben Verhältnis geleistet wurden. In einem solchen Fall erhalten die Aktionäre 4 % der geleisteten Einlage vorweg auf den Gewinn. Reicht der Gewinn hierzu nicht aus, kommt ein niedrigerer Satz zum Tragen. Einlagen, die im Lauf eines Jahrs ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
AG und KGaA: Besonderheiten... / 3.3.1 Grundsatz der Gewinnverteilung

Den Grundsatz der Gewinnverteilung normiert § 60 Abs. 1 AktG. Hiernach bestimmt sich der Anteil des Aktionärs am Gewinn nach seinen Anteilen am Grundkapital der Gesellschaft. Bei Nennbetragsaktien ist das Verhältnis des Nennbetrags zum Grundkapital maßgeblich, bei Stückaktien die Zahl der Aktien.[1] Zu beachten ist, dass vorrangig Satzungsbestimmungen bei der Gewinnverteilung...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
AG und KGaA: Besonderheiten... / 3.3.3 Abweichende Gewinnverteilung laut Satzung

Gem. § 60 Abs. 3 AktG ist eine abweichende Gewinnverteilung in der Satzung zulässig. Hierbei kann die Gewinnverteilung in der ersten Satzung völlig frei ausgestaltet werden, später ist eine Veränderung nur eingeschränkt möglich.[1] In der Praxis hat die Bestimmung vor allem Bedeutung bei der Ausgabe von Vorzugsaktien, denen ein Vorrecht bei der Gewinnverteilung zusteht. Im G...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nutzungen/Nutzungsrechte / 5 Besonderer Gestaltungsfall: Unternehmensnießbrauch

Rz. 134 Unternehmensnießbrauch[1] dient als Oberbegriff für unterschiedliche Gestaltungen, die eine Verlagerung der Nutzenziehung aus einem Unternehmen zur Folge haben. Von entscheidender Bedeutung ist dabei, ob sich der Anspruch des Nießbrauchers lediglich auf die Erträge des Unternehmens bezieht (Ertragsnießbrauch [2]) oder ob ihm zudem noch Entscheidungsbefugnisse im Unter...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
AG und KGaA: Besonderheiten... / 2.5.4 Besondere Angaben im Anhang

Die §§ 284– 288 HGB regeln die erforderlichen Pflichtangaben im Anhang der Kapitalgesellschaften sowie die Ausnahmen, die für die verschiedenen Anhangangaben gewährt werden. Insbesondere kleine Gesellschaften haben eine Vielzahl der Angaben nicht zu machen.[1] Kleinstgesellschaften i. S. d. § 267a HGB können auf die Aufstellung eines Anhangs vollständig verzichten, wenn gewis...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.1.2 Spaltung von Körperschaften

Rz. 26 Der Spaltung zur Aufnahme liegt ein Spaltungs- und Übernahmevertrag zwischen der zu spaltenden Körperschaft und der bzw. den übernehmenden Körperschaften zugrunde.[1] Der Vertrag bedarf der notariellen Beurkundung.[2] Bei der Spaltung zur Neugründung tritt an die Stelle dieses Vertrags der Spaltungsplan.[3] Im Spaltungsvertrag bzw. Spaltungsplan sind die einzelnen Akt...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebsstättenfinanzamt / Zusammenfassung

Begriff Betriebsstättenfinanzamt ist das Finanzamt, in dessen Bezirk sich die lohnsteuerliche Betriebsstätte des Arbeitgebers befindet. Beim Betriebsstättenfinanzamt ist die Lohnsteueranmeldung abzugeben und die einbehaltene Lohnsteuer abzuführen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Lohnsteuer: Die Bestimmung der lohnsteuerlichen Betriebsstätte ergibt sich aus § 41 Abs. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebsstättenfinanzamt / 2 Zuständigkeiten des Betriebsstättenfinanzamts

Das Betriebsstättenfinanzamt ist das Finanzamt, in dessen Bezirk sich die lohnsteuerliche Betriebsstätte des Arbeitgebers befindet. Bei diesem Finanzamt ist die Lohnsteuer-Anmeldung abzugeben und die einbehaltene Lohnsteuer abzuführen.[1] Es ist ebenfalls für alle anderen das Lohnsteuerverfahren betreffenden Pflichten und Rechte des Arbeitgebers zuständig. So hat der Arbeitge...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorsorgeaufwendungen / 1.5.2 Keine Hinzurechnung

