Fachbeiträge & Kommentare zu Bauträger

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 1 Die Bauträger B-GmbH & Co. KG (B-KG) erwirbt ein Grundstück (bebaut und z.T. vermietet oder auch unbebaut), auf dem sie 100 Eigentumswohnungen schaffen will, um diese dann zu veräußern an die Erwerber E 1 bis E 100. Die B-KG möchte anwaltliche Beratung darüber, worauf bei der Gestaltung der Teilungserklärung (TE) mit Gemeinschaftsordnung (GO) zu achten ist, welche Regel...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / 3. Zur Rechtswirksamkeit des Ratenplans (zu Nr. 4 der Anlage Zahlungsplan)

Rz. 49 Von erheblichem Belang insbesondere für die Interessen des Bauträgers ist die Beantwortung der Frage, welche rechtlichen Folgen ein unwirksamer Ratenplan hat. Der für Bauträgerverträge zuständige VII. Zivilsenat des BGH hat mit Urt. v. 22.12.2000 entschieden, dass eine Zahlungsvereinbarung, die gegen § 3 Abs. 2 MaBV verstößt, nichtig ist. An ihre Stelle treten dann ab...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / 1. Zielsetzung der MaBV

Rz. 5 Wegen der besonderen Risiken, die bei Bauträgerprojekten für die Erwerber bestehen und die in der Vergangenheit zu erheblichen Schäden bei entsprechenden Modellen geführt haben, wurde durch die Makler- und Bauträgerverordnung ein Rahmen geschaffen, der bei Bauträgerprojekten im Wesentlichen drei Zielen dient:mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / 3. Bauabzugssteuer (zu § 6 Abs. 5 des Mustervertrags)

Rz. 27 Die Bauabzugssteuer hat für Bauträgerverträge in aller Regel keine Relevanz. Einen unternehmerisch tätigen Auftraggeber, der Empfänger einer Bauleistung i.S.v. § 48 Abs. 1 S. 1 EStG ist, trifft zwar grundsätzlich die Verpflichtung, wegen aller auf den Kaufpreis zu zahlenden Beträge eine Anmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck gem. § 48a EStG vorzunehmen sowie...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / VI. Auflassung – Besonderheiten bei Vertragsschluss durch jeweils getrennt beurkundete Angebots- und Annahmeerklärungen (zu § 3 des Mustervertrags)

Rz. 21 Wird nicht ein (zweiseitiger) Vertrag beurkundet, sondern nur ein (einseitiges) Angebot zum Abschluss eines Vertrags, so ist § 925 BGB zu beachten, der die Erklärung der Auflassung bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile vorschreibt. Es empfiehlt sich dann, der jeweils anderen Seite unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB unwiderruflich die Vollmacht ...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / 2. Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung

Rz. 39 Hinsichtlich der Frage, ob und inwieweit diese Käuferrechte im Bauträgervertrag zur Disposition gestellt und eingeschränkt werden dürfen, erscheint das gesetzliche Gewährleistungssystem im Lichte der umfassenden Rechtsprechung bei generalisierender Betrachtung als weitgehend unverrückbar. Was zunächst das Grundstück betrifft, so kann eine Haftung für Vorsatz (§ 276 Abs...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / II. Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)

Rz. 4 Die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) gilt für Gewerbetreibende, die Tätigkeiten nach § 34c Abs. 1 GewO ausüben, unabhängig vom Bestehen einer Erlaubnispflicht (§ 1 Abs. 1 MaBV). Erfasste Tätigkeiten sind insbesondere die gewerbsmäßige Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume oder der N...mehr

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§ 20 Handelsvertreterrecht / e) Rechtsform des Unternehmers

Rz. 7 Der Handelsvertreter muss für einen anderen, nicht notwendig einen Kaufmann,[35] tätig werden, dh fremde Geschäfte besorgen. Dabei wird der Begriff des Unternehmers sehr weit gefasst.[36] Erfasst sind auch öffentliche Unternehmen[37] und öffentliche Bauträger.[38]mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / 2. Planänderungen nach Beurkundung des Bauträgervertrags (zu § 4 Abs. 2 des Mustervertrags)

