Fachbeiträge & Kommentare zu Außensteuergesetz

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Wegzugsbesteuerung (Kapital... / 1 Systematische Einordnung

Verlegen bisher in der Bundesrepublik Deutschland unbeschränkt Stpfl. ihren Wohnsitz (vgl. "Wohnsitz") und ihren gewöhnlichen Aufenthalt (vgl. "Gewöhnlicher Aufenthalt") in das Ausland und scheiden sie damit aus der deutschen unbeschränkten Steuerpflicht aus, so verändert sich auch die Ansässigkeit (vgl. "Ansässigkeit") nach Abkommensrecht. Sind Anteile an einer Kapitalgesel...mehr

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Land- und Forstwirtschaft –... / 3 Praxisfragen

Denkbar ist, dass bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft die Regelungen der Hinzurechnungsbesteuerung, §§ 7ff. AStG, erfüllt sind. Möglich ist auch, dass ausl. Verluste aus einer land- und forstwirtschaftlichen Betätigung im Rahmen der inländischen Besteuerung geltend gemacht werden sollen. (vgl. "Verluste, ausländische"). Ferner kann sich die Frage stellen, ob im Au...mehr

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Erweitert beschränkte Steue... / 1 Systematische Einordnung

Die erweitert beschr. Steuerpflicht gem. § 2 AStG ist eine Sonderform der beschr. Steuerpflicht, wenn der Stpfl. aus der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland ausgeschieden ist. Sie greift ein, wenn ein Deutscher seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt unter Aufgabe der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland in ein niedrig besteuerndes Gebiet verlegt, aber we...mehr

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Ansässigkeit – ABC IntStR / 2 Inhalt

Gem. Art. 4 Art. 1 OECD-MA ist ein Stpfl. in einem Vertragsstaat ansässig, wenn er aufgrund seines Wohnsitzes, ständigen Aufenthalts, Orts der Geschäftsleitung oder eines anderen ähnlichen Merkmals in diesem Staat unbeschränkt stpfl. ist. Erforderlich ist damit ein ortsbezogenes Merkmal, das zu einer unbeschränkten Steuerpflicht führt. Für natürliche Personen richtet sich di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 1.1 Überblick

Rz. 1 § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 EStG unterwirft alle Einkünfte aus Kapitalvermögen der ESt, die der Stpfl. während seiner unbeschränkten Steuerpflicht (§ 1 Abs. 1 EStG), seiner erweiterten unbeschränkten Steuerpflicht (§ 1 Abs. 2 EStG) oder als inländische Einkünfte i. S. d. § 49 Abs. 1 Nr. 5 EStG während seiner fiktiven unbeschränkten Steuerpflicht (§ 1 Abs. 3 EStG), seiner bes...mehr

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Internationale Steuerplanun... / 1. Grundlagen

Die Besteuerung von ausländischen Betriebsstätten unterscheidet sich in erheblichem Maße von der Besteuerung ausländischer Tochter-Kapitalgesellschaften, sodass diese Entscheidung zu Beginn des Auslandsengagements getroffen werden muss. Dieser Beitrag befasst sich mit der Steuerbelastung einer deutschen Kapitalgesellschaft, die sich in einem ausländischen Staat, mit dem Deuts...mehr

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Internationale Steuerplanun... / 4.1 Abgrenzung der Besteuerungsrechte für ausgeschüttete Gewinne, Zinsen und Lizenzgebühren

Da eine ausländische Tochter-Kapitalgesellschaft selbst steuerpflichtig ist, unterliegt der von ihr erzielte Gewinn der ausländischen Körperschaftsteuer. Bei Gewinnthesaurierung fällt grundsätzlich keine deutsche Steuer an (Ausnahme § 8 AStG). Die inländische Mutterkapitalgesellschaft wird mit ihren Einkünften von der ausländischen Tochterkapitalgesellschaft (Dividenden, Zins...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2016, Zur Anwendbar... / 3. Zur Europarechtswidrigkeit des § 15 Abs. 2 ErbStG

