Fachbeiträge & Kommentare zu Bayern

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Gesellschafterversammlung e... / 4.2.2 10 %-Minderheit

Rz. 943 Der Gesetzgeber hat einer Minderheit von Gesellschaftern in § 50 GmbHG unter den dort genannten Voraussetzungen das Recht eingeräumt, die Einberufung einer (außerordentlichen) Gesellschafterversammlung sowie die Ankündigung von Gegenständen zur Tagesordnung einer (ordentlichen oder außerordentlichen) Gesellschafterversammlung zu verlangen und ggf. im Wege der Selbsthilf...mehr

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Rechtsverhältnisse der Gese... / 8.2 Gerichtliche Entscheidung über das Auskunfts- und Einsichtsrecht

Rz. 338 Das Gesetz sieht die spezielle Möglichkeit der Einholung einer gerichtlichen Entscheidung dazu vor, ob der Geschäftsführer die begehrte Auskunft geben muss. Für die gerichtliche Entscheidung über das Auskunfts- und Einsichtsrecht findet § 132 Abs. 1, 3 und 4 AktG entsprechende Anwendung. Antragsberechtigt ist jeder Gesellschafter, dem die verlangte Auskunft nicht geg...mehr

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Gesellschafterversammlung e... / 1.2.1 Überblick

Rz. 827 § 45 Abs. 1 GmbHG sieht vor, dass die Rechte, die den Gesellschaftern in den Angelegenheiten der Gesellschaft zustehen, insbesondere in Bezug auf die Führung der Geschäfte, sowie die Ausübung derselben sich nach dem Gesellschaftsvertrag bestimmen, soweit nicht gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Erst wenn besondere Bestimmungen dazu im Gesellschaftsvertrag fehle...mehr

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Geschäftsführung einer Wohn... / 10.4 Amtsniederlegung

Rz. 606 Ein Geschäftsführer kann sein Amt jederzeit – form- und fristlos – durch einseitige Erklärung gegenüber der Gesellschaft, vertreten durch das Bestellungsorgan, aufgeben (Amtsniederlegung). Nach der Rechtsprechung[1] ist es für die Wirksamkeit der Niederlegung grundsätzlich nicht erforderlich, dass ein wichtiger Grund vorliegt. Im Gesellschaftsvertrag kann jedoch gereg...mehr

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Gründung einer Wohnungs- un... / 1 Gesetzliche Anforderungen

Rz. 1 Eine einheitliche, umfassende Vorschrift mit den Anforderungen an die Gründung einer Wohnungs- und Immobiliengesellschaft[1] gibt es nicht. Vielmehr enthält das GmbH-Gesetz in seinem ersten Abschnitt mehrere Regelungen, die dabei zu beachten sind. Rz. 2 Eine GmbH kann auch durch Umwandlung bereits vorhandener Rechtsträger nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG) entstehen. Daf...mehr

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Gesellschafterversammlung e... / 5.5 Protokollierung

Rz. 1004 Das GmbHG-Gesetz schreibt grundsätzlich nicht vor, die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung zu protokollieren. Ausnahmen bestehen nur in folgenden Fällen: Beschlüsse zur Änderung des Gesellschaftsvertrags durch Protokollierung in Form der notariellen Beurkundung (§ 53 Abs. 2 Satz 1 Hs. 1 GmbHG), Ad-hoc-Beschlüsse bei der Ein-Personen-GmbH (§ 48 Abs. 3 GmbHG), Besch...mehr

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Gesellschafterversammlung e... / 5.1 Beschlussfähigkeit

Rz. 978 Eine gesetzliche Regelung zur Beschlussfähigkeit der Gesellschafterversammlung gibt es nicht. Das bedeutet, dass es nicht darauf ankommt, wie viele Gesellschafter mit welcher Beteiligungshöhe an der Versammlung teilnehmen; es genügt, wenn bei ordnungsgemäßer Ladung eine stimmberechtigte Person erscheint.[1] Im Gesellschaftsvertrag können jedoch Regelungen zur Beschlu...mehr

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Rechtsverhältnisse der Gese... / 2.6.4 Versteigerung des Geschäftsanteils

Rz. 290 Ist die Zahlung des rückständigen Betrags von Rechtsvorgängern nicht zu erlangen, so kann die Gesellschaft den Geschäftsanteil im Wege öffentlicher Versteigerung verkaufen lassen. Eine andere Art des Verkaufs ist nur mit Zustimmung des ausgeschlossenen Gesellschafters zulässig (§ 23 GmbHG).[1]mehr