Rz. 23 Größere Bauprojekte werden nach aller Erfahrung immer wieder umgeplant. Die Baupläne, die mit der Grundlagenurkunde festgelegt worden sind, entsprechen dann mitunter schon bei Abschluss des Bauträgervertrags dem neuesten Stand nicht mehr; die Grundrisse etwa haben sich bereits verändert. In diesem Fall müssen feststehende Abweichungen schon im Vertragstext festgeschri...mehr

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§ 19 Handelsrecht / 5. Gewerbeanmeldung

Rz. 20 Unabhängig von der Kaufmannseigenschaft müssen alle selbstständigen Betriebe die Aufnahme der Geschäftstätigkeit dem zuständigen Ordnungsamt anzeigen, § 14 GewO i.V.m. dem jeweiligen Landesrecht. Bei allen Stadt- und Gemeindeverwaltungen ist ein bundeseinheitliches Anmeldeformular (i.d.R. auch online) erhältlich, das bei der Anmeldung zu verwenden ist. Bei einigen Gew...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / H. Selbstständiges Beweisverfahren

Rz. 80 Die §§ 485 ff. ZPO gelten auch im Verfahren nach § 43 WEG. Zuständig ist gem. § 43 Abs. 2 WEG die Zivilabteilung für WEG-Sachen des Amtsgerichts der Belegenheit.[193] Wichtig ist, dass der Antragsgegner eindeutig bezeichnet ist.[194] Führen Wohnungseigentümer oder die GdWE als rechtsfähiger Verband gegen den Bauträger ein selbstständiges Beweisverfahren,[195] ist das ...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / 5. Muster: Herausgabe von Verwaltungsunterlagen gegen den Vorverwalter

Rz. 55 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 56.14: Herausgabe von Verwaltungsunterlagen gegen den Vorverwalter An das Amtsgericht Zivilabt. für Wohnungseigentumssachen _________________________ Klage nach § 43 Abs. 2 Nr. 3 WEG des Verbandes GdWE der Wohnungseigentumsanlage _________________________-Straße, vertreten durch den WEG-Verwalter der Firma _________...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / Literaturtipps

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 51 Die Verwaltungsunterlagen gehören zum Gemeinschaftsvermögen der GdWE (vgl. § 9a Abs. 3 WEG). Befinden sie sich im Besitz des Verwalters, hat dieser sie treuhänderisch zu verwahren. Entsprechend weit reicht das Einsichtsrecht. Dieses steht jedem einzelnen Wohnungseigentümer individuell zu (§ 18 Abs. 4 WEG), hinsichtlich der Abrechnungsbelege auch dem ausgeschiedenen,[1...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / VIII. Sachmängelhaftung

Rz. 24 Bei dem Verkauf fertig gestellter Neubauten (kein Bauträgervertrag) stellt sich die Frage der Anwendbarkeit von Kauf- oder Werkvertragsrecht. Die wohl überwiegende Meinung in der Literatur plädierte auch nach der Angleichung der Verjährungsfristen (438 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a) BGB) für die Anwendbarkeit von Werkrecht. Der BGH[18] entschied sich jedenfalls im Fall von e...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 11 Bauträgerrecht / V. Kaufgegenstand und Grundbucheinsicht (zu §§ 1, 2 und 21 des Mustervertrags)

Rz. 20 Der Entwurf geht von einem großen Grundbesitz aus, der durch die notarielle Erklärung des Eigentümers und Bauträgers in 150 Trennstücke geteilt worden ist, sowie zusätzlich in fünf Privatstraßen, die diese Parzellen erschließen und ihren Zugang zum öffentlichen Straßennetz ermöglichen sollen. Der grundbuchliche Vollzug dieser Teilung ist noch nicht erfolgt. Soweit die ...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / a) Allgemeines