In der Literatur besteht nicht erst seit dem Abschluss des DBA D-FL, sondern bereits seit mittlerweile mindestens 15 Jahren[10], weitgehend Einigkeit, dass die Beschränkung der Gewährung des genannten Erbschaftsteuerklassenprivilegs auf Familienstiftungserrichtungen im Inland eine europarechtlich unzulässige, nicht rechtfertigungsfähige Diskriminierung darstellt, die vorlieg...mehr

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ZErb 06/2016, Zur Anwendbar... / 1. Einführung

Der vorliegende Beitrag hat ein Beispielszenario vor Augen, nach welchem ein in Deutschland ansässiger Stifter, etwa zum Zwecke der Asset Protection oder zur sachgerechten Gestaltung einer Unternehmensnachfolge, grenzüberschreitend eine privatnützige Familienstiftung im Fürstentum Liechtenstein mit einem Erstwidmungsbetrag von 12.000.000 EUR errichten möchte. Der Stifter ist...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Emigranten

Stand: EL 109 – ET: 05/2016 Zu Auswanderern > Ausland, > Außensteuergesetz, > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Auswanderung , > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Ausbürgerung .mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 1.2 Bedeutung des ständigen Vertreters

Rz. 3 Der wesentliche Anwendungsbereich des ständigen Vertreters liegt im internationalen Steuerrecht. Der ständige Vertreter bildet, neben der Betriebstätte, einen praktisch wichtigen Anknüpfungspunkt für Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Nach § 34d Nr. 2a EStG begründen Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die durch einen in einem ausländischen Staat tätigen ständigen Vertreter erzie...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2 Begriff des ständigen Vertreters

Rz. 5 Ein ständiger Vertreter ist eine Person, die nachhaltig die Geschäfte eines Unternehmens besorgt und dabei dessen Sachweisungen unterliegt. Ständiger Vertreter kann eine natürliche oder juristische Person, aber auch eine nichtrechtsfähige Personenvereinigung sein, wenn sie im Rechtsverkehr handlungsfähig ist (wie eine Personenhandelsgesellschaft). Besondere Geschäftsein...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2 Bedeutung der Betriebstätte

Rz. 4 § 12 AO definiert den Begriff der Betriebstätte, während in den Einzelsteuergesetzen die Rechtsfolgen bei Vorliegen einer Betriebstätte geregelt werden. In Einzelsteuergesetzen können auch Ergänzungen zum Begriff der Betriebstätte enthalten sein.[1] Bei der Bedeutung des Begriffs der Betriebstätte ist zwischen nationalem und internationalem Steuerrecht zu unterscheiden;...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.4 Dem Anteilseigner nahe stehende Person iSd § 1 Abs 2 AStG

Tz. 216 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 § 8a Abs 1 S 2 KStG idF des StandOG bzw idF des sog Korb II-Gesetzes; § 8a Abs 1 S 3 KStG idF des UntStFG verweist wegen des Begriffs der nahe stehenden Person auf § 1 Abs 2 AStG. Allerdings sind die beiden Regelungen hinsichtlich der Wesentlichkeitsgrenze nicht sauber aufeinander abgestimmt (§ 1 Abs 2 AStG: mindestens 25%; § 8a Abs 1 S 2 bz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.2 Eine dem Anteilseigner nahe stehende Person iSd § 1 Abs 2 AStG bzw ein rückgriffsgesicherter Dritter ist Fremdkapitalgeber

4.5.2.1 Vermeidung einer Doppelbesteuerung 4.5.2.1.1 Allgemeines Tz. 275 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 In den Fällen, in denen der Kap-Ges das FK nicht unmittelbar von ihrem AE gewährt wird, sondern von einer dem AE nahe stehenden Person bzw von einem rückgriffsgesicherten Dritten, stellt sich die Frage, ob die Anwendung des § 8a KStG bei einer zusammengefassten Betrachtung aller ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2 Fremdfinanzierung durch eine dem Anteilseigner nahe stehende Person iSd § 1 Abs 2 AStG

