Fachbeiträge & Kommentare zu Bayern

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / II. Mitberechtigung am Anteil (Abs. 1)

Rz. 2 Unter Mitberechtigung ist hier grds. nur die Bruchteils- oder Gesamthandsgemeinschaft nach den §§ 741 ff., 705 ff., 1415 ff. und 2038 ff. BGB zu verstehen. Der Erwerbsgrund ist nicht erheblich (Noack § 18 Rz. 2; Scholz/Seibt § 18 Rz. 3). Rz. 3 Auf Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG, vgl. insofern § 124 HGB), Partnerschaftsgesellschaften sowie juristische Personen is...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Allgemeines

Rz. 1 §§ 19 ff. sichern die Kapitalaufbringung und dienen dadurch zusammen mit den Kapitalerhaltungsvorschriften dem Gläubigerschutz. § 19 wurde mit dem MoMiG 2008 in Abs. 1 und Abs. 2 neu gefasst, in den Abs. 3 und 5 durch Reform völlig neugestaltet. Abs. 1 betrifft den Gleichbehandlungsgrundsatz bei Einzahlungen auf die Geschäftsanteile, Abs. 2 das Befreiungs- und Aufrechn...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / II. Mitgliedschaft, Rechte und Pflichten

Rz. 7 Die Mitgliedschaft entsteht bereits an der Vorgesellschaft mit deren Errichtung durch Beurkundung des Gesellschaftsvertrags (Altmeppen § 14 Rz. 8) und umfasst alle Rechte und Pflichten des Gesellschafters aus dem Gesellschaftsverhältnis (MüKo GmbHG/Weller/Reichert § 14 Rz. 45). Sie weist persönliche und vermögensmäßige Elemente auf (gesellschaftsrechtliche, schuldrecht...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / IV. Einzahlungen auf Geschäftsanteile

Rz. 14 Sofern keine Sacheinlage vereinbart ist (§§ 5 Abs. 4, 56), hat die Einlage als Bareinlage zu erfolgen (Noack § 19 Rz. 12). Erfüllung tritt ein, wenn der entsprechende Betrag in das Vermögen der GmbH fließt und zur freien Verfügung steht. Da Handhabung größerer Summen Bargelds nicht immer unproblematisch ist, kommt der Zahlung gleichgestellte Erfüllung in Betracht (z.B...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 1. Zulässige Zwecke

Rz. 4 Bei einer GmbH können erwerbswirtschaftliche, sonstige wirtschaftliche sowie auch ideelle Zwecke zulässig sein (vgl. Altmeppen § 1 Rz. 9, 10). Die GmbH unterliegt insofern nur geringen Schranken (Altmeppen § 1 Rz. 4; Lutter/Hommelhoff § 1 Rz. 6 – zu den Grenzen u. Rz. 12 f.). Die unscharfe Formulierung ("Zweck") lässt darüber streiten, welche Bedeutung in diesem Zusamm...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Allgemeines

Rz. 1 § 28 betrifft die beschränkte Nachschusspflicht, bei der kein Bedarf für den Schutz des § 27 besteht (vgl. Habersack/Casper/Löbbe/Leuschner § 28 Rz. 1; auch Noack § 28 Rz. 1). Die Nachschüsse können bei satzungsmäßiger Festlegung auch bereits vor vollständiger Einzahlung der Stammeinlagen eingefordert werden. Nach fruchtloser Einforderung der Nachschüsse kann die Gesel...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / VII. Zurückbehaltungsrecht bei Sacheinlagen

Rz. 29 Zurückbehaltungsrechte an dem Gegenstand der Sacheinlage stehen dem Gesellschafter nicht zu. Das gilt auch für Bareinlagen, wenn auch § 19 Abs. 2 S. 3 sich lediglich ausdrücklich auf Sacheinlagen bezieht. Bei Bareinlagen wäre ein Zurückbehaltungsrecht ebenfalls unzulässig, da das dem Zweck des § 19 Abs. 2 widersprechen und im Ergebnis einer Aufrechnung gleichkäme ( BGH...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / III. Verpflichtete und Umfang

Rz. 7 Verpflichtete sind diejenigen, die im Zeitpunkt des Einforderungsbeschlusses Gesellschafter sind (Gründungsgesellschafter oder angemeldete Erwerber, § 16 Abs. 1, Noack § 26 Rz. 8; Habersack/Casper/Löbbe/Leuschner § 26 Rz. 49). Bei Veräußerung des Anteils nach Fälligkeit (Gesellschafterbeschluss) greift § 16 Abs. 2 ein (Scholz/Emmerich § 26 Rz. 30; auch Noack § 26 Rz. 1...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / ee) Gesellschafterliste

