Fachbeiträge & Kommentare zu Bauträger

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§ 16 Bauträgervertrag / F. Bürgschaft nach § 7 MaBV

Rz. 12 Ohne Vorliegen einer mindestens schriftlichen Bürgschaft nach § 7 MaBV darf der Bauträger Zahlungen vom Erwerber erst dann fordern und entgegennehmen, wenn die Voraussetzungen der Kaufpreisfälligkeit nach § 3 Abs. 1 MaBV vorliegen. Somit muss zuvormehr

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§ 16 Bauträgervertrag / G. Muster: Bauträgerkaufvertrag einer Eigentumswohnung

Rz. 20 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 16.1: Bauträgervertrag einer Eigentumswohnung UVZ-Nr. _________________________/_________________________ Verhandelt in _________________________ Am _________________________ erschienen vor mir, Notar _________________________, Amtssitz _________________________, in den notariellen Amtsräumen:mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / XIX. Anteilige Kostenübernahme des Verbrauchers ohne Aufschlüsselung

Rz. 75 Eine unwirksame Bestimmung kann vorliegen, wenn ein Verbraucher von einem Bauträger eine zu errichtende Eigentumswohnung kauft, der notarielle Kaufvertrag eine Bestimmung enthält, wonach der Käufer anteilige nicht aufgeschlüsselte Kosten der vom Bauträger errichteten Teilungserklärung tragen soll. Unklar ist bei dieser Formulierung, wie hoch die Kosten sein werden, di...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / I. Insolvenz des Bauträgers

Rz. 25 Mit der Eröffnung der Insolvenz über das Vermögen des Bauträgers verliert ein zuvor beurkundeter Bauträgervertrag nicht die Wirksamkeit und steht diese noch aus, kann ihr Eintritt noch stattfinden und der Notar dann verpflichtet sein, den Rechtswirksamkeitseintritt noch zu bestätigen.[20] Das Durchsetzen der wechselseitigen Ansprüche der Vertragsparteien kann allerding...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / E. Transparenz

Rz. 8 Klare und verständliche Formulierungen der Vereinbarung, Baubeschreibung und Bezugsurkunde sind erforderlich, auch um dem Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB zu genügen, sodass der notarielle Bauträgervertrag einer Inhaltskontrolle standhalten kann; dafür muss der Notar im ureigensten Interesse sorgen; andernfalls kann er haftbar sein. Rz. 9 Hinweis Die Mandatier...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / A. Begriff, Bedeutung für den Erwerber

Rz. 1 Ein Vertrag, in dem ein Bauträger sich verpflichtet, a) ein Haus oder ein vergleichbares Bauwerk herzustellen/umzubauen und b) das Eigentum an dem Baugrundstück dem Besteller (Käufer) zu übertragen (zu verkaufen), ist ein Bauträgervertrag, § 650u Abs. 1 BGB. Für den (einheitlichen) Bauträgervertrag gelten werkvertragliche und kaufrechtliche Bestimmungen. Rz. 2 Das Beurk...mehr

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§ 12 Wohnungseigentum / XVII. Entstehung der Wohnungseigentümergemeinschaft

Rz. 34 Ganz gleich, ob die Aufteilung nach § 3 WEG oder nach § 8 WEG vorgenommen wird; mit der Anlegung der Wohnungs- und Teileigentumsgrundbücher entsteht die WEG nun bereits (§ 9 Abs. 1 S. 2 WEG), sodass die Vorschriften des WEG dann anwendbar sind. Damit ist eine Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, die nur aus einem einzigen Eigentümer besteht, ermöglicht. Rz. 35 Sobald ei...mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / XII. Textversendung nur durch das Notariat

Rz. 37 Aus der Sphäre des Notars, also durch ihn selbst, seinen Sozius oder seinen Mitarbeiter, muss der beabsichtigte Text des Rechtsgeschäfts, somit in der Regel der Vertragsentwurf und ggf. dazugehörende Bezugsurkunden, dem Verbraucher zur Verfügung gestellt werden. Die Übermittlung der Unterlagen durch den Bauträger/Unternehmer genügt nicht um die Frist von zwei Wochen i...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / H. Abnahme, § 640 BGB