3.3.2.1 Zur Anrechnungsberechtigung des Anteilseigners selbst (§ 8a Abs 1 S 2 Alternative 1 KStG idF des StandOG) Tz. 208 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Der Grundtatbestand des § 8a Abs 1 S 1 KStG idF des StandOG erfasst nur die Gesellschafter-Fremdfinanzierung einer unbeschr stpfl Kap-Ges durch einen nicht zur KSt-Anrechnung berechtigten AE ( s Tz 144 ). Abs 1 S 2 erweitert den G...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.3.2 Fremdkapitalgewährung durch iSd § 8a Abs 3 KStG wesentlich beteiligte Anteilseigner, durch iSd § 1 Abs 2 AStG dem Anteilseigner nahe stehende Personen oder durch rückgriffsberechtigte Dritte

Tz. 481 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 UE können die Eigenschaft als AE, das Nahestehen und die Rückgriffsberechtigung nur im Verhältnis zu der Kap-Ges geprüft werden. Ansonsten würden uU Fallkonstellationen erfasst, in denen der oa Personenkreis zwar im Verhältnis zu der Pers-Ges die Voraussetzungen des § 8a Abs 1 und 3 KStG nF erfüllen würde, nicht jedoch im Verhältnis zu der K...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3 Verhältnis zum Außensteuerrecht

Tz. 38 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Eine Konkurrenz zum AStG ist denkbar, wenn die Refinanzierung über eine ausl Person erfolgt, die einem inl AE nahe steht. Diese Fälle können sowohl zur Anwendung des § 8a KStG (s Schr des BMF v 15.12.1994, BStBl I 1995, 25, 176 Tz 19) als auch zur Hinzurechnungsbesteuerung gem §§ 7-14 AStG führen. Prinz (in H/H/R, § 8a KStG Rn 24) spricht sic...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.2.2 Veräußerer der Beteiligung sowie Geber des Fremdkapitals gehören zu dem von § 8a Abs 1 KStG erfassten Personenkreis (§ 8a Abs 6 S 1 Nr 2 KStG)

Tz. 503 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 Weitere Voraussetzung für die Anwendung des § 8a Abs 6 S 1 KStG ist, dass der Veräußerer der Beteiligung sowie der Geber des FK der zu einem Zeitpunkt im Wj wes beteiligte AE der fremdfinanzierten Kap-Ges, eine dem wes beteiligten AE nahe stehende Person iSd § 1 Abs 2 AStG oder ein rückgriffsgesicherter Dritter ist. Tz. 504 Stand: EL 61 – ET:...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.1 Zur Anrechnungsberechtigung des Anteilseigners selbst (§ 8a Abs 1 S 2 Alternative 1 KStG idF des StandOG)

Tz. 208 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Der Grundtatbestand des § 8a Abs 1 S 1 KStG idF des StandOG erfasst nur die Gesellschafter-Fremdfinanzierung einer unbeschr stpfl Kap-Ges durch einen nicht zur KSt-Anrechnung berechtigten AE ( s Tz 144 ). Abs 1 S 2 erweitert den Grundtatbestand auf FK-Gewährungen durch dem AE nahe stehende Personen iSd § 1 Abs 2 AStG, die ihrerseits nicht zu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.2.4 Person des Rückgriffsverpflichteten iSd § 8a Abs 1 S 2, 2. Alternative KStG idF des sog Korb II-Gesetzes

Tz. 239 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 § 8a KStG idF des sog Korb II-Gesetzes erfasst alle Fälle, in denen der FK-Geber ein Dritter ist, der auf den AE (s Tz 143 und 153 ff) bzw auf eine diesem nahe stehende Person iSd § 1 Abs 2 AStG (s Tz 216 ff) zurückgreifen kann. Ob der rückgriffsgesicherte Dritte, der AE oder die nahe stehende Person im Inl stpfl ist, ist unerheblich. Nicht ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.2.1.5 Anwendung der Verbrauchstheorie bei der Darlehensgewährung durch sog rückgriffsberechtigte Dritte

