Fachbeiträge & Kommentare zu Bauträger

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Bestellung und Abberufung d... / 3.4.2 Wann liegen AGB vor?

Nach der Definition des § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB versteht man unter AGB alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei – der "Verwender" – der anderen Vertragspartei bei Abschluss des Vertrags stellt. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Bestimmungen einen äußerlich gesonderten Bestandteil des Vertrags bilden oder in die Vertra... mehr

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Erhaltungsplanung (ZertVerwV) / 1.1.4 Erstmalige Herstellung eines plangerechten Zustands

Maßnahmen zur Herstellung eines plangerechten Zustands des Gemeinschaftseigentums werden unter den Begriff der Erhaltung subsumiert. Gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG in Verbindung mit § 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG kann jeder Wohnungseigentümer verlangen, dass das gemeinschaftliche Eigentum plangerecht hergestellt wird. Vergleichsmaßstab für den planmäßigen Zustand sind die Teilungserklär... mehr

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Werkvertragsrecht (ZertVerwV) / 4.1.1 Grundsätze

BGB versus VOB/B §§ 650a ff. BGB regeln den Bauvertrag. Bekanntermaßen existiert auch die VOB/B als Vertragsgrundlage im Baubereich. Da es sich aber nach h. M. bei der GdWE um eine Verbraucherin und bei der VOB/B um Allgemeine Geschäftsbedingungen handelt, die teilweise zum Nachteil des Bestellers von den Regelungen des BGB abweichen, kann sie nur dann wirksam zur Grundlage ... mehr

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Erhaltungsplanung (ZertVerwV) / 1.1.5 Erstmalige Herstellung entsprechend öffentlich-rechtlicher Vorgaben

Auch Maßnahmen der erstmaligen Herstellung zur Anpassung an öffentlich-rechtliche Vorschriften werden unter den Begriff der "Erhaltung" subsumiert. Erstmalige Herstellung wegen öffentlich-rechtlicher Vorgaben Die Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Anforderungen an den Stellplatznachweis im Rahmen der erstmaligen Herstellung des Gemeinschaftseigentums ist Aufgabe aller Wohnu... mehr

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Mietrecht (ZertVerwV) / 4.3.1 Bedeutung der Wohnfläche

Der Begriff der "Wohnfläche" hat keinen feststehenden Inhalt, aber eine große Bedeutung: Auf die Wohnfläche kommt es bspw. bei einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete an, da die Größe einer Wohnung nach § 558 Abs. 2 Satz 1 BGB ein Wohnwertmerkmal ist. Auf die Wohnfläche kommt es ferner an, wenn die Mietvertragsparteien den Anteil der Mietsache an der tatsächlic... mehr

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Rechte und Pflichten der Wo... / 7.1 Betreten

Nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 Fall 1 WEG ist jeder Wohnungseigentümer verpflichtet, das Betreten seines Sondereigentums zu dulden. Diese Duldungspflicht soll der GdWE bzw. von ihr beauftragten Dritten, bspw. einem Handwerker, ermöglichen, das gemeinschaftliche Eigentum im Bereich des Sondereigentums, zu erhalten und/oder baulich zu verändern. Einbau von Messgeräten Ein Wohnungseigen... mehr

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Werkvertragsrecht (ZertVerwV) / 2.3.6.2 Aufklärungspflicht gegenüber Verbrauchern

Insbesondere im Bereich des Wohnungseigentums ist die Regelung in § 640 Abs. 2 Satz 2 BGB von großer Bedeutung. Diese verpflichtet den Auftragnehmer nämlich zum ausdrücklichen Hinweis in Textform gegenüber Verbrauchern, dass eine fiktive Abnahme dann erfolgt, wenn sich der Besteller nicht innerhalb gesetzter Frist zur Abnahme erklärt oder diese ohne Angabe von Mängeln verwei... mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 4.4 Mitverschulden

Stets ist bei einer Haftung wegen der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten ein Mitverschulden des Geschädigten zu prüfen. Ein Mitverschulden i. S. v. § 254 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn der Geschädigte diejenigen Sorgfaltspflichten missachtet, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eines eigenen Schadens anzuwenden pflegt. Es handelt sich hierbei um e... mehr

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Rechte und Pflichten des WE... / 3.2 Erhaltungsmaßnahmen