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Gründung einer Wohnungs- un... / 1.2.3.1.2 Stammkapital

Rz. 22 Das Stammkapital der Gesellschaft muss mindestens 25.000 EUR betragen (§ 5 Abs. 1 GmbHG). Im Hinblick darauf, dass für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft deren Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen haftet (§ 13 Abs. 2 GmbHG), hat der Gesetzgeber einen Mindestbetrag vorgeschrieben, der bei der Gründung, das heißt vor der Anmeldung der Eintragung im Handelsregist...mehr

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Gesellschafterversammlung e... / 3.3.1 Formlose Zusammenkunft aller Gesellschafter

Rz. 928 § 51 Abs. 3 GmbHG lässt zu, dass Beschlüsse ohne eine ordnungsgemäß einberufene Gesellschafterversammlung gefasst werden können, wenn sämtliche Gesellschafter anwesend sind (Universalversammlung, Vollversammlung). Ein solches Verfahren besteht im Gesellschaftsrecht auch bei Versammlungen von Gremien anderer Rechtsformen, zum Beispiel für die Hauptversammlung der AG (...mehr

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Gründung einer Wohnungs- un... / 1.2.3.2.1 Fakultative formbedürftige Regelungen

Rz. 32 Wenn das Unternehmen auf eine gewisse Zeit beschränkt sein soll oder den Gesellschaftern außer der Leistung von Kapitalanlagen noch andere Verpflichtungen[1] gegenüber der Gesellschaft auferlegt werden soll, so bedürfen auch diese Bestimmungen der Aufnahme in den Gesellschaftsvertrag (§ 3 Abs. 2 GmbHG).mehr

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Rechtsverhältnisse der Gese... / 8.1 Voraussetzungen des Anspruchs

Rz. 335 Das Gesetz sieht für jeden Gesellschafter außerhalb der Gesellschafterversammlung allgemeine Kontroll- und Informationsrechte vor.[1] Dementsprechend haben die Geschäftsführer jedem Gesellschafter auf Verlangen unverzüglich Auskunft über die Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben und die Einsicht der Bücher und Schriften zu gestatten (§ 51a Abs. 1 GmbHG). Rz. 336 D...mehr

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Gründung einer Wohnungs- un... / 1.2.7 Erhöhung und Herabsetzung des Stammkapitals

Rz. 105 Das GmbH-Gesetz enthält zudem besondere Vorschriften, die § 53 GmbHG ergänzen[1], für Änderungen des Gesellschaftsvertrags in Form von Erhöhungen des Stammkapitals (§§ 55 ff. GmbHG) oder Herabsetzungen des Stammkapitals (§§ 58 ff. GmbHG).[2] 1.2.7.1 Erhöhung des Stammkapitals Rz. 106 Wird eine Erhöhung des Stammkapitals beschlossen, so bedarf es zur Übernahme jedes Ges...mehr

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Geschäftsführung einer Wohn... / 9.1 Ersatzansprüche gegen (amtierende) Geschäftsführer

Rz. 593 Nach dem GmbH-Gesetz (§ 46 Nr. 8 GmbHG) ist die Gesellschafterversammlung zuständig für die Geltendmachung von Ersatzansprüchen, die der Gesellschaft aus der Gründung oder Geschäftsführung gegen Geschäftsführer oder Gesellschafter zustehen[1], sowie die Vertretung der Gesellschaft in Prozessen, die sie gegen die Geschäftsführer zu führen hat.[2] Rz. 594 Der BGH hat in e...mehr

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Gründung einer Wohnungs- un... / 1.6 Bekanntmachungen der Gesellschaft

Rz. 134 Bestimmt das Gesetz oder der Gesellschaftsvertrag, dass von der Gesellschaft etwas bekannt zu machen ist, so erfolgt die Bekanntmachung gemäß § 12 Satz 1 GmbHG im Bundesanzeiger (Gesellschaftsblatt). Der (elektronische) Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) ist somit das Pflichtmedium für die gesetzlich und gesellschaftsvertraglich zwingend vorgeschriebenen Veröffen...mehr

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Rechtsverhältnisse der Gese... / 1.5 Deliktische Innenhaftung

Rz. 230 Neben der Haftung der Gesellschafter gegenüber Gläubigern (Außenhaftung) ist in bestimmten Fällen insbesondere auch deren deliktische Haftung gegenüber der Gesellschaft möglich (Innenhaftung), vor allem wegen existenzvernichtenden Eingriffs.[1] Rz. 231 Zu den Fällen der Innenhaftung wegen existenzvernichtenden Eingriffs gehören: planmäßiger Entzug vorhandenen Vermögens...mehr