Tz. 280 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 In dem vorstehenden Beispiel ist wegen der fehlenden gesellschaftsrechtlichen Verbindung zwischen der MG und der Bank eine Gegenkorrektur (bei der MG und der Bank) in Form einer verdeckten Einlage nicht möglich (s Rödder/Schumacher, DStR 2003, 1725, 1732 und 2056, 2058). In diesen Fällen gehen sowohl Rödder/Schumacher (DStR 2003, 1725 und 20...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.2 Die Vergütung ist bei der dem Anteilseigner nahe stehenden Person nicht im Inland iR einer Veranlagung steuerpflichtig (§ 8a Abs 1 S 3 KStG idF des StSenkG bzw idF des UntStFG)

Tz. 211 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Die Regelung des § 8a Abs 1 S 3 KStG idF des StSenkG, die den von § 8a KStG betroffenen Kreis der FK-Geber auf nahe stehende Personen iSd § 1 Abs 2 AStG und rückgriffsgesicherte Dritte erweitert, war bisher in Abs 1 S 2 KStG 1999 enthalten. In S 3 wurde durch das StSenkG das Merkmal "Vergütungen an nicht anrechnungsberechtigte nahe stehende ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.7.2 Der Regelungsinhalt des § 8a KStG

Tz. 24 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 Nach § 8a KStG werden Vergütungen, die ein (inl oder ausl) wes beteiligter AE, eine (inl oder ausl) nahe stehende Person iSd § 1 Abs 2 AStG oder ein (inl oder ausl) rückgriffsgesicherter Dritter für die nicht nur kurzfristige Überlassung von FK an eine (unbeschr oder beschr stpfl) Kap-Ges erhält, bei Überschreiten der Freigrenze (250 000 EUR)...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.2.1.2 Einlagetheorie in den Fällen der Fremdkapitalgewährung durch nahe stehende Personen

Tz. 276 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Rödder/Schumacher (DStR 2003, 1725, 1731 und 2057; DStR 2004, 758) wollen, um nicht zu rechtfertigende Doppelbelastungen zu vermeiden, wie bei einer vGA iSd § 8 Abs 3 S 2 KStG korrespondierend zur vGA der FK-Nehmerin an den AE eine verdeckte Einlage des AE in die FK-Geberin hinsichtlich der Vergütung iSd § 8a KStG annehmen. Da iE § 8a KStG n...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.2.1 Vermeidung einer Doppelbesteuerung

4.5.2.1.1 Allgemeines Tz. 275 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 In den Fällen, in denen der Kap-Ges das FK nicht unmittelbar von ihrem AE gewährt wird, sondern von einer dem AE nahe stehenden Person bzw von einem rückgriffsgesicherten Dritten, stellt sich die Frage, ob die Anwendung des § 8a KStG bei einer zusammengefassten Betrachtung aller Beteiligten zu einer nicht zu rechtfertige...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.2.1.4 Unterschiedliche steuerliche Auswirkungen von Einlage- und Verbrauchstheorie

Tz. 279 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Im Grundfall der Darlehensgewährung durch eine dem AE nahe stehende Person iSd § 1 Abs 2 AStG führen, wenn alle Beteiligte inl Kap-Ges sind, beide Lösungsvorschläge "unter dem Strich" zum betragsmäßig gleichen Ergebnis. Bei dem einzelnen Beteiligten sind die Auswirkungen jedoch unterschiedlich:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.6.2 Folgen der Abgrenzung von erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen Vergütungen

Tz. 156 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Die beiden in den in § 8a KStG Nrn 1 und 2 des Abs 1 S 1 genannten Vergütungsalternativen schließen sich gegenseitig aus. Dh ein Gesellschafterdarlehen, bei dem ergebnisunabhängige und ergebnisunabhängige Vergütungsmerkmale zusammentreffen, kann nur entweder der Nr 1 oder der Nr 2 des Abs 1 S 1 zugeordnet werden. Die Vergütungsvereinbarungen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.1 Beherrschender Einfluss durch einen nicht wesentlich beteiligten Anteilseigner

