Fachbeiträge & Kommentare zu Bauträger

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IX. Verfahrensrechtliches

Rn. 30 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Veräußert zB ein Bauträger in einem Baudenkmal mehrere Wohnungen an verschiedene Erwerber und führt er anschließend Baumaßnahmen am Gesamtobjekt durch, werden die durch § 7i EStG begünstigten AK/HK einheitlich und gesondert festgestellt (§ 180 Abs 1 Nr 2 Buchst a AO; Ronig, NWB F 3, 13 489; Geurts/Kratzsch in Frotscher/Geurts, § 7i EStG Rz 1...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Geduldetes Betriebsvermögen

Rn. 362 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Aufgrund eines (wenig geglückten) Urteils (BFH v 12.02.1976, BStBl II 1976, 663) und den daraus (unzutreffend) gezogenen Folgerungen der FinVerw (BMF v 15.03.1979, BStBl I 1979, 162; im Einzelnen s Rn 310) wurden durch das Gesetz zur Neuregelung der Einkommensbesteuerung der LuF v 25.06.1980, BStBl I 1980, 400, die Sätze 3 und 4 in § 4 Abs ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IX. Sonstiges

Rn. 23 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Das Steuergeheimnis (§ 30 AO) ist nicht verletzt, wenn (Roh-)Gewinndaten und Vertriebskosten des Bauträgers von zu sanierenden Wohnungen für die korrekte AfA-Berechnung nach § 7h EStG in einem Prüfungsbericht dargestellt werden und deshalb die Erwerber der Wohnungen und Feststellungsbeteiligten von diesen Daten Kenntnis erlagen könnten (BFH ...mehr

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Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 3. Gewerbesteuer

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Reverse-Charge-Verfahren (B... / 2.1 Welche Leistungsempfänger werden Steuerschuldner?

Erbringt ein im Inland ansässiger Leistender eine Bauleistung nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG wird der Leistungsempfänger nur dann Steuerschuldner, wenn er ein Unternehmer ist, der selbst nachhaltig "Bauleistungen" nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG erbringt. Dies gilt unabhängig davon, ob er die bezogene Bauleistung für eine von ihm erbrachte Bauleistung verwendet. Der Unternehmer e...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (B... / Zusammenfassung

Überblick Erbringt ein in Deutschland ansässiger Unternehmer Bauleistungen an einen Unternehmer, der selbst nachhaltig Bauleistungen erbringt, wird dieser hierfür Umsatzsteuerschuldner (statt des Leistenden). Das Reverse-Charge-Verfahren greift seit 1.10.2014 nicht mehr bei (echten ausschließlichen) Bauträgern. Wird die Bauleistung jedoch von einem im Ausland ansässigen Untern...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erhaltung des Gemeinschafts... / 1.4 Erstmalige Herstellung eines plangerechten Zustands

Maßnahmen zur Herstellung eines plangerechten Zustands des Gemeinschaftseigentums werden unter den Begriff der Erhaltung subsumiert und nicht als bauliche Veränderungen qualifiziert.[1] Gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG in Verbindung mit § 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG kann jeder Wohnungseigentümer verlangen, dass das gemeinschaftliche Eigentum plangerecht hergestellt wird. Vergleichsmaßsta...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erhaltung des Gemeinschafts... / 4.1.2 Notmaßnahmen

Gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG ist der Verwalter berechtigt und verpflichtet, Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, die zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines Nachteils erforderlich sind. Die erforderliche Vertretungsmacht, für die Gemeinschaft entsprechend erforderliche Maßnahmen durchführen zu können und in diesem Zusammenhang auch entsprechende Rechtsges...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erhaltung des Gemeinschafts... / 1.5 Erstmalige Herstellung entsprechend öffentlich-rechtlicher Vorgaben

Auch Maßnahmen der erstmaligen Herstellung zur Anpassung an öffentlich-rechtliche Vorschriften werden unter den Begriff der "Erhaltung" subsumiert. Praxis-Beispiel Erstmalige Herstellung wegen öffentlich-rechtlicher Vorgaben Die Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Anforderungen an den Stellplatznachweis im Rahmen der erstmaligen Herstellung des Gemeinschaftseigentums ist Aufg...mehr

