Fachbeiträge & Kommentare zu Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gleichbehandlungsgrundsatz / 5 Rechtsfolgen bei Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz

Die Rechtsfolgen bei Verstößen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz sind unterschiedlich und hängen von der jeweiligen Maßnahme ab. Nachteilige Handlungen gegenüber dem Arbeitnehmer, wie etwa eine Kündigung oder der Widerruf von freiwilligen Leistungen, die gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen, sind unwirksam. Zur Anwendbarkeit des AGG auf Kündigungen vgl. Kündigun...mehr

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Gleichbehandlungsgrundsatz / 3.2 Vergütung

Der allgemeine arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz gilt im Bereich der Arbeitsvergütung nur mit Einschränkungen. Das bedeutet, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Arbeitsbedingungen grundsätzlich frei verhandeln können.[1] Eine allgemeingültige Anspruchsgrundlage "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" kennt die deutsche Rechtsordnung nicht.[2] Der neu einzustellende A...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.12 Diskriminierung

Rz. 46 Seit dem 18.8.2006 ist das AGG zur Umsetzung europäischer Gleichbehandlungsrichtlinien[1] in nationales Recht in Kraft. Nach § 1 AGG soll das Gesetz Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern oder beseitigen. Verboten is...mehr

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Ausländischer Student / Zusammenfassung

Begriff Für die lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Beschäftigung ist es unerheblich, ob ein Student aus dem In- oder Ausland kommt. Das Zuwanderungsgesetz regelt für ausländische Studierende aufenthaltsrechtliche Bestimmungen. Es differenziert dabei 2 Gruppen: EU-Bürger und Angehörige der EWR-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen) und Angehörige ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Unzumutbarkeit der Gebrauchsüberlassung

Rz. 13 Der Anspruch auf Erteilung der Gebrauchsüberlassungserlaubnis besteht nicht, wenn dem Vermieter die Überlassung des Wohnraums an einen Dritten nicht zugemutet werden kann. Dies ist der Fall, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt, der Wohnraum übermäßig belegt würde oder sonst dem Vermieter die Überlassung nicht zugemutet werden kann (§ 553 Abs. 1...mehr

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Probezeit im Arbeitsverhältnis / 4.1.3 Beendigung des Arbeitsverhältnisses während der Probezeit

Die Vereinbarung einer Probezeit bei Abschluss eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses zielt darauf ab, durch größtmögliche Abkürzung der Kündigungsfristen eine möglichst schnelle Beendigung des Arbeitsverhältnisses herbeiführen zu können, falls die Erprobung negativ verläuft. Da es sich bei dem Arbeitsverhältnis mit vorgeschalteter Probezeit um ein ganz normales Arbeitsverh...mehr

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AGG (Videos) / 1 AGG: Neue spannende Entscheidungen

"Junges, dynamisches Team mit Benzin im Blut" in Stellenanzeige, Pflichten bei Bewerbungen schwerbehinderter Menschen, AGG-Hopper Video: AGG: Neue spannende Entscheidungenmehr

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AGG (Videos)

1 AGG: Neue spannende Entscheidungen "Junges, dynamisches Team mit Benzin im Blut" in Stellenanzeige, Pflichten bei Bewerbungen schwerbehinderter Menschen, AGG-Hopper Video: AGG: Neue spannende Entscheidungen 2 BAG: Altersbeschränkung in einer Stellenanzeige Video: BAG: Altersbeschränkung in einer Stellenanzeige Hinweis: Der EuGH hat bestätigt, dass eine unterschiedliche Behandl...mehr

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AGG (Videos) / 3 Ist die Suche nach "coolen Typen" in einer Stellenanzeige diskriminierend?