Den Verwalter treffen grundsätzlich Überwachungs-, Kontroll- und Hinweispflichten. Die Pflicht des Verwalters erstreckt sich insbesondere darauf, Mängel und Schäden am Gemeinschaftseigentum zu ermitteln sowie nach Ursache und Umfang festzustellen, was Kontrollaufgaben mit umfasst. Verletzt er diese Pflicht schuldhaft, macht er sich schadensersatzpflichtig.[1] Der Verwalter h... mehr

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zfs 02/2025, Führung des Ka... / 1 Sachverhalt

Der Kl. begehrt die Feststellung, der beklagte Haftpflichtversicherer müsse ihm Deckungsschutz für gegen ihn gerichtete Schadensersatzansprüche, die aufgrund von Feuchtigkeits- und Schimmelschäden erhoben und in einem Klageverfahren vor dem LG F. geltend macht werden, gewähren. Der Kl. war freiberuflicher Architekt und unterhielt bei der Bekl. eine Berufs- und Haftpflichtvers... mehr

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Makler: Doppeltätigkeit und... / 2.3 Sonstige schwerwiegende Gründe

Beleidigende Äußerungen des Maklers gegenüber seinem Auftraggeber stellen eine derart schwerwiegende Pflichtverletzung dar, dass der Makler seinen Lohnanspruch verwirkt.[1] Entsprechendes gilt bei Untätigkeit des Maklers. Wurde dem Makler z. B. durch einen qualifizierten Alleinauftrag die Vermarktung sämtlicher Wohnungen einer Wohnanlage übertragen und stellt der Makler grun... mehr

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Makler: Doppeltätigkeit und... / 2.1 Aufklärungspflichtverletzung

In der Praxis in diesem Zusammenhang am weitesten verbreitet sind Informations- und Aufklärungspflichtverletzungen. Zwar darf der Makler Informationen, die er vom Verkäufer erhalten hat, grundsätzlich ungeprüft an Interessenten weitergeben. Das setzt allerdings voraus, dass der Makler die betreffenden Informationen – insbesondere wenn er diese in einem eigenen Exposé über da... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Trittschall / 2.1 Bauträger

Missachtet der Bauträger im Rahmen der Errichtung einer Wohnungseigentumsanlage die anerkannten Regeln der Technik oder kommt es etwa aufgrund von Planungsfehlern zu erhöhten Trittschalleinwirkungen, haben die Wohnungseigentümer selbstverständlich einen Anspruch auf Mängelbeseitigung gegen den Bauträger. Wird für den Kauf von Eigentumswohnungen in einer neu zu errichtenden E... mehr

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Trittschall / Zusammenfassung

Begriff Immer wieder kommt es zu Streitigkeiten der Wohnungseigentümer wegen Geräuscheinwirkungen durch Trittschall. Insbesondere in Altbauten können sich Veränderungen des Bodenbelags innerhalb des Sondereigentums durchaus als störend auswirken. Zahlreiche Auseinandersetzungen belegen, dass gerade Geh- und Laufgeräusche, Stühlerücken oder ähnliche Lärmquellen zu den häufigs... mehr

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Trittschall / 2 Erstmalige Verlegung von Bodenbelag

Bei der erstmaligen Verlegung eines Bodenbelags einschließlich Estrich ist zunächst zu unterscheiden, ob es infolge mangelhafter Errichtung der Wohnanlage durch den Bauträger zu verstärkten Trittschalleinwirkungen kommt oder aber ggf. einer der Wohnungseigentümer nachteilige Trittschalleinwirkungen verursacht, indem er aufgrund entsprechender Ermächtigung etwa in der Teilung... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Spielplatz im Wohnungseigentum / Zusammenfassung

Begriff Die erstmalige Anlegung eines Spielplatzes erfolgt in der Regel durch den teilenden Eigentümer bzw. Bauträger aufgrund einer entsprechenden Auflage in der Baugenehmigung. Einzelheiten wie Sandaustausch und Austausch von Spielgeräten sind Maßnahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung und können mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprec... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Leer stehende Eigentumswohnung / 1.2 Besonderheiten bei noch nicht fertiggestellten Wohnungen

Fraglich ist, ab welchem Zeitpunkt bei noch nicht fertiggestellten Wohnungen die Pflicht zur anteiligen Kostentragung beginnt. Praxis-Beispiel Kostentragung bei noch nicht fertiggestellten Wohnungen Ein Grundstück ist geteilt. Die Wohnungsgrundbücher für 100 Wohnungen sind angelegt. 50 Wohnungen sind in einem ersten Bauabschnitt bezugsfertig erstellt und veräußert. Mit dem Bau... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Duldungspflichten des Wohnu... / 1 Betreten

Nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 1 WEG ist jeder Wohnungseigentümer verpflichtet, das Betreten seines Sondereigentums zu dulden. In erster Linie erfasst ist insoweit die Pflicht, Erhaltungs- und andere Baumaßnahmen zu dulden, die durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer durchgeführt werden. In die Duldungspflicht sind aber auch alle Einwirkungen mit einbezogen, die einer Ver... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
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Frotscher/Geurts, EStG § 6e... / 2.3 Einzelinvestment

Rz. 30 Während § 6e Abs. 1 EStG die Fälle des Handelns sämtlicher Gesellschafter erfasst, erweitert das Gesetz in § 6e Abs. 3 EStG den Anwendungsbereich auf den Fall nur eines Anlegers, indem die sinngemäße Anwendung der Regelungen angeordnet wird, soweit die Aufwendungen vergleichbar zu solchen sind, die bei mehreren Anlegern von diesen zu tragen wären; der Gesetzgeber scha... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Leer stehende Eigentumswohnung / Zusammenfassung

Begriff Oft stehen Eigentumswohnungen über einen längeren Zeitraum leer, sei es, dass der Bauträger sie nicht fertiggestellt hat, sei es, dass er sie trotz Bezugsfertigkeit noch nicht verkaufen konnte oder sei es, dass der Eigentümer für die Wohnung keine Mieter findet. In allen diesen Fällen stellt sich die Frage, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang ein solcher Leerstan... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 6.2.3.4 Ermessensentscheidungen

Rz. 169 Bei den Feststellungen nach § 1 der VO zu § 180 Abs. 2 AO hat die Finanzverwaltung eine Vielzahl von Ermessensentscheidungen zu treffen: Es liegt im Ermessen, ob überhaupt eine gesonderte Feststellung durchgeführt werden soll. Es liegt im Ermessen der Verwaltung zu entscheiden, welche Besteuerungsgrundlagen für welche Steuerarten festgestellt werden. Es liegt im Ermesse... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 6.2.3.1.6 Feststellung bei selbstgenutztem Wohnungseigentum

Rz. 128 Durch VO v. 22.10.1990[1] ist eine weitere Möglichkeit der gesonderten Feststellung für Zwecke der Förderung des selbstgenutzten Wohnungseigentums geschaffen worden. Durch G. v. 15.12.1995[2] ist die Vorschrift an die Umstellung der Eigenheimförderung vom Sonderausgabenabzug nach § 10e EStG auf eine eigenständige EigZul nach dem EigZulG angepasst worden. Die EigZul w... mehr

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Verwaltungsunterlagen: Aufb... / 1 Grundsätze

Wichtige Verwaltungsunterlagen Die nachfolgenden Verwaltungsunterlagen stellen die elementaren Unterlagen dar, wobei die Aufzählung nicht abschließend ist[1]: Gemeinschaftsordnung bzw. Teilungserklärung mit Aufteilungsplänen, ggf. Hausordnung, vollständige Auflistung aller Eigentümer mit Namen und ggf. Anschriften, vollständige Übersicht über offene Forderungen und Verbindlichke... mehr

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Verwaltungsunterlagen: Aufb... / 5 Rechtsprechungsübersicht

Abberufung bei verweigerter Einsicht Verweigert der Verwalter den Wohnungseigentümern die Einsicht in die Verwaltungsunterlagen, stellt dies einen wichtigen Grund zu dessen Abberufung dar.[1] Anmerkung: Der Verwalter kann jederzeit grundlos von seinem Amt abberufen werden. Allerdings endet der Verwaltervertrag nach § 26 Abs. 3 Satz 2 WEG erst spätestens 6 Monate nach der Abber... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Anwendung auf vergleichbare Fälle (§ 6e Abs 3 EStG)

Rn. 58 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Nach § 6e Abs 3 EStG gelten § 6e Abs 1 S 1 und Abs 2 EStG sinngemäß in den Fällen, in denen Fondsetablierungskosten vergleichbare Kosten außerhalb einer gemeinschaftlichen Anschaffung zu zahlen sind. Ausweislich der Gesetzbegründung könnte ein solcher Fall nach Auffassung des Gesetzgebers bei Erwerb einer Eigentumswohnung in einem von einem B... mehr