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Bauliche Veränderung des Ge... / 8.2 Anspruchsinhaber

Mit Blick auf die Beseitigung ungenehmigter baulicher Veränderungen gilt zunächst der Grundsatz, dass entsprechende Ansprüche von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ausgeübt werden. Das Gemeinschaftseigentum steht zwar nicht im Eigentum der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, sondern im Eigentum aller Wohnungseigentümer als Bruchteilsgemeinschaft. Allerdings folgt der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.7 Ersatztatbestände nach § 1 Abs. 2 GrEStG

Rz. 61 Gem. § 1 Abs. 2 GrEStG unterliegen der Grunderwerbsteuer Erwerbsvorgänge, die es ohne Begründung eines Anspruchs auf Übereignung einem anderen rechtlich oder wirtschaftlich ermöglichen, ein inländisches Grundstück auf eigene Rechnung zu verwerten. Dieser selbstständige und – gegenüber den Tatbeständen in § 1 Abs. 1 GrEStG – subsidiäre (Ersatz-)Tatbestand kann ohne Rüc...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erhaltung des Gemeinschafts... / 6 Rechtsprechungsübersicht

Vorbemerkung: Die vor Inkrafttreten des WEMoG ergangenen Entscheidungen gelten überwiegend auch nach neuer Rechtslage weiter. Gekennzeichnet ist die Fortgeltung nachfolgend mit (+). Ist die Rechtslage in Ermangelung aktueller Rechtsprechung nicht sicher zu beurteilen, wird die Entscheidung mit (?) gekennzeichnet. Scheint ihre Fortgeltung eher unwahrscheinlich, erfolgt die Ken...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Werkvertrag / 1 Grundsätze

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Unter Gewerbebetrieb ist ein gewerbliches Unternehmen i. S. d. § 15 EStG zu verstehen (§ 2 Abs. 1 GewStG). Unternehmer, die Werkleistungen/Werklieferungen erbringen, sind immer gewerblich tätig (z. B. Bauträger, Inhaber einer Reparaturwerkstatt etc.). Steuerschuldner ist der Untern...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Werkvertrag / 2 Leistungsempfänger als Steuerschuldner

Für bestimmte im Inland ausgeführte Umsätze schulden Unternehmer als Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG.[1] Insbesondere als Auftraggeber ausländischer Dienstleister und Werklieferer müssen sie den Wechsel der Steuerschuldnerschaft beachten. Hinsichtlich der an ihn erbrachten Bauleistungen (§ 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG; Abschnitt 13b.1. Abs. 2 Nr. 6 UStAE; Abschni...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teilungserklärung und Gemei... /   Bauträger "abgetaucht"

Ein Bauträger ist Eigentümer eines Reihenhauses, das nie gebaut wurde und auf das er Schulden bei der Sparkasse aufgenommen hat. Danach ist er in die Schweiz abgetaucht. Einstimmige Beschlüsse, wie die Änderung der Teilungserklärung, sind praktisch unmöglich. Hausgeld zahlt er nicht. Wie kommt die Gemeinschaft aus dieser Nummer wieder raus? Die Gemeinschaft der Wohnungseige...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rauchwarnmelder (FAQs) /   Eigentumszuordnung

In einer Wohnungseigentumsanlage hat der Bauträger vor Übergabe der Wohnungen die Rauchwarnmelder installiert. In wessen Eigentum stehen die Rauchwarnmelder? Der BGH[1] hat die Antwort offengelassen. Ich tippe darauf, dass er, sollte er mit der Frage nochmals befasst werden, die Rauchwarnmelder als wesentliche Bestandteile im Sinne von § 94 Abs. 2 BGB ansehen wird. Gehören...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Änderungen beim Verlustausgleich/-abzug

Rn. 129a Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Laut Beschluß des Kabinetts vom 10.02.1999 wurde auf die ursprünglich geplante Mindestbesteuerung mit Hilfe der Unterscheidung von aktiven und passiven Einkünften verzichtet. Gem § 2 Abs 3 EStG sieht die Regelung im Grundsatz folgendermaßen aus:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 95. Gesetz zur einkommensteuerlichen Entlastung von Grenzpendlern und anderen beschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen und zur Änderung anderer gesetzlicher Vorschriften (Grenzpendlergesetz) vom 24.06.1994, BGBl I 94, 1395

