Fachbeiträge & Kommentare zu Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

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Jahressonderzahlung / 2.2 Grundsatz: kein Anspruch bei "unterjährigem" Ausscheiden

Endet das Arbeitsverhältnis im Laufe des Kalenderjahres spätestens mit Ablauf des 30.11., so besteht grundsätzlich kein Anspruch auf die Jahressonderzahlung. Praxis-Tipp Die Gewährung einer anteiligen Jahressonderzahlung – nach der sog. Zwölftelungsregelung – ist bei Ausscheiden des Mitarbeiters vor dem 1.12. des Jahres im TVöD (im Gegensatz zum früheren Tarifrecht BAT) nicht...mehr

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Jahressonderzahlung / 4.3.1 Zwölftelung der Jahressonderzahlung

Während der Mutterschutzzeiten und der Elternzeit besteht kein Anspruch auf Entgelt i. S. d. § 20 Abs. 2. Eine Verminderung der Jahressonderzahlung unterbleibt jedoch für Kalendermonate, in denen Tabellenentgelt nicht gezahlt wurde (§ 20 Abs. 4 Satz 2 Buchst. c) wegen Beschäftigungsverboten nach dem MuSchG und/oder wegen Elternzeit nach dem BEEG bis zum Ende des Kalenderjahrs ...mehr

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Bewerbungsverfahren: Absage... / Zusammenfassung

Überblick Das Bewerbungsverfahren endet mit dem Abschluss eines Arbeitsvertrags oder mit einer Absage. Ein abgelehnter Bewerber wird regelmäßig ein Interesse an der Erläuterung der Ablehnungsgründe haben, um ggf. seine Bewerbungsunterlagen verbessern zu können. Hier ist jedoch insbesondere im Hinblick auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Vorsicht geboten.mehr

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Bewerbungsverfahren: Absage... / 1 Absage einer Bewerbung

Im Ablehnungsschreiben und auch bei telefonischen Nachfragen sollte sich der Arbeitgeber aus haftungsrechtlichen Gründen möglichst neutral und vorsichtig ausdrücken und kurzfassen. Dies gilt bei internen wie bei externen Bewerbungen gleichermaßen. Sogar die – oft nur höflich gemeinte – Floskel, dass trotz der Qualifikation des Bewerbers einem anderen der Vorzug gegeben wurde...mehr

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Bewerbungsverfahren: Absage... / 3 Aufbewahrung/Löschung von Bewerberdaten

Nach Art. 17 Abs. 1a EU-DSGVO sind personenbezogene Daten zu löschen, wenn sie für eigene Zwecke verarbeitet wurden, sobald ihre Kenntnis für die Erfüllung des Zwecks der Speicherung nicht mehr erforderlich ist. Bewerberdaten wären demnach zu löschen, wenn eine Entscheidung über die Besetzung des Arbeitsplatzes gefallen ist. Auch danach besteht jedoch noch ein legitimes Inte...mehr

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Bewerbungsverfahren: Absage... / 2 Pflichten des Arbeitgebers und Rechte schwerbehinderter Menschen

§ 164 SGB IX regelt besondere Pflichten des Arbeitgebers im Rahmen seiner gesteigerten Treue- und Fürsorgepflichten gegenüber schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen. Der Vorschrift kommt daher eine zentrale Bedeutung bei der Begründung von Arbeitsverhältnissen zu. Entscheidet sich der Arbeitgeber z. B. gegen einen schwerbehinderten Bewerber, hat der Arbeitgeber nach...mehr

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Ältere Mitarbeiter: Einsatz... / 1 Demografische Entwicklung als Herausforderung für die Personalpolitik

Sinkende Geburtenrate und steigende Lebenserwartung Vor allem sinkende Geburtenraten haben zur Folge, dass der Anteil der jüngeren Menschen in der Bevölkerung abnimmt, während die Gruppe der älteren ansteigt. Dazu kommt, dass die Menschen im Durchschnitt immer älter werden. So erreichen Männer heute ein durchschnittliches Lebensalter von 78,2 Jahren, während Frauen im Durchsc...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Ausw... / 1.2 Einstellungsrichtlinien gem. § 95 BetrVG

