Fachbeiträge & Kommentare zu Bauträger

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§ 11 Bauträgerrecht / 2. Zur Notwendigkeit der konkreten Festlegung des Ratenplans (zu Nr. 4 der Anlage Zahlungsplan)

Rz. 48 Nach § 3 Abs. 2 MaBV kann der Bauträger die Ratenhöhe beliebig nach insgesamt 13 möglichen Bauabschnitten gestalten. Er muss sich allerdings für höchstens sieben Abschnitte entscheiden. Kontrovers diskutiert wird die Frage, ob man den Ratenplan, der unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich flexibel gestaltet werden kann, vertraglich festlegen muss,[9...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / 1. Abnahmefiktion

Rz. 30 Mit Übergabe des Bauwerks ist dieses vom Käufer abzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden, § 640 Abs. 1 S. 2 BGB. Nach § 640 Abs. 2 S. 1 BGB kann eine Abnahmefiktion herbeigeführt werden: Als abgenommen gilt die Leistung danach auch, wenn der Bauträger dem Käufer nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat u...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / 2. Sicherheit für Leistungen/Vorleistungen des Erwerbers

Rz. 6 Der Bauträger ist prinzipiell vorleistungspflichtig, da auch nach der MaBV das gesetzliche Leitbild des Werkvertragsrechts gilt. Die MaBV regelt in § 3 MaBV die besonderen Voraussetzungen, die zwingend vorliegen müssen, bevor der Bauträger berechtigt ist, Vermögenswerte oder Zahlungen des Erwerbers entgegenzunehmen. Unabdingbare Grundvoraussetzungen sind:mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / 3. Beginn der Verjährung der Sachmängelhaftung

Rz. 40 Die werkvertraglichen Rechte des Erwerbers auf Nacherfüllung, Selbstvornahme oder Schadensersatz, die in § 634 BGB aufgeführt sind, verjähren nach § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB in fünf Jahren; eine Verkürzung ist nach wie vor nicht zulässig. Die Frist beginnt mit der Abnahme (§ 634 Abs. 2 BGB). Für die Ansprüche, die sich aus einem Rücktritt oder einer Minderung ergeben (§ ...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / 3. Abnahme bei Nachzügler-Erwerbern

Rz. 34 Der BGH hat sich in der letzten Zeit darüber hinaus in einer Reihe von Entscheidungen mit dem Thema Nachzügler-Erwerber auseinandergesetzt. Hierbei geht es um Erwerber, die von einem Bauträger erst nach der Fertigstellung eines Projekts insbesondere Eigentumswohnungen erwerben. Höchstrichterlich geklärt ist nunmehr die Frage, ob auch dann Werkvertragsrecht Anwendung f...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / I. Allgemeines zum Bauträgervertrag

Rz. 3 Zum 1.1.2018 trat das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes und zum maschinellen Siegel im Grundbuch und Schiffsregisterverfahren vom 28.4.2017[1] (nachfolgend "Reformgesetz") in Kraft. Damit wurde der Bauträgervertrag als eigener Vertragstyp in § 650u Abs. 1 S. 1 BGB g...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / 1. Sachmängelhaftung

Rz. 38 Der Bauträgervertrag ist ein Vertrag sui generis, der sowohl werk- als auch kaufvertragliche Züge trägt. Der BGH hat deswegen bereits mit Urt. v. 16.4.1973 – VII ZR 155/72 –[81] die Sachmängelhaftung bei neu errichteten Bauwerken dem Werkvertragsrecht unterstellt, für die Frage des Erwerbs des Grundstücks hingegen auf das Kaufvertragsrecht verwiesen. Die Schuldrechtsm...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 1 Die Bauträger B-GmbH & Co. KG (B-KG) erwirbt ein Grundstück (bebaut und z.T. vermietet oder auch unbebaut), auf dem sie 100 Eigentumswohnungen schaffen will, um diese dann zu veräußern an die Erwerber E 1 bis E 100. Die B-KG möchte anwaltliche Beratung darüber, worauf bei der Gestaltung der Teilungserklärung (TE) mit Gemeinschaftsordnung (GO) zu achten ist, welche Regel...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / 4. Leistungsverweigerungsrecht des Käufers (zu Nr. 5 der Anlage Zahlungsplan)