Rn. 115 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Hierzu vorab Hinweis auf das Schreiben des BMF vom 30.06.1994, BStBl I 94, 439, betreffend Verlängerung der Frist für die Inanspruchnahme der degressiven AfA nach § 7 Abs 5 Nr 1 Satz 2 EStG um ein Jahr sowie die Kommentierung im Fachschrifttum, nämlich Gierlich, DB 1994, 1257; Kaefer, BB 1994, 1331; Förster, DStR 1994, 1297, mit einer inform...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sonder- und Gemeinschaftsei... /   Bauträger "abgetaucht"

Ein Bauträger ist Eigentümer eines Reihenhauses, das nie gebaut wurde und auf das er Schulden bei der Sparkasse aufgenommen hat. Danach ist er in die Schweiz abgetaucht. Einstimmige Beschlüsse, wie die Änderung der Teilungserklärung, sind praktisch unmöglich. Hausgeld zahlt er nicht. Wie kommt die Gemeinschaft aus dieser Nummer wieder raus? Die GdWE kann nach § 17 WEG vorge...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sonder- und Gemeinschaftsei... /   Kurzzeitige Vermietung an Feriengäste

Eine Wohnungseigentumsanlage, die aus 3 Einzelhäusern besteht, liegt in einer wiederauflebenden Ferienregion. 2 Wohnungseigentümer haben die Wohnungen als privat genutzte Ferienwohnungen für sich und nahe Verwandte gekauft. Dies ist auch so gestattet. Aus privaten Gründen standen beide Wohnungen seit einem Jahr weitgehend leer. Nun begehren die beiden Wohnungseigentümer, d...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigentümerversammlung (FAQs) /   Werdende Wohnungseigentümer

Mehrere Erwerber sind aufgrund von Streitigkeiten mit dem Bauträger (u.a. keine Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums wegen Mängel) auch nach mehreren Jahren nicht im Grundbuch eingetragen. Wer ist zur Versammlung zu laden? Die Erwerber sind als "werdende Wohnungseigentümer" zu laden, wenn die Voraussetzungen des § 8 Abs. 3 WEG vorliegen. Dieser lautet: "Wer einen Anspru...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderung und Er... /   E-Mobilität (Wallbox/Ladestation)

Es existieren keine Stellplätze Was gilt in Wohnungseigentumsanlagen (z. B. Altbauten) ohne Stellplätze und ohne Zufahrten zum Gebäude oder wenn die Gebäudeaußenwand die Grundstücksgrenze am öffentlichen Gehweg bildet? Besteht trotzdem ein Anspruch auf Errichtung einer Ladestation? § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 WEG verschafft keinen Anspruch auf einen Stellplatz. Gibt es keinen S...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigentümerversammlung (FAQs) / 4 Erwerber

Ist ein Erwerber zur Eigentümerversammlung zuzulassen, wenn der Nutzen-Lastenwechsel schon erfolgt ist? Nein. Denn auch in diesem Fall ist der Erwerber noch kein Wohnungseigentümer. Etwas anderes gilt, sollte der Wohnungseigentümer, der sein Wohnungseigentum veräußert hat, dem Erwerber im Kaufvertrag eine Vollmacht eingeräumt haben, ihn in der Versammlung zu vertreten (und ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wallboxen im Wohnungseigent... /   Tiefgarage

Renovierung Bedeuten die Vorgaben in § 8 GEIG, dass es bei einer TG-Sanierung dann Pflicht ist, auf allen Parkplätzen eine Wallbox zu installieren? Wenn die Voraussetzungen des § 8 GEIG erfüllt sind, muss jeder Stellplatz mit der Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität ausgestattet werden. "Leitungsinfrastruktur" ist nach § 2 Nr. 10 GEIG die Gesamtheit aller Leitungsfü...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kostenverteilung und Kosten... / 4 TG-Sanierung

Ist vom Anwendungsbereich des § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG ein Beschluss erfasst, die Kosten einer Tiefgaragen-Beton-Sanierung (Wände, Stützen, Decke, Boden) nur auf die Stellplatzeigentümer nach dem Verhältnis ihrer Miteigentumsanteile zu verteilen? Der Anwendungsbereich des § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG erfasst einen solchen Beschluss. Dies gilt auch dann, wenn die Kostentragungspflic...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2025... / 3. Gewerbesteuer