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Gesellschafterversammlung e... / 2.2.9 Bestellung von Prokuristen und Handlungsbevollmächtigten zum gesamten Geschäftsbetrieb

Rz. 883 Die Gesellschafterversammlung hat gemäß § 46 Nr. 7 GmbHG über die Bestellung von Prokuristen und von Handlungsbevollmächtigten zum gesamten Geschäftsbetrieb zu beschließen (§ 46 Nr. 7 GmbHG). Diese Regelung betrifft die Entscheidung im Innenverhältnis der GmbH, das heißt, im Außenverhältnis ist die Bestellung der Prokura in Form der Anmeldung der Eintragung beim Hand...mehr

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Gründung einer Wohnungs- un... / 1.2.1 Bedeutung des Gesellschaftsvertrags

Rz. 5 Der Gesellschaftsvertrag ist die Grundordnung einer GmbH und hat zwei Funktionen: In ihm werden die Einzelheiten der Gründung der GmbH geregelt (Errichtungsgeschäft). Darüber hinaus ist er die körperschaftliche Satzung der Gesellschaft als juristische Person und verpflichtet nicht nur die Gründer, sondern auch eventuelle spätere Gesellschafter und Dritte.[1] Im GmbH-Ge...mehr

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Rechtsverhältnisse der Gese... / 2.6.1 Verzugszinsen und weitergehende Ersatzansprüche

Rz. 277 Nach dem Gesetz ist ein Gesellschafter, welcher den auf die Stammeinlage eingeforderten Betrag nicht zur rechten Zeit einzahlt, zur Entrichtung von Verzugszinsen von Rechts wegen verpflichtet (§ 20 GmbHG). Ein Betrag im Sinne dieser Vorschrift ist eingefordert, wenn er vom Geschäftsführer angefordert wurde. Dies setzt voraus, dass sich die Fälligkeit vor der Eintragu...mehr

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Rechtsverhältnisse der Gese... / 2.6.5 Aufbringung von Fehlbeträgen

Rz. 291 Soweit eine Stammeinlage weder von den Zahlungspflichtigen eingezogen, noch durch Verkauf des Geschäftsanteils gedeckt werden kann, haben die übrigen Gesellschafter den Fehlbetrag nach Verhältnis ihrer Geschäftsanteile aufzubringen. Beiträge, die von einzelnen Gesellschaftern nicht zu erlangen sind, werden nach dem bezeichneten Verhältnis auf die übrigen verteilt (§ ...mehr

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Gesellschafterversammlung e... / 3.2 Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren

Rz. 912 Anstelle der Gesellschafterversammlung ist auch eine Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren möglich. Dafür kommen nach § 48 Abs. 2 GmbHG folgende Alternativen in Betracht: einstimmige Beschlussfassung aller Gesellschafter (in Textform) oder schriftliche Abstimmung mit Einverständnis zu diesem Verfahren. Rz. 913 Die Möglichkeit der Beschlussfassung im schriftlichen ...mehr

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Gesellschafterversammlung e... / 3.3.2 Beschlussfassungen aufgrund von Regelungen im Gesellschaftsvertrag

Rz. 930 Das GmbH-Recht lässt zu, dass im Gesellschaftsvertrag Beschlussfassungen abweichend von den Anforderungen des § 48 Abs. 2 GmbHG ermöglicht werden, zum Beispiel das schriftliche Beschlussverfahren aufgrund eines Mehrheitsbeschlusses.[1] Rz. 931 Alternative Verfahren in Form von telefonischen, audiovisuellen oder mündlichen Beschlussfassungen "auf Raten", das heißt zum ...mehr

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Rechtsverhältnisse der Gese... / 1 GmbH als juristische Person und Handelsgesellschaft

Rz. 203 Nach dem GmbH-Gesetz hat die GmbH als solche selbstständig ihre Rechte und Pflichten; sie kann Eigentum und andere dingliche Rechte an Grundstücken erwerben sowie vor Gericht klagen und verklagt werden (§ 13 Abs. 1 GmbHG). Eine Wohnungs- und Immobiliengesellschaft in der Rechtsform der GmbH ist somit eine juristische Person[1] mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit.[...mehr

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Gründung einer Wohnungs- un... / 1.5 Kosten der notariellen Beurkundung und der Handelsregistereintragung