Rz. 50 Die Anwendbarkeit des § 7 MaBV muss eigens vereinbart werden, damit der Bauträger den Kaufpreis entgegennehmen darf, ohne die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 MaBV (Genehmigung, Vormerkung, Sicherung der Lastenfreistellung) zu erfüllen. Umstritten war jedoch die Frage, ob der Bauträger auch nach Beibringung der in § 7 MaBV vorgesehenen Bürgschaft Käuferleistungen nur nac...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / 3. Teilung durch den Alleineigentümer nach § 8 WEG

Rz. 6 Die Teilung nach § 8 WEG ist die häufigste Art der Begründung von Wohnungseigentum (sog. Vorratsteilung). Die Teilungserklärung (TE) im engeren Sinne, d.h. die sachenrechtliche Zuordnung der Gebäude, Räume und Flächen, bedarf – obwohl die notarielle Beurkundung üblich ist – nur der öffentlichen Beglaubigung (§ 129 BGB). Wegen Gemeinschaftsordnung, Abgeschlossenheitsbes...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / 3. Zur Rechtswirksamkeit des Ratenplans (zu Nr. 4 der Anlage Zahlungsplan)

Rz. 49 Von erheblichem Belang insbesondere für die Interessen des Bauträgers ist die Beantwortung der Frage, welche rechtlichen Folgen ein unwirksamer Ratenplan hat. Der für Bauträgerverträge zuständige VII. Zivilsenat des BGH hat mit Urt. v. 22.12.2000 entschieden, dass eine Zahlungsvereinbarung, die gegen § 3 Abs. 2 MaBV verstößt, nichtig ist. An ihre Stelle treten dann ab...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / 1. Zielsetzung der MaBV

Rz. 5 Wegen der besonderen Risiken, die bei Bauträgerprojekten für die Erwerber bestehen und die in der Vergangenheit zu erheblichen Schäden bei entsprechenden Modellen geführt haben, wurde durch die Makler- und Bauträgerverordnung ein Rahmen geschaffen, der bei Bauträgerprojekten im Wesentlichen drei Zielen dient:mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / 3. Bauabzugssteuer (zu § 6 Abs. 5 des Mustervertrags)

Rz. 27 Die Bauabzugssteuer hat für Bauträgerverträge in aller Regel keine Relevanz. Einen unternehmerisch tätigen Auftraggeber, der Empfänger einer Bauleistung i.S.v. § 48 Abs. 1 S. 1 EStG ist, trifft zwar grundsätzlich die Verpflichtung, wegen aller auf den Kaufpreis zu zahlenden Beträge eine Anmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck gem. § 48a EStG vorzunehmen sowie...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / VI. Auflassung – Besonderheiten bei Vertragsschluss durch jeweils getrennt beurkundete Angebots- und Annahmeerklärungen (zu § 3 des Mustervertrags)

Rz. 21 Wird nicht ein (zweiseitiger) Vertrag beurkundet, sondern nur ein (einseitiges) Angebot zum Abschluss eines Vertrags, so ist § 925 BGB zu beachten, der die Erklärung der Auflassung bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile vorschreibt. Es empfiehlt sich dann, der jeweils anderen Seite unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB unwiderruflich die Vollmacht ...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / 2. Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung

Rz. 39 Hinsichtlich der Frage, ob und inwieweit diese Käuferrechte im Bauträgervertrag zur Disposition gestellt und eingeschränkt werden dürfen, erscheint das gesetzliche Gewährleistungssystem im Lichte der umfassenden Rechtsprechung bei generalisierender Betrachtung als weitgehend unverrückbar. Was zunächst das Grundstück betrifft, so kann eine Haftung für Vorsatz (§ 276 Abs...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / H. Selbstständiges Beweisverfahren

