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Wesentliche Betriebsgrundlage bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben

Dr. Ulf-Christian Dißars
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Kommentar

Das Bayerische Landesamt für Steuern hat sich in einer Verfügung mit der Frage auseinander gesetzt, wann aus Sicht der Finanzverwaltung von einer funktional wesentlichen Betriebsgrundlage bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben ausgegangen werden kann.

Hintergrund: Vorliegen eines Teilbetriebs

Die Frage, wann ein Teilbetrieb vorliegt, hat in verschiedenen Bereichen des Steuerrechts Bedeutung. Dies gilt auch im Rahmen der Anwendung des § 6 Abs. 3 EStG, da nur bei einem unentgeltlichen Übergang eines Betriebs, eines Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils eine Buchwertfortführung erfolgt.

Inhalt der neuen Verfügung

Der wesentliche Inhalt der Verfügung vom 8.10.2024 lässt sich wie folgt zusammenfassen:

Wird ein Betrieb, ein Teilbetrieb oder ein Mitunternehmeranteil unentgeltlich übertragen, sind die Wirtschaftsgüter bei dem bisherigen Betriebsinhaber mit dem Buchwert anzusetzen, sofern die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist. Der Übernehmer ist an diese Werte gebunden.

Im Fall der Übertragung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs auf einen Hofnachfolger, ist es erforderlich, dass alle wesentlichen Betriebsgrundlagen mit übergehen. Dies erfordert nach der funktionalen Betrachtungsweise, dass die Wirtschaftsgüter übergehen, die für die Erreichung des Betriebszwecks erforderlich sind und ein besonderes Gewicht für die Betriebsführung besitzen.

Bei einem Betrieb der Forstwirtschaft können auch einzelne forstwirtschaftliche Flächen ein selbstständiger Teilbetrieb sein. Die Rechtsprechung des BFH führt hierzu aus, dass eine räumlich zusammenhängende Waldfläche in einer Größe einen Teilbetrieb darstellen kann, wenn der Erwerber es als selbständiges, lebensfähiges Forstrevier fortführen kann.

Im Hinblick auf landwirtschaftliche Teilbetriebe ist zu d...

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    Begriff der funktional wesentlichen Betriebsgrundlage i. S. d. § 6 Abs. 3 EStG bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
    Begriff der funktional wesentlichen Betriebsgrundlage i. S. d. § 6 Abs. 3 EStG bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben

      Bayerisches Landesamt für Steuern, Verfuegung v. 08.10.2024, S 2180.2.1-10/13 St32  1. Allgemeines Diese Verfügung richtet sich an alle Beschäftigten, die mit der Besteuerung der Einkünfte aus Landund Forstwirtschaft befasst sind. Aus Gründen der ...

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