Rz. 797 In § 3 Abs. 5 wird dem Geschäftsführer die Verpflichtung auferlegt, mit jeder Einladung zu einer Gesellschafterversammlung eine aktuelle Gesellschafterliste[1714] in Kopie an die Gesellschafter zu übersenden. Mit dieser Regelung soll § 16 Abs. 3 GmbHG Rechnung getragen werden, der gestützt auf die zum Handelsregister eingereichte Gesellschafterliste den gutgläubigen ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / dd) Länge der Ausschlussfristen

Rz. 641 Ein weiterer Schwerpunkt der allgemeinen Angemessenheitskontrolle nach § 307 BGB (siehe dazu Rdn 193 ff.) ist bei Ausschlussfristen die Frage nach der zulässigen (Mindest-) Länge der Ausschlussfrist. Da verschiedene arbeitsrechtliche Vorschriften wie etwa § 626 Abs. 2 BGB, § 17 Abs. 1 S. 1 MuSchG, §§ 4, 7 KSchG, § 17 TzBfG, § 15 Abs. 4 AGG, § 61b Abs. 1 ArbGG verhält...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / aa) § 69 Abs. 1 AktG

Rz. 208 Gemäß § 8 Abs. 5 AktG ist die Aktie nicht teilbar. Steht sie mehreren Berechtigten zu, sind die Rechte aus der Aktie durch einen gemeinschaftlichen Vertreter auszuüben. Die Erbengemeinschaft ist Personenmehrheit i.S.d. § 69 Abs. 1 AktG.[335] Rz. 209 Ist Testamentsvollstreckung über den Nachlass oder hinsichtlich der Aktie angeordnet, ist die Bestellung eines eigenen V...mehr

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§ 26 Öffentliches Recht / 1. Bekanntgabe gegenüber dem Adressaten

Rz. 8 Gem. § 41 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 VwVfG ist der Verwaltungsakt demjenigen bekannt zu geben, für den er bestimmt ist. Hiermit ist der Adressat des Verwaltungsaktes gemeint, also derjenige, der den Erlass des Verwaltungsaktes beantragt hat (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 VwVfG) oder derjenige, an den die Behörde den Verwaltungsakt richten will oder gerichtet hat (§ 13 Abs. 1 Nr. 2 ...mehr

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§ 24 Sozialrecht / 3. Regress nach § 93 SGB XII

Rz. 24 § 93 SGB XII bezweckt den sozialhilferechtlichen Nachrang i.S.d. § 2 SGB XII wiederherzustellen, indem auf den Sozialhilfeträger kraft Übergangsanzeige die Ansprüche übergehen, die dem Leistungsberechtigten bzw. seinen Eltern, dem Ehe- oder Lebenspartner (bei Leistungen nach dem 5.–9. Kapitel des SGB XII) gegen einen anderen zustehen. Der Übergang erfolgt durch Verwal...mehr

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§ 26 Öffentliches Recht / 1. Rechtsnachfolge in dingliche Verwaltungsakte

Rz. 25 Die Bauordnungen der Länder bestimmen, dass bauaufsichtliche Genehmigungen, Vorbescheide und sonstige Maßnahmen (bauordnungsrechtliche Verfügungen, soweit sie grundstücks- bzw. vorhabenbezogen sind) für und gegen den Rechtsnachfolger gelten.[49] Dabei übernimmt der Rechtsnachfolger die Rechte und Pflichten des Erblassers so, wie sie zum Zeitpunkt seines Todes bestande...mehr

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Allgemeine Abkürzungen

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Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Anforderungen an die tatsächliche Geschäftsführung (§ 63 Abs. 1 AO)

Tz. 6 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Neben der Satzung muss auch die tatsächliche Geschäftsführung auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke gerichtet sein und den Satzungsbestimmungen entsprechen (s. § 63 Abs. 1 AO, Anhang 1b). Praxishinweise: Die tatsächliche Geschäftsführung muss sich i. R.d. verfassungsmäßigen Ordnung halten. Als Verstoß ...mehr

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§ 1 Rechtsgeschichtliche Ei... / F. Bürgerliches Gesetzbuch