Rz. 21 Die Pflicht des Bestellers, das vertragsgemäß hergestellte Werk abzunehmen – abnahmereif und nach vollständiger Fertigstellung –, bestimmt § 640 Abs. 1 BGB. Erwirbt der Besteller ein Wohnungs- und/oder Teileigentum, muss das Sondereigentum und zudem das Gemeinschaftseigentum abnahmereif und vollständig hergestellt sein; andernfalls kann die Abnahme verweigert werden. Kl...mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / 1. Übermittlung durch das Notariat

Rz. 52 Seit dem 1.10.2013 muss zwingend der beurkundende Notar oder sein Sozius – nicht etwa der Bauträger/Unternehmer – dem Verbraucher den Entwurf des Rechtsgeschäfts übermitteln.[38] Durch eine Versendung durch das neutrale Notariat wird dem Anschein, der Notar könne nicht neutral agieren und den Verbraucher benachteiligen, entgegenwirkt. Zudem kann der Notar, der die Unt...mehr

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§ 15 Grunderwerbsteuer / D. Besteuerungstatbestände, Anzeige- und Mitteilungspflichten des Notars

Rz. 5 Der Grunderwerbsteuer unterliegen Vorgänge, die drei Voraussetzungen erfüllen müssen: Rz. 6 Der Grunderwerbsteuer unterliegen insbesondere Kaufverträge, aber auch andere Recht...mehr

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§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / II. Beurkundungsbedürfnis, Neutralität des Notars, Präzision

Rz. 2 Ein Kaufvertrag über den Erwerb eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts (Erbbaurecht, Wohnungseigentum, Teileigentum) ist für jede Vertragspartei ein Rechtsgeschäft von besonderer wirtschaftlicher Bedeutung. Sowohl die Immobilie als auch der Kaufpreis dafür sind Hauptleistungen mit einem hohen Wert, die ausgetauscht werden. Rz. 3 Käufer benötigen häufig eine F...mehr

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§ 11 Kaufpreisverwahrung / B. Fehlendes berechtigtes Sicherungsinteresse

Rz. 3 Nur der einvernehmliche Wille der Vertragsbeteiligten, ein Notaranderkonto einzurichten, reicht nicht als berechtigtes Sicherungsinteresse.[8] Der Notar soll die Beteiligten über die gesetzlichen Voraussetzungen einer notariellen Verwahrung aufklären und sichere Wege einer Vertragsabwicklung (ohne die Verwahrung) aufzeigen. Beharren die Beteiligten trotz der Notarhinwe...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 12 Wohnungseigentum / VIII. Frühere Verwalterbestellung bereits in der Aufteilungsurkunde?

Rz. 12 Das Bedürfnis, den Verwalter in derselben notariellen Urkunde zu bestellen, die die Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung enthält,[15] ist mit der ermöglichten Ein-Personen-WEG nicht obsolet. Das Bedürfnis ist nur geringer als früher, weil unmittelbar nach Anlegung aller Wohnungsgrundbücher die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Beschlüsse fassen kann. Diese nich...mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / III. Einhaltung der Wartefrist

Rz. 6 Ein Amtsenthebungsgrund ergibt sich aus § 50 BNotO. Ein Notar, der grob und systematisch gegen seine Amtspflichten aus § 17 Abs. 2a S. 2 Nr. 2 BeurkG verstößt, ist aus seinem Amt zu entfernen. Die Rechtsprechung urteilte streng. Der BGH[8] verdeutlichte, dass die erste Voraussetzung für eine mögliche Nichteinhaltung der Wartefrist nur vorlag, wenn der Verbraucher entspr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Rechtsschutzversicherung / a) Vier Fallgruppen des Abs. 1 d bzw. Nr. 3.2.2 ARB 2012

Rz. 183 § 3 Abs. 1 d aa ARB bzw. Nr. 3.2.2 Alt. 1 ARB 2012 schließt die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vom Versicherungsschutz aus, die in ursächlichem Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung eines zu Bauzwecken bestimmten Grundstücks stehen. Nach dieser Bestimmung, die für Veräußerer und Erwerber gilt, besteht kein Versicherungsschutz, wenn ein angebliches Baug...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 1: Einführung in di... / 3.4.2.4.2 Rolle der wirtschaftlichen Betrachtungsweise