Die Auswahlgesichtspunkte für die Einstellung von Arbeitnehmern ergeben sich aus den Anforderungen des zu besetzenden Arbeitsplatzes an die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen eines Mitarbeiters. Bei der Einstellung stehen also die fachliche Qualifikation und die persönliche Eignung der Bewerber im Vordergrund.[1] Mit einer Auswahlrichtlinie können nur die erforderli...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Form und Inhalt der Ausschreibung

Rz. 13 Die Ausschreibung ist zwar an keine bestimmte Form gebunden, jedoch legt der Begriff "ausschreiben" eine Verpflichtung zur schriftlichen Ausschreibung nahe. Des Weiteren sollten bestimmte Mindestanforderungen an den Inhalt gestellt werden, wie z.B.: Bezeichnung der zu besetzenden Position Geforderte Qualifikationen Beschreibung der wichtigsten Aufgaben Zeitpunkt der Arbei...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5 Gleichstellungsmaßnahmen

Rz. 21 Durch Abs. 3 wird der Betriebsrat insbesondere ermächtigt, in personellen Maßnahmen, welche die Gleichstellung von Frauen und Männern betreffen, informiert zu werden und über entsprechende Härten mit dem Arbeitgeber zu beraten. Dem Betriebsrat kommt darüber hinaus das Recht zu, dem Arbeitgeber, Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern vorzusch...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1.1 Beteiligungsrechte

Rz. 33 Das BetrVG kennt abgestufte Beteiligungsrechte des Betriebsrats: Mitwirkungsrechte (Informations-, Anhörungs-, Vorschlags- und Beratungsrechte) und Mitbestimmungsrechte. Mitwirkungsrechte geben dem Betriebsrat Einflussmöglichkeiten, ohne den Arbeitgeber rechtlich zu binden; hierzu zählen insbesondere der allgemeine Informationsanspruch (§ 80 Abs. 2 BetrVG), Beratungsr...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 Nach § 1 Abs. 1 S. 1 BetrVG werden in Betrieben mit in der Regel mindestens 5 ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen 3 wählbar sind, Betriebsräte gewählt. Der Betriebsrat als Organ ist der betriebliche Interessenvertreter der Arbeitnehmer. Das Betriebsverfassungsgesetz trifft ausführliche Regelungen von der Bildung und Geschäftsführung des Betriebsrats und...mehr

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Allgemeines Gleichbehandlun... / Zusammenfassung

Überblick Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Praktische Bedeutung hat das AGG insbesondere im Arbeits- und Mietrecht. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Das Gesetz ...mehr

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Allgemeines Gleichbehandlun... / 1.2 Vermietung von Gewerberaum

Auf Geschäftsraummietverhältnisse findet das AGG nur dann Anwendung, wenn der Abschluss des Mietvertrags für den Vermieter ein Massengeschäft i. S. d. § 19 Abs. 1 AGG ist. § 19 Abs. 2 AGG, wonach bei allen Wohnungsmietverhältnissen, d. h., auch wenn es sich um Einzelvermietungen und nicht um ein Massengeschäft handelt, die Diskriminierungstatbestände "Rasse" und "ethnische He...mehr

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Allgemeines Gleichbehandlun... / 5 Verjährungsfristen

Ansprüche wegen eines Verstoßes gegen die Bestimmungen des AGG müssen innerhalb einer Frist von 2 Monaten geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist kann der Anspruch nur noch dann gestellt werden, wenn der Benachteiligte ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war (§ 21 Abs. 5 AGG). Nachdem Ansprüche aus unerlaubter Handlung (§§ 823 ff. BGB) unberührt b...mehr

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Allgemeines Gleichbehandlun... / 1 Anwendungsbereich

1.1 Vermietung von Wohnraum Im Bereich der Wohnungsvermietung gilt das AGG nicht, wenn der Vermieter oder einer seiner Angehörigen Wohnraum auf demselben Grundstück nutzt (§ 19 Abs. 5 Satz 2 AGG). Zu den Angehörigen zählen der Ehegatte (auch der getrennt lebende), die Eltern, die Geschwister, alle Verwandten in gerader Linie, d. h. Kinder, Enkel, Urenkel, Stiefkinder, Schwager/Sch...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Allgemeines Gleichbehandlun... / 4 Beweislastverteilung