Rz. 126 Im Rahmen der Gründung einer GmbH entstehen – neben eventuellen weiteren individuellen Kosten für eine Beratung in steuerlicher, wirtschaftlicher und rechtlicher Sicht – Kosten für die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags und die Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister. Die Rechtsgrundlagen sind das Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsb...mehr

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Gesellschafterversammlung e... / 1.2.2 Konkrete Grenzen der Gestaltungsmöglichkeiten

Rz. 831 Konkrete Grenzen der Gestaltungsfreiheit im Gesellschaftsvertrag ergeben sich insbesondere aus Vorschriften im GmbH-Gesetz, ungeschriebenen Prinzipien des GmbH-Rechts, der Ausgewogenheit der Verfassung der GmbH als Ganzes sowie Generalklauseln im Gesellschaftsvertrag.[1] Rz. 832 Als Vorschriften des GmbH-Rechts, die die gesellschaftsvertraglichen Gestaltungsmöglichkei...mehr

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Gesellschafterversammlung e... / 5.4 Beschlussfassung

Rz. 996 Die zentrale Vorschrift im GmbH-Gesetz zur Beschlussfassung (Abstimmung) ist § 47 GmbHG. Darin finden sich Regelungen über[1]: die Mehrheitsberechnung (Absatz 1), die Stimmkraft (Absatz 2), die Vollmacht (Absatz 3) sowie den Stimmrechtsauschluss wegen Interessenkollision (Absatz 4). Rz. 997 Die von den Gesellschaftern in den Angelegenheiten der Gesellschaft zu treffenden ...mehr

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Gründung einer Wohnungs- un... / 1.2.2.1.2 Vertragsabschluss durch Bevollmächtigte

Rz. 11 Eine Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrags durch Bevollmächtigte ist nur aufgrund einer Vollmacht möglich, die notariell beurkundet (§ 128 BGB, §§ 8 ff. BeurkG) oder beglaubigt (§ 129 BGB, § 40 BeurkG) sein muss (§ 2 Abs. 2 GmbHG). Der Umfang der Vollmacht muss den Abschluss des Gesellschaftsvertrags (Errichtungsgeschäft) umfassen. Im Fall einer Vertretung durch Ge...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wohnungs- und Immobilienges... / 3.3.1 Anforderungen nach Gesetz und Gesellschaftsvertrag

Rz. 184 Im Gegensatz zum Gesellschaftszweck gehört der Unternehmensgegenstand gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG zum Mindestbestandteil des Gesellschaftsvertrags und muss im Handelsregister eingetragen werden (§ 10 Abs. 1 GmbHG). Wenn die entsprechende Regelung darin fehlt oder nichtig ist, kommt eine Nichtigkeitsklage (§ 75 GmbHG) in Betracht. Rz. 185 Im Unterschied zum Gesellscha...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 3.2 Tatbestand der Veräußerung und gleichgestellte Vorgänge (S. 2)

Rz. 260 Gem. § 20 Abs. 2 S. 2 EStG gelten als Veräußerung auch die Einlösung, Rückzahlung, Abtretung und verdeckte Einlage in eine Kapitalgesellschaft. Auch die Vereinnahmung eines Auseinandersetzungsguthabens im Fall der Auflösung einer stillen Gesellschaft gilt als Veräußerung. Mit dieser Regelung soll die vollständige steuerliche Erfassung aller Wertsteigerungen privater ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 167 [Autor/Stand] Land- und Forstwirtschaft ist die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren sowie die Verwertung der dadurch selbstgewonnenen Erzeugnisse. Gewerbliche Einkünfte setzen demgegenüber nach dem Typusbegriff des § 15 Abs. 2 EStG eine Fruchtziehung aus Kapital und Arbeitskraft, die sich als eine nachhaltige sel...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 137 [Autor/Stand] Die Abgrenzung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens vom Grundvermögen i.S.d. § 218 Satz 1 BewG richtet sich grundsätzlich nach den §§ 232 und 233 BewG. Die Vorschrift des § 234 BewG ist lediglich hilfsweise heranzuziehen. Zu berücksichtigen ist allerdings auch noch § 240 BewG, in dem die Zuordnung von Kleingartenland und Dauerkleingartenland zu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 256 [Autor/Stand] Das Erbschaftsteuerreformgesetz 2009[2] hat für die Bewertung des Betriebsvermögens aller gewerblichen, gewerblich geprägten und freiberuflichen Unternehmensrechtsträger, unabhängig von deren Rechtsform, den gemeinen Wert zur Bewertungszielgröße erhoben. Der gemeine Wert des Betriebsvermögens ist auf den Bewertungsstichtag (vgl. dazu unten, Rz. 368 ff.)...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 65 Grenzen d... / 2.2 Keine Mitwirkungspflicht (Abs. 1)