Video: Ist die Suche nach coolen Typen in einer Stellenanzeige diskriminierend?mehr

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AGG (Videos) / 2 BAG: Altersbeschränkung in einer Stellenanzeige

Video: BAG: Altersbeschränkung in einer Stellenanzeige Hinweis: Der EuGH hat bestätigt, dass eine unterschiedliche Behandlung wegen des Alters in diesem Fall gerechtfertigt sein kann.[1] Daraufhin hat die Klägerin die Revision beim BAG zurückgezogen. Für sie gilt nun also die Entscheidung der Vorinstanz.[2]mehr

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Erzieher (Professiogramm) / Zusammenfassung

Überblick Erzieher sind pädagogische Fachkräfte, die Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene betreuen. Das vorliegende Professiogramm bezieht sich vorwiegend auf Tätigkeiten der Erzieher in Kinderbetreuungseinrichtungen, z. B. in kommunalen und kirchlichen Kindergärten, Kinderkrippen, Schul- und Betriebskindergärten sowie in Horten oder Heimen für Kinder und Jugendliche. Di...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.2.4.3 Ansprüche nach § 15 AGG

Rz. 60 Entsprechendes gilt für Ansprüche des Arbeitnehmers aus dem AGG wegen unzulässiger Benachteiligung oder Belästigung (§ 15 AGG). Die Ansprüche sind unabdingbar (§ 31 AGG). Danach verstoßen sämtliche Vereinbarungen gegen § 31 AGG, durch die Ansprüche aus dem AGG im Voraus ausgeschlossen oder beschränkt werden. § 31 AGG steht jedoch einer Vereinbarung über Ansprüche aus ...mehr

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Urlaub: Dauer und Berechnung / 1.3 Tariflicher oder einzelvertraglicher Mehrurlaub

Tarifvertragliche Regelungen Viele Tarifverträge sehen Urlaubsregelungen vor, die hinsichtlich der Dauer des Erholungsurlaubs, seiner Berechnung oder auch hinsichtlich der Zahlung eines Urlaubsgeldes die im BUrlG enthaltenen Rechte der Arbeitnehmer ergänzen oder aufstocken. Die Tarifvertragsparteien haben von ihren Möglichkeiten sehr unterschiedlich Gebrauch gemacht. Die tari...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.2.3 Inhalt und Gegenstand der Unterrichtung

Rz. 99 Der Arbeitgeber hat dem Betriebsrat nach § 17 Abs. 2 KSchG alle zweckdienlichen Auskünfte hinsichtlich der beabsichtigten Massenentlassung zu erteilen. Dies umfasst z. B. alle vorhandenen Unterlagen, die einen Bezug zur geplanten Entlassung haben und deren Kenntnis für den Betriebsrat zur Vorbereitung der Stellungnahme erforderlich ist.[1] Praktisch relevant im Rahmen...mehr

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Corona-Sonderzahlung / 2.2 AGG und weitere spezialgesetzliche Regelungen

Neben dem allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz existieren verschiedene gesetzliche Spezialregelungen, die eine unsachgemäße Ungleichbehandlung untersagen. Soweit eine Spezialnorm anwendbar ist, tritt der allgemeine arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz dahinter zurück. Im vorliegenden Zusammenhang ist insbesondere das AGG zu beachten. Nach § 1 AGG ...mehr

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Corona-Sonderzahlung / 2.3 Vollzeit- und Teilzeitkräfte

Sollten nur Vollzeitkräfte die Corona-Sonderzahlung erhalten haben, kann dies sowohl in Hinblick auf das AGG als auch auf die spezialgesetzliche Regelung des § 4 TzBfG problematisch sein. Da überwiegend Frauen einer Teilzeittätigkeit nachgehen, kann in einer solchen Gruppenbildung eine indirekte Benachteiligung von Frauen liegen, sofern der Arbeitgeber für die Ungleichbehand...mehr

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Bewerbungsverfahren: Umgang mit "AGG-Hoppern" in der Praxis

Zusammenfassung Überblick Immer wieder stellen Professionelle Scheinbewerber (AGG-Hopper) eine Herausforderung für Unternehmen dar. Sie bewerben sich nicht auf eine Stelle, um diese zu bekommen, sondern um wegen Diskriminierung später eine Entschädigung zu erhalten. Von genau dieser Problematik sowie von den Handlungsmöglichkeiten für Unternehmen handelt dieser Beitrag. Geset...mehr

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Bewerbungsverfahren: Umgang... / 5 Prozessuale Strategien

