Fachbeiträge & Kommentare zu Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
AGG / 3.1.1 Beweislast des Klägers (Arbeitnehmer)

Der Kläger muss daher zunächst den Vollbeweis führen, dass er gegenüber einer anderen Person ungünstig behandelt worden ist. Er muss die von ihm angegriffene Maßnahme und ebenso das Betroffensein von dieser Maßnahme nachweisen. Dies ergibt sich zwar nicht aus dem Wortlaut der Norm. Die Beweislastregel soll jedoch dem Kläger helfen, die als innere Tatsache oftmals nur schwer ...mehr

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AGG / 2.1 Rechte der Beschäftigten

2.1.1 Beschwerderecht Allgemein Nach § 13 AGG haben die Beschäftigten ein Beschwerderecht beim Arbeitgeber oder der dafür eingerichteten Beschwerdestelle. Nach § 13 Abs. 1 Satz 2 AGG müssen die Ergebnisse der auf die Beschwerde erfolgten Prüfungen dem Beschäftigten mitgeteilt werden. Erfolgt die Beschwerde anonym, verzichtet der Beschäftigte damit auf dieses Mitteilungsrecht. F...mehr

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AGG / 1 Inhalt

1.1 Geschützter Personenkreis Zu den Beschäftigten im Sinne des Gesetzes zählen Arbeitnehmer, Leiharbeitnehmer, Auszubildende, Praktikanten, arbeitnehmerähnliche Personen, Heimarbeiter, Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis und ehemalige Beschäftigte.[1] Das AGG gilt aber auch für Selbstständige (freie Mitarbeiter, Subunternehmer) und Organmitglieder (Geschäftsführer) beim...mehr

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AGG / 1.2 Geschützte Situationen im Arbeitskontext

1.2.1 Bewerbung und Einstellung Der Schutz vor Benachteiligungen setzt nicht erst im bestehenden Vertragsverhältnis ein, sondern zeitlich früher bei der Vertragsanbahnung.[1] Erfasst wird dabei auch die selbstständige Tätigkeit[2], beispielsweise bei Abschluss eines freien Dienstvertrags. Hinweis Einmaliger Leistungsaustausch Handelt es sich um einen einmaligen Leistungsaustaus...mehr

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AGG / 2.2 Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche

2.2.1 Schadensersatz Gemäß § 15 Abs. 1 AGG haben Beschäftigte Anspruch auf Schadensersatz, wenn die Voraussetzungen für eine ungerechtfertigte Benachteiligung im Sinne des AGG erfüllt sind. Der Schadensersatzanspruch umfasst den gesamten aus der Benachteiligung resultierenden Vermögensschaden, einschließlich entgangenem Gewinn und bereits verauslagten Kosten.[1] Insbesondere d...mehr

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AGG / 3 Besonderheiten im Rechtsschutz

3.1 Vermutungsregelung/Beweislastumkehr Wenn im Streitfall die eine Partei (Arbeitnehmer) Indizien vorträgt, die eine Benachteiligung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes vermuten lassen, trägt gemäß § 22 AGG die andere Partei (Arbeitgeber) die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligungen vorgelegen hat. 3.1.1 Beweislast des K...mehr

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AGG / 3.1.2 Beweislast des Beklagten (Arbeitgeber)

Wenn die festgestellten Tatsachen eine Benachteiligung vermuten lassen, trägt der Beklagte also die Beweislast dafür, dass eine solche Benachteiligung nicht vorlag. Er muss Tatsachen vortragen und gegebenenfalls beweisen, aus denen sich ergibt, dass es ausschließlich andere Gründe waren als die verbotenen Merkmale, die zu der weniger günstigen Behandlung geführt haben.[1]mehr

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AGG / Arbeitsrecht

1 Inhalt 1.1 Geschützter Personenkreis Zu den Beschäftigten im Sinne des Gesetzes zählen Arbeitnehmer, Leiharbeitnehmer, Auszubildende, Praktikanten, arbeitnehmerähnliche Personen, Heimarbeiter, Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis und ehemalige Beschäftigte.[1] Das AGG gilt aber auch für Selbstständige (freie Mitarbeiter, Subunternehmer) und Organmitglieder (Geschäftsführ...mehr