Rz. 10 Wie beim Grundstücks- und Wohnungseigentumskaufvertrag bedarf der Bauträgervertrag aufgrund der enthaltenen Verpflichtung zum Erwerb und zur Übertragung eines Grundstückes gem. § 311b BGB der notariellen Beurkundung. Da dieses Formerfordernis – wie alle Formvorschriften – von der Rechtsprechung eher extensiv ausgelegt wird, ist nicht nur der eigentliche Übertragungsak...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / 1. Sachenrechtliches Grundverhältnis und schuldrechtliches Gemeinschaftsverhältnis

Rz. 10 Die beschriebenen Beispiele zeigen Grenzen auf, die den Wohnungseigentümern bei der Ausgestaltung des Gemeinschaftsverhältnisses gesetzt sind. Beschluss und auch Vereinbarung helfen hier nicht weiter, da es nicht um die Regelungsbereiche der §§ 10–29 WEG geht, sondern um das sachenrechtliche Grundverhältnis (§§ 1–9 WEG), auf dem das Gemeinschaftsverhältnis aufbaut. Um...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / 4. Zwangsvollstreckungsunterwerfung (zu § 7 des Mustervertrags)

Rz. 28 Keine Bedenken bestehen gegen eine Zwangsvollstreckungsunterwerfung des Bauträgers wegen der Herstellung der geschuldeten Bauleistung.[56] Eine Zwangsvollstreckungsunterwerfung des Käufers ist jedenfalls nicht sinnvoll.[57] Denn der Erwerber muss die Fälligkeitsvoraussetzungen in öffentlicher Form, d.h. durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden, nachweisen...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kostenverteilung (WEG) / 1.1 Gesetzlicher Ansatz: Kostenverteilung nach Miteigentumsanteilen

Die Generalklausel der Kostenverteilung stellt § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG dar. Hiernach hat jeder Wohnungseigentümer die Kosten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, insbesondere der Verwaltung und des gemeinschaftlichen Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums nach dem Verhältnis seines Anteils zu tragen. Den maßgeblichen Anteil regelt § 16 Abs. 1 Satz 2 WEG. Danach bestim...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 202 In... / 2.1.2 Inhalt des Prüfungsberichts (Abs. 1 S. 2)

Rz. 7 Nach § 202 Abs. 1 S. 2 AO sind im Prüfungsbericht die für die Besteuerung erheblichen Prüfungsfeststellungen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht sowie die Änderungen der Besteuerungsgrundlagen darzustellen. Für die Besteuerung erheblich sind diejenigen Prüfungsfeststellungen, die Auswirkungen auf die Besteuerung haben[1], d. h. sich auf Grund und/oder Höhe des Ste...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5.2.1.1. Nutzungsüberlassung für betriebliche Zwecke

Rz. 126 Gewerblich tätige Vermieter wie Immobilienhändler und -makler, Bauträger und Bauunternehmer sowie bei bestimmten Architektenleistungen sind ebenfalls nicht verschont, selbst wenn die Vermietung lediglich Nebenzweck der gewerblichen Betätigung ist. Sie unterliegen den gleichen Restriktionen wie "normale" Vermieter. Um die Verschonung nutzen zu können, müssen der Haupt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 4. Bau- und Montage

Rz. 175 [Autor/Stand] Montage. Unter einer Montage ist das Zusammenstellen oder der Umbau von vorgefertigten Einzelteilen (z.B. die Aufstellung von Stahlgerüsten oder Produktionseinrichtungen) zu verstehen.[2] Die Montage kann gleichzeitig Bauausführung i.S. des § 12 Satz 2 Nr. 8 AO sein, muss es aber nicht.[3] Im Bereich des § 8 Abs. 1 Nr. 2 ist die Montagetätigkeit nur rel...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauträgervertrag: Grenzen d... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob ein Bauträgervertrag mangelhaft erfüllt wird, wenn der Bauträger an einer Stelle etwas errichtet (hier: Lüftungszentrale), was dort nach den Planungen nicht hingehört. Gegenstand des Bauträgervertrags Gegenstand des Bauträgervertrags ist es u. a., das gemeinschaftliche Eigentum so zu errichten, wie es allen Wohnungseigentümern v...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauträgervertrag: Grenzen d... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K, der sein Wohnungseigentum von Bauträger B erworben hat, verlangt von diesem u. a. eine Lüftungszentrale zu entfernen.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauträgervertrag: Grenzen d... / 1 Leitsatz