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.1 Allgemeines

Rz. 148 Nach § 13b Abs. 5 S. 2 UStG i. d. ab 1.10.2014 geltenden Fassung schuldet der Leistungsempfänger in den in § 13b Abs. 2 Nr. 4 S. 1 UStG genannten Fällen die Steuer, wenn er selbst ein Unternehmer ist, der Leistungen i. S. d. Abs. 2 Nr. 4 S. 1 nachhaltig erbringt. Der Leistungsempfänger wird also nur dann zum Steuerschuldner, wenn er ein Unternehmer ist und selbst Bau...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.4 Anwendungsfälle

Rz. 156 Im Fall der Organschaft richtet sich die Beurteilung, ob der Leistungsempfänger nachhaltig Bauleistungen i. S. v. § 13b Abs. 2 Nr. 4 S. 1 UStG erbringt, nach Auffassung der Verwaltung nach der Tätigkeit der einzelnen Organgesellschaft bzw. des Organträgers und nicht nach der Tätigkeit des Organkreises.[1] Erbringt z. B. nur eine Organgesellschaft einer Organschaft na...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.1 Wer die Förderung beantragen kann

Investoren, Eigentümer, Erbbauberechtigte Die Förderung im Rahmen der sozialen Wohnungsbauförderung Hamburg können folgende Akteure beantragen: Investoren: Hierzu gehören zahlreiche natürliche und juristische Personen, zum Beispiel private Investoren, Wohnungsunternehmen, Genossenschaften, Projektentwickler oder Bauträger, die über die erforderliche wirtschaftliche Leistungsfä...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 4.1 Abschreibungen von Gebäuden

Absetzungen für Abnutzung bei Gebäuden → Zeilen 33–41 Wegen ihrer unterschiedlichen steuerlichen Auswirkung sind folgende Aufwendungen in Zusammenhang mit einem vermieteten Grundstück zu unterscheiden: Die AK für den Grund und Boden können nicht als Werbungskosten abgezogen werden. Die AK oder HK für das Gebäude sind nur im Wege der Absetzungen für Abnutzung (AfA) als Werbungs...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sonnenfalle Eigenheim?

Überblick Der Einbruch beim privaten Solardachanlagen-Boom 2025 gilt vielerorts als Schock. In Wahrheit markiert er den Beginn einer überfälligen Marktbereinigung – und die Chance auf eine ehrliche, effiziente Energiewende. Über Jahre galt die private Photovoltaikanlage als Symbol moderner Eigenverantwortung. Wer ein Haus hatte, montierte Module aufs Dach, speiste Strom ins ...mehr

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Anhang zu § 9a Die Durchset... / IV. Zuständigkeit für die Abnahme

Rz. 75 Da jeder einzelne Wohnungseigentümer aufgrund des Erwerbsvertrages einen eigenen Anspruch auf mangelfreies Gemeinschaftseigentum hat (vgl. Rdn 23), ist grundsätzlich jeder Erwerber für sich zur Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums zuständig.[170] Die Belange der Wohnungseigentümer verlangen keine gemeinschaftliche Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums. Der Baut...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / c) Ursprüngliche planwidrige Errichtung

Rz. 16 Hier bedeutet Erstherstellung zunächst einmal nur die Herstellung einer der Teilungserklärung entsprechenden Abgrenzung des gemeinschaftlichen Eigentums von den Sondereigentumsrechten einerseits und der Sondereigentumsrechte untereinander andererseits.[18] Errichtet der Bauträger das Gebäude vor einer Teilung nach § 8 WEG und damit vor der Entstehung der GdWE abweiche...mehr

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Anhang zu § 9a Die Durchset... / 1. Grundsätzliche Einzelbefugnis

Rz. 25 Den auf ordnungsgemäße Erfüllung gerichteten Anspruch auf Nacherfüllung kann hinsichtlich des gemeinschaftlichen Eigentums jeder einzelne Erwerber auch ohne vorherigen Mehrheitsbeschluss grundsätzlich allein geltend machen.[52] Er ist dabei auch bei einer Mehrhausanlage nicht auf Ansprüche wegen Mängeln an dem Gebäude beschränkt, in dem sich die ihm als Sondereigentum...mehr