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AGG / 1.3.4 Behinderung

Der Begriff Behinderung ist sehr weit zu verstehen. Auf die Anerkennung als schwerbehinderter Mensch kommt es gerade nicht an. Unter das Merkmal der "Behinderung" fallen sowohl körperliche als auch geistige und seelische Beeinträchtigungen. Entscheidend ist, dass der Betroffene überdurchschnittlich beeinträchtigt ist und dass die Beeinträchtigung voraussichtlich länger als 6...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
AGG / 2.3 Anpassung nach oben

Der Begriff "Anpassung nach oben" kann bedeuten, dass bestimmte Leistungen (z. B. Sonderzahlungen) allen Arbeitnehmern gewährt werden müssen.[1] Um Diskriminierung zu vermeiden, müssen Arbeitgeber folglich sicherstellen, dass Mitarbeiter mit vergleichbarer Qualifikation und Leistung gleich bezahlt werden. Wenn eine Ungleichheit festgestellt wird, kann rückwirkend eine Anpass...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 18.2 Bundesrecht

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Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 7.2 Bundesrecht

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Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 16.2 Bundesrecht

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Mobbing / 1 Grundlagen

Mobbing ist weder ein klar konturierter juristischer Begriff[1] noch eine eigenständige Anspruchsgrundlage, sondern die Beschreibung eines sozialen Phänomens der Anfeindung, Schikane und Diskriminierung, auf das mit den allgemeinen arbeitsrechtlichen Instrumenten und gesetzlichen Regelungen reagiert werden kann und muss.[2] Mittlerweile ist der Begriff "Mobbing" umfassend in...mehr

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Mobbing / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff "Mobbing" bezeichnet die zielgerichtete Schikane oder Diskriminierung einer bestimmten Person, die oft von mehreren Kollegen gemeinsam, von Vorgesetzten oder sogar vom Arbeitgeber selbst ausgeübt wird. In Betracht kommen Tätlichkeiten, Ehrverletzungen, Demütigungen, Isolierung, unsinnige und schikanöse Arbeitsanweisungen, sachlich unbegründete Ungleichbeh...mehr

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Mobbing / 3 Schutzpflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat als arbeitsvertragliche Nebenpflicht[1] gemäß § 241 Abs. 2 BGB das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers aus Art. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG gegen Eingriffe durch Belästigungen Dritter, insbesondere anderer Arbeitnehmer des Betriebs oder Unternehmens, zu schützen. Daneben darf auch er selbst nicht durch Tun oder Unterlassen das Persönlichkeitsrech...mehr

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Mobbing / 4 Rechtsfolgen

Ansprüche des Arbeitnehmers können sich auf die (zukünftige) Unterlassung der Mobbing-Handlungen, aber auch auf Schadensersatzansprüche richten. Die Ansprüche richten sich zunächst gegen die handelnde(n) Person(nen). Darüber hinaus hat der Arbeitnehmer auch einen Unterlassungs- oder Schadensersatzanspruch gegen den in die Handlungen nicht involvierten Arbeitgeber, soweit das...mehr

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Mobbing / 7 Beweisprobleme

Nach den Grundregeln des Zivilprozesses, die auch für das Arbeitsgerichtsverfahren gelten, muss derjenige, der ein Recht oder einen Anspruch geltend macht, die Tatsachen darlegen und beweisen, die den Schluss auf die von ihm begehrte Rechtsfolge zulassen. Will ein Arbeitnehmer gerichtlich gegen Mobbing vorgehen, so trägt er die Darlegungs- und Beweislast für sämtliche mobbin...mehr

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Mobbing / 5 Betriebsverfassungsrecht

Der betroffene Arbeitnehmer kann sich im Wege der Beschwerde an den Betriebsrat wenden. § 75 BetrVG konkretisiert die Verpflichtung des Arbeitgebers, auf eine positive Gestaltung der Arbeitsbedingungen zur freien Persönlichkeitsentfaltung hinzuwirken. Jeder Arbeitnehmer ist aufgrund dieser Regelung nach den "Grundsätzen von Recht und Billigkeit" zu behandeln. Aufgrund von § ...mehr

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Mobbing / 8 Ausschlussfristen und Verjährung

Die Verjährungsfrist für Ansprüche auf Schadensersatz wegen Mobbing beträgt gemäß §§ 195, 199 BGB 3 Jahre. Zu berücksichtigen ist allerdings der zeitlich gestreckte Tatbestand der Anspruchsentstehung, der sich über einen längeren Zeitraum prozesshaft entwickelt. Aus diesem Grund knüpft die Rechtsprechung für die Bestimmung der Anspruchsentstehung im Sinne ihrer Fälligkeit an...mehr

