Fachbeiträge & Kommentare zu Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

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§ 14 Personalwesen / B. Anzeigenschaltung

Rz. 2 Die Suche nach neuen Mitarbeitern gestaltet sich oft schwierig. Die Zeiten, in denen eine knappe – meist wenig aussagekräftige – Stellenanzeige in der örtlichen Tageszeitung ausgereicht hat, sind längst vorbei. Jahrelang sahen Anzeigen wie folgendes Beispiel aus: Beispiel: "Anwaltskanzlei sucht eine junge Rechtsanwaltsfachangestellte bis 35 Jahre, gute Englischkenntniss...mehr

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Schadensersatz / 4 Schadensersatzansprüche des Arbeitnehmers

Der Arbeitgeber hat an seinen Arbeitnehmer Schadensersatz ebenfalls nach den allgemeinen Regeln der §§ 249 ff. BGB zu leisten. Vorrangig ist Naturalrestitution zu leisten.[1] Ist dies nicht möglich, ist eine Entschädigung in Geld nach der Differenzhypothese zu leisten.[2] Die möglichen Anspruchsinhalte sind vielfältig. Kein deliktischer Anspruch besteht im Hinblick auf ein "...mehr

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Altersentlastungsbetrag / 2 Höhe des Altersentlastungsbetrags

Die Höhe des Altersentlastungsbetrags berechnet sich nach einem Prozentsatz, der abhängig ist vom Kalenderjahr, das auf die Vollendung des 64. Lebensjahres folgt. Praxis-Beispiel Altersentlastungsbetrag für Steuerpflichtige mit dem 64. Geburtstag im Jahr 2025 Beispielhaft für 2026 beträgt der Altersentlastungsbetrag bei Steuerpflichtigen, die das 64. Lebensjahr vor dem 1.1.202...mehr

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Altersrente / 3.2.1 Allgemeines

§ 41 Satz 2 SGB VI ist auf tarifvertragliche Altersgrenzen nicht unmittelbar anwendbar.[1] Verstößt eine tarifliche Altersgrenzenregelung jedoch gegen § 41 SGB VI, ist sie nach Auffassung des BAG nach § 134 BGB nichtig.[2] Auch tarifliche Altersgrenzenregelungen bedürfen eines sie rechtfertigenden Sachgrunds i. S. d. § 14 Abs. 1 TzBfG.[3] Eine tarifvertragliche Befristung de...mehr

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§ 14 Personalwesen / II. Aussehen einer E-Mail-Bewerbung

Rz. 13 Immer wieder stellt sich die Frage, wie eine E-Mail-Bewerbung aussehen soll. Vom Grundsatz her gilt: wie eine "normale" Bewerbung, nur in elektronischer Form. Die E-Mail selbst kann dabei bereits das eigentliche Anschreiben darstellen oder es wird als Anhang der E-Mail beigefügt. In diesem Fall wird nur ein kurzer E-Mail-Text verfasst und auf die Anlagen verwiesen. Au...mehr

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Rentner / 1 Rechtsgrundlagen

Arbeitsrechtlich gelten grundsätzlich für Arbeitsverträge mit Rentnern dieselben Vorschriften wie für Arbeitsverträge mit anderen Personen. Rentnern stehen daher ebenfalls Ansprüche auf Entgelt, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder an Feiertagen sowie bezahlter Urlaub zu. Achtung Benachteiligungsverbot Als sachlicher Grund für eine schlechtere Bezahlung eines Teilzeitarbe...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Ausländische Arbeitnehmer / 2.2 Arbeitsrechtliche Besonderheiten

Arbeitsrechtlich werden ausländische Arbeitnehmer grundsätzlich ebenso behandelt wie deutsche Arbeitnehmer. Gegenüber einem Ausländer können sich für den Arbeitgeber jedoch gesteigerte Pflichten ergeben, die aus der besonderen Schutzbedürftigkeit des Arbeitnehmers folgen (z. B. bei erkennbaren Sprachproblemen). U. U. ergibt sich eine Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers bei de...mehr

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Schadensersatz / 1 Einführung