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FoVo 01/2025, Offenkundigke... / 1 Der Fall

Die antragstellende Sparkasse H begehrt die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung einer notariellen Urkunde mit einer Rechtsnachfolgeklausel, nachdem sie mit der im Titel als Gläubigerin aufgeführten Sparkasse S fusioniert hat. Vollstreckbare notarielle Urkunde als Titel Mit notarieller Urkunde erteilte die Titelschuldnerin gemeinsam mit ihrem Ehemann und einem Bauträge... mehr

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§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / VIII. Auskünfte beim Grundbuchamt

Rz. 129 Auskünfte über Grundvermögen des Schuldners können durch eine Anfrage beim Grundbuchamt erreicht werden. Dabei sollte sich die Anfrage nicht auf den Schuldner beschränken, sondern auch nahestehende Personen umfassen. In der Krise liegt es nahe, Grundvermögen auf solche Personen zu übertragen. Rz. 130 Hinweis Hier ist eine Vollstreckung insbesondere bei Schuldnern rund... mehr

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Wohnungseigentümergemeinschaft / 2.1 Innenverhältnis

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer übt nach § 9a Abs. 2 WEG die sich aus dem gemeinschaftlichen Eigentum ergebenden Rechte sowie solche Rechte der Wohnungseigentümer aus, die eine einheitliche Rechtsverfolgung erfordern, und nimmt die entsprechenden Pflichten der Wohnungseigentümer wahr. Die Wohnungseigentümer sind ihrerseits gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 1 WEG gegenüber der Ge... mehr

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Wohnungseigentümergemeinschaft / 2.2 Mängelrechte

Allerdings fehlt es mit Blick auf die primären Mängelrechte der Erwerber an einer Gemeinschaftsbezogenheit. Hierbei handelt es sich um die Nacherfüllung, Selbstvornahme und das Verlangen eines Kostenvorschusses. Der Eigentümergemeinschaft können diese Ansprüche zur Ausübung durch Beschluss übertragen werden. Insoweit ergibt sich die Ausübungskompetenz der Gemeinschaft der Wo... mehr

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Die "Highlights" im steuerl... / 10. Steuergeheimnis/DSGVO

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Grenzabmarkung und Grenzsch... / 2.2 Flurstück

Bei der Vermessung und im Rechtsverkehr kommt dem Flurstück eine besondere Bedeutung zu. Dieser Begriff geht zurück auf die Zeit, als das Liegenschaftskataster angelegt wurde. Seinerzeit wurde – vereinfacht ausgedrückt – aus allen Liegenschaften eines Gemeindebezirks eine Gemarkung gebildet und in der Gemarkungskarte grafisch dargestellt. Die Gemarkungen wurden in Fluren unt... mehr

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Finanzverwaltung der Wohnun... / 4.1 Neu entstandene Gemeinschaft

Finanzierungsbedarf besteht unmittelbar mit Begründung der Eigentümergemeinschaft. Im Fall der Teilung nach § 3 WEG durch Vertrag ist die Wohnungseigentümergemeinschaft mit dem Anlegen der Wohnungsgrundbücher entstanden. Entsprechendes gilt seit Inkrafttreten des WEMoG im praktisch bedeutsamen Fall der Teilung nach § 8 WEG durch Teilungserklärung des Bauträgers bzw. teilende... mehr

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Grenzwand und Nachbarwand / 1 Einführung

Schon im Mittelalter war es Brauch, wegen der beengten Raumverhältnisse innerhalb der Städte Gebäude in geschlossener Bauweise zu errichten. Bei dieser Bauweise stoßen zwei auf verschiedenen Grundstücken errichtete Häuser aneinander. Hat jedes dieser Häuser eine eigene, unmittelbar an der Grenze zum Nachbargrundstück gebaute Abschlusswand, dann handelt es sich um eine Grenzwa... mehr

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Technische Verwaltung und b... / 3.3 Organisationspflichten

Greifen die vorstehend beschriebenen besonderen gesetzlichen Ausnahmeregelungen oder vereinbarte Kompetenzbestimmungen nicht ein, so ist der Verwalter an das von der Rechtsprechung umfassend interpretierte gesetzliche Aufgabenmodell gebunden, wonach die Entscheidungskompetenz der Eigentümerversammlung zukommt. Dabei wird insbesondere die Regelung des § 27 Abs. 1 Nr. 1 und 2, ... mehr