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Mobbing / 2 Erscheinungsformen des Mobbings

Die möglichen Erscheinungsformen des Mobbings sind vielfältig. Die Einstufung als mobbing-relevanter Sachverhalt hängt ganz entscheidend von den Gesamtumständen und der auf die Vielzahl von Einzelvorfällen gestützten Gesamtwürdigung ab. Entscheidend ist dabei, ob sich aus der Gesamtbetrachtung ein systematisches Verhalten der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung ableite...mehr

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Recruiting: Wege zu neuem P... / 1 Steps im Recruiting

Im vorliegenden Beitrag liegt der Fokus auf dem Teilschritt der Gewinnung von Kandidaten. Da Employer Branding und Personalplanung dafür notwendige bzw. hinreichende Vorbedingung sind, werden sie in aller Kürze vorangestellt. Die sich anschließenden Prozesse des Recruiting umfassen die Personalauswahl und die Vertragsschließung, gefolgt vom Onboarding. Abb. 1: Steps des Recru...mehr

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Recruiting: Wege zu neuem P... / 5.1 Die 5 W einer Stellenanzeige

Die 5 W zur Formulierung einer Stellenanzeige sind in der folgenden Abbildung dargestellt. Abb. 3: Die 5 W einer Stellenanzeige Wir sind: Die Selbstdarstellung des Unternehmens gehört auch bei bekannten Organisationen dazu. Dabei kann man mit einer kleinen Anekdote zur Geschichte, Hervorhebung der Kernmerkmale des Employer Brand, Hinweise auf die Zukunftsstrategie und ähnliche...mehr

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Mitbestimmung des Betriebsrats / 2.1 Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten

Die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten ist gewissermaßen das "Herzstück" des BetrVG und schränkt einerseits in wichtigen Bereichen die Entscheidungsfreiheit des Arbeitgebers ein und bietet auf der anderen Seite dem Betriebsrat in wichtigen Fragen Einflussmöglichkeiten auf den Betrieb. Durch Tarifvertrag kann der Kreis der mitbestimmungspflichtigen sozialen Angelegenhei...mehr

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AGG: Das Merkmal der Behind... / 1 Der Begriff der Behinderung im AGG

Das AGG ist das Ergebnis der nationalen Umsetzung unionsrechtlicher Richtlinien. Daher ist "Behinderung" im Anwendungsbereich des AGG anders zu verstehen als im Sozialrecht. Das Unionsrecht unterscheidet nicht zwischen unterschiedlichen Graden der Behinderung.[1] Das BAG definiert Behinderung i. S. d. § 1 AGG als eine langfristige Einschränkung der körperlichen Funktion, der ...mehr

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AGG: Das Merkmal der Behind... / 4.4 Kündigungsschutz durch das AGG

Verstoßen Kündigungen gegen ein gesetzliches Verbot, sind sie unwirksam.[1] Das AGG stellt das Verbot der Benachteiligung behinderter Menschen auf.[2] Daher sind Kündigungen, die ungerechtfertigt behinderte Menschen benachteiligen, i. S. d. § 3 AGG i. V. m. § 134 BGB unwirksam, soweit nicht die Regelung nach § 2 Abs. 4 AGG dem entgegensteht. Hiernach gelten für Kündigungen a...mehr

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AGG: Das Merkmal der Behind... / 4.2 Unionsrechtliches Antidiskriminierungsrecht im Kontext des AGG

Wie oben erläutert, differenziert das Unionsrecht nicht nach dem Grad der Behinderung. Dies führt zu dem folgenden Problem: Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von weniger als 50 gilt man nach deutschem Recht nicht als schwerbehindert nach § 2 Abs. 2 SGB IX. Viele der Regeln des Behindertenschutzes greifen erst ab einem GdB von 50. Beispielsweise bekommen schwerbehinderte Me...mehr

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AGG: Das Merkmal der Behind... / 2.2.1 Die Miteinbeziehung der Bundesagentur für Arbeit gem. § 164 SGB IX und das AGG