Keine steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Satz 6 EStG sind hingegen Zuschüsse der Künstlersozialkasse zu den Künstlersozialversicherungsbeiträgen. Beitragszuschüsse für in der Alterssicherung der Landwirte pflichtversicherte Landwirte. Beiträge und Umlagen zur Zusatzversorgung für die Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst. Arbeitgeberbeiträge an eine auslä...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Menschen mit Behinderung, V... / 4.3 Behindertengerechte Fahrzeugumrüstung

Ebenso sind die Kosten für die behindertengerechte Umrüstung eines Fahrzeugs neben der Pauschale – allerdings gemindert um die zumutbare Belastung[1] – in voller Höhe als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen, wenn der Mensch mit Behinderung außerhalb seiner Wohnung auf die Benutzung eines Pkw angewiesen ist.[2] Solche Aufwendungen erhöhen nicht den Wert des Kfz. Sie stell...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Auslandskinder / 5.1.1 Für Kinder in anderen EU-/EWR-Staaten und der Schweiz

Für zu berücksichtigende Kinder des Anspruchsberechtigten, die ihren Wohnsitz in einem anderen EU-/EWR-Staat oder in der Schweiz haben, wird vorbehaltlich der Vorrangregelungen Kindergeld i. H. d. inländischen Sätze gezahlt.[1] Besteht für ein Kind, das in einem anderen EU-/EWR-Staat seinen Wohnsitz hat, gleichzeitig sowoh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 7.2.2 Ertragsteuerliche Sicht

Rz. 312 Aus ertragsteuerlicher Sicht wird die Entscheidung für eine bestimmte Finanzierungsform vor allem durch die unterschiedliche Behandlung von Eigen- und Fremdkapitalvergütungen bestimmt, wobei Fremdkapital – im Gegensatz zum Eigenkapital – nicht nur durch den Gesellschafter (Gesellschafter-Fremdfinanzierung), sondern auch durch Dritte gewährt werden kann.[1] Rz. 313 Bei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 6.2.1.5 Sonderfall Betriebsaufspaltung

Rz. 273 Bei Anteilen an Kapitalgesellschaften ist in einem ersten Schritt zu prüfen, ob die Anteile im Privat- oder Betriebsvermögen gehalten werden. Die unentgeltliche Übertragung von im Privatvermögen gehaltenen Kapitalgesellschaftsanteilen ist für den Übergeber einkommensteuerlich neutral möglich. Der Übernehmer führt die Anschaffungskosten des Übergebers fort (§ 20 Abs. ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Europäischer Betriebsrat: E... / 4 Fortgeltung bestehender Vereinbarungen

Bereits vor Inkrafttreten der ersten Richtlinie hatten etwa 30 europaweit tätige Unternehmen auf freiwilliger Basis ein grenzüberschreitendes Unterrichtungs- und Anhörungssystem eingeführt. Darunter befanden sich auch einige deutsche Großunternehmen, so z. B. Volkswagen, Thyssen, Bayer, Hoechst und Allianz.[1] Derartige Vereinbarungen gelten aufgrund von § 41 EBRG fort, wenn...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.2.3.5 Ehrenamtliche Tätigkeit

Rz. 49 Ehrenamtliche Tätigkeiten kommen im privaten und öffentlichen Bereich vor. Privatrechtliche Ehrenämter finden sich bei Vereinen oder Standes- oder Wohlfahrtsorganisationen. Öffentlich-rechtliche Ehrenbeamte nehmen aufgrund eines Beamten-(Dienst-)Verhältnisses Verwaltungsaufgaben wahr, wie z. B. ehrenamtliche Bürgermeister, Richter und Schöffen. Die Annahme eines Arbei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Elektronische Buchführung i... / Zusammenfassung

Überblick Grundsätzlich gilt für die Buchhaltung jedes Unternehmens in Deutschland: Die Bücher sind hierzulande zu führen und zu archivieren. Dies gilt nach § 146 Abs. 2 AO zumindest für das Steuerrecht, wenngleich die Beschränkung auf das Inland in europarechtlicher Hinsicht zumindest innerhalb der EU nicht unproblematisch ist.[1] Handelsrechtlich ist hierzu gesetzlich nich...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Elektronische Buchführung i... / 1 Elektronische Buchführung ohne Grenzen