Der Erwerber kann von dem Bauträger nicht verlangen, eine im Zuge der Errichtung angebrachte Abluftanlage an der Außenfassade zu entfernen, wenn deren Errichtung nicht zur vertraglichen Leistung des Bauträgers ihm gegenüber zur Herstellung des gemeinschaftlichen Eigentums und seines Sondereigentums gehört, sondern durch den begünstigten Sondereigentümer veranlasst wurde.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beauftragung eines Rechtsan... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer beschließen einerseits, die Rechtsanwaltskanzlei X zu beauftragen, gegenüber dem Bauträger K Mängel geltend zu machen. Andererseits wird die Verwaltung ermächtigt, mit X eine Vergütungsvereinbarung abzuschließen, deren Stundensätze 300 EUR netto je Anwaltsstunde und 150 EUR netto je Sekretariatsstunde nicht überschreiten dürfen. Gegen diese Beschlüsse ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebührenstreitwert: Auflass... / 5 Hinweis

Problemüberblick Nach § 6 ZPO wird der Wert durch den Wert einer Sache bestimmt. Im Fall geht es um die Frage, ob dies auch bei einer Auflassungsklage bei geringer Restforderung gilt. Streitwert einer Auflassungsklage bei geringer Restforderung Der Streitwert einer Auflassungsklage ist grundsätzlich gem. § 6 ZPO nach dem Verkehrswert des aufzulassenden Grundstücks zu bestimmen....mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebührenstreitwert: Auflass... / 3 Das Problem

K kauft vom Bauträger B ein Wohnungseigentum. Den Kaufpreis von 287.400 EUR zahlt K bis auf die"Schlussrate" von 3,5 % i. H. v. 17.305,10 EUR. K fordert B erfolglos auf, den Notar anzuweisen, die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch zu beantragen. B, der insolvenzreif ist, befindet sich mit der Beseitigung einer Vielzahl von Baumängeln in Verzug. Die Mängelbeseitigungskos...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anschaffungs- und Herstellu... / 1.5.8 Finanzierungs- und Geldbeschaffungskosten

Finanzierungs- und Geldbeschaffungskosten[1] sind i. d. R. einmalige Aufwendungen für die Beschaffung und Bereitstellung von Kreditmitteln, die entweder an den Geldgeber oder an einen Dritten entrichtet werden (z. B. Bereitstellungs- und Umsatzprovisionen, Kreditvermittlungsprovisionen[2], Verwaltungsgebühren, Bearbeitungsgebühren, Bereitstellungszinsen[3]). Für die steuerlic...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schuldzinsen/Finanzierungsk... / 1.1 Definition

Für den wirtschaftlichen Veranlassungszusammenhang zwischen Schuldzinsen und der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung kommt es einerseits auf den mit der Aufnahme der Darlehensschuld verfolgten Zweck (Erzielung von Einkünften) und andererseits auf die zweckentsprechende Verwendung der Darlehensmittel an. Der Veranlassungszusammenhang von Schuldzinsen mit Einkünften aus Ve...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Umlagevereinbarung: Anfängl... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob eine Umlagevereinbarung auch solche Mängel erfasst, die von Anfang an bestanden, also eine mangelhafte Werkleistung des Bauträgers sind. Umlagevereinbarung: Welche Mängel sind erfasst? Der BGH meint, die im Streit befindliche Umlagevereinbarung erfasse auch die Kosten für die Beseitigung anfänglicher Mängel. Er beendet damit ein...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Werbungskosten Vermietung u... / 1.4 Einzelfälle

Nachfolgend sind einzelne praxisrelevante Fälle unter Berücksichtigung der hierzu ergangenen Rechtsprechung dargestellt. Inserate, Informationsbeschaffung, Besichtigungen usw. Derartige Aufwendungen können als vorweggenommene Werbungskosten abgezogen werden. Der erforderliche wirtschaftliche Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften ist bereits gegeben, wenn der Steuerpflic...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.1 Förderung von Mietwohnraum