Tz. 403 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Ein nicht wes beteiligter AE steht nach § 8a Abs 3 S 3, 1. Alternative KStG dem wes beteiligten AE gleich, wenn er allein einen beherrschenden Einfluss auf die Kap-Ges ausübt (s Schr des BMF v 15.12.1994, BStBl I 1995, 25, 176 Tz 13). Auch iRd § 8a Abs 3 S 3 KStG ist nach Ansicht der Fin-Verw hinsichtlich des Begriffs des beherrschenden Einf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.2 Fremdkapitalüberlassung an die Personengesellschaft, an der die Kapitalgesellschaft zu mehr als 25% beteiligt ist

Tz. 471 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 § 8a Abs 5KStG nF ist nur dann einschlägig, wenn die Kap-Ges (gemeint ist wohl eine Kap-Ges iSd § 8a Abs 1 S 1 KStG nF, dh eine unbeschr oder beschr stpfl Kap-Ges, s Tz 137 ff) zu mehr als 25% an der Pers-Ges beteiligt ist und wenn das FK der Pers-Ges selbst überlassen wird. Wegen eines Beispiels, in dem die an der Pers-Ges beteiligte Kap-Ges...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.3.1 Rückgriff

Tz. 242 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Die in § 8a Abs 1 S 2 Alt 2 KStG idF des StandOG bzw idF des sog Korb II-Gesetzes/§ 8a Abs 1 S 3 Alt 2 KStG idF des UntStFG gewählte Formulierung "zurückgreifen kann" ist unpräzise. Unstreitig ist, dass bereits das Bestehen eines Rückgriffsanspruchs ausreicht; der Dritte muss den Anspruch nicht tats geltend machen. GlA s Kröner (in E & Y, § ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines

Tz. 261 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Eine Umqualifizierung von Darlehenszinsen in vGA durch § 8a KStG erfolgt nur anteilig (s Janssen, RIW 1998, 312, mwNachw)mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3 Einbehaltung von Kapitalertragsteuer

Tz. 267 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Im Geltungsbereich des § 8a KStG idF des StandOG bzw idF des StSenkG war umstr, ob § 8a KStG aF auch die Pflicht zur Einbehaltung von KapSt auslöst, da § 8a Abs 1 S 1 KStG aF nur eine gesetzliche Fiktion der vGA enthielt. Nach Verw-Auff (s Schr des BMF v 15.12.1994, BStBl I 1995, 25, 176 Tz 76) war für eine vGA iSd § 8a KStG aF auch KapSt ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.3 Erfassung aller nahe stehenden Personen durch das sog Korb II-Gesetz

Tz. 215 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 § 8a Abs 1 S 2 KStG idF des sog Korb II-Gesetzes erfasst alle nahe stehenden Personen. Dabei ist unerheblich, ob der AE oder die nahe stehende Person Inl oder Ausl ist. Voraussetzung für die Anwendung des § 8a Abs 1 S 2 KStG ist - wie bei § 8a KStG aF auch (s Tz 210) -, dass der FK-Geber einem wes beteiligten AE nahe steht. Wegen Einzelheiten...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.1 Allgemeines

Tz. 470 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Nach § 8a Abs 5 S 1 KStG idF des sog Korb II-Gesetzes gelten die Abs 1 bis 4 entspr, wenn das FK einer Pers-Ges überlassen wird, an der die Kap-Ges allein oder zusammen mit ihr nahe stehenden Personen iSd § 1 Abs 2 AStG unmittelbar oder mittelbar zu mehr als 25% beteiligt ist. Nach § 8a Abs 5 S 2 KStG idF des sog Korb II-Gesetzes gilt in die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.2.1.6 Beschränkung der Anwendung des § 8a KStG auf die Gesellschaftsebene

Tz. 280a Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Wassermeyer (DStR 2004, 749) geht nunmehr nicht mehr von der Vorteilsverbrauchstheorie (s Tz 278) aus, sondern er will die Wirkungen des § 8a KStG nF auf die Einkommenserhöhung bei der die Vergütungen leistenden Kap-Ges beschränken. Bei dieser Auslegung kommt es - wie bereits im Grundfall des § 8a KStG nF (s Tz 269) - zu einer echten Doppel...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.3.2.8 Patronatserklärungen