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Anhang zu § 9a Die Durchset... / Literaturtipps

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Anhang zu § 9a Die Durchset... / A. Bauträgervertrag

Rz. 1 Die typische Form des Erwerbs einer neu errichteten oder einer neu zu errichtenden Eigentumswohnung ist der Kauf vom Bauträger. Bauträger ist, wer gewerbsmäßig Bauvorhaben (als Bauherr) im eigenen Namen und in der Regel für eigene Rechnung vorbereitet oder durchführt (vgl. § 34c Abs. 1 Nr. 3a GewO).[1] Rz. 2 Der Bauträger erbringt wirtschaftliche und technische Leistung...mehr

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Anhang zu § 9a Die Durchset... / VI. Beschlüsse

Rz. 55 Soweit für die Durchsetzung der Rechte Beschlüsse der Wohnungseigentümer erforderlich sind, stellt sich die Frage, wer zur Beschlussfassung berufen ist. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die einzelnen Erwerber die Ansprüche aus den Erwerbsverträgen bereits geltend machen können, bevor sie als Wohnungseigentümer im Grundbuch eingetragen sind.[130] Zu diesem Zeitpunkt ...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / II. Erstbestellung (§ 26 Abs. 2 S. 1 WEG)

Rz. 174 Bei der Erstbestellung nach Begründung der GdWE darf der Verwalter gem. § 26 Abs. 2 S. 1 WEG für höchstens drei Jahre bestellt werden. Rz. 175 Eine Unterschreitung der drei Jahre ist unter Berücksichtigung des Grundsatzes ordnungsmäßiger Verwaltung möglich; eine Mindestbestelldauer sieht das Gesetz nicht vor. Rz. 176 Die Drei-Jahresfrist gilt für alle Erstbestellungen ...mehr

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Anhang zu § 9a Die Durchset... / I. Allgemeines

Rz. 60 Nach dem Werkvertragsrecht des BGB gilt für die Ansprüche wegen Mängeln eines herzustellenden Bauwerks eine Verjährungsfrist von fünf Jahren (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB). Die Frist beginnt mit der Abnahme (siehe dazu Rdn 67 ff.) oder der endgültigen Abnahmeverweigerung.[144] Dabei wird nicht zwischen erkennbaren und versteckten Mängeln unterschieden. Wird ein Mangel bei ...mehr

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Anhang zu § 9a Die Durchset... / C. Ausschluss der Mängelhaftung

Rz. 11 Bei Veräußerungsverträgen über neu errichtete, im Bau befindliche oder erst zu errichtende Häuser oder Eigentumswohnungen ist die formularmäßige völlige Freizeichnung des Veräußerers von der Gewährleistung unangemessen und unwirksam, wobei es keinen Unterschied macht, ob das Formblatt vom Notar oder vom Veräußerer stammt.[26] Auch der formelhafte Ausschluss in einem n...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / a) Umlageschlüssel

Rz. 22 Der gesetzliche Umlageschlüssel folgt aus §§ 16 Abs. 2 S. 1 i.V.m. 16 Abs. 1 S. 2 (Rdn 7 ff.).[83] Gem. § 16 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 16 Abs. 1 S. 2 richtet sich die Verteilung grundsätzlich nach Maßgabe der im Grundbuch eingetragenen Miteigentumsanteile.[84] Die Miteigentumsanteile (§ 47 GBO) können durch den Aufteiler z.B. den Bauträger oder den aufteilenden Alleineigen...mehr

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Anhang zu § 9a Die Durchset... / 1. Geborene Ausübungsbefugnis der Gemeinschaft

Rz. 37 Für die Geltendmachung und Durchsetzung der einheitlich durchzusetzenden (§ 9a Abs. 2 Fall 2) Rechte auf Minderung und auf kleinen Schadensersatz wegen Mängeln bei der Herstellung der zu errichtenden Wohnung aus einem Bauträgervertrag besteht – anders als bei korrespondierenden Ansprüchen aus dem Kaufvertrag über eine gebrauchte Wohnung[93] – eine ausschließliche Ausü...mehr