Das LAG Niedersachsen entschied im Juli 2022 einen Fall zu Rechtsfolgen des AGG, wenn der Arbeitgeber Pflichten des Behindertenschutzes aus dem SGB IX nicht erfüllt.[1] Gemäß § 164 Abs. 1 Satz 2 SGB IX sind Arbeitgeber, wenn sie eine Stelle ausschreiben, dazu verpflichtet, bei der Besetzung von offenen Stellen sich mit der Bundesagentur für Arbeit in Verbindung zu setzen. Da...mehr

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AGG: Das Merkmal der Behind... / 2.3 Vortrag ins Blaue hinein

Allerdings erlaubt auch die Beweislastregel nach § 22 AGG dem Kläger nicht, Behauptungen "ins Blaue hinein" aufzustellen. Das LAG Hamburg hatte insofern den folgenden Fall zu entscheiden: Ein promovierter Wirtschaftswissenschaftler bewarb sich auf eine Stelle, die auch Kenntnisse der Informatik bzw. Mathematik verlangte. Er erhielt eine Absage und machte geltend, die Absage ...mehr

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AGG: Das Merkmal der Behind... / 4.3 Rücksicht auf Menschen mit Behinderung im Konflikt mit Altersdiskriminierung

Die Rücksichtnahme auf Menschen mit Behinderung kann eine unmittelbare Altersdiskriminierung rechtfertigen gemäß § 8 Abs. 1 AGG.[1] Dies ist Ausfluss des Selbstbestimmungsrechts behinderter Personen. Benötigen diese im Alltag Unterstützung, berührt die assistierende Person einen sensiblen und bisweilen intimen Lebensbereich. Daher dürfen Arbeitgeber, die Assistenten an behind...mehr

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AGG: Das Merkmal der Behind... / Zusammenfassung

Überblick Keines der AGG-Merkmale ist so falllastig wie das der Behinderung. Der Behindertenschutz resultiert aus nationalen und unionsrechtlichen Vorschriften, wobei im Fall einer Kollision das EU-Recht Vorrang hat.[1] Der Behindertenschutz findet im Sozialrecht einen wichtigen Baustein. Insofern sind in den relevanten Diskriminierungsfällen nicht nur Vorschriften des AGG, ...mehr

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AGG: Das Merkmal der Behind... / 2.2.6 Kein Schwerbehindertenrecht im schwebenden Gleichstellungsverfahren

Arbeitgeber treffen keine Pflichten, die für die Rücksichtnahme auf schwerbehinderte Personen gelten, wenn der Bewerber sich im Gleichstellungsverfahren mit schwerbehinderten Menschen befindet und rückwirkend gleichgestellt wird. Der Arbeitgeber muss den Ausgang des Gleichstellungsverfahrens nicht abwarten. Das gilt auch dann, wenn der Bewerber im Vorstellungsgespräch den Ar...mehr

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AGG: Das Merkmal der Behind... / 2.2.5 Unterrichtung von Schwerbehindertenvertretung und Betriebsrat

Gemäß § 164 Abs. 1 Satz 4 müssen Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung und die in § 176 SGB IX genannten Vertretungen unmittelbar nach Eingang einer Bewerbung bzw. eines Vermittlungsvorschlags unterrichten. Achtung Unterrichtung des Betriebsrats über Bewerbungseingang Arbeitgeber müssen demnach nicht nur die Schwerbehindertenvertretung, sondern auch den Betriebsrat über ...mehr

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AGG: Das Merkmal der Behind... / 4.7 Personenbedingte Kündigung wegen dauerhafter Arbeitsunfähigkeit

Zu einer Langzeiterkrankung entschied das LAG Thüringen im April 2023 einen Fall.[1] Demnach liegt keine unmittelbare Benachteiligung nach § 3 Abs. 1 AGG vor, wenn der Arbeitgeber die personenbedingte Kündigung beabsichtigt, weil der behinderte Mitarbeiter dauerhaft arbeitsunfähig ist. Die betreffende Mitarbeiterin litt an Schwerhörigkeit bis hin zur Taubheit und hatte weite...mehr

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AGG: Das Merkmal der Behind... / 2.1 "Flexibel und belastbar": Kein Indiz für eine Diskriminierung

Im Februar 2009 entschied das LAG Nürnberg folgenden Fall: Ein überqualifizierter Kfz-Meister bewarb sich auf eine Stelle als Kfz-Mechaniker. Der Arbeitgeber sagte ihm ab. Der Bewerber klagte und verwies auf die Formulierung der Stellenausschreibung. Hiernach suchte der Arbeitgeber nach einem "flexiblen und belastbaren" Mitarbeiter. Weder das erstinstanzliche Arbeitsgericht ...mehr