Rz. 80 Die §§ 485 ff. ZPO gelten auch im Verfahren nach § 43 WEG. Zuständig ist gem. § 43 Abs. 2 WEG die Zivilabteilung für WEG-Sachen des Amtsgerichts der Belegenheit.[193] Wichtig ist, dass der Antragsgegner eindeutig bezeichnet ist.[194] Führen Wohnungseigentümer oder die GdWE als rechtsfähiger Verband gegen den Bauträger ein selbstständiges Beweisverfahren,[195] ist das ...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / II. Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)

Rz. 4 Die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) gilt für Gewerbetreibende, die Tätigkeiten nach § 34c Abs. 1 GewO ausüben, unabhängig vom Bestehen einer Erlaubnispflicht (§ 1 Abs. 1 MaBV). Erfasste Tätigkeiten sind insbesondere die gewerbsmäßige Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume oder der N...mehr

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§ 20 Handelsvertreterrecht / e) Rechtsform des Unternehmers

Rz. 7 Der Handelsvertreter muss für einen anderen, nicht notwendig einen Kaufmann,[35] tätig werden, dh fremde Geschäfte besorgen. Dabei wird der Begriff des Unternehmers sehr weit gefasst.[36] Erfasst sind auch öffentliche Unternehmen[37] und öffentliche Bauträger.[38]mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / 2. Planänderungen nach Beurkundung des Bauträgervertrags (zu § 4 Abs. 2 des Mustervertrags)

Rz. 23 Größere Bauprojekte werden nach aller Erfahrung immer wieder umgeplant. Die Baupläne, die mit der Grundlagenurkunde festgelegt worden sind, entsprechen dann mitunter schon bei Abschluss des Bauträgervertrags dem neuesten Stand nicht mehr; die Grundrisse etwa haben sich bereits verändert. In diesem Fall müssen feststehende Abweichungen schon im Vertragstext festgeschri...mehr

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§ 19 Handelsrecht / 5. Gewerbeanmeldung

Rz. 20 Unabhängig von der Kaufmannseigenschaft müssen alle selbstständigen Betriebe die Aufnahme der Geschäftstätigkeit dem zuständigen Ordnungsamt anzeigen, § 14 GewO i.V.m. dem jeweiligen Landesrecht. Bei allen Stadt- und Gemeindeverwaltungen ist ein bundeseinheitliches Anmeldeformular (i.d.R. auch online) erhältlich, das bei der Anmeldung zu verwenden ist. Bei einigen Gew...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / 5. Muster: Herausgabe von Verwaltungsunterlagen gegen den Vorverwalter

Rz. 55 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 56.14: Herausgabe von Verwaltungsunterlagen gegen den Vorverwalter An das Amtsgericht Zivilabt. für Wohnungseigentumssachen _________________________ Klage nach § 43 Abs. 2 Nr. 3 WEG des Verbandes GdWE der Wohnungseigentumsanlage _________________________-Straße, vertreten durch den WEG-Verwalter der Firma _________...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 51 Die Verwaltungsunterlagen gehören zum Gemeinschaftsvermögen der GdWE (vgl. § 9a Abs. 3 WEG). Befinden sie sich im Besitz des Verwalters, hat dieser sie treuhänderisch zu verwahren. Entsprechend weit reicht das Einsichtsrecht. Dieses steht jedem einzelnen Wohnungseigentümer individuell zu (§ 18 Abs. 4 WEG), hinsichtlich der Abrechnungsbelege auch dem ausgeschiedenen,[1...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / VIII. Sachmängelhaftung

Rz. 24 Bei dem Verkauf fertig gestellter Neubauten (kein Bauträgervertrag) stellt sich die Frage der Anwendbarkeit von Kauf- oder Werkvertragsrecht. Die wohl überwiegende Meinung in der Literatur plädierte auch nach der Angleichung der Verjährungsfristen (438 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a) BGB) für die Anwendbarkeit von Werkrecht. Der BGH[18] entschied sich jedenfalls im Fall von e...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / Literaturtipps

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 11 Bauträgerrecht / V. Kaufgegenstand und Grundbucheinsicht (zu §§ 1, 2 und 21 des Mustervertrags)