Arbeitgeber[1] und Arbeitnehmer können bei schuldhafter Pflichtverletzung des Arbeitsvertrags zum Schadensersatz verpflichtet sein. Als Pflichtverletzungen kommen in der Praxis hauptsächlich Nebenpflichtverletzungen in Betracht[2], z. B. in Form von Eigentums- oder Gesundheitsverletzungen. Grundsätzlich kann sich der Schadensersatzanspruch aber auch aus einer Verletzung der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Abfindung / 2 Abfindungen durch Auflösungsurteil im Kündigungsschutzprozess

Auflösungsantrag Stellt das Arbeitsgericht in einem Kündigungsschutzprozess die Unwirksamkeit der arbeitgeberseitigen Kündigung fest, erscheint oftmals eine weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Parteien nicht mehr möglich. Ist dem Arbeitnehmer nach Feststellung der fehlenden sozialen Rechtfertigung der Kündigung i. S. d. § 1 Abs. 1 und 2 KSchG die Fortsetzung de...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Teilzeitarbeit / 2.6 Verlängerung der Arbeitszeit

Der teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer hat grundsätzlich keinen generellen, voraussetzungslosen Anspruch auf Erhöhung seiner vertraglichen Arbeitszeit. Teilt er jedoch dem Arbeitgeber seinen Wunsch nach einer Erhöhung der Arbeitszeit gemäß § 9 TzBfG durch eine entsprechende Anzeige in Textform mit, muss dieser ihn bei der Besetzung eines passenden Arbeitsplatzes gegenüber ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Steuerklassen / 2 Steuerklassenwechsel

Die für den einzelnen Arbeitnehmer festgelegte Steuerklasse kann nicht zur arbeitsrechtlichen Vorteilserlangung vorübergehend gewechselt werden. So kann der Arbeitgeber bei einem Steuerklassenwechsel unter Umständen den Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegenhalten, wenn ihn die Änderung belastet.[1] Der Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld für die Zeit der Schutzfriste...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebliche Altersversorgung / Zusammenfassung

Begriff Betriebliche Altersversorgung liegt vor, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Leistungen mit einem der Versorgungszwecke Alter, Tod oder Invalidität als Gegenleistung für die vom Arbeitnehmer insgesamt erbrachte Arbeitsleistung zusagt. Entscheidend sind der Bezug der Versorgungszusage zum Arbeitsverhältnis und die spezifische Zweckbindung. Zum Aufbau der betrieblich...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Geringfügig entlohnte Besch... / Zusammenfassung

Begriff Beschäftigungen mit einem Arbeitsentgelt von nicht mehr als 603 EUR im Monat gelten als geringfügig entlohnte Beschäftigungen. Häufig werden geringfügig entlohnte Beschäftigungen auch als Minijob oder Aushilfsjob bezeichnet. Diese Beschäftigungen sind in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. In der Rentenversicherung besteht grundsätzl...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kurzfristige Beschäftigung / Arbeitsrecht

Auf kurzfristig Beschäftigte sind grundsätzlich dieselben arbeitsrechtlichen Vorschriften anzuwenden wie auf das "normale" Arbeitsverhältnis, da die Kurzfristigkeit kein fest umrissener arbeitsrechtlicher, sondern vorrangig ein sozialversicherungsrechtlicher Begriff ist. Allerdings gelten gewisse arbeitsrechtliche Besonderheiten für Arbeitsverhältnisse von begrenzter Dauer.[...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Künstler / Zusammenfassung

Begriff Künstler und Publizisten im Sinne der Künstlersozialversicherung sind alle Personen, die nicht nur vorübergehend selbstständig erwerbstätig Musik, darstellende oder bildende Kunst schaffen, ausüben oder lehren oder als Schriftsteller, Journalist oder in ähnlicher Weise publizistisch tätig sind oder Publizistik lehren. Für bestimmte, im KSVG genannte Unternehmen, beste...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Geringfügig entlohnte Besch... / Arbeitsrecht