5.1 Fristenprüfung Geht eine Klage beim zuständigen Arbeitsgericht ein, ist zunächst zu prüfen, ob die Fristen[1] eingehalten sind. Die Frist nach § 15 Abs. 4 Satz 1 AGG beginnt mit dem Zugang der Ablehnung und in den sonstigen Fällen einer Benachteiligung zu dem Zeitpunkt, in dem der Beschäftigte von der Benachteiligung Kenntnis erlangt. Es kann sich anbieten, das Ablehnungs...mehr

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Bewerbungsverfahren: Umgang... / 4 Vorprozessuale Strategien gegen professionelle Scheinbewerber

4.1 Der Königsweg Die zweifellos beste und einzige einigermaßen Erfolg versprechende Strategie ist, keine Verstöße gegen das AGG und das SGB IX zu begehen und dies gem. § 22 AGG auch beweisen zu können.[1] Dies schützt nicht nur vor professionellen Scheinbewerbern, sondern auch vor Entschädigungsansprüchen tatsächlich diskriminierter Bewerber, womit, neben der Entschädigungsv...mehr

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Bewerbungsverfahren: Umgang... / Zusammenfassung

Überblick Immer wieder stellen Professionelle Scheinbewerber (AGG-Hopper) eine Herausforderung für Unternehmen dar. Sie bewerben sich nicht auf eine Stelle, um diese zu bekommen, sondern um wegen Diskriminierung später eine Entschädigung zu erhalten. Von genau dieser Problematik sowie von den Handlungsmöglichkeiten für Unternehmen handelt dieser Beitrag. Gesetze, Vorschrifte...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbungsverfahren: Umgang... / 2 Ausgangssituation

Gemäß § 11 AGG ist eine Arbeitsplatzausschreibung unter Verstoß gegen § 7 Abs. 1 AGG, der wiederum auf § 1 AGG verweist, verboten. Ein erfolgreiches Verlangen einer Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG setzt daher voraus, dass der potenzielle Arbeitgeber im Bewerbungsverfahren an irgendeiner Stelle bewusst oder unbewusst eine Situation schafft, die für eine Diskriminierung weg...mehr

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Bewerbungsverfahren: Umgang... / 5.1 Fristenprüfung

Geht eine Klage beim zuständigen Arbeitsgericht ein, ist zunächst zu prüfen, ob die Fristen[1] eingehalten sind. Die Frist nach § 15 Abs. 4 Satz 1 AGG beginnt mit dem Zugang der Ablehnung und in den sonstigen Fällen einer Benachteiligung zu dem Zeitpunkt, in dem der Beschäftigte von der Benachteiligung Kenntnis erlangt. Es kann sich anbieten, das Ablehnungsschreiben zuzustel...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbungsverfahren: Umgang... / 1 Einleitung

Eine plakative Umschreibung des Phänomens des "AGG-Hoppings" findet sich im Internet: "Mit diesem Begriff bezeichnet man Personen, die davon leben, diskriminiert zu werden."[1] Der Begriff des "AGG-Hoppers" ist damit kein Rechtsbegriff. Vielmehr wird damit eine Situation beschrieben, in welcher sich jemand auf eine bestimmte Stelle bewirbt – nicht aber, um diese zu bekommen,...mehr

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Bewerbungsverfahren: Umgang... / 5.3 Nachweis eines ordnungsgemäßen Einstellungsverfahrens

Dem Arbeitgeber ist trotz einer diskriminierenden Stellenanzeige theoretisch der Nachweis möglich, die diskriminierenden Anforderungen in der Stellenanzeige hätten bei der Entscheidung keine Rolle gespielt. Dafür genügt es allerdings nicht, nur beweisen zu können, dass die getroffene Auswahlentscheidung sich auch durch Sachgründe herleiten lasse. Vielmehr muss der Arbeitgebe...mehr

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Bewerbungsverfahren: Umgang... / 3 Der professionelle Scheinbewerber

Neben Bewerbern, die sich in einer der vorbeschriebenen Situationen zu Recht ungerechtfertigt behandelt bzw. vom beruflichen Fortkommen ausgeschlossen fühlen, gibt es die professionellen Scheinbewerber. Diese machen sich den bewussten oder unbewussten Fehler des Arbeitgebers im Bewerbungsverfahrens zunutze und bewerben sich aufgrund von Stellenanzeigen, in denen (vermeintlic...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbungsverfahren: Umgang... / 6 Fazit