Bezahlbarer Wohnraum Die Mietwohnraumfinanzierung in Baden-Württemberg ist eine zentrale Säule der sozialen Wohnraumförderung. Sie zielt darauf ab, bezahlbaren und qualitativ hochwertigen Wohnraum für Haushalte mit Wohnberechtigungsschein zu schaffen. Das Programm kombiniert zinsgünstige oder zinslose Darlehen, teilweise Zuschüsse und klare Belegungsbindungen, um sicherzustel...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außergewöhnliche Belastunge... / Gebäudesanierung

Aufwendungen für Sanierungsmaßnahmen[1] bei Gesundheitsgefährdung durch Asbest, Formaldehyd und Holzschutzmittel sind, soweit nicht Werbungskosten oder Betriebsausgaben vorliegen, abziehbar. Entsprechendes gilt für die Aufwendungen der vollständigen Entsorgung nicht sanierungsfähiger Wirtschaftsgüter.[2] Die abstrakte Gefährlichkeit solcher Stoffe genügt nicht. Eine Gesundhe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuell – Verfahrensübersic... / 2. Tabellarische Übersicht

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.2 Bewertungsobjekt

Rz. 34 Nach dem Einzelbewertungsgrundsatz (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB) sind "Schulden … zum Abschlussstichtag einzeln zu bewerten". Diese Anweisung gilt auch für Rückstellungen. Die Schätzung des notwendigen Erfüllungsbetrags ist an den individuellen Merkmalen der zu passivierenden Verpflichtung auszurichten. Eine verpflichtungskompensierende Berücksichtigung von Vorteilserwartu...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2.3 Sachanlagen

Rz. 246 Zum Begriff der Sachanlagen vgl. § 266 Rz 37. Unbebaute Grundstücke unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung. Um eine Überbewertung zu vermeiden, ist bei ihrer Bewertung der ggf. bestehenden Notwendigkeit von außerplanmäßigen Abschreibungen ein besonderes Augenmerk zu widmen. Der beizulegende Wert eines Grundstücks kann bspw. abgeleitet werden aus beobachteten Markt...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.1.1 Einkommensorientierte Förderung (EOF)

Zielsetzung Bayerns soziale Wohnraumförderung setzt auf ein ausgewogenes, auf einkommensschwächere Haushalte zugeschnittenes Modell: Die einkommensorientierte Förderung (EOF) zielt darauf ab, dauerhaft bezahlbaren Wohnraum zu schaffen – mit einer Kombination aus zinsgünstigen Darlehen, Förderzuschüssen und Mietentlastung. Zielsetzung & Mechanik Anspruchsberechtigte Die Förderung...mehr

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Gemischt genutzte Gebäude / 5.1 Anschaffung und Herstellung gemischt genutzter Gebäude

Die Herstellung oder Anschaffung eines nur teilweise der Vermietung und ansonsten der Selbstnutzung dienenden Gebäudes führt grundsätzlich nur zu einem anteiligen Abzug der auf das Gesamtgebäude entfallenden Kosten als Werbungskosten, da die mit dem eigengenutzten Teil in Zusammenhang stehenden Kosten den Bereich der privaten Lebensführung[1] betreffen. Ein Steuerpflichtiger,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Bauträger.

Rn 3 Eine bauliche Veränderung liegt nicht vor, wenn ein Wohnungseigentum vom Bauträger, wenn auch auf Verlangen des künftigen WEigtümers, abweichend von den Plänen erstellt wird (BGH ZMR 15, 320 Rz 14; aA LG Itzehoe ZMR 18, 628). In einem solchen Fall besteht ggf ein Anspruch auf Herstellung eines den Plänen entspr Zustandes (BGH ZMR 15, 320 Rz 20).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Beispiele.