Auf geringfügig entlohnte Beschäftigte sind grundsätzlich dieselben arbeitsrechtlichen Vorschriften anzuwenden wie auf Arbeitnehmer mit normaler Wochenarbeitszeit.[1] Ein sachlicher Grund für eine geringere Vergütung von geringfügig entlohnten Beschäftigten lässt sich nicht aus den besonderen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Bedingungen für geringfügig entlohnte Bes...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tarifvertragsrecht / 4 Geltung eines Tarifvertrags

Die Rechtsnormen eines Tarifvertrags (normativer Teil) erfassen nach § 4 Abs. 1 TVG unmittelbar und zwingend die beidseits Tarifgebundenen, die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags fallen. Tarifgebunden sind nach § 3 Abs. 1 TVG die Mitglieder der Tarifvertragsparteien (also die Gewerkschafts- und Arbeitgeberverbandsmitglieder) sowie der Arbeitgeber, der selbst Partei ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Integrationsamt / 9 Präventionsverfahren

Bei erkennbaren personen-, verhaltens- und betriebsbedingten Schwierigkeiten im Arbeits-, Dienst- und Ausbildungsverhältnis, die zur Gefährdung des Arbeitsverhältnisses führen können, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Schwierigkeiten und alle in Betracht kommenden inner- und außerbetrieblichen Möglichkeiten zu ihrer Beseitigung mit den innerbetrieblichen Funktionsträgern...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Vergütungsgestaltung

Begriff Die Gesamtheit aller Gehaltsleistungen und (geldwerter) Vorteile bzw. Sachbezüge (laufende und einmalige Zahlungen). Die vertraglich vereinbarte Vergütung ist die Gegenleistung des Arbeitsgebers für die erbrachten Leistungen des Mitarbeiters. Nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit ist die Höhe der Vergütung im Arbeitsvertrag frei vereinbar (soweit kein gesetzlicher...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Jahreswechsel 2025/2026: Ar... / 3.1.1 Kündigung eines schwerbehinderten Menschen in der Wartezeit ohne Präventionsverfahren

BAG, Urteil v. 3.4.2025, 2 AZR 178/24 Problemstellung: Der schwerbehinderte Arbeitnehmer wurde in den ersten 6 Monaten des Arbeitsverhältnisses (Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG) vom Arbeitgeber ordentlich gekündigt. Da die Wartezeit nicht erfüllt war, genoss er (noch) keinen allgemeinen Kündigungsschutz und auch die Zustimmung des Integrationsamts zur Kündigung war nicht erfor...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Jahreswechsel 2025/2026: Ar... / 3.2 Aktuelles zum Schwerbehindertenrecht – Bestellung eines Inklusionsbeauftragten

BAG, Urteil v. 26.6.2025, 8 AZR 276/24 Problemstellung: Ergreift der Arbeitgeber gegenüber einem schwerbehinderten Arbeitnehmer für diesen nachteilige Maßnahmen, stellt sich immer die Frage, ob diese Maßnahmen möglicherweise eine Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung sind. Den ursächlichen Zusammenhang zwischen der Maßnahme und der Schwerbehinderung, also dass die benach...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Jahreswechsel 2025/2026: Ar... / 2.4.3 Auswirkungen auf Bewerbungsverfahren

Neu sind hingegen weitere Instrumente, mit denen die Entgelttransparenzrichtlinie die Durchsetzung der Entgeltgleichheit von Frauen und Männern fördern will. Dazu verpflichten sich die nationalen Gesetzgeber, zu den nachfolgenden Punkten entsprechende nationale Regelungen zu erlassen: Art. 5 verlangt transparente Bewerbungsverfahren. Danach haben Stellenbewerber das Recht, vom...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Schwerbehinderte Menschen / 2 Benachteiligungsverbot/Schadensersatz und Entschädigung

Nach dem Grundgesetz [1] darf "niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden". Dieses Grundrecht müssen unmittelbar Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung beachten. Überdies wirkt es als objektive Wertentscheidung auch auf private Rechtsbeziehungen, wie das Arbeitsrecht, ein, Arbeitgeber bzw. Vorgesetzte müssen es z. B. im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht beim Schutz...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Schwerbehinderte Menschen / 8 Bewerbung