Rz. 18 Zentraler Punkt bei der Regelung der Erbengemeinschaft war die Wahl zwischen der deutschrechtlichen Gesamthandschaft und der römisch-gemeinrechtlichen Bruchteilsgemeinschaft. Beide Systeme mussten nicht nur in der Theorie gegeneinander abgewogen werden. Es lagen auch Erfahrungen aus dem künftigen Geltungsbereich des BGB vor: Im preußischen Allgemeinen Landrecht[72] un...mehr

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§ 5 Übertragung eines Erbba... / II. Kosten des Grundbuchamtes

Rz. 23 Der übliche Verfahrensablauf sieht die Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Übertragungsanspruchs vor, wofür eine 0,5 Eintragungsgebühr zu erheben ist, Nr. 14150 KV GNotKG, Tabelle B, wiederum bemessen nach dem Kaufpreis, § 47 S. 1 GNotKG. Etwaige Finanzierungsgrundpfandrechte generieren eigene Eintragungsgebühren. Zu differenzieren ist danach, ob eine Buchgru...mehr

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§ 21 Ausblick / I. Die Promillegrenze

Rz. 9 Zu den wohl spannendsten und am heftigsten diskutierten Entwicklungen der letzten Jahre gehört die mögliche Absenkung der Promillegrenze von derzeit 1,6 ‰ für die Anordnung einer MPU. Rz. 10 Seit einer Entscheidung des VGH Baden-Württemberg[5] und später auch des Bayrischen VGH[6] wurde der § 13 S. 1 Nr. 2 c FeV in einzelnen Bundesländern teilweise unterschiedlich ausge...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Stipendien

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Stipendien sind Unterstützungsleistungen an Studenten > Studierende oder zumeist junge Wissenschaftler oder Künstler zur Finanzierung von Studium, Forschung oder künstlerischen Arbeiten. Wie diese steuerlich zu behandeln sind, hängt zunächst davon ab, ob es sich um steuerbare Einnahmen handelt und welcher Einkunftsart sie zuzurechnen sind (vg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Lüdicke, Probleme der Besteuerung beschränkt StPfl im Inland, Beiheft zu DStR 17/2008, 25; Decker/Looser, Neuregelung des Steuerabzugs nach § 50a EStG ab 2009, IStR 2010, 8; Köhler/Goebel/Schmidt, Neufassung des § 50a EStG durch das JStG 2009 – Ende einer Dauerbaustelle?, DStR 2010, 8; Ehlig, Zur Vermeidung des Steuerabzugs nach § 50a EStG bei ausländischen Künstlern und Sportl...mehr

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§ 14 Begründung eines Unter... / VIII. Erste Rangstelle des Untererbbaurechts, § 10 ErbbauRG, sowie Ausnahmen

Rz. 21 Am Erbbaurecht muss das Untererbbaurecht die erste Rangstelle einnehmen, § 10 Abs. 1 S. 1 ErbbauRG,[79] weshalb Belastungen, die am Erbbaurecht eingetragen sind, im Rang zurücktreten müssen[80] (vgl. auch § 4 Rdn 36 ff.). Hierzu zählen alle Rechte, die in der zweiten und dritten Abteilung des Erbbaugrundbuchs eingetragen sind, darunter auch vorgemerkte Rechte sowie Re...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / b) Geschäftsführer als Arbeitnehmer

Rz. 174 Auch für den Geschäftsführer gelten die allg. Grundsätze, s. Rz. 173. Nach st. Rspr. schließt das Vorliegen einer Organstellung wie die des Geschäftsführers eine Sozialversicherungspflicht nicht allein aus (zuletzt BSG v. 19.9.2019 – B 12 R 25/18 R = NZS 2020, 183, 184; BSG v. 14.3.2018 – B 12 KR 13/17 R = NZS 2018, 778, 780). Rz. 175 Der nicht an der Gesellschaft bet...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Vereinbarung statusbezogener Mitteilungspflichten

Rz. 1420 Obgleich eine Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Beitragsübernahme über die gesetzlichen Vorgaben hinaus auf arbeitsvertraglicher Basis nicht wirksam begründet werden kann, kann die vertragliche Gestaltung die gesetzlich bestehenden Regressmöglichkeiten des Arbeitgebers zumindest verbessern. Rz. 1421 Verletzt der Arbeitnehmer die durch § 28o Abs. 1 SGB IV begründete...mehr

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§ 12 Beendigung eines Erbba... / 2. Kosten des Grundbuchamtes