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Technische Verwaltung und b... / 4.6.1 Doppelt qualifizierter Mehrheitsbeschluss

Das Erreichen der doppelt-qualifizierten Mehrheit des § 21 Abs. 2 Nr. 1 WEG [1] bei nicht unverhältnismäßigen Kosten führt kraft Gesetzes – nicht erst durch entsprechenden Beschluss – zur Kostentragung aller Wohnungseigentümer. Kopfprinzip oder abweichende Vereinbarung Die Anzahl der Stimmen für eine bauliche Veränderung ist gem. § 25 Abs. 2 Satz 1 WEG zwar nach dem gesetzliche... mehr

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Technische Verwaltung und b... / 2.2.1 Auswirkungen auf die Beschlusskompetenz

Ergibt sich aus dem Inhalt der Vereinbarung, dass dem einzelnen oder einer Gruppe von Wohnungseigentümern die Sachentscheidungsbefugnis übertragen ist, führt dies dazu, dass die Verwaltungszuständigkeit als solche übergeht. Eine Beschlusskompetenz der GdWE besteht dann nicht mehr; gleichwohl gefasste Beschlüsse sind nichtig.[1] Die Nichtigkeit eines Beschlusses mangels einer... mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 3.1.6 Missglückte Rückgängigmachung des Erwerbsvorgangs

Rz. 19 Fehlt es an einer vollständigen Rückgängigmachung des Erwerbsvorgangs, so führt dies dazu, dass die Anwendung des § 16 Abs. 1 GrEStG zu versagen ist. Solche i. S. v. § 16 Abs. 1 GrEStG missglückten Vertragsgestaltungen sind nicht selten in Fällen anzutreffen, in denen die Beteiligten nach Abschluss des Grundstückskaufvertrags eine grunderwerbsteuerlich – oder auch auf... mehr

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Container für Altglas und V... / 2 Nachbarlicher Abwehranspruch gegen Lärmbelästigungen durch Altglascontainer

In der Praxis geht es beim Betrieb und bei der Benutzung von Altglascontainern darum, dass sich ein Containerstandplatz wegen seiner Nähe zur angrenzenden Wohnbebauung als insgesamt konfliktträchtig erweist. Ein nachbarlicher Abwehranspruch zielt deshalb in erster Linie darauf ab, die Nutzung eines vorhandenen Containerstandplatzes und nicht nur die Benutzung einzelner Werts... mehr

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§ 13 Begründung von Wohnung... / I. Praktische Relevanz

Rz. 13 Als Pendant zur Begründungspraxis von Wohnungs- und Teileigentum stellt die Vorratsteilung durch den Erbbauberechtigten den häufigsten Anwendungsfall zur Begründung von Wohnungs- und Teilerbbaurecht dar, § 30 Abs. 2 WEG i.V.m. § 8 WEG, die Aufteilung durch den alleinigen Erbbauberechtigten. Eine Erklärung hierauf geben das besondere Sicherungsinteresse des Grundstücks... mehr

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§ 1 Eine kurze Geschichte des Erbbaurechts

Rz. 1 Forum Romanum vor zweitausend Jahren, Fußballstadien der Gegenwart: Was auf eine zweitausendjährige Geschichte[1] zurückblicken kann, nun als "sichere Assetklasse"[2] gilt, scheint ein Rechtsinstitut mit Geschichte und Zukunft zu sein, das der näheren Betrachtung wert ist. Dies gilt umso mehr, als in Deutschland das Erbbaurewcht lange Zeit am Katzentisch Platz nehmen m... mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 2. Rechtsnatur des Anstellungsvertrags

Rz. 117 Nach h.M. handelt es sich um einen Geschäftsbesorgungsvertrag, auf den die Regeln des Dienstvertrags anzuwenden sind (§§ 675, 611 ff. BGB), nicht um einen Arbeitsvertrag (St. Rspr. seit BGH v. 9.2.1978 – II ZR 189/76; zuletzt BGH NZA 2021, 207, 208; Noack § 37 Rz. 101 f.; Altmeppen § 6 Rz. 78). Das schließt nicht aus, einzelne arbeitsrechtliche Bestimmungen anzuwende... mehr

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Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 4.1 Abschreibungen von Gebäuden