Die Verteilung der Beweislast ist in § 22 AGG geregelt. Danach muss zuerst der Mieter Indizien vortragen und beweisen, die eine Benachteiligung wegen der Diskriminierungsmerkmale des § 1 AGG vermuten lassen. Praxis-Beispiel Ausländereigenschaft als Ablehnungsgrund Der abgewiesene Bewerber mit ausländischer Staatsangehörigkeit muss vortragen und unter Beweis stellen, dass die W...mehr

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Allgemeines Gleichbehandlun... / 1.1 Vermietung von Wohnraum

Im Bereich der Wohnungsvermietung gilt das AGG nicht, wenn der Vermieter oder einer seiner Angehörigen Wohnraum auf demselben Grundstück nutzt (§ 19 Abs. 5 Satz 2 AGG). Zu den Angehörigen zählen der Ehegatte (auch der getrennt lebende), die Eltern, die Geschwister, alle Verwandten in gerader Linie, d. h. Kinder, Enkel, Urenkel, Stiefkinder, Schwager/Schwägerin, Schwiegereltern, N...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Allgemeines Gleichbehandlun... / 6 Empfehlungen

Praxis-Tipp Dritten zu Bewerbungsgespräch und Wohnungsbesichtigung dazunehmen Rein vorsorglich ist dem Vermieter bzw. dem Anbieter der Wohnung zu empfehlen, zu Bewerbungsgesprächen und Wohnungsbesichtigungen eine 3. Person hinzuzuziehen, die nicht Vertragspartner ist und daher im Streitfall als Zeuge aussagen kann. Praxis-Beispiel Dritter als Zeuge Zeuge kann auch der angestell...mehr

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Recruiting: Wege zu neuem P... / 1 Steps im Recruiting

Im vorliegenden Beitrag liegt der Fokus auf dem Teilschritt der Gewinnung von Kandidaten. Da Employer Branding und Personalplanung dafür notwendige bzw. hinreichende Vorbedingung sind, werden sie in aller Kürze vorangestellt. Die sich anschließenden Prozesse des Recruiting umfassen die Personalauswahl und die Vertragsschließung, gefolgt vom Onboarding. Abb. 1: Steps des Recru...mehr

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Recruiting: Wege zu neuem P... / 5.1 Die 5 W einer Stellenanzeige

Die 5 W zur Formulierung einer Stellenanzeige sind in der folgenden Abbildung dargestellt. Abb. 3: Die 5 W einer Stellenanzeige Wir sind: Die Selbstdarstellung des Unternehmens gehört auch bei bekannten Organisationen dazu. Dabei kann man mit einer kleinen Anekdote zur Geschichte, Hervorhebung der Kernmerkmale des Employer Brand, Hinweise auf die Zukunftsstrategie und ähnliche...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Sprache im Arbeitsverhältnis / 1 Anbahnung des Arbeitsverhältnisses

Arbeitgeber müssen bei der Stellenausschreibung – sei es auf klassischem Weg, per Online-Anzeige oder auf Social Media – und in Bewerbungsgesprächen sicherstellen, dass keine Diskriminierung vorliegt. Das AGG verbietet zwar nicht jegliche Diskriminierungen, sondern gerade solche aus bestimmten Gründen.[1] Eine unmittelbare Benachteiligung nach dem AGG liegt vor, wenn eine Per...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Sprache im Arbeitsverhältnis / Zusammenfassung

Überblick In einer zunehmend globalisierten Arbeitswelt gewinnt die Sprache im Arbeitsverhältnis unaufhaltsam an Bedeutung. Nicht nur in internationalen Unternehmen, die auf eine vielfältige Belegschaft setzen, wird die effektive Kommunikation zur Grundvoraussetzung für den Geschäftserfolg, sondern auch in kleinen Betrieben mit verschiedensprachiger Belegschaft. Die Erweiter...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Sprache im Arbeitsverhältnis / 1.1 Stellenausschreibung

Die Stellenausschreibung darf keine Kriterien enthalten, welche Bewerber wegen eines in § 1 AGG genannten Kriteriums benachteiligen. Denkbar und in der Praxis häufig zu finden, sind Anforderungen an Deutschkenntnisse (z. B. sichere, grundlegende, gute) oder auch an Fremdsprachen (z. B. verhandlungssicheres Englisch). An dieser Stelle ist Vorsicht geboten. Der Arbeitgeber hat...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Sprache im Arbeitsverhältnis / 4.1 Mangelnde Sprachkenntnisse als Kündigungsgrund