Arbeitgeber müssen die Schwerbehindertenvertretung und den Betriebs- oder Personalrat über Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen und die Vermittlungsvorschläge der Bundesagentur für Arbeit oder eines Integrationsfachdienstes unmittelbar nach Eingang unterrichten.[1]"Unmittelbar nach Eingang" bedeutet, dass die Unterrichtung umgehend bzw. sofort zu erfolgen hat. Die Pfli...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Schwerbehinderte Menschen / 11 Kündigungsschutz

Der Kündigungsschutz schwerbehinderter Menschen ist in den §§ 168 ff. SGB IX geregelt. Jede Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber (auch eine Änderungs- oder eine außerordentliche Kündigung) bedarf der vorherigen Zustimmung durch das Integrationsamt (in Bayern und NRW Inklusionsamt). Eine ohne die erforderliche Zustimmung au...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.5 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das für die Rechtsbereiche Arbeitsrecht, Zivilrecht, Beamtenrecht und Sozialrecht gilt, sorgt immer wieder für neue Rechtsstreitigkeiten bzw. Entscheidungen, die der Arbeitgeber kennen sollte. Das AGG ist bereits bei Abschluss eines Arbeitsvertrags bzw. bei der Stellenausschreibung[1] zu beachten. Arbeitgeber sind z. B. verpflicht...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.2 AGG

S. hierzu Tz. 1.5 und Tz. 2.1. Grundsatzurteil zu Equal Pay – Ein besser verdienender Mann reicht Männer und Frauen haben lt. BAG[1] bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit Anspruch auf gleiches Entgelt. Klagt eine Arbeitnehmerin auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit, begründet der Umstand, dass ihr Entgelt geringer ist als das eines männlichen Kollegen, d...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.6 Datenschutz für Bewerber

Wesentliche Inhalte Bewerbungen erfolgen größtenteils "online" über Job-Portale, E-Mails oder eigens auf den Internetseiten des Unternehmens befindliche Bewerbungsformulare, aber auch noch "klassisch" in Papierform per Post. Dabei werden personenbezogene Daten erfasst und verarbeitet wie Name, Adresse, Wohnort, Alter, E-Mail und Telefonnummer, beruflicher Werdegang inklusive ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.12 Mutterschutz

Im Rahmen der Lohnbuchhaltung sind regelmäßig Abrechnungen werdender Mütter zu bearbeiten. Viele Fragen des Mandanten tangieren auch die wirtschaftlichen Auswirkungen für sein Unternehmen, wenn er viele Frauen mit Familienplanung beschäftigt, sodass Steuerberater auf jeden Fall bez. der finanziellen Auswirkungen beraten dürfen, auch wenn der Mandant die Lohnbuchhaltung selbs...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.2 Kündigung/Änderungskündigung

Wesentliche Inhalte Die ordentliche Kündigung ist nach § 622 BGB unter Einhaltung der gesetzlichen bzw. vertraglich vereinbarten Fristen möglich und muss nach § 623 BGB schriftlich erfolgen.[1] Ein Kündigungsschreiben kann dem gekündigten Arbeitnehmer persönlich gegen Empfangsbestätigung im Betrieb ausgehändigt werden.[2] Kündigungsschreiben werden aber auch per Post an die A...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.1 Entgelttransparenzgesetz

Das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen v. 30.6.2017[1] soll v. a. Frauen dabei unterstützen, ihren Anspruch auf gleiches Entgelt bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit künftig besser durchzusetzen (§§ 1, 3 EntgTranspG). Nach § 3 Abs. 1 EntgTranspG ist bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit eine unmittelbare oder mittelbare Benachteiligung wegen des ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.11 Schwerbehinderung

Am 1.1.2024 trat das "Ge­setz zur För­de­rung ei­nes in­klu­si­ven Ar­beits­mark­tes" v. 6.6.2023 in Kraft, das Men­schen mit Be­hin­de­run­gen den Zu­gang zum Ar­beits­markt er­leich­tern soll.[1] Grundsätzlich müssen Arbeitgeber bis spätestens zum 31.3. die Daten anzeigen, die zur Berechnung des Umfangs der Beschäftigungspflicht, zur Überwachung ihrer Erfüllung und der Aus...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3 Datenschutz für Beschäftigte