Rz. 20 Der Entwurf geht von einem großen Grundbesitz aus, der durch die notarielle Erklärung des Eigentümers und Bauträgers in 150 Trennstücke geteilt worden ist, sowie zusätzlich in fünf Privatstraßen, die diese Parzellen erschließen und ihren Zugang zum öffentlichen Straßennetz ermöglichen sollen. Der grundbuchliche Vollzug dieser Teilung ist noch nicht erfolgt. Soweit die ...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / a) Allgemeines

Rz. 10 Wie beim Grundstücks- und Wohnungseigentumskaufvertrag bedarf der Bauträgervertrag aufgrund der enthaltenen Verpflichtung zum Erwerb und zur Übertragung eines Grundstückes gem. § 311b BGB der notariellen Beurkundung. Da dieses Formerfordernis – wie alle Formvorschriften – von der Rechtsprechung eher extensiv ausgelegt wird, ist nicht nur der eigentliche Übertragungsak...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / 1. Sachenrechtliches Grundverhältnis und schuldrechtliches Gemeinschaftsverhältnis

Rz. 10 Die beschriebenen Beispiele zeigen Grenzen auf, die den Wohnungseigentümern bei der Ausgestaltung des Gemeinschaftsverhältnisses gesetzt sind. Beschluss und auch Vereinbarung helfen hier nicht weiter, da es nicht um die Regelungsbereiche der §§ 10–29 WEG geht, sondern um das sachenrechtliche Grundverhältnis (§§ 1–9 WEG), auf dem das Gemeinschaftsverhältnis aufbaut. Um...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Bauträgerrecht / 4. Zwangsvollstreckungsunterwerfung (zu § 7 des Mustervertrags)

Rz. 28 Keine Bedenken bestehen gegen eine Zwangsvollstreckungsunterwerfung des Bauträgers wegen der Herstellung der geschuldeten Bauleistung.[56] Eine Zwangsvollstreckungsunterwerfung des Käufers ist jedenfalls nicht sinnvoll.[57] Denn der Erwerber muss die Fälligkeitsvoraussetzungen in öffentlicher Form, d.h. durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden, nachweisen...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kostenverteilung (WEG) / 1.1 Gesetzlicher Ansatz: Kostenverteilung nach Miteigentumsanteilen

Die Generalklausel der Kostenverteilung stellt § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG dar. Hiernach hat jeder Wohnungseigentümer die Kosten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, insbesondere der Verwaltung und des gemeinschaftlichen Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums nach dem Verhältnis seines Anteils zu tragen. Den maßgeblichen Anteil regelt § 16 Abs. 1 Satz 2 WEG. Danach bestim...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.1 § 1 UStG (Steuerbare Umsätze)

• 2020 Echter Vertrag zugunsten Dritter / Unechter Vertrag zugunsten Dritter / § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG Zivilrechtlich ist zwischen dem echten und dem unechten Vertrag zugunsten Dritter zu unterscheiden. Der Unterschied besteht darin, dass dem Dritten im Rahmen des echten Vertrags zugunsten Dritter ein eigenes Forderungsrecht zusteht. Beim unechten Vertrag zugunsten Dritter ist ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 202 In... / 2.1.2 Inhalt des Prüfungsberichts (Abs. 1 S. 2)

Rz. 7 Nach § 202 Abs. 1 S. 2 AO sind im Prüfungsbericht die für die Besteuerung erheblichen Prüfungsfeststellungen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht sowie die Änderungen der Besteuerungsgrundlagen darzustellen. Für die Besteuerung erheblich sind diejenigen Prüfungsfeststellungen, die Auswirkungen auf die Besteuerung haben[1], d. h. sich auf Grund und/oder Höhe des Ste...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bj) Immobilienverkäufe einer KapGes – Abschirmwirkung, soweit nicht § 42 AO

Rn. 133a Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Hinsichtlich der Einschaltung von KapGes in Immobilienverkäufe (in Dienstleistungen wie Projektierung, Bebauung etc anders zu beurteilen, s BFH BFH/NV 2008, 68: immer Zurechnung) durch beherrschende Gesellschafter (25 % Anteilsbesitz zur Beherrschung nicht ausreichend: BFH v 26.09.2006, X R 27/03, BFH/NV 2007, 412) zur Abschirmung privater...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bg) Haltedauer über 10 Jahre und Veräußerung nach erheblicher Modernisierung/Sanierung oder Errichtung eines Erweiterungsbaus