Erfüllen Mitarbeiter die arbeitgeberseitig aufgestellten Anforderungen an Sprachvoraussetzungen nicht, kann dies grundsätzlich einen Kündigungsgrund darstellen. Hierbei muss jedoch unterschieden werden, ob die Mitarbeiter vorhandene Sprachkenntnisse nicht anwenden wollen oder sie mangels Sprachfähigkeiten diese nicht anwenden können. Im erstgenannten Fall würde es sich um eine ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebliche Altersversorgung / Zusammenfassung

Begriff Betriebliche Altersversorgung liegt vor, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Leistungen mit einem der Versorgungszwecke Alter, Tod oder Invalidität als Gegenleistung für die vom Arbeitnehmer insgesamt erbrachte Arbeitsleistung zusagt. Entscheidend sind der Bezug der Versorgungszusage zum Arbeitsverhältnis und die spezifische Zweckbindung. Zum Aufbau der betrieblich...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Aufbewahrungspflichten und ... / 3.2.2 Problem: Aufbewahrungsfristen

Unklar ist, wie lange der Arbeitgeber die Unterlagen aufbewahren darf bzw. wann er die Daten spätestens zu löschen hat. Hierzu werden verschiedene Ansichten vertreten. Ausgangsüberlegung ist dabei, dass es dem Arbeitgeber zu gestatten ist, Unterlagen des Arbeitnehmers so lange aufzubewahren, bis er nicht mehr mit der Geltendmachung von Ansprüchen des Arbeitnehmers oder Dritt...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Barrierefreiheitsstärkungsg... / 4.5.1 Barrierefreiheit als grundlegendes Recht im Bewerbungsprozess

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) stellt Unternehmen auch im Hinblick auf die barrierefreie Gestaltung von Bewerbungsprozessen vor neue Herausforderungen. Während viele Unternehmen bislang kaum mit den Grundanforderungen des BFSG vertraut sind, drohen durch eine angekündigte Gesetzesnovelle weitere Verschärfungen. Diese betreffen vor allem Bewerbermanagementsysteme...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Barrierefreiheitsstärkungsg... / 4.5.2 Barrierefreiheit in Bewerbungsprozessen

Um die Problematik der mangelnden Barrierefreiheit in Bewerbungsprozessen zu verdeutlichen, wurden 51 deutsche Unternehmen aus verschiedenen Branchen, von mittelständischen Betrieben bis hin zu großen DAX-Konzernen, untersucht.[1] Dabei handelt es sich größtenteils um Unternehmen, die die "Charta der Vielfalt" unterzeichnet haben – ein Siegel, das für Diversität und Inklusio...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Anforderungsprofile und Kom... / 4.2 Employer Branding und Personalgewinnung

Sobald eine Personalanforderung gemeldet wird, muss überprüft werden, ob das vorliegende Anforderungsprofil verändert werden muss oder ob die Anforderungen für diese Position unverändert sind. Dies sollte Hand in Hand mit der Überprüfung der Stellenbeschreibung gehen. Des Weiteren soll auch überlegt werden, welche Anforderungen in den nächsten zwei bis drei Jahren an die Ste...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.1.6 Verfassungsrechtliche Implikationen

Rz. 25 An der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Grundrente sind insbesondere vor dem Hintergrund von Art. 3 GG Zweifel angemeldet worden (vgl.: Ruland, Die Verfassungswidrigkeit der Grundrente – Gutachten zur Verfassungsmäßigkeit bzw. -widrigkeit des Entwurfs eines Grundrentengesetzes (BR-Drs. 85/20; BT-Drs. 19/18473), April 2020; das Gutachten ist online abrufbar). Di...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Religionsfreiheit am Arbeit... / Hintergrund

Im Streitfall hatte sich eine muslimische Bewerberin auf eine Stelle als Luftsicherheitsassistentin am Flughafen Hamburg beworben. Sie trägt aus religiösen Gründen in der Öffentlichkeit stets ein Kopftuch. Nachdem sie im Bewerbungsverfahren ein Foto mit Kopftuch eingereicht hatte, wurde ihre Bewerbung abgelehnt. Die Bewerberin sah darin eine Benachteiligung aufgrund ihrer Rel...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Digitalisierung: Arbeits- u... / Zusammenfassung