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AGG: Das Merkmal der Behind... / 2.2.4 Keine Diskriminierung wegen Rücknahme einer Einstellungszusage aufgrund fehlender gesundheitlicher Eignung

Am 20.3.2024 entschied das ArbG Siegburg[1] über die Klage eines schwerbehinderten Bewerbers, der eine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG forderte, weil er sich aufgrund seiner Schwerbehinderung im Bewerbungsverfahren benachteiligt fühlte. Der Kläger, der aufgrund seiner Diabetes mellitus Typ 1 Erkrankung mit einem Grad der Behinderung von 50 % schwerbehindert ist, hatte sic...mehr

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AGG: Das Merkmal der Behind... / 4.6 Mittelbare Benachteiligung durch Tarifvertrag

Das LAG Düsseldorf entschied einen Fall[1] im Januar 2021 und identifizierte eine spezielle Regelung eines Tarifvertrags als diskriminierend für Menschen mit Behinderung. Die Regel im Tarifvertrag[2] sah eine Abfindung vor für das altersbedingte Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis. Dabei legte der Arbeitgeber für die Berechnung die Dauer der Betriebszugehörigkeit zum Zeitp...mehr

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AGG: Das Merkmal der Behind... / 4 Schutz von Menschen mit Behinderung vor Diskriminierung im Arbeitsverhältnis

4.1 Die Frage nach der (Schwer-)Behinderung im bestehenden Arbeitsverhältnis Wollen Arbeitgeber einen schwerbehinderten Mitarbeiter kündigen, bedarf die Kündigung der Zustimmung des Integrationsamts.[1] Erteilt das Integrationsamt die Zustimmung nicht, ist die Kündigung unwirksam. Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn der Arbeitgeber von der Schwerbehinderung nichts wusste.[...mehr

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AGG: Das Merkmal der Behind... / 2 Stellenausschreibung und Schutz von Menschen mit Behinderung

2.1 "Flexibel und belastbar": Kein Indiz für eine Diskriminierung Im Februar 2009 entschied das LAG Nürnberg folgenden Fall: Ein überqualifizierter Kfz-Meister bewarb sich auf eine Stelle als Kfz-Mechaniker. Der Arbeitgeber sagte ihm ab. Der Bewerber klagte und verwies auf die Formulierung der Stellenausschreibung. Hiernach suchte der Arbeitgeber nach einem "flexiblen und bel...mehr

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AGG: Das Merkmal der Behind... / 3 Bewerbungsgespräch

3.1 Einladungspflicht nur für öffentliche Arbeitgeber Gemäß § 165 Abs. 1 Satz 2 SGB IX sind öffentliche Arbeitgeber verpflichtet, schwerbehinderte Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen, wenn sie nicht von vornherein ungeeignet erscheinen. Diese Pflicht trifft dem Wortlaut entsprechend nur öffentliche Arbeitgeber. Kirchliche Arbeitgeber sind keine öffentlichen Arbe...mehr

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AGG: Das Merkmal der Behind... / 4.8 (Büro-)Hund

Diesen Fall entschied das LAG Rheinland-Pfalz im September 2022.[1] Dabei ging es um einen Hund, den die Mitarbeiterin eines Betriebs über einen längeren Zeitraum im Anschluss an eine längere Phase der Arbeitsunfähigkeit mitbrachte. Sie litt unter einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS). Als eine andere Kollegin nach einer längeren Krankheit zurückkam, musste die Hu...mehr

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AGG: Das Merkmal der Behinderung

Zusammenfassung Überblick Keines der AGG-Merkmale ist so falllastig wie das der Behinderung. Der Behindertenschutz resultiert aus nationalen und unionsrechtlichen Vorschriften, wobei im Fall einer Kollision das EU-Recht Vorrang hat.[1] Der Behindertenschutz findet im Sozialrecht einen wichtigen Baustein. Insofern sind in den relevanten Diskriminierungsfällen nicht nur Vorschr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
AGG: Das Merkmal der Behind... / 4.5 Schutz Dritter mit Sorgerecht