Rz. 53 Für die Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Erbbaurechtsaufhebung ist eine 0,5 Gebühr zu erheben, Nr. 14150 KV GNotKG , berechnet aus dem Wert des Erbbaurechts, § 45 Abs. 3 GNotKG.[222] Der Wert eines Erbbaurechts beträgt 80 Prozent der Summe aus den Werten des belasteten Grundstücks und darauf errichteter Bauwerke, § 49 Abs. 2 GNotKG. Die Doppe...mehr

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§ 4 Begründung eines Erbbau... / II. Kosten des Grundbuchamtes

Rz. 164 Für die Eintragung des Gesamterbbaurechts fällt eine volle Gebühr an, Nr. 14121 KV GNotKG, ebenfalls berechnet nach den §§ 43, 52, 49 Abs. 2 GNotKG (vgl. Rdn 162). In Bayern[1169] und Bremen kommt die Katasterfortführungsgebühr hinzu. Eine Eigentumsumschreibungsgebühr nach der Nr. 14110 KV GNotKG fällt nicht an, obgleich dies zuweilen in der Kostenpraxis vertreten wi...mehr

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§ 17 Landwirtschaftserbrecht / 1. Ertragswertberechnung

Rz. 31 § 2049 Abs. 2 BGB orientiert den Ertragswert am bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung nachhaltig erzielbaren Reinertrag. Der Reinertrag ist nicht gesetzlich definiert. Er bedarf der gutachterlichen Bestimmung. Grundlage sollen die wirtschaftlichen Möglichkeiten des Betriebes sein. Es haben sich hierzu zwei Meinungen verfestigt. Die eine will an den, immerhin nachvollzie...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / III. Rechtsfolgen

Rz. 172 Der einzelne Miterbe kann nur die Leistung des Schuldners an alle Erben fordern (actio pro socio). Er kann daher insbesondere nicht etwa lediglich die Forderung in Höhe seiner eigenen Erbquote geltend machen (und Zahlung an sich verlangen). Dies wäre eine eigenmächtige und somit unzulässige Teilauseinandersetzung. Etwas anderes gilt, wenn die übrigen Miterben zustimm...mehr

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§ 14 Begründung eines Unter... / III. Genehmigung nach Gemeinderecht und Baugesetzbuch

Rz. 48 Vgl. § 4 Rdn 142, zur Begründung eines Untererbbaurechts zugunsten einer Kommune ist die Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen,[162] sofern der Untererbbaurechtsvertrag als kreditähnliches Rechtsgeschäft zu werten ist. Dies ist der Fall, sofern der Untererbbaurechtsvertrag die Verpflichtung der Kommune begründet, einen Untererbbauzins zu zahlen.[163] In ...mehr

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§ 1 Rechtsgeschichtliche Ei... / B. Germanische und fränkische Zeit

Rz. 2 Tacitus war ein römischer Chronist in der Zeit Kaiser Trajans, etwa 100 Jahre nach Christus. Sein bekanntestes Werk heißt "Germania". Obwohl Tacitus wahrscheinlich nie selbst in Germanien war, ist diese Schilderung für unser Bild vom germanischen Recht grundlegend.[2] Tacitus berichtete über die Germanen: "Doch als Erben und Rechtsnachfolger hat jeder nur die eigenen Sö...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / II. Art und Umfang der Tätigkeit des Nachlassgerichts

Rz. 129 Das Recht der freiwilligen Gerichtsbarkeit spielt im Erbrecht sowie im internationalen Erbrecht eine große Rolle. Die Tätigkeiten der Nachlassgerichte in Erbsachen sind sehr vielfältig. Sie reichen derzeit vom Aufgreifen des Erbfalls, nachdem eine entsprechende Mitteilung durch Anzeige Hinterbliebener oder aber des Ortsgerichts[282] erfolgt ist, der Sicherung des Nac...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (2) Kurzarbeitergeld

Rz. 271 Kurzarbeit wird durch Kurzarbeitergeld nach den Voraussetzungen der §§ 95 ff. SGB III gefördert. Arbeitnehmer haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn die Kurzarbeit arbeitsrechtlich wirksam angeordnet wurde, ein erheblicher Arbeitsausfall i.S.v. § 96 SGB III vorliegt, das Beschäftigungsverhältnis nach Beginn des Arbeitsausfalls nicht gekündigt oder aufgelöst wurde,...mehr

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§ 4 Insolvenzmasse / VII. Erstattungsforderungen des Sozialamtes