Rz. 4 Abs. 1 listet die Tatbestände auf, bei denen eine Mitwirkungspflicht nach den §§ 60 bis 64 erst gar nicht entsteht. Das bedeutet nicht nur, dass der Leistungsberechtigte von ihm geforderte Mitwirkungshandlungen verweigern darf, sondern insbesondere, dass der Sozialleistungsträger die Mitwirkung erst gar nicht verlangen darf, so dass sich der Leistungsberechtigte darauf...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 26 Sonstig... / 2.5 Sozialleistungen und vergleichbares Einkommen (Abs. 2)

Rz. 16 Abs. 2 unterwirft Bezieher von bestimmten Sozialleistungen bzw. Krankentagegeld unter denselben Voraussetzungen der Versicherungspflicht wie bei der Arbeitsförderung. Bei den Sozialleistungen nach Abs. 2 Nr. 1 handelt es sich um Leistungen, die regelmäßig im Rahmen der spezialgesetzlichen Bestimmungen während einer Zeit erbracht werden, die zur Wiedererlangung der Ges...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 26 Sonstig... / 2.3 Gefangene

Rz. 12 Abs. 1 Nr. 4 regelt besondere Versicherungspflichtverhältnisse Gefangener. Die Vorschrift soll die Resozialisierung unterstützen. Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 definiert Gefangene im Sinne des SGB III mit Personen, die im Vollzug von Untersuchungshaft, Freiheitsstrafen und Freiheit entziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung oder einstweilig nach § 126a Abs. 1 der StPO i...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 67 Nachholun... / 2.1 Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 3 Die Regelung betrifft versagte oder entzogene Leistungen, die gemäß bestandskräftigem Versagungs- oder Entziehungsbescheid nach § 66 rechtmäßig nicht erbracht worden sind. Die Leistungszahlung kann aufgenommen oder fortgesetzt werden, indem der Versagungsbescheid durch einen Bewilligungsbescheid ersetzt oder der Entziehungsbescheid aufgehoben wird. Für die Zukunft steh...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 65a Aufwendu... / 2.4 Notwendige Auslagen und Verdienstausfall

Rz. 13 Auslagen sind die Summe der Aufwendungen, um dem Verlangen zum persönlichen Erscheinen bzw. der Untersuchung nachzukommen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass aufgrund größerer Entfernungen und ungünstiger Verkehrswege eine persönliche Vorsprache aufgrund unverhältnismäßiger eigener Aufwendungen unzumutbar für den Betroffenen sein könnte. Das würde sich auch auf die Zu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 67 Nachholun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ermächtigt den Leistungsträger dazu, gemäß § 66 versagte oder entzogene Leistungen nachzuzahlen. Allerdings begründet die Nachholung einer vom Leistungsträger verlangten Mitwirkung nur einen Anspruch auf Prüfung des § 67 (vgl. Bay. LSG, Urteil v. 28.7.2015, L 16 AS 118/15). Die Regelung gilt für alle Sozialleistungsbereiche, spezialgesetzliche Vorschrift...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 62 Untersuch... / 2.2 Voraussetzungen der Untersuchung

Rz. 5 Zulässige Untersuchungen nach § 62 setzen deren Erforderlichkeit für die Entscheidung über die Leistung und ein entsprechendes Verlangen des Leistungsträgers voraus. Das bezieht sich auf die Anordnung der Untersuchung sowie auch auf die Untersuchungsmaßnahme selbst. Daraus wird deutlich, dass es sich bei § 62 nicht allein um die Regelung der Duldung von Untersuchungen ...mehr

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Unternehmensverträge / 4.2.1 Begriff

Rz. 17 § 291 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 AktG definiert den Beherrschungsvertrag als einen Vertrag, durch den eine Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien die Leitung ihrer Gesellschaft einem anderen Unternehmen unterstellt. Der Kern eines solchen Vertrags besteht somit darin, dass der Vorstand der unterstellten Gesellschaft die Leitungsbefugnis [1] an das herrschen...mehr

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§ 7 Grunderwerbsteuer / V. Erwerbe durch Verwandte in gerader Linie