Tz. 255 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Die Fin-Verw (s Schr des BMF v 15.12.1994, BStBl I 1995, 25, 176 Tz 21) fasst sowohl harte als auch weiche Patronatserklärungen unter den Anwendungsbereich des § 8a Abs 1 S 2 bzw S 3 Alt 2 KStG. Prinz (in H/H/R, § 8a KStG Rn 133) will den Anwendungsbereich des § 8a Abs 1 S 2 bzw S 3 Alt 2 KStG auf harte Patronatserklärungen reduzieren. So au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.2.1.3 Verbrauchstheorie in den Fällen der Fremdkapitalgewährung durch nahe stehende Personen

Tz. 278 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Einen anderen Lösungsansatz zur Vermeidung der sonst drohenden Doppelbesteuerung wählt Wassermeyer (DStR 2003, 2056). SE wirkt § 8a KStG nF nur im Verhältnis zwischen der FK-Nehmerin und deren unmittelbarem AE. GlA s Neumann/Stimpel (GmbHR 2004, 392, 395); Golücke/Franz (GmbHR 2004, 708, 709) und Schnorberger (GmbHR 2004, 790). Dabei geht Wa...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.2.1.7 Eigene Rechtsauffassung

Tz. 281 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Weder die Einlagetheorie noch die Verbrauchstheorie haben eine gesetzliche Grundlage (s Tz 143). UE ist somit die Theorie anzuwenden, die dem Sinn und Zweck der Vorschrift am ehesten entspr. Dabei muss die Beantwortung der Frage unabhängig davon erfolgen, ob der AE, die nahe stehende Person bzw der rückgriffsgesicherte Dritte im Inl oder im ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.2.3 Fremdkapitalgewährung durch einen rückgriffsgesicherten Dritten

Tz. 288 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 UE sind aus den in Tz 283 angeführten Gründen (s Tz 283) die Rechtsfolgen des § 8a KStG auf die Ebene der FK-Nehmerin, dh auf die Einkommenserhöhung beschränkt. Die Zurechnung eines Beteiligungsertrags nach § 20 Abs 1 S 1 Nr 1 S 2 EStG bei dem unmittelbaren AE erfolgt uE nicht. Wegen der KapSt s Tz 268. GlA s Wassermeyer (DStR 2004, 749). AA...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2 Verhältnis zu § 42 AO

Tz. 34 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 § 8a KStG schränkt die Finanzierung von Kap-Ges durch AE für Fälle ein, die als missbräuchlich angesehen werden, weil dadurch der Grundsatz der Besteuerung inl Gewinne bedroht wird. § 8a KStG kodifiziert die Missbrauchstatbestände und ermöglicht somit erst die wirksame Einschränkung des stlichen Missbrauchs einer Gesellschafter-Fremdfinanzier...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.6.8.1 Begriff des ergebnisunabhängig vergüteten Fremdkapitals

Tz. 181 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 Für FK, für das eine in einem Bruchteil des (Fremd-)Kap bemessene Vergütung vereinbart ist, enthält die Nr 2 des § 8a Abs 1 S 1 KStG eine Reihe von Sonderregelungen, die es bei dem unter die Nr 1 fallenden FK nicht gibt:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1 Allgemeines

Tz. 497 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 Nach § 8a Abs 6 S 1 KStG sind Vergütungen für der Kap-Ges überlassenes FK stets vGA (dh ohne Gewährung der Freigrenze iHv 250 000 EUR, ohne safe haven und ohne Möglichkeit eines Entlastungsbeweises bei ergebnisunabhängig vergütetem FK), wenn das FK für den Erwerb einer Kap-Ges-Beteiligung aufgenommen wurde und der Veräußerer und der Geber de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.6.9.4 "... von einem fremden Dritten ..."