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Anhang zu § 9a Die Durchset... / B. Anwendung von Werkvertragsrecht

Rz. 6 Für Mängelansprüche des Erwerbers eines Grundstücks mit vom Veräußerer darauf zu errichtenden oder im Bau befindlichen Haus oder Eigentumswohnung gilt nach ständiger Rechtsprechung des BGH für vor dem Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes geschlossene Verträge in aller Regel Werkvertragsrecht.[10] Dies gilt auch, wenn der Vertrag als Kaufvertrag und die...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / I. Allgemeines zur Kostenverteilung

Rz. 115 Neben den bereits abgehandelten Kosten der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums fallen unter den Begriff der verteilungs- und umlagefähigen Kosten auch die Kosten des gemeinschaftlichen Gebrauchs im gemeinschaftlichen Eigentum. Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums sind die Betriebskosten, die der Gemeinschaft der ­Wohnungseigentümer für den Betrieb des geme...mehr

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Anhang zu § 9a Die Durchset... / V. Rücktritt und großer Schadensersatz

Rz. 51 Die auf Rückabwicklung gerichteten Rechte (Rücktritt und großer Schadensersatz) kann jeder Wohnungseigentümer als Einzelgläubiger allein durchsetzen und auf Leistung an sich klagen, weil von ihrer Ausübung das gemeinschaftliche Eigentum nicht betroffen wird. Jeder einzelne Erwerber kann die Rechte auf großen Schadensersatz oder Rücktritt selbstständig geltend machen, ...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / b) Privatrechtliche Lasten

Rz. 46 Zu den privatrechtlichen Lasten gehören Grundschuld- und Hypothekenzinsen oder Renten. Soweit diese einzelne Wohnungseigentumsrechte betreffen, sind sie Sache des einzelnen Wohnungseigentümers und nicht der GdWE. Inwieweit Tilgungsbeträge, die sich auf Gesamtgrundpfandrechte beziehen, zu den Lasten gehören, ist streitig.[170] Eine willkürliche Abweichung von bestehend...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / III. Anspruchsgegner

Rz. 179 Verantwortlich für die Beseitigung ist der bei Vornahme der baulichen Veränderung eingetragene Wohnungseigentümer als Handlungsstörer, wenn er die Maßnahme durch seine Handlung oder pflichtwidrige Unterlassung adäquat verursacht hat.[587] Er ist unmittelbarer Handlungsstörer, wenn er die Veränderung selbst vorgenommen hat.[588] Er ist mittelbarer Handlungsstörer durc...mehr

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Anhang zu § 9a Die Durchset... / 2. Ausübungsbefugnis der GdWE

Rz. 32 Die GdWE kann im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums die Ausübung der auf die ordnungsgemäße Herstellung des gemeinschaftlichen Eigentums gerichteten Rechte der einzelnen Erwerber aus den Verträgen mit dem Veräußerer nach § 18 Abs. 1, § 19 Abs. 2 Nr. 2 durch Mehrheitsbeschluss an sich ziehen.[72] Die Wohnungseigentümer können z.B. be...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / I. Ausgangslage

Rz. 11 An den Zustand des gemeinschaftlichen Grundstücks vor allem nach teilweiser Zerstörung des gemeinschaftlichen Gebäudes ohne Schadensdeckung erinnert sein Zustand nicht selten nach der Insolvenz des Bauträgers: Auf dem Grundstück steht der Torso eines Gebäudes; eine Vollendung des Gebäudes durch den Bauträger ist nicht zu erwarten. Wurde für den Erwerber vor Eröffnung ...mehr

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Anhang zu § 9a Die Durchset... / F. Leistungsverweigerungsrecht

Rz. 59 Der Erwerber einer Eigentumswohnung kann gemäß § 320 BGB die Zahlung des Erwerbspreises wegen Baumängeln am Sondereigentum in einem angemessenen Verhältnis zum voraussichtlichen Mängelbeseitigungsaufwand verweigern.[140] Auch wegen Mängeln am gemeinschaftlichen Eigentum hat der Erwerber ein Leistungsverweigerungsrecht. Es kann jedoch grundsätzlich nicht jeder einzelne...mehr