Rn. 132d Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Erhebliche Modernisierung/Sanierung Die Grenze zur gewerblichen Betätigung wird auch bei langjährigem Besitz (selbst bei über 10-jähriger Haltedauer) oder Erwerb bebauten Grundbesitzes dann überschritten, wenn der StPfl in nicht unerheblichem Maße (im Verhältnis zum Kaufpreis oder zum Verkehrswert der Altsubstanz) Modernisierungsmaßnahmen i...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 4. Bau- und Montage

Rz. 175 [Autor/Stand] Montage. Unter einer Montage ist das Zusammenstellen oder der Umbau von vorgefertigten Einzelteilen (z.B. die Aufstellung von Stahlgerüsten oder Produktionseinrichtungen) zu verstehen.[2] Die Montage kann gleichzeitig Bauausführung i.S. des § 12 Satz 2 Nr. 8 AO sein, muss es aber nicht.[3] Im Bereich des § 8 Abs. 1 Nr. 2 ist die Montagetätigkeit nur rel...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Veräußerungsgeschäfte über WG zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern

Rn. 13a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Bilanzbündeltheorie hatte noch gefolgert, dass steuerlich zwischen der PersGes und den Gesellschaftern keine Forderungen und Verbindlichkeiten entstehen könnten, dass vielmehr alles, was der Gesellschafter an die Gesellschaft leistet, als Einlage, und alles, was er von der Gesellschaft erhalte, als Entnahme zu werten sei (bei Veräußerun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Söffing, Zur Anwendung des § 175 Abs 1 S 1 AO beim gewerblichen Grundstückshandel, DStR 2000, 916; Söffing/Klümpen-Neusel, Unentgeltliche Grundstücksgeschäfte und gewerblicher Grundstückshandel, DStR 2000, 1753; Stork, Gewinnermittlungswahlrecht beim gewerblichen Grundstückshandel, DB 2001, 115; Apitz, Gewerblicher Grundstückshandel und Buchführungspflicht, StBp 2001, 344; Kempe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Beendigung der Unternehmensverflechtung

Rn. 420 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Wegen der möglichen Gründe, die zur Beendigung einer Betriebsaufspaltung führen können, s Rn 400 zu (3), speziell zur Insolvenz s Rn 417. Es kommt oft zu einer ungewollten Zwangsbetriebsaufgabe des Besitzunternehmens, die zu existenzbedrohenden Steuerbelastungen führen kann (s Rn 305 zu (1) und (3)), sofern nicht die Voraussetzungen der Auff...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Grützner, Mittelbare Vergütungen iSd § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG an beschränkt stpfl Mitunternehmer – Anmerkung zum BFH vom 10.07.2002, StuB 2003, 310; Moritz, BFH nimmt Sondervergütungen auch bei Zahlungen "zwischengeschalteter" Dritter an, GStB 2005, 242; Jachmann, Sondervergütungen iSv § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG für Leistungen im Dienste der Gesellschaft, DStR 2005, 2019; Gschwen...mehr

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Bauträgervertrag: Grenzen d... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob ein Bauträgervertrag mangelhaft erfüllt wird, wenn der Bauträger an einer Stelle etwas errichtet (hier: Lüftungszentrale), was dort nach den Planungen nicht hingehört. Gegenstand des Bauträgervertrags Gegenstand des Bauträgervertrags ist es u. a., das gemeinschaftliche Eigentum so zu errichten, wie es allen Wohnungseigentümern v...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauträgervertrag: Grenzen d... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K, der sein Wohnungseigentum von Bauträger B erworben hat, verlangt von diesem u. a. eine Lüftungszentrale zu entfernen.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauträgervertrag: Grenzen d... / 1 Leitsatz