Tz. 195 Stand: EL 75 – ET: 08/2012 Nach Abs 1 S 1 Nr 2 HS 2 kann sich die Kap-Ges der Umqualifizierung der FK-Vergütung in eine vGA entziehen, wenn sie den Gegenbeweis führen kann, dass sie dieses FK bei sonst gleichen Umständen auch von einem fremden Dritten hätte erhalten können. "Fremder Dritter" kann nur eine Person sein, die weder AE noch eine diesem nahe stehende Person ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.6.10 Gegenbeweis bei Mittelaufnahmen durch Kreditinstitute zur Finanzierung von Geschäften iSd § 1 KWG bei ergebnisunabhängig vergütetem Fremdkapital

Tz. 201 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Wenn die in § 8a Abs 1 S 1 Nr 2 HS 1 KStG genannten Voraussetzungen vorliegen, sind die Vergütungen, die auf das den safe haven übersteigende Gesellschafter-FK entfallen, in eine vGA umzudeuten, es sei denn, es handelt sich um Mittelaufnahmen durch Kreditinstitute zur Finanzierung von Geschäften iSd § 1 KWG (§ 8a Abs 1 S 1 Nr 2 S 2 KStG idF ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Definition als verdeckte Gewinnausschüttung (§ 8a Abs 1 S 1 KStG idF des sog Korb II-Gesetzes)

Tz. 264 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Die von § 8a KStG erfassten Zinsen werden in eine vGA umqualifiziert. § 8a KStG aF enthielt für die von § 8a KStG erfassten Vergütungen lediglich eine vGA-Fiktion. Hierzu s Tz 263. § 8a Abs 1 S 1 KStG idF des sog Korb II-Gesetzes enthält nunmehr die Formulierung, dass die oa Vergütungen vGA "sind". Damit soll sichergestellt werden, dass die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Prinz, Gegenthesen zum AE-Begriff von Wassermeyer, IStR 1995, 378; Wassermeyer, Der AE-Begriff des § 8a KStG, IStR 1995, 105; Wassermeyer, Replik zu Prinz, IStR 1995, 380. Tz. 143 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 § 8a KStG regelt Rechtsfolgen für den Fall der FK-Überlassung durch den AE an seine Kap-Ges; er enthält jedoch keine Legaldefinition des AE-Begriffs. AE kann sowohl eine natü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1 Allgemeines

Tz. 207 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Um Umgehungsmöglichkeiten des Grundtatbestands zu vermeiden, erweitert § 8a Abs 1 S 2 KStG idF des StandOG bzw idF des sog Korb II-Gesetzes; Abs 1 S 3 KStG idF des UntStFG den Personenkreis der FK-Geber. Es werden Gestaltungen einbezogen, in denen die Fremdfinanzierung durch Nichtgesellschafter erfolgt, nämlichmehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3.1 Tatbestandsvoraussetzungen (§ 8a Abs 6 S 2 KStG)

Tz. 513 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 Der S 1 des § 8a Abs 6 KStG ist nach § 8a Abs 6 S 2 KStG entspr anzuwenden, wenn die Kap-Beteiligung von einer der Kap-Ges nachgeordneten Pers-Ges erworben wird. Die Kap-Ges muss an der die Kap-Beteiligung erwerbenden Pers-Ges allein oder zusammen mit ihr nahe stehenden Personen iSd § 1 Abs 2 AStG unmittelbar oder mittelbar zu mehr als 25% b...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.5 Spezielle Rechtsfolgen aus der Anwendung des § 8a Abs 1 S 2, 1. Alternative KStG idF des StandOG bzw idF des sog Korb II-Gesetzes; § 8a Abs 1 S 3, 1. Alternative KStG idF des UntStFG

Tz. 224 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Bei Erfüllung der Voraussetzungen des § 8a Abs 1 S 2 bzw S 3 KStG treten die allgemeinen Rechtsfolgen des Abs 1 S 1 ein, dh die dort in den Nrn 1 und 2 idF des StandOG bzw in der Nr 2 idF des StSenkG bzw idF des sog Korb II-Gesetzes geregelten EK-/FK-Relationen gelten auch hier. Abzustellen ist dabei, da der Nahe stehende selbst nicht an der...mehr