Ein gesondertes Beschäftigtendatenschutzgesetz ist trotz einiger Planungen bisher nicht existent. Zum Beschäftigtendatengesetz (BeschDG) liegt seit dem 8.10.2024 ein erster Referentenentwurf vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) vor. Seit dem 25.5.2018 gilt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / Bundesrecht

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1.16 § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 – Gründe in der Person des Arbeitnehmers

Ein in der Person des Arbeitnehmers liegender sachlicher Befristungsgrund i. S. d. § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 TzBfG ist nach der Rechtsprechung u. a. gegeben, wenn ein Arbeitnehmer aus sozialen Gründen vorübergehend beschäftigt wird, um z. B. die Zeit bis zum Beginn einer bereits feststehenden anderen Beschäftigung, des Wehrdienstes oder eines Studiums überbrücken zu können. D...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 4 Ver... / 5 Rechtsfolgen bei Verstoß

Rz. 75 Ein Verstoß gegen das Schlechterbehandlungsverbot hat regelmäßig die Nichtigkeit der Vereinbarung nach § 134 BGB zur Folge. Der befristet Beschäftigte hat einen Anspruch auf Gleichstellung mit dem unbefristet Beschäftigten, der Teilzeitbeschäftigte einen Anspruch auf Gleichstellung mit dem Vollzeitbeschäftigten; in beiden Fällen kommt es zu einer Angleichung nach oben...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 4 Ver... / 2.3 Einfachrechtliche arbeitsrechtliche Benachteiligungsverbote

Rz. 10 § 4 TzBfG ist im Verhältnis zu den einfachrechtlichen arbeitsrechtlichen Benachteiligungsverboten des AGG und § 75 Abs. 1 BetrVG die speziellere Norm, soweit es um die spezifische Ungleichbehandlung von Teilzeit- und befristet Beschäftigten geht.[1] Ein Anspruch aus dem Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) kann neben einem Anspruch aus § 4 TzBfG bestehen. § 4 TzBfG e...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalakte / 4.1.7 Inhalte von Personalakten

Den Inhalt der Personalakte bestimmt grundsätzlich der Arbeitgeber. Diese Gestaltungsfreiheit des Arbeitgebers findet ihre Grenzen in den datenschutzrechtlichen Vorgaben der DSGVO und des BDSG sowie in den grundrechtlichen Wertentscheidungen. Für die Frage, welche konkreten Vorgänge und Informationen aufbewahrt und damit zur materiellen Personalakte genommen werden dürfen, si...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 4 Ver... / 4.3.1 Allgemeines

Rz. 65 Keinen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot stellt es dar, wenn die Ungleichbehandlung aus sachlichen Gründen gerechtfertigt ist.[1] Hinweis Der Rechtfertigungsgrund des Sachgrunds gilt auch für Differenzierungen beim Arbeitsentgelt und anderen teilbaren Leistungen. § 4 Abs. 2 Satz 2 TzBfG muss im Zusammenhang mit Abs. 2 Satz 1 und als dessen Konkretisierung gelesen...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 4 Ver... / 2.2 Allgemeiner Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG)

Rz. 9 Das Verbot der schlechteren Behandlung teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer nach § 4 Abs. 1 Satz 1 TzBfG ist ein gesetzlich geregelter Sonderfall des allgemeinen Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 1 GG. [1] § 4 Abs. 1 Satz 1 TzBfG ist deshalb im Lichte des Art. 3 Abs. 1 GG auszulegen.[2] Bejaht man die Anwendung von Art. 3 Abs. 2 GG bei mittelbaren Diskriminierungen[3], ka...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 4 Ver... / 3.3.1 Allgemeines

Rz. 22 Die Schlechterstellung von Teilzeitkräften ist zulässig, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht. Allein das unterschiedliche Arbeitspensum berechtigt nicht zu einer unterschiedlichen Behandlung von Vollzeit- und Teilzeitkräften. Entsprechende Sachgründe müssen anderer Art sein. Sie können etwa auf unterschiedlicher Arbeitsbelastung, Qualifikation, Berufserfahrung ode...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 4 Ver... / 4.2 Kausalität