Rz. 160 § 55 Abs. 3 S. 1 InsO betrifft den Fall, dass ein vorläufiger Insolvenzverwalter die Arbeitnehmer des Schuldners – im Nachlassinsolvenzverfahren also des Erblassers – weiterbeschäftigt und diese von der Bundesagentur für Arbeit Insolvenzgeld nach §§ 165 ff. SGB III erhalten. Nach § 169 SGB III gehen die Ansprüche auf Arbeitsentgelt, die einen Anspruch auf Insolvenzge...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Einzelfälle/Beispiele

Rz. 1755 In der betrieblichen Praxis kommt ein Zurückbehaltungsrecht des Arbeitnehmers bezüglich der Arbeitsleistung in folgenden Fallgestaltungen zur Anwendung: Zurückbehaltungsrechte des Arbeitnehmersmehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Zweckbetriebe i. S. von § 68 AO

Tz. 30 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Im AEAO zu § 68 AO TZ 1 (s. Anhang 2) wird u. a. klargestellt, dass die dort genannte beispielhafte Aufzählung von Zweckbetrieben ohne nähere Prüfung des § 65 AO (s. Anhang 1b) kraft gesetzlicher Vorschrift als Zweckbetriebe zu behandeln sind (s. BFH-Urteil vom 19.01.1995, BStBl 1995 Teil II S. 446 und BFH-Urteil vom 04.06.2003, BStBl 2004 T...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. ABC von Zweckbetrieben

Tz. 33 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Adoptionsvermittlungsstellen Zu anerkannten Adoptionsvermittlungsstellen als Zweckbetrieben s. FinMin Niedersachsen vom 24.05.2000, AZ: S 0170–76–31. Altkleidersammlungen die von steuerbegünstigten Körperschaften durchgeführt werden, sind grundsätzlich steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe (s. BFH-Urteil vom 26.02.1992, BStBl 1992 ...mehr

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§ 1 Eine kurze Geschichte des Erbbaurechts

Rz. 1 Forum Romanum vor zweitausend Jahren, Fußballstadien der Gegenwart: Was auf eine zweitausendjährige Geschichte[1] zurückblicken kann, nun als "sichere Assetklasse"[2] gilt, scheint ein Rechtsinstitut mit Geschichte und Zukunft zu sein, das der näheren Betrachtung wert ist. Dies gilt umso mehr, als in Deutschland das Erbbaurewcht lange Zeit am Katzentisch Platz nehmen m...mehr

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§ 7 Mutterschutz/Elternzeit / 2. Zulassung von Kündigungen in besonderen Fällen

Rz. 97 In besonderen Fällen kann ausnahmsweise eine Kündigung durch die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle für zulässig erklärt werden, obwohl grundsätzlich ein Kündigungsschutz nach § 18 BEEG besteht, § 18 Abs. 1 S. 2 und 3 BEEG. Rz. 98 Ob ein besonderer Fall vorliegt, entscheidet die Behörde nach pflichtgemäßem Ermessen ...mehr

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§ 17 Landwirtschaftserbrecht / A. Grundlagen

Rz. 1 Befindet sich im Nachlass ein landwirtschaftlicher Betrieb, hat dies nachhaltigen Einfluss auf die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft. Landwirtschaftliche Betriebe unterliegen sowohl im allgemeinen Erbrecht des BGB als auch aufgrund von Landesrecht Sonderregelungen, die sie von sonstigem Nachlassvermögen unterscheiden. Rz. 2 Aufgrund der Bedeutung landwirtschaft...mehr

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§ 4 Begründung eines Erbbau... / III. Genehmigung nach Gemeinderecht und Baugesetzbuch

Rz. 142 Ob zur Begründung eines Erbbaurechts zugunsten einer Kommune die Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen ist, ist zwischenzeitlich höchstrichterlich[1083] geklärt. Nach Ansicht des BGH bedarf ein Erbbaurechtsvertrag als kreditähnliches Rechtsgeschäft der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde, wenn er eine Verpflichtung begründet, einen Erbbauzins zu za...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Überraschende Klauseln/Transparenzgebot

Rz. 640 Ausschlussfristen sind in Arbeitsverträgen üblich und bei entsprechender Vertragsgestaltung nicht überraschend.[1512] Ist eine Ausschlussfrist jedoch am Ende eines detaillierten Arbeitsvertrags unter der Überschrift "Schlussbestimmungen" enthalten, ist sie überraschend gem. § 305c Abs. 1 BGB und wird damit nicht Vertragsbestandteil.[1513] Gleiches gilt bei der Übersc...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Allgemeines, Begriff des Geschäftsanteils