Gegen professionelle Scheinbewerber hilft nur, in jedem Bewerbungsverfahren bei jedem Schritt das Bewusstsein für die Problematik zu entwickeln. Umfassende Rechtskenntnisse und ein Bewusstsein für diskriminierungsfreie Ausschreibungen und Bewerbungsverfahren schützen nicht nur vor professionellen Scheinbewerbern, sondern auch vor berechtigten Ansprüchen und einem damit verbu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbungsverfahren: Umgang... / 4.2 Identifizierung von professionellen Scheinbewerbern im Bewerbungsverfahren

Es gibt gewisse Verhaltensmuster bei Menschen, die sich rechtsmissbräuchlich bewerben. Ob es am Ende hilft, ein Entschädigungsverlangen erfolgreich zu bekämpfen, ist eine Frage des Einzelfalls. Allerdings kann ein Verdachtsfall im weiteren Verfahren berücksichtigt werden und eine Haftung möglichst vermieden oder die Entschädigungszahlung zumindest reduziert werden. 4.2.1 Verh...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbungsverfahren: Umgang... / 5.2 Nachweis der fehlenden Bewerbereigenschaft

Aufgrund der vorstehend angestellten Überlegungen können Arbeitgeber einer Haftung auf die Entschädigung nur entgehen, wenn sie sich mit Erfolg darauf berufen können, der Kläger habe sich nicht ernsthaft beworben, sondern sei nur auf die Entschädigung aus. Gelingt dem Arbeitgeber dieser Beweis, war der Bewerber nämlich gar kein "Bewerber" i. S. d. europäischen und deutschen ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbungsverfahren: Umgang... / 4.1 Der Königsweg

Die zweifellos beste und einzige einigermaßen Erfolg versprechende Strategie ist, keine Verstöße gegen das AGG und das SGB IX zu begehen und dies gem. § 22 AGG auch beweisen zu können.[1] Dies schützt nicht nur vor professionellen Scheinbewerbern, sondern auch vor Entschädigungsansprüchen tatsächlich diskriminierter Bewerber, womit, neben der Entschädigungsverpflichtung, auc...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbungsverfahren: Umgang... / 4.2.2 Verhalten bei einem Verdachtsfall

Erkennt der Arbeitgeber ein derartiges Muster, darf dies in keinem Fall dazu verleiten, die Bewerbung unbeachtet zu lassen. Vielmehr sollte er dies zum Anlass nehmen, die Verpflichtungen nach dem AGG und dem SGB IX möglichst penibel zu erfüllen. Insofern sollte ggf. auch vorsorglich eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch erfolgen, soweit dies noch möglich ist. Im Fall d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbungsverfahren: Umgang... / 4.2.1 Verhaltensmuster

Die Verhaltensmuster eines professionellen Scheinbewerbers können – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – sein: Mögliche Verhaltensmuster in den Bewerbungsunterlagen Vieles ergibt sich schon aus dem Anschreiben und dem Lebenslauf selbst. Geht es um eine Diskriminierung wegen der Behinderung, sei folgendes Beispiel genannt: Der schwerbehinderte professionelle Scheinbewerber muss n...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.6 Sonstige Fälle

Rz. 15 Eine Kündigung ist nicht deshalb treuwidrig, weil dafür keine Gründe mitgeteilt werden.[1] Dieses Ergebnis lässt sich auch aus dem Umkehrschluss zu § 626 Abs. 2 Satz 3 BGB, § 17 Abs. 2 Satz 2 MuSchG und § 22 Abs. 3 BBiG herleiten. Denn nur in diesen gesetzlich normierten Fällen besteht eine Pflicht, mit der Kündigung auch die Gründe mitzuteilen (im Fall des § 626 Abs....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.1 Kündigung während der Wartezeit (§ 1 Abs. 1 KSchG)