Die Voraussetzungen, elektronische Bücher und sonstige erforderliche elektronische Aufzeichnungen oder Teile davon im Ausland zu führen und aufzubewahren, sind in den vergangenen Jahren erheblich vereinfacht worden.[1] Inzwischen ist es nicht nur möglich, die Buchführung in andere EU-Staaten und Länder des europäischen Wirtschaftsraums zu transferieren: Grundsätzlich können e...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Elektronische Buchführung i... / 2.2.2 Erfüllung der steuerlichen Mitwirkungspflichten

Die Verlagerung der elektronischen Buchführung wird nur dann genehmigt, wenn der Steuerpflichtige seinen allgemeinen Mitwirkungspflichten im Besteuerungsverfahren in der Vergangenheit nachgekommen ist und davon auszugehen ist, dass dies auch so bleibt.[1] Dies betrifft vor allem die Auskunfts- und Vorlagepflichten sowie die Ordnungs-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichte...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Elektronische Buchführung i... / 2.2.4 Nichtbeeinträchtigung der Besteuerung

Darüber hinaus darf durch die Verlagerung der elektronischen Buchführung und der sonstigen erforderlichen elektronischen Aufzeichnungen (oder Teilen davon) die Besteuerung nicht beeinträchtigt werden.[1] Das bedeutet, dass die deutsche Finanzverwaltung in der Lage sein muss, die Gewinnermittlung lückenlos zu prüfen – und zwar auf die gleiche Weise, wie das bei einer elektron...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Elektronische Buchführung i... / 4 Widerruf der Bewilligung

Werden Umstände bekannt, die zu einer Beeinträchtigung der Besteuerung führen können, muss die Finanzverwaltung die Bewilligung widerrufen.[1] Der Widerruf der Bewilligung hat insbesondere dann zu erfolgen, wenn der Steuerpflichtige nach der Verlagerung seinen Mitwirkungspflichten nicht mehr und nicht mehr fristgerecht nachkommt und dadurch die Besteuerung beeinträchtigt ist...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Elektronische Buchführung i... / 2.1 Schriftlicher Antrag ist Pflicht bei Einbeziehung von Drittstaaten

Unternehmen, die ihre elektronische Buchführung in einem Drittstaat (oder mehreren Drittstaaten), also einem Staat, der nicht Mitglied der EU ist, erledigen lassen wollen, müssen dies schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Finanzbehörde beantragen – also bei dem Finanzamt, das die Steuerangelegenheiten des Unternehmens bzw. der Betriebsstätte bearbeitet.[1] Die Sc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verbindliche Zusage nach ei... / 1 Abgrenzung zur tatsächlichen Verständigung und zur verbindlichen Auskunft

Die Begriffe Zusage und Auskunft werden in der Praxis häufig verwechselt. Von der verbindlichen Zusage nach § 204 AO, die ein Verwaltungsakt[1] ist, sind zu unterscheiden die tatsächliche Verständigung über einen der Steuerfestsetzung zugrunde liegenden konkreten, bereits abgeschlossenen Sachverhalt[2] und die verbindliche Auskunft mit Bindungswirkung nach § 89 Abs. 2 AO [3] üb...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 2.3.1 Leistungsverpflichtete

Rz. 18 Nach Abs. 2 Satz 1 hat derjenige, der jemandem, der eine Leistung nach dem SGB II beantragt oder bezieht, zu Leistungen verpflichtet ist, die geeignet sind, Leistungen nach dem SGB II auszuschließen oder zu mindern, oder wer für ihn Guthaben oder Vermögensgegenstände verwahrt, der Agentur für Arbeit hierüber Auskunft zu geben. Abs. 2 setzt wie auch Abs. 1 voraus, dass...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 106 Wirtsch... / 2.2 Prüfvereinbarungen (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 11 Das Wort "Prüfvereinbarung" ergibt sich nicht aus dem Gesetzestext, wo von "vereinbaren" oder "Vereinbarung" die Rede ist, sondern ist von den regionalen Partnern der gemeinsamen Selbstverwaltung gebildet worden. Abs. 1 Satz 2 gibt lediglich einen rechtlichen Anhaltspunkt dafür, dass in einer Prüfvereinbarung Inhalt und Durchführung der Beratungen und Prüfungen sowie ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bundesförderung für effizie... / 2.7 Ausnahmeregelung für Betroffene des Hochwassers 2024