[Absetzungen für Abnutzung bei Gebäuden → Zeilen 33–41] Wegen ihrer unterschiedlichen steuerlichen Auswirkung sind folgende Aufwendungen in Zusammenhang mit einem vermieteten Grundstück zu unterscheiden: Die AK für den Grund und Boden können nicht als Werbungskosten abgezogen werden. Die AK oder HK für das Gebäude sind nur im Wege der Absetzungen für Abnutzung (AfA) als Werbun... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 48... / 2.3 Leistender

Rz. 20 Besondere Anforderungen an den Erbringer der Bauleistung (Leistender) stellt das Gesetz nicht. Der Begriff ist offenbar bewusst sehr weit gefasst um Abgrenzungsprobleme zu vermeiden. Es wird einzig darauf abgestellt, dass jemand eine Bauleistung erbringt oder über eine solche abrechnet (fiktiver Leistender). Weder die Ansässigkeit, die Rechtsform, die umsatzsteuerlich... mehr

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Umsatzsteuerliche Gestaltun... / 2.3 Insgesamt oder teilweise vom Vorsteuerabzug ausgeschlossene Gesellschaften

Personen- und Kapitalgesellschaften, die insbesondere wegen der Ausführung steuerfreier Umsätze i. S. d. § 4 Nr. 8 ff. UStG vom Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 2 und 3 UStG insgesamt oder nach § 15 Abs. 4 UStG teilweise ausgeschlossen sind, werden durch die ihnen von ihren Gesellschaftern für deren Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen in Rechnung gestellten – zusätzlic... mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / F. Bürgschaft nach § 7 MaBV

Rz. 12 Ohne Vorliegen einer mindestens schriftlichen Bürgschaft nach § 7 MaBV darf der Bauträger Zahlungen vom Erwerber erst dann fordern und entgegennehmen, wenn die Voraussetzungen der Kaufpreisfälligkeit nach § 3 Abs. 1 MaBV vorliegen. Somit muss zuvor mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / G. Muster: Bauträgerkaufvertrag einer Eigentumswohnung

Rz. 20 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 16.1: Bauträgervertrag einer Eigentumswohnung UVZ-Nr. _________________________/_________________________ Verhandelt in _________________________ Am _________________________ erschienen vor mir, Notar _________________________, Amtssitz _________________________, in den notariellen Amtsräumen: mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / XIX. Anteilige Kostenübernahme des Verbrauchers ohne Aufschlüsselung

Rz. 75 Eine unwirksame Bestimmung kann vorliegen, wenn ein Verbraucher von einem Bauträger eine zu errichtende Eigentumswohnung kauft, der notarielle Kaufvertrag eine Bestimmung enthält, wonach der Käufer anteilige nicht aufgeschlüsselte Kosten der vom Bauträger errichteten Teilungserklärung tragen soll. Unklar ist bei dieser Formulierung, wie hoch die Kosten sein werden, di... mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / I. Insolvenz des Bauträgers

Rz. 25 Mit der Eröffnung der Insolvenz über das Vermögen des Bauträgers verliert ein zuvor beurkundeter Bauträgervertrag nicht die Wirksamkeit und steht diese noch aus, kann ihr Eintritt noch stattfinden und der Notar dann verpflichtet sein, den Rechtswirksamkeitseintritt noch zu bestätigen.[20] Das Durchsetzen der wechselseitigen Ansprüche der Vertragsparteien kann allerding... mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / E. Transparenz

Rz. 8 Klare und verständliche Formulierungen der Vereinbarung, Baubeschreibung und Bezugsurkunde sind erforderlich, auch um dem Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB zu genügen, sodass der notarielle Bauträgervertrag einer Inhaltskontrolle standhalten kann; dafür muss der Notar im ureigensten Interesse sorgen; andernfalls kann er haftbar sein. Rz. 9 Hinweis Die Mandatier... mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / A. Begriff, Bedeutung für den Erwerber

Rz. 1 Ein Vertrag, in dem ein Bauträger sich verpflichtet, a) ein Haus oder ein vergleichbares Bauwerk herzustellen/umzubauen und b) das Eigentum an dem Baugrundstück dem Besteller (Käufer) zu übertragen (zu verkaufen), ist ein Bauträgervertrag, § 650u Abs. 1 BGB. Für den (einheitlichen) Bauträgervertrag gelten werkvertragliche und kaufrechtliche Bestimmungen. Rz. 2 Das Beurk... mehr