Überblick Digitale Systeme werden im Personalbereich schon seit Jahren eingesetzt und ihr Gebrauch wird in Zukunft voraussichtlich weiter zunehmen. Die Digitalisierung bietet Vorteile wie mehr Effizienz, bessere Transparenz, Zeitgewinn und größere Flexibilität. Allerdings bringt sie auch Herausforderungen mit sich: Besonders bei sensiblen Mitarbeiterdaten entstehen komplexe ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Digitalisierung: Arbeits- u... / 9 Diskriminierungsfreiheit

Eine KI-gestützte Personalentscheidung darf nicht zu einer unmittelbaren oder mittelbaren Benachteiligung aufgrund der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität des Beschäftigten führen ( § 1 AGG). Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schützt ausdrücklich den Zugang zur Erwer...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ärztliche Untersuchung / 3.1 Voraussetzungen

Nach geltender Rechtslage sind ärztliche Untersuchungen im Rahmen der Einstellung nur auf freiwilliger Basis, also nur mit Einwilligung des Bewerbers zulässig. Für die Einwilligung gelten die datenschutzrechtlichen Grundsätze des BDSG und der DSGVO (siehe Abschnitt 3.2). Der Arbeitgeber darf eine Einstellungsuntersuchung nur verlangen, wenn gesundheitliche Voraussetzungen ein...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ärztliche Untersuchung / 3.6 Rechtsfolgen

Eine Pflicht zur Teilnahme an einer ärztlichen Untersuchung im Rahmen der Einstellung besteht nicht. Mit der Verweigerung an der Teilnahme oder der Nichtvorlage eines ärztlichen Zeugnisses über die Untersuchung kann der Arbeitgeber jedoch von der Einstellung absehen. Auch wenn der Arzt zum Ergebnis kommt, dass der Bewerber nicht für die Besetzung der Stelle geeignet ist, wird...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 1.2.2 Abgrenzung zum AGG/Geschlechterdiskriminierung

Zur Verhinderung von Diskriminierungen wegen bestimmter Eigenschaften ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu beachten. In den Fällen, in denen die spezifischen Diskriminierungstatbestände des AGG greifen, ist der allgemeine arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz nicht anwendbar.[1] Wichtig Anwendungsbereich des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 1.2 Abgrenzung zu gesetzlichen Regelungen

Der Grundsatz der Gleichbehandlung ist in vielen gesetzlichen Regelungen verankert, die allesamt Spezialregelungen zum allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz darstellen und vorrangig anwendbar sind. Daher ist eine Abgrenzung von diesen spezielleren Diskriminierungsverboten notwendig. Praxis-Beispiel Gesetzliche Regelungen mit Pflicht zur Gleichbehandlung Die...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gleichbehandlungsgrundsatz / Zusammenfassung

Begriff Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet dem Arbeitgeber eine willkürliche, d. h. sachlich unbegründete Ungleichbehandlung zum Nachteil einzelner Arbeitnehmer oder Arbeitnehmergruppen. Der Hauptanwendungsbereich liegt in der Gewährung von freiwilligen Sozialleistungen (z. B. Gratifikationen, Ruhegeld, Betriebliche Altersversorgung). Aber auch allgem...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 1.2.4 Abgrenzung zu weiteren gesetzlichen Regelungen

Diskriminierungsschutz von schwerbehinderten Menschen § 164 Abs. 2 SGB IX verbietet dem Arbeitgeber, schwerbehinderte Beschäftigte "wegen ihrer Behinderung" zu benachteiligen. Hinsichtlich der Einzelheiten und Rechtsfolgen verweist die Norm jedoch auf die Regelungen des AGG, dem der Diskriminierungsschutz insgesamt überantwortet ist. Das schwerbehindertenrechtliche Benachteil...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gleichbehandlungsgrundsatz / 2 Abgrenzung zu gesetzlichen Regelungen