Für Antragsteller in den Hochwassergebieten Bayern und Baden-Württemberg gelten folgende Kulanzregelungen: Betroffene Antragsteller können einen erneuten Förderantrag auch ohne Ablauf der Mindestnutzungsdauer für ihre bereits geförderten Vorhaben stellen. Eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln (z. B. Kredite, Zulagen, Zuschüsse) ist bis zu 100 % der geförderte...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 51a Kundenn... / 2.1 Vergabe der Kundennummer

Rz. 4 Nach der Vorschrift wird jeder Person, die Leistungen nach dem SGB II bezieht, eine Kundennummer zugeteilt (nach Wendtland ist die Kundennummer bereits bei Antragstellung zu vergeben, Wendtland, in: Gagel, SGB II, § 51a Rz. 11; a. A. Voelzke, in: Hauck/Noftz, SGB II, § 51a Rz. 12, Wagner, in: jurisPK-SGB II, § 51a Rz. 24). Die Kundennummer besteht aus fortlaufenden Zah...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 2.8 Rechtsfolgen

Rz. 50 Das Auskunfts- oder Einsichtsverlangen der Agentur für Arbeit oder des kommunalen Trägers ist ein Verwaltungsakt. Wird die Auskunfts- oder Einsichtspflicht nicht erfüllt, kann sie nach § 66 Abs. 1 SGB X im Wege der Verwaltungsvollstreckung durchgesetzt werden (so bereits zur Rechtslage nach dem AFG und SGB III: vgl. BSG, Urteil v. 16.8.1989, 7 RAr 82/88; ebenso im Rec...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Paradigmenwechsel bei der A... / a) Der Hauptzwecktest

Wie bereits dargestellt kommt dem "Hauptzwecktest" in der nun vorliegenden Verwaltungsauffassung die zentrale Bedeutung zu. Die Finanzverwaltung will hier auf die gesetzliche Normierung des Hauptzwecks für den 15 %-Sockelbetrag abstellen (vgl. § 13b Abs. 4 Nr. 5 Satz 4 und 5 ErbStG). Der Hauptzweck ist nur dann erfüllt, wenn die übertragene Gesellschaft originär gewerblich, ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Steuervorteile für Gebäude ... / 3 Nachweispflicht

Bescheinigung der Gemeinde Bei Inanspruchnahme der Steuervergünstigungen nach den §§ 7h, 10f und 11a EStG ist dem Finanzamt eine Bescheinigung der zuständigen Gemeinde vorzulegen. Daraus muss sich ergeben, dass das Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich belegen ist, dass Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen i. S...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 39 Sofortig... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Grundsätzlich führt der Widerspruch dazu, dass der betreffende Verwaltungsakt bis zu einer Entscheidung nicht "vollzogen" werden kann (sog. aufschiebende Wirkung oder Suspensiveffekt); der Verwaltungsakt muss nicht befolgt bzw. kann nicht genutzt werden (§ 86a Abs. 1 SGG). Hiervon macht § 39 SGB II i. V. m. § 86a Abs. 2 Nr. 4 SGG 2 Ausnahmen. Widerspruch und Klage gege...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 106 Wirtsch... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Bei der Leistungsgewährung innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung steht der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit im Vordergrund. § 106 bildet die gesetzliche Grundlage für die Überprüfung der vertrags- und zahnärztlichen Versorgung auf ihre Wirtschaftlichkeit. Auch in der Wirtschaftlichkeitsprüfung verwirklicht sich in § 106 das dem SGB V immanente Prinzip gemeinsa...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 39 Sofortig... / 2.1 Leistungen der Grundsicherung (Nr. 1)

Rz. 4 Die Aufzählung der Fälle, in denen Widerspruch und Anfechtungsklage keine aufschiebende Wirkung haben, ist abschließend. Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach Nr. 1 sind das Arbeitslosengeld II, das Sozialgeld, Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit nach § 25, der Zuschuss nach § 26 und die Leistungen des Bildungspaketes nach § 28. Zu den Leistungen der Grun...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 33c ... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 19 Adomeit, Diskriminierung – Inflation eines Begriffs, NJW 2002, 1622. Bayreuther, "Quotenbeweis" im Diskriminierungsrecht, NJW 2009, 806. Busch, Die Antirassismusrichtlinie, AiB 2006, 400. Dern/Wersig, Bürgergeld-Entwurf und Sozialgesetzbuch insgesamt benötigen ein umfassendes Antidiskriminierungskonzept, info also 2022, 243. Eichenhofer, Gesetzliche Altersgrenze im Vertr...mehr