Im Juli 2008 entschied der EuGH, dass Dritte, die selbst nicht behindert sind, sich unter Umständen auch auf eine Diskriminierung berufen können, die Menschen erfahren, deren Sorgerecht sie ausüben.[1] Das gilt also vor allem in dem Fall, dass Eltern eine Schlechterbehandlung erfahren, weil eines ihrer Kinder behindert ist und erhöhter Sorge bedarf. Ist der Arbeitgeber nicht...mehr

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AGG: Das Merkmal der Behind... / 2.2.2 Kenntnis der Schwerbehinderung bei dezentralem Bewerbungsmanagement

Am 25.4.2024 entschied das BAG[1] im Fall einer Klägerin, die eine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG forderte, weil sie sich aufgrund ihrer Schwerbehinderung benachteiligt fühlte. Die Klägerin war im Rahmen eines befristeten Arbeitsverhältnisses bei der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg beschäftigt und hatte einen Grad der Behinderung (GdB) von 40. Sie war bzw. ist...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
AGG: Das Merkmal der Behind... / 2.2.3 Einladungspflicht kirchlicher Arbeitgeber

Am 25.1.2024 entschied das BAG[1] über die Klage eines schwerbehinderten Bewerbers, der eine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG forderte, weil er sich aufgrund seiner Schwerbehinderung im Bewerbungsverfahren benachteiligt fühlte. Der Kläger, der sich auf eine ausgeschriebene Stelle in der Finanzbuchhaltung eines Kirchenkreises der Evangelischen Kirche im Rheinland beworben h...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
AGG: Das Merkmal der Behind... / 4.1 Die Frage nach der (Schwer-)Behinderung im bestehenden Arbeitsverhältnis

Wollen Arbeitgeber einen schwerbehinderten Mitarbeiter kündigen, bedarf die Kündigung der Zustimmung des Integrationsamts.[1] Erteilt das Integrationsamt die Zustimmung nicht, ist die Kündigung unwirksam. Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn der Arbeitgeber von der Schwerbehinderung nichts wusste.[2] Praxis-Beispiel Mitteilung der Schwerbehinderung eines Arbeitnehmers Im Feb...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
AGG: Das Merkmal der Behind... / 2.2 Pflichten des Arbeitgebers bei Eingang einer Bewerbung

2.2.1 Die Miteinbeziehung der Bundesagentur für Arbeit gem. § 164 SGB IX und das AGG Das LAG Niedersachsen entschied im Juli 2022 einen Fall zu Rechtsfolgen des AGG, wenn der Arbeitgeber Pflichten des Behindertenschutzes aus dem SGB IX nicht erfüllt.[1] Gemäß § 164 Abs. 1 Satz 2 SGB IX sind Arbeitgeber, wenn sie eine Stelle ausschreiben, dazu verpflichtet, bei der Besetzung v...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
AGG: Das Merkmal der Behind... / 3.1 Einladungspflicht nur für öffentliche Arbeitgeber

Gemäß § 165 Abs. 1 Satz 2 SGB IX sind öffentliche Arbeitgeber verpflichtet, schwerbehinderte Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen, wenn sie nicht von vornherein ungeeignet erscheinen. Diese Pflicht trifft dem Wortlaut entsprechend nur öffentliche Arbeitgeber. Kirchliche Arbeitgeber sind keine öffentlichen Arbeitgeber und sind daher von dieser Pflicht ausgenommen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
AGG: Das Merkmal der Behind... / 3.2 Fragerecht nach der Behinderung im Bewerbungsgespräch

Das Arbeitsgericht Berlin entschied im Oktober 2008 einen Fall zur Zulässigkeit der Frage nach dem Vorliegen einer Behinderung im Bewerbungsgespräch.[1] Anlass für das Urteil war die Kündigung eines Mitarbeiters, der im Bewerbungsgespräch seine Behinderung verschwiegen hatte. Der Arbeitgeber hatte indes explizit nach einer Behinderung gefragt. Die Kündigung war unwirksam aufg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Anwendungsbereich

Rz. 48 Die betriebliche Ordnung, die durch § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG der Mitbestimmung unterworfen wird, umfasst nur allgemeingültige, für die Arbeitnehmer oder für Gruppen von ihnen verbindliche Verhaltensregeln zur Sicherung des ungestörten Arbeitsablaufs und des reibungslosen Zusammenlebens und Zusammenwirkens der Arbeitnehmer im Betrieb.[1] Sofern das Verhalten der Arbeit...mehr