Rz. 178 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die bei der Auslegung im Bilanzrecht im Rahmen der teleologischen Auslegungsmethode zu beachtende wirtschaftliche Betrachtungsweise ist kein Spezifikum des Bilanzrechts. Vielmehr handelte sich im Rahmen der juristischen Auslegung um eine Form der teleologischen Interpretation, die sich an den Buchführungs- und Jahresabschlusszwecken orientie...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussmuster für die Eig... / 1.2.1.3 Inhaltliche Unbestimmtheit

Nichtigkeit kann auch dann vorliegen, wenn der Beschlussinhalt unbestimmt oder unverständlich ist.[1] Praxis-Beispiel Beispiele Ein Beschluss, der die Abstellsituation von Fahrrädern regeln soll und lautet: "Fahrräder, die weniger häufig benutzt werden, sind im hinteren Bereich, häufig genutzte Fahrräder im vorderen Bereich abzustellen", ist nichtig, weil er infolge inhaltlich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 7b... / 2.2.5 Bauantrag/Bauanzeige

Rz. 12 Auch im Fall der Anschaffung eines neuen Gebäudes ist das Datum des Bauantrags bzw. der Bauanzeige maßgebend. In Anschaffungsfällen kann die Sonderabschreibung somit auch in Anspruch genommen werden, wenn der Kaufvertrag nach 2021 abgeschlossen wurde und die Fertigstellung nach dem 31.12.2021 erfolgt, der Bauantrag durch den Bauträger aber vor 2022 gestellt wurde Die S...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Steuervergünstigungen für G... / 2.2 Anschaffungskosten

Aufwendungen nach Abschluss des Kaufvertrags Durch § 7h Abs. 1 Satz 3 EStG wurden auch bestimmte Anschaffungskosten in die Abschreibungsvergünstigung miteinbezogen. Es handelt sich hierbei nicht um die im Kaufpreis enthaltenen Anschaffungskosten, sondern nur um die Aufwendungen, die nach Abschluss des obligatorischen Erwerbsvertrags (notariellen Kaufvertrags) oder eines gleic...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Steuervorteile für Gebäude ... / 3 Nachweispflicht

Bescheinigung der Gemeinde Bei Inanspruchnahme der Steuervergünstigungen nach den §§ 7h, 10f und 11a EStG ist dem Finanzamt eine Bescheinigung der zuständigen Gemeinde vorzulegen. Daraus muss sich ergeben, dass das Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich belegen ist, dass Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen i. S...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bundesförderung für effizie... / 2.4 Eigenleistungen

Materialkosten Eigenleistungen sind möglich, allerdings werden in diesem Zusammenhang nur die direkt mit dem Neubau verbundenen Materialkosten gefördert. Die fachgerechte Durchführung und die korrekte Angabe der Materialkosten müssen durch eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz mit der "gewerblichen Bestätigung nach Durchführung" ("gBnD") nachgewiesen werden. ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bundesförderung für effizie... / 3.5 Eigenleistungen

Materialkosten Eigenleistungen sind möglich, allerdings werden in diesem Zusammenhang nur die direkt mit dem Neubau verbundenen Materialkosten gefördert. Die fachgerechte Durchführung und die korrekte Angabe der Materialkosten müssen durch eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz mit der "gewerblichen Bestätigung nach Durchführung" ("gBnD") nachgewiesen werden. ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Steuervorteile für Gebäude ... / 2 Begünstigte Gebäude

Begünstigt sind Gebäude, selbstständige Gebäudeteile, Eigentumswohnungen und im Teileigentum stehende Räume, die in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich liegen. Privat- oder Betriebs­vermögen Für die Steuervergünstigungen spielt es keine Rolle, ob das Gebäude zum Privat- oder Betriebsvermögen gehört. Ebenso ohne Bedeutung ist di...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
BEG Wohngebäude Kredit (KfW... / 2.6 Eigenleistungen