Rz. 1 Neufassung des § 14 erfolgte durch MoMiG vom 23.10.2008. Laut RegE (BT-Drucks. 16/6140, S. 37 li. Sp.) diene S. 1 lediglich der Klarstellung. Dies ist jedoch unzutreffend. Wortlaut und amtliche Paragraphenüberschrift formulieren vielmehr Pflicht des Gesellschafters zur Einlage, aus der korrespondierender Anspruch der Gesellschaft erwächst. § 14 S. 1 ist daher Anspruchs...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Pflichten des Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft

Rz. 793 Nach § 43 Abs. 1 GmbHG hat der Geschäftsführer in Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns [1702] anzuwenden. § 43 Abs. 2 GmbHG statuiert zusätzlich die Haftung des Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft bei der Verletzung der hieraus folgenden Verpflichtungen.[1703] Die gesetzliche Regelung knüpft an die organschaftliche St...mehr

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§ 3 Rechtsvergleichung / 3. Verwaltung

Rz. 10 In einer Gesamthandsgemeinschaft bildet das Nachlassvermögen in der Regel Sondervermögen, welches vom Eigenvermögen der Miterben separiert ist. Damit einher geht oftmals auch, dass über die Nachlassgegenstände nur gemeinsam, d.h. mit Zustimmung aller Erben, verfügt werden kann. Rz. 11 ▪ Bosnien Herzegowina In Bosnien-Herzegowina dürfen die Mitglieder der Erbengemeinscha...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Allgemeines

Rz. 1 Das GmbHG ist zuletzt durch das Gesetz v. 22.2.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 51) geändert – vgl. i.Ü. Einl. Rz. 1 ff.; ferner Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften v. 15.7.2022 (BGBl. I 2022, S. 1146); Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie und zur Änder...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Reichweite der Ausschlussklausel

Rz. 629 Bezieht sich eine Ausschlussfrist ohne Einschränkung auf "Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis", so erfasst sie alle Ansprüche, die Arbeitsvertragsparteien aufgrund ihrer durch den Arbeitsvertrag begründeten Rechtsstellung gegeneinander haben (also gesetzliche, tarifliche, vertragliche etc.).[1457] Ausschlussfristen müssen nicht auf Ansprüche "aus dem Arbeitsverhältni...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / III. Voraussetzungen der Anwendbarkeit der §§ 21–23; Rechtsfolgen

Rz. 5 Sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes vorschreibt, verweist § 28 im Falle verzögerter Einzahlung der geforderten Nachschüsse auf die §§ 21–23. Danach setzt eine Kaduzierung Säumnis des Gesellschafters und erneute Aufforderung zur Einzahlung unter Androhung des Ausschlusses und mit einer Nachfrist von mindestens einem Monat voraus (vgl. § 21 Rz. 3 ff.). Sofern ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 2. Folgen unzulässigen Selbstkontrahierens

Rz. 87 Das Rechtsgeschäft ist nicht nichtig, sondern schwebend unwirksam; §§ 177–180 BGB sind anwendbar (vgl. BGH GmbHR 1994, 122). Es wird mit Genehmigung des Vertretenen (der GmbH) wirksam (§ 177 Abs. 1 BGB). Grds. zuständig ist die Gesellschafterversammlung (BGHZ 87, 60; BGH GmbHR 1994, 12); die Genehmigung kann auch durch schlüssige Handlung der Gesellschafter erfolgen (...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / III. Treuepflichten

Rz. 12 Die gesellschaftsrechtlichen Treuepflichten (aktive Förderpflicht, Unterlassungs- und Loyalitätspflichten) sind von den Gesellschaftern zu beachten ( BGH v. 26.4.2010 – II ZR 69/09 – Rechtsmissbrauch bei actio pro socio – Ausübung der Klagebefugnis unterliegt gesellschafterlichen Treuepflicht; auch BGH v. 1.3.2010 – II ZR 249/08, NZG 2010, 783; BGH v. 27.6.1957 – II ZR...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, GmbHG § 35 Vertretung der Gesellschaft

Literatur: Altmeppen Gestattung zum Selbstkontrahieren in der GmbH, NJW 1995, 1182; Arens Die Amtsniederlegung durch den GmbH-Geschäftsführer, NWB 2018, 336; ders. Die umstrittene Figur des faktischen Geschäftsführers, NWB 2018, 1015; Armbruster Verschwiegenheitspflicht des GmbH-Geschäftsführers und Abtretung von Vergütungsansprüchen, GmbHR 1997, 56; Arleaga Checkbuch Geschäf...mehr