Infografik: Gleichbehandlungsgebot, Diskriminierungsverbote Wie sich aus den eingangs aufgezählten Vorschriften ergibt, ist der Grundsatz der Gleichbehandlung in vielen gesetzlichen Regelungen verankert, die allesamt Spezialregelungen zum allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz darstellen und vorrangig anwendbar sind. So ist etwa zur Verhinderung von Diskriminierungen wegen bes...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gleichbehandlungsgrundsatz / 3.4 Gleichbehandlung von Männern und Frauen

Das Gleichbehandlungsgebot von Männern und Frauen ist ungeachtet der Vertragsfreiheit auch bei der Entgeltfestsetzung zu beachten.[1] Das Gebot zur Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit ist europarechtlich in Art. 157 AEUV verankert. Für gleiche oder gleichwertige Arbeit darf nur wegen des Geschlechts ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gleichbehandlungsgrundsatz / 3.1 Einstellung

Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz setzt zunächst eine Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer voraus. Ein solches liegt etwa in einem bestehenden Arbeitsverhältnis. Für die Begründung des Arbeitsverhältnisses, also beispielsweise in der Bewerbungsphase, gilt er daher nicht. In diesen Fällen greift das AGG ein, das bereits Bewerber schützt.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gleichbehandlungsgrundsatz / 3.5 Gleichbehandlung von schwerbehinderten Menschen

Schwerbehinderte Bewerber und Mitarbeiter dürfen gegenüber anderen Bewerbern und Mitarbeitern nicht benachteiligt werden.[1] Der Schutz schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen richtet sich im Einzelnen gemäß § 164 Abs. 2 Satz 2 SGB IX und nach dem AGG.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gleichbehandlungsgrundsatz / 5 Rechtsfolgen bei Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz

Die Rechtsfolgen bei Verstößen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz sind unterschiedlich und hängen von der jeweiligen Maßnahme ab. Nachteilige Handlungen gegenüber dem Arbeitnehmer, wie etwa eine Kündigung oder der Widerruf von freiwilligen Leistungen, die gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen, sind unwirksam. Zur Anwendbarkeit des AGG auf Kündigungen vgl. Kündigun...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gleichbehandlungsgrundsatz / 3.2 Vergütung

Der allgemeine arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz gilt im Bereich der Arbeitsvergütung nur mit Einschränkungen. Das bedeutet, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Arbeitsbedingungen grundsätzlich frei verhandeln können.[1] Eine allgemeingültige Anspruchsgrundlage "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" kennt die deutsche Rechtsordnung nicht.[2] Der neu einzustellende A...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 2.1.3 Ungleichbehandlung ohne sachlichen Grund

Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsanspruch soll eine Ungleichbehandlung in der Sache verhindern. Daher sind Gegenstand der Prüfung stets konkrete einzelne Ansprüche oder Rechte eines Arbeitnehmers. Wichtig Verletzung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist verletzt, wenn der Arbeitgeber einzelne Arbeitnehmer oder Gruppen von ...mehr

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Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 2.2.1 Lohn- und Gehaltsvereinbarungen bei der Einstellung

Der Grundsatz der Vertragsfreiheit hat bei der arbeitsvertraglichen Festlegung der Arbeitsvergütung Vorrang vor dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, sofern die Arbeitsvertragsparteien die Arbeitsvergütung ausgehandelt haben.[1] Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz begründet regelmäßig keinen Anspruch auf Vergütungsanpassung, wenn später eingestellte ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.6.2.11 Altersgrenzen

Rz. 245 Vereinbarungen in Arbeitsverträgen oder Regelungen in Tarifverträgen oder in Betriebsvereinbarungen, wonach das Arbeitsverhältnis bei Erreichen eines bestimmten Lebensalters, z. B. des 65. Lebensjahres, endet, wurden in der früheren Rechtsprechung des BAG als auflösende Bedingungen angesehen.[1] Diese Rechtsprechung hat das BAG inzwischen ausdrücklich aufgegeben und ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.1.3 Vertragslaufzeit

Rz. 34 Ein sachlicher Grund muss nur für die Befristung als solche bestehen. Die vereinbarte Dauer der Vertragslaufzeit bedarf keiner eigenen sachlichen Rechtfertigung. [1] Rz. 35 Die Vertragsdauer ist für die Rechtfertigung der Befristung dennoch nicht völlig ohne Belang. Sie ist bedeutsam für die Prüfung des Sachgrunds, weil die vereinbarte Vertragslaufzeit neben anderen Ums...mehr