Rz. 60 Eine Schlechterbehandlung darf nicht wegen der befristeten Beschäftigung erfolgen. Eine Schlechterstellung steht § 4 TzBfG also dann nicht entgegen, wenn sie nicht wegen der Befristung erfolgt. Sie ist dann (nur) nach den allgemeinen sonstigen Standards zu überprüfen.[1] Rz. 61 Praxis-Beispiel Nach § 16 Abs. 2 Satz 2 TVöD-AT (VKA) erfolgt die Einstellung in die Stufe 2...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 4 Ver... / 3.3.3 Beispiele

Rz. 25 Die Vollzeitarbeit unterscheidet sich von Teilzeitarbeit regelmäßig nur in quantitativer, nicht in qualitativer Hinsicht. Deshalb darf eine geringere Arbeitszeit grundsätzlich nur quantitativ, nicht aber qualitativ anders abgegolten werden als Vollzeitarbeit.[1] Denn der Wert der Arbeitsleistung wird in der Regel in der Festlegung der Vergütung ausgedrückt. Aus diesem...mehr

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bAV: Durchführungswege / 1 Begriffsbestimmung und gesetzliche Entwicklung

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist seit über 150 Jahren Bestandteil der Alterssicherung in Deutschland. Trotz dieser langen Geschichte bekam sie erst mit dem "Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung" (Betriebsrentengesetz – BetrAVG) vom 19.12.1974 einen gesetzlichen Rahmen. Dieses Gesetz bestimmt z. B., unter welchen Voraussetzungen Leistungen auf...mehr

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bAV: Gestaltung und arbeits... / 1.5.1 Leistungsarten

Kernstück eines Leistungsplans ist oft die Altersrente. Möglich ist grundsätzlich, diese als laufende Rente oder als Kapitaleinmalzahlung zuzusagen. Vorsicht ist geboten, wenn in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Versorgungsschuldners geregelt ist, dass dieser nach seiner Entscheidung anstelle einer laufenden Rente eine einmalige Kapitalzahlung leistet. In diesem Fall ...mehr

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Bewerbung / 2 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Schon im Bewerbungsverfahren werden Bewerber durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vor Benachteiligungen aus Gründen des Geschlechts, des Alters, einer Behinderung, der Religion oder Weltanschauung, der Rasse bzw. ethnischen Herkunft und der sexuellen Orientierung geschützt.[1] [2]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Bewerbung / 7 Beteiligung des Betriebsrats

In Unternehmen mit mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern muss der Arbeitgeber den Betriebsrat eine Woche vor jeder geplanten personellen Maßnahme unterrichten. Handelt es sich um Bewerbungen, muss der Arbeitgeber dem Betriebsrat alle Bewerbungsunterlagen vorlegen, auch die von Bewerbern, an denen der Arbeitgeber nicht interessiert ist.[1] Vorzulegen sind die vom Bewerbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Bewerbung / Zusammenfassung

Begriff Die Bewerbung bzw. das Bewerbungsverfahren zielt auf die Besetzung eines Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber zur Deckung eines bestehenden Personalbedarfs. Regelmäßig erfolgt die Bewerbung als Reaktion auf eine Stellenausschreibung; möglich ist aber auch eine Initiativbewerbung. Mit Einleitung des Bewerbungsverfahrens entsteht ein vorvertragliches Schuldverhältnis z...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Bewerbung / 5 Datenschutz

Im Zuge des Bewerbungsverfahrens erhobene Daten über den Bewerber (Personalfragebögen) stellen eine Datenerhebung i. S. d. Art. 4 Nr. 1 und Nr. 2 DSGVO dar, deren Vorgaben zu beachten sind.[1] Die DSGVO enthält keine spezifischen Regelungen zum Arbeitnehmerdatenschutz und insbesondere nicht zum Umgang mit Daten im Bewerbungsverfahren. Allerdings sind bestimmte Vorgaben der D...mehr