Rn 27 Mögliche Ansprüche der WEigtümer aus einer Bruchteilsgemeinschaft oder Ansprüche, die sich aus den in einer Urkunde mit dem Grundstücksnachbarn ergeben können (BGH NJW 23, 1059 Rz 9). Ferner Ansprüche gg den Bauträger auf Eigentumsverschaffung (BGH ZMR 20, 197 Rz 10). Das Recht, Schadensersatz zu verlangen, wenn das gemE und das SonderE von einer baulichen Veränderung ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Baubetreuung.

Rn 35 Eine Variante, um Aufgaben im Zusammenhang mit der Errichtung eines Bauwerks zu übertragen, ist der Einsatz eines Baubetreuers. Der Baubetreuer nimmt Aufgaben im Bereich der Planung und Durchführung von Bauprojekten wahr und entlastet den Bauherrn. Nach § 34c I Nr 2b GewO bedarf er für seine Tätigkeit regelmäßig einer Gewerbeerlaubnis. Die Ausübung der Tätigkeit hat im...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Vorzeitige Erfüllung einer betagten Verbindlichkeit – § 813 II.

Rn 7 § 813 II stellt klar, dass Leistungen auf eine zwar schon entstandene, aber noch nicht fällige – eben betagte – Verbindlichkeit nicht kondizierbar sind. So sollen unnütze Vermögensverschiebungen unterbunden werden (BGH NJW 12, 2659, 2661 [BGH 06.06.2012 - VIII ZR 198/11] Rz 25). Das betrifft insb Zahlungen des Bestellers auf mangels Abnahme noch nicht fällige Werklohnfo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 19 Bei umfangreicheren Projekten (insb Bauwerken) sind oft mehrere Unternehmer beteiligt. Für das Baugeschäft haben sich im Wesentlichen folgende Unternehmereinsatzformen herausgebildet, wobei die Terminologie nicht immer ganz einheitlich ist: Der vom Bauherrn mit einem oder mehreren Gewerken beauftragte Hauptunternehmer überlässt die Ausführung eines Teils der Leistungen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Ausdrückliche Abnahme/Stellvertretung.

Rn 8 Es ist Sache des Bestellers, die Abnahme zu erklären (s hierzu Rn 2), indem er – nicht notwendig unter Verwendung des Begriffs ›Abnahme‹ – unmissverständlich zu erkennen gibt, die Werkleistungen des Unternehmers als im Wesentlichen vertragsgerecht akzeptieren zu wollen. Er kann sich insoweit nach allg Grundsätzen durch Dritte vertreten lassen, was grds die Erteilung ein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anspruch auf Fertigstellung.

Rn 3 Die Errichtung einer WE-Anlage ist ›steckengeblieben‹, wenn sie nach Insolvenz des Bauträgers oder aus anderen Gründen nur von den Erwerbern selbst oder Dritten fertig gestellt werden kann und Ansprüche ggü Dritten jedenfalls praktisch ausscheiden. Hierbei handelt es sich um einen Sonderfall der erstmaligen ordnungsmäßigen Herstellung des gemE (§ 19 Rn 21), auf die nach...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Inhalt.

Rn 4 Das gemE ist von der GdW so zu errichten, wie es geplant war. Die Kosten sind nach § 16 II 1 (BayObLG NZM ZMR 03, 365, 366; Frankf WuM 94, 36) auf alle WEigtümer umzulegen (BayObLG ZWE 00, 214, 215). Für die Berechnung ist es nach § 16 II unerheblich, dass ggf ein WEigtümer mehr an den Bauträger bezahlt hat (Frankf ZMR 91, 272; Hamm NJW 84, 2708; aA Hambg OLGZ 90, 308)....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Unangemessene Länge.

Rn 4 Unangemessen lang ist eine Frist, die wesentlich über den Tatbestand des § 147 II (s § 148 Rn 16) einschl einer sachlich gebotenen Überlegungszeit hinausgeht (BGH NJW 01, 303). Ob dies der Fall ist, ist im Wege einer Interessenabwägung zu bestimmen, die sich grds an den für den Vertragsgegenstand typischen Umständen orientiert (BGH NJW 01, 303 [BGH 13.09.2000 - VIII ZR ...mehr