Der Erwerber kann von dem Bauträger nicht verlangen, eine im Zuge der Errichtung angebrachte Abluftanlage an der Außenfassade zu entfernen, wenn deren Errichtung nicht zur vertraglichen Leistung des Bauträgers ihm gegenüber zur Herstellung des gemeinschaftlichen Eigentums und seines Sondereigentums gehört, sondern durch den begünstigten Sondereigentümer veranlasst wurde.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beauftragung eines Rechtsan... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer beschließen einerseits, die Rechtsanwaltskanzlei X zu beauftragen, gegenüber dem Bauträger K Mängel geltend zu machen. Andererseits wird die Verwaltung ermächtigt, mit X eine Vergütungsvereinbarung abzuschließen, deren Stundensätze 300 EUR netto je Anwaltsstunde und 150 EUR netto je Sekretariatsstunde nicht überschreiten dürfen. Gegen diese Beschlüsse ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anschaffungs- und Herstellu... / 1.5.8 Finanzierungs- und Geldbeschaffungskosten

Finanzierungs- und Geldbeschaffungskosten[1] sind i. d. R. einmalige Aufwendungen für die Beschaffung und Bereitstellung von Kreditmitteln, die entweder an den Geldgeber oder an einen Dritten entrichtet werden (z. B. Bereitstellungs- und Umsatzprovisionen, Kreditvermittlungsprovisionen[2], Verwaltungsgebühren, Bearbeitungsgebühren, Bereitstellungszinsen[3]). Für die steuerlic...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebührenstreitwert: Auflass... / 3 Das Problem

K kauft vom Bauträger B ein Wohnungseigentum. Den Kaufpreis von 287.400 EUR zahlt K bis auf die"Schlussrate" von 3,5 % i. H. v. 17.305,10 EUR. K fordert B erfolglos auf, den Notar anzuweisen, die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch zu beantragen. B, der insolvenzreif ist, befindet sich mit der Beseitigung einer Vielzahl von Baumängeln in Verzug. Die Mängelbeseitigungskos...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebührenstreitwert: Auflass... / 5 Hinweis

Problemüberblick Nach § 6 ZPO wird der Wert durch den Wert einer Sache bestimmt. Im Fall geht es um die Frage, ob dies auch bei einer Auflassungsklage bei geringer Restforderung gilt. Streitwert einer Auflassungsklage bei geringer Restforderung Der Streitwert einer Auflassungsklage ist grundsätzlich gem. § 6 ZPO nach dem Verkehrswert des aufzulassenden Grundstücks zu bestimmen....mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schuldzinsen/Finanzierungsk... / 1.1 Definition

Für den wirtschaftlichen Veranlassungszusammenhang zwischen Schuldzinsen und der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung kommt es einerseits auf den mit der Aufnahme der Darlehensschuld verfolgten Zweck (Erzielung von Einkünften) und andererseits auf die zweckentsprechende Verwendung der Darlehensmittel an. Der Veranlassungszusammenhang von Schuldzinsen mit Einkünften aus Ve...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Umlagevereinbarung: Anfängl... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob eine Umlagevereinbarung auch solche Mängel erfasst, die von Anfang an bestanden, also eine mangelhafte Werkleistung des Bauträgers sind. Umlagevereinbarung: Welche Mängel sind erfasst? Der BGH meint, die im Streit befindliche Umlagevereinbarung erfasse auch die Kosten für die Beseitigung anfänglicher Mängel. Er beendet damit ein...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Werbungskosten Vermietung u... / 1.4 Einzelfälle

Nachfolgend sind einzelne praxisrelevante Fälle unter Berücksichtigung der hierzu ergangenen Rechtsprechung dargestellt. Inserate, Informationsbeschaffung, Besichtigungen usw. Derartige Aufwendungen können als vorweggenommene Werbungskosten abgezogen werden. Der erforderliche wirtschaftliche Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften ist bereits gegeben, wenn der Steuerpflic...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.1 Förderung von Mietwohnraum

Bezahlbarer Wohnraum Die Mietwohnraumfinanzierung in Baden-Württemberg ist eine zentrale Säule der sozialen Wohnraumförderung. Sie zielt darauf ab, bezahlbaren und qualitativ hochwertigen Wohnraum für Haushalte mit Wohnberechtigungsschein zu schaffen. Das Programm kombiniert zinsgünstige oder zinslose Darlehen, teilweise Zuschüsse und klare Belegungsbindungen, um sicherzustel...mehr