Rz. 7 Der verfassungsrechtlich gebotene Mindestkündigungsschutz, den das BVerfG in seinen beiden Kleinbetriebsbeschlüssen entwickelte, gilt auch für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses in der Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG.[1] Danach ist der Arbeitnehmer während der gesetzlichen Wartezeit lediglich vor einer sitten- oder treuwidrigen Ausübung des Kündigungsrechts des A...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 4 Bei der Abgrenzung der Sittenwidrigkeit zur Sozialwidrigkeit nach § 1 KSchG gilt im Grundsatz, dass nicht jede Kündigung, die im Fall der Anwendbarkeit des KSchG i. S. d. § 1 KSchG als sozial ungerechtfertigt beurteilt werden müsste, deshalb schon sittenwidrig ist. Das trifft selbst für eine willkürliche, d. h. für eine ohne erkennbaren sinnvollen Grund ausgesprochene ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, InsO... / 2 Tatbestand

Rz. 3 Voraussetzung für die Anwendung des § 125 InsO ist zunächst – ebenso wie bei § 1 Abs. 5 KSchG – eine Betriebsänderung i. S. d. §§ 111, 112 BetrVG ; bei der Insolvenz eines Kleinunternehmens mit weniger als 20 Arbeitnehmern oder eines Tendenzbetriebs nach § 118 Abs. 2 BetrVG kann der Verwalter daher nicht auf die Vorschrift zurückgreifen.[1] Rz. 4 Ferner verlangt auch § 1...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, InsO... / 3 Rechtsfolgen

Rz. 6 Die Rechtsfolgen des § 125 InsO entsprechen weitgehend den gesetzlichen Vermutungen und Beweiserleichterungen, die auch § 1 Abs. 5 KSchG vorsieht: Rz. 7 Kommt ein Interessenausgleich mit Namensliste zwischen dem Insolvenzverwalter und dem zuständigen Betriebsrat zustande, so wird zunächst im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses vermutet, dass die Kündigung der namentl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, BImS... / 2 Benachteiligungsverbot nach Abs. 1

Rz. 3 Unzulässig ist zunächst die Benachteiligung wegen der Erfüllung der übertragenen Aufgaben. Hinsichtlich dem Begriff der Benachteiligung empfiehlt sich eine parallele Betrachtung zum AGG, das nach § 3 Abs. 1 und 2 AGG sowohl die mittelbare als auch die unmittelbare Benachteiligung untersagt. Rz. 4 Eine Benachteiligung liegt vor, wenn der Immissionsschutzbeauftragte schle...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, BImS... / 5 Rechtsfolgen bei Verstößen

Rz. 10 Nicht geregelt sind die Folgen eines Verstoßes gegen die Regelungen des § 58 Abs. 1 BImSchG. Während das Kündigungsverbot automatisch zur Unwirksamkeit der Kündigung führt, enthält Abs. 1 keine Normierung der Rechtsfolgen. Aufgrund der Nichtigkeit einer entsprechenden Regelung (nach § 134 BGB) kann die Folge nur ein Unterlassungsanspruch sowie ein Schadensersatzanspru...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / IV. Einfluss des AGG auf den allgemeinen Kündigungsschutz

Rz. 56 In § 2 Abs. 4 AGG ist geregelt, dass für Kündigungen ausschließlich die Bestimmungen zum allgemeinen und besonderen Kündigungsschutz gelten. Diese Formulierung hat die Frage aufgeworfen, ob der gemeinschaftsrechtlich geforderte Diskriminierungsschutz bei der Überprüfung von Kündigungen tatsächlich keinerlei Rolle spielen soll und darf.[128] Nach der Rechtsprechung des...mehr

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§ 6 Kündigungsschutz außerh... / III. Rechtsprechung des BAG zu Kündigungen außerhalb des KSchG

Rz. 15 Das BAG unterstreicht zunächst eindeutig, dass der durch Generalklauseln vermittelte Schutz nicht dazu führen dürfe, dass den Kleinunternehmern praktisch die im KSchG vorgegebenen Maßstäbe der Sozialwidrigkeit auferlegt würden.[17] Für die Bestimmung des Inhalts und der Grenzen eines Kündigungsschutzes außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes sei die Bedeutung grundrech...mehr