Nur Materialkosten gefördert Eigenleistungen von Privatpersonen sind möglich. Allerdings werden nur die mit der energetischen Maßnahme verbundenen Materialkosten gefördert. In diesem Fall muss der Energieeffizienz-Experte bestätigen, dass die Maßnahme fachgerecht durchgeführt worden ist sowie die entstandenen Materialkosten. Eigenes Unternehmen Werden die Eigenleistungen von Un...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mieterhöhung bei Wohnraum –... / 2.1.1 Fehlende Identität

An dieser Voraussetzung fehlt es in folgenden Fällen: Wenn die Wohnung durch eine Privatperson vermietet und die Modernisierung von einer juristischen Person durchgeführt wird, deren Mitgesellschafter der Vermieter ist. Für den umgekehrten Fall (Vermietung durch juristische Person, Modernisierung durch einen Gesellschafter) gilt dasselbe. Für die Ein-Mann-GmbH s. Abschn. 2.1....mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haftung des Verwalters / 2.5 Baumängel

Weist der Verwalter die Wohnungseigentümer nicht auf Baumängel hin bzw. unterlässt er einen Hinweis auf eine drohende Verjährung der Mängelrechte und können wegen eingetretener Verjährung keine Ansprüche mehr gegen den Bauträger geltend gemacht werden, haftet der Verwalter.[1] Praxis-Beispiel Der mangelhafte Balkon Ein Wohnungseigentümer hatte einen Mangel an seinem Balkon ger...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haftung des Verwalters / 8 Rechtsprechungsübersicht

Abmahnung Die Abmahnungsbefugnis gegenüber dem Verwalter steht nicht dem einzelnen Wohnungseigentümer zu. Bei dilatorischem Verhalten des Verwalters können allenfalls dem Verband – als Vertragspartner des Verwalters – Ersatzansprüche zustehen.[1] Anspruchsverzicht Ein Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft über den Verzicht auf die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüch...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haftung des Verwalters / 2.9 Erhaltung (Instandhaltung und Instandsetzung)

Im Rahmen der Erhaltung, also der Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums, hat der Verwalter die Wohnungseigentümer zunächst umfassend aufzuklären und die verschiedenen Handlungsoptionen aufzuzeigen. Die Wohnungseigentümer verfügen nämlich meist nicht über technisches Fachwissen, ihnen sind auch nicht sämtliche baulichen und rechtlichen Verhältnisse des ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / VI. Inhalt des Vermögensverzeichnisses

Rz. 73 Zu Beginn des Termins belehrt der Gerichtsvollzieher den Schuldner nach § 802f Abs. 3 ZPO eingehend über die Bedeutung einer eidesstattlichen Versicherung und weist auf die Strafvorschriften der §§ 156 und 161 StGB hin. Der Gerichtsvollzieher errichtet gemäß § 802f Abs. 5 ZPO selbst eine Aufstellung mit den nach § 802c Abs. 1 und 2 ZPO erforderlichen Angaben als elekt...mehr

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Aufbewahrungspflichten nach... / 3.6 Berufe und Gewerbezweige mit speziellen gesetzlichen Aufzeichnungsverpflichtungen

Rz. 77 In dem Einführungserlass zur AO 1977 vom 1.10.1976 (BStBl I S. 576) ist eine Aufzählung der in zahlreichen Gesetzen und Verordnungen enthaltenen gewerberechtlichen Anordnungen zur Führung spezieller (Nachweis-)Bücher, Aufzeichnungen, Konten (z. B. Führung eines Baukontos bei öffentlichen Aufträgen, von Baubüchern, Wertpapierverwahrungsbüchern u. a.) enthalten, die jed...mehr

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Bauträgervertrag: Abnahmekl... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nach über 18 Jahren namens der Wohnungseigentümer noch Rechte gegen den Bauträger geltend machen kann. Mängelrechte Der Vorschussanspruch ist ein Mängelrecht, welches 5 Jahre nach der Abnahme verjährt. Gibt es keine Abnahme, gibt es auch keine Verjährung. Allerdings gibt es dann eigentlich...mehr

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Bauträgervertrag: Abnahmekl... / 1 Leitsatz