Rz. 76 Eine weitere allgemeine Ausnahme von der Besteuerung sieht § 3 Nr. 6 GrEStG für Erwerbe durch solche Personen vor, die mit dem Veräußerer in gerader Linie verwandt sind. Gleichgestellt sind Abkömmlinge, bei denen die Verwandtschaft durch ihre Adoption bürgerlich-rechtlich erloschen ist, sowie Stiefkinder (§ 3 Nr. 6 S. 2 GrEStG) und die Ehegatten bzw. Lebenspartner der...mehr

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§ 7 Grunderwerbsteuer / F. Steuerberechnung und Steuerschuldnerschaft

Rz. 111 Nach § 11 Abs. 1 GrEStG beträgt der Steuersatz 3,5 vom Hundert. Allerdings haben die Länder nach Art. 105 Abs. 2a S. 2 GG die Befugnis zur Bestimmung des im jeweiligen Land anzuwendenden Steuersatzes, von der die Länder in weitem Umfang Gebrauch gemacht haben. Die ländereigenen Regelungen beschränken sich dabei aber jeweils auf solche steuerbaren Rechtsvorgänge, die ...mehr

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§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / 3. Ableitung aus Kursen und Verkaufspreisen

Rz. 264 Nach § 11 Abs. 1 BewG ist für Anteile an börsennotierten Kapitalgesellschaften[386] der Börsenkurs am jeweiligen Stichtag (i.S.v. § 11 ErbStG) maßgeblich, und zwar der niedrigste am Stichtag notierte. Die insoweit von der Finanzverwaltung in der Vergangenheit wiederholt vertretene Auffassung, variable Kursnotierungen seien nicht maßgeblich[387] war und ist mit dem Wo...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Parkplatz / 1 So kontieren Sie richtig

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Urteilskommentierung aus Haufe TV-L Office Premium
Vergütung für Umkleide-, Wege- und Körperreinigungszeiten

Leitsatz Körperreinigungszeiten gehören zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit, wenn sich der Arbeitnehmer bei seiner geschuldeten Arbeitsleistung so sehr verschmutzt, dass ihm ein Anlegen der Privatkleidung, das Verlassen des Betriebs und der Weg nach Hause ohne eine vorherige Reinigung des Körpers im Betrieb nicht zugemutet werden kann. Sachverhalt Der Kläger arbeitet als vollzeitbeschäftigter Containermechaniker bei der Beklagten. Es finden u.a. die Tarifverträge für die gewerblichen Arbeitnehm...GBVmehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leasingunternehmen / 4.2 Beurteilung der Leasingverträge ab 18.3.2020

Die Verwaltung hat ihre Rechtsauffassung geändert, was Leasing – und Mietverträge angeht, die ab dem 18.3.2020 abgeschlossen wurden.[1] Die Verwaltung hat sich der EuGH-Rechtsprechung in der Sache C-164/16 [2] angeschlossen. Abschn. 3.5 Abs. 5 UStAE (a. F.) stellte für die Annahme einer Lieferung darauf ab, ob der Leasingnehmer wie ein Eigentümer über den Gegenstand verfügen ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rauchwarnmelder (Miete) / 8.1 Haftung nach den öffentlich-rechtlichen Feuerwehrgesetzen

Wer für die Kosten des Feuerwehreinsatzes bei einem Fehlalarm herangezogen werden kann, ist in den einzelnen Landesfeuerwehrgesetzen (FwG) bzw. -verordnungen, in manchen Bundesländern auch im Brandschutzgesetz (BrSchG) geregelt. Grundsätzlich erfolgt der Einsatz der Feuerwehr unentgeltlich. Die Landesgesetze regeln aber Ausnahmen, wobei speziell auch Regelungen für das Auslös...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rauchwarnmelder (Miete) / 7.2 Wer sicherungspflichtig ist

Manche Bundesländer haben in ihren Landesbauordnungen geregelt, dass die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder dem Besitzer obliegt, es sei denn, der Eigentümer hat diese Pflicht übernommen. Praxis-Beispiel Betriebsbereitschaft durch Besitzer Dies gilt für Baden-Württemberg, Bayern, Berlin (seit 1.1.2017), Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfale...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rauchwarnmelder (Miete) / 14 Bauordnungsrechtliche Regelungen der Bundesländer

Die entsprechenden Vorschriften einschließlich des Umfangs der Einbau-/Nachrüstpflicht sowie die einzuhaltenden Fristen für Rauchwarnmelder finden sich in den einzelnen Bauordnungen der Länder.mehr