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§ 34 Steuerrechtliches Umfe... / III. Schadensersatz/Entschädigungen

Rz. 47 Zahlungen, mit denen Schadensersatzansprüche nach § 15 Abs. 1 AGG erfüllt werden, sind steuerpflichtiger Arbeitslohn, wenn damit Einkommensverluste ausgeglichen werden, die der Arbeitnehmer erlitten hat, z.B. wegen einer unterbliebenen Beförderung. Dient die Zahlung von Schadensersatz dagegen dem Ausgleich eines auf der Diskriminierung beruhenden immateriellen Schaden...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 12. Sexuelle Belästigung

Rz. 236 Eine sexuelle Belästigung i.S.d. § 3 Abs. 4 AGG liegt vor, wenn ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird. Für das Bewirken genügt der bloße Eintritt der Belästigung. Ein vorsätzliches Verhalten der für dieses Ergebnis objektiv verantwortlichen Person ist nicht erforderlich. Eine sexuel...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / III. Rechtsfolge

Rz. 16 Die Kündigung einer Arbeitnehmerin während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist gem. § 17 Abs. 1 S. 1 MuSchG i.V.m. § 134 BGB nichtig. Die Sperre des Kündigungsrechts erfasst grundsätzlich jede Kündigung, also auch eine außerordentliche Kündigung bei einer besonders schweren arbeitsvertraglichen Verletzung, eine Änderungskünd...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / III. Krankheit

Rz. 179 In der Praxis des arbeitsrechtlich tätigen Rechtsanwalts kommt typischer Weise die krankheitsbedingte Kündigung[435] unter den personenbedingten Kündigungen am häufigsten vor. Im Gegensatz zu einer sich hartnäckig in den Unternehmen und bei Arbeitnehmern haltenden Meinung kann der Arbeitgeber während der Erkrankung kündigen. Die Kündigung geht auch während der Erkran...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / III. Rechtsfolge

Rz. 72 Eine ohne vorherige Erlaubnis des Integrationsamtes erklärte Kündigung ist gem. § 168 SGB IX i.V.m. § 134 BGB nichtig. Der Verstoß kann darüber hinaus auch die Vermutung des § 22 AGG, mithin einen Entschädigungsanspruch, auslösen.[136] Es gelten die gleichen Grundsätze wie bei einem Verstoß gegen die Kündigungsverbote nach § 9 MuSchG und § 18 BEEG. Die Unwirksamkeit d...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 3. Soziale Gesichtspunkte

Rz. 144 Nach § 1 Abs. 3 S. 1 KSchG sind im Rahmen der Sozialauswahl die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, die Unterhaltspflichten und die Schwerbehinderung des Arbeitnehmers zu berücksichtigen. Keinem dieser Kriterien kommt ein genereller und absoluter Vorrang zu.[359] Es bestehen bzgl. der Gewichtung keine abstrakten Vorgaben.[360] Auf eine Heranziehung zusä...mehr

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§ 14 Kündigung des Dienstve... / XXI. Europarechtliche Entwicklungen

Rz. 95 Die nach nationalem deutschen Recht bisher herrschende Qualifizierung des Vorstands der AG und des Geschäftsführers der GmbH als Nichtarbeitnehmer mit der weiteren Folge, dass "normalerweise" Arbeitsrecht auf die Rechtsverhältnisse dieser Personen keine Anwendung findet, ist in jüngerer Zeit durch vor allem europäische Rechtsprechung in Bewegung gekommen. So hat der E...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / 4. Person des Arbeitnehmers/Sozialdaten

Rz. 72 Anzugeben sind zunächst der Name des Arbeitnehmers und alle Umstände, die zu seiner Identifizierung notwendig sind. Die Frage, ob und welche Sozialdaten bei der Betriebsratsanhörung zur Kündigung mitzuteilen sind, wird von der Rspr. im Übrigen nicht einheitlich beantwortet. Die Rspr. des BAG tendiert dahin, Sozialdaten seien mitzuteilen, soweit sie dem Arbeitgeber bek...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / Literaturtipps

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