Eine vom Bauträger verwendete Abnahmeklausel, wonach das gemeinschaftliche Eigentum durch einen von der Versammlung zu wählenden vereidigten Sachverständigen abgenommen wird, ist unwirksam.mehr

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Bauliche Veränderung: Einor... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer beschließen, an den Balkonen ein den bauordnungsrechtlichen Anforderungen entsprechendes Geländer anbringen zu lassen und das bestehende Geländer zwecks Beweissicherung zu erhalten. Hintergrund ist, dass die durch den Bauträger angebrachten Balkongeländer bauordnungsrechtlich unzulässig sind, der Bauträger jedoch die Mangelbeseitigung verweigert. Sodan...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gemeinschaft der Wohnungsei... / 3 Das Problem

In einem Bauträgerfall stellt sich die Frage, ob sich die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Wissen des Verwalters zurechnen lassen muss. Der Bauträger meint, die Verwaltung habe bereits aus einem anderen Fall gewusst, dass eine Abnahmeklausel unwirksam ist.mehr

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Gemeinschaft der Wohnungsei... / 4 Die Entscheidung

Das OLG meint, eine Zurechnung einer – unterstellten – Kenntnis der Verwalterin von der Unwirksamkeit der Abnahme sei erst möglich, nachdem die Wohnungseigentümer ihre Mängelansprüche gegen den Bauträger der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zugewiesen haben.mehr

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Gemeinschaft der Wohnungsei... / 1 Leitsatz

Kenntnisse des Verwalters, die im Hinblick auf die Frage relevant sind, ob eine konkludente Abnahme durch die Erwerber gegenüber dem Bauträger vorliegt, sind den einzelnen Erwerbern erst zuzurechnen, nachdem ein Beschluss über die Geltendmachung der Mängel durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gefasst worden ist.mehr

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Bauträgervertrag: Abnahmekl... / 3 Das Problem

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K macht gegen Bauträger B einen Vorschussanspruch für Mangelbeseitigungskosten sowie Schadensersatz wegen behaupteter Mängel geltend. B hatte die Wohnungseigentumsanlage im Jahr 1988 errichtet. In den mit den Erwerbern abgeschlossenen Kaufverträgen ist zur Abnahme das Folgende geregelt: "Das gemeinschaftliche Eigentum wird für die Wohn...mehr

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Bauträgervertrag: Abnahmekl... / 4 Die Entscheidung

Das OLG bejaht die Frage! Denn die Abnahmeerklärung des S sei unwirksam. Eine Vertragsklausel zur Abnahme durch einen von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu bestimmenden Sachverständigen sei jedenfalls dann unwirksam, wenn sie dem einzelnen Erwerber nicht die Möglichkeit offenlasse, das gemeinschaftliche Eigentum selbst abzunehmen oder von einer Vertrauensperson eige...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 3.3 Zwangsläufigkeit aus rechtlichen Gründen

Rz. 37 Die Zwangsläufigkeit von Aufwendungen kann aus rechtlichen Gründen gegeben sein. Dies ist immer dann der Fall, wenn eine Rechtspflicht zur Leistung des Stpfl. besteht. Diese kann sich auf gesetzlicher Basis, einem Verwaltungsakt oder auf vertraglicher Grundlage ergeben.[1] Generell ist jedoch zusätzlich zu differenzieren, ob die Rechtspflicht mit oder ohne freiwillige...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4 Umgang mit endfälligen Krediten

Rz. 29 Bei endfälligen Krediten bzw. tilgungsfreien Krediten wird im Gegensatz zu typischen Annuitäten- oder Ratenkrediten der gesamte Kreditbetrag erst am Ende der Vertragslaufzeit zurückgezahlt. Bis zu diesem Zeitpunkt sind lediglich die Kreditzinsen fällig, die über den Zeitraum der Zinsfestschreibung für den Kreditnehmer aber auch nicht reduziert werden. Während bei Annu...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3.1 Bestimmung der Werthaltigkeit von Sicherheiten

Rz. 169 Im Hinblick auf die Art und Weise der Bestimmung der Werthaltigkeit von Sicherheiten werden je nach Sicherheitenart unterschiedliche Methoden verwendet. Der zu betreibende Aufwand richtet sich dabei i. d. R. nach dem Risikogehalt der Sicherheiten und der jeweiligen Sicherheitenart: Bei Barsicherheiten oder Garantien des Bundes ist der Bewertungsaufwand tendenziell zu...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Besichtigungen und Bautenstandskontrollen

Rz. 2 Sofern eine bereits fertiggestellte Immobilie erworben wird, ist deren Marktwert vor dem Geschäftsabschluss erstmalig zu ermitteln (→ BTO 3.2.1 Tz. 3) und anschließend jährlich zu überprüfen, wobei aus dieser turnusmäßigen Überprüfung – ebenso wie aus einer ggf. erforderlichen außerordentlichen Überprüfung – eine Neubewertung der Immobilie resultieren kann (→ BTO 3.2.2...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.2.1.3 Rechtliche Risiken

Rz. 84 Wegen der häufig komplexen Finanzierungen hat die Beurteilung der mit dem Objekt/Projekt verbundenen rechtlichen Risiken im Rahmen der Kreditbearbeitung eine besondere Bedeutung (→ BTO 1.2.1 Tz. 1, Erläuterung). Im internationalen Objekt- bzw. Projektfinanzierungsgeschäft können sich derartige Risiken allein aus der Tatsache ergeben, dass die vertraglichen Vereinbarun...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Literaturverzeichnis

Hinweis zur Benutzung des Literaturverzeichnisses: Sofern es sich bei den Autoren bzw. Herausgebern um Organisationen handelt, sind die aufgeführten Werke i. d. R. auf der Internetseite der jeweiligen Organisation verfügbar. Achtelik, Olaf, in: Herzog, Felix (Hrsg.), Geldwäschegesetz, 5. Auflage, München, 2023, § 24c KWG, § 25h KWG und § 6 GwG. ACI Deutschland e. V. – Arbeitsg...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5 Anforderungen an die Datenhaltung

Rz. 60 Das Institut hat die für eine angemessene Beurteilung, Steuerung und Überwachung von Risiken und für die Bereitstellung von Informationen relevanten Daten vorzuhalten. Hierunter fallen insbesondere Daten zu Sicherheiten und zur Beziehung zwischen der jeweiligen Sicherheit und der zugrunde liegenden Transaktion (→ AT 4.3.2 Tz. 1, Erläuterung). Es ist einleuchtend, dass...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Selbstständiges Beweisverfa... / 10 Selbstständiges Beweisverfahren in der Eigentümergemeinschaft

In erster Linie ist das selbstständige Beweisverfahren im Hinblick auf Mängelansprüche gegen den Bauträger in den Eigentümergemeinschaften von größter Bedeutung. Ein selbstständiges Beweisverfahren kommt weiter auch dann in Betracht, wenn etwa ungeklärt ist, ob ein Feuchtigkeitsschaden seine Ursache im Sondereigentum oder im Gemeinschaftseigentum hat. Als nach § 1041 BGB "zu...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Selbstständiges Beweisverfa... / Zusammenfassung

Begriff Das selbstständige Beweisverfahren der §§ 485 ff. der Zivilprozessordnung (ZPO) bietet die Möglichkeit, durch Einholung eines Sachverständigengutachtens ein kostenintensives und zeitraubendes Klageverfahren zu vermeiden. Mit diesem Verfahren kann die Verjährung von kauf- und werkvertraglichen sowie von mietvertraglichen Ansprüchen gehemmt werden. Gesetze, Vorschriften...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.2 Gewerberechtliche Pflichten

Rz. 17 Außerhalb der Vorschriften des Handelsrechts ergeben sich aus einer Vielzahl von Gesetzen oder Verordnungen, insbesondere auf dem Gebiet des Gewerberechts[1], für verschiedene Gewerbetreibende, Betriebe oder Branchen besondere Buchführungs- oder Aufzeichnungspflichten. Auf die detaillierte Aufzählung in AEAO, zu § 140 AO [2] wird hingewiesen. Rz. 18 Besondere Aufzeichnu...mehr